Daten
Kommune
Bochum
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s. Bericht 14 12 (62 60) Ro vom 17.09.2015.pdf
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17.09.2015
Rechnungsprüfungsamt
Bericht über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit
Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
Inhaltsverzeichnis
zum Bericht über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die
freien Träger
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Seite
1.
Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 1
2.
Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 1
3.
Prüfungsanlass .............................................................................................................................. 1
4.
Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang ............................................................................... 2
5.
Prüfungsunterlagen ....................................................................................................................... 2
6.
Prüfungsergebnis .......................................................................................................................... 3
6.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 3
6.2 Entwicklung der Bevölkerungsstruktur ..................................................................................... 3
6.3 Öffnungszeiten ......................................................................................................................... 5
6.4 Entwicklung der Besucherzahlen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern.......................... 6
6.5 Entwicklung der Haushaltszahlen ............................................................................................ 8
6.5.1 Förderung der freien Träger .......................................................................................... 8
6.5.2 Jugendverbandsarbeit ................................................................................................. 10
6.6 Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog................................................................................ 14
6.6.1 Jahresbericht zum Wirksamkeitsdialog für das CVJM-Haus Wodanstr. 18 ................ 15
6.6.2 Weitere Feststellungen zu den Jahresberichten zum Wirksamkeitsdialog ................. 18
6.7 Prüfung der Verwendungsnachweise .................................................................................... 19
6.8 Fortbildung ............................................................................................................................. 21
6.9 Controlling und Qualitätsmanagement................................................................................... 23
7.
Fazit………. ................................................................................................................................... 24
8..
Schlussbesprechung .................................................................................................................. 25
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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1.
Vorbemerkungen
Die Leistungen der Jugendhilfe sind in den §§ 11 - 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gesetzlich geregelt. Den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit regeln die §§ 11 und 12 SGB VIII. Demnach sind
„Jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement
anregen und hinführen.“
Finanzielle Leistungen in Form von Zuschüssen ermöglichen der Kommune, durch das
Einbinden Dritter außerhalb der eigenen Verwaltung diese öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen. Im Bereich der Jugendarbeit leisten diese Aufgaben gem. § 11 (2) SGB VIII
u. a. die freien Träger. Das Förderspektrum ist breit gefächert. Es werden sowohl einzelne Projekte und Programme als auch ganze Einrichtungen mit jeweils entsprechendem Aufgabenprofil, wie die Kinder- und Jugendfreizeithäuser, unterstützt.
Angesichts der Notwendigkeit, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung den Einsatz
finanzieller Mittel zielgerichtet zu konzentrieren, sind auch die Zuschüsse für den Bereich der Jugendarbeit auf den Prüfstand zu stellen. Die Bedeutung dieser Zuschüsse
ergibt sich aus dem Gesamtumfang der dafür veranschlagten Haushaltsmittel und der
Vielzahl von Förderzwecken und Zuschussempfängern.
Über die inhaltliche Ausprägung und den finanziellen Umfang dieser Zuschüsse und
Förderungen schließt das Jugendamt (Amt 51) mit den freien Trägern Verträge mit
mehrjähriger Laufzeit ab.
Der Prüfung liegen insgesamt sechs Prüfungsteilberichte zugrunde, der Inhalt der Stellungnahmen hierzu ist in kursiver Schrift dargestellt.
2.
Prüfungsauftrag
•
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3.
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 (1) Ziffer 5 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO) - § 4 (2) Ziffer 3 -
Prüfungsanlass
Nach § 80 SGB VIII obliegt dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung für den Bestand an Einrichtungen und Diensten unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse junger Menschen. In dieser Aufgabenerfüllung sind die anerkannten freien
Träger der Jugendhilfe in allen Phasen der Planungen frühzeitig zu beteiligen.
Als Ergebnis dieser Planungstätigkeiten trat zum 01.01.2015 der neue Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 der Stadt Bochum in Kraft. Ebenso wurden unter Leitung
der Entgelt- und Vertragskommission (EVK) des Amtes 51 mit den freien Trägern neue
Verträge geschlossen und die Zuschüsse zur Auszahlung gebracht.
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Im Rahmen der Visakontrollen ergaben sich für das RPA Klärungsbedarfe in Bezug auf
die den Vertragswerken zugrunde liegenden Prozessabläufe sowie die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungsvorgänge. Daher entschied das RPA, diesen Bereich
im Rahmen einer Sachprüfung umfänglicher zu betrachten.
4.
Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang
Mit der Prüfung wird der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit - Produktgruppe 36 02
– betrachtet. Besonderes Augenmerk wird hier auf den Betrieb und die Bezuschussung
der insgesamt 26 über das Stadtgebiet Bochum verteilten Kinder- und Jugendfreizeithäuser (KJFH) gelegt. Von diesen 26 Kinder- und Jugendfreizeithäusern und deren
zumeist kleineren Dependancen befinden sich sechs in städtischer und 20 in freier Trägerschaft. Eine Sonderstellung nimmt außerdem der städtische Abenteuerspielplatz an
der Hüller Straße in Bochum-Wattenscheid ein, der als einzige Einrichtung lebende
Tiere (Pferde, Ziegen, Hasen, Hühner und Meerschweinchen) beherbergt.
Der Fokus der Prüfung wurde vor allem auf die wirtschaftliche Entwicklung aber auch
auf Zielerreichung und Wirksamkeit der Maßnahmen gelegt.
Nachfolgende Einrichtungen bzw. Teilprodukte wurden in die Prüfung mit einbezogen:
1.36.02.01.09
1.36.01.01.10
Förderung freier Träger der Jugendarbeit (KJFH der fr. Träger)
Jugendverbandsarbeit
Um einen Überblick über grundlegende Daten und Prozessabläufe der Kinder- und Jugendarbeit und dabei im Besonderen des Bereiches der außerschulischen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen / Offenen Türen zu erlangen, hat das RPA Fragenkataloge
entwickelt, die mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes 51
besprochen wurden. Soweit sich aus der Beantwortung durch das Amt 51 weitere Fragen ergeben haben, wurde diesen nachgegangen.
Die Prüfung erfolgte u. a. durch
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5.
Inaugenscheinnahme einiger Freizeithäuser,
Auswertung der Zahlungen aus dem Buchungssystem SAP,
Internetrecherchen und
durch Auswertung einiger Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog der freien Träger für die Kinder- und Jugendfreizeithäuser der Jahre 2012 bis 2014
sowie Einsichtnahme in verschiedene Verwendungsnachweise.
Prüfungsunterlagen
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Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Kinder- und Jugendfördergesetz NRW
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung der Jugendfreizeit- und –bildungsarbeit
Verträge zwischen Amt 51 und dem Kinder- und Jugendring e. V. sowie weitere
Verträge mit den freien Trägern der Jugendhilfe
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Einladungen und Niederschriften zu Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA)
Jahresberichte 2012 - 2014 der Kinder- und Jugendhilfe Bochum
Kinder- und Jugendförderplan 2015 – 2020
Situationsbericht des Amtes 51 zu den KJFH 2012
Vorbericht der Stadt Bochum im Jahr 2014 zur „Überörtlichen Prüfung“ durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog der freien Träger
Verwendungsnachweise der freien Träger
Online-Auskünfte des Buchhaltungssystems SAP
Einwohnerstatistikdatei der Stadt Bochum
Aktenvorgänge aus der Abt. 51 3 - Jugendförderung Internetauftritte der Kinder- und Jugendfreizeithäuser der freien Träger
6.
Prüfungsergebnis
6.1
Allgemeines
Die Kinder- und Jugendfreizeithäuser dienen der außerschulischen Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen. Schwerpunktziele der sogenannten „Offenen Türen“ sind in erster
Linie die Jugendhilfe, insbesondere die Förderung junger Menschen in Schule, Berufsorientierung und Freizeit sowie das Bereithalten von bedarfsorientierten pädagogischen Angeboten für benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Art und Umfang der Ausgestaltung der Jugendarbeit obliegt der jeweiligen weltanschaulichen oder politischen Ausrichtung des Trägers. Die gesetzliche Grundlage zur
Förderung der „Offenen Türen“ lässt sich aus den §§ 11 - 13 SGB VIII und §§ 79 und
80 SGB VIII sowie aus dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ableiten. Gefördert
werden grundsätzlich nur diejenigen freien Träger, die nach § 75 SGB VIII als Träger
der freien Jugendhilfe anerkannt sind.
Alle vom RPA in die Betrachtung einbezogenen freien Träger verfügten
über eine entsprechende Anerkennung.
6.2
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur
Das RPA hat die Entwicklung der Bochumer Bevölkerung seit 2009 in die Prüfung mit
einbezogen. Dafür wurde das Amt für Statistik um Übermittlung von Zahlenwerten für
den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen von 0 – 18 Jahren gebeten. Als Ergebnis dieser Auswertung lässt sich darstellen, dass den stetig ansteigenden Aufwendungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Bochum ein sich in allen Stadtbezirken rückläufig entwickelnder Personenkreis der 0 bis 18-Jährigen gegenüber steht:
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Rückgang
2009-2014
Mitte
13.760
13.554
13.444
13.272
13.273
13.309
-451
Wattenscheid
11.213
10.922
10.792
10.678
10.710
10.846
-367
Nord
5.466
5.348
5.204
5.125
5.116
5.104
-362
Ost
8.417
8.310
8.156
8.092
8.077
8.080
-337
Süd
7.213
7.140
6.990
6.958
6.899
6.919
-294
Südwest
8.061
7.969
7.865
7.794
7.728
7.597
-464
Bochum
54.130
53.243
52.451
Quelle: Einwohnerstatistikdatei der Stadt Bochum
51.919
51.806
51.855
-2.275
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schreibt in ihrem Vorbericht der Stadt Bochum im
Jahr 2014 zur „Überörtlichen Prüfung“ (Bereich Jugend, S. 4): „die Stadt Bochum ist
stark vom Bevölkerungsrückgang betroffen. Dies zeigt nicht nur die Entwicklung der
letzten Jahre, sondern auch die Prognose bis zum Jahr 2030. Grund ist vor allem, dass
jedes Jahr erheblich weniger Kinder geboren werden als Einwohner sterben...Beim Anteil der Kinder- und Jugendeinwohner bis unter 21 Jahre weist Bochum den niedrigsten
Wert aller 23 Vergleichsstädte auf.“
Die in 2014 wieder ansteigenden Zahlen sind auf den Zuwachs an minderjährigen
Flüchtlingen zurückzuführen. Nach Mitteilung des Sachgebietes Statistik des Büros für
Angelegenheiten des Rates und der Oberbürgermeisterin (Amt 01) waren zum
31.05.2015 in Bochum 402 Kinder- und Jugendliche unter 17 Jahren in Übergangsheimen und Privatwohnungen untergebracht; weitere 120 unbegleitete Minderjährige werden zentral über die Stiftung Overdyck betreut. Dieser Personenkreis ist den Besuchern von Kinder- und Jugendfreizeithäusern nicht oder nur in geringem Maße zuzurechnen.
