Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Niederschrift öffentlich.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
18.12.15, 01:18
Aktualisiert
27.01.18, 20:48

Inhalt der Datei

Stadt Kamen Niederschrift JHA über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, dem 24.11.2015 im Sitzungssaal II des Rathauses Beginn: Ende: 18:00 Uhr 19:15 Uhr Anwesend SPD Frau Petra Hartig Herr Ulrich Marc Frau Ursula Müller Frau Nicola Zühlke CDU Herr Ralf Eisenhardt Frau Ina Scharrenbach Bündnis 90/DIE GRÜNEN Frau Bettina Werning DIE LINKE / GAL Herr Klaus-Dieter Grosch Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt Herr Helmut Stalz Stimmberechtigtes Mitglied gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII Frau Alexandra Bartosch Stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Herr Hans-Jörg Brand Frau Susanne Hartmann Herr Martin Kusber Frau Alexandra Last Herr Herbert Ritter Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a-l der Satzung für das Jugendamt Herr Mehmet Akca Frau Patricia Biernath Herr Jürgen Dunker Herr Marc Westerhoff 1 von 11 Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt Frau Tina Geißen Frau Antje Schnepper Verwaltung Frau Jennifer Böttger Herr Johannes Gibbels Frau Marion Herzig Herr Ralf Tost Entschuldigt fehlten Frau Silke Becker Frau Anja Bolz Frau Christina Fiegler Frau Regina Henter Frau Sigrid Köhler Herr Detlef Maidorn Frau Annette Mann Herr Marc Westerhelweg Herr Tost begrüßte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie die Beschäftigten der Verwaltung. Gäste oder Pressevertreter waren nicht anwesend. Er stellte fest, dass Frau Hartig als ältestes anwesendes Mitglied die Sitzung eröffnen und bis zur Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden leiten werde. Anschließend übernahm Frau Hartig den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und begrüßte ebenfalls die Anwesenden. Sie stellte die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen der Tagesordnung wurden nicht gewünscht. A. Öffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes Vorlage 1 Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 090/2015 2 Einwohnerfragestunde 3 Produkthaushalt 2016 4 Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 092/2015 5 Antrag des Stadtjugendrings Kamen vom 10.09.2015 hier: Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen vom 01.01.2004 (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Kamen) 093/2015 2 von 11 6 Beteiligung anerkannter freier Träger bei der Erledigung anderer Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII 094/2015 7 Übernahme von Trägeranteilen im Rahmen von freiwilligen Leistungen 095/2015 8 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes 1 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 2 Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung A. Zu TOP 1. 090/2015 Vorlage Öffentlicher Teil Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Nach der Vereinbarung vom 16.06.2014 einigten sich die Fraktionen darauf, dass der stellvertretende Vorsitz im Jugendhilfeausschuss der CDU zufällt. Daher schlug Frau Scharrenbach für den stellvertretenen Vorsitz Herrn Eisenhardt vor. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss wählt zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses: Herrn Ralf Eisenhardt Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen Sodann übernahm Herr Eisenhardt die Leitung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, begrüßte ebenfalls alle Anwesenden und dankte für die Wahl. 3 von 11 Zu TOP 2. Einwohnerfragestunde Zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ lagen keine Anfragen vor. Zu TOP 3. Produkthaushalt 2016 Herr Eisenhardt stellte die Besonderheit der Beteiligung des Jugendhilfeausschusses am Entwurf des vorgelegten Produkthaushaltes 2016 heraus und informierte kurz über den weiteren Ablauf. Einleitend bemerkte Herr Tost, dass der hier zu beratende Produkthaushalt 2016 die relevanten Produkte der Gruppen 51.1 und 51.2 des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport beinhalte. Gravierende Änderungen bzw. Schwankungen seien nicht vorgesehen. Die Ansätze würden jedoch in einigen Bereichen aufgrund wachsender Fallzahlen, Kostenerhöhungen oder gesetzlicher Vorgaben kontinuierlich ansteigen. Zur Buchungsstelle 36.02.01.44300 „Erstattungen öffentlich-rechtlicher Forderungen durch den Bund“ bat Herr Grosch um Erläuterung, da sich dieser Ansatz für 2016 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt