Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
14.03.16, 15:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Beschlussempfehlung, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
25.09.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
25.11.2015 Jugendhilfeausschuss
16.12.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
12.01.2016 Bezirksamt
20.01.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1649/XIX
Bezirksamt
Umzug der JFE "Die Burg" prüfen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.09.2015 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen;
ob ein Umzug der Jugendfreizeiteinrichtung „Die Burg“ an einen Ersatzstandort in
Friedenau möglich ist.
ob ein Objekt angemietet werden könnte oder ein bereits durch einen Freien Träger
genutztes Objekt als Standort in Frage kommt und mit dem jeweiligen Träger ein
entsprechender Vertrag abgeschlossen werden kann.
ob in den Immobilien, die dem Bezirksamt in diesem Jahr durch das Nachbarschaftsheim Schöneberg für den Betrieb einer Bibliothek zur Anmietung angeboten
worden sind, der Betrieb einer Jugendfreizeiteinrichtung möglich ist, da diese in
wenigen Minuten fußläufig von der „Burg“ erreicht werden können.
Für jeden zu prüfenden Standort ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Für die Jugendfreizeiteinrichtung „Die Burg“ gibt es aktuell keinen geeigneten Ersatzstandort,
da der aktuelle Standort sich in seiner lebensweltorientierten Angebotsstruktur für Kinder,
Jugendliche und Eltern bewährt hat einen Ersatzstandort mit dieser Größe und in dieser
zentralen verkehrsgünstigen Lage inmitten Friedenaus (Friedrich-Wilhelm-Platz) wird auch
zukünftig nur schwerlich zu finden zu sein.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Eine Reduzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen, des bestehenden Platzangebotes
und/oder eine Verringerung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ist
aufgrund der schon jetzt bezirklich und regional bestehenden Unterversorgung mit
Einrichtungen der Jugendarbeit nicht Auffassung des Bezirksamtes.
Die Einrichtung „Die Burg“ hat in der Region über die Jugendarbeit hinaus auch eine
identitätsstiftende Rolle für nachbarschaftliche Angebote für die ganze Familie.
Leer stehende oder nicht genutzte Objekte von freien Trägern der Jugendhilfe sind dem
Jugendamt nicht bekannt. Eine Verdrängung bestehender Angebote ist kein Anliegen des
Bezirksamtes.
Für die Immobilie des Nachbarschaftsheimes Schöneberg e.V. in der Handjerystraße hat der
Träger mitgeteilt, dass in dieser Immobilie eine Flüchtlingseinrichtung speziell für den
Personenkreis Frauen und deren Kinder eingerichtet werden soll.
Berlin, den 12.01.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
Seite: 2/2