Das RPA schließt sich der Beurteilung der GPA aus 2014 an:
„Die Stadt Bochum hat das Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht an die rückläufige Bevölkerungsentwicklung der maßgeblichen Altersgruppe angepasst. Die Gründe nennt sie im Kinder- und Jugendplan 2015 bis 2020. Darin beschreibt sie Inhalte und Zielsetzung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und weist auf den präventiven Charakter hin. In den Bezirksprofilen stellt sie die Bedarfe der einzelnen
Stadtbezirke und Sozialräume dar.“
Weiterhin gibt das RPA zu bedenken, dass die rückläufige Bevölkerungsentwicklung bis zum Ablauf des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes in 2020 eine mögliche Überdeckung an Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verstärken wird.
Eine flexible Reaktion seitens Amt 51 auf diese Entwicklung könnte aufgrund der mit den freien Trägern ausgehandelten sechsjährigen Vertragslaufzeiten (bis 31.12.2021) insofern nur schwer erfolgen.
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6.3
Öffnungszeiten
Der Personalumfang sowie der daraus resultierende Förderanspruch der einzelnen
Kinder- und Jugendfreizeithäuser (KJFH) richten sich nach der Größe der Einrichtung;
dabei wird besonderer Fokus auf das vom freien Träger angebotene wöchentliche Programm gelegt. Im Einzelnen liegen folgende Größeneinstufungen vor:
Einrichtungstyp
Wchtl. Öffnungs-/Angebotszeit
Stunden
Jährl. Öffnungs-/
Schließzeiten
Wochen
Anzahl der Fachkräfte
Vollzeit
Kleines KJFH
18
46 / 6
1
Mittleres KJFH
25
48 / 4
2
Großes KJFH
30
49 / 3
3
Während die städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäuser in der Regel täglich ab
14.00 Uhr geöffnet sind, bieten die freien Träger ihre Aktivitäten zumeist ab 15 Uhr oder
später an. In dem am 26.03.2015 mit Vertretern des Amtes 51 geführten Gespräch
erfragte das RPA die Auswirkungen des Ausbaus des Offenen Ganztags (OGS) der
Bochumer Schulen auf die Auslastungszahlen der Kinder- und Jugendfreizeithäuser.
Amt 51 erklärte, dass der OGS-Ausbau entgegen der ursprünglichen Annahme des
Jugendamtes kaum Auswirkungen auf die Auslastungszahlen hat. Ein Grund dafür ist,
dass viele auffällige Kinder in den OGS nicht geduldet werden können (Stichwort: Betreuungsschlüssel). Diese Kinder finden sich vermehrt in den KJFH wieder, u. a. auch
deswegen, weil hier das Personal für schwierige Kinder besser ausgebildet ist. In jedem Bochumer Stadtteil - außer Hordel - gibt es ein KJFH.
Entgegen dieser Aussage teilten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrerer Einrichtungen bei einem Hausbesuch durch das RPA am 14.04.2015 mit, dass der Ausbau der
OGS besonders im Bereich der Besucher im Grundschulalter deutlich zu spüren sei.
Viele Kinder kämen erst nach der OGS gegen 16 Uhr oder später.
Im Verlauf der Sachprüfung wurden durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) in der Sitzung am 24.06.2015 (Vorlage Nr. 20151214) neue Öffnungszeiten
für die Kinder- und Jugendfreizeithäuser beschlossen. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Angebotszeiten ergab, dass über das gesamte Stadtgebiet Bochum ein Rückgang der Angebote an offener Kinder- und Jugendarbeit von 53,5 Stunden zu verzeichnen ist. Nicht abschließend festgelegt wurden jedoch die Angebotszeiten im Bereich der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid, die sich nach der Schließung
des Ludwig-Steil-Hauses und dem Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in Wattenscheid-Mitte und Günnigfeld noch in der Erprobungsphase befindet.
Der Aufstellung, die diesem Bericht als Anlage beigefügt ist, ist zu entnehmen, dass
beinahe ausnahmslos alle Einrichtungen ihre Angebotszeiten verkürzt haben. Das
kleine KJFH des CVJM in der Wodanstr. 18 beispielsweise öffnet montags nicht mehr.
Damit allein hat der Träger sein Freizeitangebot hier um sechs Stunden pro Woche
verkürzt. Insgesamt verringern sich die Öffnungszeiten um 11 Stunden auf 17 Stunden
pro Woche. Die 14-tägigen Samstags-Angebote von 4 Stunden bleiben erhalten, werden allerdings auch nach einer zusätzlichen mündlich vereinbarten Regelung mit 5.000
EUR/Jahr extra vergütet.
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Die trägerübergreifende Verkürzung der Öffnungszeiten trägt der Tatsache, dass ein Großteil der Bochumer Schulen ein ausgeprägtes Nachmittagsprogramm im Rahmen von OGS oder pädagogischer Nachmittagsbetreuung eingerichtet hat, kaum Rechnung, da nur selten eine Verschiebung der Öffnungszeiten in den Nachmittag oder Abend erfolgte.
Vielmehr wurden die täglichen Angebotszeiten insgesamt verkürzt. In
Anbetracht der Tatsache, dass OGS und pädagogische Übermittagbetreuung eine Betreuung der schulpflichtigen Kinder- und Jugendlichen
bis in den Nachmittag hinein gewährleisten, sollte im Rahmen der Sozialraumkonferenzen überlegt werden, ob hier nicht Synergieeffekte genutzt und sich überschneidende Angebote in den KJFH eingeschränkt
werden sollten. Dem RPA ist bewusst, dass es sich bei OGS und pädagogischer Übermittagbetreuung seit dem Schuljahr 2015/16 um kostenpflichtige Angebote handelt, deren Akzeptanz durch die Elternschaft
erst noch evaluiert werden muss.
Angesichts der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen, auch junger Erwachsener, die laut Amt 51 zunehmend in die Einrichtungen strömen,
wird in 2016 zu prüfen sein, ob die Öffnungszeiten an das vergrößerte
Besucheraufkommen angepasst werden können und müssen.
Als ein weiteres Beispiel ist das Kinder- und Jugendfreizeithaus des Vereins „der
Freunde des Jugendheimbaus e. V.“ (Falken Bochum) in der Akademiestr. 69 zu nennen, das zu den wenigen großen Einrichtungen zählt. Die bisher mit unterhaltene Dependance in Altenbochum musste aufgegeben werden, weil die Evangelische Kirche
als Eigentümer das für die Jugendarbeit genutzte Gebäude dort nicht mehr zur Verfügung stellt. Das Angebot der Falken verringerte sich dadurch um 9 Wochenstunden.
Amt 51 teilte beim Arbeitsgespräch am 26.08.2015 mit, dass für den Wegfall dieses
Angebotes derzeit eine 4-stündige Angebots-Zwischenlösung in einem Pavillon in der
nahe gelegenen Montessori-Schule eingerichtet worden sei. Insgesamt öffnet das Kinder- und Jugendfreizeithaus am Hauptstandort wöchentlich mindestens 48 Stunden
(tägl. von 10 Uhr bis 18/20 Uhr, zzgl. 3,5 Stunden am 1. Sonntag im Monat). Das Angebot der Falken richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 26 Jahren.
Für das RPA ist nicht nachvollziehbar, warum das Kinder- und Jugendfreizeithaus in der Akademiestr. 69 täglich bereits um 10 Uhr öffnet. Da
es sich bei dem Personenkreis, an den sich das Angebot der Einrichtung
richtet, um schulpflichtige Kinder und Jugendliche handelt, ist die Teilnahme an Angeboten vormittags nur in Ferienzeiten möglich.
6.4
Entwicklung der Besucherzahlen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern
Die Kinder- und Jugendfreizeithäuser haben in der Regel an mindestens fünf Tagen
der Woche (meist montags bis freitags) geöffnet. Zur Deckung der Bedarfe in den einzelnen Stadtbezirken und Sozialräumen sollen zusätzlich in mindestens einer der dortigen Einrichtungen auch am Wochenende Angebote zur Verfügung stehen.
Die Angebote der sogenannten „Offenen Tür“ stehen zunächst einmal allen Bochumer
Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Öffnungszeiten der Einrichtungen sowie
Ausrichtung und Inhalte/Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit können teilweise
der örtlichen Tagespresse oder auch den Internetauftritten (nur bei den freien Trägern)
entnommen werden.
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Der Wohnort des Besuchers spielt dabei keine Rolle, zumal die jeweilige Ausrichtung
des freien Trägers (Natur, christlich, politisch,…) ein Grund sein kann, eine Einrichtung
in einem anderen Stadtteil aufsuchen zu wollen. Ein klassisches Einzugsgebiet liegt
somit nicht zwingend vor.
Die Teilnahme an den Angeboten der Einrichtungen ist zumeist kostenlos (außer ggf.
Freizeiten, Ausflüge etc.). Auf eine technikunterstützte Ermittlung der Besucherzahlen
kann nicht zurückgegriffen werden. Es ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Kinder- und Jugendfreizeithäuser, die Besucherzahlen zu ermitteln und zu dokumentieren.
Die freien Träger berichten im Rahmen der Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog u.
a. über die Auslastung und Besucherzahlen der Kinder- und Jugendfreizeithäuser. Eine
Verifizierung der Angaben ist laut Aussage des Amtes 51 nicht möglich. Das RPA hat
im Rahmen dieser Prüfung um Vorlage von sechs Jahresberichten zum Wirksamkeitsdialog verschiedener freier Träger für die Jahre 2012 - 2014 gebeten und diese ausgewertet. Die Jahresberichte geben Auskunft über die Anzahl der Stammbesucher (mindestens 2 x wöchentlich), unregelmäßige Besucher und über die Frequentierung von
Sonderveranstaltungen, bezogen auf das Gesamtjahr.