habe. Herr Tost begründete den Anstieg auf der Ertragsseite bei der vorgenannten Position damit, dass es sich um Erstattungsbeträge des Bundes für die Schulsozialarbeit handelt. In Konsequenz dessen, würden auch die Ansätze ab 2018 nicht fortgeschrieben. Frau Scharrenbach verwies darauf, dass die fraktionellen Haushaltsberatungen erst noch bevorstünden. Sie vermisse jedoch in den Produktplänen teilweise konkretere Darstellungen und perspektivische Planungsansätze beispielsweise zu den Themen Flüchtlinge oder u3-Ausbau. Herr Tost teilte zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit, dass die Verwaltung mit höheren Aufwendungen in diesem Bereich rechne. Demgegenüber stünden Kostenerstattungen durch den Bund in Höhe von ca. 90 Prozent. Hinsichtlich der nicht bekannten und schwer einzuschätzenden zukünftigen Zuweisungsquoten und somit auch des Anteiles an unbegleiteten minderjährigen Ausländern, seien keine besonderen Ansätze für 2016 ausgewiesen. Nach heutigem Kenntnisstand würden zwar die bestehenden Aufwandsansätze belastet, jedoch nicht so erheblich, dass dies für die Produktplanung in besonderem Maße relevant sei. Um die Arbeitsbelastung für die Beschäftigten abzufedern, habe die Verwaltung mit einer personellen Aufstockung reagiert. Dies sei auch im Produkthaushalt 2016 dargestellt. Herr Grosch erkundigte sich nach der konkreten Position aus der die höheren Aufwendungen für die zuvor erwähnte personelle Aufstockung ersichtlich seien. In diesem Zusammenhang fragte er ferner an, ob es weitere produktbezogene Veränderungen im Stellenplan gäbe. 4 von 11 Herr Tost antwortet direkt, dass im Produkt 36.03.01- Hilfe für junge Menschen und ihre Familien-, Buchungsstelle 36.03.01.501400 „Bezüge der tariflich Beschäftigten“, eine Steigerung des Ansatzes aufgrund der Stellenerweiterung im Allgemeinen Sozialen Dienst erfolge. Frau Scharrenbach konkretisierte ihre vorherige Äußerung dahingehend, dass ihr Einwand nicht allein auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer abziele, sondern sie das Thema weiterfasse. In der letzten Ausschusssitzung habe die CDU-Fraktion sich zu dem Thema ausführlich berichten lassen. Bezugnehmend auf diesen verwaltungsseitigen Bericht, stelle sich die Frage, wie die Integration der Kinder gefördert werden könne. Herr Dunker hob diesbezüglich die Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes hervor, welcher stets nah der Basis arbeite. Zudem sei bekannt, dass von den seinerzeit 35 Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Alter bis zum Schuleintritt 21 Kinder eine Kindertageseinrichtung in Kamen besuchen. Desweiteren prüfe der Förderverein für Jugendhilfe Kamen die Möglichkeit zur Etablierung eines sog. Lotsen, um den Familien Hilfestellungen, insbesondere bei der Orientierung der diversen Angebote, zu geben. Frau Scharrenbach äußerte ihre Verwunderung darüber, dass freie Platzkapazitäten in den Kindertageseinrichtungen vorhanden gewesen wären. Herr Dunker führte aus, dass den Kindern aufgrund freier ü3-Plätze aber auch durch gezielte Gruppenüberbelegungen eine Aufnahme in die Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden konnte. Mit den Kita-Leitungen wurde dieses Thema ausführlich bei der letzten Leitungskonferenz, welche am 17.11.2015 stattfand, erörtert. Der Jugendhilfeausschuss nahm den Produkthaushalt 2016 mit großer Zustimmung zur Kenntnis. Zu TOP 4. 092/2015 Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 Einleitend erklärte Herr Gibbels, dass der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 unter Beteiligung vieler Akteure erstellt wurde. Insbesondere erfolgte eine repräsentative Umfrage bei den Jugendlichen. Die Erkenntnisse daraus wären in dem Kinder- und Jugendförderplan eingearbeitet worden. Frau Hartig äußerte sich positiv darüber, dass die Aspekte der Kinder- und Jugendförderung in Kamen aufgegangen seien. Es sei eine gute Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern, dem Förderverein für Jugendhilfe Kamen, den Jugendlichen und dem Jugendamt erkennbar. Der vorgelegte Kinder- und Jugendförderplan beinhalte zudem umfassendes Datenmaterial und stelle die jeweiligen Strukturen dar. Ferner würden die diversen Projekte an unterschiedlichen Standorten und die zukünftig geplante Kinderund Jugendarbeit dargestellt. Besonders hervorzuheben sei die Einbeziehung der Schulsozialarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus 5 von 11 Flüchtlingsfamilien. Auch die Darstellung des sog. Rucksackprojektes, welches ebenfalls