Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 02.02.2016, BA.pdf
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529 kB
Erstellt
14.03.16, 13:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:25
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Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA
TOP: 044 / 13.1
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drs.Nr.: VII/1223
Datum
17.02.2016
03.03.2016
Gremium
StaT
BVV
Sitzung
StaT/VII/050
BVV/VII/044
Beratungsstand
vorab gem. § 19 (4) GO
Bebauungsplan 9-64 ("Rotsch-Hafen")
hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am
02.02.2016 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 437/2016 über die Einleitung des
Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 9-64 ("Rotsch-Hafen") im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Schmöckwitz zur Kenntnis nehmen.
Berlin, den 03.02.2016
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Oliver Igel
Bezirksbürgermeister
VII/1223
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 03.02.2016
Seite: 1/14
Bezirksamt Treptow-l<öpenick
Abt. Bauen, Stadtentwicl<lung und Umwelt
Bezirksamtsvorlage Nr. 'f J f- /2016
zur B e s c h I u s s f a s s u n g
in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 02.02.2016
Berlin, den 26.01.2016
Ex.
1. Gegenstand der Vorlage:
Beschluss über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 9-64
("Ratsch-Hafen") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Sehrnöckwitz
Geltungsbereich:
Adlergestell 753/757, Nuscheweg 1, Weiselpfad 20 und 22, sowie das Flurstück 1578/6,
Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 (teilweise) und ein Abschnitt des Weiselpfads.
2. Berichterstatter:
Herr Bezirksstadtrat Rainer Hölmer
3. Zur Beratung hinzuzuziehende Personen:
keine
4. Beschlussentwurf:
l.a Das Bezirksamt beschließt für die Grundstücke Adlergestell 753/757, Nuscheweg 1,
Weiselpfad 20 und 22, sowie das Flurstück 1578/6, Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2
(teilweise) und eines Abschnitts des Weiselpfads im Bezirk- Treptow-Köpenick, Ortsteil Sehrnöckwitz den Bebauungsplan 9-64 ("Ratsch-Hafen") aufzustellen und das
Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der lnnenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage 1 durch eine schwarze Linie gekennzeichnet. Als
Planungsziele werden die in Anlage 2 benannten Inhalte bestimmt.
l.b
Der Beschluss über die Aufstellung ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen:
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung
und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.
III.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über diesen Beschluss in Kenntnis gesetzt
(Anlage 3).
IV. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung der Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch
bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen
wird.
2
5. Begründung:
Für das in der Anlage 1 bezeichnete Gebiet ist für die in der Anlage 2 angestrebte städtebauliche Entwicklung und Ordnung die Einleitung eines Planaufstellungsverfahrens erforderlich,
da durch die planungsrechtlich im Innenbereich zulässige heranrückende Wohnbebauung
die Wassersportnutzung mittel- und langfristig verdrängt werden könnte. Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes soll die bisherige Wassersport- und Freizeitnutzung gesichert werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
6. Rechtsgrundlagen:
für die Zuständigkeit des Bezirksamtes:
§ 6 Abs. 1 AGBauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG
§ 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 19 b GeschO BA Trep-Köp
materielle Rechtsgrundlage:
§§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB, 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB
7. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
8. Mitzeichnungen:
keine
1//./::
I, __-/0../;.'
,
- /~L.--7~
Rainer f1ölmer
Bezirksstadtrat
Anlagen:
1 - Geltungsbereich zum Bebauungsplan 9-64 ("Rotsch-Hafen")
2- Begründung
3- BW-Kenntnisnahme
Anlage 1
1621
I
9-64
"Ratsch-Hafen"
DIE GRIMNITZ
Anlage 2 zur BA-Vorlage Nr.
/2016
BebaH.ll.llngspiam 9-64 {"R.otschl- HafeUll") ·
Geltungsbereich:
für die Fläche Adlergestell 753/757, Nu seheweg 1, Weiselpfad 20 und 22, sowie das
Flurstück 1578/6, Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 (teilweise) und ein Abschnitt des
Weiselpfads im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Schmöckwitz
I. Planungsgegenstand
1. Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung
Das Areal um den Rotsch-Hafen (amtliche Gewässernummer 58289319) im Geltungsbereich
ist geprägt von einer intensiven wassersportliehen Nutzung. Das Gebiet hat einen
eigenständigen Gebietscharakter, der sich deutlich von der umgebenden siedlungstypischen
Bebauung unterscheidet. Zudem zeichnen sich die Grundstücke am Adlergestell 753 bis 757
durch ortsbildprägende 4 100- 300 jährige Eichen aus. Sie haben auf Grund ihres Alters eine
hohe naturschutzfachliche Wertigkeit. Zumindest einer der Bäume ist darüber hinaus auch
naturdenkmalwürdig.
