Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
264 kB
Erstellt
14.03.16, 00:48
Aktualisiert
30.01.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20160271
Status: öffentlich
Datum: 03.02.2016
Verfasser/in: Uwe Herker
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Erneuerung der Fahrbahndecke und Herstellung von Radverkehrsanlagen auf der
Bessemer Straße zwischen Alleestraße und Hattinger Straße
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
03.03.2016
Anhörung
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
19.04.2016
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Teil A
Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen sowie die Einrichtung von gekippten Parken auf
der Bessemerstraße werden beschlossen.
Teil B
Die Öffnung der Mittelinsel im Zufahrtsbereich der Fa. Doncaster wird beschlossen. Der
Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung durch die Fa. Doncaster.
Teil C
Die Einrichtung einer Radfahrerschleuse im Bereich der Dibergstraße wird beschlossen.
Begründung:
1. Allgemeines
Die Bessemerstraße ist eine vierspurig ausgebaute Straße im Vorbehaltsnetz der Stadt
Bochum. Westlich der Innenstadt bildet sie zwischen den City-Radialen Alleestraße und
Hattinger Straße eine wichtige Verbindung in Nord-Süd-Richtung.
Als direkte Verlängerung der Radroute Erzbahntrasse in die südlichen Stadtteile Ehrenfeld,
Wiemelhausen und über die Königsallee weiter nach Stiepel und ins Ruhrtal hat die
Bedeutung der Bessemerstraße als Radverbindungsroute in den letzten Jahren stetig
zugenommen.
Als Bestandteil des geplanten Radschnellweg Ruhr RS1 wird der Stellenwert der
Bessemerstraße als Radverbindungsroute noch weiter zunehmen.
Seite 1 von 6
Die Bessemer Straße soll im Jahr 2016 eine neue Fahrbahndecke erhalten. Dies bietet die
Möglichkeit, bereits zum jetzigen Zeitpunkt – im Hinblick auf eine spätere Integration in den
Radschnellweg - Radfahrstreifen einzurichten.
Dies steht auch im Einklang mit dem von der Stadt Bochum im Mobilitätskonzept verfolgtem
Ziel, mittelfristig auf den Cityradialen und Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen
einzurichten.
2. Planung
Die im weiteren beschriebene Planung – insbesondere die Spuraufteilung
und
Leistungsfähigkeit im Einmündungsbereich der Alleestraße und das gekippte Parken im
Bereich der S-Bahn-Unterführung wurde im Mobilitätsbeirat am 3, September und 19.
November 2014 eingehend diskutiert.
Regelquerschnitt:
Zur Herstellung der Radfahrstreifen werden die Fahrbahnen des
Individualverkehrs auf jeweils einen Fahrstreifen pro Richtung reduziert.
motorisierten
Damit ergibt sich folgender Regelquerschnitt für die jeweilige Fahrtrichtung:
A.) Im Bereich vorhandener Parkstreifen (Anlage Blatt Nr. D10)
2.50 m – 3.00 m vorhandener Gehweg
2.00 m
vorhandener Parkstreifen
1.00 m
Schutzstreifen (da der vorh. Parkstreifen mit 2.00 m Breite für heutige
Fahrzeuge - insb. SUV`s - nicht mehr ausreichend breit ist, soll hier der
normalerweise 50 cm breite Schutzstreifen vergrößert werden)
2.00 m
Radfahrstreifen
4.00 m
Fahrstreifen MIV
B.) In Bereichen ohne Parkstreifen (Anlage Blatt Nr. D11)
1.50 m – 3.00 m vorhandener Gehweg
3.00 m
Radfahrstreifen
4.00 m
Fahrstreifen MIV
Einmündungsbereich Bessemer Straße / Alleestraße:
Der Knotenpunkt weist im Bestand eine befriedigende Leistungsfähigkeit (Qualitätsstufe C)
auf, die auch bei der Einrichtung von Radverkehrsanlagen erhalten bleiben soll. Aufgrund
der beengten räumlichen Verhältnisse wurden daher verschiedene Varianten erarbeitet und
im Beirat Mobilität intensiv diskutiert. Es kristallisierte sich genau eine Lösung heraus, die die
Kriterien Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit erfüllt:
Es soll ein Schutzstreifen für Radfahrer mittig in die mittlere Fahrspur integriert werden.