auf Integration abziele, bewertete sie positiv. Die Ausgewogenheit und Kooperation aus Freizeiteinrichtungen, offenen Häusern, Streetworker, Vereinen und Verbänden und die städtische Kommunikation mit den Kindern und Jugendlichen sei hier herauszustellen. Frau Scharrenbach ging auf die Datenauswertungen hinsichtlich der Kinder der Altersgruppe 0 -6 Jahren und deren Migrationsanteil von 42 Prozent bezogen auf Kamen-Mitte ein. Vor diesem Hintergrund vermisse sie einen deutlicheren Schwerpunkt im vorgelegten Kinder- und Jugendförderplan. Auch der Ausblick, ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und deren Eltern im Bürgerhaus Methler zu etablieren, halte sie bezogen auf den Standort für nicht zielführend. Eine Betreuungsmöglichkeit an einem zentraleren Ort, beispielsweise in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums Lüner Höhe, erachte sie als einen sinnvolleren Standort. Ferner habe sie zur Kenntnis genommen, dass die Kinder und Jugendlichen drei Gefahrenquellen prägnant benannt hätten: Drogen, Alkohol und Zigaretten. Der Kinder- und Jugendförderplan beinhalte keine Antwort darauf, wie mit den Gefährdungssituationen in Kamen umgegangen würde. Sie stellte eine diesbezügliche Anfrage in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen in Aussicht. Herr Dunker erwiderte, dass der Fachbereich Jugend, Schule und Sport bekanntermaßen bedarfsorientiert arbeite. Auf die Flüchtlingssituation vor Ort hätten die Beschäftigten der Verwaltung auf vielfältige Weise reagiert. Es gibt einen engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Freizeitzentrums Lüner Höhe und dem AWO Familienzentrum „Atlantis“. Bezüglich der Drogengefährdung wies er darauf hin, dass die Freizeitzentren unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Dort würden diese Themen selbstverständlich aufgegriffen. Zu nennen sei in diesem Zusammenhang auch die engagierte Arbeit des städtischen Kinderschutzbeauftragten, der vielfältige Aktionen begleite. Der Projektantrag des Fördervereins für Jugendhilfe Kamen sehe eine Betreuung im Bürgerhaus Methler vor. Ergänzend wies Herr Tost auf das Resümee im Kinder- und Jugendförderplan hin. Darin werden Aussagen zu den Präventionsangeboten im Bürgerhaus Methler und im Freizeitzentrum Lüner Höhe getätigt. Beispielhaft benannte Herr Tost das Selbstbehauptungstraining oder die Intensivschwimmkurse, die ebenfalls zur Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder beitrügen, sowie das Schülercafe. Die Präventionsmaßnahmen würden durch die Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzt und würden mit dem neuen Plan natürlich nicht eingestellt. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der strategischen Vorgaben der vorliegenden Fortschreibung des Kinderund Jugendförderplans 2015 - 2020 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen 6 von 11 Zu TOP 5. 093/2015 Antrag des Stadtjugendrings Kamen vom 10.09.2015 hier: Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen vom 01.01.2004 (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Kamen) Herr Brand dankte der Stadt Kamen für die Beteiligung des Stadtjugendrings Kamen an dem Kinder- und Jugendförderplan und begründete den gestellten Antrag damit, dass die finanziellen Gegebenheiten angepasst werden sollten. Die vom Stadtjugendring Kamen beantragten Erhöhungen seien fachlich angemessen, da in den letzten Jahren die Kosten für Freizeitmaßnahmen erheblich gestiegen seien und auch der professionelle Betreuungsaufwand der zu schulenden ehrenamtlichen Fachkräfte stetig zugenommen habe. Die Anpassung sei auch deshalb wichtig, um gegenüber anderen wirtschaftlich orientierten Trägern konkurrenzfähig zu bleiben. Die vorgeschlagenen Erhöhungen dienen dazu, zukünftige kostenreduzierte Angebote weiterhin professionell für viele Kinder und Jugendliche anbieten zu können. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vom Stadtjugendring Kamen beantragte Erhöhung der Fördersätze der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen unter Punkt „Förderung von Freizeit und Erholung“ von € 2,50 auf € 4,00 je Tag und TeilnehmerIn und unter Punkt „Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter“ von € 2,00 auf € 5,00 je Tag und TeilnehmerIn / BetreuerIn. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zu TOP 6. 