Daten
Kommune
Köln
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Anlage 1 Eingabe.pdf
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947 kB
Erstellt
14.03.16, 05:24
Aktualisiert
24.01.18, 05:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Schreiben des Petenten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie im Anhang des Schriftwechsels nachlesen können, hatte ich am 27.10.2015 eine
Anfrage über das Formular zur Kontaktaufnahme Ihrer Internetseite www.stadtkoeln.de geschickt.
Der Anlass meiner Anfrage war, dass wir als Anwohner in der Wevelinghovener Str. durch
die weiblichen Ginkgo Bäume einer starken Geruchs- und Schmutzbelästigung ausgesetzt
sind.
Die Stadt Bonn, die auch in ihrem Stadtbereich weibliche Ginkgo Bäume gepflanzt hat, wird
diese aus den oben angegebenen Gründen fällen, um ihre Bürger zu entlasten, siehe Link:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/Stadt-laesst-25-Ginkgo-Baeume-faellenarticle1750932.html
Am 11.11.2015 und auch 12.11.2015 teilte mir ihre sehr freundliche Mitarbeiterin vom Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen mit, dass sie das von mir beschriebene Problem
kenne, leider im Grunde nicht zuständig ist.
Die Bäume sehen sehr schön aus, werden bestimmt auch zum Stadtklima ihres beitragen,
doch die weiblichen Ginkgo Bäume in der Zeit September - März und auch darüber hinaus,
sind auf Grund der Geruchs- und Schmutzbelästigung für uns Anwohner nicht zumutbar.
Meine Bitte ist, „fällen Sie diese Bäume“ oder befreien sie sie frühzeitig von den Früchten
durch das „Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“, wenn zuständig.
Alles weiteren finden Sie im Anhang des Schriftverkehrs. Bitte bestätigen Sie mir den
Eingang der Mail.
Im Voraus vielen Dank für Ihr Verständnis und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben des Petenten:
Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von:
Datum: 12. November 2015 um 18:51:20 MEZ
An: @stadt-koeln.de, stadtverwaltung@stadt-koeln.de
Betreff: Aw: Kontakt/Weibliche Ginkgo Bäume Wevelinghovener Str./Innenstadt
Nord
Liebe Frau,
vielen Dank für die umgehende und umfangreiche Beantwortung meiner Fragen!
Nun weiß ich, dass die Stadt Köln, der Eigentümer der Ginkgo Bäume ist und sie, das "Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen" die Bäume „nur“ pflegen, da gebunden an die
„Baumschutzsatzung vom 01.11.2011“ und der Stadtrat (Politik), sie, also das "Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen", zur Fällung beauftragen kann und darf, bzw. die
Bezirksvertretung der Innenstadt.
Eine Frage hätte ich noch:
Was verstehen Sie unter „Geruchsbelästigung“ und wie ist das Ihrer Meinung nach
einzuordnen? Ihnen ist bekannt, dass die weiblichen Ginkgo Bäume stark riechen! Die
Stadt Bonn hat es erkannt und fällt die Ginkgo Bäume, nur zur Erinnerung.
Beispiel: Was macht eigentlich die Stadt Köln, wenn es unverhältnismäßig stark aus der
Kanalisation in der Innenstadt riecht, also eine „Geruchsbelästigung“ ist, z. B. im Bereich
Hohe Str. oder Schildergasse? Lässt man es auch sein und wartet den großen Regen ab, mit
dem Hintergrund, dass das Problem, sozusagen „weggespült“ wird?
Für Sie zur Information und ein Vorschlag meinerseits:
Vom 09.11.15-11.11.15 wurden am Prälat-Müller-Platz Baumpflegearbeiten durchgeführt,
heute 12.11.15 am Krefelder Wall. Gehe davon aus, dass sie, also das "Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen" dafür zuständig sind!
Warum werden im Rahmen dieser Arbeiten die weiblichen Ginkgo Bäume in der
Wevelinghovener Str. nicht gepflegt? Sie könnten die Früchte entfernen und/oder die
Äste, die besonders viele Früchte tragen.
