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Anlage 9 neu Stellplatzberechnung.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 9 neu Stellplatzberechnung.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
14.03.16, 06:52
Aktualisiert
24.01.18, 05:36

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Inhalt der Datei

Anlage 9 Bauvorhaben Niehler Kirchweg 118/120 Berechnung der notwendigen Stellplätze nach LBauO NRW Edith-Stein-Realschule: Für die Realschule sind derzeit 17 Parkplätze vorhanden. Die Schülerzahl beläuft sich auf ca. 570 Schüler. Die Berechnung ergibt folgendes: 570 Schüler x 1Stpl./ 25 Schüler = 22,8 Stpl. 30% ÖPNV Abzug x 22,8 Stpl. = 6,84 Stpl. Insgesamt werden 16 Stellplätze benötigt. Für die Realschule sind keine zusätzlichen Stellplätze nachzuweisen. Die bestehenden Stellplätze sind ausreichend. Barbara-von-Sell Berufskolleg: Für das Berufskolleg sind derzeit 17 Stellplätze vorhanden. Die Schülerzahl beläuft sich auf ca. 3.000 Schüler. 3.000 Schüler insgesamt davon 600 Schüler Vollzeit (5 Tage/Woche) davon 2.400 Schüler Teilzeit (ca. 2 Tage/Woche) 600 Schüler x 1 (da Vollzeit) = 600 Schüler 2.400 Schüler x 0,4 (da Teilzeit) = 960 Schüler 1.560 Schüler werden zur Berechnung hinzugezogen. 1.560 Schüler x 0, 75 (Schlüssel für Schüler Ü 18 J) = 1.170 Schüler (Ü 18 J.) Die Berechnung ergibt folgendes: 1.560 Schüler x 1Stpl/ 25 Schüler = 62,4 Stpl. 1.170 Schüler x 1 Stpl/10 Schüler = 117 Stpl. 179,4 Stpl 30% ÖPNV Abzug x 179 Stpl = 53,82 Stpl. 125,58 Stpl Insgesamt werden noch 109 Stellplätze zusätzlich zu den vorhandenen 17 Stellplätzen benötigt. Gemäß 51.11 VV LBO NRW kann bei einer überdurchschnittlich guten Anbindung an den ÖPNV ein Abzug von bis zu 30% des errechneten Stellplatzbedarfs angewandt werden. Trassenplanung: Neben der Hochbahn der Straßenbahnlinie 13 ist seit Jahren eine Verlängerung des Gürtels bis zum Rhein geplant. Die Planung liegt bereits vor, ob sie beschlossen oder verworfen wird ist z.Zt. noch nicht abschließend entschieden. Zurzeit befinden sich unter und neben der Hochbahn diverse Parkmöglichkeiten die als Nachweis für Parken im öffentlichen Bereich genutzt werden könnten. Diese Parkmöglichkeiten entfallen allerdings, falls der Ausbau der Straßentrasse beginnt. Bezirksrathaus Das nahegelegene Bezirksrathaus Nippes verfügt gemäß Baugenehmigung über 150 Stellplätze. Diese sind alle notwendige Stellplätze. Davon werden z.Zt. ca. 50-60 Stellplätze von den Mitarbeitern im Bezirksrathaus genutzt. Derzeit sind ca. 80 Stellplätze fremd vermietet. Es besteht die Möglichkeit, sollte es zu Parkplatzmangel kommen, dort einige Stellplätze anzumieten. Lösungsvarianten: Es gibt 3 Kriterien, nach denen zu prüfen ist, ob die vorhandenen Stellplätze auch bei einer Schulerweiterung in Ihrer Anzahl verbleiben können: Identitätsänderung des Gebäudes (liegt nach Umbau eine Nutzungsänderung vor?) Stellplatzbedarf vorher /nachher (wird die Anzahl der Schüler nach Umbau ungefähr gleich bleiben?) Fläche des Gebäudes bzw wesentliche bauliche Änderung (in wieweit verändert sich die Fläche und Kubatur des Gebäudes?) Zu Punkt 1: Es liegt keine Nutzungsänderung vor Zu Punkt 2: Die Schülerzahl wird nicht ansteigen, sondern bleibt bestehen Zu Punkt 3: Die Fläche und Kubatur wird sich nach dem Umbau ungefähr um 70% erhöhen. Auf Grund der starken Vergrößerung der Schulfläche nach der Erweiterung kann nicht gänzlich auf die insgesamt 109 zusätzlich nachzuweisenden Stellplätze verzichtet werden. Die Bauausführung des Projektes wird in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen. Für die beiden Schulen werden zwei Bauanträge gestellt, da es sich um zwei verschiedene Schulen handelt. Der Stellplatznachweis für die Realschule ist nachweislich unproblematisch. Der Stellplatznachweis für das Berufskolleg wird wie folgt geführt: • 20 zusätzliche Parkplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Dies ist in die Planung zu integrieren • Die öffentlichen Parkplätze im Bereich der Hochbahn werden hinzugezogen • Es besteht die Möglichkeit Parkplätze im Bezirksrathaus Nippes anzumieten • Falls der Ausbau der Straßentrasse neben der Hochbahn erfolgt, könnte ein Parkdeck für max. 50 PKWs im Bereich des Schulhofes für zusätzliche Parkplätze sorgen. Falls der Ausbau der Trasse nicht erfolgt, ist der Bau des Parkdecks obsolet. • Die entsprechende Planung des Parkdecks soll – falls erforderlich - im Baugenehmigungsverfahren als 2. Bauabschnitt mit beantragt werden.