094/2015 Beteiligung anerkannter freier Träger bei der Erledigung anderer Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII Herr Dunker führte aus, dass es im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation, nicht nur bezogen auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer, um die generelle Möglichkeit, die anerkannten freien Träger bei der Erledigung der Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII beteiligen zu dürfen, gehe. Die Stadt Kamen habe die Verpflichtung bei bestimmten Fallkonstellationen ein Clearingverfahren einzuleiten. Diese hoheitliche Aufgabe müsse grundsätzlich vom hiesigen Fachbereich wahrgenommen werden, jedoch bestünde die Möglichkeit, die Aufgaben im Rahmen des Clearings auf andere anerkannte freie Träger zu übertragen. Frau Müller bat um Auskunft hinsichtlich der Dauer eines solchen Clearingverfahrens. Herr Dunker informierte über den Ablauf eines üblichen Clearingverfahrens, insbesondere ging er auf die Feststellung grundlegender persönlicher Voraussetzungen (z.B. Lebensalter, Herkunft) sowie die gesundheitliche oder schulische Situation ein. Ein Vormund sei zu bestellen, der weitere Maßnahmen einleite bzw. beantrage. Die Dauer eines Clearingverfahrens richtet sich nach den individuellen Erfordernissen und dauere ca. 6 – 12 Wochen. 7 von 11 Ergänzend zu der Beschlussvorlage fragte Herr Eisenhardt nach den finanziellen Auswirkungen einer angestrebten Beteiligung von freien Trägern. Herr Dunker antwortete, dass die Träger Kosten ansetzen, die in der Größenordnung der Tagessätze lägen, die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (zwischen 150,00 € -180,00 € pro Tag) erhoben würden. Die finanziellen Auswirkungen seien schwer abschätzbar, da die Art und Form der Hilfe individuell variiere und die Kosten auch refinanziert würden. Frau Werning erkundigte sich nach dem örtlichen Verbleib der betroffenen Minderjährigen während der Clearingphase. Zumeist wohnten diese Jugendlichen während der Dauer des Clearingverfahrens weiterhin in Kamen. Es könne jedoch bei stationären Unterbringungen vorkommen, dass die Betroffenen außerhalb des Stadtgebietes wohnten. Die Zuständigkeit verbliebe durchgängig bei der Stadt Kamen, führte Herr Dunker aus. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung des Jugendamtes Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII in Verbindung mit § 42 SGB VIII an anerkannte freie Träger zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zu TOP 7. 095/2015 Übernahme von Trägeranteilen im Rahmen von freiwilligen Leistungen Herr Dunker erklärte, die Tageseinrichtung „Familienbande“ wurde bislang als Elterninitiative geführt. Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass es sich bei dem Kindergartenträger zwar um einen Verein, allerdings nicht um eine Elterninitiative nach dem KiBiz handelt. Der Träger biete neben dem Betrieb der Kindertageseinrichtung auch weitere vielfältige Angebote an. Die Anerkennung der Familienbande e.V. als freier Träger der Jugendhilfe erfolgte durch diesen Ausschuss am 09.03.2010. Nun beabsichtige die Verwaltung einen freiwilligen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages (= 5%) zwischen der bisherigen und der nunmehr vorzunehmenden Finanzierung zu leisten. Frau Werning äußerte, dass dieser TOP in der Fraktion kontrovers diskutiert wurde. Letztlich stellte sie die Zustimmung zur Beschlussvorlage in Aussicht. Im Hinblick auf die Knappheit der Finanzmittel anderer Träger, befürchte sie weitere Gruppenschließung, weil die Träger nicht mehr in der Lage seien, die jeweiligen Trägeranteile zu übernehmen. Herr Tost gab zu dem Thema erläuternde Informationen und ging hierbei auch auf die Vereinsstrukturen und –aufgaben ein, die zu einer Veränderung der Betriebskostenfinanzierung bei der Kindertageseinrichtung „Familienbande“ führten. Die Finanzproblematik bei den kirchlichen Trägern sei bekannt. Aktuell würden interkommunale Gespräche geführt, mit dem Ziel, eine kreiseinheitliche Vorgehensweise abzustimmen. 8 von 11 Herr Grosch wies auf die nachvollziehbare finanzielle Besserstellung der Elterninitiativen im Vergleich zu freien Trägern oder kirchlichen Trägern hin. Er stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Kindertageseinrichtung „Familienbande“ in Kamen der einzige Träger in dieser Konstellation sei. Die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ werde als reine Elterninitiative geführt. Bezugnehmend auf eine Formulierung in der Beschlussvorlage, bat er um inhaltliche Informationen zum Finanzierungsmodell der Familienbande. Herr Tost bemerkte, dass sämtliche Kita-Träger einen Wirtschaftplan hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Personal- und Sachaufwendungen u.