Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
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251 kB
Erstellt
18.12.15, 01:18
Aktualisiert
27.01.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kamen
Niederschrift
JHA
über die
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am Dienstag, dem 24.11.2015
im Sitzungssaal II des Rathauses
Beginn:
Ende:
18:00 Uhr
19:15 Uhr
Anwesend
SPD
Frau Petra Hartig
Herr Ulrich Marc
Frau Ursula Müller
Frau Nicola Zühlke
CDU
Herr Ralf Eisenhardt
Frau Ina Scharrenbach
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Frau Bettina Werning
DIE LINKE / GAL
Herr Klaus-Dieter Grosch
Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt
Herr Helmut Stalz
Stimmberechtigtes Mitglied gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII
Frau Alexandra Bartosch
Stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII
Herr Hans-Jörg Brand
Frau Susanne Hartmann
Herr Martin Kusber
Frau Alexandra Last
Herr Herbert Ritter
Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a-l der Satzung für das Jugendamt
Herr Mehmet Akca
Frau Patricia Biernath
Herr Jürgen Dunker
Herr Marc Westerhoff
1 von 11
Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt
Frau Tina Geißen
Frau Antje Schnepper
Verwaltung
Frau Jennifer Böttger
Herr Johannes Gibbels
Frau Marion Herzig
Herr Ralf Tost
Entschuldigt fehlten
Frau Silke Becker
Frau Anja Bolz
Frau Christina Fiegler
Frau Regina Henter
Frau Sigrid Köhler
Herr Detlef Maidorn
Frau Annette Mann
Herr Marc Westerhelweg
Herr Tost begrüßte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie die Beschäftigten der
Verwaltung. Gäste oder Pressevertreter waren nicht anwesend. Er stellte fest, dass Frau
Hartig als ältestes anwesendes Mitglied die Sitzung eröffnen und bis zur Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden leiten werde.
Anschließend übernahm Frau Hartig den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und begrüßte
ebenfalls die Anwesenden. Sie stellte die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Änderungen der Tagesordnung wurden nicht gewünscht.
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
Vorlage
1
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
090/2015
2
Einwohnerfragestunde
3
Produkthaushalt 2016
4
Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020
092/2015
5
Antrag des Stadtjugendrings Kamen vom 10.09.2015
hier: Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in
Kamen vom 01.01.2004
(Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Kamen)
093/2015
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6
Beteiligung anerkannter freier Träger bei der Erledigung anderer Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII
094/2015
7
Übernahme von Trägeranteilen im Rahmen von freiwilligen Leistungen
095/2015
8
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
B.
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
A.
Zu TOP 1.
090/2015
Vorlage
Öffentlicher Teil
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Nach der Vereinbarung vom 16.06.2014 einigten sich die Fraktionen darauf,
dass der stellvertretende Vorsitz im Jugendhilfeausschuss der CDU zufällt.
Daher schlug Frau Scharrenbach für den stellvertretenen Vorsitz Herrn
Eisenhardt vor.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss wählt zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses:
Herrn Ralf Eisenhardt
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
Sodann übernahm Herr Eisenhardt die Leitung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses, begrüßte ebenfalls alle Anwesenden und dankte für die
Wahl.
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Zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde
Zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ lagen keine Anfragen
vor.
Zu TOP 3.
Produkthaushalt 2016
Herr Eisenhardt stellte die Besonderheit der Beteiligung des Jugendhilfeausschusses am Entwurf des vorgelegten Produkthaushaltes 2016 heraus
und informierte kurz über den weiteren Ablauf.
Einleitend bemerkte Herr Tost, dass der hier zu beratende Produkthaushalt
2016 die relevanten Produkte der Gruppen 51.1 und 51.2 des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport beinhalte. Gravierende Änderungen bzw.
Schwankungen seien nicht vorgesehen. Die Ansätze würden jedoch in
einigen Bereichen aufgrund wachsender Fallzahlen, Kostenerhöhungen
oder gesetzlicher Vorgaben kontinuierlich ansteigen.
