Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
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Vorprüfung.pdf
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14.03.16, 12:03
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27.01.18, 23:42
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Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Anlage 1
Vorprüfung des Einzelfalls
gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
nach Anlage 2 BauGB
zum
Bebauungsplan XX-256a
für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg 9, dem Königsweg,
der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen
Vorprüfung des Einzelfalls
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Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Anlass und Rahmenbedingungen
Gemäß § 13aBauGB kann ein Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO nicht mehr als
20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan – bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000 bis
70.000 m² – nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB
genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.
Der Bebauungsplan XX-256a umfasst in seinem Geltungsbereich eine Fläche von insgesamt
1,7 ha. Die zulässige Grundfläche beträgt rd. 4.500 m². Letztere untergliedert sich in
Kerngebiet (MK1 und MK2) mit rd. 3.800 m² und in allgemeines Wohngebiet mit rd. 700 m².
Bei separater Betrachtung des Bebauungsplans liegt die zulässige Grundfläche unterhalb der
im § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB festgelegten Schwelle von 20.000 m², bis zu der eine
überschlägliche Prüfung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen entbehrlich wird.
Der Bebauungsplan befindet sich jedoch in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang
mit dem südlich und westlich angrenzenden Bebauungsplan 12-32B. Dessen Geltungsbereich
erreicht einen Umfang von rd. 13,8 ha wobei die zulässige Grundfläche rd. 43.700 m² beträgt.
Insgesamt wird somit eine zulässige Grundfläche von rd. 48.000 m² erreicht, welches eine
überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten
Kriterien zur Folge hat. Die aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte erforderlich
werdende Vorprüfung wird in Form einer tabellarischen Beschreibung und Bewertung
vorgenommen. Sie folgt der Systematik und Nummerierung der in Anlage 2 zum BauGB
vorgegebenen Gliederung.
Der Bebauungsplan führt nach überschlägiger Einschätzung voraussichtlich nicht zu
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Es besteht somit kein Erfordernis zur
Durchführung einer Umweltprüfung.
Die „Vorprüfung des Einzelfalls“ wird im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB den zuständigen Fachbehörden übersendet, die somit gemäß § 13a
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB an der Vorprüfung des Einzelfalls beteiligt werden.
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1.
1.1
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Merkmale des Bebauungsplans
Ausmaß, in dem der Be- Baugebiet
bauungsplan einen
Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet
Rahmen im Sinne des
§ 14b Abs. 3 des Gesetzes zulässige Grundfläche
über
die Insgesamt rd. 4.500 m²
(MK-Gebiet: rd. 3.8000 m², WA: rd. 700 m²)
UmweltverträglichIn der Kumulation zulässiger Grundflächen wird
keitsprüfung setzt
zusammen mit angrenzendem Bebauungsplan 12-32B
die Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich (räumlicher
und sachlicher Zusammenhang). Die Grundfläche
beträgt insgesamt rd. 48.000 m².
Standort
Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel, Hauptzentrum
Tegel
Bauweise
geschlossene Bauweise, gründerzeitliche Bebauung
Bestehendes Planungsrecht
Formal gelten die Bestimmungen des Baunutzungsplans (gemischtes Gebiet Baustufe IV/3, beschränktes
Arbeitsgebiet
Baustufe
III/3).
Aufgrund
der
zwischenzeitlichen baulichen Entwicklung ist der
Baunutzungsplan an dieser Stelle als faktisch nicht
anwendbar zu betrachten.
Beschaffenheit/ Erschließung
Bei den innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen
Flächen handelt es sich um erschlossene, bebaute
Flächen.
Intention des Plans
Die bauliche Entwicklung des Plangebiets ist im
Wesentlichen abgeschlossen. Es handelt sich um ein
Gebiet teils hoher baulicher Verdichtung, in dem
neben rein gewerblichen (Büro, Dienstleistung und
Einzelhandel) sowie gemischten Anteilen auch
Wohnbebauung besteht.
Durch die vorgesehene Maßnahme der Innenentwicklung soll die Nutzung Kerngebiet und allgemeines
Wohngebiet festgesetzt werden, um den Bestand zu
sichern sowie problematische Nutzungen wie
Spielhallen auszuschließen.