Der Ratsch-Hafen ist umgeben von einem Siedlungsgebiet mit landschaftlicher Prägung. Es
handelt sich um ein faktisches allgemeines Wohngebiet mit überwiegend 1-2-geschossigen
Wohnhäusern. Eine klare und geradlinige Abgrenzung zum Hafengebiet ist nicht gegeben.
Es ist ein Planerfordernis festzustellen, weil durch planungsrechtlich im unbeplanten
Innenbereich zulässige heranrückende Wohnbebauung die Wassersportnutzung mittel- und
langfristig verdrängt werden könnte. Bodenrechtliche Spannungen sind zu erwarten.
Ein entsprechender Entwicklungsdruck besteht in Folge eines Eigentumswechsel und der
Verwertungsinteressen, die dem Fachbereich Stadtplanung durch Vorlage entsprechender
Planungsunterlagen bekannt geworden sind.
Aus städtebaulicher und touristischer Sicht soll die Wassersportnutzung unmittelbar am
Rotsch-Hafen im Bestand gesichert werden.
Die Entwicklung einer Wohnnutzung kann keine planarische Alternative sein, da sich das
Gebiet im Zusammenhang mit der Flughafenstandortentwicklung in der Planungszone der
Siedlungsbeschränkung befindet (LEP FS vom 30.05.2006, GVBI. S. 509). Die Aufstellung
eines Bebauungsplans zur planarischen Steuerung einer geordneten Wohnbauentwicklung
ist aus diesem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Deshalb soll zur städtebaulich und stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Erhaltung der
Wassersport- und Freizeitnutzung ein Sondergebiet Wassersport in klarer Abgrenzung zum
vorhandenen Siedlungsgebiet entwickelt werden. Innerhalb des Sondergebiets Wassersport
soll im Wesentlichen die bisherige Nutzung fortgesetzt werden können. Für bauliche
Entwicklungen bei Wahrung eines funktionell und naturräumlich notwendigen
Freiflächenanteils der landseiligen Flächen sowie einer dem Siedlungsgebiet angemessenen
Bauhöhe ist im Planverfahren zu prüfen, ob Regelungen zum Maß der Bebauung erforderlich
sind.
Zur Sicherung einer öffentlichen Zugänglichkeil von Teilen der Uferbereiche sind
Regelungen zu treffen.
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Ein weiteres Planungsziel ist die Erhaltung der ortsbildprägenden 100- bis 300-jährigen
Eichen am Adlergestell 753- 757.
Zur Umsetzung dieser Planungsziele bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans.
2. Beschreibung dies Plangebietes
2.1.
Stadträumliche Einbindung/Gebietsentwicklung
Der Ratsch-Hafen befindet sich im Ortsteil Schmöckwitz, eingebettet in das Siedlungsgebiet
und mit kurzer Anbindung an die Bundeswasserstraße des Langen Sees. Auf Grund
geologischer Bedingungen (Sumpfgebiet) nahm das Areal nicht an der allgemeinen
Siedlungsentwicklung von Sehrnöckwitz teil. Der Hafen ist in den 30iger Jahren des vorigen
Jahrhunderts durch Abgrabungen und Gewinnung von fruchtbarer Moorerde entstanden. ln
den 40iger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde mit der Herstellung der
Uferbefestigungen (Spundwände) begonnen, was in den 60iger Jahren fortgesetzt wurde.
Die Spundwände wurden in den 90iger Jahren in wesentlichen Teilen erneuert. Es entstand
ein Wind-, Wellen- und Schwellwasser geschützter Sportboothafen als begehrter Liegeplatz
in mitten der sternförmig abgehenden Seenplatte Langer See, Große Krampe, Seddinsee
und Zeuthener See. Die Bebauung mit Bootshäusern und Kojen geht auf die 50iger und
60iger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück, in denen sich dort
Betriebssportgemeinschaften angesiedelt hatten.
Die Umgebung des Ratsch-Hafens hatte sich bis Mitte des vorigen Jahrhunderts bereits zu
einem Siedlungsgebiet entwickelt, was in den vergangenen Jahrzehnten bauliche ergänzt
und verdichtet wurde. Es handelt sich um ein Wohngebiet mit überwiegend 1-2geschossigen Wohnhäusern. Im Weiselpfad ist die Bebauung von Villen geprägt.
