Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
07.01.16, 01:21
Aktualisiert
27.01.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kamen
Niederschrift
UKA
über die
2. Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses
am Donnerstag, dem 03.12.2015
im Sitzungssaal II des Rathauses
Beginn:
Ende:
18:00 Uhr
20:05 Uhr
Anwesend
SPD
Herr Frank Ambrosch
Herr Thomas Blaschke
Herr Daniel Heidler
Frau Kerstin Heidler
Herr Michael Krause
Herr Gökcen Kuru
Herr Friedhelm Lipinski
Frau Ursula Müller
Herr Marco Pincus
Herr Theodor Wältermann
CDU
Herr Karsten Diederichs-Späh
Frau Susanne Middendorf
Herr Martin Wilhelm
Herr Hans-Heinrich Wortmann
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Frau Anke Dörlemann
Herr Timon Lütschen
FW/FDP
Herr Helmut Stalz
Sachverständige gem. Beschluss des Umwelt- u. Klimaschutzausschusses
Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel
Herr Friedhelm Retzlaff
Ortsvorsteher
Herr Ulrich Klein
1 von 10
Verwaltung
Herr Matthias Breuer
Herr Karsten Harrach
Frau Monika Holtmann
Herr Dr. Uwe Liedtke
Herr Jörg Mösgen
Sebastian Schmitz
Herr Reiner Steffen
Gäste
Herr Fischer, UKBS
Herr Mihajlovic,B.A.U.M Consult GmbH
Entschuldigt fehlten
Herr Heinrich Behrens
Herr Heinrich Hellekemper
Herr Andreas Meier
Herr Adrian Mork
Herr Ingolf Pätzold
Frau Ina Scharrenbach
Herr Volker Sekunde
Herr Martin Wiggermann
Herr Blaschke eröffnete die form- und fristgerecht einberufene Sitzung des Umwelt- und
Klimaschutzausschusses, begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder, ZuhörerInnen
sowie den Vertreter der Presse und stellte die Beschlussfähigkeit fest.
Änderungen zur Tagesordnung ergaben sich nicht.
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Einwohnerfragestunde
2
Solarhaus 100
Vorstellung des Projektes und der Planung
3
Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen
Abschlussbericht durch das beauftragte Büro B.A.U.M. und
Einbringung
4
Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Kamen
hier: Einbringung eines Entwurfs
5
Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie
weiterer Pestizide im Stadtgebiet
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
6
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Vorlage
101/2015
2 von 10
B.
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
A.
Vorlage
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Einwohnerfragestunde
Herr Sascha Möllmann erkundigte sich, ob neue Auswertungen zu Verkehrsbelastungen der Lindenallee vorliegen.
Daraufhin erklärte Herr Liedtke, dass auf Anregung von Herrn Heidler in
der gemeinsamen Sitzung des PSV/UKA am 27.10.15 die Verwaltung zu
Beginn des Jahres 2016 Erfassungen der Verkehrsmengen, Verkehrsarten
und Geschwindigkeiten für die Lindenallee vornehmen werde. Bei Vorliegen
der Auswertungen, werde dazu wieder im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss berichtet. Es wurde in Aussicht gestellt, dass Herrn Möllmann
die Auswertungen ebenfalls zu Kenntnis gegeben werden.
Zu TOP 2.
Solarhaus 100
Vorstellung des Projektes und der Planung
Herr Blaschke begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Matthias
Fischer, Geschäftsführer der UKBS.
Einleitend erklärte Herr Liedtke, dass dieses innovative und zukunftsweisende Bauvorhaben mit Blick auf die besondere Bedeutung für den Klimaschutz vorgestellt werde. Das Projekt werde allerdings ebenfalls den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Bauvorhaben im Stadtgebiet
erreichen, sobald ein Bauantrag vorliegen würde.
