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BZRP 070404 Teil II beschlossen Schwarz 06102015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
BZRP 070404 Teil II beschlossen Schwarz 06102015.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
14.03.16, 15:22
Aktualisiert
28.01.18, 00:49

Inhalt der Datei

BEZIRKSREGIONENPROFIL TEMPELHOF (070404) TEIL II Ziele und Maßnahmen für die Bezirksregion IMPRESSUM Herausgeber Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) Koordination/Ansprechpartner Bezirkskoordination: Jens-Peter Eismann (SPK Ltg) Datenkoordination: Ulrich Binner (SPK 3) Stadtteilkoordination: Claudia Hillmann-Martin (SPK 2); Katharina Kozojed (SPK 2(V)) BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Inhaltsverzeichnis 1 Kurzzusammenfassung wichtiger Merkmale und Kennzahlen ..................... 1 1.1 1.2 1.3 1.4 Demografie ............................................................................................................. 1 Soziale Situation ..................................................................................................... 1 Infrastruktur............................................................................................................ 2 Potentiale................................................................................................................ 2 2 Entwicklungsperspektiven ....................................................................... 3 3 Ziele und Sozialraumbezüge der Fachämter ............................................. 4 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 4 Amt für Bürgerdienste ............................................................................................ 4 Amt für Weiterbildung und Kultur .......................................................................... 4 Gesundheitsamt ..................................................................................................... 5 Jugendamt .............................................................................................................. 6 Ordnungsamt .......................................................................................................... 7 Schul- und Sportamt ............................................................................................... 8 Sozialamt ................................................................................................................ 9 Stadtentwicklungsamt .......................................................................................... 10 Straßen- und Grünflächenamt .............................................................................. 12 Umwelt- und Naturschutzamt ........................................................................... 13 Wirtschaftsförderung ........................................................................................ 14 OE QPK (Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit) .............................. 15 OE SPK............................................................................................................... 16 Ämterübergreifende Ziele und Maßnahmen ............................................ 18 4.1 Fachübergreifende Raumdatenbank .................................................................... 18 4.2 Essbare Gärten ..................................................................................................... 20 4.3 Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls, Identifikation möglicher Angsträume .................................................................................................................... 21 4.4 Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum erhöhen ........... 22 4.5 Bezirksregion barrierefrei gestalten ..................................................................... 24 4.6 Sozialpsychiatrie sozialräumlich umsetzen .......................................................... 27 4.7 Vernetzung der sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen ............................ 28 4.8 Gesunde Lebensführung und naturkundliche und Umwelt-Bildung..................... 29 4.9 Ausreichende Versorgung mit Wohnungen und Unterkünften für Menschen in Wohnungsnotlagen ......................................................................................................... 31 4.10 Unterstützung der Bewohner_innen bei Mietrechtsfragen durch kostenlose Beratungsangebote ........................................................................................................ 33 4.11 Ausbau bzw. Sicherung von Ausstellungsmöglichkeiten .................................. 34 4.12 Gemeinsame lokale Projekte für Arbeitslose (Kooperationen, niedrigschwellige Angebote vor Ort) ........................................................................................................... 35 4.13 Jugendberufsagentur ........................................................................................ 36 4.14 Anpassung der Kapazitäten der sozialen Infrastruktur bei Wohnungsneubau 38 5 Empfohlene Ziele und Maßnahmen zur weiteren Abstimmung durch die politische Ebene ......................................................................................... 40 6 Anhang ................................................................................................ 43 6.1 6.2 6.3 6.4 Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 43 Tabellenverzeichnis .............................................................................................. 44 Prozessdarstellung der Erarbeitung des BZRP Teil II ........................................... 45 Prozessbeschreibung der Erarbeitung des BZRP Teil II ........................................ 46 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 1 KURZZUSAMMENFASSUNG UND KENNZAHLEN WICHTIGER MERKMALE Ausführliche Betrachtungen der Daten der Kernindikatoren und zur sozialen Infrastruktur zum Stand 12/2012 finden sich in Teil I des BZRP Tempelhof (BA-Beschluss vom 04.11.2014) und im aktualisierten Mini-BZRP1 zum Stand 12/2013. 1.1 Demografie In der BZR Tempelhof waren zum Stand 12/2013 insgesamt 60.771 Einwohner_innen2 registriert, Tempelhof verzeichnet zudem von den Bezirksregionen in Tempelhof-Schöneberg den stärksten Anstieg der Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahr, der Anstieg der Einwohnerzahl im FünfJahres-Vergleich ist auffallend hoch. Von den 137 Bezirksregionen im Land Berlin hat die BZR Tempelhof die zweithöchste Einwohnerzahl. Die Anteile der unter 18-Jährigen und der über 65-Jährigen an den Einwohnenden der BZR liegen im durchschnittlichen Bereich. Die absolute Anzahl der unter 18-Jährigen ist aber in der BZR Tempelhof höher als in den anderen Bezirksregionen in TempelhofSchöneberg. Die Anteile mit Migrationshintergrund an den unter 18-Jährigen und den über 65-Jährigen liegen im bezirklichen Vergleich im durchschnittlichen Bereich. Im bezirklichen Vergleich ist besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf den hohen positiven Wanderungssaldo zu empfehlen. Die Wanderungssaldi der unter 6-Jährigen und der über 60-Jährigen sind in der BZR leicht negativ. 