Eine klare Abgrenzung des Siedlungsgebietes zum Hafenareal ist nicht gegeben. Es gibt
Bereiche, in denen sich die Wassersportnutzung mit dem Siedlungsgebiet "verzahnt"- so
zum Beispiel im Nuscheweg 1. Teilbereiche sind ungenutzt (z.B. Imkerweg 9-17) und
·
befindet sich in direkter Nachbarschaft von Wohngrundstücken.
Das Grundstück Weiselpfad 20 mit dem Bootshaus Krampenblick begrenzt im Weiselpfad
die Wassersportnutzung. Ab Weiselpfad 18 schließt sich das Siedlungsgebiet an .
. 2.2.
Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücke befinden sich alle im privaten Eigentum.
Im Bereich des Rotsch,Hafens ist im Jahre 2015 ein Eigentumswechsel eingetreten.
Die gegenwärtigen Nutzer sind die Biela Sporthafen und Bootshaus GmbH im Yachthafen
Schmöckwitz.
Das Bootshaus Krampenblick wird seit Jahrzehnten privat betrieben.
Bei der Bestimmung des Geltungsbereichs wurde insbesondere die tatsächliche und
mögliche Nutzung der Grundstücke in Bezug auf den Wassersport und ergänzender
Dienstleistungen geprüft. Verwilderte und nicht direkt oder indirekt für den Wassersport
genutzte Grundstücke im Bereich 9-17 und Nuscheweg 3 wurden deshalb nicht in den
Geltungsbereich einbezogen. Ebenso wurden am Wasser/Hafen liegende Grundstücke nicht
einbezogen, die von einer dauerhaften Wohnnutzung (Nuscheweg 2; Windwallstraße 23)
bzw. von einer privaten Wochenendnutzung (Windwallstraße 24) geprägt sind.
Die Sicherung einer Durchwegung des künftigen Sondergebietes vom Adlergestell zum
Weiselpfad südlich vom Hafen -bei gleichzeitiger Sicherung der Funktionalität des
Hafengeländes durch eine ausreichende. innere Erschließung- führte zur Festlegung der
Geltungsbereichsgrenze an der südlichen Hafenseite im Abstand vön 6 m zum
Hafenbecken.
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Für die planungsrechtliche Sicherung der ortsbildprägenden Einzelbäume auf den
Grundstücken Adlergestell 753-757 wurde die Bestimmung des Geltungsbereichs so
vorgenommen, dass der zu schützende Bereich der Bäume erfasst wird.
Zur planungsrechtlichen Sicherung einer ausreichenden Erschließung (eingeschlossen die
öffentliche Durchwegung) des Areals über den Weiselpfad werden private Flurstücke vor den
Grundstücken Weiselpfad 19 und 20 in den Geltungsbereich aufgenommen.
Somit umfasst der Bebauungsplan im Wesentlichen
Adlergestell 753/757, Nuscheweg 1, Weiselpfad 20 und 22, sowie das Flurstück 1578/6,
Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 (teilweise) und ein Abschnitt des Weiselpfads.
2.3.
Städtebauliche Situation und Bestand
Prägend für den Gebietscharakter und die städtebauliche Eigenart sind der Hafen mit seinen
Steganlagen für Sportboote und Yachten und den dazu gehörenden Zweckbauten.
Im Bereich des Ratsch-Hafens befinden sich genehmigte Steganlagen für ca. 180 Boote und
Yachten, vor dem Grundstück Weiselpfad 20 (Bootshaus Krampenblick) sind ca. 60
Liegeplätze genehmigt. Es ist von einer sehr hohen Auslastung der Steganlagen
auszugehen.
Des Weiteren befinden sich auf den Grundstücken Lagergebäude für Boote und Zubehör,
denen vielfach kleinteilige eingeschossige Aufenthaltsräume (Kojen) für die Wassersportler
angegliedert sind. Ebenso sind Gebäude ausschließlich für den Zweck der Freizeitnutzung
von Wassersportlern vorhanden.
Die Wasserflächen sind durchgängig baulich vom übrigen Gelände abgegrenzt. Die Ufer sind
wasserundurchlässig durch senkrechten Verbau (Spundwände) befestigt. Es gibt kaum eine
Vegetation in Ufernähe-ausgenommen eine im Hafenbereich verbliebene kleine Insel.
