Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Niederschrift Kreistag öffentlich.pdf
Größe
331 kB
Erstellt
09.02.16, 00:05
Aktualisiert
27.01.18, 23:22
Stichworte
Inhalt der Datei
04.02.2016
Niederschrift 001/2016
Kreistag
am 13.01.2016 | Aula Hellweg Berufskolleg | Platanenallee 18 | 59425 Unna
Beginn 16:00 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Herr Landrat Michael Makiolla
Kreistagmitglieder SPD
Frau Jasmin Beisenherz
Herr Martin Blom
Frau Angelika Chur
Frau Brigitte Cziehso
Frau Aileen Droll
Herr Norbert Enters
Herr Hartmut Ganzke
Herr Jens Hebebrand
Herr Udo Holz
Frau Christine Hupe
Frau Renate Jung
Herr Jürgen Kerl
Herr Dirk Kolar
Frau Ingrid Kroll
Herr Sascha Alexander Kudella
Frau Ursula Lindstedt
Herr Dieter Mendrina
Herr Gerd Oldenburg
Herr Theodor Rieke
Frau Renate Schmeltzer-Urban
Herr Jens Schmülling
Herr Heinz Steffen
Frau Simone Symma
Frau Manuela Werbinsky
Herr Martin Wiggermann
Herr Herbert Ziegenbein
Herr Uwe Zühlke
Kreistagmitglieder CDU
Herr Carsten Böckmann
Herr Günter Bremerich
Ende 17:05 Uhr
Herr Peter Dörner
Frau Annika Dresen
Herr Wilfried Feldmann
Frau Claudia Gebhard
Herr Stefan Janyga
Herr Wilhelm Jasperneite
Herr Jan-Eike Kersting
Herr Dieter Kleinwächter
anwesend bis 16.57 Uhr
Herr Paul-Heinz Kranemann
Herr Helmut Krause
Herr Herbert Krusel
Herr Olaf Lauschner
Herr Gerhard Meyer
Frau Elke Middendorf
Herr Martin Niessner
Frau Martina Plath
Frau Gabriele Richter
Frau Ursula Schmidt
Herr Carl Schulz-Gahmen
Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Hans-Ulrich Bangert
Herr Herbert Goldmann
Frau Sandra Heinrichsen
Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel
Frau Stephanie Schmidt
Frau Anke Schneider
Kreistagmitglieder Linksfraktion
Frau Insa Bußmann
Herr Werner Sell
Kreistagmitglieder GFL-Lünen / UWG-Selm
Herr Kunibert Kampmann
Frau Maria Lipke
Herr Helmut Rosenkranz
Kreistagmitglieder FDP
Herr Dieter Albert
Herr Michael Klostermann
Herr Julius Will
Kreistagmitglieder PIRATEN
Herr Christian Roß
Herr Ralf Schaefer
Kreistagmitglieder FW
Herr Helmut Stalz
Verwaltung
Herr Dr. Thomas Wilk, Kreisdirektor
Herr Torsten Göpfert, Dezernent
Herr Dirk Wigant, Dezernent
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Frau Sabine Leiße, Leiterin Stabsstelle Planung und Mobilität
Frau Katja Schuon, Leiterin Stabsstelle Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung
Frau Susanne Kronenberg, Schriftführerin
Herr Landrat Makiolla begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Er spricht allen
seine Wünsche für ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2016 und eine weitere gute Zusammenarbeit
aus. Anschließend gratuliert er dem Kreistagsmitglied Hartmut Ganzke zu seinem 50. Geburtstag.
Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass Herr Hakan Namlisoy, Kreistagsmitglied der CDU-Fraktion, sein Mandat
niedergelegt habe und für ihn Herr Carsten Böckmann in den Kreistag nachgerückt sei. Anschließend verpflichtet er Herrn Böckmann zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Er teilt mit, dass die Einladung zu der Sitzung am 05.01.2016 verschickt wurde. Da sich niemand meldet,
dem die Einladung nicht fristgerecht zugegangen ist, stellt er die form- und fristgerechte Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Kreistages fest. Änderungen oder Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich
nicht, so dass wie folgt beraten wird:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Bestellung einer Schriftführerin
Punkt 2
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Punkt 3
185/15/1
Ersatzwahlen
Punkt 4
160/15/1
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
2. Beteiligungsverfahren / Stellungnahme des Kreises Unna
Punkt 4.1 003/16
Ergänzung der Stellungnahme zum LEP: Kreis Unna in seiner besonderen Rolle
und Aufgabenstellung stärker wahrnehmen;
Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 12.01.2016
Punkt 5
184/15/2
Forderung nach einer schnellstmöglichen Beschlussfassung des Bundes zur generellen Entlastung der Kommunen;
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.01.2016
Punkt 6
002/16
Finanzielle Zuwendungen für einzelne Kreistagsmitglieder;
Antrag von Herrn Stalz vom 28.12.2015
Punkt 7
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 8
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
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Öffentlicher Teil
Punkt 1
Bestellung einer Schriftführerin
Beschluss
Auf Vorschlag des Landrates wird Frau Susanne Kronenberg zur Schriftführerin für diese Sitzung des Kreistages bestellt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 2
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich nicht.