Insgesamt stehen auf der Wevelinghovener Straße 14 Ginkgo Bäume, davon 10
Weibliche, dass auf einer Straßenlänge von ca. 100m. beginnend von Prälat-OttoMüller-Platz. Ab der Ecke Wickrather Str./Wevelinghovener Str. bis zur Kreuzung
Krefelder Str. stehen keine Ginkgo.
Bestimmt leisten die weiblichen Ginkgo Bäume einen Beitrag zur Umwelt oder wie Sie es
nennen, „Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse, allerdings nur in der Zeit von
März-September, wenn diese keine Früchte tragen.
Ja, ich werde mich an den „Ausschuss“ wenden und auch direkt an die
Oberbürgermeisterin Frau Reker und/oder dessen StellvertrerIn.
Hinweis: Diese Mail werde ich zusätzlich an die Stadtverwaltung und „Geschäftsstelle für
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen“ senden.
Des Weiteren werde ich den gesamten Schriftverkehr in Papierform per Post, inkl. Ginkgo
Früchten (Geruchsprobe), an die Oberbürgermeisterin und/oder Stellvertreterin schicken.
Nun, da Sie leider nicht zuständig sind, das „Amt für Landschaftspflege und Grünflächen“
und Sie mir von vornherein mitgeteilt hätten, dass Sie von Ihrer Seite her überhaupt nichts
veranlassen, bzw. die richtigen Stellen benachrichtigen können, hätten wir uns den
Schriftverkehr eigentlich sparen können.
Damit Sie sich trotzdem selbst ein Bild verschaffen können, wie es in der Wevelinghovener
Str. mit seinen stinkenden Ginkgo Bäumen aussieht, schicke ich Ihnen ein paar Fotos mit
Mit freundlichen Grüßen
Am 12.11.2015 um 11:55 schrieb @stadt-koeln.de (Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen:
Sehr geehrter Herr,
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14.07.2011 aufgrund des § 45 des
Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.
NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. 2010 S.185)
und der §§ 2, 4, 5, 12, 20 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV. NRW. S. 394) in der Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchst. f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV.
NRW. S. 688) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - die
Baumschutzsatzung beschlossen.
-
Unter § 2 Baumschutzsatzung Absatz 4 ist festgelegt, dass die Vorschriften dieser Satzung
unabhängig von den Voraussetzungen des Absatzes 2 und 3 gelten
a) für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind
oder gepflanzt wurden,
b) für die nach dieser Satzung vorgenommenen Ersatzpflanzungen,
c) für die mit öffentlichen Mitteln gepflanzten Bäume, insbesondere auf
straßenbegleitenden Grünflächen.
Auf die Ginkgos trifft sowohl der Punkt a) als auch c) zu.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist an diese Satzung gebunden. eine
anderweitige Entscheidung kann ausschließlich durch die Politik getroffen werden. Diese hat
jedoch – wie bereits geschildert – für den Erhalt der Bäume gestimmt.
Der aus § 6 zitierte Gefahrenbegriff bezieht sich gemäß Rechtsprechung auf Schäden an
Leib und Leben beziehungsweise an Sachen von hohem Wert. Geruchsbelästigungen fallen
nicht unter diesen Begriff. Gemäß § 6 Abs. 3 kann eine Erlaubnis mit Zustimmung der örtlich
zuständigen Bezirksvertretung erteilt werden, wenn das Verbot der Baumfällung zu einer
nicht beabsichtigten Härte führen würde und die beabsichtigte Maßnahme mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Erlaubnis hat die Bezirksvertretung Innenstadt
jedoch nicht erteilt.
Da Sie nicht Eigentümer der Bäume sind, können Sie keinen Fällantrag stellen. Dieser
Passus der Baumschutzsatzung bezieht sich auf Besitzer von Gartenanlagen, die dort unter
Schutz stehende Bäume fällen möchten und hierfür eine Genehmigung durch das Umweltund Verbraucherschutzamt benötigen.