Die Freiflächen werden für die innere Erschließung und im Winter zur Lagerung von Booten
genutzt. Im Bereich der Grundstücke am Adlergestell 753-757 befinden sich Stellplätze auf
unbefestigten Flächen.
Die Grundstücke im Geltungsbereich dienen der Wassersport- und Freizeitnutzung und dem
Wassersport zugeordneten gewerblichen Dienstleistungen und Angeboten.
Der naturschutzfachlich wertvolle Baumbestand der 4 frei stehenden 100-300 Jahre alten
Eichen prägt im Zugangsbereich des Adlergestells 753-757 das Ortsbild maßgeblich.
2.4.
Geltendes Planungsrecht
Die landseiligen Grundstücke im Geltungsbereich befinden sich innerhalb der bebauten
Ortslage (lnnenbereich). Es besteht Baurecht gemäß§ 34 BauGB. Die Grundstücke sind
durch das Adlergestell, den Nuscheweg und den Weiselpfad öffentlich-rechtlich erschlossen.
Die Wasserfläche des Hafens in einer Größe von ca. 20.240 m2 stellt planungsrechtlich
einen Außenbereich dar und wird in der Planung nur nachrichtlich übernommen.
2.5.
Verkehrserschließung
Die verkehrliehe Erschließung erfolgt über eine im Kreuzungsbereich Adlergeste II/
Godbersenstraße angelegte Überfahrt. Weitere Zufahrten befinden sich im Nuscheweg und
im Weiselpfad.
2.6.
Technische Infrastruktur
Die für die bisherige Wassersportnutzung notwendige technische Infrastruktur ist vorhanden.
Für die Unterkünfte der Wassersportler gibt es sanitäre Gemeinschaftsanlagen. Die
Abwasserbeseitigung ist im Verfahren zu klären.
Seite 3
2.7.
Denkmalschut!:
Gemäß derDenkmalliste Berlin (Stand 16.02.2015) befinden sich im Geltungsbereich keine
Denkmale.
3. Planerische Ausgangssituation
3.1. Ziele und Grumlsätze der Raumordnung
Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
Gemäß§ 1 LEPro 2007 vom 15.12.2007 (GVBI. S. 629) soll die Hauptstadtregion im Sinne
des Nachhaltigkeilsprinzips im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele
räumlich polyzentral entwickelt werden.
Vorhandene Stärken sollen vorrangig genutzt und ausgebaut werden. Unter der Zielsetzung
des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung (§ 5 LEPro 2007) kommt der
Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes erhöhte Bedeutung zu.
Entsprechend dem Grundsatz aus § 5 Abs. 1 LEPro 2007 soll daher die
Siedlungsentwicklung nur auf raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet
werden.
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereichs
und kann daher nicht z.B. für eine Wohnbauentwicklung in Anspruch genommen werden.
Gemäß§ 6 Abs. 4 LEPro 2007 sollen Freiräume mit hochwertigem Schutz-, Nutz- und
sozialen Funktionen im Freiraumverbund entwickelt werden. Darin eingeschlossen ist die
Sicherung und Entwicklung der Erholungsnutzung. Diesem Ziel dient das
Planaufstellungsverfahren.
Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg (LEP B-Bl
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist unter Pkt. 4 des LEP B-B (Verordnung vom 31.
März 2009 - GVBI. S. 182) dargestellt. Die Siedlungsentwicklung gemäß Grundsatz Pkt. 4.1
soll vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb
vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur
erfolgen.
Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Gestaltraums Siedlung und ist demnach gemäß
Ziel 4.5. Abs. 1 des LEP B-B für eine Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch
Wohnsiedlungsflächen möglich sein sollen, nicht geeignet.
Diesem Planungsziel trägt die Planungsabsicht der Erhaltung der bisherigen
Wassersportnutzung und Sicherung deren Entwicklungsmöglichkeiten am Standort
Rechnung.
Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
Im LEP FS vom 30.05.2006 (GVBI. S. 509) ist als beachtenspflichtiges Ziel Z 5 zur
Gewährleistung der Standortsicherung des Flughafens BER eine Planungszone
Siedlungsbeschränkung in einer zeichnerischen Darstellung festgelegt. ln dieser
Planungszone dürfen neue Flächen und Gebiete für Wohnnutzungen und/oder besonders
lärmschutzbedürftige Einrichtungen nicht geplant werden.
