Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
14.03.16, 15:22
Aktualisiert
27.01.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Beschlussempfehlung, Ausschuss für Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.06.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
01.12.2015 Bezirksamt
16.12.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1152/XIX
Bezirksamt
Umwandlungsverordnung endlich erlassen!
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich ergänzend zu den Erhaltungssatzungen
beim Senat von Berlin für den Erlass von Umwandlungsverordnungen einzusetzen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von
Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (Umwandlungsverordnung – UmwandV) ist
am 3.3.2015 durch den Senat von Berlin beschlossen und am 13.3.2015 im Gesetzund Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GVBl. 2015, 43).
Die Umwandlungsverordnung gilt für alle sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin. Im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind dies derzeit die vier Erhaltungsverordnungen
Barbarossaplatz/Bayerischer Platz; Kaiser-Wilhelm-Platz; Bautzener Straße;
Schöneberger Insel.
Berlin, den 07.12.2015
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Kenntnis genommen:
Frau Dr. Klotz, Sibyll
überwiesen: