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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
14.03.16, 15:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:18

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 16.09.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 02.02.2016 Bezirksamt 17.02.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1628/XIX Bezirksamt Gerhard-Hauptmann-Bibliothek im Rathaus Friedenau erhalten (Zwischenbericht) Beschlusstext: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Gerhart-Hauptmann-Bibliothek im Rathaus Friedenau erhalten bleiben kann. Die Prüfung soll beinhalten: - Verhandlungen mit der BIM über günstige Mietkonditionen (u.a. Laufzeit) für die aktuelle Nutzfläche sowie weitere Räume für Gruppenangebote (Raum Frieda), - die Darstellung finanzieller Risiken für den Bezirk. Der Bericht ist dem Unterausschuss Bibliotheken bis spätestens 30. Oktober 2015 in schriftlicher Form vorzulegen. Sollte kein abschließender Bericht vorgelegt werden können, ist ein Zwischenbericht vorzulegen. Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, konzeptionelle Überlegungen bezüglich einer Kooperationsbibliothek mit einer Unterkunft für geflüchtete Menschen im Rathaus Friedenau anzustrengen. Vorgelegt werden sollen erste Überlegungen und Ergebnisse bezüglich - der Prüfung geeigneter Gruppenangebote im Bereich der Lese- und Sprachförderung (beispielsweise Wörterwerkstätten, Bilderbuchkino), - der Prüfung einer schnellen und gelungenen Integration der Eltern und Kinder durch Leseprojekte (beispielsweise Rucksackprojekt), Kenntnis genommen: überwiesen: - der Prüfung von geeigneten Gruppen- und Integrationsangeboten im Bereich der Stadtteilerkundung im Zusammenhang mit der Leseförderung (beispielsweise Geocaching, Rallys, etc.) - der Prüfung vorhandener Angebote der Bestandsbibliotheken sowie weiterer Angebotsvorschläge der Initiative Friedenauer Stadtteilbibliothek auf ihre Eignung, ( beispielsweise Kooperationen mit Schulen und Schulbibliotheken, Kitas und Horten, sowie nachbarschaftlichen Projekten wie etwa Lesepatenschaften und Hausaufgabenhilfen). - der Möglichkeit zu Kooperationen mit Anbietern von Sprachkursen (beispielsweise Volkshochschule und Hartnack Schule), - der Förderung und Unterstützung einer Bibliothek mit einem Kooperationsschwerpunkt mit einer Unterkunft für geflüchtete Menschen - Projektvorschlägen für die Akquise von Förder- und Drittmitteln (beispielsweise Aktion Mensch, Lottomittel, DBV, etc.) Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlins für eine Förderung und Unterstützung der Gerhart-Hauptmann-Bibliothek als Kooperationsbibliothek mit einer Unterkunft für geflüchtete Menschen einzusetzen. Dem Unterausschuss Bibliotheken ist regelmäßig über die Bemühungen in schriftlicher Form zu berichten. Das Gesamtkonzept ist der Bezirksverordnetenversammlung abschließend vorzulegen. Ebenso wird das Bezirksamt ersucht (da sich die Nutzung der Räume für die Steuerfahndung verzögert), sich an zuständiger Stelle dafür einzusetzen, dass Aufführungen des Kinder- und Jugendtheaters Morgenstern weiterhin an seinem Spielort Schlesiensaal stattfinden können. Auch sollte die Nutzung des Schlesiensaals ebenso dem Tanzsportverein Blau-Silber e.V. wie bisher zur Nutzung zur Verfügung stehen. Über beide Nutzer des Schlesiensaales könnten integrationsfördernde Kooperationen mit den Flüchtlingen entstehen. Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache im Rahmen eines Zwischenberichtes folgendes mit: Das Bezirksamt prüft derzeit auftragsgemäß Möglichkeiten, die im Rathaus Friedenau befindliche Stadtteilbibliothek („Gerhart-Hauptmann-Bibliothek“) modellhaft in eine „Kooperationsbibliothek“ umzuwandeln, die die Friedenauer Bürgerinnen und Bürger und die im Rathaus untergebrachten Flüchtlinge gleichermaßen mit Medien und Informationen und Angeboten zur Leseförderung und zur Medien- und Informationskompetenz versorgt. Hierbei sind die inhaltlichen Erfordernisse zu benennen, die ein solches Modellprojekt, das sehr unterschiedliche Zielgruppen mit Informations- und Begegnungsmöglichkeiten zusammenführen soll, zu einem Erfolg bringen können, der sich auch in der Kostenleistungsbilanz