Die Ausweisung von Flächen für Wohnnutzung ist ausnahmsweise und nur dann in
geringfügigen Umfang und nur zur Abrundung vorhandener Wohngebiete zulässig, wenn die
weitere bauliche Entwicklung des Bezirks nur innerhalb dieser Planungszone möglich ist.
Dieser Ausnahmetatbestand ist für den Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin nicht
Seite 4
gegeben, weil im Ergebnis der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes Wohnen im Jahr
2014 ( Bezirksamtsbeschluss Nr, 322/14 vom 25.11.2014) auf 95 untersuchten
Wohnungsbaupotentialflächen mehr als 15.000 WE bis zum Jahr 2030 realisiert werden
können.
Die Flächen im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans und weiteren Umfeld
(einschließlich Dorfkern Alt-Schmöckwitz) werden von der Darstellung der Planungszone
Siedlungsbeschränkung erfasst.
Die geplante Ausweisung eines Sondergebietes Wassersport widerspricht dem Ziel Z 5
nicht.
Gemäß dem im LEP FS formulierten abwägungspflichtigem Grundsatz G11 soll im Berlin die
Flughafenumfeldentwicklung u.a. das Handlungsziel verfolgen, Gewerbeflächen zu sichern
und zu entwickeln und einen Ausgleich flughafeninduzierter Belastungen zu erreichen. Dem
dient das PlanungszieL Die privatwirtschaftliche Wassersportnutzung soll gesichert werden.
Die Erhaltung und Entwicklung der Wassersportmöglichkeiten kann einen Ausgleich zu den
Belastungen aus dem Flugverkehr schaffen.
3.2. FNP Berlin
· Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
5.Januar 2015 (ABI. S. 31 ), zuletzt geändert am 23 Juni 2015 (ABI. S. 1449) stellt den
Ratsch-Hafen mit seiner Wasserfläche und einem umgebenden Ufergrünzug in symbolischer
Breite dar. Es ist kein Lagesymbol bezüglich der Wassersportnutzung ausgewiesen.
Das Umfeld des Ratsch-Hafens ist Bestandteil der Darstellung einer Wohnbaufläche W 4 mit
landschaftlicher Prägung. Demnach liegt die Zielstellung hinsichtlich einer baulichen Dichte
bei einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von bis 0,4 sowie bei einer Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,2.
Die vorgesehene Ausweisung als eine Sonderbaufläche für den Wassersport ist aus der
bestehenden Darstellung entwickelbar (AV-FNP, Entwicklungsgrundsatz 5 Satz 3)c Dort
heißt es:
"Untergeordnete Standorte (Einzelstandorte) für Wassersport ... können im Einzelfall in
Bebauungsplänen dort festgesetzt werden, wo die Vereinbarkeil mit der Umgebung
gewährleistet ist."
Ohne die Darstellung eines entsprechenden Lagesymbols ist die Entwicklung von
Sondergebieten mit den Zweckbestimmungen Wassersport aus dargestellten Freiflächen im
Zuge der Bebauungsplanung ausnahmsweise im Einzelfall dann möglich, wenn die Anlagen
von untergeordneter Bedeutung sind und außerdem ihre Vereinbarkeil mit der Umgebung
gewährleistet ist. Die Festsetzung muss darüber hinaus zur Herstellung geordneter
städtebaulicher Verhältnisse (i.d.R. bei bestehenden Anlagen) erforderlich sein.
Das Planungsziel ist die Sicherung eines vorhandenen Gebietes der Wassersportnutzung,
dessen Vereinbarkeil mit der Umgebung auf Grund der seit Jahrzehnten praktizierten
Nutzung als gegeben angenommen werden kann. Zudem ist die Schaffung eines Zugangs
zum Ufer für die Öffentlichkeit geplant, was der Planungsintention des FNP entspricht. Eine
Vereinbarkeil und Entwicklungsmöglichkeit aus dem FNP ist damit gewährleistet.
3.3. Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm
Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm
(La Pro) beziehen sich aufeinander und ergänzen sich. Die Maßnahmen des La Pro, die aus
Entwicklungszielen abgeleitet sind, beziehen sich auf die jeweils vorhandene Nutzung.
Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABI. S. 2666), zuletzt geändert am 30.
Oktober 2012 (ABI. S. 2049) gibt für die Entwicklung des Plangebietes Folgendes vor:
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Naturhaushaiti Umweltschutz
Im nicht kanalisierten Siedlungsgebiet um den Ratsch-Hafen steht die Kanalisierung des
Schmutzwassers und die Versickerung von Regenwasser im Programm.
