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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
264 kB
Erstellt
14.03.16, 00:48
Aktualisiert
30.01.18, 12:12

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20160271 Status: öffentlich Datum: 03.02.2016 Verfasser/in: Uwe Herker Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Erneuerung der Fahrbahndecke und Herstellung von Radverkehrsanlagen auf der Bessemer Straße zwischen Alleestraße und Hattinger Straße Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 03.03.2016 Anhörung Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität 19.04.2016 Entscheidung Beschlussvorschlag: Teil A Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen sowie die Einrichtung von gekippten Parken auf der Bessemerstraße werden beschlossen. Teil B Die Öffnung der Mittelinsel im Zufahrtsbereich der Fa. Doncaster wird beschlossen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung durch die Fa. Doncaster. Teil C Die Einrichtung einer Radfahrerschleuse im Bereich der Dibergstraße wird beschlossen. Begründung: 1. Allgemeines Die Bessemerstraße ist eine vierspurig ausgebaute Straße im Vorbehaltsnetz der Stadt Bochum. Westlich der Innenstadt bildet sie zwischen den City-Radialen Alleestraße und Hattinger Straße eine wichtige Verbindung in Nord-Süd-Richtung. Als direkte Verlängerung der Radroute Erzbahntrasse in die südlichen Stadtteile Ehrenfeld, Wiemelhausen und über die Königsallee weiter nach Stiepel und ins Ruhrtal hat die Bedeutung der Bessemerstraße als Radverbindungsroute in den letzten Jahren stetig zugenommen. Als Bestandteil des geplanten Radschnellweg Ruhr RS1 wird der Stellenwert der Bessemerstraße als Radverbindungsroute noch weiter zunehmen. Seite 1 von 6 Die Bessemer Straße soll im Jahr 2016 eine neue Fahrbahndecke erhalten. Dies bietet die Möglichkeit, bereits zum jetzigen Zeitpunkt – im Hinblick auf eine spätere Integration in den Radschnellweg - Radfahrstreifen einzurichten. Dies steht auch im Einklang mit dem von der Stadt Bochum im Mobilitätskonzept verfolgtem Ziel, mittelfristig auf den Cityradialen und Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen einzurichten. 2. Planung Die im weiteren beschriebene Planung – insbesondere die Spuraufteilung und Leistungsfähigkeit im Einmündungsbereich der Alleestraße und das gekippte Parken im Bereich der S-Bahn-Unterführung wurde im Mobilitätsbeirat am 3, September und 19. November 2014 eingehend diskutiert. Regelquerschnitt: Zur Herstellung der Radfahrstreifen werden die Fahrbahnen des Individualverkehrs auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung reduziert. motorisierten Damit ergibt sich folgender Regelquerschnitt für die jeweilige Fahrtrichtung: A.) Im Bereich vorhandener Parkstreifen (Anlage Blatt Nr. D10) 2.50 m – 3.00 m vorhandener Gehweg 2.00 m vorhandener Parkstreifen 1.00 m Schutzstreifen (da der vorh. Parkstreifen mit 2.00 m Breite für heutige Fahrzeuge - insb. SUV`s - nicht mehr ausreichend breit ist, soll hier der normalerweise 50 cm breite Schutzstreifen vergrößert werden) 2.00 m Radfahrstreifen 4.00 m Fahrstreifen MIV B.) In Bereichen ohne Parkstreifen (Anlage Blatt Nr. D11) 1.50 m – 3.00 m vorhandener Gehweg 3.00 m Radfahrstreifen 4.00 m Fahrstreifen MIV Einmündungsbereich Bessemer Straße / Alleestraße: Der Knotenpunkt weist im Bestand eine befriedigende Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufe C) auf, die auch bei der Einrichtung von Radverkehrsanlagen erhalten bleiben soll. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse wurden daher verschiedene Varianten erarbeitet und im Beirat Mobilität intensiv diskutiert. Es kristallisierte sich genau eine Lösung heraus, die die Kriterien Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit erfüllt: Es soll ein Schutzstreifen für Radfahrer mittig in die mittlere Fahrspur integriert werden. Seite 2 von 6 Radfahrer haben somit die Möglichkeit, direkt in den Westpark in Richtung Erzbahntrasse zu fahren, oder nach Westen auf den dort vorhandenen Radfahrstreifen der Alleestraße einzubiegen. Durch die mittige Anordnung des Radfahrstreifes wird ein Überholen der Radfahrer durch den motorisierten Individualverkehr auf engem Raum und somit eine Gefährdung ausgeschlossen. Der nach rechts abbiegende Radfahrer fährt normal in der Rechtsabbiegerspur mit. Die Haltestelle der Buslinie 388 wird „um die Ecke“ auf die Alleestraße zwischen die Einfahrten der Tankstelle verlegt. Parken Zwischen der Elsaßstraße und der Ursulastraße stehen nahezu auf ganzer Länge der Bessemerstraße separate Parkstreifen zur Verfügung, so dass in diesem Abschnitt kein Parkraum verloren geht. Im Abschnitt zwischen Alleestraße und Baarestraße muss in südlicher Richtung zukünftig auf das Parken am Fahrbahnrand verzichtet werden. Aufgrund von ohnehin schon vorhandenen Einschränkungen durch die Bushaltestelle, Zufahrten und Parkverboten betrifft die Einschränkung aber nur wenige Parkmöglichkeiten. Auf den privaten Grundstücken stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Zufahrt der Fa. Doncaster (Anlage Blatt Nr. D14) Die Firma Doncaster befindet sich ungefähr in der Mitte der Bessemer Straße auf der westlichen Seite in Höhe der Haus-Nr. 82. Bisher kann das Firmengelände von LKW nur von Norden her erreicht werden. Aufgrund der durchgebauten Mittelinsel ist nur die Fahrbeziehung „rechts rein – rechts raus“ möglich. Dies führt immer wieder zu Wendefahrten im Bereich der benachbarten Knotenpunkte und damit auch zu gefährlichen Situationen. Die Firma Doncaster hat deshalb gebeten, die Erreichbarkeit des Firmengeländes zu verbessern. Daher soll die Mittelinsel geöffnet werden, um ein direktes An- und Abfahren des Firmengeländes zu erreichen. Die Öffnung wird so ausgeführt, dass ein Sattelzug außerhalb der durchgehenden MIV-Spur den Gegenverkehr abwarten kann (eigener Linksabbieger). Für die Maßnahme müssen vier Bäume entfernt werden. Zur Zeit werden mit der Fa. Doncaster Gespräche geführt, um die Finanzierung zu gewährleisten. Die Maßnahme wird nur bei einer gesicherten Finanzierung durch die Fa. Doncaster durchgeführt. Gekipptes Parken im Bereich der S-Bahn-Unterführung Im Abschnitt zwischen Ursulastraße und Ehrenfeldstraße wird das Straßenbild heute durch Parken am Fahrbahnrand geprägt, welches jeweils eine der Fahrspuren komplett in Anspruch nimmt. Da es sich hier um viele S-Bahn-Pendler handelt, sollte auf diese Parkmöglichkeiten nicht verzichtet werden. Seite 3 von 6 Um für die Einrichtung von Radfahrstreifen aber genügend Querschnittsbreite zu erzielen, ohne dass auf die Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand verzichtet werden muss, soll hier zukünftig halbseitig auf dem Gehweg geparkt werden können. Dazu wird die zur Verfügung stehende Gehwegbreite von ca. 3.00 m auf 2.00 m durch eine Markierungslinie reduziert. Der verbleibende Meter wird dem Parken zugeschlagen, so dass Fahrzeuge später im Verhältnis 50/50 gekippt parken können. Dazu wird der Rinnenstein zwischen Fahrbahn und Bordstein entfernt und die entstehende Lücke mit Beton so verfüllt, dass eine Schräge zwischen Fahrbahn und Bordsteinoberkante entsteht, die problemlos überfahren werden kann. Da es sich überwiegend um Langzeitparker (Berufspendler) handelt, wird diese Schräge auch relativ selten überfahren, so dass kein hoher Unterhaltungsaufwand entstehen wird. Somit können mit geringem finanziellem Aufwand die Parkmöglichkeiten