Punkt 3
185/15/1
Ersatzwahlen
Erörterung
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass es im Wahlvorschlag der Drucksache 185/15/1 unter der Ziffer 2
in der letzten Zeile des Kästchens (Gremium: Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft, Aufsichtsrat) in
der zweiten Spalte unter Funktion „stellvertretendes Mitglied für Anke Schneider“ heißen müsse. Außerdem
weist er daraufhin, dass es für die Nachbesetzung der Funktion eines stellvertretenden Mitglieds für Herrn
Stalz im Ausschuss für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung unter Ziffer 3 eines einstimmigen Beschlusses
bedürfe. Da der Landrat bei der Entscheidung über die Ausschussbesetzungen unter Ziffer 1 und 3 kein
Stimmrecht hat, lässt er über die einzelnen Ziffern des Wahlvorschlages getrennt abstimmen.
Wahl
1.
Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages werden folgende Ersatzwahlen zur Ausschussbesetzung vorgenommen:
Gremium
Funktion
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Wahlprüfungsausschuss
ordentliches Mitglied
Marion Küpper
Stephanie Schmidt
stellvertretendes Mitglied
Anke Schneider
(neu: für Stephanie
Schmidt)
Ausschuss für Arbeitsmarkt
ordentliches Mitglied
und Wirtschaftsförderung
Klaus-Bernhardt
Peter Büttner,
Kühnapfel
sachkundiger Bürger
Stephanie Schmidt
Unterausschuss für Hoch-
stellvertretendes Mitglied
Jochen Nadolski-
und Tiefbauangelegenheiten
für Anke Schneider
Voigt
Ausschuss für Gesundheit
stellvertretendes Mitglied
Hans-Ulrich Bangert
und Verbraucherschutz
für Sandra Heinrichsen
Ausschuss für Natur und
stellvertretendes Mitglied
Umwelt
für Klaus-Bernhardt
Klaus-Bernhardt
Kühnapfel
Anke Schneider
Stephanie Schmidt
Stephanie Schmidt
Marion Küpper
Kühnapfel
stellvertretendes Mitglied
für Sandra Heinrichsen
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Ausschuss für Soziales,
ordentliches Mitglied (1)
Gleichstellung und
Klaus-Bernhardt
Jochen Nadolski-Voigt
Kühnapfel
Familie
ordentliches Mitglied (2)
stellvertretendes Mitglied
Jochen Nadolski-
Peter Büttner,
Voigt
sachkundiger Bürger
Anke Schneider
Hans-Ulrich Bangert
Hans-Ulrich Bangert
Marion Küpper
Herbert Goldmann
Klaus-Bernhardt
für Jochen Nadolksi-Voigt
(neu)
stellvertretendes Mitglied
für Peter Büttner, sB
Ausschuss für Feuerwehr,
stellvertretendes Mitglied
Sicherheit, Ordnung und
für Marion Küpper
Kühnapfel
Straßenverkehr
Wahlergebnis:
einstimmig gewählt (ohne Mitwirkung des Landrates)
2. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages werden folgende Ersatzwahlen zur
Entsendung in folgende Gremien vorgenommen:
Gremium
Funktion
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Gesundheitskonferenz
stellvertretendes Mit-
Marion Küpper
Stephanie Schmidt
Marion Küpper
Hans-Ulrich Bangert
Marion Küpper
Stephanie Schmidt
Stephanie Schmidt
glied für Sandra
Heinrichsen
Vertreter des Schulträgers für
stellvertretendes Mit-
die Teilnahme an den Ab-
glied (an allen Berufs-
schlussprüfungen der Berufskol- kollegs des Kreises)
legs
Naturförderungsgesellschaft für stellvertretendes Mitden Kreis Unna (NFG); Mitglie-
glied für Sandra
derversammlung
Heinrichsen
Unnaer Kreis-, Bau- und
stellvertretendes Mit-
Jochen Nadolski-
Siedlungsgesellschaft;
glied für Anke Schnei-
Voigt
Aufsichtsrat
der
Wahlergebnis:
einstimmig gewählt
3. Für die Dauer der verbleibenden Wahlperiode des Kreistages wird folgende Ersatzwahl zur
Ausschussbesetzung vorgenommen:
Gremium
Funktion
bisheriges Mitglied
Ausschuss für Arbeitsmarkt
stellvertretendes Mitglied
Albert, Dieter
und Wirtschaftsförderung
für Stalz, Helmut
neues Mitglied
Cieszynski, Thomas
(sachkundiger Bürger)
Wahlergebnis:
einstimmig gewählt (ohne Mitwirkung des Landrates)
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Punkt 4
160/15/1
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
2. Beteiligungsverfahren / Stellungnahme des Kreises Unna
Erörterung
Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass nun die Drucksache 160/15/1 sowie ein gemeinsamer Antrag der SPDund CDU-Fraktion (DS 003/16) vom 12.01.2016 zur Debatte stünden. Er bittet Frau Cziehso den Antrag zu
begründen.