Alle weiteren Auswertungen der Jahresberichte beziehen sich auf die StammbesucherQuote, so dass sich das RPA darauf beschränkt hat, auch nur diese genauer zu betrachten:
KJFH
2012
2013
2014
Entwicklung
2012 - 2014
%
CVJM Wodanstr. 18
86
79
73
-15,1
CVJM Neustr. 16
74
74
69
-6,8
Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid Mitte (LudwigSteil-Haus)
98
88
76
-22,0
Falkenheim Klecks und Miniklecks Wattenscheid
287
296
274
-4,5
IFAK e.V. Dahlhausen
164
164
180
9,8
JAWO Neuhofstr. 13
83
96
89
7,3
Besucherzahlen pro Jahr
Den größten Rückgang der Besucherzahlen verzeichnen das Ludwig-Steil-Haus in Bochum-Wattenscheid und das CVJM-Haus in der Wodanstr. 18 in Bochum-Harpen. Das
Ludwig-Steil-Haus wurde am 31.12.2014 geschlossen. Dies ist jedoch nicht als Reaktion auf sinkende Auslastungszahlen zu werten. Vielmehr handelt es sich hierbei um
wirtschaftliche Interessen der Evangelischen Kirche Wattenscheid-Mitte, die als Eigentümerin des Gebäudes eine andere Nutzung bzw. den Verkauf der Immobilie plant und
die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit ab 2015 somit nicht mehr zur Verfügung steht. Auf diese Entwicklung wurde von den politischen Gremien bereits während
der Planungsphase im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2020
eingegangen.
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Die Kinder- und Jugendarbeit in Bochum-Wattenscheid wurde neu
strukturiert. Dazu gehören auch die Mitversorgung des bisher unterversorgten Stadtteils Günnigfeld und die Einrichtung des Jugendcafés in
Wattenscheid-Mitte sowie in der kath. Kirchengemeinde St. Joseph
(Geitlingstraße).
6.5
Entwicklung der Haushaltsdaten
Für die Aufrechterhaltung der Einrichtungen und die Durchführung der pädagogischen
Arbeit bezuschusst Amt 51 die freien Träger in Form von Personal- und Betriebskostenzuschüssen. In der Regel bezuschusst Amt 51 die Förderung der Kinder- und Jugendfreizeithäuser in Höhe von 85 % der Gesamtaufwendungen. Die verbleibenden 15
% muss der Träger als Eigenanteil leisten und dies im Rahmen einer jährlichen Abrechnung (Verwendungsnachweis) nachweisen.
Die den Zuschüssen zugrunde liegenden Verträge werden zwischen den freien Trägern der Einrichtungen und der EVK des Amtes 51 ausgehandelt, nachdem zuvor der
Bedarf im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) festgestellt wurde. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilraten. Die Träger erläutern einmal jährlich im Rahmen eines
Wirksamkeitsberichtes die Ziele und erreichten Meilensteine ihrer Arbeit und weisen
den Verbrauch der Zuschüsse über Verwendungsnachweise nach.
6.5.1 Förderung der freien Träger
Die Plan- und Ergebniszahlen für die Jahre 2010 - 2015 für den Bereich der Zuschüsse
an die freien Träger für den Betrieb der Kinder- und Jugendfreizeithäuser ergeben sich
aus der nachstehenden Tabelle [Auswertung aus Sachkonto 531 800 (Zuschüsse übrige Bereiche)]:
HHAnsatz
EUR
Fortgeschriebener
HH-Ansatz
EUR
Ist
Veränderung Ist
gegenüber Vorjahr
EUR
EUR
%
2010
2.542.900
2.542.900
2.579.360
-3.979
-0,15
2011
2.542.900
2.605.900
2.601.583
22.223
0,86
2012
2.734.650
2.748.709
2.718.930
117.347
4,51
2013
2.864.650
2.864.650
2.826.658
107.728
3,96
2014
2.995.550
2.995.550
2.950.952
124.594
4,41
2015
(Stand
20.08.2015)
3.090.000
3.012.855
2.896.263
Aus der Aufstellung ist zu ersehen, dass trotz vertraglicher Festschreibung der Pauschalzuschüsse für fünf Jahre eine jährliche Erhöhung des fortgeschriebenen Haushaltsansatzes und der tatsächlichen Zahlungen (Ist) im Vergleich zu denen des Vorjahres erfolgte.
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Den stetig ansteigenden Aufwendungen steht ein seit 2009 unveränderter Landeszuschuss zu den Transferaufwendungen in Höhe von 740.172 EUR gegenüber. Damit
haben sich die Ausgaben der Stadt Bochum in diesem Bereich stetig erhöht, bei gleichbleibenden Einnahmen vom Land NRW.
Amt 51 begründet den Anstieg der Aufwendungen ab 2012 wie folgt:
Laut Niederschrift des Ratsbeschlusses vom 28.05.2009 (Vorlage Nr. 20090548) ist
folgender Zusatz zum Beschluss verabschiedet worden: „…Bei den darin aufgeführten
Transferaufwendungen sind ab dem Haushalt 2010 die steigenden Kosten der Träger,
die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendförderplan erbringen, zu berücksichtigen…“. und „Da die Träger der Jugendförderung in allen Handlungsfeldern seit 2006
keine Anpassungen an die gesteigerten Lohn- und Energiekosten erhalten hatten und
zudem der Rat in seinem Beschluss zum Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014
am 28.05.2012 eine regelmäßige Anpassung der Betriebskosten festgelegt hat, wurden ab 2012 zusätzliche Zahlungen geleistet. Rechtsgrundlage war der Ratsbeschluss.“ Weiterhin: „Bzgl. der Haushaltssituation, hatte der JHA im Rahmen der Haushaltsberatung 2010, darum gebeten, von einer Erhöhung, die im Ratsbeschluss für die
Jahre 2010 und 2011 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung festgelegt wurde, abzusehen. Erstmals in 2012 hat der JHA eine pauschale Erhöhung für alle Einrichtungen
der Jugendförderung beschlossen.“
Für die Geltungsdauer des Kinder- und Jugendförderplanes 2015 - 2020
wurden neue Verträge mit den Trägern ausgehandelt, die die Zuschusshöhen der Vorjahre ausweisen.
Am Beispiel des Trägers Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid-Mitte wird sichtbar, warum Zuschusserhöhungen in 2015 beschlossen wurden:
Bereits Anfang des Jahres 2014 machte die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid-Mitte
bekannt, dass das Ludwig-Steil-Haus geschlossen werden sollte. Der Träger, die Ev.
Kirchengemeinde Wattenscheid-Mitte, war nicht nur im Ludwig-Steil-Haus pädagogisch aktiv, sondern betreibt auch in Zusammenarbeit mit dem VfB Günnigfeld eine
Dependance für die Kinder- und Jugendarbeit in Günnigfeld. Da diese Dependance
sehr stark von Teenies frequentiert wird und der Stadtteil unterversorgt ist, wurde mit
den Ev. Kirchengemeinden Günnigfeld und Wattenscheid-Mitte vereinbart, die Kinderund Jugendarbeit dort zu verstärken. Dazu soll neben den Räumen der Dependance
am Sportplatz des VfB Günnigfeld ab 2015 Räume der Ev. Kirchengemeinde Günnigfeld im Wichernhaus genutzt werden. Die personelle Absicherung erfolgt durch Mitarbeiter des Ludwig-Steil-Hauses. In Wattenscheid-Mitte soll durch die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid-Mitte ein Ladenlokal angemietet werden, um dort ab 2015 ein
Jugendcafé zu betreiben. Die personellen Ressourcen werden durch Mitarbeiter des
Ludwig-Steil-Hauses gestellt. (Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2015 –
2020)
Der jährlich von Amt 51 zu zahlende Zuschuss beträgt ab 2015 258.669,31 EUR.
Darin nicht enthalten ist ein gem. Vertrag zwischen der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid-Mitte und dem Amt 51 vom 12.09.2014 vereinbarter zu zahlender Investitionskostenzuschuss für den Umbau des ehemaligen Geschäftslokales in der Oststr. 37 von
35.280 EUR, zahlbar in 84 Raten à 420 EUR an die Ev. Kirchengemeine WattenscheidMitte.
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Weiterhin zahlt Amt 51 den monatlichen Mietzins für das angemietete Ladenlokal von
2.420 EUR. Die jährliche Förderung des Kinder- und Jugendarbeit des Trägers Ev.
Kirche Wattenscheid-Mitte umfasst somit 292.749,23 EUR.
Mit Prüfungsteilbericht vom 13.02.2015 hat das RPA u. a. angemerkt, dass die Subventionierung des Projektes „Jugendcafé“ über die Beschlüsse des Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie (JHA) hinausgeht. Weiterhin wurde, um Erläuterung gebeten, warum für das Jugendcafé ein separater Vertrag mit dem Träger geschlossen
wurde, anstatt die Gesamtförderung in einem Vertrag zu regeln.
In der Stellungnahme zum Prüfungsteilbericht vom 26.03.2015 erläuterte Amt 51, dass
die Einrichtung des Jugendcafés auf Initiative des Jugendamtes betrieben wurde, um
auch weiterhin eine sozialräumliche Bedarfsdeckung für Kinder- und Jugendarbeit im
Sozialraum Wattenscheid gewährleisten zu können: Ohne die Vereinbarung, Miet- und
Investitionskosten als weiteren Zuschuss für das Jugendcafé zu übernehmen, wäre die
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans für Wattenscheid nicht möglich gewesen. Weiterhin: Da zum Zeitpunkt des Vertragsversands noch kein geeignetes Objekt
für das Jugendcafé in Aussicht stand, konnte die Zusatzvereinbarung nicht mit eingearbeitet werden.
Da das Jugendcafé erst im Mai 2015 nach etwa 10-monatiger Bauphase fertig gestellt
wurde, wurde Amt 51 um eine Einschätzung darüber gebeten, ob in dem Monaten Januar bis Mai freie Mitarbeiterkapazitäten zu verzeichnen gewesen seien.
Amt 51 teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in
die Organisationsarbeiten zur Umgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit im Trägerbereich eingebunden gewesen seien: Die pädagogischen Mitarbeiter/innen sind derzeit
an vier Einsatzorten unterwegs von denen drei in der Umbau- und pädagogischen Planungsphase sind.
Das RPA vermisst die fehlende Transparenz in Bezug auf das Vertragswerk mit dem Ev. Kirchenkreis Wattenscheid, da die Zuschüsse an unterschiedliche SAP-Geschäftspartner gezahlt werden. In Bezug auf die
bekannte Sondersituation im Sozialraum Wattenscheid-Mitte durch den
Wegfall des Ludwig-Steil-Hauses wäre die Zusammenfassung der Verträge wünschenswert gewesen.