1.2 Soziale Situation Der BZR Tempelhof wurde im Monitoring Soziale Stadtentwicklung der Statusindex mittel und der Dynamikindex stabil zugeordnet. Dennoch wird im bezirklichen Vergleich der Bezirksregionen Aufmerksamkeit in Bezug auf den Arbeitslosenanteil an den Einwohnenden im Erwerbsalter und den Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren an der Altersgruppe sowie den Anteil an Leistungsberechtigten nach SGB II sowohl an den unter 65-Jährigen als auch an den unter 15-Jährigen empfohlen. Mehr als jede fünfte Person im Alter von 0 bis unter 65 Jahren und mehr als jedes dritte Kind unter 15 Jahren empfängt Leistungen nach dem SGB II. Der Anteil an Grundsicherungsbezug nach dem SGB XII an den Einwohner_innen über 65 Jahren ist 1 Die Analysen der Kernindikatoren und der Einwohnermelderegisterstatistik soll durch die OE SPK jährlich in sogenannten Mini-BZRP aktualisiert werden. 2 Die Koordinierungsstelle lokales Planen und Handeln benutzt den sogenannten Gender-Gap (z.B. Mitarbeiter_innen), um die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern sichtbar zu machen. Bei zusammengesetzten Wörtern (z.B. „Einwohnerzahl“) wird aus Gründen der Lesbarkeit auf den Gender-Gap verzichtet. 1 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II in der BZR Tempelhof geringer als im Bezirk, liegt aber über dem landesweiten Anteil. 1.3 Infrastruktur In der BZR Tempelhof gab es zum vorliegenden Stand 47 Kindertagesstätten mit 2.436 Plätzen. In der Bezirksregion befinden sich sechs Grundschulen, drei integrierte Sekundarschulen und zwei Gymnasien sowie ein sonderpädagogisches Förderzentrum für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und eine private freie Grundschule. Für Kinder- und Jugendliche gibt es in der BZR sechs Freizeiteinrichtungen, für Senior_innen gibt es zwei weitere Freizeitstätten. Außerdem liegen in der Bezirksregion Tempelhof eine Schwimmhalle (gegenwärtig von Schließung bedroht), die Zentralbibliothek und der Polizeiabschnitt 44. In der Bezirksregion liegen ebenso das evangelische Familienzentrum Tempelhof und das Nachbarschaftszentrum ufaFabrik. Mit dem Tempelhofer Hafen wurde ein neues Einkaufszentrum geschaffen, das eine Magnetwirkung auf diesen Teil des Tempelhofer Dammes ausübt. Der Bereich Tempelhofer Damm ist im bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept als besonderes Stadtteilzentrum aufgeführt. Die Bezirksregion ist sowohl an die S-Bahn als auch an die U-Bahn angeschlossen, ebenso verkehren verschiedene Buslinien in der Bezirksregion, die Anbindung an den ÖPNV ist als gut zu bewerten. 1.4 Potentiale Tempelhof ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung eine Gegend mit großem Potential, es bestehen noch Verdichtungsmöglichkeiten und der Zuzug ist wahrnehmbar. Die Bezirksregion ist heterogen, neben vielen „Gebieten, die gut aufgestellt sind“ gibt es „Ecken, die auffällig sind“. Insgesamt wird die Bezirksregion als gut erschlossenes und attraktives Gebiet gesehen. Die Einwohnerschaft hat sich verändert, es sind mehr junge Menschen in Tempelhof unterwegs. Die Entwicklungen im Bereich Bessemerstraße und Südkreuz bieten für die Bezirksregion Chancen der Weiterentwicklung. Die zukünftige Entwicklung rund um das Tempelhofer Feld kann für die Bezirksregion bedeutende Veränderungen mit sich bringen. Das Gebiet verfügt je nach Ausrichtung der Entwicklungen über verschiedenste Potentiale, die es zu erschließen gilt. Zukünftig ist auch die Entwicklung des Güterbahnhofs Tempelhof zu beachten, in der Planung steht hier die Schaffung eines innerstädtischen hochmodernen Logistikzentrums. In der letzten Bereichsentwicklungsplanung war hier auch der Bau einer neuen gedeckten Sportanlage angedacht. Die Entwicklung des Tempelhofer Damms als Geschäftsstraße soll zukünftig durch die Einrichtung eines BID unterstützt und gefördert werden. 2 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 2 ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN In der BZR ist ein Zuzug feststellbar, hierunter auch von Familien mit Kindern. Die Bezirksregion ist heterogen, in Neu-Tempelhof findet sich die etablierte Mittelschicht, in den Randzonen gebietsweise Menschen in prekären Lebenslagen. Die Region ist gegenwärtig im Wachstum, obwohl bislang kein nennenswerter Wohnungsneubau erfolgt ist. Die zukünftige Entwicklung wird durch sich gegenwärtig in der Entwicklung befindende Neubauvorhaben beeinflusst werden. Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes sind in Bezug auf die Bereichsentwicklungsplanung keine wesentlichen Veränderungen festzustellen, da die Grundstrukturen und die Infrastrukturbedarfe ähnlich wie 1998 geblieben sind, möglicherweise lassen sich regionale Verschiebungen feststellen. Der Tempelhofer Hafen wirkt als „Einkaufsmagnet“ und fördert eine Konzentration in diesem Teil der Region. Die Weiterentwicklung des ehemaligen Straßenbahndepots wird dies ebenso unterstützen. Das neu entstandene Friesenquartier (Columbia Damm, direkt an der Grenze zu Friedrichshain-Kreuzberg) umfasst hauptsächlich Wohnungen im Eigentum, hier haben sich eher Personen aus den gehobenen Einkommensklassen angesiedelt. Im Bereich Bessemerstraße und Domnauer Straße liegen laufende Wohnungsbauprojekte. Durch die hinzukommenden neuen Wohnungen wird eine Steigerung des Infrastrukturbedarfes in der Lindenhofsiedlung bedingt. Auch das Jugendamt sieht in Bezug auf Neubau und dessen Auswirkung auf Versorgung die Schwerpunkte: Columbiaquartier, Mariendorfer Weg, Bessemerstraße (Lindenhofsiedlung). Gegenwärtig werden Untersuchungen vorbereitet, um die Genossenschaftsbereiche westlich der Manteuffelstraße nach Verdichtungspotenzial zu untersuchen. Verdichtungen sind aber nur möglich, wenn Mitwirkungsbereitschaft der Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften besteht. In diesem Gebiet ist die 1892 eG als wichtigste Genossenschaft zu nennen. In Bezug auf das Tempelhofer Feld ist durch den Volksentscheid die Nutzung als Freifläche vorgesehen, bisherige Planungen mussten aufgegeben werden. Das Flughafengebäude bietet langfristig hohes Potential als wichtiger Standort für Dienstleistungen. Die Gewerbegebiete in Tempelhof sind Gewerbesicherungsbereiche und sollen nicht angetastet werden. Allerdings werden aktuell zur Unterbringung von Flüchtlingen hier temporär Ausnahmen gemacht (Colditzstraße). Diese Unterbringung wird aber als Übergangslösung verstanden, nicht als strukturelles Ziel. In den Bebauungsplänen werden die bestehenden Gewerbegebiete nicht angetastet, damit der Industrie und Gewerbestandort Tempelhof erhalten bleibt. In den aktuellen Bebauungsplänen wurde der Einzelhandel aus den Gewerbegebieten ausgeschlossen, nur Abverkauf aus Betrieben ist gestattet, um die Einkaufszentren zu stärken. 3 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 3 ZIELE UND SOZIALRAUMBEZÜGE DER FACHÄMTER Im Folgenden werden zum einen die Ergebnisse der Werkstattgespräche, die die OE SPK mit den Fachämtern im ersten Halbjahr 2015 geführt hat, beschrieben und zum anderen die Ziele und Maßnahmen der Fachämter, die im Rahmen des Workshops zum BZRP Teil II in der AG SRO erhoben wurden, dargestellt. 