Frau Cziehso betont, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion handele und
führt dazu aus, dass in der Kreistagsitzung am 15.12.2015 der Antrag gestellt worden sei, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, da man im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht die Möglichkeit gesehen
habe, das Thema in der gebotenen Ausführlichkeit zu beraten. Zwischenzeitlich habe man dies in den Arbeitskreisen getan und dabei auch Stellungnahmen anderer Kommunen zu dem Thema hinzugezogen.
Festzuhalten sei an dieser Stelle, dass die Stabsstelle Kreisentwicklung und Mobilität des Kreises die vorliegende Stellungnahme in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen verfasst habe. In diesen
Zusammenhang spreche sie Frau Leiße und ihrem Team im Namen der Fraktionen herzlichen Dank für die
umfangreiche Aufarbeitung und anschauliche Darstellung des Themas aus. Der Landesentwicklungsplan
(LEP) stehe in der Planungshierarchie Nordrhein-Westfalens ganz oben. Seinen Festlegungen folgten die
Regionalpläne, die Flächennutzungspläne und letztendlich auch die Bebauungspläne in den Kommunen. Er
lege Grundsätze fest, und der vorliegende Entwurf beschränke sich auch auf grundsätzliche Festlegungen.
Dies biete die Möglichkeit, im Rahmen der Regionalplanung noch einmal auf die spezifischen Interessenlagen des Kreises einzugehen. Zum ersten Entwurf habe es zahlreiche Anmerkungen gegeben, auch aus dem
Kreis Unna, die - wie der Synopse zu entnehmen sei - zu weiten Teilen in die neue Stellungnahme eingeflossen seien. Dies begrüße man ganz ausdrücklich. Nach den Beratungen habe man sich dennoch entschieden, noch einen Antragstext einzubringen. Dabei gehe es um die grundsätzliche Frage, ob es sinnvoll
sei, das Land Nordrhein-Westfalen in verdichtete Räume und in ländliche Räume aufzuteilen. Der Kreis Unna sei keiner dieser Kategorien zuzuordnen. Die Probleme hier würden denen der Ruhrgebietsstädte insbesondere in Bezug auf Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Entwicklung gleichen. Daher formuliere der Antrag
den Wunsch, dass auch die Ballungsrandkreise in der Betrachtung des Landes Nordrhein-Westfalen eine
besondere Wertigkeit erhalten sollten. Insbesondere seien der Bereich „Wirtschaft, Handel und Gewerbe“
und das Thema „Der Kreis Unna als Logistikstandort“ von besonderer Bedeutung. Erforderlich sei hier eine
gute und verlässliche Verkehrsinfrastruktur, nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Menschen, die
im Kreis Unna wohnten. Daher appelliere man an das Land Nordrhein-Westfalen, die gesonderte Rolle des
Ballungsrandraumes mit seinen besonderen Problemlagen zu betrachten, die weder der einen noch der
anderen Kategorie zugerechnet werden könnten.
Herr Goldmann führt aus, dass der Landesentwicklungsplan nicht die besonderen Wünsche und Bedürfnisse
des Kreises Unna regele, sondern Vorgaben und Entscheidungen zu den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen an den Raum treffe und das für ganz Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes. Zudem differenziere er auch nicht in der Form wie von Frau Cziehso dargelegt, sondern er spreche insbesondere mit Blick auf die räumlichen Strukturen über Grund-, Mittel- und Oberzentren. Insofern
habe der Antrag aus seiner Sicht weder den richtigen Adressaten noch die notwendige Konkretisierungsqualität. Alle Punkte, die sich im Antrag wiederfänden, gehörten in die Diskussion zur anstehenden Neuaufstellung des Regionalplanes. Auch da seien in nächster Zeit Kommunalgespräche vorgesehen. Dort sollten
dann aber belastbare und konkrete Betrachtungsmomente und Forderungen in die Diskussion eingebracht
werden. Die Vorlage der Verwaltung sei qualitativ hochwertig und berücksichtige alle wesentlichen Faktoren,
insbesondere aus dem besonderen Blickwinkel der Planungshoheit bei den Kommunen. Insofern schließe er
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sich für seine Fraktion dem Dank an die Verwaltung ausdrücklich an. Dann geht Herr Goldmann auf zwei
Punkte des gemeinsamen Antrages näher ein, die aus Sicht seiner Fraktion verdeutlichen, dass die Antragstellung hier in der Sache unkorrekt sei. Er teilt weiter mit, - da er davon ausgehe, dass die Antragsteller
ihren Antrag aufrechterhielten - dass seine Fraktion getrennt abstimmen wolle, erst über die Drucksache der
Verwaltung und dann über den gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion, dem die Fraktion BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen werde.
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass nach der Geschäftsordnung des Kreises zunächst erst über den
gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion und dann über die Drucksache der Verwaltung, entweder
mit oder ohne Ergänzung, abgestimmt werden müsse.