Zur Buchungsstelle 36.02.01.44300 „Erstattungen öffentlich-rechtlicher Forderungen durch den Bund“ bat Herr Grosch um Erläuterung, da sich dieser
Ansatz für 2016 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt habe.
Herr Tost begründete den Anstieg auf der Ertragsseite bei der vorgenannten Position damit, dass es sich um Erstattungsbeträge des Bundes für die
Schulsozialarbeit handelt. In Konsequenz dessen, würden auch die Ansätze
ab 2018 nicht fortgeschrieben.
Frau Scharrenbach verwies darauf, dass die fraktionellen Haushaltsberatungen erst noch bevorstünden. Sie vermisse jedoch in den Produktplänen
teilweise konkretere Darstellungen und perspektivische Planungsansätze
beispielsweise zu den Themen Flüchtlinge oder u3-Ausbau.
Herr Tost teilte zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländern
mit, dass die Verwaltung mit höheren Aufwendungen in diesem Bereich
rechne. Demgegenüber stünden Kostenerstattungen durch den Bund in
Höhe von ca. 90 Prozent. Hinsichtlich der nicht bekannten und schwer
einzuschätzenden zukünftigen Zuweisungsquoten und somit auch des Anteiles an unbegleiteten minderjährigen Ausländern, seien keine besonderen
Ansätze für 2016 ausgewiesen. Nach heutigem Kenntnisstand würden zwar
die bestehenden Aufwandsansätze belastet, jedoch nicht so erheblich, dass
dies für die Produktplanung in besonderem Maße relevant sei.
Um die Arbeitsbelastung für die Beschäftigten abzufedern, habe die Verwaltung mit einer personellen Aufstockung reagiert. Dies sei auch im Produkthaushalt 2016 dargestellt.
Herr Grosch erkundigte sich nach der konkreten Position aus der die höheren Aufwendungen für die zuvor erwähnte personelle Aufstockung ersichtlich seien. In diesem Zusammenhang fragte er ferner an, ob es weitere
produktbezogene Veränderungen im Stellenplan gäbe.
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Herr Tost antwortet direkt, dass im Produkt 36.03.01- Hilfe für junge Menschen und ihre Familien-, Buchungsstelle 36.03.01.501400 „Bezüge der
tariflich Beschäftigten“, eine Steigerung des Ansatzes aufgrund der Stellenerweiterung im Allgemeinen Sozialen Dienst erfolge.
Frau Scharrenbach konkretisierte ihre vorherige Äußerung dahingehend,
dass ihr Einwand nicht allein auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer abziele, sondern sie das Thema weiterfasse. In der letzten Ausschusssitzung habe die CDU-Fraktion sich zu dem Thema ausführlich berichten
lassen. Bezugnehmend auf diesen verwaltungsseitigen Bericht, stelle sich
die Frage, wie die Integration der Kinder gefördert werden könne.
Herr Dunker hob diesbezüglich die Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes hervor, welcher stets nah der Basis arbeite.
Zudem sei bekannt, dass von den seinerzeit 35 Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Alter bis zum Schuleintritt 21 Kinder eine Kindertageseinrichtung
in Kamen besuchen. Desweiteren prüfe der Förderverein für Jugendhilfe
Kamen die Möglichkeit zur Etablierung eines sog. Lotsen, um den Familien
Hilfestellungen, insbesondere bei der Orientierung der diversen Angebote,
zu geben.
Frau Scharrenbach äußerte ihre Verwunderung darüber, dass freie Platzkapazitäten in den Kindertageseinrichtungen vorhanden gewesen wären.
Herr Dunker führte aus, dass den Kindern aufgrund freier ü3-Plätze aber
auch durch gezielte Gruppenüberbelegungen eine Aufnahme in die Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden konnte. Mit den Kita-Leitungen
wurde dieses Thema ausführlich bei der letzten Leitungskonferenz, welche
am 17.11.2015 stattfand, erörtert.