3.1 Amt für Bürgerdienste Das Amt für Bürgerdienste erfüllt wesentlich Aufgaben mit gesamtstädtischem Bezug. An drei Standorten (Rathaus Schöneberg, Rathaus Tempelhof und Bürgerzentrum Lichtenrade) im Bezirk sind Bürgerämter eingerichtet, es besteht bezüglich der Örtlichkeiten keine Flexibilität, es bestehen keine Möglichkeiten weitere Standorte einzurichten. Das Amt für Bürgerdienste hat in seiner Arbeit keinen Bezug zur LOR-Systematik. Das Amt für Bürgerdienste setzt gegenwärtig im Bürgeramt Tempelhof das 3 Projekt Bürgerzentrum um. Im Bürgerzentrum sollen verschiedene Dienstleistungen zusammengefasst werden und über eine zentrale Stelle beantragbar sein. Neben den bisherigen Aufgaben der Bürgerämter sind dies auch die Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen. Letztere Zahlen sind allerdings zu gering, als das es sinnvoll wäre, dies an alle Bürgerämter im Bezirk zu übertragen. Ebenso muss Gewerbe tagesaktuell gemeldet werden, was sich mit dem Terminsystem schlecht vereinbaren lässt. Außerdem könnten die Gewerbemeldungen theoretisch auch schriftlich gemacht werden. Gegenwärtig erfolgt die KFZ-Zulassung nur an zwei Stellen in Berlin. Es wäre möglich die Zuständigkeit für private KFZ auch an die Bürgerämter zu übertragen. Das Projekt Bürgerzentrum hätte vor allem einen Mehrwert, wenn sich durch die Ressourcenbündelung die Erreichbarkeit für die Nutzer_innen verbessern würde. 3.2 Amt für Weiterbildung und Kultur Grundsätzlich hat das Amt für Weiterbildung und Kultur auch in der BZR Tempelhof großen Bedarf an nutzbaren Räumlichkeiten für das Angebot der Volkshochschule und der Musikschule. Vor allem dauerhaft nutzbare Räume werden benötigt, um Angebote zu realisieren. Die Angebote sind nicht ausschließlich für Anwohnende konzipiert, jedoch begünstigt eine wohnortnahe Verortung die Nutzung. Das Amt für Weiterbildung und Kultur arbeitet nicht mit der LORSystematik sondern mit Standortbezug und gesamtbezirklich (zum Teil auch gesamtstädtisch) orientiert. 3 nicht zu verwechseln mit dem Standort des Bürgeramtes Lichtenrade! 4 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Verbesserung der Versorgung (Versorgungsgrad) mit VHS- und Musikschulangeboten Ausbau des Angebots der Musikschule, insbesondere elementare Musikerziehung Ausbau des Volkshochschulangebots, insbesondere der Integrationskurse und Mütter-/Elternkurs Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten für VHS und Musikschule; ggf. Neubau PLR Rathaus Tempelhof Sicherung und Ausbau des Kulturangebots in Tempelhof Ausbau der Galerie im Rathaus Tempelhof und nutzungsgerechte Ausstattung als Ausstellungsort PLR Rathaus Tempelhof Verbesserung bibliothekarischer Grundversorgung für die Zielgruppe Kinder Ausbau und zielgruppengerechte Ausstattung der Bezirkszentralbibliothek PLR Rathaus Tempelhof Sicherstellung der Versorgung mit kulturellen Angeboten Ausbau und nutzungerechte Ausstattung der Galerieräume im EG und 1. Stock Tabelle 1: Ziele und Maßnahmen des Amts für Weiterbildung und Kultur 3.3 Gesundheitsamt Sozialraumorientierte Ansätze sind für das Gesundheitsamt nicht in vollem Umfang umsetzbar, da nur eingeschränkte Planungsoptionen vorliegen und auch eine Verlegung von Dienstsitzen nicht möglich ist. Die LORSystematik wird für einen Teil der Datenauswertung genutzt und spielt bei einem Teil der Dienste in den Zuständigkeitsregelungen eine Rolle. Die Aufgabengestaltung der Dienste des Gesundheitsamts kann aber sozialräumliche Schwerpunkte aufweisen, so kann z.B. der KJGD vorrangig in Brennpunktgebieten aktiv werden. Hierfür gilt es zu klären, welche Gebiete z.B. bei den Einschulungsuntersuchungen deutlich abweichen und verstärkte Untersuchungen begründen. Im Bereich des KJGD und auch des zahnärztlichen Dienstes werden solche sozialraumorientierte Ansätze bereits praktiziert. Im Bereich Hygiene und Umweltmedizin (Fachbereich 1) ist ein sozialraumorientierter Ansatz nur schwer umsetzbar, da der Bereich reaktiv tätig wird, wenn Infektionskrankheiten oder bedenkliche hygienische Zustände gemeldet werden. Im Werkstattgespräch wurde aber der Wunsch geäußert, eine regelmäßig aktualisierte Auflistung von Einrichtungen, die durch das Gesundheitsamt kontrolliert werden müssen, zu erhalten. Wünschenswert wäre auch eine Einbindung dieser Standortdaten in PRISMA. Kontrollpflichtig sind unter anderem auch ambulante Operationszentren. In der Diskussion hierzu wurde verdeutlicht, dass Daten der medizinischen Versorgung, die über die kassenärztliche Vereinigung bezogen werden müssen, nicht in anderen Datenbanken verwendet werden können. 5 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Ebenso wurde im Rahmen des Werkstattgesprächs vom zahnärztlichen Dienst der Wunsch geäußert, Karten zu Schulen und Standorten von zu besuchenden Kitas und Tagespflegestellen zu erhalten. Die Datenkoordination der OE SPK sicherte zu, zeitnah eine pragmatische Lösung anzubieten. Die Daten der Einschulungsuntersuchungen werden durch die Leitung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes auch für die Planungsräume ausgewertet, im Rahmen der Kernindikatoren werden Daten nur in der Auflösung der Bezirksregionen ausgewertet. In Rücksprache mit dem Fachbereichsleiter des KJGD wird die Datenkoordination zeitnah eine beispielhafte Aufarbeitung der Auswertungen in PRISMA vornehmen, wodurch die Ergebnisse dann auch im Kartentool visualisiert werden können. Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Daten zur Gesundheit mit PRISMA darstellen zur Berücksichtigung der sozialräumlichen Besonderheiten bei der Realisierung der Aufgaben des Gesundheitsamtes Sozialräumliche Daten (PRISMA) bereitstellen und zur Planung im Gesundheitsamt nutzen BZR Tempelhof Aktive Mitarbeit am Projekt Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe zur Verbesserung der Patientenversorgung Einbringen von Ressourcen und Fachkompetenz Bezirk Aktive Arbeit beim Aufbau von Präventionsketten Leitung von Untergruppen Tabelle 2: Ziele und Maßnahmen des Gesundheitsamtes 3.4 Jugendamt Das Jugendamt arbeitet mit Sozialraumbezug und in der LOR-Systematik. Aus den Bezirksregionen wurden im Zuge der letzten Umstrukturierung die drei fachadministrativen Regionen Nord (Schöneberg und Friedenau), Mitte (Tempelhof und Mariendorf) und Süd (Marienfelde und Lichtenrade) gebildet. Je Region gibt es eine Sozialraum-Koordination, die für Jugendschutz, Familienförderung, JFE und Kitas zuständig ist. Außerdem gibt es je Region 2-3 regionale Soziale Dienste (RSD), Tagesdienst und Eingliederungshilfe [Organigramm]. Die Kitaversorgung in Tempelhof wurde deutlich aufgestockt und ist weiter steigend (neue Einrichtungen), die BZR ist nun im Kitabedarfsatlas in der Kategorie III (ausreichende Kapazitäten) verortet. Die Einwohnerschaft in Tempelhof hat sich verändert, der Zuzug kommt zu großen Teilen aus Kreuzberg. Der PLR Manteuffelstraße ist wichtiger Schwerpunkt, hier liegt teils eine schwierige Sozialstruktur vor, es lassen sich hohe Zahlen bei Hilfen zur Erziehung feststellen, sowie eine steigende Zahl Kinderschutzfälle, auch von den Schulen werden Probleme rückgemeldet. Der PLR Germaniagarten ist in der Arbeit des Jugendamtes trotz 6 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II der geringen Zahl an Kindern ein Schwerpunkt, aktuell sind ca. 70 Familien in Betreuung. Es gibt Überlegungen durch das Familienzentrum in der Götzstraße präventive Angebote zu schaffen. Eine Beteiligung an einem Netzwerk Manteuffelstraße wäre möglich, wenn es von jemand aufgebaut und „angeschoben“ werden würde (Kooperationsbereitschaft). Das Jugendamt war auch an einem ersten runden Tisch zur Colditzstraße beteiligt, da es Hinweise auf mangelnde Essensversorgung und Kinderschutzmeldungen gab, inzwischen gibt es aber eine neue Leitung der Einrichtung und die Zusammenarbeit hat sich verbessert. Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Vernetzung der Institutionen Übergang Kita/Schule; Stärkung der Kooperation Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption zur Zusammenarbeit Jugendhilfe – Schule PLR Germaniagarten Verbesserung der Angebotssituation im PLR Germaniagarten Aufbau von unterstützenden Netzwerken Ausbau der Angebote in Kooperation mit dem Familienzentrum Götzstraße Tabelle 3: Ziele und Maßnahmen des Jugendamtes 3.5 Ordnungsamt Der Fachbereich Ordnung des Ordnungsamts ist für den gesamten Bezirk zuständig und wird reaktiv tätig, wenn Meldungen eingehen. Die LORSystematik spielt bislang für das Ordnungsamt keine Rolle. Das Ordnungsamt ist mit diversen Einrichtungen vernetzt, die Koordinatoren verfügen über Listen der Einrichtungen und Angebote und geben diesbezügliche Informationen an die Mitarbeiter_innen im Außendienst weiter. Das Ordnungsamt kann aus den täglichen Arbeitserfahrungen wichtige Beiträge zur Identifizierung von Angsträumen in der Bezirksregion beitragen. In der BZR Tempelhof lag ein Schwerpunkt des Ordnungsamtes in der Eindämmung des Autohandels im Gebiet rund um die Teilestraße, dieser geht inzwischen zurück, dennoch sind auffällig viele Autowerkstätten in diesem Gebiet zu verorten. Ebenso fallen Veranstaltungen am Tempelhofer Feld in die Zuständigkeit des FB Straßen, die Zusammenarbeit mit Grün Berlin und der Gesellschaft, die den Hangar vermietet, wird geschätzt. An dem Grünstreifen im PLR Germaniagarten (zwischen Teilestraße und GottliebDunkel-Straße), der im Ausgleich zur Autobahn geschaffen wurde, gibt es immer wieder den Versuch, dort nicht angemeldete, illegale Technopartys zu veranstalten, bei denen es zu Lärmbelästigung und Vermüllung kommt. Bei Veranstaltungen in der Columbiahalle kommt es zu verstärkter Verschmutzung, das Ordnungsamt ist vor Ort und überprüft auch den Verkauf von Fanartikeln bei Konzerten. 7 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Bei einer Prüfung von Gewerbetreibenden Nähe S-Bahnhof Tempelhof/ Ordensmeisterstrasse wurde festgestellt, dass von 100 Prüfungen nur 6 Genehmigungen vorlagen. Dies betraf in erster Linie die Nutzung von Gehsteigen mit Mobiliar und Aufstellern, durch die eine barrierefreie Wegenutzung verhindert wird. 3.6 Schul- und Sportamt Das Schulamt arbeitet nicht anhand der LOR-Systematik, sondern im Bereich Grundschulen mit Einzugsgebieten. Die Einzugsgebiete der Grundschulen hängen vom Standort und den Einwohnerstrukturen in der Nähe des Standortes ab. Sie sind nicht deckungsgleich mit der LOR Systematik. Im Bereich der Oberschulen (Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien) existieren keine Einzugsgebiete. Es besteht ein Defizit an ungedeckten und gedeckten Sportflächen. Dieses Problem verdichtet sich, wenn Sportflächen wegfallen (aktuell: Schulsporthalle Luise-Henriette-Gymnasium). Es fehlen zudem im Bezirk geeignete Flächen um zukünftig neue ungedeckte und gedeckte Sportflächen zu schaffen. Grundsätzlich sind die Schulsporthallen bis 16 Uhr für den Schulsport reserviert und stehen ab 16 Uhr für die Nutzung durch Sportvereine zur Verfügung. Die schulische Nutzung hat hierbei nach II Ziffer 4 Absatz 10 der Sportanlagen-Nutzungs-Vorschriften (SPAN) Vorrang, wenn Kapazitäten fehlen, um alle Bedarfe bis 16.00 Uhr zu befriedigen und dies durch die Schulaufsicht bestätigt wird. Durch die akute Sperrung der Schulsporthalle des Luise-Henriette-Gymnasiums wird die Verfügbarkeit von gedeckten Sportflächen für Sportvereine eingeschränkt. Das Stadtbad Tempelhof liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Schul- und Sportamtes. Die Schulplatzversorgung für die in der Notunterkunft Colditzstraße untergebrachten Kinder und Jugendliche erfolgt in der Paul-Simmel-Grundschule sowie in anderen Grundschulen des Bezirks und der Region. Es werden Zusatz-/Containerbauten benötigt, um die notwendigen SchulplatzKapazitäten zur Verfügung stellen zu können. Durch die hohe Flüchtlingszahl und die wachsende Stadt ist ein Zuwachs/steigender Bedarf an Grund- und Oberschulplätzen festzustellen. Die Integrierten Sekundarschulen in Tempelhof-Schöneberg werden auch aus anderen Bezirken nachgefragt. Es besteht grundsätzlich ein Bedarf an zusätzlichen Schulräumen. Aus Sicht des Schul- und Sportamtes bestehen keine überbordenden Probleme in einzelnen Bezirksregionen, sondern gesamtbezirkliche Schwierigkeiten. Schulen sind per se in Bezug auf die Schulplatz-Kapazitäten nicht grenzenlos erweiterbar. Veränderungen in der Zahl der zu beschulenden Personen aufgrund von unerwartet hohem Zuzug/Zuwanderung müssen aber bewältigt werden. Es wurde bei der zuständigen Senatsverwaltung Bedarf gemeldet. 8 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Ertüchtigung aller Schulgebäude unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit, Anpassung an Bedarfe der Inklusion Freiflächengestaltung für Bedürfnisse des Ganztagsangebotes Bedarfsanalyse und Klärung von Finanzierungsoptionen BZR Tempelhof PLR Rathaus Tempelhof Schwimmunterricht in Schulen absichern Schließung des Stadtbades Götzstraße aufgrund aktueller Konzepte der Berliner Bäderbetriebe ist zu befürchten / Auswirkungen/Alternativen für die Region abwägen Tabelle 4: Ziele und Maßnahmen des Schulamtes 3.7 Sozialamt Das Sozialamt ist generell eine Leistungsstelle und primär mit den hiermit verbundenen Aufgaben betraut. Die LOR Systematik spielt in der Arbeit des Sozialamtes bislang keine wesentliche Rolle. Das Klientel des Sozialamtes lässt sich in verschiedene Gruppen einteilen: Ältere Menschen und Senioren, die im Kiez verwurzelt sind, ferner Menschen im Rentenalter und erwerbsunfähige Personen ohne ausreichendes Einkommen sowie geistig, seelisch und körperlich, behinderte und pflegebedürftige Klienten und deren Angehörige. Hinzu kommen wohnungslose und asylbewerberleistungsberechtigte Haushalte. Ein Verbleiben in einem Sozialraum hängt von längerfristig verfügbarem bezahlbarem Wohnraum ab, diesbezüglich kann das Sozialamt nicht steuern. Gegenwärtig ist die Sozialraumorientierung im Sozialamt noch nicht umgesetzt, aber es finden Umwandlungsprozesse statt. In Bezug auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit ist ein sozialraumorientierter Ansatz nicht unbedingt sinnvoll, da diese eine nicht steuerbare Leistung darstellt, die sich aus individuellen Leistungsansprüchen ergibt. Die Seniorenarbeit ist hingegen bereits regional organisiert. Die Umgestaltung der SFS Berliner Bär ist diesbezüglich als sozialraumorientierte Maßnahme zu nennen. In Bezug auf die Regionalisierung der Sozialen Dienste werden gegenwärtig durch die Leitung der Sozialen Dienste verschiedene Daten ausgewertet, um sozialräumliche Bedarfe und Eigenheiten zu identifizieren. Die Daten beziehen sich auf Fälle im Bereich Miet- und Energieschulen und Fälle der Betreuungsbehörde. Hieraus sollen Indikatoren für den Personaleinsatz abgeleitet werden. Im Bereich der Wohnungsnotlagen hat der Bezirk keine autarken Handlungsgrundlagen, die Belegung von Obdachlosenunterkünften wird zentral gesteuert. So kommt es zu einem „Import/Export“ von Klient_innen, wenn diese vom Bezirk an die zentrale Unterbringungsstelle übermittelt werden bzw. wenn diese wiederum Einweisungen in die im Bezirk befindlichen Un9 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II terkünfte vornimmt. Sozialräumlich orientierte Ansätze sind schwer umsetzbar, da auch die Trägerlandschaft landesweit organisiert ist. Die Zuständigkeit für Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, liegt in dem Bezirk, in dem die letzte Wohnanschrift/Meldeadresse liegt (örtliche Zuständigkeit SGB XII). Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Schaffung bzw. Akquise von Wohnheimen für Obdachlose Beschreibung der Rahmenbedingungen/Konzeption zur Beschaffung neuer Wohnheime für Obdachlose und Asylgruppen, Ausbau ggf. bezirklich bilaterale Lösungen und Vereinbarungen . Bezirk Abbau und Steuerung von Wohnungsnotlagen +35% Wohnnotlager Ausbau ggf. bilateraler Lösungen suchen (Träger) PLR Germaniagarten Verbesserung und Öffnung der Angebote in der Seniorenfreizeitstätte Berliner Bär Renovierung Neuausrichtung Installation weiterer Angebote Tabelle 5: Ziele und Maßnahmen des Sozialamts 3.8 Stadtentwicklungsamt Im Werkstattgespräch verwies die Amtsleitung auf die Bereichsentwicklungsplanung, für die das Bezirksregionenprofil die Planungsgrundlage darstellt. Die Bereichsentwicklungsplanung für den Ortsteil Tempelhof wurde 1999 beschlossen (ohne Tempelhofer Feld). Gesamtstädtisch wurde 2002 für den Innenstadtraum eine Zusammenschau vorgenommen (mit Tempelhofer Feld und Wohnbaupotenzialen), seitdem haben sich Ziele verändert. Die Amtsleitung sieht das Potential zur Synergiebildung mit der OE SPK und der Verwendung des BZRP im Rahmen der Fortschreibungen der Bereichsentwicklungsplanung. Die durch das BZRP vorliegenden Analysen können als Basis für eine Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanung verwendet werden, da sie relevante inhaltliche Komponenten beinhalten. Die im Teil II des BZRP festzulegenden Ziele und Maßnahmen für die Bezirksregion werden in Bezug auf den Bereich Stadtentwicklungsplanung mit einem Ergänzungsband erweitert. Durch die Datenkoordination der OE SPK wird eine Zusammenfassung und Aufbereitung des Textteils der BEP Tempelhof I (1999) für diesen Ergänzungsband erarbeitet, die mit der Arbeitsgruppe Entwicklungsplanung des Fachbereichs Stadtplanung abgestimmt wird. Auf dieser Basis kann das Nutzungskonzept der Bereichsentwicklungsplanung erarbeitet werden. Es gilt zudem abzuklären, in wie weit die in den BZRP Teil I und II enthaltenen Stellungnahmen der Fachämter eine ausreichende Basis für die Aktualisierung der BEP darstellen bzw. in 10 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II welchem Rahmen zu aktualisierende Aussagen berücksichtigt werden müssen. Ebenso können die bereits in der Abstimmung mit den Fachämtern erarbeiteten Ziele und Maßnahmen für die Bezirksregion bei der Aktualisierung der BEP verwendet werden. Die Instrumente BZRP und BEP können in Bezug auf Datengrundlagen zukünftig miteinander verknüpft werden. Die Arbeit der OE SPK kann somit zukünftig für den Bereich Stadtplanung als Dienstleistung genutzt werden und ergänzende Ressourcen bereitstellen. In der Fortschreibung der BEP für die Bezirksregion Tempelhof ist im Gegensatz zu 1997 auch der ehemalige Flughafen Tempelhof zu berücksichtigen. Bislang ist der Flächennutzungsplan nicht geändert worden und sieht für das ehemalige Flughafengelände zum Teil die Nutzung als Wohn-, sowie als Gewerbe- und Industriegebiet vor. Wenn der gegenwärtig erarbeitete Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) fertiggestellt und durch das Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sein. Der EPP ist ebenso bei der Fortschreibung des BEP zu berücksichtigen. Es bietet sich an, die AG Sozialraumorientierung (AG SRO) auch als Gremium für die Abstimmung im Rahmen der Fortschreibung der BEP zu nutzen, da die beteiligten Stellen auch gleichzeitig Träger Öffentlicher Belange sind. Im Rahmen der AG SRO können auch das für den Bereich Tempelhof I beschlossene Nutzungskonzept diskutiert und mögliche Modifikationsbedarfe erörtert werden. Zukünftig werden auch für die Bereichsentwicklungsplanungen die Zuschnitte der Lebensweltlich orientierten Räume (LOR) verwendet. Somit sollte die Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanungen auf der Basis der Bezirksregionenprofile erfolgen. Ebenso können dann weitere Daten, die im abgestimmten Datenpool mit LOR Bezug hinterlegt sind, genutzt werden. Hierdurch wird in der BEP für die Bezirksregion Tempelhof auch der Planungsraum Lindenhofsiedlung (PLR 07040402) berücksichtigt werden, der Teil der Bezirksregion Tempelhof ist, aber zum Ortsteil Schöneberg gehört. Raumbezug Ziel Maßnahme BZR Tempelhof Bezirksregion in gesamtstädtische Planungen einbeziehen Aktualisierung der BEP Tempelhof mit Bezirksregion als räumlichem Bezug unter Nutzung des BZRP als analytische Grundlage BZR Tempelhof Wohnungsneubau Ziel ist noch zu formulieren PLR NeuTempelhof Erhalt und Aufwertung Platz der Luftbrücke Aufnahme Platz der Luftbrücke ins Platzprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt PLR Rathaus Verbesserung der Erreichbarkeit Tempel- Brücke/Straße an der Oberlandstra- 11 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Tempelhof PLR Germaniagarten hofer Feld von der Oberlandstraße ße zum Bahnhof? Tempelhofer Feld/S- PLR Rathaus Tempelhof Stärkung des Zentrums um das Rathaus Tempelhof BVV Beschluss zur Umgestaltung und Aufwertung der Flächen rund um das Rathaus Tempelhof. Auslobung eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbs Neue Mitte Tempelhof Tabelle 6: Ziele und Maßnahmen des Stadtentwicklungsamts 3.9 Straßen- und Grünflächenamt Das Straßen- und Grünflächenamt arbeitet grundsätzlich mit Raumzuschnitten, die sich in die LOR-Systematik eingliedern lassen. Im Werkstattgespräch wurde deutlich, dass die BZR Tempelhof in den gegenwärtigen Planungen des Straßen- und Grünflächenamtes nicht die oberste Priorität besitzt. Maßnahmen in der BZR Tempelhof sind grundsätzlich vorstellbar, aber müssen im Einklang mit gegebenen personellen Ressourcen stehen. Gegenwärtig sind im Rahmen der Investitionsplanung sechs Maßnahmen des Straßen- und Grünflächenamtes im BA angemeldet (Sitzung am 21.02.2015), dies sind jeweils drei Maßnahmen im Bereich Straßen und drei Maßnahmen im Bereich Grünflächen. Nur eine dieser Maßnahmen betrifft die Bezirksregion Tempelhof. Sofern eine Zustimmung des BA erfolgt, wird ein Großteil der Grünanlage Marienhöhe bis 2019 grundsaniert. In der Grünanlage sind aufgrund von Erosionen zum Teil Wege nicht mehr nutzbar und Hänge nicht mehr sicher. Die Aussichtsplattform, die auf den ehemaligen Zentralpunkt Rautenberg hinweist, ist zugewachsen und bietet kaum noch Aussichtsmöglichkeiten. Die Grünanlage wird von den Anwohnenden hauptsächlich als Hundeauslaufgebiet benutzt. Die Attraktivität der Anlage wird als begrenzt beurteilt. Die in früheren Jahren angelegte Rodelbahn ist nicht mehr offiziell in Betrieb und wird auch nicht mehr wiederhergestellt. Dies betrifft Rodelbahnen im Land Berlin generell, da aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage die Bezirke im Falle eines Betriebes aufsichtspflichtig und ggf. haftungspflichtig wären. Der Spielplatz in der Marienhöhe ist einer der ältesten Spielplätze im Bezirk. Der Spielplatz ist gut bestückt, wenn die nötigen Mittel vorhanden wären, würden aber einige Geräte ersetzt werden, dies ist aber zurzeit nicht Teil der Planung. Im Rahmen der IGA 2017 werden auch dezentrale Projekte gefördert, hierdurch können Grünanlagen aufgewertet werden. Das Förderprogramm BENE (Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung) wird durch EFREMittel (EU) ermöglicht, insgesamt stehen knapp 117 Mio. € für Klima- und Umweltschutzaufgaben zur Verfügung (siehe http://www.uep-berlin.de/). Diese Mittel könnten auch zur Aufwertung von Grünanlagen genutzt werden. 