Herr Enters betont, dass eine politische und demokratische Betrachtung über die großen Leitlinien der Landesentwicklung auch einen entsprechenden Beratungsbedarf benötige. Das erste Verfahren habe doppelt so
lange gedauert wie das zweite. SPD- und CDU-Fraktion als gemeinsame Antragsteller hätten, auf der
Grundlage der wirklich sehr guten Vorlage der Verwaltung, nur das Recht eingefordert, auf den entsprechenden Ebenen noch einmal zu beraten und abzuwägen, ob die politischen Leitlinien auch den Vorstellungen entsprächen, die später dann in regionalen Entwicklungsplänen den richtigen Rahmen geben sollen.
Dazu seien entsprechende Anmerkungen gemacht worden, denen der Synopse nach auch im Wesentlichen
gefolgt worden sei. Im zweiten Verfahren versuche man, die besonderen Anforderungen des Kreises Unna
stärker als bisher in den Mittelpunkt zu stellen, ähnlich wie es auch andere Gebietskörperschaften täten,
wenn es um große Gebietsentwicklungen gehe. Dies sei auch das gute Recht des Kreises Unna, und daher
halte er den gemeinsamen Antrag in dieser Form für zielführend.
Herr Klostermann teilt mit, dass die FDP-Fraktion auch im Dezember schon über diesen Tagesordnungspunkt hätte beschließen können. Seine Fraktion schließe sich dem Dank der Verwaltung für die ausführliche
und übersichtliche Darstellung an. Die Synopse passe hinsichtlich der dort aufgenommenen Anmerkungen.
Dennoch habe man den Wunsch der großen Fraktionen nach Beratung akzeptiert. Der nun vorliegende gemeinsame Antrag lasse aus Sicht seiner Fraktion nicht erkennen, dass er die Stellungnahme des Kreises
inhaltlich bedeutend verändere. Man sehe jedoch auch keinen wesentlichen Grund dagegen zu stimmen.
Herr Stalz erklärt, dass er im gemeinsamen Antrag Ansätze sehe, die so für den Kreis im Landesentwicklungsplan (LEP) nicht vorhanden seien. Er beantrage jedoch, dem Trend des Landesentwicklungsplans,
Grundsätze und Leitlinien zu beschreiben, zu folgen und im Antrag unter Ziffer 1, Satz 3 das Wort „müssen“
durch das Wort „sollen“ zu ersetzen.
Herr Hebebrand spricht der Verwaltung ebenfalls ein ausdrückliches Lob für die vorliegende Drucksache
aus. Er sei der Meinung, dass man diesem wichtigen Thema auf der letzten Kreistagsitzung nicht hätte gerecht werden können, zumal es für die zweite Stellungnahme einen erheblich kürzeren Zeitraum als für die
erste Stellungnahme gegeben habe. Die Sonderkreistagssitzung sei beantragt worden, um sich in aller Ruhe
und mit der gebotenen Tiefe mit dem Thema beschäftigen zu können. Wichtig sei ihm der Punkt „Ballungsrandkreis“. Der Kreis Unna sei geprägt durch Industrie und auch dadurch, dass er direkt am Ruhrgebiet liege. Dies seien andere Grundlagen als bei ländlichen Kreisen. Von daher befürworte er die Formulierung des
gemeinsamen Antrages.
Herr Roß teilt mit, dass auch die Gruppe „PIRATEN“ im Dezember über dieses Thema hätten abstimmen
können, dies auch dank der guten Vorbereitung des Themas durch die Verwaltung. Es erschließe sich ihnen
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nicht, was der Antrag von SPD- und CDU-Fraktion im Ergebnis Neues enthalte, das eine Sondersitzung
nötig gemacht habe.
Herr Bremerich teilt mit, dass er es für die Pflicht der politischen Vertretung halte, auf die spezifischen Aspekte, die dieser Landesentwicklungsplan für den Kreis Unna bedeute, hinzuweisen und sich intensiv und
auch in zeitlich angemessenem Rahmen damit zu beschäftigen. Die Besonderheit des Kreises Unna als
Ballungsrandkreis und die spezifischen Dinge, die den Kreis beträfen, seien in diesem Landesentwicklungsplan seiner Ansicht nach nicht hinreichend gewürdigt. Einer dieser Aspekte sei, wie im Antrag auch aufgeführt, die wichtige Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für den Kreis Unna. Nennen wolle
er hier z.B. den Ausbau der Bahnstrecke Lünen-Münster oder unter dem Stichwort „RRX“ die Anbindung an
das Ruhrgebiet und an die Rheinschiene.
Frau Lipke erklärt, dass sie die Erarbeitungszeit für den gemeinsamen Antrag für richtig halte, da in der Dezembersitzung alle, besonders auch die Städte, mit dem Haushalt beschäftigt gewesen wären. Sie erwarte,
dass hier noch die Stellungnahmen der Städte verlesen oder mitgeteilt würden. Sie erwarte auch, dass noch
eine richtige Diskussion geführt werde und halte daher diese Sondersitzung für richtig. Dem gemeinsamen
Antrag mangele es jedoch an Inhalt und er sei ihr nicht konkret genug. Ihre Fraktion könne ihm wahlweise
zustimmen oder ihn ablehnen, da er nichts wirklich bewirke.