Grundsätzlich leistet jeder Baum unabhängig von der Art einen Beitrag zur Verbesserung der
kleinklimatischen Verhältnisse. Der Beitrag von Pflanzen zur Feinstaubminderung und damit
zur Luft- und Wohnumfeldverbesserung unter bestimmten Voraussetzungen ist bereits seit
langem bekannt. Bereits in den 1970er Jahren haben Untersuchungen in Frankfurt/Main
gezeigt, dass in Straßen ohne Baumbestand und in Gebieten mit einem Defizit an
Grünflächen die Staubbelastung bis zu 6 mal höher war als in Baum bestandenen Straßen
und Regionen mit guter Grünversorgung (Bernatzky, A.: Baum und Mensch, 1973). Neuere
wissenschaftliche Untersuchungen aus den Bereichen Botanik und Stadtklimatologie
(Universität zu Köln 2002, Universität Karlsruhe 2005) belegen dies. Insbesondere in der
Nähe einer Emissionsquelle, wie beispielsweise einer verkehrsreichen Straße, kann eine
Baumpflanzung die Schadstoffkonzentration lokal senken.
Sollten Sie dennoch gegen den Erhalt der Bäume vorgehen wollen, bleibt Ihnen die
Möglichkeit, eine Eingabe für den Ausschuss Anregungen und Beschwerden zu fertigen,
damit eine neue politische Entscheidung herbei geführt wird. Informationen dazu finden Sie
auf der Internetseite der Stadt Köln unter folgende Link: http://www.stadt-koeln.de/politikund-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ausschuss-anregungen-und-beschwerden. Die
Geschäftsstelle dieses Ausschusses ist unter folgender E-Mail-Adresse
erreichbar:geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Serviceteam Grün
Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221Telefax: 0221/ 221E-Mail: stadt-koeln.de
Internet: http://www.stadt-koeln.de
Schreiben des Petenten:
Von:
Gesendet: Mittwoch, 11. November 2015 20:01
An: 1000/21 Post- und Druckservice Stadtverwaltung
Betreff: Re: Kontakt
Liebe Frau,
vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort, doch dazu habe ich einige Anmerkungen und
Fragen!
Neben Ihren kurzen botanischen Ausführungen zu der Baumart, die bestimmt sehr interessant
ist, erwähnten Sie die „äusserst knappe Finanzlage der Stadt Köln“.
Für mich bedeutet das mit anderen Worten: Der „Baumschutz“, ausgelegt nach Kölscher Art,
heißt, dass die Anwohner der Wevelinghovener Str. mit dem unzumutbaren Zustand von
Gestank der dreckigen, klebrigen Früchte, die den Fußgängerweg und auch die Fahrbahn
verschmieren, leben müssen, ob sie wollen oder nicht!
Berichtigen Sie mich, wenn ich nachfolgend falsch interpretiere!
Wo steht in der „Baumschutzsatzung vom 01.August 2011“, dass „Ginkgo Bäume nicht
gefällt werden dürfen und das diese besonders geschützt sind? In der Baumschutzsatzung
konnte ich dazu keinen speziellen Eintrag (§) finden!
Nach Sichtung der Bäume hat keiner der weiblichen Ginkgo Bäume einen Umfang von
mehr als 100 cm in 1m Höhe, wie es der §39 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
ausweist. Überzeugen Sie sich selbst, gehen Sie in die Weveinghovener Str. und messen
Sie sie aus und atmen mal richtig durch!
Des Weiteren kann ich Ihnen versichern, dass nicht nur die abfallenden Früchte, wie sie so
schön verharmlosend beschreiben, nach „Buttersäure“ riechen, auch die in den Bäumen
verbleibenden, hängenden Früchten.
Übrigens, der Geruch, den die gärenden Früchte abgeben, möchte ich Ihnen wie folgt
beschreiben:
Es riecht stark nach „Erbrochenem“!
Denke den Ausdruck der dafür im Volksmund verwendet wird brauche ich Ihnen nicht zu
nennen.
Wussten Sie auch, dass dieser Baum keine Heimische Art ist? Für Sie zur Information:
Der Ginkgo oder Ginko[ (Ginkgo biloba) ist eine in China heimische, heute weltweit
angepflanzte Baumart. Natürliche Populationen sind nur aus den
Provinzen Chongqing und Guizhou im Südwesten Chinas bekannt. In Ostasien wird
der Baum wegen seiner essbaren Samen oder als Tempelbaum kultiviert. Er wurde
von holländischen Seefahrern aus Japan nach Europa gebracht und wird hier seit
etwa 1730 als Zierbaum gepflanzt. (Quelle Wikipedia)
Wie kommen Sie auf den Begriff „Verkehrsgefahr“?