6.5.2 Jugendverbandsarbeit
Neben der Förderung der freien Träger der Jugendhilfe für die Durchführung von offener Kinder- und Jugendarbeit in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern bezuschusst
das Jugendamt über das Teilprodukt 1.36.02.01.10 die Jugendverbandsarbeit. Die Jugendverbände in Bochum fördern mit vielfältigen Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten die Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Selbständigkeit junger Menschen
und ermutigen sie, in der Gesellschaft aktiv zu sein. Sie tragen als Wertegemeinschaft
zur Orientierung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft bei (Auszug aus
dem Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum 2014).
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Insgesamt 34 der in Bochum tätigen Jugendverbände sind 2015 im Kinder- und Jugendring e. V. organisiert. Dieser unterstützt die Verbände in ihrer Arbeit und koordiniert Aktionen und Projekte. Für diese Tätigkeiten erhält der Kinder- und Jugendring e.
V. einen vertraglich vereinbarten jährlichen Betrag von 606.037 EUR, der in zwei Teilbeträgen halbjährlich zur Auszahlung gelangt. Es handelt sich hierbei um einen Personalkostenzuschuss für einen Geschäftsführer, eine pädagogische Fachkraft in einem
Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (25,5 Stunden) sowie eine Verwaltungskraft, ebenfalls
in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (25,5 Stunden). Die Gesamtkosten für Personal belaufen sich in 2014 auf 141.605,58 EUR.
Im Zuschuss enthalten ist außerdem ein Anteil für jugendpflegerische Maßnahmen,
außerschulische Bildungsarbeit, Jugenderholungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen und die Unterhaltung der Jugendverbandsheime. Die Grundlage für die
Zuschüsse an die Jugendverbände bilden die „Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüsse zur Förderung der Jugendfreizeit- und -bildungsarbeit“ vom
30.10.2012. Die ab 2015 an die Jugendverbände zu zahlenden Zuschüsse ergeben
sich aus einem Zuteilungsraster, das dem 2. Änderungsvertrag zwischen Amt 51 und
dem Kinder- und Jugendring e. V. vom 18.08.2014 als Anlage beigefügt ist. Demnach
verteilt der Kinder- und Jugendring e. V. Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 178.993
EUR an seine Mitglieder. Da die Verteilung der restlichen Zuschüsse auf Jugenderholung, Unterhaltung der Jugendheime, Jugendbegegnungen, außerschulische Bildung
sowie für Sach- und Verwaltungskosten laut Amt 51 im Verwendungsnachweis 2014
nicht schlüssig waren, hat das RPA die entsprechenden Unterlagen bei Amt 51 zur
Prüfung angefordert. Diese Prüfung war bei Fertigstellung des Berichtes noch nicht
abgeschlossen.
Für die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen zu Ferienmaßnahmen von Kindern- und Jugendlichen werden gemäß Vertrag vom 10.11.2014 weitere 30.000 EUR jeweils zum
01.06. eines Jahres an den Kinder- und Jugendring e. V. gezahlt.
Außerdem bezuschusst Amt 51 die Durchführung von Stadtranderholungsmaßnahmen, Aktionen sowie Ausrüstung der freien Träger sowie des Spielmobils.
Eine Betrachtung der Entwicklung der Aufwendungen für den Bereich Jugendverbandsarbeit ab 2010 macht deutlich, dass auch in diesem Bereich Aufwandssteigerungen festzustellen sind:
HH-Ansatz
EUR
Fortgeschriebener HH-Ansatz
EUR
Ist
Veränderung Ist
gegenüber Vorjahr
EUR
EUR
%
2010
660.500
660.500
621.914
-9.818
-1,55
2011
660.500
680.500
670.548
49.048
7,89
2012
660.500
660.500
695.500
24.952
3,72
2013
650.500
650.500
704.718
9.218
1,33
2014
650.500
650.500
710.391
5.673
0,8
2015
(Stand
20.08.2015)
685.000
745.000
695.287
--
--
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Zu berücksichtigen ist, dass dem Zusammenschluss seit 2013 drei weitere Jugendverbände beigetreten sind, für die zusätzliche Zuschüsse bewilligt wurden (jeweils 2.324
EUR zzgl. eines Kostenausgleiches für 2014; ausgezahlt in 2015).
Die für die Jugendverbandsarbeit geplanten Haushaltsansätze waren in
den Jahren 2011 bis 2014 lt. Amt 51 nicht auskömmlich. Eine Anpassung
der Haushaltsansätze erfolge erst für das Haushaltsjahr 2015, also ab
dem Geltungszeitraum des neuen Kinder- und Jugend-Förderplans
(2015 - 2020).
Das RPA bittet um Mitteilung, wie sich der Zuschuss an den Kinder- und
Jugendring e. V. von 606.037 EUR in Einzelbeträgen zusammensetzt.
Jugendverbandshäuser der Falken Bochum
Der Jugendverband Sozialistische Jugend Deutschlands „Die Falken“ Unterbezirk Bochum ist als anerkannter Jugendverband Mitglied des Kinder- und Jugendring e. V. Im
Stadtbezirk Wattenscheid nutzen die Falken für ihre verbandlichen Tätigkeiten u. a. die
städtischen Gebäude an der Engelsburger Str. 71 sowie In der Hönnebecke 53. Für
die Nutzung der Gebäude wird vom Jugendamt kein Nutzungsentgelt erhoben.
Mit Schreiben vom 11.09.2014 an Amt 51 beantragten die Falken den Erlass der vom
Nutzer zu tragenden jährlichen Nebenkosten für die beiden o. a. Gebäude von insgesamt 10.479,48 EUR. Die Falken begründeten ihren Antrag damit, dass der Jugendverband mangels Einnahmen nicht in der Lage sei, diese Kosten aufzubringen.
Das Jugendamt verfügte daraufhin am 05.12.2014, dass aus Sicht des Jugendamtes
den Ausführungen „Der Falken“ gefolgt werden kann. Das Jugendamt ist gemäß § 4
SGB VIII (Subsidiaritätsprinzip) verpflichtet, anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit zu übertragen. Explizit wird diese Aufgabenübertragung in den §§ 12 ff. KJFöG geregelt. Weiterhin sichert der kommunale Kinder- und Jugendförderplan u. a. die finanzielle Ausgestaltung der Jugendverbandsarbeit, so dass die Befreiung von sämtlichen Nebenkosten für die o. a. Einrichtung im
Rahmen der kommunalen Förderung der Jugendverbandsarbeit zulässig und im Hinblick auf die Sicherstellung der Fortführung der Arbeit als erforderlich angesehen wird.
Weiterhin teilte Amt 51 mit, dass nur für eines der beiden genutzten Gebäude eine
gültige Nutzungsvereinbarung vorliegt, da der Träger die in 2012 verschickten Verträge
nur für das Gebäude an der Engelsburger Str. 71 unterschrieben hatte. Trotz mehrfacher Erinnerungen habe der Träger die Nutzungsvereinbarung für das Gebäude In der
Hönnebecke 53 nicht unterschrieben.
Die mit Schreiben vom 05.12.2014 gewünschte Mitzeichnung durch das RPA wurde
ausgesetzt, da das RPA den Ausführungen des Jugendamts nicht in Gänze folgen
konnte:
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
Seite 13
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Recherchen des RPA hatten ergeben, dass das Gebäude In der Hönnebecke 53 von
mehreren gemeinnützigen Organisationen (HDME e. V., GIBEI e. V.) sowie von einem
Streetworker des Amtes 51 mitgenutzt wird. Zusätzlich wurde im Rahmen des Kinderund Jugendförderplanes 2015 - 2020 festgelegt, dass die Ev. Kirchengemeinde
Höntrop das Gebäude für ihre Kinder- und Jugendarbeit ab September 2014 als Dependance nutzen soll, da das bisherige Gebäude an der Emilstr. 6 einer Nutzungsänderung zugeführt werden soll.
Darüber hinaus ergaben Internetrecherchen, dass im Gebäude In der Hönnebecke 53
am 17.01./18.01.2015 die Veranstaltung einer fachfremden Organisation stattfand. Außerdem ist dem RPA bekannt, dass das Gebäude in der Vergangenheit an Wochenenden für private Feierlichkeiten genutzt wurde.
Amt 51 wurde gebeten, zu klären, ob Die Falken für die Zurverfügungstellung des Gebäudes an Externe Nutzungsentschädigungen erhalten haben.
Weiterhin stellte das RPA bei einem Ortsbesuch fest, dass das den Falken Bochum
zur Jugendverbandsarbeit zur Verfügung gestellte Gebäude an der Engelsburger Str.
71 einen weitgehend ungenutzten Eindruck machte. Weder war das Gebäude durch
Schilder o. ä. als Jugendverbandsheim zu erkennen noch konnte dort zu verschiedenen Tageszeiten jemand angetroffen werden.
Die fehlende Nutzungsvereinbarung, die Tatsache, dass das Gebäude In der Hönnebecke 53 von mehreren Organisationen genutzt bzw. an Dritte fremdvermietet wird sowie der scheinbare Leerstand des Gebäudes an der Engelsburger Str. 71 wurden mit
Prüfungsteilbericht vom 20.05.2015 durch das RPA thematisiert.
In seiner Stellungnahme vom 29.05.2015 führte Amt 51 aus, dass in diversen Gesprächen mit der Geschäftsführung der Falken auf die Dringlichkeit der Unterzeichnung der
Nutzungsvereinbarung hingewiesen und jeweils dem Träger ein angemessener Zeitraum zur Erledigung eingeräumt worden war.
In Bezug auf die Einnahmen aus Veranstaltungen Dritter im Gebäude „In der Hönnebecke 53“ wird ein Schreiben an den Ortsverband ergehen, in dem um Offenlegung
etwaiger Einkünfte aber auch der Ausgaben gebeten wird.
Eine entsprechende Aufstellung der Falken Bochum wurde dem RPA
von Amt 51 bisher (Stand 20.08.2015) nicht angereicht.
Mit Bemerkung Nr. 3 aus dem Prüfungsteilbericht äußerte das RPA die Einschätzung,
dass das RPA als Eigentümer des Gebäudes In der Hönnebecke 53 eine Nutzungsvereinbarung mit allen Nutzern, einschließlich der Ev. Kirchengemeinde Höntrop herbeiführen sollte. Amt 51 nahm dazu wie folgt Stellung:
Bei dem Nutzer „Die Falken“ handelt es sich um einen Jugendverband, der…weder
über eigene Räumlichkeiten noch über Regeleinkünfte verfügt….dies gilt ebenso für
HSME e.V. und GIBEI e.V. ,..
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Die ev. Kirchengemeinde Höntrop hat zugesagt, das Gebäude Emilstr. 6 zugunsten
der Ausweitung von U-3 Plätzen zur Verfügung zu stellen, so dass eine weitere Kindertagesstätte in Bochum-Wattenscheid an dieser Stelle entsteht. Da in diesem Gebäude eine Dependance der Einrichtung KJFH Preins Feld beherbergt war, hat das
Jugendamt im Rahmen der Förderplanung die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten in der Hönnebecke zugesagt.