Herr Landrat Makiolla führt aus, dass die Kreisverwaltung in diesem Verfahren in sehr engem Kontakt mit
den Planungsverwaltungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gestanden habe. Ein Teil der Städte hätte sich der Stellungnahme des Kreises angeschlossen, andere hätten sich gar nicht geäußert. Das
habe jede Stadt für sich selber entschieden. Insbesondere habe man keinen Einfluss darauf gehabt, inwieweit die jeweiligen Verwaltungen der Städte und Gemeinden ihre politischen Gremien beteiligt hätten.
Herr Sell teilt mit, dass auch die Linksfraktion im Dezember in der Lage gewesen sei, über die Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan abzustimmen. Den gemeinsamen Antrag, der ihm sehr kurzfristig zugegangen sei, halte man für nichtssagend. Er schließe sich dem Dank der anderen Fraktionen an die Verwaltung für die hervorragende Stellungnahme an. Ihr werde die Linksfraktion zustimmen, dem Antrag von SPDund CDU-Fraktion nicht.
Herr Goldmann betont, dass eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht nur legitim, sondern in der Sache auch notwendig sei. Allerdings hätte er sich klarere Formulierungen und Änderungsvorschläge gewünscht, wie der Kreis zu den genannten Themenfeldern stehe. Hier gehe es nicht nur um
Grundsätze sondern um Zieldefinitionen. Das seien Vorgaben, die im weiteren Planverfahren eine verbindliche Wirkung auf alle Ebenen entfalten würden. Die von Herrn Bremerich und Herrn Hebebrand genannten
Beispiele gehörten nicht in eine Diskussion zum Landesentwicklungsplan, sondern müssten im Rahmen der
Diskussion zum Regionalplan geführt werden. Sie seien auf der Ebene zu diskutieren, wo sie fachlich hingehörten.
Frau Cziehso führt aus, dass bei ihren Beratungen festgestellt worden sei, dass sich andere Städte, Kommunen, Kreise in der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan durchaus das Recht genommen hätten,
noch einmal herauszustellen, wo ihre besonderen Interessenlagen seien, und dies sollte der Kreis Unna
auch tun. So seien die Ausführungen von Herr Goldmann rein planungsrechtlich betrachtet sicher richtig.
Aber der Kreistag Unna sei ein politisches Gremium. Man wolle nicht die Stellungnahme der Verwaltung
korrigieren, sondern sie in den Punkten, die einem wichtig erschienen, politisch formuliert unterstützen, und
das habe man mit diesem Antrag getan.
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Herr Landrat Makiolla fragt nach, ob es zu dem Thema dieses Tagesordnungspunktes jetzt noch irgendetwas gibt, was noch nicht gesagt worden sei. Da es auf seine Nachfrage hin keine weiteren Wortmeldungen
gibt, geht er zur Abstimmung über.
Zunächst bittet er SPD- und CDU-Fraktion als Antragsteller des gemeinsamen Antrages (DS 003/16) um
Mitteilung, ob die von Herr Stalz beantragte Änderung der Formulierung in den gemeinsamen Antrag übernommen werde. Frau Cziehso verneint dies, da diese Formulierung bewusst so gewählt worden sei.
Herr Landrat Makiolla erläutert, dass in dem Fall nun als Erstes über den Änderungsantrag von Herr Stalz,
dann über den gemeinsamen Antrag (DS 003/16) von SPD- und CDU-Fraktion und zum Schluss über die
Stellungnahme des Kreises Unna (DS 160/15/1) in der dann jeweils beschlossenen Form abgestimmt werde.
Es folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Stalz.
Beschluss
In dem gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion vom 12.01.2016 (DS 003/16) wird unter der Ziffer
1 in Satz 3 das Wort „müssen“ durch das Wort „sollen“ ersetzt.
Abstimmungsergebnis
mehrheitlich nicht beschlossen (53 Nein-Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP, der Gruppe PIRATEN
sowie des Landrates, 4 Ja-Stimmen der Fraktion GFL-Lünen/UWG-Selm
und von Herrn Stalz (FW), 9 Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS‘90/DIE
GRÜNEN, der Linksfraktion und der Gruppe PIRATEN)
Es folgt die Abstimmung über den gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion (DS003/16) in unveränderter Form (Punkt 4.1).
Beschluss
Die Stellungnahme des Kreises Unna zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW wird um den
Text des gemeinsamen Antrages von SPD- und CDU-Fraktion ergänzt:
„Der 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW würdigt eine Reihe von Anregungen des Kreises Unna
aus dem ersten Beteiligungsverfahren.
Dennoch bleibt festzustellen: Der LEP-Entwurf verzichtet auf Aussagen zu den strukturpolitischen Perspektiven von Teilräumen in Nordrhein-Westfalen. Damit werden u. a. die Fragen zu den spezifischen Anforderungen an die Aufgabenstellung von Ballungsrandkreisen, wie dem Kreis Unna, in die Regionalplandiskussion
verlagert.