Der Jugendhilfeausschuss nahm den Produkthaushalt 2016 mit großer Zustimmung zur Kenntnis.
Zu TOP 4.
092/2015
Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020
Einleitend erklärte Herr Gibbels, dass der Kinder- und Jugendförderplan
2015-2020 unter Beteiligung vieler Akteure erstellt wurde. Insbesondere
erfolgte eine repräsentative Umfrage bei den Jugendlichen. Die Erkenntnisse daraus wären in dem Kinder- und Jugendförderplan eingearbeitet
worden.
Frau Hartig äußerte sich positiv darüber, dass die Aspekte der Kinder- und
Jugendförderung in Kamen aufgegangen seien. Es sei eine gute Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern, dem Förderverein für Jugendhilfe
Kamen, den Jugendlichen und dem Jugendamt erkennbar. Der vorgelegte
Kinder- und Jugendförderplan beinhalte zudem umfassendes Datenmaterial
und stelle die jeweiligen Strukturen dar. Ferner würden die diversen Projekte an unterschiedlichen Standorten und die zukünftig geplante Kinderund Jugendarbeit dargestellt. Besonders hervorzuheben sei die Einbeziehung der Schulsozialarbeit und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus
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Flüchtlingsfamilien. Auch die Darstellung des sog. Rucksackprojektes,
welches ebenfalls auf Integration abziele, bewertete sie positiv. Die Ausgewogenheit und Kooperation aus Freizeiteinrichtungen, offenen Häusern,
Streetworker, Vereinen und Verbänden und die städtische Kommunikation
mit den Kindern und Jugendlichen sei hier herauszustellen.
Frau Scharrenbach ging auf die Datenauswertungen hinsichtlich der Kinder der Altersgruppe 0 -6 Jahren und deren Migrationsanteil von 42 Prozent
bezogen auf Kamen-Mitte ein. Vor diesem Hintergrund vermisse sie einen
deutlicheren Schwerpunkt im vorgelegten Kinder- und Jugendförderplan.
Auch der Ausblick, ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Kinder
aus Flüchtlingsfamilien und deren Eltern im Bürgerhaus Methler zu etablieren, halte sie bezogen auf den Standort für nicht zielführend. Eine Betreuungsmöglichkeit an einem zentraleren Ort, beispielsweise in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums Lüner Höhe, erachte sie als einen sinnvolleren Standort.
Ferner habe sie zur Kenntnis genommen, dass die Kinder und Jugendlichen drei Gefahrenquellen prägnant benannt hätten: Drogen, Alkohol und
Zigaretten.
Der Kinder- und Jugendförderplan beinhalte keine Antwort darauf, wie mit
den Gefährdungssituationen in Kamen umgegangen würde. Sie stellte eine
diesbezügliche Anfrage in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen in Aussicht.
Herr Dunker erwiderte, dass der Fachbereich Jugend, Schule und Sport
bekanntermaßen bedarfsorientiert arbeite. Auf die Flüchtlingssituation vor
Ort hätten die Beschäftigten der Verwaltung auf vielfältige Weise reagiert.
Es gibt einen engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Freizeitzentrums Lüner Höhe und dem AWO Familienzentrum „Atlantis“.
Bezüglich der Drogengefährdung wies er darauf hin, dass die Freizeitzentren unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Dort würden diese Themen
selbstverständlich aufgegriffen. Zu nennen sei in diesem Zusammenhang
auch die engagierte Arbeit des städtischen Kinderschutzbeauftragten, der
vielfältige Aktionen begleite. Der Projektantrag des Fördervereins für Jugendhilfe Kamen sehe eine Betreuung im Bürgerhaus Methler vor.