Die Ev. Kirchengemeinde Höntrop erhält für die Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Kinder- und Jugendfreizeithaus Preins
Feld 8 sowie in den Dependancen In der Hönnebecke 53 und Germanenviertel einen jährlichen kommunalen Zuschuss von 189.517,68 EUR.
Das RPA sieht hier durch die Zusage einer unentgeltlichen Nutzung des
Gebäudes In der Hönnebecke 53 für die kommunal bezuschusste Kinder- und Jugendarbeit eine Doppelförderung der Ev. Kirchengemeinde
Höntrop.
Weiter führt Amt 51 aus, dass der Vorschlag des Jugendamtes von allen Nutzern lediglich eine nicht kostendeckende monatliche Pauschale von 50,00 EUR zu fordern,
aus Sicht des Jugendamtes eine akzeptable Möglichkeit darstellt, weil die tatsächlichen
Nutzungskosten von den ansässigen Jugendverbänden nicht übernommen werden
können.
Nach Ansicht des RPA wird hier dem Grundsatz von Haushaltsklarheit
und Haushaltswahrheit widersprochen. Außerdem greift das Jugendamt
mit dieser Regelung möglichen weiteren Erkenntnissen aus der bisher
nicht vorgelegten Aufstellung über Einnahmen aus Veranstaltungen
Dritter für das Gebäude In der Hönnebecke 53 vor. Unter allen Umständen ist aber mit allen Nutzern des Gebäudes eine vertragliche Regelung
herbeizuführen.
Bezüglich der zukünftigen Verwendung des Gebäudes an der Engelsburger Str. 71
machte Amt 51 folgende Aussage: der Bauantrag zur Erstellung des Gebäudes Engelsburger Str. 71 beinhaltete die Errichtung eines Gebäudes zum Zwecke der Jugendarbeit. Da die bisherigen Nutzer (X-Vision und der Ortsverband Eppendorf der Falken)
das Gebäude nicht mehr in gleicher Intensität wie zur Zeit der Übergabe nutzen, prüft
das Jugendamt, ob nach den Sommerferien ein weiterer Jugendverband (z. B. die
Schreberjugend) die Einrichtung nutzen soll.
Das RPA begrüßt den Vorschlag, dass für das in 2009 für 345.000 EUR
neu erbaute Gebäude an der Engelsburger Str. 71 eine zweckentsprechende neue Nutzungsmöglichkeit gesucht werden soll.
6.6
Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog
Der Grundgedanke eines Jahresberichtes zum Wirksamkeitsdialog ist die Schaffung
von Transparenz darüber, wofür der freie Träger die öffentlichen Zuschüsse im Laufe
des Geschäftsjahres verbraucht hat. Der Jahresbericht besteht aus zwei Teilen und
gibt Auskunft über qualitative und quantitative Ziele der Kinder- und Jugendarbeit des
jeweiligen freien Trägers.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
Seite 15
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Die quantitativen Ziele, also die vornehmlich finanziellen Aspekte der offenen Kinderund Jugendarbeit werden über die Verwendungsnachweise dargestellt. Der jeweilige
freie Träger erstellt eine Art bilanzielle Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Einerseits dient dies dazu, die Verwendung öffentlicher Fördermittel und andererseits evtl. Überschüsse meist jedoch weitergehende finanzielle Bedarfe zur Aufrechterhaltung der Arbeit zu dokumentieren.
Der Jahresbericht zum Wirksamkeitsdialog in qualitativer Hinsicht soll Auskunft darüber
geben, wie sich die offene Kinder- und Jugendarbeit darstellt. Er soll beinhalten, welche
Kinder und Jugendlichen erreicht wurden, wo es Probleme gab, wo Konsequenzen zu
ziehen sind und letztlich auch, ob die öffentlichen Mittel, bezogen auf die Einrichtungen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sinnvoll angelegt wurden. Dazu gehört auch die
Beurteilung, ob das mit der Förderung verknüpfte Ziel erreicht wurde. Dabei soll die
Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen in Bezug auf einzelne Kinder und Jugendliche nicht beurteilt, dennoch soll eine Analyse der Zielvorgaben erreicht werden.
Aus den Jahresberichten zum Wirkungsdialog sind die gesetzten Ziele
und deren Erreichung oder auch Nichterreichung für das RPA nicht ablesbar. Eine abschließende Würdigung der geleisteten Kinder- und Jugendarbeit für den dokumentierten Zeitraum sowohl durch die freien
Träger als auch durch Amt 51 ist anhand des Wirksamkeitsdialogs nicht
abschließend möglich, da laut Amt 51 einerseits Zielvereinbarungen in
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit schwerlich zu formulieren sind und andererseits die Ergebnisse aus Sozialraumkonferenzen,
EVK und der AG 78 sowie Berichte von Politik und Polizei Einfluss auf
die Entwicklung der Jugendarbeit in den jeweiligen Bezirken ausüben.
6.6.1 Jahresbericht zum Wirksamkeitsdialog für das CVJM-Haus Wodanstr. 18
Im Rahmen der Prüfung wurden von sechs Kinder- und Jugendfreizeithäusern die sogenannten „Teil-Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog“ der Jahre 2012 - 2014 angefordert und betrachtet. Nachfolgend werden exemplarisch am Beispiel des CVJM-KJFH
Wodanstr. 18 die vom RPA gemachten Feststellungen aufgezeigt.
Der CVJM, auch „Christlicher Verein junger Menschen“ ist eine überkonfessionell
christlich ausgerichtete Jugendorganisation. In Bochum betreibt der CVJM zwei Kinderund Jugendfreizeithäuser. Die beiden kleinen Häuser (18 Wochenstunden Öffnungszeit, jährliche Zuschusssumme: 78.663,93 EUR) befinden sich in der Bochumer Innenstadt (Neustr. 16) und im nördlichen Bochumer Stadtteil Harpen in unmittelbarer Nähe
des Stadtwäldchens Bockholt in der Wodanstr. 18.
Für das Haus in der Wodanstr. 18 existiert eine „mündliche Vereinbarung“ (Sondermaßnahme Wodanstraße), nach der das Jugendamt eine über die vertragliche Zuschussverpflichtung hinausgehende Zahlung von 5.000 EUR an den CVJM leistet. Inhaltlich handelt es sich bei der „Sondermaßnahme Wodanstraße“ um die Erstattung
von Personalkosten für Sonderöffnungszeiten an Samstagabenden, in denen nach
Aussage des Amtes 51 zwei Honorarkräfte des CVJM sowohl Angebote in der Einrichtung machen als auch Jugendliche im „Bockholt“ aufsuchen. Die Kostenerstattung ist
laut Stellungnahme des Jugendamtes vom 20.02.2015 zum diesbezüglichen Prüfungsteilbericht vom 12.02.2015 unabhängig vom Vertrag zu sehen und widerrufbar.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
Seite 16
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Das RPA hat Amt 51 im Arbeitsgespräch am 26.03.2015 im Hinblick auf
die Haushaltslage zu Beginn des Jahres 2015 darauf hingewiesen, dass
die „Sondermaßnahme Wodanstraße“ in Bezug auf eine mögliche Unvereinbarkeit mit den Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) einer vertraglichen Neuordnung bedarf. Eine solche vertragliche
Neuregelung der „Sondermaßnahme Wodanstraße“ ist dem RPA noch
nicht bekannt gemacht worden. Die Auszahlung des ersten Teilbetrages
2015 von 2.500 EUR erfolgte am 17.04.2015 über die Buchhaltungssoftware SAP. Laut Aussage des Amtes 51 wird die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Sondermaßnahme zurzeit geprüft.
Darüber hinaus gab es weitere Prüfbemerkungen, so dass das RPA im Verlauf der
Sachprüfung entschieden hat, die Kinder- und Jugendfreizeithäuser des CVJM in Bezug auf die Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog einer tiefer gehenden Prüfung zu
unterziehen.
Die vom RPA betrachteten Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog für das Kinder- und
Jugendfreizeithaus in der Wodanstr. 18 dienen in ihrem Aufbau ausschließlich dem
Anreichen statistischer Daten. Die Aufzeichnungen erfolgen durch das im Haus tätige
Personal. Wie oben bereits ausgeführt, ist eine Verifizierung der Daten Dritten nicht
möglich. Amt 51 hat jedoch zugesagt, in Kürze selbst Kontrollen in den Einrichtungen
zu machen und dort Daten zu den Besucherzahlen zu erheben.
Der Bericht gibt Auskunft über Besucherzahlen, Alter, Geschlecht, Schulbildung, sozialen und familiären Hintergrund sowie evtl. Problemlagen der Besucherinnen und Besucher. Zielformulierungen oder Ergebnisanalysen werden von den freien Trägern in
diesen Berichten nicht gemacht.
Nach Aussage des Amtes 51 findet in Bochum die Bewertung der Arbeit im Rahmen
der Selbstevaluation ebenso durch den freien Träger statt, wie das Erstellen von Rahmenkonzeptionen und Programmen. Die Ausrichtung des jeweiligen Hauses bedingen
die programmatischen Leitlinien des jeweiligen freien Trägers. Amt 51 führt im Weiteren aus, dass die AG § 78 (Zuständig für Qualitätssicherung und bestehend aus Vertretern des Jugendrings Bochum, der AGOT IFAK e. V., der AGOT Falken e. V., der
AGOT AEJ, der AWO, des Jugendamtes der Stadt Bochum, der KOOP – Bildung und
Arbeit [ViA Bochum und Kirina e. V.], der Ev. Jugendhilfe Bochum und des SKFM Wattenscheid e.V.) viermal jährlich tagt, um qualitative Weiterentwicklungen in der Kinderund Jugendarbeit einzuleiten und zu beschließen. Die AG § 78 „Jugendförderung“ ist
ein wichtiger Baustein der Qualitätsentwicklung. In 2014 fanden insgesamt drei Sitzungen statt, die letzte davon am 29.10.2014.