Herr Fischer stellte das Projekt „Solarhaus 100“ anhand einer Präsentation
(siehe Ratsinformationssystem) vor. Das „Solarhaus 100“ werde in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Südwestfalen und der IHT AG realisiert. Die Aufsichtsratsmitglieder der UKBS seien aufgerufen gewesen,
Standortvorschläge einzureichen. Letztlich sei die Fläche im Gebiet
Hemsack als Standort ausgewählt worden. Die stadtnahe Lage im Bereich
der Sesekeaue, die gute ÖPNV-und Infrastrukturanbindung seien entscheidend gewesen. Die Planungen stellte er anhand von Ansichten und Grundrissen vor. Das Haus werde sich selbst mit Energie versorgen. Dies geschehe durch Solarthermie, Photovoltaik und Nutzung von Wasserstoff
durch Metallhydridspeicherung. Hinsichtlich der Zusammensetzung der
3 von 10
einzelnen Komponenten zur Energiegewinnung werde aktuell eine Simulation durchgeführt, die von der Bezirksregierung zu 80 % gefördert werde.
Für das Projekt sollen weitere Fördermittel generiert werden, z. B. beim
Landesumweltministerium. Das Solarhaus besteht aus 2 Einzelhäusern mit
Tiefgarage, die mit einem Glasteil miteinander verbunden werden sollen. In
der Tiefgarage befinde sich eine Ladestation für ein Elektroauto, welches
auch den Bewohnern zur Verfügung gestellt werden solle. Die Wohnfläche
betrage 1.800 qm für 30 Wohneinheiten, mithin ca. 60 qm pro Wohneinheit.
Besonderheit sei, dass die Energiekosten als Flatrate in der Miete von ca.
10,-- €/qm enthalten sein sollen. Ggf. könnte ein Bonussystem eingerichtet
werden, welches zu einem sparsamen Umgang mit Energie anregen solle.
Die CO2-Bilanz des Projektes wurde vorgestellt sowie die Besonderheit der
Architektur hervorgehoben. Der Baubeginn sei für Sommer 2016 vorgesehen. Mit einer Fertigstellung könnte im 2. Halbjahr 2017 gerechnet werden.
Insgesamt werde mit dem Solarhaus 100 ein zukunftsweisendes und innovatives Modellprojekt in Kamen verwirklicht.
Herr Blaschke bedankte sich bei Herrn Fischer für die Projektvorstellung.
Er sei erfreut, dass die Realisierung in Kamen erfolge.
Auf Nachfrage von Frau Middendorf erklärte Herr Liedtke, dass die Planungen vom Grundsatz mit dem Lippeverband abgestimmt seien und dieser
das Projekt positiv bewerte.
Ergänzend wies Herr Liedtke darauf hin, dass vorgesehen sei, das Beachvolleyballfeld in den Sesekepark zu verlagern. Dieses wurde von Herrn
Kuru sehr begrüßt, da mit dem neuen Standort eine Aufwertung durch
weitere Freizeitangebote gegeben sei.
Darüber hinaus verdeutlichte Herr Liedtke, dass die vorgestellte Planung
sich nicht auf den westlich angrenzenden Planungsbereich mit der Neuentwicklung des ehemaligen Sportgeländes zur Wohnbaufläche auswirke.
Auch das vorhandene Wäldchen bleibe durch dieses Vorhaben dem Grunde nach unberührt und der Dohlenschlafplatz bleibe unangetastet.
Das vorgestellte Projekt sei ein zukunftsweisender Beitrag zum Umweltund Klimaschutz, erklärte Herr Krause. Insofern sei die Thematisierung im
Umwelt- und Klimaschutzausschuss richtig angesiedelt. Die Idee eines Bonusprogramms für Energie sparende Mieter sei eine gute Idee. Die kalkulierte Miete für ein Neubauprojekt mit den vorgestellten Leistungen und in
der Lage beurteilte er als durchaus angemessen und akzeptabel.
Zur Nachfrage von Herrn Krause, ob weitere Projekte dieser Art geplant
seien, führte Herr Fischer aus, dass dies sich ab 2018 abzeichne. Ergänzend wies Herr Liedtke darauf hin, dass die Fachhochschule Südwestfalen
die Erfahrung aus dem „Solarhaus 100“ auch in einem Dortmunder Projekt
einbringen wolle.
Das vorgestellte Modellprojekt sei sehr zu begrüßen, erklärte Herr
Kühnapfel. Er verbinde damit die Hoffnung, dass weitere Bauprojekte dieser Art folgen mögen. Aufgrund des Planungsstandes gehe er davon aus,
dass Baurecht bestehe und auch die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt
sei. In Bezug auf den Schutz des Dohlenbestandes wies er darauf hin, dass
dies bei der Beleuchtung (kein Hineinleuchten in das Wäldchen) sowie bei
der Glasfassade (Schlaggefahr vermeiden) zu berücksichtigen sei.