Ergänzend wies Herr Tost auf das Resümee im Kinder- und Jugendförderplan hin. Darin werden Aussagen zu den Präventionsangeboten im Bürgerhaus Methler und im Freizeitzentrum Lüner Höhe getätigt. Beispielhaft
benannte Herr Tost das Selbstbehauptungstraining oder die Intensivschwimmkurse, die ebenfalls zur Stärkung des Selbstbewusstseins der
Kinder beitrügen, sowie das Schülercafe. Die Präventionsmaßnahmen würden durch die Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzt und
würden mit dem neuen Plan natürlich nicht eingestellt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendarbeit entsprechend
der strategischen Vorgaben der vorliegenden Fortschreibung des Kinderund Jugendförderplans 2015 - 2020 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen
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Zu TOP 5.
093/2015
Antrag des Stadtjugendrings Kamen vom 10.09.2015
hier: Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen
vom 01.01.2004
(Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Kamen)
Herr Brand dankte der Stadt Kamen für die Beteiligung des Stadtjugendrings Kamen an dem Kinder- und Jugendförderplan und begründete den
gestellten Antrag damit, dass die finanziellen Gegebenheiten angepasst
werden sollten. Die vom Stadtjugendring Kamen beantragten Erhöhungen
seien fachlich angemessen, da in den letzten Jahren die Kosten für Freizeitmaßnahmen erheblich gestiegen seien und auch der professionelle Betreuungsaufwand der zu schulenden ehrenamtlichen Fachkräfte stetig
zugenommen habe. Die Anpassung sei auch deshalb wichtig, um gegenüber anderen wirtschaftlich orientierten Trägern konkurrenzfähig zu bleiben.
Die vorgeschlagenen Erhöhungen dienen dazu, zukünftige kostenreduzierte
Angebote weiterhin professionell für viele Kinder und Jugendliche anbieten
zu können.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vom Stadtjugendring Kamen beantragte Erhöhung der Fördersätze der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen unter Punkt „Förderung von Freizeit und Erholung“
von € 2,50 auf € 4,00 je Tag und TeilnehmerIn und unter Punkt „Schulung
ehrenamtlicher Mitarbeiter“ von € 2,00 auf € 5,00 je Tag und TeilnehmerIn /
BetreuerIn.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 6.
094/2015
Beteiligung anerkannter freier Träger bei der Erledigung anderer Aufgaben
im Rahmen des § 76 SGB VIII
Herr Dunker führte aus, dass es im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation, nicht nur bezogen auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer,
um die generelle Möglichkeit, die anerkannten freien Träger bei der Erledigung der Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII beteiligen zu dürfen,
gehe. Die Stadt Kamen habe die Verpflichtung bei bestimmten Fallkonstellationen ein Clearingverfahren einzuleiten. Diese hoheitliche Aufgabe
müsse grundsätzlich vom hiesigen Fachbereich wahrgenommen werden,
jedoch bestünde die Möglichkeit, die Aufgaben im Rahmen des Clearings
auf andere anerkannte freie Träger zu übertragen.
Frau Müller bat um Auskunft hinsichtlich der Dauer eines solchen Clearingverfahrens.
Herr Dunker informierte über den Ablauf eines üblichen Clearingverfahrens, insbesondere ging er auf die Feststellung grundlegender persönlicher
Voraussetzungen (z.B. Lebensalter, Herkunft) sowie die gesundheitliche
oder schulische Situation ein. Ein Vormund sei zu bestellen, der weitere
Maßnahmen einleite bzw. beantrage. Die Dauer eines Clearingverfahrens
richtet sich nach den individuellen Erfordernissen und dauere ca. 6 – 12
Wochen.
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Ergänzend zu der Beschlussvorlage fragte Herr Eisenhardt nach den finanziellen Auswirkungen einer angestrebten Beteiligung von freien Trägern.
Herr Dunker antwortete, dass die Träger Kosten ansetzen, die in der Größenordnung der Tagessätze lägen, die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
(zwischen 150,00 € -180,00 € pro Tag) erhoben würden. Die finanziellen
Auswirkungen seien schwer abschätzbar, da die Art und Form der Hilfe
individuell variiere und die Kosten auch refinanziert würden.
Frau Werning erkundigte sich nach dem örtlichen Verbleib der betroffenen
Minderjährigen während der Clearingphase.