Entsprechend der Erläuterungen zu diesem Stadtbezirk im Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2020 liegt das Gebiet Harpen / Rosenberg bei den Betreuungsangeboten
der Kinder ab drei Jahren sowie der betreuten Kinder im offenen Ganztag deutlich über
den entsprechenden Anteilen des Stadtbezirks und auch der Gesamtstadt. Weiterhin
liegt der Anteil an transferleistungsberechtigten Personen unter dem bezirklichen
Durchschnittswert, zumal in diesem Stadtteil generell weniger Haushalte mit Kindern
und im Besonderen solche mit Anteilen an SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie SGB
II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender und kinderreicher Familien unter den Werten des gesamten Bezirkes Nord wohnen.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Laut Einwohnerstatistikdatei der Stadt Bochum stellt sich die Entwicklung der Anzahl
der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren im Bezirk Harpen/Rosenberg wie folgt
dar:
Statistischer Bezirk
2012
2013
2014
Harpen/Rosenberg
1.197
1.184
1.149
Die sinkenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Bezirk Harpen
/Rosenberg machen sich auch bei den Besucherzahlen des CVJM-Hauses bemerkbar
(Angaben aus den Jahresberichten des Wirksamkeitsdialogs):
Alter
6 - 8 Jahre
9 - 11 Jahre
12 - 14 Jahre
15 - 17 Jahre
18 - 21 Jahre
22 - 26 Jahre
Gesamt
2012
männlich
5
18
5
4
12
44
86
weiblich
20
5
10
7
42
2013
männlich
5
weiblich
20
7
25
15
7
27
79
52
2014
männlich
12
2
22
1
1
38
76
weiblich
15
4
18
1
38
Bei der Gegenüberstellung der Daten auf Geschlechterebene wird deutlich, dass die
Gruppe der 9 – 11-jährigen nur schwach vertreten ist. Im Jugendbereich erreicht die
Einrichtung die Mädchen ab 15 Jahren scheinbar gar nicht und die Jungen nur im
Altersbereich der 15 bis 17-jährigen.
Gründe hierfür könnten in den Veränderungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (Schließung der Rosenberg-Grundschule) und generell dem Ausbau des
Offenen Ganztags im Bereich der Grund- und weiterführenden Schulen sein.
Dennoch ist laut Amt 51 festzustellen, dass es sich bei dieser Art der Besucherentwickling nicht um ein Phänomen der Einrichtung an der Wodanstr. 18 handelt. Auch
in anderen Einrichtungen ist eine derartige Entwicklung ablesbar. Bei Mädchen zum
Beispiel sei das Fernbleiben der Einrichtungen dem Wunsch nach Privatisierung ab
einem gewissen Alter geschuldet.
Mit Beschluss vom 24.06.2015 des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie (JHA) wurden die Öffnungs-/Angebotszeiten von ehemals 28
Wochenstunden auf 17 Wochenstunden (ohne samstags) reduziert. Die
Einrichtung öffnet dienstags bis freitags in der Zeit von 15/16 Uhr bis 20
Uhr (max. 21 Uhr am Freitag). Darüber hinaus stehen Öffnungszeiten an
zwei Samstagen im Monat von 9 - 13 Uhr zur Verfügung. Weiterhin
leisten einige Einrichtungen zusätzliche Betreuungszeiten über die
Durchführung von Ferienfreizeiten.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Aufgrund der obigen Besucherzahlen und der frühen Schließzeiten geht
das RPA davon aus, dass es derzeit nicht gelingt, die Personengruppe
der älteren Jugendlichen an die Einrichtung zu binden. Daher sollte die
Weiterzahlung des Zuschusses für die „Sondermaßnahme Wodanstraße“ auch unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit neu geprüft werden. Dies wurde, wie oben bereits ausgeführt, von Amt 51 in
die Wege geleitet.
6.6.2 Weitere Feststellungen zu den Jahresberichten zum Wirksamkeitsdialog
Bei der Betrachtung der Jahresberichtes zum Wirkungsdialog, die dem RPA zur Prüfung von Amt 51 angereicht wurden, machte das RPA weitere grundsätzliche Feststellungen:
•
Für das RPA ist nicht ersichtlich, wer Verfasser der Berichte ist. Die Schriftstücke
weisen weder Stempel noch Unterschrift noch Erstellungsdatum aus. Ebenso fehlt
ein Eingangsstempels des Amtes 51.
•
Die Auswertungen enthalten rechnerische Fehler.
•
Es ist für das RPA nicht ersichtlich, ob eine qualifizierte Würdigung der Berichte
durch Amt 51 erfolgt ist, da die Berichte keinerlei Vermerke enthalten.
•
Die Bewertung der dargelegten Daten ist ohne zusätzliche Informationen nicht
möglich, da zum Beispiel nicht klar ist, ob auch Mehrfachnennungen von Kriterien
erfolgten.
•
Es fehlt eine Ergebnisanalyse / Bewertung der erhobenen Daten.
•
Es werden keine Ziele oder Handlungsschritte zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeit für die Folgejahre definiert.
•
Vergleiche zu Referenzdaten aus Vorjahren werden nicht erhoben.
Das RPA hat nach Begutachtung des Jahresberichtes zum Wirksamkeitsdialog für das
Haus an der Wodanstr. 18 weitere Fragen entwickelt:
•
Wie kommt es zu den starken Fluktuationen in den verschiedenen Altersgruppen innerhalb der drei Jahre?
•
Warum besuchen immer weniger Kinder und Jugendliche die Einrichtung?
•
Warum kommen kaum mehr Jugendliche ab 15 Jahren in die Einrichtung?
Warum bleiben besonders die Mädchen weg?
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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•
Woher kommt der starke Anstieg von 10 % auf 40 % von 2012 auf 2013 bei
Jugendlichen, die Realschule oder Gymnasium besuchen? Beide Schulformen befinden sich im angrenzenden Stadtteil Gerthe (Heinrich-von-KleistGymnasium, Anne-Frank-Realschule) oder in der Innenstadt (HildegardisSchule Bochum). Der hohe Anteil von Schülern dieser Schulformen unter den
Besuchern stellt eine Ausnahme zu den sonstigen Angaben der freien Träger
und auch des Amtes 51 dar. Laut Situationsbericht des Amtes 51 zu den KJFH
aus 2012 (Vorlage Nr. 2012068) besteht das Gros der Besucherschaft aus
Grund-, Haupt-, und Gesamtschülern und hat nach Einschätzung der Fachkräfte zu 70 % mit Schulschwierigkeiten zu kämpfen.
Die Möglichkeiten des Wirksamkeitsdialoges als Medium der Weiterentwicklung der Jugendförderung durch die freien Träger bleiben weitgehend ungenutzt. Die Berichte können ihre ursprüngliche gewünschte
Wirkung und Aufgabe, nämlich die Möglichkeit zur Reflexion, Ergebnisanalyse und Formulierung neuer Ziele nicht erfüllen, da sie, wie bereits ausgeführt, in alleiniger Betrachtung kein aussagekräftiges Bild
der tatsächlichen Entwicklung und Situation einer Kinder- und Jugendeinrichtung darstellen können. Amt 51 gibt an, zurzeit an einer kennzahlbasierten Umsetzung der Anforderungen von Qualitätsentwicklung
gem. § 79a SGB VIII und der in Bochum eingeführten Wirkungsorientierten Steuerung zu arbeiten. Mit einer Aufstellung eines fixierten Kennzahlensets und einem neu konzipierten Berichtsbogen wird jedoch von dort
nicht vor 2017 gerechnet.
Durch die mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020 festgeschriebene sechsjährige vertragliche Bindung des kommunalen Zuschussgebers an die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit wird
zwar ein hohes Maß an Kontinuität und damit Personalsicherheit bei den
freien Trägern erzeugt, jedoch nur wenig Spielraum für Flexibilität und
Wandel für das Amt 51 geschaffen.
6.7
Prüfung der Verwendungsnachweise
Das RPA hat im Rahmen der Sachprüfung die Verwendungsnachweise (Betriebsabrechnungsbögen) von mehreren freien Trägern von Kinder- und Jugendfreizeithäusern
angefordert. Wie bereits unter Ziffer 6.6 ausgeführt, stellen die Verwendungsnachweise
die quantitative Begutachtung der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Jahresberichtes zum Wirkungsdialog dar. Es handelt sich dabei um die tabellarische Darstellung einer „Gewinn- und Verlustrechnung“. Die freien Träger nutzen für den Nachweis
einen Vordruck, der es erlaubt, die Ausgaben und Einnahmen der Häuser trägerübergreifend zu vergleichen.
Amt 51 erklärte im Arbeitsgespräch am 26.03.2015 gegenüber dem RPA, dass eine
generelle Kontrolle der Verwendungsnachweise aus personellen Gründen nur stichprobenartig erfolgen kann. Die AWO (JAWO, Neuhofstr. 16) wurde zu Anfang 2015
stichprobenartig geprüft…Es gibt keine Stichprobenliste, die dem RPA vorgelegt werden könnte.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Das RPA hat die Unterlagen der AWO von Amt 51 angefordert und mit den Angaben
des freien Trägers im Verwendungsnachweis verglichen. In mehreren Fällen konnte
das RPA die Angaben des freien Trägers nicht nachvollziehen. Mit Prüfungsteilbericht
vom 20.05.2015 wurde Amt 51 um Stellungnahme zu den Fragestellungen gebeten.
Der Vergleich der Verwendungsnachweise bezog sich auf die Jahre 2012 bis 2014.
Dabei ergaben sich insgesamt neun Prüfungsbemerkungen. Diese betrafen insbesondere den Bereich der gestiegenen Personalkosten (hauptamtlicher Mitarbeiter, ehrenamtliche Mitarbeiter sowie des Bundesfreiwilligendienstes). Im Weiteren ergaben sich
Fragen in Bezug auf die geltend gemachten Energiekosten. Hierbei stellte sich dem
RPA die Frage, ob und ggf. in welcher Form die Rückerstattungen des Energielieferanten aus Vorjahren (11.099 EUR) Berücksichtigung im Verwendungsnachweis finden.
Weitere Prüfungsbemerkungen bezogen sich auf Nachweise zu Fortbildungskosten,
Mitgliedsbeiträgen, Verwaltungskosten sowie zu einigen Kaufbelegen, die dem Vorgang als Nachweise beigefügt waren.
Mit Stellungnahme vom 29.05.2015 übersandte Amt 51 weitere Unterlagen, die geeignet waren, die Fragestellungen des RPA zu beantworten. Neben Rechen- und Flüchtigkeitsfehlern waren vom Träger einige Beträge in falsche Zeilen des Berichtsbogens
eingetragen worden. Die gestiegenen Personalkosten konnten anhand von Personalabrechnungsbögen nachgewiesen werden.
Die Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben für das Kinder- und
Jugendfreizeithaus JAWO, Neuhofstr. 13 durch die AWO wird durch das
RPA als strukturiert und umfänglich bewertet. Fehlende oder nachgeforderte Unterlagen wurden umgehend vom Träger eingereicht.
