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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Vorlage allgemein.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
11.12.15, 00:08
Aktualisiert
27.01.18, 20:07

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Inhalt der Datei

09.12.2015 Drucksache 161/15/1 Ersatzwahlen Gremium Sitzungsdatum Beschlussstatus Beratungsstatus Kreisausschuss 14.12.2015 Empfehlungsbeschluss öffentlich Kreistag 15.12.2015 Entscheidung öffentlich Organisationseinheit Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung Berichterstattung Landrat Michael Makiolla Budget 01 Zentrale Verwaltung Produktgruppe 01.03 Sitzungsdienst, Kreisverfassung, Ehrungen Produkt 01.03.01 Sitzungsdienst und Kreisverfassung Haushaltsjahr Ertrag/Einzahlung [€] Aufwand/Auszahlung [€] Wahlvorschlag 1. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages werden folgende Ersatzwahlen vorgenommen: Gremium Funktion bisheriges Mitglied neues Mitglied Ausschuss für ordentliches Brehmer, Ilka Kühnapfel, Klaus-Bernhard Arbeitsmarkt und Mitglied Brehmer, Ilka Kühnapfel, Klaus-Bernhard Wirtschaftsförderung Ausschuss für ordentliches Soziales, Familie und Mitglied Gleichstellung Ausschuss für ordentliches Pogadl, Siegfried Müller, Sabina Arbeitsmarkt und Mitglied (sachkundiger Bürger) (sachkundige Bürgerin) Ausschuss für Natur stellvertretendes Müller, Sabina Koch, Julian und Umwelt Mitglied (sachkundige (sachkundiger Bürger) Wirtschaftsförderung Bürgerin) Ausschuss für stellvertretendes Soziales, Familie und Mitglied Kampmann, Kunibert Gleichstellung 2. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages wird der Trägerversammlung zur Bestellung in den Beirat des Jobcenters Kreis Unna folgende Person vorgeschlagen: Gremium Jobcenter Kreis Unna Funktion ordentliches bisheriges Mitglied Pogadl, Siegfried Beirat Mitglied (sachkundiger Bürger) neues Mitglied 3. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages wird folgende Ersatzwahl vorgenommen: Gremium Funktion bisheriges Mitglied Ausschuss für stellvertretendes Albert, Dieter Arbeitsmarkt und Mitglied Wirtschaftsförderung DS 161/15/1 | Seite 2 von 4 neues Mitglied Sachbericht Zu Ziffer 1 und 2 Frau Ilka Brehmer, Kreistagsmitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat durch Verzichtserklärung mit Wirkung vom 17.11.2015 ihr Kreistagsmandat niedergelegt. Für sie rückt Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel aus Kamen in den Kreistag nach. Eine entsprechende Annahmeerklärung nach § 35 Kommunalwahlgesetz hat dieser gegenüber dem Landrat am 24.11.2015 abgegeben. Seine Funktion als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Natur und Umwelt, die Herr Kühnapfel bisher als sachkundiger Bürger ausgeübt hat, wird dieser auch als Kreistagsmitglied weiterhin wahrnehmen, sodass hier keine Nachbesetzung erforderlich ist. Herr Kunibert Kampmann, Kreistagsmitglied der Fraktion GFL-Lünen/UWG-Selm, ist durch Kreistagsbeschluss vom 03.11.2015 als Nachfolger von Herrn Kleine-Frauns zum ordentlichen Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung gewählt worden. Die dadurch frei werdende Funktion der von ihm zuvor wahrgenommenen stellvertretenden Mitgliedschaft in diesem Ausschuss ist daher neu zu besetzen. Der sachkundige Bürger der SPD-Fraktion, Herr Siegfried Pogadl, ist aus dem Kreisgebiet verzogen und damit gem. § 41 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) i.V.m. § 37 Nr. 2 und § 12 des Kommunalwahlgesetzes aus dem Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung sowie aus dem Beirat des Jobcenters Kreis Unna ausgeschieden. Seine Funktion im Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung soll zukünftig von der sachkundigen Bürgerin Sabina Müller wahrgenommen werden. Frau Müller war bisher stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Natur und Umwelt. Diese Funktion soll der sachkundige Bürger Julian Koch übernehmen. In den o. g. Fällen sind daher Ersatzwahlen erforderlich. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO wählt der Kreistag beim Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a - c und e Kommunalwahlgesetz NRW können Beamte/Beamtinnen oder Beschäftigte, die im Dienst des Kreises Unna, der Kreispolizeibehörde Unna oder einer kreisangehörigen Gemeinde stehen, nicht Mitglied des Kreistages bzw. nicht sachkundige/r Bürger/in in einem Ausschuss des Kreises sein. Gewählt ist gemäß § 35 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 35 Abs. 2 KrO die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Zu Ziffer 3 Das Kreistagsmitglied Dieter Albert hat am 07.12.2015 den Verzicht auf seinen bisherigen stellvertretenden Ausschusssitz im Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung erklärt, da er im November 2015 aus der FW-Gruppe ausgetreten ist und sich der FDP angeschlossen hat. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO wählt der Kreistag beim Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Dieses Verfahren darf nicht angewendet werden, wenn sich die Fraktion (oder Gruppe), deren Mitglied seinen Ausschusssitz niedergelegt hat, aufgelöst hat. Durch den Austritt von Herr Albert hat die FW-Gruppe ihren Gruppenstatus verloren, da dadurch die Mindeststärke von zwei Mitgliedern gemäß § 40 Abs. 1 Satz 4 KrO unterschritten wird. Für die Nachbesetzung des stellvertretenden Ausschusssitzes besteht daher kein Vorschlagsrecht durch Herrn Stalz als einzelnem Kreistagsmitglied der Freien Wähler. Eine Nachbesetzung des frei gewordenen Ausschusssitzes ist nur im Wege eines einstimmigen Beschlusses möglich. DS 161/15/1 | Seite 3 von 4 Bei der Ersatzwahl von Ausschussmitgliedern unter Ziffer 1 und 3 hat der Landrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 kein Stimmrecht, bei Ziffer 2 darf er mitstimmen. Anlagen keine DS 161/15/1 | Seite 4 von 4