Aufgrund der Lage des Kreises Unna im östlichen bzw. westfälischen Ruhrgebiet müssen zwei Bereiche
besonders betrachtet werden:
1. Wirtschaft, Handel und Gewerbe konnten sich in den vergangenen Jahren im Kreis Unna gut entwickeln. Dies führte zu einem überdurchschnittlichen prozentualen Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Um diese Entwicklung auch weiterhin zu ermöglichen, müssen u.a. ausreichend restriktionsfreie Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung stehen.
Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auch auf zukünftig brach fallende Gewerbe- und Industriestandorte zu richten, deren Reaktivierung ein besonderes Anliegen ist. Darüber hinaus wird geson-
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dert darauf hingewiesen, dass Flächen für Betriebserweiterungen dem Markt faktisch nicht zur Verfügung stehen, Daher sollten betriebsgebundene Erweiterungsflächen nicht angerechnet werden.
2. Der Kreis Unna hat sich zu einem herausragenden Logistikstandort und zu dem östlichen Tor für das
Ruhrgebiet und die Region Rheinland entwickelt. Basis für die Zukunft von Wirtschaft, Handel, Gewerbe ist eine leistungsfähige Infrastruktur. Dies umfasst sowohl den MIV als auch den ÖV, Schiene
und Wasserstraße sowie den überregionalen Radverkehr. LEP und Regionalplan müssen hier für
die planerischen Voraussetzungen sicherstellen.
Der Kreistag appelliert an das Land NRW, die differenzierte Rolle und Aufgabenstellung des Kreises Unna
als Ballungsrandkreis wahrzunehmen und bei weiteren Überlegungen mit einzubeziehen. Der Kreis Unna ist
weder ländlicher Raum noch großstädtischer Verdichtungsraum. Allerdings sehen sich die Kommunen im
Kreis Unna und der Kreis mit den gleichen sozialen und strukturpolitischen Anforderungen konfrontiert, die
auch im Kernruhrgebiet zu verzeichnen sind. Dies muss auf Landesebene zukünftig stärker berücksichtigt
werden.
Der Landrat wird beauftragt, diese Stellungnahme an das Land weiterzuleiten.
Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans Ruhrgebiet ist auf die besondere Funktion des Ballungsrandkreises hinzuweisen und in der Planaufstellung hinzuwirken.“
Abstimmungsergebnis
mehrheitlich beschlossen (52 Ja-Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP sowie des Landrates, 4 NeinStimmen der Linksfraktion und der Gruppe PIRATEN, 10 Enthaltungen der Fraktionen BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN, GFL-Lünen/UWG-Selm sowie von Herrn
Stalz (FW)
Vor der Abstimmung über die Stellungnahme des Kreises Unna zum Landesentwicklungsplan (DS 160/15/1)
in der nun durch den Text des gemeinsamen Antrages von SPD- und CDU-Fraktion (DS 003/16) ergänzten
Fassung teilt Frau Lipke mit, dass ihrer Meinung nach bisher nur über den gemeinsamen Antrag der SPDund CDU-Fraktion diskutiert worden sei und man nun noch über die Ergänzungen zum Landesentwicklungsplan diskutieren müsse, bevor über die Drucksache der Verwaltung abgestimmt werde.
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass es in der Diskussion unter diesem Tagesordnungspunkt sowohl
um die Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan als auch um den gemeinsamen Antrag der SPD- und
CDU-Fraktion gegangen sei und er vor Eintritt in die Abstimmung ausdrücklich gefragt habe, ob es etwas
gebe, was zu diesem Thema noch gesagt werden müsse. An dieser Stelle habe sich niemand mehr zu Wort
gemeldet.
Auf Nachfrage des Landrates beantragt Frau Lipke daraufhin, die Debatte zu Stellungnahme des Kreises
zum Landesentwicklungsplan fortzusetzen. Herr Landrat Makiolla stellt den Antrag zu Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
mehrheitlich nicht beschlossen (57 Nein-Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP, der Linksfraktion, der
Gruppe PIRATEN, von Herrn Stalz (FW) sowie des Landrates, 3 JaStimmen der Fraktion GFL-Lünen/UWG-Selm und 6 Enthaltungen der
Fraktion BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN)
Herr Landrat Makiolla lässt daraufhin keine weitere Debatte mehr zu. Eine Anmerkung der Fraktion GFLLünen/UWG-Selm zur Stellungnahme des Kreises wird als Anlage der Niederschrift dieser Sitzung beigefügt.
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Anschließend folgt die Abstimmung über die Stellungnahme des Kreises Unna zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (DS160/15/1).
Beschluss
1. Der Stellungnahme des Kreises Unna zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens wird, in der durch den Text des gemeinsamen Antrages von SPD- und CDU-Fraktion (DS 003/16) ergänzten Fassung zugestimmt.
2. Der Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
(55 Ja-Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP, der Gruppe PIRATEN, von
Herrn Stalz (FW) sowie des Landrates, 3 Nein-Stimmen der Fraktion GFLLünen/UWG-Selm und 8 Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und der Linksfraktion)
Punkt 5
184/15/2
Forderung nach einer schnellstmöglichen Beschlussfassung des Bundes
zur generellen Entlastung der Kommunen;
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.01.2016
Erörterung
Herr Landrat Makiolla erläutert, dass dieser Antrag der FDP-Fraktion mehrmals verändert worden sei, und
die aktuelle Fassung nun die der Anlage zur Drucksache 184/15/2 sei. Er bittet den Antragsteller, den Antrag
zu begründen.