Biotop- und Artenschutz
Für die Seenlandschaft hat der Erhalt bzw. die die Wiederherstellung der natürlichen LandWasser-Übergänge Priorität. Uferzonen sind naturnah zu sichern, Uferwiesen sind zu
entwickeln.
Landschaftsbild
Ziel ist die Verbesserung der Zugänglichkeil und Gestaltqualität von Ufern. Sichtbeziehungen
sind zu erhalten und zu entwickeln. Die Wiederherstellung und Aufwertung linearer
Landschaftselemente ist für die nördlichen Bereiche des Ratschhafens dargestellt.
Erholung und Freiraumnutzung
Das Areal im weiten Umfeld des Ratsch-Hafens ist als Naherholungsgebiet mit
gesamtstädtischer Bedeutung dargestellt, einschließlich der symbolisch ausgewiesenen
Neuanlage eines Ufergrünzuges.
Das gegenwärtig laufende Änderungsprogramm des Landschaftsprogramms und des
Artenschutzprogramms sieht keine Änderung der Entwicklungsrichtungen für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans vor.
3.4. Stadtentwicklungsplanungen
Stadtentwicklungsplan Verkehr (S!EP Verkehr 2025)
Der S!EP Verkehr 2025 wurde am 29. März 2011 vom Senat von Berlin beschlossen.
Das Adlergestell ist bis zur Kreuzung Adlergestell 753- 757 /Godbersenstraße
(stadtauswärts) im Bestand und in der Planung als übergeordnete Straße Stufe II
(übergeordnete Straßenverbindung) und ab Kreuzung Adlergestell 753- 757
/Godbersenstraße (stadtauswärts) als übergeordnete Straße Stufe 111 (örtliche
Straßenverbindung) dargestellt.
Die anderen angrenzenden öffentlich gewidmeten Straßen Nuscheweg, Imkerweg und
Weiselpfad sind Straßen nachrangiger Bedeutung und dienen lediglich als reine
Erschließungsstraßen für das Gebiet.
Das Plangebiet verfügt damit über gute Erschließungsbedingungen.
Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima)
Der Klimawandel in der Region stellt für die Berliner Stadtentwicklungsplanung eine neue
Herausforderung dar. Neben dem Klimaschutz ist eine Anpassung an die nicht mehr
vermeidbaren Folgen des Klimawandels eine kommunale Aufgabe.
Oberstes Ziel des StEP Klima ( Senatsbeschluss vom 31. Mai 2011) ist es daher, die
Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner unter heutigen und künftigen klimatischen
Bedingungen zu erhalten und zu verbessern.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im StEP Klima folgende Darstellung
enthalten:
- Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung betreiben - Versickerungspotentiale vorrangig
ausschöpfen
Handlungsbedarf besteht also im Handlungsfeld Gewässer und Starkregen.
Der beabsichtigte Schutz des Altbaumbestandes im Bereich Adlergestell 753-757 sowie der
Erhalt und die Entwicklung der Freiflächen im geplanten Sondergebiet dient der Erfüllung der
Ziele des StEP Klima in den Handlungsfeldern Bioklima und Gründ- und Freiflächen.
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3.5. Bezirßdiclle Plam.mgen
Uferkonzept
Im bezirkliehen Uferkonzept (derzeit Vorbereitung der Beschlussfassung durch das
Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung als Teilplan der
Bereichsentwicklungsplanung) ist als Grundziel für das Gewässer/. Ordnung die Schaffung
eines Ufergrünzuges mit Weg einer Breite von mindestens 5 m ausgewiesen. Diese
Zielstellung kann das Planverfahren aufgreifen und zumindest für einen Teil des
Hafenbereiches eine öffentliche Durchwegunq anstreben.
Steganlagenkonzept
Im Steganlagenkonzept (Bezirksamtsbesch/uss aufgehoben) ist der Ratsch-Hafen als
Vorranggebiet Wassersport mit landbezogener Erholung ausgewiesen.
Tourismuskonzept 2025
Das Tourismuskonzept des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und des Tourismusvereins von
Treptow-Köpenick sieht in Sehrnöckwitz einen touristischen Schwerpunktraum.
Wassertouristen sind eine wesentliche Zielgruppe im Bezirk, der als "Outdoor-Bezirk"
entwickelt werden soll. Dafür muss die touristische Infrastruktur erhalten und entwickelt
·werden. Das steht in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Planverfahrens.