12 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Es besteht die Planung mit diesen Mitteln zukünftig die Grünachse Bohse-, Alter, Lehne- und Frankepark gärtnerisch anzugehen, um die benötigte Pflege der Anlagen zu mindern. In den letzten Jahren war nur die Erhaltung der Verkehrssicherheit möglich. Der Erfolg dieser Planungen ist derzeit noch ungewiss, diese Planungen finden sich zum Teil bereits im Bereichsentwicklungsplan von 1997. Das Grünflächenamt hat keine Zuständigkeit für das Tempelhofer Feld, das Südgelände und den Teltow Kanal. Das Straßen- und Grünflächenamt ist Kooperationspartner im FahrRat und in der Spielplatzkommission. Raumbezug Ziel Maßnahme BZR Tempelhof Ausbau des Radwegenetzes Umsetzung des Fahrrad Nebenroutennetzes PLR Marienhöhe Steigerung der Wertschätzung mit Aufwertung des öffentlichen Raumes (PLR 07040404) Grünanlage Marienhöhe Wegesanierung in Vorbereitung Böschungssicherung PLR Rathaus Tempelhof ÜLR Germaniagarten Grünflächen attraktiver gestalten Neugestaltung Grunackpark Neugestaltung Spielplatz Grünanlage Rohrbeckstraße Tabelle 7: Ziele und Maßnahmen des Straßen- und Grünflächenamts 3.10 Umwelt- und Naturschutzamt Das Umwelt- und Naturschutzamt ist eine Ordnungsbehörde und hat nur einen kleinen planerischen Bereich (Spielplätze). Daten werden vom Umwelt- und Naturschutzamt nicht in der LOR-Systematik erhoben oder verwendet. Das Amt ist hauptsächlich mit Ordnungs- und Aufsichtsaufgaben bezüglich Betriebe, Altlasten, Naturschutz und Artschutz beschäftigt und arbeitet anlassbezogen. Sozialraumorientierung ist für das Umwelt- und Naturschutzamt kein praktizierter Ansatz. Den räumlichen Bezug bilden Standorte von zu überwachenden/überprüfenden Anlagen und Naturschutzflächen. Sozial-/Einwohnerdaten werden nicht verwendet, es besteht auch kein fachlicher Bezug zu diesen. Das Amt erfüllt hauptsächlich Aufgaben nach Ordnungsrecht. Das Umwelt- und Naturschutzamt ist nicht für Pflege und Erbauung zuständig. Das Umwelt- und Naturschutzamt leistet in Planungsprozessen „Amtshilfe“ in Bezug auf Lärmminderungsmaßnahmen. Das Umwelt- und Naturschutzamt ist an Baumaßnahmen beteiligt, wenn diesbezüglich Gutachten/Bewertungen zu Umwelt- und/oder Naturschutz notwendig werden und kooperiert mit dem Stadtentwicklungsamt. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat auch eine Schnittstelle mit dem Ordnungsamt im Bereich von Anordnungsverfahren bei Verstößen gegen Natur- und Umweltschutz. Die Spielplatzplanung war eine Mitarbeiterin gebunden (ursprünglich Stadtplanung), die inzwischen in Pension ist. Es besteht keine 13 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II gesetzliche Verpflichtung zur Spielplatzplanung mehr, gegenwärtig ist dieses Aufgabengebiet nicht besetzt. 3.11 Wirtschaftsförderung Grundsätzlich orientiert sich die Wirtschaftsförderung an Wirtschaftsräumen (Gewerbegebiete, Einkaufsstraßen) und arbeitet nicht mit der LORSystematik und nicht mit Sozialraumbezug. In Bezug auf den Bereich Ausbildung (Fachkraftsicherung) erfolgt die Einbeziehung von Schulen, JFE und dergleichen, hierbei ist zum Teil ein Sozialraumbezug vorhanden. Bei der Akquise von Auszubildenden und Personal sind Sozialräume wichtig. Zukünftig werden andere Schwerpunkte die Arbeit der Wirtschaftsförderung bestimmen, da sich Förderprogramme in ihren Ausgestaltungen verändert haben und neue Themenbereiche (z.B. Aktivierung von Flüchtlingen) hinzugekommen sind, hieraus können sich Sozialraumbezüge ergeben. Die Wirtschaftsförderung ist in Bezug auf die Einkaufsstraße Tempelhofer Damm und das Gewerbegebiet Teltowkanal (politische Problematik: Gebiet reicht bezirksübergreifend bis nach Neukölln) aktiv, bzw. arbeitet mit Unternehmern aus diesen Bereichen zusammen. Das Netzwerk Südkreuz und das Gebiet an der Bessemerstraße liegen ebenso in der BZR Tempelhof und sind entwicklungsrelevant (wenn auch im Ortsteil Schöneberg gelegen). Die Entwicklungen in diesen Gebieten und der dort stattfindende Wohnungsbau sind für die infrastrukturelle Ausstattung der BZR relevant. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist die durch den Wohnungsneubau bedingte Verdrängung von Kleingewerbe problematisch. Die zukünftige Entwicklung rund um das Tempelhofer Feld ist ein weiteres Thema, mit dem sich die Wirtschaftsförderung beschäftigt, welches einen Bezug zur BZR Tempelhof besitzt. Für die Wirtschaftsförderung werden die Entwicklungen relevant, wenn es doch zur Schaffung von neuen Gewerbeflächen auf dem Tempelhofer Feld kommen sollte. Die Einrichtung eines BID (Business Improvement Distrikts) am Tempelhofer Damm ist noch nicht abgeschlossen. Der Leitfaden ist noch nicht fertig gestellt und es gilt noch Unstimmigkeiten zu beseitigen. Vor kurzem fand der erste Workshop zur Erstellung der Merkblätter statt. Es sind noch nicht alle Zuständigkeiten abschließend geklärt - siehe auch: http://uitempelhoferdamm.de/think-bid-think-tempelhof/ Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Ausbildungsplatzakquise in Übergang Schule/Beruf Ausweitung des RingPraktikums im Bezirk Bezirk Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen (Vollzeit und qualifiziert) Stärkung der lokalen Wirtschaft, Bestandspflege und neue Ansiedelungen Bezirk Ausbildungskompetenz der Unternehmen Bedarfsbefragung der Un- 14 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Raumbezug Ziel Maßnahme ausbauen und sichern ternehmen im Rahmen der Bestandspflege und im Rahmen einzelner Projekte PLR Neu-Tempelhof Eventlocation Tempelhofer Feld/Flughafen stärken „Creative Industries“ Beteiligung an der Entwicklung einer Landesstrategie für das Tempelhofer Feld PLR Schöneberger Insel PLR Lindenhofsiedlung Vernetzung der Unternehmen im Gebiet Südkreuz WDM-Projekt mensnetzwerk PLR Manteuffelstraße PLR Rathaus Tempelhof Am Tempelhofer Damm nachhaltige Netzwerkstrukturen schaffen (autark von Fördermitteln durch Eigeninitiative) Umsetzung eines Business Improvement District (BID) für den Tempelhofer Damm um tragfähige Strukturen zu schaffen. Stärkung integrierter Standort, Einbindung aller Akteure (Hauseigentümer etc.) PLR Rathaus Tempelhof PLR Germaniagarten Aufbau einer überbezirklichen Vernetzung des Standortes Gewerbe- und Industriegebiet Teltowkanal Mittelfristig Schaffung eines weiteren Industrie- und Gewerbenetzwerkes am Standort Teltowkanal (WDM) PLR Rathaus Tempelhof PLR Germaniagarten Ansiedlungen und Erweiterungen in den Gewerbe- und Industriegebieten Ressortübergreifende, zügige Zusammenarbeit im Bezirk sowie ggf. Fördermittelakquise Unterneh- Tabelle 8: Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung 3.12 OE QPK (Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit) Die Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (OE QPK) ist eine Stabsstelle des für Gesundheit zuständigen Bezirksamtsmitglieds. Aufgabenfelder sind Gesundheitsförderung und –planung, Psychiatriekoordination, Suchthilfekoordination und Suchtprävention sowie Gesundheits- und Sozialberichterstattung. Raumbezug Ziel Maßnahme Bezirk Aufbau einer bezirklichen Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Eintritt in den Beruf Die Ergebnisse der Gesundheitskonferenz "Aufbau einer bezirklichen Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Eintritt in den Beruf" mit dem Schwerpunkt Übergänge gemeinsam mit dem Gesundheitsamt sowie der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit in Berlin verstetigen Bezirk Bezirkliche Gesundheitsziele formulieren und durch die BVV beschließen lassen. Anhand einer Bedarfsanalyse aufgrund vorliegender Gesundheits- und Sozialdaten erfolgt die Formulierung von allgemeinen und LORbezogenen Gesundheitszielen und eine Maß- 15 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Raumbezug Ziel Maßnahme nahmeplanung Bezirk Die zunehmend problematischer werdende Situation der Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen verbessern Das unter Leitung der Psychiatriekoordination bestehende Projekt „Irre gut Wohnen für Alle – Netzwerk für soziales Wohnen in TempelhofSchöneberg“ gemeinsam mit freien Trägern und mehreren Dienststellen des Bezirksamtes fortsetzen. Bezirk Gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge beobachten und ggfls. Unterstützungsangebote befördern Regelmäßigen Kontakt zu den Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk halten und Teilnahme an den Runden Tischen usw. der Einrichtungen BZR Tempelhof Die Zustimmung und finanzielle Unterstützung von SenFin und SenGesSoz für die Durchführung des Modellvorhabens „Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe“ bekommen und das Modellvorhaben in der Region Tempelhof umsetzen. Das unter der Leitung der Psychiatriekoordinatorin bestehende Modellvorhaben „Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe“ gemeinsam mit freien Trägern sowie dem Sozialund Gesundheitsamt fortsetzen bzw. die erarbeiteten Grundlagen im Bezirk zu erweitern und umzusetzen, sollte es zu keinem Modellprojekt kommen BZR Tempelhof Kennenlernen der Versorgungsangebote für ältere Bürger_innen Durchführung von regelmäßigen Stadtteilbegehungen mit Bürger_innen, Verwaltung und Politik gemeinsam mit der Seniorenbetreuung und dem Pflegestützpunkt PLR Lindenhofsiedlung Quartiersbezogenes und nachbarschaftliches Netzwerk installieren Gemeinsam mit den Akteuren des GeriatrischGerontopsychiatrischen Verbundes nachbarschaftliche, insbesondere ehrenamtliche Hilfen Begegnungs- und Unterstützungsangebote aufbauen PLR Germaniagarten Verbesserung der psychosozialen Angebote insbesondere für Jugendliche, alleinlebende Männer, alleinerziehende Elternteile, sowie junge Familien Gemeinsam mit den Akteuren der Netzwerkrunde Germaniagarten Angebote für Jugendliche, alleinlebende Männer und alleinerziehende Elternteile, sowie junge Familien erhöhen. PLR Germaniagarten Insbesondere Männer für psychische und körperliche Gesundheitsförderung sensibilisieren Gendersensible Information, Aufklärung und Angebote zu Gesundheitsförderung und Prävention Tabelle 9: Ziele und Maßnahmen OE QPK 3.13 OE SPK Die Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination verfügt gegenwärtig über eine Stadtteilkoordination. Diese ist für die Bezirks16 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II region Tempelhof zuständig. Die OE SPK hat in 2014 eine Regionalkonferenz und eine Nachfolgeveranstaltung für und in der Bezirksregion veranstaltet. Durch die Stadtteilkoordination wurden für 2014 und 2015 erfolgreich Fördermittel aus dem Förderprogramm FEIN4 für die Arbeit im Planungsraum Germaniagarten beantragt. Mit diesen Mitteln konnten lokale Projekte geplant und umgesetzt werden (z.B. Kiezfest). Gegenwärtig wurde für das Gebiet Germaniagarten ein Kiezfonds eingerichtet, aus dem Projekte von Anwohner_innen gefördert werden können. Ebenso hat die Stadtteilkoordination in Zusammenarbeit mit der QPK die Realisierung eines sogenannten Bewegungskarussells ermöglicht, durch das niedrigschwellig Zugang zu verschiedenen Bewegungsangeboten im Quartier Germaniagarten eröffnet wird. Für den Germaniagarten-Kiez wurde durch die Stadtteilkoordination ein Netzwerk aufgebaut und ein quartalsweise erscheinender Newsletter herausgegeben. Die Stadtteilkoordination nimmt an allen Arbeitsgruppen mit Bezug auf die BZR Tempelhof teil und erweitert ihre Netzwerke in der Bezirksregion laufend. 4 Förderprogramm „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 17 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 4 ÄMTERÜBERGREIFENDE ZIELE UND MAßNAHMEN Die folgenden Ziele wurden auf Basis der Ergebnisse der Regionalkonferenz (02/2014) in einem gemeinsamen Workshop mit Vertreter_innen aller Fachämter im Rahmen der AG SRO identifiziert und aufgestellt. Im Nachgang dieses Workshops wurden die Ziele mit der Frage nach diesbezüglichen Maßnahmen mit den Fachämtern im Form einer schriftlichen Abfrage und durch Werkstattgespräche (Fachamt & OE SPK) erörtert und die im Folgenden präsentierten Ergebnisse gesichert. 4.1 Fachübergreifende Raumdatenbank Definition: Es wurde der Wunsch nach einem zentralen Verzeichnis der verfügbaren Räume in den öffentlichen Einrichtungen (sowohl Bezirksamt als auch Träger) geäußert. Mit diesem Verzeichnis sollte es möglich sein, verfügbare Räume zu identifizieren, ungenutzte Potentiale auszuschöpfen, Zuständigkeiten zu erfahren und somit die Raumerlangung zu vereinfachen und die Ausschöpfung von Ressourcen zu erhöhen. Dieser Wunsch ist nicht auf die Bezirksregion begrenzt, sondern gesamtbezirklich vorhanden, eine praktische Umsetzung sollte jeweils in der Verantwortung der Stadtteilkoordination liegen. Vorgehensweise: Um einen Überblick über das Potential der bezirklichen Einrichtungen zu erhalten, wurde der OE SPK ein Auszug aus dem sogenannten Raumbuch durch die SE FinPers/FM zur Verfügung gestellt. Die geplante Erhebung der Raumpotentiale von freien Trägern, Kirchengemeinden und gemeinnützigen Einrichtungen in der Bezirksregion Tempelhof konnte aus Kapazitätsgründen nicht abschließend durchgeführt werden. Ergebnisse: Die SE Facility Management befürwortet das Anliegen. Das Gesundheitsamt benennt Bedarf an Räumen, die für Fortbildungen und Veranstaltungen genutzt werden können und unterstützt eine offizielle Beauftragung der OE SPK mit der Ausarbeitung einer solchen Raumdatenbank. Das Gesundheitsamt verfügt nicht über Räume, die sich zur Fremdnutzung eignen. Die OE QPK erklärt ihre Bereitschaft zur Zuarbeit. Das Jugendamt kann Angaben über Räume im eigenen Fachvermögen und Angaben zur Belegung dieser Räume zuarbeiten. Das Jugendamt sieht eine verbesserte Auslastung der Räume als wünschenswert an. Das Sozialamt befürwortet das Vorhaben. Die Räume in den Seniorenfreizeitstätten werden bereits zur Verwendung außerhalb der Eigennutzungs18 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II zeiten angeboten. Außerhalb der Seniorenfreizeitstätten stehen jedoch keine weiteren Räume zur Fremdnutzung zur Verfügung. Das Straßen- und Grünflächenamt sieht grundsätzlich die Nutzung der Räumlichkeiten auf dem nicht mehr genutzten Tempelhofer Parkfriedhof als möglich an. Die Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten durch Andere wird jedoch aus technischen, organisatorischen und rechtlichen Gründen als schwierig angesehen. Das Amt für Bürgerdienste, das Ordnungsamt und das Umwelt- und Naturschutzamt verfügen nicht über eigene Räume, die für eine Fremdnutzung zur Verfügung stehen. Das Amt für Weiterbildung und Kultur äußerte einen hohen, gegenwärtigen nicht gedeckten, Eigenbedarf an Räumen. Die gegebene Raumsituation wird als nicht zufriedenstellend bewertet. Bei Räumlichkeiten, die außerhalb der Bezirksämter liegen, muss ein Schließdienst gewährleistet werden. Durch den Abbau von Hausmeister_innen können Standorte nicht mehr ausgelastet werden. Das Amt für Weiterbildung und Kultur praktiziert diesbezüglich eine enge Kooperation mit dem Schulamt. Die Wirtschaftsförderung unterstützt die Raumsuche im Rahmen einzelner Projekte, eine generelle Einrichtung einer Raumdatenbank wird nicht befürwortet. Die Wirtschaftsförderung kann selber keine Räume zur Fremdnutzung zur Verfügung stellen. Die Beauftrage für Menschen mit Behinderung fordert bei der Erstellung einer Raumdatenbank, dass diese verlässliche Angaben zur Barrierefreiheit enthalten müsse. Fazit: Um eine umfangreiche und