Im Rahmen der Prüfung wurden auch die Verwendungsnachweise der CVJM-Häuser
in der Wodanstraße 18 und der Neustraße 16 der Jahre 2012 bis 2014 betrachtet. Mit
insgesamt zehn Prüfungsbemerkungen aus dieser Prüfung bat das RPA mit Prüfungsteilbericht vom 22.05.2015 um Erläuterung.
Grundsätzlich stellte das RPA fest, dass die Werte in den Verwendungsnachweisen
der beiden CVJM-Häuser für die Jahre 2012 bis 2014 in 23 Fällen identische Beträge
auswiesen. Auch wurde festgestellt, dass erhebliche Personalkostenerhöhungen (+
23,95 %) für die Wodanstraße zu verzeichnen waren. Eine weitere Prüfungsbemerkung
befasste sich mit der Tatsache, dass der Träger keine Erstattung von Auslagen für die
Beschäftigung von Teilnehmern des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) darlegte: den
immerhin 4.096,34 EUR Kosten für FSJ standen keine Fördergelder des Bundes gegenüber. Außerdem hatte das RPA Klärungsbedarf in den Bereichen der Grundbesitzabgaben, Fortbildung, Fahrtkosten, Versicherungsbeiträge, Kosten pädagogischer
Maßnahmen, Kosten für Geschäftsausstattung sowie des städtischen Betriebskostenzuschusses.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Mit Stellungnahme vom 01.07.2015 erklärt das Jugendamt, dass der Träger auf Anfrage mitgeteilt habe,
•
dass aufgrund einer Software-Umstellung nicht mehr auf alle Daten zurückliegender Jahre zurückgegriffen werden könne. Weiterhin habe es im Mitarbeiterstamm
Wechsel gegeben, die dazu geführt hätten, dass einige Fragen nicht zeitnah geklärt
werden könnten.
•
Die gestiegenen Personalkosten erläuterte der Träger laut Amt 51 damit, dass zum
einen in den vergangenen Jahren tarifliche Erhöhungen umgesetzt und zum anderen die Mitarbeiter im Rahmen eines Bewährungsaufstiegs höhergruppiert wurden.
•
Bei den erhöhten Kosten im Jahr 2013 für die Ergänzungskräfte wurde vom Träger
erklärt, dass ein Fehler bei der Aufstellung festgestellt wurde: die Kosten der Buchhalterin wurden doppelt berechnet.
•
Nachweise über die Höhe der Fahrtkosten sowie die Durchführung pädagogischer
Maßnahmen konnten dem Jugendamt vom Träger ebenfalls nicht in ausreichender
Form eingereicht werden.
•
Ebenso konnte der Träger keine Angaben zu den Unstimmigkeiten bei den Betriebskostenzuschüssen der Stadt machen, weil die Mitarbeiterin des CVJM erkrankt war.
•
Die beim Ortstermin vorgelegten Nachweise über die Posten Geschäftsausstattung, Grundbesitzabgaben und Versicherungen erschienen dem Jugendamt plausibel oder waren nicht greifbar.
Weiterhin teilt das Jugendamt in seiner Stellungnahme mit, dass mit den neuen verantwortlichen Mitarbeitern kurzfristig Kontakt aufgenommen werde, um die Erstellung des
Verwendungsnachweises zu besprechen und dass eine Erläuterung des Betriebsabrechnungsbogens mit den Verantwortlichen des Trägers erfolgt.
Die Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben des CVJM beurteilt
das RPA als nicht ausreichend aussagekräftig. Neben zahlreichen Bedienungsfehlern den Betriebsabrechnungsbogen betreffend, fehlten
Unterlagen oder waren Einträge in ihrer Höhe nicht verifizierbar. Eine
Trennung zwischen beiden Häusern war in 23 Fällen nicht erfolgt, weil
die Buchhaltung des CVJM dies nach eigenen Angaben nicht für erforderlich oder machbar hielt oder schlicht nicht wusste, dass eine Trennung zwischen beiden Häusern erfolgen muss.
6.8
Fortbildung
Laut Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum 2014 hat Amt 51 für interne
und externe Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2014 80.300
EUR aufgebracht. Dabei wurden insgesamt 154 von 625 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 233,5 Tagen geschult. Eine Eingrenzung des Fortbildungsaufwands auf den
Personenkreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 51 3 (Jugendförderung) lässt sich anhand der dem RPA vorliegenden Zahlen nicht vollziehen.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Im Hinblick auf diese, aber auch die im Arbeitsgespräch am 26.03.2015 von Amt 51
gemachten Aussagen zur Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden die
dem RPA vorliegenden Verwendungsnachweise der freien Träger in Bezug auf die angesetzten Fortbildungskosten betrachtet. Die freien Träger sind gem. § 3 der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Träger … und der Stadt Bochum, Jugendamt gem. dem Jugendförderplan der Stadt Bochum für die Jahre 2015 – 2020“
der Qualitätsentwicklung verpflichtet. Dort heißt es in Satz 3: Im Übrigen verpflichtet
sich der Träger, das eingesetzte Personal kontinuierlich fortzubilden.
Ebenso wird in der Mitteilung der Verwaltung zum Situationsbericht KJFH (Vorlage Nr.
20120068) ausgeführt:
In den Interviews gaben viele Mitarbeiter/innen an, dass immer mehr Kinder und Jugendliche sogenannte Multiproblemlagen aufweisen. So korrespondiert mangelnder
Schulerfolg durchaus mit familiären Schwierigkeiten und drückt sich in aggressivem
Verhalten im Freizeithaus aus. Immer mehr Einzelfallbetreuungen gehören zum Alltag
der Fachkräfte.
Die Auswertung der Verwendungsnachweise ergab, dass die Träger die Verpflichtung
zur Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlich wahrnehmen. Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen der IFAK e. V. in
Dahlhausen sowie die der Falken Bochum in den Einrichtungen Klecks und Miniklecks
in Bochum - Wattenscheid erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 ausgewiesener Weise
keine Fortbildungen.
Die AWO (KJFH JAWO) und die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid-Mitte wiesen
Fortbildungskosten von maximal 700,00 EUR / Jahr aus.
Das Jugendamt sollte den Stellenwert von Fortbildung gerade im Hinblick auf die nach eigener Aussage schwieriger werdende Besucherschaft der Kinder- und Jugendeinrichtungen mehr in den Fokus der
freien Träger bringen, um den gewünschten hohen Qualitätsstandard in
der Kinder- und Jugendarbeit aufrecht erhalten zu können.
Die vom Träger CVJM im Verwendungsnachweis ausgewiesenen Fortbildungskosten
für die beiden Häuser in der Wodanstraße 18 und der Neustraße 16 ließen sich anhand
der vom RPA nachgeforderten Belege nicht nachvollziehen, weil es sich dabei fast ausschließlich um Einkaufsbelege handelte. In 2013 wurden laut Verwendungsnachweis
für Fortbildungen 6.327,50 EUR verwendet, aber nur Belege über 1.849,53 EUR eingereicht.
Der Träger selbst erklärte auf Anfrage des Amtes 51 per Email vom 14.08.2015 dazu,
dass die großen Ehrenamtsschulungen (Unfallschutz, Kindesschutz und Hygiene) für
alle Mitarbeiter obligatorisch seien und durch eigene Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter durchgeführt würden. Honorare würden nicht abgerechnet, dafür Rahmenkosten
für einen Snack und die Verpflegung am Tag.
Weiterhin gebe es Mitarbeiterschulungswochenenden, die in einem Freizeithaus durchgeführt würden. Honorarkräfte würden nur von Zeit zu Zeit eingesetzt. Kosten fielen für
Material, Übernachtung, Fahrtkosten etc. an. Beteiligt an diesen Schulungen seien ältere Mitarbeiter und Mitarbeiter-Familien.
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über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Im Bereich des Musikprojektes TEN-SING würden Schulungen durch ehrenamtliche
Teamleiter (teils mit Honorar) in Tages- oder Wochenendveranstaltungen gehalten.
Die Erfordernisse an Weiterqualifizierung, wie sie Amt 51 in seiner Verwaltungsvorlage Nr. 20120068 formuliert hat, sieht das RPA durch diese
Art von Fortbildungen nicht erfüllt. Die Dokumentation der Fortbildungskosten ist für das RPA nicht nachvollziehbar.
6.9
Controlling und Qualitätsmanagement
Amt 51 erläuterte im Arbeitsgespräch am 26.03.2015, dass eine umfassende Kontrolle
der freien Träger in Bezug auf die Verwendung der kommunalen Zuschüsse über eine
stichprobenweise Prüfung aus personellen Gründen nicht möglich sei. Aus diesem
Grund sei zu Anfang des Jahres das KJFH JAWO von der AWO in der Neuhofstr. 13
geprüft worden. Die von dort eingereichten Unterlagen hatten einen Umfang von zwei
gefüllten Leitz-Ordnern.
Ein Ergebnis aus der Belegprüfung des Jugendamtes wurde dem RPA nicht vorgelegt.
Die Prüfung des Vorganges durch das RPA ergab, wie schon ausgeführt, dass die
Einnahmen und Ausgaben durch den Träger transparent und nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Im Gegensatz dazu genügte, wie ebenfalls ausgeführt, die Dokumentation des CVJM
den Ansprüchen des RPA nicht. Eine Bewertung der Wirkung der Arbeit der freien Träger sowie die Beurteilung der Zielerreichung, wie es die wirkungsorientierte Steuerung
vorsieht, konnte das RPA bei keinem der eingereichten Jahresberichte zum Wirkungsdialog ablesen.
Das Jugendamt erläutert in seinem Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe in Bochum 2014 zum Thema Controlling und Qualitätsmanagement:
Im Rahmen der Einführung zur wirkungsorientierten Steuerung bei der Stadt Bochum
war auch das Jugendamt involviert. Es wurde mit Hilfe der externen Beratung die Weiterentwicklung des Controllings- und Prognosesystems des Jugendamtes begleitet.
Die Ausrichtung der wirkungsorientierten Steuerung erfordert die Benennung von Zielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung.
Gemeinsam mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wurde in der EVK …ein
einheitlicher Erfassungsbogen zur übersichtlichen Darstellung der Leistungsbeschreibungen abgestimmt und umgesetzt.