Lokale Agenda 21
Mit der Lokalen Agenda 21 bekennt sich der Bezirk zu einer nachhaltigen (zukunftsfähigen),
dass heißt sozial gerechten, ökonomisch tragfähigen und die Umwelt schützenden
Entwicklung. in den Leitbildern ist u.a. formuliert, dass sich die Stadtentwicklung am Bestand
und an den voraussehbaren Bedürfnissen des Bezirks orientieren soll. Freizeitangebote
sollen erweitert und Erholungsangebote verbessert werden. Der Verwirklichung dieser Ziele
der Lokalen Agenda 21 dient das Planverfahren.
II. Planinhalt
1. Intention des Bebauungsplans
Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und
eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.
"Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, ... sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu
fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- .und Landschaftsbild zu erhalten und
zu entwickeln."
Die städtebauliche Situation und der Entwicklungsdruck erfordern planerische Regelungen,
um eine ungeordnete Stadtentwicklung zu vermeiden.
Die generelle Zielsetzung des Bebauungsplans besteht im Erhalt der Art der Nutzung als
Gebiet des Wassersports und der Freizeitnutzung in Abgrenzung zum benachbarten
Siedlungsgebiet Das Entwicklungs- und Aufwertungspotential des Standortes zugunsten
des Wassersports soll planungsrechtlich gesichert werden.
Das Ortsbild ist hinsichtlich des auch naturschutzfachlich wertvollen Altbaumbestandes im
Bereich des Adlergestells 753-757 zu erhalten.
Die Erlebbarkeil der Ufer am Hafen ist durch eine für die Öffentlichkeit nutzbare
Durchwegunq zu sichern. Die Erschließung am Weiselpfad ist planungsrechtlich zu sichern.
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2. Wesentlicher Planinhalt
Es soll in Abgrenzung zum Siedlungsgebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein
Sondergebiet Wassersport mit definierten zulässigen Nutzungen ausgewiesen werden.
Dabei sind insbesondere die Bestandsnutzungen zu sichern, Aufwertungen und
Entwicklungen zu ermöglichen und das dauerhafte Wohnen auszuschließen.
Im Verfahren soll geprüft werden, in wie fern die Wasserfläche für Hausboote
(Ferienwohnungen) genutzt werden kann.
Das Maß der Bebauung ist aus Gründen der Funktionalität des Hafens (innere
Erschließungen; Winterlager von Booten) und landschaftsplanerischer Belange ggf. zu
begrenzen. Das ist im Planverfahren zu prüfen.
Die öffentliche Zugänglichkeil und Erlebbarkeil des Rotsch-Hafens soll gesichert werden.
Dafür ist eine Wegeführung vom Adlergestell zum Weiselpfad über das Grundstück südlich
des Rotsch-Hafens zu planen.
Des Weiteren sind die 4 Eichen auf den Grundstücken Adlergestell 753-757 als
erhaltenswerte Einzelbäume zu sichern.
Die Erschließung über den Weiselpfad ist im Geltungsbereich als Verkehrsfläche
auszuweisen.
111. Bebauungsplanverfahren 9-64 zur Innenentwicklung gemäß§ 13 a BauGB
Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Bebauungspläne für die Innenentwicklung stehen unter der Anwendungsvoraussetzung,
dass in ihnen Flächen wieder nutzbar gemacht werden müssen, eine Nachverdichtung
erfolgt oder eine andere Maßnahme zur Innenentwicklung vorgenommen werden muss.
Das Bebauungsplanverfahren 9-64 dient der verbindlichen Regelung der Art der Nutzung
und damit der planerischen Steuerung des Nutzungsgefüges im Siedlungsbestand eines
Bereiches des Ortsteils Sehrnöckwitz im Bezirk Treptow-Köpenick. Durch den
Bebauungsplan 9-64 soll die vorhandene Wassersportnutzung mit den dazu gehörigen
baulichen Einrichtungen und Angeboten planungsrechtlich gesichert werden.
Unter Berücksichtigung städtebaulicher und naturräumlicher Gegebenheiten soll die
Entwicklung im Sinne einer städtebaulichen Aufwertung sichergestellt und die städtebauliche
Eigenart des Gebietes erhalten bleiben. Die Zielsetzung des Verfahrens besteht somit in der
Vermeidung von Fehlentwicklungen, die eine wichtige Maßnahme zur Innenentwicklung
darstellt.