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1.2
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Ausmaß, in dem der
Bebauungsplan
andere
Pläne und Programme
beeinflusst
Das in der Planung ausgewiesene Kerngebiet ist aus
den gemischten Bauflächen M1 bzw. M2 nach den
Entwicklungsgrundsätzen des FNP entwickelbar. Das
als allgemeines Wohngebiet festgesetzte Grundstück
Königsweg 5/7 hat lediglich eine Fläche von 3.000 m²
und ist ebenfalls als Regelfall entwickelbar.
Es bestehen keine Merkmale des Bebauungsplans,
die zu einer Beeinflussung anderer Pläne oder
Programme führen könnten.
1.3
Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener,
einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen,
insbesondere im Hinblick
auf die Förderung der
nachhaltigen Entwicklung
Bebauung/ Nutzungsziele
Im Bereich der Berliner Straße/ Bernstorffstraße
handelt sich um ortstypische Berliner Stadthäuser
sowie um ein neu errichtetes Geschäftshaus. Diese
werden
durch
eine
Kerngebietsausweisung
entsprechend gesichert. Das bestehende Geschosswohnungsgebäude am Königsweg wird planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet gesichert.
Straßenverkehr
Die bestehenden Verkehrsflächen werden durch die
Planung gesichert. Ein Ausbau oder eine Erweiterung
ist nicht vorgesehen. Es ist Ziel der Planung durch
passiven Lärmschutz eine Verbesserung der
Bestandssituation entlang Berliner Straße und
Bernstorffstraße zu erreichen.
Boden
Als bestandsüberplanende Maßnahme wird eine
weitere Versiegelung von Grund und Boden nicht
forciert.
Freiflächen
Die ökologisch wirksamen Freiflächen sowie
bestehende Wegeverbindungen sollen durch die
Planung dauerhaft gesichert werden.
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1.4
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Für den Bebauungsplan Vorbelastungen
relevante umweltbezoge- - Das Plangebiet hat insbesondere an der Berliner
Straße und an der Bernstorffstraße Immissionsne, einschließlich gesundheitsbezogene Probleme
belastungen durch den Straßenverkehr zu
verzeichnen.
- Im Plangebiet ist ein Grundstück mit einer
Schadstoffbelastung verzeichnet.
Zu erwartende Umwelt- und Gesundheitsprobleme
- Aufgrund
der
abgeschlossenen
baulichen
Entwicklung und den geringen Entwicklungspotenzialen ist nicht von einer wesentlichen
Erhöhung von Umweltbelastungen (z.B. KFZEmissionen) auszugehen.
Zu lösende Probleme
- Es sind Lösungen auf die im Plangebiet
vorherrschenden hohen Immissionswerte zu
finden.
- Die mit Schadstoffen belastete Fläche muss im
Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet
werden, damit diese ohne weitergehende
Sanierungsmaßnahmen
von
Bebauung
freigehalten wird.
1.5
Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und
europäischer
Umweltvorschriften
Der Bebauungsplan hat keine Bedeutung hinsichtlich
der Durchführung nationaler und europäischer
Umweltvorschriften.
Zwar liegt der Plan innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B und zudem in der Einflusssphäre der
Lärmaktionsplanung Berlin, doch wird sich die
Aufstellung des Bebauungsplans nicht negativ auf die
Planungen auswirken.
2.
Merkmale der möglichen
Gebiete
Wahrscheinlichkeit, Dauer,
Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen
Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen
2.1
Durch den Bebauungsplan wird das überholte
Baurecht des Baunutzungsplans durch neues
Baurecht überplant und für die Zukunft festgelegt. So
wird die zukünftige Entwicklung geregelt und einer
unkontrollierten Verdichtung entgegengewirkt. Die
Festsetzungen sind dabei bestandsorientiert
Der
Zentrumscharakter
des
Gebietes
mit
seiner
Versorgungs- und Wohnfunktion bleibt erhalten und
wird dauerhaft gesichert.
Eingriffe in den Boden, das Grundwasser, sowie Natur
und Landschaft erfolgen höchstens in geringfügigem
Umfang durch Dachausbauten oder durch Anbauten
an bestehende Gebäude. Ein Ausgleich im Sinne
§ 1a BauGB ist nicht erforderlich. Die Tier- und
Pflanzenwelt ist durch die Bebauungsplanung nicht
betroffen.