Stimme Ihnen absolut zu, dass die Früchte keine Verkehrsgefahr darstellen, hatte ich auch
auch so nicht geschrieben. Fakt ist, dass dieser fettige, gelartige Gelee der Früchte den Lack
des Fahrzeugs angreifen können, wenn diese drauf fallen, auf Grund des hohen Säuregehalts.
Was für botanische Vorzüge hat der Ginkgo Baum, dass dieser sich besonders als
Straßenbaum eignet? Sie haben selbst die unangenehmen Gerüche der Früchte in ihrer
Ausführung genannt!
Wenn ich den § 6, Abs. 2 c) richtig deute liegt genau der Sachstand vor:
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen,wenn
c)
von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert
ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand
zu
beheben sind,
Von dem Baum gehen gefahren aus, heißt, die Früchte stinken, der Inhalt der Früchte
klebt und ist ätzend und kann sogar Allergien auslösen. Informieren Sie sich!
Muss ich für die Entfernung der weiblichen Ginkgo Bäume einen Antrag stellen, wenn
ja bei wem?
Warum soll ich Verständnis für das „Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen“ aufbringen, wenn Sie mir den oben beschriebenen Zustand in unserer Straße
zumuten wollen?
In welcher Weise leistet der „weibliche Ginkgo Baum einen wichtigen Beitrag zur Abwehr
schädlicher Umwelteinwirkungen, auf Menschen, Tiere, und Pflanzen sowie zur Erhaltung
und Verbesserung des Stadtklimas in unserer Stadt und auch Straße, wie Sie es beschreiben,
wenn dieser Baum stinkende Früchte trägt und die unmittelbare Umgebung damit
verschmutzt?
Im übrigen ist es mir neu, dass die Straßenreinigung dreimal die Woche Gehwege und
Fahrbahn reinigen. Es gibt Zeiten, da passiert so gut wie gar nichts, es sei denn, ich beschwere
mich, wie in diesem Fall. Es scheint, als wenn es selbst dem Reinigungspersonal von den
Abfallwirtschaftsbetrieben stinkt, was noch nicht mal zu verdenken ist. Es sei erwähnt, dass
ich ganz bestimmt nicht hinter dem Fenster stehe und schaue, ob die Männer und Frauen von
der Abfallwirtschaft hier durchlaufen. Es fehlt mir einfach die Zeit, da beruflich tätig.
Bitte beantworten Sie mir die Fragen!
Wer ist zuständig, falls Sie mir nicht weiterhelfen können?
Nun bitte ich Sie um Verständnis für die Anwohner der Wevelinghovener Str. die tagtäglich
mit der Situation konfrontiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Am 11.11.2015 um 12:03 schrieb <@stadt-koeln.de> (Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen):
Sehr geehrter Herr,
anders als in Bonn haben die Bezirksvertretungen in Köln beschlossen, dass alle GinkgoBäume – auch die weiblichen – erhalten werden sollen. Leider erreichen Ginkgo-Bäume erst
nach etwa zwanzig bis fünfzig Jahren ihre Geschlechtsreife, das heißt, erst zu diesem
Zeitpunkt lässt sich feststellen, ob der gepflanzte Ginkgo ein weibliches Exemplar ist, das
Früchte trägt, da sie sich zuvor nicht von männlichen Bäumen unterscheiden lassen. Weil die
Ginkgos im manchen Jahren einen außergewöhnlich hohen Fruchtstand aufweisen, hat dies
bereits 2010 zu vermehrten Protesten betroffener Anwohner geführt. Das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen hatte daher die Problematik den politischen Gremien
geschildert und eine Entscheidung über die Behandlung weiblicher Ginkgo herbeigeführt. Die
jeweils zuständigen Bezirksvertretungen haben sich jedoch einvernehmlich gegen eine
Fällung und für den Erhalt dieser Bäume ausgesprochen.