Seite 2 von 6
Radfahrer haben somit die Möglichkeit, direkt in den Westpark in Richtung Erzbahntrasse zu
fahren, oder nach Westen auf den dort vorhandenen Radfahrstreifen der Alleestraße
einzubiegen. Durch die mittige Anordnung des Radfahrstreifes wird ein Überholen der
Radfahrer durch den motorisierten Individualverkehr auf engem Raum und somit eine
Gefährdung ausgeschlossen. Der nach rechts abbiegende Radfahrer fährt normal in der
Rechtsabbiegerspur mit.
Die Haltestelle der Buslinie 388 wird „um die Ecke“ auf die Alleestraße zwischen die
Einfahrten der Tankstelle verlegt.
Parken
Zwischen der Elsaßstraße und der Ursulastraße stehen nahezu auf ganzer Länge der
Bessemerstraße separate Parkstreifen zur Verfügung, so dass in diesem Abschnitt kein
Parkraum verloren geht.
Im Abschnitt zwischen Alleestraße und Baarestraße muss in südlicher Richtung zukünftig auf
das Parken am Fahrbahnrand verzichtet werden. Aufgrund von ohnehin schon vorhandenen
Einschränkungen durch die Bushaltestelle, Zufahrten und Parkverboten betrifft die
Einschränkung aber nur wenige Parkmöglichkeiten. Auf den privaten Grundstücken stehen
ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Zufahrt der Fa. Doncaster (Anlage Blatt Nr. D14)
Die Firma Doncaster befindet sich ungefähr in der Mitte der Bessemer Straße auf der
westlichen Seite in Höhe der Haus-Nr. 82. Bisher kann das Firmengelände von LKW nur von
Norden her erreicht werden. Aufgrund der durchgebauten Mittelinsel ist nur die
Fahrbeziehung „rechts rein – rechts raus“ möglich.
Dies führt immer wieder zu Wendefahrten im Bereich der benachbarten Knotenpunkte und
damit auch zu gefährlichen Situationen.
Die Firma Doncaster hat deshalb gebeten, die Erreichbarkeit des Firmengeländes zu
verbessern.
Daher soll die Mittelinsel geöffnet werden, um ein direktes An- und Abfahren des
Firmengeländes zu erreichen. Die Öffnung wird so ausgeführt, dass ein Sattelzug außerhalb
der durchgehenden MIV-Spur den Gegenverkehr abwarten kann (eigener Linksabbieger).
Für die Maßnahme müssen vier Bäume entfernt werden.
Zur Zeit werden mit der Fa. Doncaster Gespräche geführt, um die Finanzierung zu
gewährleisten. Die Maßnahme wird nur bei einer gesicherten Finanzierung durch die Fa.
Doncaster durchgeführt.
Gekipptes Parken im Bereich der S-Bahn-Unterführung
Im Abschnitt zwischen Ursulastraße und Ehrenfeldstraße wird das Straßenbild heute durch
Parken am Fahrbahnrand geprägt, welches jeweils eine der Fahrspuren komplett in
Anspruch nimmt. Da es sich hier um viele S-Bahn-Pendler handelt, sollte auf diese
Parkmöglichkeiten nicht verzichtet werden.
Seite 3 von 6
Um für die Einrichtung von Radfahrstreifen aber genügend Querschnittsbreite zu erzielen,
ohne dass auf die Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand verzichtet werden muss, soll hier
zukünftig halbseitig auf dem Gehweg geparkt werden können. Dazu wird die zur Verfügung
stehende Gehwegbreite von ca. 3.00 m auf 2.00 m durch eine Markierungslinie reduziert.
Der verbleibende Meter wird dem Parken zugeschlagen, so dass Fahrzeuge später im
Verhältnis 50/50 gekippt parken können.
Dazu wird der Rinnenstein zwischen Fahrbahn und Bordstein entfernt und die entstehende
Lücke mit Beton so verfüllt, dass eine Schräge zwischen Fahrbahn und Bordsteinoberkante
entsteht, die problemlos überfahren werden kann. Da es sich überwiegend um
Langzeitparker (Berufspendler) handelt, wird diese Schräge auch relativ selten überfahren,
so dass kein hoher Unterhaltungsaufwand entstehen wird.
Somit können mit geringem finanziellem Aufwand die Parkmöglichkeiten erhalten bleiben.
Ein konventioneller Umbau der Bordanlagen würde einen vielfach höheren finanziellen
Aufwand erfordern. In anderen Städten (z.B. Unna) wurde dieses Verfahren in ähnlicher
Form bereits angewendet.