Herr Klostermann betont, dass es der FDP-Fraktion wichtig sei, dass Kreis und Kommunen für das, was sie
aufgrund von Beschlussfassungen anderer Ebenen leisten müssten, generell eine finanzielle Entlastung
erhielten. Dies gelte insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und der Kosten der Unterkunft, wo
auch in den kommenden Jahren mit ständig steigenden Kosten zu rechnen sei. Man habe alle Fraktionen
eingeladen, sich in diesen Antrag mit einzubringen und als Ergebnis dieses konstruktiven Austausches sei
es zu einigen Änderungen in der Formulierung gekommen. Im Endeffekt fordere man eine stärkere Beteiligung an den Sozialkosten, die auf kommunaler Ebene ansonsten in Zukunft nicht mehr zu bewältigen seien
und hoffe auf eine breite Mehrheit zu diesem Antrag.
Herr Goldmann teilt mit, dass seine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Intention dieses Antrages mit
der FDP-Fraktion übereinstimme und ihm daher auch zustimmen werde. Die Formulierung des Beschlussvorschlags sei im Ursprungsantrag vom Dezember aus Sicht seiner Fraktion jedoch präziser gewesen. Nun
werde mit diesem Antrag die Einhaltung der im Jahr 2013 im Koalitionsvertrag von SPD und CDU festgeschriebenen Zusagen eingefordert. Seine Fraktion habe sich da eine deutlichere Aussage gewünscht, wenn
dieser Antrag dann letztlich den heimischen Bundestagsabgeordneten übermittelt werde.
Herr Dr. Wilk geht auf die aktuellen Bemühungen des Kreises und der Kommunen ein und versichert, dass
alle Mittel und Wege, sowohl in Richtung Land, als auch in Richtung Bund genutzt würden, um die im Antrag
formulierten Ziele zu realisieren. Zudem sei der Kreis Unna Mitglied im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem bundesweit 62 Kommunen organisiert seien. Hier werde man auch als Kreis repräsentiert
und könne sich engagieren. Dieses Bündnis bekomme immer mehr Gewicht und finde auch Gehör in Berlin.
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Ein Beispiel dafür sei im September eine zweistündige Plenardebatte ausschließlich zum Thema Kommunalfinanzen gewesen. Mit Unterstützung der großen Bundestagsfraktionen solle es im Sommer auch eine Bundesratsdebatte dazu geben, um das Thema wieder auf die Länderebene zu bringen. Das Bündnis konzentriere sich auch auf die Themen Eingliederungshilfe und Kosten der Unterkunft. Dabei gehe es um die Frage,
wie stark sich der Bund an diesen beiden Feldern beteilige. Die Diskussionen dazu seien unterschiedlich.
Wichtig für den Kreis sei insbesondere die Entwicklung in Richtung einer höheren Beteiligung des Bundes
an den Kosten der Unterkunft. Hier gebe es Forderungen nach einer prozentualen Steigerung von gut 26 auf
rund 39 Prozent bis hin vielleicht sogar zu einer hundertprozentigen Kostenübernahme durch den Bund.
Herr Landrat Makiolla teilt mit, dass er die vier Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Unna zur Bürgermeisterkonferenz am 03.02.2016 eingeladen habe, um mit ihnen über die genannten Forderungen zu sprechen. Es sei wichtig, dass die Forderungen nach einer höheren Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für die Arbeitslosengeld II-Empfänger in den Mittelpunkt der Bundesdiskussion hineinkämen, da auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingsfrage in den nächsten Jahren mit einem deutlichen Anstieg des Anteils des Kreises an den Kosten der Unterkunft gerechnet werden müsse. Die Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebietes würden sich am 17.03.2016 auch mit dieser Frage befassen. Sie seien
sich parteiübergreifend einig, dass die Forderung nach der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten
der Unterkunft im Augenblick die wichtigste Forderung von kommunaler Seite sei. Dies werde man im März
als gemeinschaftliche Forderung gegenüber der Bundespolitik vorbringen. Außerdem beabsichtigten die
Oberbürgermeister und Landräte, im Laufe des Jahres in eine entsprechende Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet einzutreten. Zudem appelliere er an die Kreistagsmitglieder, durch
entsprechenden Einfluss auf ihre Bundestagsabgeordneten dieses Thema nach vorne zu bringen. Wenn
sich im Jahre 2016 auf der Bundesebene nichts bewege und es keine Gesetzesänderung gebe, werde man
die kommunalen Haushalte im Kreis Unna im Jahr 2017 nicht mehr stabil halten können.
Herr Stalz erklärt, dass er für die Freien Wähler den Antrag inhaltlich unterstütze. Er gibt zu bedenken, dass
es sinnvoller sein könnte, wenn der Bund das Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip ausschütten würde,
sondern die Förderung auf die finanziell unterstrukturierten Kommunen beschränke bzw. auf Kommunen mit
hoher Arbeitslosigkeit und dort die Förderung nach der Arbeitslosenquote ausrichten würde.