Mit Wechselwirkungen ist nicht zu rechnen.
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2.1.1
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Schutzgut Mensch Der Geltungsbereich ist nach den strategischen
Lärmkarten des Umweltatlas Berlin, insbesondere an
den straßenzugewandten Seiten, von hohen
Lärmbelastungen durch den KFZ-Verkehr betroffen.
Die Blockinnenbereiche hingegen sind aufgrund der
lärmrobusten Bauweise beruhigt.
Im Rahmen der planerischen Konfliktbewältigung wird
durch entsprechende Regelungen auf die bereits
existierende Lärmproblematik reagiert werden. Damit
trägt der Bebauungsplan bei künftigen Ersatzbauten
zu einer Verbesserung der städtebaulichen Situation
bei, insbesondere der gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnisse.
Im Plangebiet sind weder emittierende Gewerbebetriebe vorhanden, noch sind diese geplant.
2.1.
2
Schutzgut Klima/ Luft Das Plangebiet liegt in einem Siedlungsraum, der
geringen, in Einzelfällen mäßigen bioklimatischen
Belastungen unterliegt. Es besteht eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung. Dabei befindet es sich weder innerhalb
eines Kaltluftentstehungsgebietes noch innerhalb
eines Kaltluftvolumenstroms.
Der
Plan
intendiert
keine
wesentliche
Nutzungsintensivierung
und
die
Versiegelung,
bezogen auf die vorher zulässige GFZ, wird nicht
erhöht. Da sich die überbaubaren Grundstücksflächen
am überbaubaren Bestand orientieren, bleiben
vorhandene Freiflächen im Wesentlichen erhalten.
Im Bebauungsplan soll neben Pflanz- und
Erhaltungsbindung von Bäumen und Sträuchern auch
Fassadenbegrünung und die Begrünung von Flachdächern festgesetzt werden. Somit sollen sich positive
klimatische Effekte entfalten.
Voraussichtlich sind keine erheblichen Auswirkungen
zu erwarten.
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2.1.3
2.1.4
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
Schutzgut Tiere, Im Plangebiet sind keine schutzwürdigen Biotope
Pflanzen und biologische nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Vielfalt bekannt. Nachgewiesen wurden jedoch Brutstätten
von Mehlschwalben, die nach Auskunft der Unteren
Naturschutzbehörde eine geschützte Tierart nach § 42
BNatSchG ist. Des Weiteren haben verschiedene
andere Gebäudebrüter an den Fassaden ihren
Lebens-raum. Durch Auswertung von Luftbildern
wurden
im
Plangebiet
33
Laubbäume
unterschiedlicher Stammumfänge ermittelt. Während
sich die großkronigen Altbestände auf die Innenhöfe
der Grundstücke an der Bernstorffstraße sowie
entlang der öffentlichen Durchwegung an der
Nordgrenze des Plangebietes konzentrieren, wurden
die
jüngeren,
kleinkronigen
Bäume
als
Parkplatzbegrünung im Zuge der Neubaumaßnahmen
auf den Grundstücken Schloßallee 2 sowie Königsweg
5/7 gepflanzt.
Der Bebauungsplan bereitet keine Eingriffe in
geschützte Lebensräume nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
vor, da im Wesentlichen der schon vorhandene
bauliche Bestand gesichert und mit neuen baulichen
Nutzungsmöglichkeiten versehen wird. Die geplanten
überbaubaren Grundstücksflächen greifen nicht in den
vorhandenen Bestand an großkronigen Bäumen im
Gebiet ein. Da auch die sonstige Versiegelung durch
Nebenanlagen nicht mehr wesentlich erhöht werden
kann, bleiben die unversiegelten Freiflächen erhalten.
Zudem sollen Regelungen zur Sicherung berankter
Außenwände dem Mikroklima zuträglich sein und
zugleich Rückzugsraum für Tiere, insbesondere für
Vögel und Insekten bieten.
Schutzgut Boden und Allgemein ist das Filtervermögen des Bodens durch
Grundwasser seine hohe Wasserdurchlässigkeit gering (Karte
01.11.09).
Die
Austauschhäufigkeit
des
Bodenwassers, welche eine Regelungsfunktion für die
gleichmäßige Grundwasserspende besitzt, weist mit
einem Wechsel von 2 – 3 mal pro Jahr einen mittleren
Wert auf.