Zumeist wohnten diese Jugendlichen während der Dauer des Clearingverfahrens weiterhin in Kamen. Es könne jedoch bei stationären Unterbringungen vorkommen, dass die Betroffenen außerhalb des Stadtgebietes
wohnten. Die Zuständigkeit verbliebe durchgängig bei der Stadt Kamen,
führte Herr Dunker aus.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung des Jugendamtes
Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII in Verbindung mit § 42 SGB VIII
an anerkannte freie Träger zu übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 7.
095/2015
Übernahme von Trägeranteilen im Rahmen von freiwilligen Leistungen
Herr Dunker erklärte, die Tageseinrichtung „Familienbande“ wurde bislang
als Elterninitiative geführt. Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass
es sich bei dem Kindergartenträger zwar um einen Verein, allerdings nicht
um eine Elterninitiative nach dem KiBiz handelt. Der Träger biete neben
dem Betrieb der Kindertageseinrichtung auch weitere vielfältige Angebote
an. Die Anerkennung der Familienbande e.V. als freier Träger der Jugendhilfe erfolgte durch diesen Ausschuss am 09.03.2010. Nun beabsichtige die
Verwaltung einen freiwilligen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages
(= 5%) zwischen der bisherigen und der nunmehr vorzunehmenden Finanzierung zu leisten.
Frau Werning äußerte, dass dieser TOP in der Fraktion kontrovers diskutiert wurde. Letztlich stellte sie die Zustimmung zur Beschlussvorlage in
Aussicht. Im Hinblick auf die Knappheit der Finanzmittel anderer Träger,
befürchte sie weitere Gruppenschließung, weil die Träger nicht mehr in der
Lage seien, die jeweiligen Trägeranteile zu übernehmen.
Herr Tost gab zu dem Thema erläuternde Informationen und ging hierbei
auch auf die Vereinsstrukturen und –aufgaben ein, die zu einer Veränderung der Betriebskostenfinanzierung bei der Kindertageseinrichtung „Familienbande“ führten. Die Finanzproblematik bei den kirchlichen Trägern sei
bekannt. Aktuell würden interkommunale Gespräche geführt, mit dem Ziel,
eine kreiseinheitliche Vorgehensweise abzustimmen.
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Herr Grosch wies auf die nachvollziehbare finanzielle Besserstellung der
Elterninitiativen im Vergleich zu freien Trägern oder kirchlichen Trägern hin.
Er stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Kindertageseinrichtung
„Familienbande“ in Kamen der einzige Träger in dieser Konstellation sei.
Die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ werde als reine Elterninitiative
geführt. Bezugnehmend auf eine Formulierung in der Beschlussvorlage, bat
er um inhaltliche Informationen zum Finanzierungsmodell der Familienbande.
Herr Tost bemerkte, dass sämtliche Kita-Träger einen Wirtschaftplan hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Personal- und
Sachaufwendungen u.ä.) erstellten. Der Finanzplan der Kindertageseinrichtung „Familienbande“ basiere auf einer Zuschussfinanzierung von 96 %.
Ohne eine Übernahme des höheren Trägeranteils im Rahmen der freiwilligen Zuschüsse wäre der weitere Betrieb der Einrichtung gefährdet.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Kindertageseinrichtung
Familienbande eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 8.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
8.1.
Mitteilungen der Verwaltung
Zuweisungskontingente unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Herr Dunker informierte über die Zuweisungskontingente der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese würden nach statistisch-mathematischen Grundsätzen ermittelt und betragen je 2000
Einwohner 1 unbegleiteten minderjährigen Ausländer, folglich für
Kamen 23 Jugendliche.
Bislang betreue die Stadt Kamen 12 unbegleitete minderjährige
Ausländer. In den nächsten Tagen würden 8 weitere Jugendliche
erwartet, davon 2 Jugendliche noch am heutigen Tag.