erhalten bleiben. Ein konventioneller Umbau der Bordanlagen würde einen vielfach höheren finanziellen Aufwand erfordern. In anderen Städten (z.B. Unna) wurde dieses Verfahren in ähnlicher Form bereits angewendet. Der Querschnitt wird wie folgt neu geordnet (Anlagen Blatt Nr. D12, D13): 3.00 m vorhandener Gehweg >>> Neuaufteilung: 2.00 m Gehweg 1.00 m Parken gekippt 7.00 m vorhandene Fahrbahn >>> Neuaufteilung: 1.00 m Parken gekippt 0.50 m Schutzstreifen 2.00 m Radfahrstreifen incl. Markierung 3.50 m Fahrspur IV Im Beirat Mobilität haben sich die Vertreter von ADFC und VCD gegen das gekippte Parken ausgesprochen und forderten eine Gehwegbreite von 2,50 m. Die Verwaltung hat die Forderungen in die Überlegungen einbezogen und die Möglichkeiten zur Realisierung geprüft. Leider kann die geforderte Gehwegbreite nicht realisiert werden, da der zur Verfügung stehende Querschnitt dies nicht ermöglicht. Allein ein Totalumbau des gesamten Straßenraums mit Verzicht auf die Mittelinsel könnte entsprechende Möglichkeiten eröffnen. Dies ist im Moment aufgrund der finanziellen Haushaltssituation nicht realistisch. Der Verwaltung ist bewusst, dass mit der Umsetzung die empfohlene Regelbreite für Gehwege unterschritten wird, aber leider ist dies – wie auch an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet – nicht anders zu lösen. Um die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, muss eine gewisse Kompromissbereitschaft vorausgesetzt werden. Aufgrund des geringen Aufkommens an Fußgängern Planungsvorschlag eine akzeptable Kompromisslösung. sieht die Verwaltung im Seite 4 von 6 Radfahrerfurt Dibergstraße Um die Erreichbarkeit der Dibergstraße für Radfahrer zu verbessern, soll die Mittelinsel der Bessemer Straße in diesem Bereich geöffnet werden. Ein illegales Durchfahren für Kfz wird durch Poller verhindert. Einmündungsbereich Bessemer Straße / Hattinger Straße Im Einmündungsbereich bleiben alle Fahrbeziehungen erhalten. Die Radfahrer bekommen in die MIV-Fahrstreifen integrierte Schutzstreifen. Dadurch ist auch an diesem Knotenpunkt eine Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe C gegeben. Deckenerneuerung: Im Rahmen des Konjunkturpaketes III, finanziell gefördert durch Bund und Land, soll die Fahrbahn der Bessemer Straße erneuert werden. Dazu wird die vorhandene Fahrbahndecke heruntergefräst und durch einen neuen Belag aus Lärmoptimierten Asphalt (LOA) ersetzt. Die Maßnahme wurde unter der Vorlagenummer 20153157 durch den Haupt- und Finanzausschuss am 10.12.2015 beschlossen. Kanalbaumaßnahmen: Kanalbaumaßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen. Zurzeit laufen die Planungen für eine Kanalerneuerung im Bereich der westlichen Fahrbahn. Die Massnahmen sind erst ab dem Jahr 2018 vorgesehen. Dabei wird dann ein Kanal DN 1400 im unterirdischen Vortrieb verlegt. Die Oberfläche wird nur im Bereich der Pressschächte in Anspruch genommen werden. 3. Kosten Die Kosten betragen: - für die Deckenerneuerung (KP III) Summe 1: ca. 790.000,- Euro - für Radfahrstreifen und Nebenarbeiten: - Markierungsarbeiten ca. 40.000,- Euro - Tiefbauarbeiten ca. 10.000,- Euro - Anpassungen an den Lichtsignalanlagen ca. 5.000,- Euro Seite 5 von 6 Summe 2 ca. 55.000,- Euro Summe 3 ca. - für weitere Tiefbauarbeiten - Radfahrschleuse im Bereich der Dibergstraße Gesamtsumme: 5.000,- Euro 850.000,- Euro Finanzierung über das PSP-Element 6.50000500.5401.500.001 (KP III – Förderung) - Zufahrt Fa. Doncaster (Öffnung der Mittelinsel) ca. 43.000,- Euro Summe ca. 43.000,- Euro Finanzierung durch Fa. Doncaster 4. Durchführung Die Durchführung soll im Jahr 2016 erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Anlage D10 Anlage L1 Übersichtsplan Seite 6 von 6