niederschlägt. In Verhandlungen mit dem Hauseigentümer, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), und ggf. weiteren Geldgebern sowie auch mit Blick auf den Haushalt des Bezirks sind die finanziellen Erfordernisse und Möglichkeiten darzustellen, aus denen sich die konkreten Rahmenbedingungen für ein solches, inhaltlich sehr ehrgeiziges Projekt ergeben. Die lt. Beschluss darzustellenden „finanziellen Risiken“ hängen davon ab, mit welchen Ressourcen welcher fachliche Output möglich ist, um die Nutzungspotenziale in der Unterkunft und im Ortsteil so erschließen zu können, dass sich die Bibliothek am Ende in der Kostenleistungsrechnung wirtschaftlich darstellt und es nicht zu Lasten der anderen Bibliothekseinrichtungen im Bezirk zu einer weiteren Erhöhung des Defizits kommt. Seite: 6/2 Nach derzeitigem Stand kann folgende Sachlage berichtet werden, die sich u.a. aus einer Besprechung mit der BIM bei der Bezirksbürgermeisterin am 21.10.2015, einem Spitzengespräch am 14.12.2015 - an dem neben der Bezirksbürgermeisterin die Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport, der Bezirksstadtrat für Bauwesen, die Leiter der Serviceeinheiten FinPers und FM, die Leiterin des Amtes für Weiterbildung und Kultur und der Leiter der Stadtbibliothek teilgenommen haben, den Sitzungen der Steuerungsrunde zum Bauvorhaben Notunterkunft und dem von der Stadtbibliothek erstellten inhaltlichen Konzept für eine Bibliothek in der Flüchtlingsunterkunft ergeben. Gemäß Beschluss vom 27.11.2015 im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses werden der Stadtbibliothek im Doppelhaushalt 2016/17 im Kapitel 2729, Titel 97101 zweckgebunden je 300.000 Euro als Anschubfinanzierung zur „Förderung einer Bibliothek im Rathaus Friedenau oder anderer Bibliotheksstandorte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg“ zur Verfügung gestellt, die nach Auffassung der Fachabteilung für die fach- und zielgruppengerechte Ausstattung der Friedenauer Bibliothek mit Medien, Material und Möbeln sowie für die Medienbedarfe der anderen Bibliotheken im Rahmen ihrer Arbeit für Flüchtlinge verwendet werden sollen. Die Diskussion über die Mittelverwendung ist noch nicht abgeschlossen. 1. Vorübergehende Schließung der Bibliothek Die Stadtteilbibliothek Friedenau ist seit 14.12.2015 bis auf weiteres geschlossen. Möbel und Medien, die noch verwendet werden können, wurden in der Bezirkszentralbibliothek und der Mittelpunktbibliothek Schöneberg zwischengelagert. Die Räume der Bibliothek werden nach Aussagen der BIM zwischengenutzt, stehen der Bibliothek aber nach einer Entscheidung über ihre Zukunft wieder zur Verfügung. Die Zwischenräumung wurde aus baulichen Gründen, u.a. wegen des Wegfalls der Büros, erforderlich, ist aber auch inhaltlich zwingend, da die Bibliothek mit neuer Zielsetzung eine veränderte räumliche Konzeption benötigt. Als Ersatz steht die Mittelpunktbibliothek Schöneberg in leicht erreichbarer Nähe mit 50 Öffnungsstunden in der Woche sowie zwischenzeitlich auch die Fahrbibliothek mit 2 wöchentlichen Haltezeiten des Bücherbusses von je 3 Stunden zur Verfügung. Die Haltestelle liegt direkt gegenüber dem Rathaus. 2. Raumbedingungen Die derzeitigen Büros der Bibliothek werden für die Flüchtlingsunterkunft umgewidmet. Als Ersatz wurden der Bibliothek von der BIM zunächst Zusatzflächen an der Lauterstraße in Aussicht gestellt. Sie schließen, getrennt durch einen Aufgang, an die Bibliotheksräume an. Derzeit werden sie vom Jugendamt und der „SIS e.V.“ genutzt. Insgesamt ergäbe sich hierdurch ein Flächenzuwachs um 129 m² auf insgesamt 487 m². Die Mindestgröße für Stadtteilbibliotheken liegt bei 450 m². In Hinblick auf die starken Nutzungspotenziale im Bezirk und die doppelte Aufgabenstellung der Bibliothek sollten weitere Erweiterungsmöglichkeiten für die Bibliotheksflächen geprüft werden, z.B. die Nutzung von Räumlichkeiten im Sockelgeschoss. 3. Zugang Die Bibliothek benötigt einen eigenen, separat gelegenen und klar definierten attraktiven Eingang, um Hemmschwellen z.B. aufgrund von Überwachungsmaßnahmen zu vermeiden, die zu Nutzungseinschränkungen führen und damit auf die KLR-Ergebnisse rückwirken. Da die sachlich am nächsten liegende Lösung – Zugang für die öffentliche Einrichtung „Bibliothek“ durch den Haupteingang – lt. Aussagen der BIM nicht realisierbar ist, wurde der Bibliothek ein Nebeneingang an der Lauterstraße (zwischen den alten und den neuen Bibliotheksräumen) in Aussicht gestellt, der im derzeitigen Zustand allerdings nicht bibliotheksgeeignet, u.a. auch nicht barrierefrei ist. Seite: 6/3 4. Ausstattung Die Ausrichtung der Bibliothek auf Möglichkeiten der Begegnung und auf die speziellen, insbesondere auch digitalen Informationsbedarfe von Flüchtlingen erfordert, wie im Konzept der Stadtbibliothek dargestellt, eine Ausstattung, die sich von einer „normalen“ Stadtteilbibliothek signifikant unterscheidet. Informationszugänge und Medienangebote müssen umgestellt und erweitert, Begegnungszonen müssen geschaffen werden und alles zusammen muss sich in einer überzeugenden, mit anforderungsgerechtem Mobiliar ergänzten Raumkonzeption niederschlagen. In Hinblick auf die kaum Vor-Ort-Angebote zulassende geschweige denn zu interkulturellen Begegnungen inspirierende Raumqualität der bisherigen Stadtteilbibliothek muss die Bibliothek in Zusammenarbeit mit einem Fachausstatter von Grund auf neu konzipiert werden. Der vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses für 2016 und 2017 zweckgebunden für die Flüchtlingsarbeit der Friedenauer und der anderen bezirklichen Bibliotheken zur Verfügung gestellte Betrag von jährlich je 300.000 Euro sollte nach Vorstellungen des Fachbereichs in 2016 für die Neuausstattung der Friedenauer Bibliothek und die flüchtlingsbedingten Medienbedarfe der anderen Bibliotheken verwendet werden. Hierzu ist ein Bibliotheksausstatter wie z.B. die Einkaufszentrale für Bibliotheken in Reutlingen heranzuziehen. Die Diskussion über die Mittelverwendung ist noch nicht abgeschlossen. 5. Umbauten Der Zustand von Eingang, Treppenhaus und Bibliotheksräumen, die Notwendigkeit, die auf unterschiedlichen Ebenen liegenden alten und neuen Bibliotheksräume zu einem zusammenhängenden Bibliothekskomplex zusammenzuführen, die bibliotheksgemäße Herrichtung der neuen wie auch aufgabengerechte Umgestaltung der alten Räume erfordern z.T. umfängliche Bauarbeiten, deren Kosten noch zu klären sind, ggf. in Verbindung mit den zu beteiligenden Behörden. Hier muss auch mit der BIM noch verhandelt werden. 6. Miete Derzeit belaufen sich erste Aussagen der BIM zu möglichen Mietkosten auf 5,50€/m² kalt + 2,70€/m² Betriebskostenvorauszahlung. Hieraus ergeben sich bei derzeitigem Stand (320 m² Nutzfläche zzgl. weiterer Erschließungsflächen) Monatsmietkosten zwischen 2.600 -3.000 €, somit Jahresmietkosten bis zu 36.000 €, die derzeit im Haushalt nicht etatisiert sind. Konkrete Mietverhandlungen sind mit der BIM noch nicht aufgenommen worden. 7. Personal Mit den nur noch 1,5 VZÄ, die in Friedenau eingesetzt werden können, verfügt die Stadtteilbibliothek derzeit nicht mehr über die für den Betrieb einer kleinen Grundversorgungsbibliothek notwendige Mindestbesetzung von 1 Beschäftigten im büchereitechnischen Dienst und 1 Bibliothekar/in. Alle über den reinen Ausleihbetrieb hinaus gehenden Aktivitäten etwa der Leseförderung o.Ä. wurden deshalb in Friedenau eingestellt. Mit der Mindestbesetzung von 2 VZÄ (zuzüglich Vertretungen aus dem Gesamtsystem!) ist ein Betrieb von je nach Nutzung max. 20-25 Öffnungsstunden an 5 Tagen in der Woche möglich. Beide VZÄ werden für die durch hauptamtliches bzw. Fachpersonal zu erledigenden Tätigkeiten im technischen Service bzw. im Informationsdienst1 benötigt. 1 Der technische Service erfordert Einblick in die Personaldatenbank des VÖBB und ist deshalb aufgrund der Seite: 6/4 Die Fachabteilung hat für die in zentraler Lage wahrzunehmende Doppelaufgabe der Flüchtlingsbetreuung und der Versorgung eines nutzerstarken, sehr bibliotheksaffinen Ortsteils einen Bedarf für eine Bibliothek veranschlagt, die an 6 Tagen in der Woche 39 Stunden geöffnet ist. Hierfür ist eine 3:3-Besetzung (6 VZÄ) erforderlich, die, abgesehen von den notwendigen spezifischen Qualifikationen, in der Stadtbibliothek aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen Reduzierung des Personalbestands nicht vorhanden ist. Der Zusatzbedarf von 4,5 VZÄ wurde bei der SE Fin Pers als flüchtlingsbedingter Mehrbedarf angemeldet, jedoch durch SenFin abgelehnt (siehe hierzu MzK zur Drucksache 1733/XIX ). Nunmehr wurden der Stadtbibliothek 2 Stellen aus dem Pool „Wachsende Stadt“ zugeordnet, die Ausschreibungen sind in Arbeit. 