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Die Dohlenpopulation werde entsprechend eines vorliegenden Artenschutzgutachtens berücksichtigt, bestätigte Herr Liedtke.
Herr Diederichs-Späh sprach sich positiv zu dem Projekt der UKBS aus.
Er wies darauf hin, dass ab 2020 nur noch Passivhäusern genehmigungsfähig seien.
Die FDP/FW Fraktion werde das Projekt ebenfalls unterstützen, erklärte
Herr Stalz.
Die Sicherheitsbedenken von Herrn Stalz bezüglich der Wasserstoffspeicherung konnten Herr Fischer und Herr Kühnapfel ausräumen. Die Speicherung erfolge mit einem Druck von lediglich 20 Bar, die Speicher seien
extern untergebracht und beim Metallhydridverfahren sei nicht von einer
Explosionsgefahr auszugehen. Zudem werde ein Sicherheitskonzept erarbeitet und nur genehmigte Anlagen eingebaut, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen würden. Eine Gefahr für BewohnerInnen sei ausgeschlossen.
Durch die Technik der Wasserstoffverbrennung werde die CO 2-Belastung
erheblich gesenkt und u.a. auch eine Schwefelbelastung ausgeschlossen,
führte Herr Lipinski aus. Er wünschte sich, dass durch dieses Modellprojekt ein Innovationsschub zur Umsetzung der neuen Technik auch das
Handwerk vor Ort erreichen möge.
Herr Heidler stimmte der insgesamt positiven Bewertung dieses Projektes
durch seine Vorredner zu.
Auf die Nachfrage von Frau Dörlemann teilte Herr Liedtke mit, dass erst
mit der Entwicklung des Neubaugebietes „Hemsack“ eine Öffnung des südlichen Sesekeweges angedacht sei.
Abschließend erklärte Herr Fischer seine Bereitschaft, nähere Informationen zur Einbringung der energetischen Ausstattung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss vorzustellen. Die sei aber erst möglich, wenn die Ergebnisse der Simulation vorliegen würden.
Zu TOP 3.
Klimaschutzkonzept für die Stadt Kamen
Abschlussbericht durch das beauftragte Büro B.A.U.M. und Einbringung
Der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes solle bis Ende der 50. KW den
Fraktionen zur weiteren Beratung zugestellt werden, informierte Herr
Liedtke. Parallel erfolge eine Veröffentlichung im Internet unter
www.klimaschutz-kamen.de, um eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Über den Ertrag des Beteiligungsprozesses werde der Umweltund Klimaschutzausschuss informiert. Die Beschlussfassung sei für die
Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses voraussichtlich am
18.02.2016 vorgesehen.
Sodann stellte Herr Mihajlovic, B.A.U.M Consult GmbH, Hamm, die Grundlagen des Klimaschutzkonzeptes einschließlich Maßnahmenkatalog vor.
Die Details sind der im Ratsinformationssystem hinterlegten Präsentation
zu entnehmen.
5 von 10
Ferner ergänzte Herr Liedtke, dass das Klimaschutzkonzept mit der Beschlussfasssung eine Handlungsgrundlage für Rat und Verwaltung darstelle. Eine zentrale Funktion erhalte in diesem Zusammenhang die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzmanagers, der s. E. spätestens zum
01.01.17 seine Tätigkeit aufnehmen sollte. Die Personalkosten für die einzurichtende Vollzeitstelle könnten gefördert werden. Insofern werde die
Verwaltung vorschlagen, einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.
Herr Diederichs-Späh bedankte sich für die Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes. Er habe die angebotenen Workshops als sehr interessant empfunden. Insgesamt sei deutlich geworden, dass die öffentliche Hand im
Rahmen des Klimaschutzes eine Vorbildfunktion übernehme. Seine Fraktion werde den Entwurf des Klimaschutzkonzeptes sorgfältig studieren.
Herr Krause schloss sich den Äußerungen von Herrn Diederichs-Späh an.
In den Workshops seien viele Ideen und Anregungen entwickelt worden.
Die Einstellung eines Klimaschutzmanagers werde von der SPD-Fraktion
befürwortet. Klimaschutz sei ein wichtiges Themenfeld für Politik und Verwaltung. Es sei sehr gespannt auf die Diskussion zu dem vorliegenden Entwurf.
Herr Stalz erkundigte sich, ob Maßnahmenvorschläge aus dem Klimaschutzkonzept auch im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
gefördert und umgesetzt werden können.
Dazu führte Herr Liedtke aus, dass grundsätzlich auch energetische Maßnahmen an Gebäuden förderfähig seien. Die Entscheidung, welche Maßnahmen mit einer Förderung aus dem KInVFöG NRW umgesetzt werden
sollen, treffe jedoch der Rat der Stadt Kamen. Bislang sei noch kein Ratsbeschluss darüber erfolgt.
Ferner fragte Herr Stalz nach, ob die Möglichkeit bestehe, in Kooperation
mit anderen Kommunen die Aufgaben eines Klimaschutzmanagers wahrzunehmen.
Diesbezüglich teilte Herr Liedtke mit, dass aufgrund des Umfangs der Aufgaben nur eine Vollzeitstelle Sinn mache.
Bei Vorhaben zur CO2-Einsparung stelle sich auch die Frage nach Standorten für Windkraftanlagen im Stadtgebiet, erklärte Herr Wortmann.
Hierzu erinnerte Herr Liedtke an den Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses, eine Windpotenzialanalyse für das Kamener Stadtgebiet
zu erstellen. Die Arbeiten hätten noch nicht abgeschlossen werden können.
Vor wenigen Tagen sei der neue Windenergieerlass veröffentlicht worden.
Damit könne nunmehr an dem Thema weitergearbeitet werden. Sobald
Ergebnisse vorliegen, würden diese dem Fachausschuss präsentiert.
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Zu TOP 4.
101/2015
Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Kamen
hier: Einbringung eines Entwurfs
Herr Harrach erläuterte die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung
und beantwortete Detailfragen zu den vorgeschlagenen Änderungen zur
Baumschutzsatzung. Seiner Meinung nach sei eine maßvolle Anpassung
vorgeschlagen und die Satzungsziele nicht gefährdet. Insgesamt könne mit
dem Vorschlag eine Vereinfachung für BürgerInnen und Verwaltung erzielt
werden. Insbesondere wies er darauf hin, dass sich die die jährlichen Fallzahlen von 1991 bis 2015 mehr als verdreifacht hätten und auch eine enorme Zunahme von Beratungsgesprächen, u.a. aufgrund extremer Wetterlagen, zu verzeichnen sei. Die personellen Ressourcen seien mittlerweile
ausgeschöpft.
Herr Wortmann verließ die Sitzung um 19.15 Uhr.
In dieser Sitzung werde lediglich der Entwurf für eine Änderung der Baumschutzsatzung eingebracht, ergänzte Herr Liedtke. Eine Beschlussfassung
werde für die Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am
18.02.2016 vorgeschlagen. Die Meinung der Verwaltung sei nachvollziehbar in der Mitteilungsvorlage dargestellt. Nunmehr könne die Beratung in
den Fraktionen erfolgen.
In der Märzsitzung 2015 sei ausführlich zum Thema Baumschutzsatzung
durch die Verwaltung berichtet worden, sagte Herr Krause. Dabei sei die
Bedeutung der Baumschutzsatzung deutlich geworden. Der vorliegende
Änderungsvorschlag werde nunmehr in der Fraktion diskutiert.
Auf Nachfrage von Herrn Krause führte Herr Harrach aus, dass die Fallzahl bezogen auf Pappeln und Weiden gering sei (z.B. 2014: bei 227 Fällen
– 3 Pappeln u. 4 Weiden, 2015: bei z. Zt. 237 Fällen – 5 Weiden). Weiden
und Pappeln seien öfter im Außenbereich zu finden, wo der Kreis Unna
zuständig sei.
Herr Wilhelm verließ die Sitzung um 19.20 Uhr.
Herr Liedtke sagte zu, dass entsprechend der Anregung von Herrn
Krause, der Entwurf der Baumschutzsatzung online gestellt werde, um
somit eine Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Frau Dörlemann, dass
nach eingehender Diskussion dem vorliegenden Entwurf nicht zugestimmt
werden könne. Es werde eine Aufweichung des Satzungszieles gesehen.