Angesichts der äußerst knappen Finanzlage der Stadt Köln ist es auch nicht zu vertreten, die
gesunden Bäume mit hohem Kostenaufwand zu fällen und keine Gelder für
Ersatzpflanzungen zu haben, so dass sich das Stadtbild an einigen Stellen relativ kahl
präsentieren würde. Das Herabfallen der relativ kleinen Ginkgofrüchte ist ähnlich dem von
Kastanien als natürliche Lebensäußerung der Bäume zu werten und stellt keine
außergewöhnliche Verkehrsgefahr dar. Aufgrund seiner ästhetischen und botanischen
Vorzüge eignet er sich hervorragend für die Bepflanzung von Parks, Gärten und vor allem
als Straßenbaum und wird deshalb auch seit vielen Jahren als stadtklimaverträglicher
Straßenbaum gepflanzt. Nach dem Abfallen der Früchte entsteht beim Verfaulen des sich
ablösenden, stark fetthaltigen Samenfleisches ein beißender, fast ranziger Geruch nach
Buttersäure.
Eine rasche Abhilfe kann hier nur eine regelmäßige und gründliche Reinigung der Fahrbahn
und des Gehweges schaffen. Die Fahrbahn und der Gehweg sind gemäß
Straßenreinigungssatzung in der Wevelinghovener Straße dreimal wöchentlich von den
Abfallwirtschaftsbetrieben zu reinigen, so dass die Früchte nicht länger vor Ort verbleiben
und regelmäßig entsorgt werden. Sollten hinsichtlich der Reinigungsmodalitäten
Reklamationen bestehen, bitte ich Sie sich direkt an den zuständigen Gruppenleiter des
Reinigungsteams Neustadt-Nord, Herrn Herr Farrugio zu wenden, den Sie über die folgende
gebührenfreie Rufnummer erreichen können: 0800/9 29 22 02.
Die Bäume sind mit öffentlichen Mitteln gepflanzt. Entsprechend den Vorgaben der
Baumschutzsatzung der Stadt Köln (§ 6 Erlaubnisse) kann aufgrund des Fruchtfalls
weiblicher Ginkgo-Bäume keine Fällgenehmigung ausgesprochen werden. Die
Baumschutzsatzung finden Sie unter folgendem Link: http://www.stadtkoeln.de/mediaasset/content/satzungen/baumschutzsatzung_2011_08_01.pdf
Ich bitte um Verständnis, dass auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an die
Einhaltung der Baumschutzsatzung gebunden ist. Letztendlich leistet auch ein Ginkgo-Baum
einen wichtigen Beitrag zur Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen, auf Menschen, Tiere
und Pflanzen sowie zur Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas in unserer äußerst
dicht besiedelten Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Serviceteam Grün
Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/ 221Telefax: 0221/ 221E-Mail: @stadt-koeln.de
Internet: http://www.stadt-koeln.de
Schreiben des Petenten:
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de]
Gesendet: Dienstag, 27. Oktober 2015 18:26
An: 1000/21 Post- und Druckservice Stadtverwaltung
Betreff: Kontakt
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' an Sie
geschickt
Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner der Wevelinghovener Str. hatte ich mich
bereits schon einmal in dieser Angelegenheit an Sie gewendet. Leider hatten Sie sich zu
diesem Thema nicht geäussert. Es betrifft die \"Weiblichen Ginkgo Bäume\" in unserer
Straße, die jedes Jahr für extrem unangenehme Geruchsbelästigung sorgen, den Gehweg
und auch die Straße stark beschmutzen sowie die parkenden Fahrzeuge. Die Früchte
enthalten einen Gelee, der extrem aggressiv ist und auf den parkenden Fahrzeugen
Lackschäden hervorrufen können. Es ist jedes Jahr aufs neue ein Zumutung! Die Stadt Bonn
kann es, sie anscheinend nicht oder sind nicht dazu bereit, wie der Artikel des \"General
Anzeigers\" aufzeigt, die weiblichen Ginkgo Bäume zu fällen! Hier der Link zum
Artikel:http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/Stadt-laesst-25-Ginkgo-Baeume-faellenarticle1750932.html Nochmals bitte ich Sie die weiblichen Ginkgo Bäume in unserer Straße
zu fällen und bitte um Rückmeldung, wie Sie in der Angelegenheit vorgehen werden. Mit
freundlichen Grüßen
Anrede:
Herr
Vorname:
Familienname:
Straße und Hausnummer:
Postleitzahl:
50670
Ort:
Köln
Telefon:
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