ä.) erstellten. Der Finanzplan der Kindertageseinrichtung „Familienbande“ basiere auf einer Zuschussfinanzierung von 96 %. Ohne eine Übernahme des höheren Trägeranteils im Rahmen der freiwilligen Zuschüsse wäre der weitere Betrieb der Einrichtung gefährdet. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Kindertageseinrichtung Familienbande eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zu TOP 8. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 8.1. Mitteilungen der Verwaltung Zuweisungskontingente unbegleiteter minderjähriger Ausländer Herr Dunker informierte über die Zuweisungskontingente der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese würden nach statistisch-mathematischen Grundsätzen ermittelt und betragen je 2000 Einwohner 1 unbegleiteten minderjährigen Ausländer, folglich für Kamen 23 Jugendliche. Bislang betreue die Stadt Kamen 12 unbegleitete minderjährige Ausländer. In den nächsten Tagen würden 8 weitere Jugendliche erwartet, davon 2 Jugendliche noch am heutigen Tag. Sprachkurs der Caritas Herr Dunker teilte weiterhin mit, dass die Caritas Sprachkurse für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund anbieten wolle. Die Verwaltung habe unbürokratisch angeboten, die Kurse vormittags im Freizeitzentrum Lüner Höhe durchzuführen. Übertragung von Vormundschaften Ferner informierte Herr Dunker darüber, dass im Bereich der Vormundschaften auch Verfahren an andere Träger abgegeben würden. Neben der Diakonie und der AWO werde nun auch eine Über9 von 11 tragung von Vormundschaften an die Caritas beabsichtigt. Eine ausführliche Darstellung wurde für eine der nächsten Sitzungen in Aussicht gestellt. Sanierung Freizeitzentrum Lüner Höhe Herr Tost gab bekannt, dass beabsichtigt sei, dass Freizeitzentrum Lüner Höhe umfassend zu sanieren. Die Verwaltung habe einen entsprechenden Projektantrag gestellt und auch bereits Mittel im Haushalt 2016 bereitgestellt. Er bedankte sich bei dem Team des Freizeitzentrums dafür, dass die Anlage und Einrichtungsgegenstände stets mit hoher Sorgfalt behandelt würden, so dass diese trotz langjähriger Nutzung in einem passablen Zustand seien. Eine Modernisierung sei nun jedoch erforderlich. Neben einer beabsichtigten Etablierung im Quartier, sei eine Planungsidee, durch einen vorgelagerten Neubau zusätzliche Räume zu schaffen und die Umgebung insgesamt aufzuwerten. 8.2. Anfragen Frau Müller erkundigte sich nach dem Alter, der für heute erwarteten unbegleiteten minderjährigen Ausländer und deren voraussichtliche psychische Verfassung. Herr Gibbels antworte direkt auf die Fragestellung. Die erwarteten unbegleiteten minderjährigen Ausländer stammen aus dem Libanon und Algerien und seien im Alter von 15 und 16 Jahren. In Kamen wären bislang nur männliche Jugendliche zugewiesen worden; es sei bekannt, dass der Anteil der weiblichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer nur bei ca. 4% liege. Nach den Besonderheiten des Einzelfalles würden dann individuelle passgenaue Hilfsangebote ermittelt. Herr Tost ergänzte, dass die Verwaltung in Kontakt mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe stünde. Die jungen Mädchen wären meist schwersttraumatisiert und würden deshalb direkt geeigneten Einrichtungen zugeführt. Herr Ritter teilte mit, dass auf der letzten Synode auch beraten worden wäre, eine Koordinierungsstelle für Flüchtlinge einzurichten. Er fragte an, ob im Kreis Unna eine entsprechende Koordination erfolge. Herr Gibbels erwiderte, dass ein regelmäßiger Austausch auf Leitungsebene im Kreis Unna stattfinde. Zudem gäbe es einen Arbeitskreis auf kommunaler Ebene, wo sämtliche Träger, die entsprechende Angebote offerieren, vertreten seien. Der Kreis Unna organisiere im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer die Darstellung des vorhandenen Platzangebotes, so Herr Dunker. Außerdem würden regelmäßig Jugendamtsleiterund Sozialdezernentenkonferenzen auf Kreisebene stattfinden. Herr Eisenhardt stellte fest, dass keine weiteren Anfragen vorlagen. 10 von 11 Anschließend richtete er persönliche Worte der Wertschätzung und des Dankes an Herrn Ritter, der nach langjähriger Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss in den Ruhestand treten wird. Herr Ritter bedankte sich für die gute Zusammenarbeit in dem Gremium und die Abschiedsworte. Er betonte, dass für ihn persönlich die Jugendarbeit stets bedeutungsvoll gewesen sei. Herr Eisenhardt schloss die Sitzung. gez. Eisenhardt Vorsitzender gez. Dunker Schriftführer 11 von 11