Herr Landrat Makiolla weist darauf hin, dass das Problem im Kreis Unna die Zahl der Aufstocker sei, so dass
eine Orientierung nur an der Arbeitslosenquote zumindest für den Kreis Unna ein Nachteil sei. Außerdem
müsse man darauf achten, Forderungen zu entwickeln, die einen gewissen bundesweiten Konsens hätten,
um für eine Veränderung der Rechtslage in Berlin auch eine Mehrheit zu bekommen.
Beschluss
Der Kreistag des Kreises Unna fordert die Einhaltung der im Jahr 2013 im Koalitionsvertrag von CDU, SPD
und CSU festgeschriebenen Zusagen zur sofortigen finanziellen Entlastung der Kommunen.
Der Landrat wird daher beauftragt, bei der Zusammenkunft der Bürgermeister mit den Mitgliedern des Bundestages aus dem Kreis Unna im Februar 2016 zur Finanzausstattung der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden des Kreises auf nachfolgende Gesichtspunkte besonders hinzuweisen:
Eine Neuordnung der Soziallastenfinanzierung, Maßnahmen zur Stärkung der Investitionsfähigkeit und ein
Sondertilgungsprogramm zum Abbau der Verschuldung sind zentrale Forderungen, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen auf Dauer sicher zu stellen. Besonders bei den Sozialtransferleistungen steigen die
Ausgaben wie in keinem anderen Ausgabenblock und unterliegen weiterhin einer hohen Dynamik. Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna sind vor diesem Hintergrund zunehmend gezwungen, die Grundsteuer B
zu erhöhen, mit zum Teil erheblichen Akzeptanzschwierigkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern.
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Eine Entlastung muss sich daher kurz- und mittelfristig insbesondere auf folgende Bereiche erstrecken:
-
die Kosten für die Unterkunft für Langzeitarbeitslose und ihre Familien,
-
die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung),
-
die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
-
die Kosten bei der Hilfe zur Pflege.
-
die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Im Kreis Unna werden für die Eingliederungshilfe und für die Kosten der Unterkunft jährlich jeweils nahezu
100 Mio. Euro aufgewandt, bei der Kinder- und Jugendhilfe sind es mehr als 100 Mio. Euro über alle Jugendhilfeträger.
Bereits 2010 stellte der Landtag NRW in einer fraktionsübergreifenden Beschlussfassung fest, dass sich der
Bund mindestens zur Hälfte dynamisch an den Soziallasten beteiligen müsse. Bei der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 100 % der Kosten. Der Anteil des Bundes an
den Kosten der Unterkunft beträgt dagegen 26,4 %. Die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe
von zusätzlich 1 Mrd. Euro und weiteren zusätzlichen 1,5 Mrd. Euro ab 2017 stellen eine deutliche Entlastung dar, berücksichtigt aber nicht die Dynamik der Kostenentwicklung. Nach Berechnungen des LWL werden die bisher beschlossenen Entlastungen bereits im Jahr 2020 aufgezehrt sein.
Gerade weil die Sozialsysteme ein bundeseinheitliches Leistungsspektrum garantieren, bringt dies besonders die finanzschwachen Kommunen an ihre Leistungsgrenze. Der Bund ist verantwortlich für die Sozialgesetzgebung und damit auch für die Finanzierung.
Der Landrat wird daher aufgefordert, sich gegenüber den Bundestagsabgeordneten sowohl für eine höhere
Beteiligung des Bundes an den Eingliederungskosten sowie eine auskömmliche Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Unterkunft einzusetzen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 6
002/16
Finanzielle Zuwendungen für einzelne Kreistagsmitglieder;
Antrag von Herrn Stalz vom 28.12.2015
Erörterung
Herr Landrat Makiolla führt aus, dass diese Beschlussfassung nur bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr
2020 gelten solle. Alles Weitere sei der schriftlichen Begründung der Drucksache zu entnehmen. Bedenken
von Herrn Krause, dass die Formulierung „einzelne Kreistagsmitglieder“ missverständlich sein könne, weist
er unter Hinweis auf die allgemein bekannte Systematik bei der Verwendung dieses Begriffes in den entsprechenden Vorschriften zurück.
Beschluss
Einzelne Kreistagsmitglieder erhalten finanzielle Zuwendungen in Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
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Punkt 7
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Erörterung
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen im öffentlichen Teil ergeben sich nicht. Herr Landrat Makiolla teilt
mit, dass auch keine Mitteilungen der Verwaltung für einen nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorlägen. Er
erkundigt sich, ob es Anfragen gebe, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssten. Dies ist
nicht der Fall. Die Herstellung der Nichtöffentlichkeit ist somit nicht erforderlich. Herr Landrat Makiolla beendet daher an dieser Stelle die Sitzung des Kreistages.
Anlage
Anmerkung der Fraktion GFL-Lünen/UWG-Selm zur Stellungnahme des Kreises Unna zur Neuaufstellung
des Landesentwicklungsplans NRW
gez. Susanne Kronenberg
Schriftführerin
ges. Michael Makiolla
Vorsitzender
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