Die bestehende Baumschutzsatzung habe im Sinne des Baumschutzes
gute Dienste geleistet. Insofern sei die vorgeschlagene Änderung nicht
nachvollziehbar. Nicht ausreichende Personalkapazitäten seien kein Grund
von der bestehenden Satzung abzuweichen.
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Den Impuls für die eingebrachte Änderung der Baumschutzsatzung sei von
seiner Fraktion durch die Anfrage in der 1. Sitzung des UKA in 2015 ausgegangen, wies Herr Stalz hin. Die Verwaltungsvorlage werde unterstützt. Der
Bürokratieabbau werde begrüßt. Der geringere Verwaltungsaufwand werde
zudem die Kosten senken. Der Baumschutz werde weiter ausreichend berücksichtigt.
Herr Diederichs-Späh verließ die Sitzung um 19.30 Uhr.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Baumschutzsatzung würden im
Sinne des Baumschutzes einen insgesamt geringeren Zielerreichungsgrad
auslösen, führte Herr Kühnapfel aus. Er kritisierte, dass ein Bestandsschutz für Bäume nicht vorgesehen sei. Eine weitere Problematik sehe er in
den zu sehr voneinander abweichenden Regelungen bei Laub- und Nadelbäumen, die zu einer vermehrten Anpflanzung von Nadelbäumen führen
könnte. Er empfehle, die Schwellenwerte zu belassen. Es sei außerdem
sinnvoll und wichtig, Pappeln und Weiden weiterhin in die Baumschutzsatzung einzubeziehen, da diese über eine hohe Biodiversität verfügen und
gesunde Weiden und Pappeln deshalb im Siedlungsbereich erhalten bleiben sollten. Der Baumschutz sei ein hohes Gut, welches zu bewahren sei.
Das Thema der Verwaltungskosteneinsparung sei politisch zu entscheiden.
Er appellierte an die Ausschussmitglieder, die Aufgaben ggf. anders zu organisieren oder weitere personelle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Der Standard für den Baumschutz insgesamt solle nach seiner Einschätzung nicht abgesenkt werden. Er bat darum, seine Stellungnahme in die
Überlegungen mit einzubeziehen.
Herr Heidler versicherte Herrn Kühnapfel, dass seine Positionen bei der
Beratung der SPD-Fraktion berücksichtigt würden. In Bezug auf Personalkapazitäten gebe er zu bedenken, dass Restriktiven der Kommunalaufsicht
zu berücksichtigen seien. Ferner reiche die Baumschutzsatzung allein nicht
für einen nachhaltigen Baumschutz aus. Von besonderer Bedeutung sei für
ihn das Thema der Aufklärung und Schaffung von Akzeptanz in der Bürgerschaft. Gesetzliche Regelungen zum Baumschutz gebe es nicht. Insofern
komme dem Erlass einer kommunalen Baumschutzsatzung eine wichtige
Bedeutung zum Schutz der Natur zu. Er halte eine bürgerfreundliche und
naturgerechte Gestaltung der Baumschutzsatzung für dringend erforderlich.
Hier sei eine Abwägung zu treffen.
Herr Lipinski verdeutlichte, dass momentan lediglich ein Entwurf eingebracht werde, der nunmehr in den Fraktionen zu beraten und zu diskutieren
sei. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit solle eine Vereinfachung erreicht
werden. Eine Beteiligung der Bürger sei ebenfalls vorgesehen. Nach seinen
Erfahrungen gehe ein Großteil der Bürgerschaft verantwortungsvoll mit dem
Baumschutz um. Es sei zu beachten, dass zu stringente Lösungen auch
Abwehrverhalten verursachen könne. Eine zielorientierte Regelung mit Augenmaß finde nach seiner Einschätzung die notwendige Akzeptanz. Der
vorliegende Entwurf entspreche dem heutigen Standard, zumal er sich an
der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiere und weitere 25 Satzungen anderer Kommunen bei der Bearbeitung berücksichtigt
worden seien. Die modifizierte Baumschutzsatzung solle Natur und Bürgern
gerecht werden.