Sprachkurs der Caritas
Herr Dunker teilte weiterhin mit, dass die Caritas Sprachkurse für
die Zielgruppe Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund anbieten wolle. Die Verwaltung habe unbürokratisch angeboten, die
Kurse vormittags im Freizeitzentrum Lüner Höhe durchzuführen.
Übertragung von Vormundschaften
Ferner informierte Herr Dunker darüber, dass im Bereich der Vormundschaften auch Verfahren an andere Träger abgegeben würden. Neben der Diakonie und der AWO werde nun auch eine Über9 von 11
tragung von Vormundschaften an die Caritas beabsichtigt. Eine
ausführliche Darstellung wurde für eine der nächsten Sitzungen in
Aussicht gestellt.
Sanierung Freizeitzentrum Lüner Höhe
Herr Tost gab bekannt, dass beabsichtigt sei, dass Freizeitzentrum
Lüner Höhe umfassend zu sanieren. Die Verwaltung habe einen
entsprechenden Projektantrag gestellt und auch bereits Mittel im
Haushalt 2016 bereitgestellt. Er bedankte sich bei dem Team des
Freizeitzentrums dafür, dass die Anlage und Einrichtungsgegenstände stets mit hoher Sorgfalt behandelt würden, so dass diese
trotz langjähriger Nutzung in einem passablen Zustand seien. Eine
Modernisierung sei nun jedoch erforderlich. Neben einer beabsichtigten Etablierung im Quartier, sei eine Planungsidee, durch einen
vorgelagerten Neubau zusätzliche Räume zu schaffen und die Umgebung insgesamt aufzuwerten.
8.2.
Anfragen
Frau Müller erkundigte sich nach dem Alter, der für heute erwarteten unbegleiteten minderjährigen Ausländer und deren voraussichtliche psychische Verfassung.
Herr Gibbels antworte direkt auf die Fragestellung. Die erwarteten
unbegleiteten minderjährigen Ausländer stammen aus dem Libanon
und Algerien und seien im Alter von 15 und 16 Jahren. In Kamen
wären bislang nur männliche Jugendliche zugewiesen worden; es
sei bekannt, dass der Anteil der weiblichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer nur bei ca. 4% liege. Nach den Besonderheiten des
Einzelfalles würden dann individuelle passgenaue Hilfsangebote
ermittelt.
Herr Tost ergänzte, dass die Verwaltung in Kontakt mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe stünde. Die jungen Mädchen wären
meist schwersttraumatisiert und würden deshalb direkt geeigneten
Einrichtungen zugeführt.
Herr Ritter teilte mit, dass auf der letzten Synode auch beraten
worden wäre, eine Koordinierungsstelle für Flüchtlinge einzurichten.
Er fragte an, ob im Kreis Unna eine entsprechende Koordination
erfolge.
Herr Gibbels erwiderte, dass ein regelmäßiger Austausch auf Leitungsebene im Kreis Unna stattfinde. Zudem gäbe es einen Arbeitskreis auf kommunaler Ebene, wo sämtliche Träger, die entsprechende Angebote offerieren, vertreten seien.
Der Kreis Unna organisiere im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer die Darstellung des vorhandenen Platzangebotes,
so Herr Dunker. Außerdem würden regelmäßig Jugendamtsleiterund Sozialdezernentenkonferenzen auf Kreisebene stattfinden.
Herr Eisenhardt stellte fest, dass keine weiteren Anfragen vorlagen.
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Anschließend richtete er persönliche Worte der Wertschätzung und
des Dankes an Herrn Ritter, der nach langjähriger Mitgliedschaft im
Jugendhilfeausschuss in den Ruhestand treten wird.
Herr Ritter bedankte sich für die gute Zusammenarbeit in dem
Gremium und die Abschiedsworte. Er betonte, dass für ihn persönlich die Jugendarbeit stets bedeutungsvoll gewesen sei.
Herr Eisenhardt schloss die Sitzung.
gez. Eisenhardt
Vorsitzender
gez. Dunker
Schriftführer
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