Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Vorlage allgemein.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
11.12.15, 00:08
Aktualisiert
27.01.18, 20:07
Stichworte
Inhalt der Datei
09.12.2015
Drucksache 161/15/1
Ersatzwahlen
Gremium
Sitzungsdatum
Beschlussstatus
Beratungsstatus
Kreisausschuss
14.12.2015
Empfehlungsbeschluss
öffentlich
Kreistag
15.12.2015
Entscheidung
öffentlich
Organisationseinheit
Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung
Berichterstattung
Landrat Michael Makiolla
Budget
01
Zentrale Verwaltung
Produktgruppe
01.03
Sitzungsdienst, Kreisverfassung, Ehrungen
Produkt
01.03.01
Sitzungsdienst und Kreisverfassung
Haushaltsjahr
Ertrag/Einzahlung [€]
Aufwand/Auszahlung [€]
Wahlvorschlag
1. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages werden folgende Ersatzwahlen
vorgenommen:
Gremium
Funktion
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Ausschuss für
ordentliches
Brehmer, Ilka
Kühnapfel, Klaus-Bernhard
Arbeitsmarkt und
Mitglied
Brehmer, Ilka
Kühnapfel, Klaus-Bernhard
Wirtschaftsförderung
Ausschuss für
ordentliches
Soziales, Familie und
Mitglied
Gleichstellung
Ausschuss für
ordentliches
Pogadl, Siegfried
Müller, Sabina
Arbeitsmarkt und
Mitglied
(sachkundiger Bürger)
(sachkundige Bürgerin)
Ausschuss für Natur
stellvertretendes
Müller, Sabina
Koch, Julian
und Umwelt
Mitglied
(sachkundige
(sachkundiger Bürger)
Wirtschaftsförderung
Bürgerin)
Ausschuss für
stellvertretendes
Soziales, Familie und
Mitglied
Kampmann, Kunibert
Gleichstellung
2. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages wird der Trägerversammlung zur
Bestellung in den Beirat des Jobcenters Kreis Unna folgende Person vorgeschlagen:
Gremium
Jobcenter Kreis Unna
Funktion
ordentliches
bisheriges Mitglied
Pogadl, Siegfried
Beirat
Mitglied
(sachkundiger Bürger)
neues Mitglied
3. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages wird folgende Ersatzwahl vorgenommen:
Gremium
Funktion
bisheriges Mitglied
Ausschuss für
stellvertretendes
Albert, Dieter
Arbeitsmarkt und
Mitglied
Wirtschaftsförderung
DS 161/15/1 | Seite 2 von 4
neues Mitglied
Sachbericht
Zu Ziffer 1 und 2
Frau Ilka Brehmer, Kreistagsmitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat durch Verzichtserklärung
mit Wirkung vom 17.11.2015 ihr Kreistagsmandat niedergelegt. Für sie rückt Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel
aus Kamen in den Kreistag nach. Eine entsprechende Annahmeerklärung nach § 35 Kommunalwahlgesetz
hat dieser gegenüber dem Landrat am 24.11.2015 abgegeben. Seine Funktion als ordentliches Mitglied im
Ausschuss für Natur und Umwelt, die Herr Kühnapfel bisher als sachkundiger Bürger ausgeübt hat, wird
dieser auch als Kreistagsmitglied weiterhin wahrnehmen, sodass hier keine Nachbesetzung erforderlich ist.
Herr
Kunibert
Kampmann,
Kreistagsmitglied
der
Fraktion
GFL-Lünen/UWG-Selm,
ist
durch
Kreistagsbeschluss vom 03.11.2015 als Nachfolger von Herrn Kleine-Frauns zum ordentlichen Mitglied im
Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung gewählt worden. Die dadurch frei werdende Funktion der
von ihm zuvor wahrgenommenen stellvertretenden Mitgliedschaft in diesem Ausschuss ist daher neu zu
besetzen.
Der sachkundige Bürger der SPD-Fraktion, Herr Siegfried Pogadl, ist aus dem Kreisgebiet verzogen und
damit gem. § 41 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) i.V.m. § 37 Nr. 2 und § 12 des Kommunalwahlgesetzes
aus dem Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung sowie aus dem Beirat des Jobcenters Kreis
Unna ausgeschieden. Seine Funktion im Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung soll zukünftig
von der sachkundigen Bürgerin Sabina Müller wahrgenommen werden. Frau Müller war bisher
stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Natur und Umwelt. Diese Funktion soll der sachkundige Bürger
Julian Koch übernehmen.
In den o. g. Fällen sind daher Ersatzwahlen erforderlich. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO wählt der Kreistag beim Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes auf
Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine
Nachfolgerin oder einen Nachfolger.
Nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a - c und e Kommunalwahlgesetz NRW können Beamte/Beamtinnen oder
Beschäftigte, die im Dienst des Kreises Unna, der Kreispolizeibehörde Unna oder einer kreisangehörigen
Gemeinde stehen, nicht Mitglied des Kreistages bzw. nicht sachkundige/r Bürger/in in einem Ausschuss des
Kreises sein.
Gewählt ist gemäß § 35 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 35 Abs. 2 KrO die vorgeschlagene Person, die mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat.
Zu Ziffer 3
Das Kreistagsmitglied Dieter Albert hat am 07.12.2015 den Verzicht auf seinen bisherigen stellvertretenden
Ausschusssitz im Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung erklärt, da er im November 2015 aus
der FW-Gruppe ausgetreten ist und sich der FDP angeschlossen hat.
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO wählt der Kreistag beim Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes auf
Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine
Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Dieses Verfahren darf nicht angewendet werden, wenn sich die Fraktion
(oder Gruppe), deren Mitglied seinen Ausschusssitz niedergelegt hat, aufgelöst hat.
Durch den Austritt von Herr Albert hat die FW-Gruppe ihren Gruppenstatus verloren, da dadurch die
Mindeststärke von zwei Mitgliedern gemäß § 40 Abs. 1 Satz 4 KrO unterschritten wird. Für die
Nachbesetzung des stellvertretenden
Ausschusssitzes besteht daher kein Vorschlagsrecht durch Herrn
Stalz als einzelnem Kreistagsmitglied der Freien Wähler.
Eine Nachbesetzung des frei gewordenen Ausschusssitzes ist nur im Wege eines einstimmigen Beschlusses
möglich.
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Bei der Ersatzwahl von Ausschussmitgliedern unter Ziffer 1 und 3 hat der Landrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3
kein Stimmrecht, bei Ziffer 2 darf er mitstimmen.
Anlagen
keine
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