Teilflächen des Grundstücks Königsweg 5/7 sind im
Bodenbelastungskataster eingetragen, da sich hier
vormals ein KFZ-Betrieb befand. Lokal wurden
erhebliche Gehalte an polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen festgestellt. Es gilt die Fläche im
Bebauungsplan entsprechend der Belastung zu
kennzeichnen,
damit
eine
Bebauung
ohne
weitergehende
Sanierungsmaßnahmen
nicht
ermöglicht wird.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der
Trinkwasserschutzzone III B. Es gelten die Ge- und
Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung Tegel
vom 31. August 1995. Die Planung lässt insgesamt
keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter
Boden und Grundwasser erwarten.
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2.1.
5
2.1.
6
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.6.1
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Schutzgut Landschafts- Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen
und Ortsbild im Wesentlichen dem baulichen Bestand. Aus diesem
Grund sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das
Ortsbild zu erwarten.
Kultur- und andere Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich
Sachgüter auf dem Grundstück Bernstorffstraße 5 ein
eingetragenes Baudenkmal.
Das Baudenkmal wird in der Planzeichnung
gekennzeichnet. Andere Kultur- oder Sachgüter, die
betroffen sein könnten, sind nicht bekannt.
Wesentliche Auswirkungen werden durch den Plan
nicht entfaltet.
Kumulativer und grenz- nicht erkennbar
überschreitender Charakter der Auswirkungen
Risiken für die Umwelt,
einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum
Beispiel bei Unfällen)
Eine Teilfläche des Königswegs 5/7 ist durch
Verunreinigungen belastet. Durch entsprechende
Ausweisung soll die Fläche von Bebauung
freigehalten werden, solange der Nachweis über eine
Bodensanierung noch nicht erfolgt ist (siehe. 2.1.4.).
Zudem sollen durch die Planung die Auswirkungen
des Lärms eingeschränkt werden.
Darüber hinaus entsteht durch die Planung kein
erhöhtes Risiko für die Umwelt einschließlich der
menschlichen Gesundheit.
Geringe Auswirkungen der Planung bleiben auf das
Plangebiet
begrenzt.
Es
sind
keine
Verlagerungseffekte zu erwarten
Das Gebiet ist wenig sensibel und besitzt keine
besonderen natürlichen Merkmale des kulturellen
Erbes und der Intensität der Bodennutzung.
Es sind keine Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen bzw. von Grenzwerten durch den
Bebauungsplan zu erwarten.
Umfang und räumliche
Ausdehnung der Auswirkungen
Bedeutung und Sensibilität
des voraussichtlich betroffenen
Gebiets
auf
Grund der besonderen
natürlichen Merkmale, des
kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung
des Gebiets jeweils unter
Berücksichtigung
der
Über-schreitung
von
Umweltqua-litätsnormen
und Grenz-werten
Besonders geschützte Gebiete
Gebiete von gemeinschaft- nicht betroffen
licher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete
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Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
2.6.2
2.6.3
2.6.4
Naturschutzgebiete
nicht betroffen
Nationalparke
nicht betroffen
Biosphärenreservate und nicht betroffen
Landschaftsschutzgebiete
2.6.5
Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes
Wasserschutzgebiete gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes; nach
Landeswasserrecht
festgesetzte Heilquellenschutzgebiete;
Überschwemmungsgebiete gemäß § 31b des
Wasserhaushaltsgesetzes
Gebiete, in denen die in
den
Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen
bereits überschritten sind
Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und
Siedlungsschwerpunkte in
verdichteten Räumen im
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2
und 5 des Raumordnungsgesetzes
In amtlichen Listen oder
Karten verzeichnete Denkmäler,
Denkmalensembles,
Bodendenkmäler
oder Gebiete, die von der
durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch
bedeutende Landschaften
eingestuft worden sind
2.6.6
2.6.7
2.6.8
2.6.9
Vorprüfung des Einzelfalls
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
Im Bebauungsplan befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches durch eine enge
Baukörperausweisung gesichert werden soll. Ferner
erfolgt die nachrichtliche Übernahme des Denkmals in
das Planwerk.
Die darüber hinaus genannten Schutzgüter sind nicht
betroffen.
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