8. Kooperationen a. Friedenauer Initiative Die Bezirksverordnetenversammlung hat die Stadtbibliothek aufgefordert, erste konzeptionelle Überlegungen für eine „Kooperationsbibliothek“ anzustellen. Hierzu wird auf das Konzept verwiesen, das die Stadtbibliothek dem Unterausschuss Bibliotheken vorgelegt hat. Darüber hinaus hat die Stadtbibliothek am 25.11.2015 ein 2-stündiges Gespräch mit der „Initiative Friedenauer Stadtteilbibliothek“ geführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die meisten Vorschläge aus dem von der Initiative vorgelegten „Ideenpapier für eine Kinder- und Jugendbibliothek in Friedenau“ in den bezirklichen Bibliotheken in identischer oder vergleichbarer Form bereits verwirklicht werden, vieles davon allerdings in Friedenau aus räumlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Auch die Friedenauer Stadtteilbibliothek hat jedoch intensiv mit Grundschulklassen und Kitas zusammengearbeitet und noch 2014 – vor Einstellung solcher Aktivitäten – 152 Gruppenführungen durchgeführt, an denen 3.173 Kinder teilgenommen haben. Das Protokoll des Gesprächs mit dem Ergebnis der Prüfung der von der Initiative im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen wird dem Unterausschuss Bibliotheken zur Kenntnis gegeben. Es macht deutlich, dass eine Kooperationsbibliothek in Friedenau, die über ein ausreichendes Raumangebot verfügt, auf ein von der Stadtbibliothek über viele Jahre entwickeltes Know-How und – über das quantitativ und qualitativ breit ausgebaute Angebot der Gruppenführungen für Schulklassen und Kitas hinaus – eine Vielfalt von Angebotsformaten zurückgreifen kann, die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern von den dann vor Ort tätigen Mitarbeiter/innen erweitert, modifiziert und ergänzt werden können. b. Asylothek Die Stadtbibliothek hat am 11.11.2015 ein Gespräch mit der Berliner Asylothek geführt. Diese ist ein Ableger einer derzeit noch nicht vereinsrechtlich abgesicherten Initiative, die bisher vor allem in Süddeutschland aktiv ist. In der Regel sind die Asylotheken auf rein ehrenamtlicher und ausschließlich auf Spendenbasis in einem kleinen, von der Unterkunft zur Verfügung gestellten Raum innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge tätig, wo sie gespendete Medien zur Verfügung stellen und Sprachbegegnungen vermitteln. Bei dem Gespräch wurden Informationen ausgetauscht und Möglichkeiten der Zusammenarbeit erörtert, auf die in einem konkreteren Entwicklungsstadium der Friedenauer Bibliothek wieder zurückgegriffen werden könnte. Die Asylothek hat außerdem ausrangierte Regale erhalten, die sie in der Flüchtlingsunterkunft im Flughafen Tempelhof einsetzt. Vorgaben des Berliner Datenschutzbeauftragten durch hauptamtliche Kräfte wahrzunehmen. Der bibliothekarische Informationsdienst ist gemäß Berliner Produktkatalog durch Fachkräfte wahrzunehmen. Die Einrichtung gilt andernfalls gemäß den berlinweit festgelegten Standards nicht als Bibliothek. Nach der neuesten, noch zu beschließenden Version des Produktkatalogs dürfen Besuche dann in der KLR nicht mehr gezählt werden. Auch die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz und Leseförderung ist laut Berliner Produktkatalog an Fachpersonal gebunden. Seite: 6/5 Weitere Schritte In den nächsten Schritten sind die Umbaumaßnahmen und ihre Finanzierung, die Mietkonditionen und –finanzierung sowie die Personalausstattung zu klären. Wenn die Rahmenbedingungen feststehen, ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erstellen. Da die Unterkunft zunächst als Notunterkunft fungieren und erst im Laufe des Jahres in eine Gemeinschaftsunterkunft umgewandelt werden soll, sollte sich der Planungshorizont mit Umbauten, Stellenausschreibung und Einrichtungsplanung auf die Gemeinschaftsunterkunft ausrichten, aus der heraus ein deutlich höherer Bedarf an professionellen Bibliotheksdienstleistungen zu erwarten ist. Berlin, den 08.02.2016 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Kaddatz, Jutta Seite: 6/6