Der Querschnitt wird wie folgt neu geordnet (Anlagen Blatt Nr. D12, D13):
3.00 m vorhandener Gehweg >>> Neuaufteilung: 2.00 m Gehweg
1.00 m Parken gekippt
7.00 m vorhandene Fahrbahn >>> Neuaufteilung: 1.00 m Parken gekippt
0.50 m Schutzstreifen
2.00 m Radfahrstreifen incl. Markierung
3.50 m Fahrspur IV
Im Beirat Mobilität haben sich die Vertreter von ADFC und VCD gegen das gekippte Parken
ausgesprochen und forderten eine Gehwegbreite von 2,50 m.
Die Verwaltung hat die Forderungen in die Überlegungen einbezogen und die Möglichkeiten
zur Realisierung geprüft. Leider kann die geforderte Gehwegbreite nicht realisiert werden, da
der zur Verfügung stehende Querschnitt dies nicht ermöglicht. Allein ein Totalumbau des
gesamten Straßenraums mit Verzicht auf die Mittelinsel könnte entsprechende Möglichkeiten
eröffnen. Dies ist im Moment aufgrund der finanziellen Haushaltssituation nicht realistisch.
Der Verwaltung ist bewusst, dass mit der Umsetzung die empfohlene Regelbreite für
Gehwege unterschritten wird, aber leider ist dies – wie auch an vielen anderen Stellen im
Stadtgebiet – nicht anders zu lösen.
Um die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, muss eine gewisse
Kompromissbereitschaft vorausgesetzt werden.
Aufgrund des geringen Aufkommens an Fußgängern
Planungsvorschlag eine akzeptable Kompromisslösung.
sieht
die
Verwaltung
im
Seite 4 von 6
Radfahrerfurt Dibergstraße
Um die Erreichbarkeit der Dibergstraße für Radfahrer zu verbessern, soll die Mittelinsel der
Bessemer Straße in diesem Bereich geöffnet werden. Ein illegales Durchfahren für Kfz wird
durch Poller verhindert.
Einmündungsbereich Bessemer Straße / Hattinger Straße
Im Einmündungsbereich bleiben alle Fahrbeziehungen erhalten. Die Radfahrer bekommen in
die MIV-Fahrstreifen integrierte Schutzstreifen. Dadurch ist auch an diesem Knotenpunkt
eine Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe C gegeben.
Deckenerneuerung:
Im Rahmen des Konjunkturpaketes III, finanziell gefördert durch Bund und Land, soll die
Fahrbahn der Bessemer Straße erneuert werden. Dazu wird die vorhandene Fahrbahndecke
heruntergefräst und durch einen neuen Belag aus Lärmoptimierten Asphalt (LOA) ersetzt.
Die Maßnahme wurde unter der Vorlagenummer 20153157 durch den Haupt- und
Finanzausschuss am 10.12.2015 beschlossen.
Kanalbaumaßnahmen:
Kanalbaumaßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen.
Zurzeit laufen die Planungen für eine Kanalerneuerung im Bereich der westlichen Fahrbahn.
Die Massnahmen sind erst ab dem Jahr 2018 vorgesehen.
Dabei wird dann ein Kanal DN 1400 im unterirdischen Vortrieb verlegt. Die Oberfläche wird
nur im Bereich der Pressschächte in Anspruch genommen werden.
3. Kosten
Die Kosten betragen:
- für die Deckenerneuerung (KP III)
Summe 1:
ca. 790.000,- Euro
- für Radfahrstreifen und Nebenarbeiten:
- Markierungsarbeiten
ca. 40.000,- Euro
- Tiefbauarbeiten
ca. 10.000,- Euro
- Anpassungen an den Lichtsignalanlagen
ca.
5.000,- Euro
Seite 5 von 6
Summe 2
ca. 55.000,- Euro
Summe 3
ca.
- für weitere Tiefbauarbeiten
- Radfahrschleuse im Bereich der Dibergstraße
Gesamtsumme:
5.000,- Euro
850.000,- Euro
Finanzierung über das PSP-Element 6.50000500.5401.500.001 (KP III – Förderung)
- Zufahrt Fa. Doncaster (Öffnung der Mittelinsel)
ca. 43.000,- Euro
Summe
ca. 43.000,- Euro
Finanzierung durch Fa. Doncaster
4. Durchführung
Die Durchführung soll im Jahr 2016 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
Anlage D10
Anlage L1
Übersichtsplan
Seite 6 von 6