Grundsätzliche Bedenken zur Erfordernis einer Baumschutzsatzung wurden
von Herrn Retzlaff geäußert.
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Zu TOP 5.
Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer
Pestizide im Stadtgebiet
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Zunächst verwies Herr Liedtke auf die mit der Einladung zugestellte schriftliche Beantwortung der Anfragen durch die Verwaltung.
Ergänzend teilte er mit, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW, Straßenmeisterei Unna, heute mitgeteilt habe, dass auf Bundes- und Landesstraßen seit 2013 keine Herbizide/Pestizide verwendet würden. Bei Vorliegen
weiterer Rückmeldungen werde der Ausschuss informiert.
Frau Dörlemann bedankte sich für die schriftliche Beantwortung der Fragen.
Herr Retzlaff regte an, die Frage auf den Bereich der Landwirtschaft zu
erweitern.
Herr Kühnapfel wies darauf hin, dass der Einsatz von Herbiziden und Pestiziden im Wesentlichen in der Land- und Forstwirtschaft erfolge. Biologischer Pflanzenschutz sei zwar auch möglich, aber viel aufwändiger. Diese
Einschätzung wurde von Herrn Mösgen bestätigt.
Seitens des Betriebsdienstes werde eine mechanische Wildkrautbekämpfung vorgenommen, erklärte Herr Schmitz. Entsprechende Maschinen, die
gemeinsam mit der Stadt Bergkamen angeschafft wurden, kämen zum Einsatz. Darüber hinaus würden Problemlagen bei der Instandsetzung und
Erneuerung von Wegeflächen, z. B. auf den Friedhöfen, beseitigt bzw. die
Situation soweit möglich optimiert.
Zu TOP 6.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
6.1 Mitteilungen
Baumfällung Astrid-Lindgren-Schule
Ergänzend zu der schriftlichen Mitteilung zur Einladung teilte Herr Harrach
mit, dass im Bereich der Astrid-Lindgren-Schule ein Mammutbaum absehbar zum Schutz der Bausubstanz gefällt werden müsse. Ein entsprechendes Foto wurde zur Verdeutlichung der Situation gezeigt.
6.2 Anfragen
6.2.1
Angekündigte Baumfällungen der Thyssen-Gas AG im Bereich der
Töddinghauser Straße
Auf Nachfrage von Herrn Stalz teilte Herr Harrach mit, dass die angekündigten Fällungsmaßnahmen frühestens im Herbst/Winter 2017 vorgesehen
sind. Es sei zu einer zeitlichen Verschiebung gekommen.
9 von 10
6.2.2
Aufnahme von Straßensanierungen zum Zwecke des Lärmschutzes in den
Maßnahmenkatalog nach KInvFöG NRW
Herr Stalz wies darauf hin, dass zahlreiche Straßenabschnitte (z. B.
Bogenstraße, Westemauer) erhebliche Schlaglöcher aufweisen sollen. Er
erkundigte sich, ob Straßensanierungen zum Zwecke des Lärmschutzes im
Rahmen des KInvFöG NRW gefördert werden können.
Herr Liedtke antwortete, dass diese Möglichkeit eventuell bestehen würde.
Es seien jedoch bestimmte Kriterien zu erfüllen, damit eine Zuwendung gewährt werden könne; so sei z.B. eine Pegelminderung von 2 dB(A) nachzuweisen. Die Nachweispflicht liege beim Antragsteller. Des Weiteren sollen
die Straßenbaumaßnahmen im Lärmaktionsplan enthalten sein. Dies sei bei
den von Herrn Stalz vorgeschlagenen Straßenabschnitten (z. B. Bogenstraße, Westenmauer) nicht der Fall. Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu betrachten und
einzubeziehen.
In Bezug auf die Schlaglochproblematik informierte Herr Mösgen, dass die
Stadt Kamen gemeinsam mit der Stadt Bergkamen eine Gussasphaltmaschine erworben habe. Damit sei es möglich, die Schlaglöcher besser
und dauerhafter zu beseitigen. In diesem Zusammenhang lobte Herr
Steffen die Kooperation mit der Stadt Bergkamen.
B.
Nichtöffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Mitteilungen und Anfragen lagen nicht vor.
Zu TOP 2.
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung
keine
gez. Blaschke
Vorsitzender
gez. Breuer
Schriftführer
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