Zulässige Grundfläche im Sinne des§ 19 Abs. 2 BauNVO von weniger als 20.000 m2 gemäß
§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Die als Sondergebiet Wassersport innerhalb des Geltungsbereichs des verbindlichen
Bauleitplans ausgewiesene Fläche weist eine Größe von ca. 27.252 111 2 auf. Die
Einzelgrundstücke befinden sich gemäß § 34 BauGB innerhalb der bebauten Ortslage von
Sehrnöckwitz und sind durch das Adlergestell, den Weiselpfad und den Nuscheweg
öffentlich-rechtlich erschlossen.
Das auf der Grundlage von § 34 BauGB zulässige Nutzungsmaß sichert nur bedingt den
funktionell und naturräumlich wünschenswerten Freiflächenanteil der landseiligen
Grundstücksflächen. Es soll daher im Bebauungsplan 9-64 geprüft werden, ob eine
Regelung zum Maß der Bebauung getroffen werden muss. Eine Ermittlung einer zulässigen
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung gemäß § 13 a Abs. 1
BauGB ist damit derzeit noch nicht möglich. Wenn künftig z.B. maximal 50% des
landseiligen Plangebietes zukünftig versiegelt werden, entspricht das einem Flächenanteil
von ca. 13.600 m2 , welcher den Schwellenwert von 20.000 111 2 nicht erreicht. (Würden vom
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Gesamtgrundstück 20.000 m2 bebaut, entspräche das einer VersiegeJung von 73%. Davon
kann planerisch weder aus funktionellen Gründen (innere Erschließung, Winterlager für
Boote auf Freiflächen; Stellplätze) noch aus Iandschaftsplanerischen und städtebaulichen
Gründen nicht ausgegangen werden.)
Es liegen somit die Anwendungsvoraussetzungen zur Durchführung eines beschleunigten
Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.
Kein Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs mehrerer Bebauungsplanverfahren bzgl.
der Berechnung des 20.000 m2 Schwellenwertes .im Sinne von § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB
in unmittelbarer Nähe des Bebauungsplans 9-64 befinden sich keine Bebauungspläne in
Aufstellung.
Somit ist keine Berücksichtigung kumulierender Auswirkungen im Rahmen des
Planverfahrens erforderlich, die Anwendungsvoraussetzungen des§ 13 a BauGB sind
gegeben.
Keine Begründung von Vorhaben, die einer UVP-Pflicht gemäß§ 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB
unterliegen
Durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans (Sondergebiet Wassersport)
erfolgt keine Begründung der Zulässigkeil von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder nach Landesrecht (Berliner
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) unterliegen.
Durch die Ausweisung eines Sondergebiets Wassersport werden ebenfalls keine Vorhaben
gesichert, die nach Punkt 18.8 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung
erfordern.
Kein Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB
Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines Gebietes mit gemeinschaftlicher Bedeutung
sowie eines europäischen Vogelschutzgebietes. Die geplanten Festsetzungen des
Bebauungsplans 9-64 sollen sich im Sondergebiet Wassersport auf die Art und ggf. das Maß
der Nutzung, Baumerhalt, öffentliche Durchweg und Erschließung beschränken. Eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter
( Erhaltungsziele und Schutzzweck von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) ist nicht zu
befürchten.
Zusammenfassung der Prüfung für das Verfahren nach § 13 a BauGB
Es bestehen keine Bedenken, die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten der
beschleunigten Jnnenentwicklung, die dem Nachhaltigkeilsziel der Reduzierung des
Flächenverbrauchs der Städte und der Vermeidung von Fehlentwicklungen dient, für das
Bebauungsplanverfahren 9-64 anzuwenden.
IV.
VERFAHREN
Mit Schreiben vom 13.11.2015 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt (II C) und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 5) von der beabsichtigten
Einleitung des Planungsverfahren 9-64 ("Ratsch-Hafen") und Durchführung des
Planverfahrens nach § 13 a BauGB informiert.
Am 11.12.2015 antwortete die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, dass die dargelegte
Planungsabsicht zum derzeitigen Planungsstand keinen Widerspruch zu den Zielen der
Raumordnung erkennen lässt.
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Am 15.12.2015 antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dass
keine Bedenken aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen
bestehen. Gegen die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB bestehen unter den
vorliegenden Voraussetzungen keine Bedenken.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelbar.
Das Bebauungsplanverfahren ist gem. § 7 AGBauGB durchzuführen, da aus verkehrlicher
Sicht (Adlergestell) die dringenden Gesamtinteressen Berlins berührt werden.
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