Eine Auswertung der Projektpläne für 2014 des Jugendamtes ergab, dass als einziges
Projekt die Umsetzung einer Bewertungsmöglichkeit zur Leistungserbringung der
freien Träger im Rahmen eines Softwareprogramms aufgrund der nicht zur Verfügung
stehenden Software nicht umgesetzt werden konnte.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
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Das RPA hält den Aufbau eines aussagekräftigeren Controlling-Tools
für die Qualität der Arbeit, Wirkung und Zielerreichung im Bereich „Förderung der freien Träger“ für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit für dringend geboten. Im Hinblick auf die Bedeutung der Verwendungsnachweise für die Zuschuss-Beratungen in der EVK sollten die
Träger nochmals auf Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Dokumentation
hingewiesen werden. Über das bisherige Maß hinausgehende Überprüfungen der Unterlagen durch das Jugendamt werden ebenfalls durch
das RPA empfohlen.
7.
Fazit
Das RPA hat im Verlauf seiner Prüfung erkannt, dass im Bereich der außerschulischen
Kinder- und Jugendförderung Veränderungsnotwendigkeiten vorliegen. Nach Auffassung des RPA bestehen folgende Erfordernisse:
●
Amt 51 sollte eine bessere Abstimmung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit den Betreuungsangeboten von OGS und pädagogische Übermittagbetreuung vorantreiben, um ggf. Synergieeffekte bei der Betreuung nutzen und ggf. eine Verlagerung der Öffnungszeiten in den späteren Nachmittag und früheren Abend realisieren zu können.
●
Die Träger erhalten für ihre Arbeit in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
vertraglich geregelte Pauschalbeträge, die in den vergangenen Jahren aufgrund
gestiegener Personal- und Sachkosten nicht auskömmlich waren. Nach Meinung
des RPA sollte Amt 51 im Hinblick auf die schwierige Haushaltslage diskutieren,
ob denjenigen freien Trägern, die ihre Kosten nicht decken können, die Möglichkeit
eröffnet werden könnte, ihre Leistungen im Rahmen eines Aufgabenabbaus im
Arbeitsfeld zu reduzieren, so dass die Festbetragsbezuschussung auskömmlich
würde. Dies könnte vor allem bei den Einrichtungen erfolgen, die auf freiwilliger
Basis ein größeres Öffnungszeitenangebot vorhalten, als es im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) als erforderlich beschlossen wurde.
●
Außerdem sollte Amt 51 eine intensivere Kontrolle der Verwendungsnachweise als
bisher veranlassen. Die Verwendungsnachweise dienen u. a. als Grundlage für
Zuschussverhandlungen zwischen den freien Trägern und Amt 51. Sie sollten daher Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen des
Trägers schaffen. Die Kontrolle sollte zeitnah und möglichst Träger übergreifend
erfolgen. Aus der Kontrolle erkennbare Handlungsbedarfe sollten zu Handlungsempfehlungen und zum Ergreifen von geeigneten Maßnahmen führen.
●
In Bezug auf die langen Vertragslaufzeiten (6 Jahre) gibt das RPA zu bedenken,
dass den freien Trägern zwar eine gewisse Personalsicherheit gewährt wird, Anpassungsfähigkeit und Flexibilität sowie Einflussnahme auf Seiten des Zuschussgebers jedoch stark eingeschränkt werden. Zwar wurden die Vertragslaufzeiten
deshalb auf sechs Jahre festgelegt, damit nach der Wahlperiode der neue Rat über
den Kinder- und Jugendförderplan beraten und abstimmen kann. In Anlehnung an
das „Düsseldorfer Modell“, bei dem Vertragslaufzeiten mit den freien Trägern über
zwei Jahre hinaus nicht abgeschlossen werden, sollte nach Meinung des RPA
auch die Vertragsgestaltung ab 2021 von Amt 51 überdacht werden.
Bericht
über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtungen an die freien Träger
Seite 25
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●
Die dem Jugendamt aus der Auswertung der Jahresberichte zum Wirksamkeitsdialog zur Verfügung stehenden Daten haben nach Ansicht des RPA nicht das Potenzial, eine Qualitätsentwicklung der Arbeit in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern in aussagekräftiger Weise zu dokumentieren. Amt 51 sollte darauf hinwirken,
mit den freien Trägern messbare Ziele für die Kinder- und Jugendarbeit zu definieren und diese Ziele in regelmäßigen / jährlichen Abständen einer Evaluation zu
unterziehen. Diese Evaluation sollte nicht nur und wie bisher durch den Träger
selbst, sondern in Zusammenarbeit mit Amt 51 erfolgen. Im Rahmen eines weitergehenden Ausbaus eines Qualitätsmanagements, sollten die freien Träger für das
Erfordernis einer qualifizierten Mitarbeiterfortbildung sensibilisiert werden. Auf die
rechtlichen Anfordernisse an eine moderne Qualitätsentwicklung in der örtlichen
Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des § 79 a SGB VIII weist das RPA hin.
Nach Aussage von Amt 51 vom 26.08.2015 wächst der Anteil an Flüchtlingen in der
Besucherschaft der Kinder- und Jugendfreizeithäuser seit 2015 rasant an. Bedingt
dadurch würde die Stammbesucherschaft aus den Einrichtungen verdrängt. In Anbetracht der Tatsache, dass weitere Flüchtlingsunterkünfte in der Nähe von Kinder- und
Jugendfreizeithäusern entstehen werden, werden neue Angebotskonzepte erarbeitet
werden müssen, um auch zukünftig allen Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu
können.
8.
Schlussbesprechung
Nach vorheriger Zusendung einer Ausfertigung des Berichtsentwurfes fanden am
26.08.2015 und am 09.09.2015 Vorbesprechungen statt, an denen teilnahmen:
26.08.2015
Herr Keßler
Frau Zimmermann
)
) Amt 51
Herr Jost
Frau Becker
Frau Rosner
)
) Amt 14
)
09.09.2015
Herr Keßler
Herr Jenk
Frau Zimmermann
)
) Amt 51
)
Herr Jost
Frau Rosner
)
) Amt 14
Alfons Jost
Monika Becker
Barbara Rosner
Anlage zum Bericht über die Prüfung der Verwaltungsabläufe mit Zahlungsverpflichtung an die freien Träger
Öffnungszeiten der Kinder und Jugenfreizeithäuser
Wöchentliche
Öffnungszeiten
bis 2014 in h*
Träger
Bezirk Mitte
IFAK e.V. E57
36
Dependance
25
CVJM Downstairs, Neustr.
14
Falkenheim Akademiestr.
48
Dependance Altenbochum
9
KJFH Bürgerhaus Hamme
33,5
Leben im Stadtteil e.V. Grumme "Sit Down"
24
KJFH Riemke
31
Dependance Riemker Straße
22
Mitte gesamt:
242,5
Bezirk Wattenscheid
EVK Eppendorf/Goldhamme I .d. Rohde***
34
Stiftung Overdyck, Kinder- u. Mädchentreff
0
Dependance Oberdahlhausen
6
EVK Ludwig-Steil-Haus
30
Jugendcafé Heroes ab 2015
0
Dependance Friedenskirche
3
Dependance Günnigfeld - Martin-Lang-Str.
6
Dependance Wichernhaus
0
Dep. Kinder-Club Günnigfeld
0
Dep. Geitlingstr.
0
EVK Preins Feld
29,5
Dependance Höntrop, Emilstr. 6
8
Dep. Westenfeld, Frankenweg 11
9
Dep. Höntrop, In der Hönnebecke
0
Falken KJFH Klecks
34,5
Dep. Miniklecks
18
Wattenscheid gesamt:
178
Bezirk Nord
Falkenheim Bergen
33
CVJM Wodanstr.
28
KJFH Gerthe U 27
33
Dep. Kornharpen
6
Nord gesamt:
100
Bezirk Ost
KJFH Lgdr. Inpoint
38
EVK Altenbochum/Laer
24,5
EVK Lgdr. Süd
23,5
EVK Werne - Erich-Brühmann-Haus
38,5
KJFH Stockumer Str.
24
KJFH Nörenbergskamp JUCON
26,5
Ost gesamt:
175
Bezirk Süd
AWO Stiepel JUST
27
EVK Wiemelhausen EjuWie
27
KJFH Steinkuhl JuMA
35
AWO HuTown
30,5
Süd gesamt:
119,5
Bezirk Süd-West
EVK Weitmar
20,5
Dep. Weitmar-Mark
0
AWO JAWO
30
IFAK Stadtteilzentrum Dahlhausen
29,5
Dep. Am Ruhrort
0
EVK Linden
36,5
Süd-West gesamt:
116,5
Gesamtstunden:
931,5
Zusätzliche
Öffnungszeiten
2./4. SA 4 h, 2. SO 4h
1. SO 3,5h
1. SO 3 h
4. SO. 3 h
1./3. SA 5 h
1. SO 3 h
1 SO/mtl. 3 h
1. SO 3 h
3. SO 3 h
2. SO 3 h
Wöchentliche
Öffnungszeiten Zusätzliche
ab 2015 in h** Öffnungszeiten
25
16
19,5
48
0
26,5
24
31
18
208
21
16
0
0
20
0
0
20
9
6,5
27
0
8
9
33
18
187,5
29,5
17
34
15
95,5
31
25
23
39,5
0
27
145,5
23
21
34
30,5
108,5
Differenz
2./4. SA 4 h
1 So 3,5 h
SA Gr.angebot für jung. Erw. ab 19h
-11,0
-9,0
5,5
0,0
-9,0
-7,0
0,0
0,0
-4,0
-34,5
auslaufend ab 31.12.2014
ab 05/2015
4. SO 3 h
-13,0
16,0
-6,0
-30,0
20,0
-3,0
-6,0
20,0
9,0
6,5
-2,5
-8,0
-1,0
9,0
-1,5
0,0
9,5
1./3. SA 4h / Anm.: MO geschl.
1/Quartal Flohmarkt 3h
-3,5
-11,0
1,0
9,0
-4,5
1 SO/mtl. 3 h
DO ist Projekttag (Anz. der Stunden u
geschlossen
2 SO. 4 h
0,0
-7,0
0,5
-0,5
1,0
-24,0
0,5
-29,5
1. SO 3 h
3. SO 3 h; Anm.: DO geschl.
2. SO 3 h
4. SO 5,5 h
17,5
6
33,5
25
13,5
37,5
133
878
* Quelle der Daten aus 2014: Flyer des Jugendamtes; Auslage bei Amt 51 in 03/2015
**Quelle der Daten aus 2015: Beschlussvorlage der Verwaltung (20151214) für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) v. 24.06.2015
*** Für die Aufrechterhaltung des Angebots im Kinder- und Mädchentreff; Freiheitsstr. hat die EVK Eppendorf im Haus In der Rohde eine Betreuungsperson
dauerhaft zur Verfügung gestellt
-4,0
-6,0
-1,0
0,0
-11,0
-3,0
6,0
3,5
-4,5
13,5
1,0
16,5
-53,5