nutzbare Auflistung der verfügbaren bezirklichen Räume und ihrer Belegungen zu erarbeiten, bedarf es einer konkreten Beauftragung und Legitimierung einer Arbeitsgruppe aus verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes (SE FinPers, SE FM, ggf. OE SPK, etc.). Zudem ist zu prüfen, in wie weit die AG SRO als verbindlich zu beteiligendes Gremium in den Prozess der Veräußerung von bezirklichen Liegenschaften einzubinden ist. Für die Erhebung von Angaben zu nutzbaren Räumen von freien Trägern, gemeinnützigen Einrichtungen und Kirchengemeinden müsste ebenso eine konkrete Beauftragung erfolgen und ein angemessener Stellenanteil für Aufbau und Pflege einer Datenbank und zur Vermittlung zwischen Anfragenden und Anbietenden zur Verfügung stehen. Es scheint aus Gründen der Umsetzbarkeit und Handhabbarkeit gegeben, dies räumlich an den Bezirksregionen zu orientieren. Aufgrund der fachübergreifenden Vernetzung ist die Stadtteilkoordination für diese Aufgabe gut geeignet. Die Regionalkonferenzen bieten sich zur Primärerhebung und Kontaktaufnahme 19 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II zu freien Trägern, gemeinnützigen Einrichtungen und Kirchengemeinden an. 4.2 Essbare Gärten Definition: Im öffentlichen Raum werden Pflanzen, die essbare Früchte produzieren, gepflanzt und unter Beteiligung von Bürger_innen gepflegt und geerntet. Hierdurch kann eine Verbesserung der Identifikation mit dem Sozialraum erreicht werden und eine praktische Auseinandersetzung mit dem Thema Ernährung und Lebensmittelproduktion erreicht werden. Die Idee essbare Gärten in der BZR Tempelhof zu etablieren, wurde durch das Jugendamt im Rahmen des Workshops in der AG SRO eingebracht. Dieses Ziel steht in Verbindung mit dem Ziel Gesunde Lebensführung und naturkundliche und Umwelt-Bildung (siehe unten). Vorgehensweise: Geeignete Orte im öffentlichen Raum werden identifiziert, Mittel zur Beschaffung von Pflanzen akquiriert, Pflege- und Bewirtschaftungspläne aufgestellt und in lokalen Kooperationen der Fachämter und sozialen Träger mit Bürger_innen umgesetzt. Ergebnisse: Das Jugendamt hat diesen Vorschlag unterbreitet, da die Annahme vorlag, dass Ziel des BZRP Teil II die Suche nach „Innovativen Ideen zur Verbesserung der Außenwirkung“ wäre. Im Rahmen des Werkstattgesprächs wurde diese Annahme revidiert. Die Idee wurde insgesamt mit Zustimmung aufgenommen, es liegen jedoch in keinem Fachbereich die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen vor, die notwendige Federführung für dieses Projekt zu übernehmen. Ebenso fehlen die Ressourcen, um bei einer Umsetzung des Projektes die notwendigen Kontrollen durch das Gesundheitsamt sicherzustellen. Vorschläge, diese Idee im Rahmen von durch das Jobcenter geförderten Maßnahmen für Arbeitslose umzusetzen, wurden aufgrund der geltenden Bestimmungen bezüglich dieser Projekte und ihrer Abgrenzung zum ersten Arbeitsmarkt, verworfen. Die OE QPK wies darauf hin, dass auf der Internetseite mundraub.org bereits eine umfangreiche Sammlung der öffentlich zugänglichen Pflanzen mit essbaren Früchten zu finden ist. Fazit: Grundsätzlich ist das Vorhaben wünschenswert, aber unter den gegenwärtigen Bedingungen (personelle und finanzielle Ressourcen) nicht umsetz20 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II bar. Empfohlen wird bei notwendigen Neupflanzungen zu überprüfen, ob diese Projektidee wieder aufgegriffen werden kann und benötigte Ressourcen der Fachämter zur Kontrolle einer etwaigen Umsetzung zur Verfügung stehen. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) wird das Vorhaben im Rahmen der Umsetzung von Projekten mit FEIN-Mitteln im Planungsraum Germaniagarten aufgreifen. 4.3 Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls, Identifikation möglicher Angsträume Definition: Die Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes wird durch subjektiv als bedrohlich empfundene Orte eingeschränkt, dies kann durch bauliche und gestalterische Gegebenheiten bedingt sein. Meist betrifft dies öffentliche Räume, in denen das Gefühl einer Bedrohung durch Kriminalität bei vielen Menschen besonders stark ausgeprägt ist. Der Begriff Angstraum kann sich sowohl auf ganze Straßenzüge beziehen als auch auf kleine Bereiche, etwa unübersichtliche Stellen in Parkhäusern oder dunkle Unterführungen. Dabei steht nicht die tatsächlich vorhandene Bedrohung im Vordergrund. Die Identifizierung und Beseitigung von Angsträumen in Stadtgebieten ist ein Problem an der Schnittstelle zwischen Sicherheits- und Stadtentwicklungspolitik. Vorgehensweise: Im Austausch mit Ordnungsamt, Polizei und Fachverwaltungen sowie durch sozialraumbezogene Begehungen mit verschiedenen Zielgruppen (Kinder, Jugend, Senior_innen, etc.) werden Angsträume identifiziert. IN einem weiteren Schritt wird die Expertise der städtebaulichen Kriminalprävention bezüglich der identifizierten Angsträume eingeholt. Anhand der Ergebnisse aus diesem Prozess werden in ämterübergreifenden Kooperationen unter Einbeziehung von ansässigen Eigentümer_innen sowie Gewerbetreibenden die identifizierten Orte umgestaltet. Ergebnisse: Das Jugendamt begegnet diesem Thema durch kleine lokale Projekte und führt Kiezerkunden durch, in denen Kinder bedrohliche Orte melden können. Die Wirtschaftsförderung sieht die Beseitigung von Angsträumen als Teil der Strategieentwicklung im Rahmen von Geschäftsstraßenmanagement und als Teil von Geschäftsstraßeninitiativen. Das Sozialamt sieht dieses Thema im Rahmen der Seniorenarbeit als möglich an. Die OE QPK bietet Zuarbeit zu diesem Thema im Rahmen ihrer Mitarbeit im geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbund an. Durch die Psychiatrie21 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II koordination erfolgte der konkrete Hinweis auf das Gebäude am Tempelhofer Damm Ecke Ordensmeisterstraße. Das Straßen- und Grünflächenamt reagiert auf konkrete Hinweise von Polizei und Ordnungsamt und prüft in wie weit Möglichkeiten bestehen, subjektiv bedrohliche Gegebenheiten zu verändern. Es stehen aber nur Mittel im Rahmen des Unterhalts der Grünflächen zur Verfügung, diese Mittel dürfen nicht zur Erneuerung von Anlagen verwendet werden. Das Stadtentwicklungsamt greift dieses Thema im Rahmen der Bauberatung auf. Das Umwelt- und Naturschutzamt unterstützt eine Beseitigung von Angsträumen durch ordnungsrechtliche Verfolgung von Umweltbelastung und –verschmutzung. Das Ordnungsamt verfügt über Fachwissen hinsichtlich der Angsträume im Bezirk aufgrund der täglichen Praxis in den Sozialräumen und begegnet diesen aktiv im Rahmen der gegebenen personellen Möglichkeiten. Fazit: Es werden bereits Ansätze zur Identifikation und zur Umgestaltung von Angsträumen von verschiedenen Fachämtern in Kooperation praktiziert. Empfohlen werden neben den bereits etablierten Maßnahmen die Schaffung eines Forums für Bürger_innen (ggf. online oder in Form einer öffentlichen Veranstaltung) und daraus folgende Begehungen der Sozialräume in der Bezirksregion durch Abgesandte der Fachverwaltungen und der städtebaulichen Kriminalprävention der Berliner Polizei (wie bereits 2014 in Schöneberg praktiziert) und eine ämterübergreifende Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit Eigentümer_innen, Anwohner_innen und Gewerbetreibenden. Außerdem könnte dieses Thema in der nächsten Regionalkonferenz in Tempelhof einen Schwerpunkt bilden, die durch die OE SPK organisiert und durchgeführt wird. Zudem wäre eine themenspezifische Veranstaltung für Bürger_innen wünschenswert, wenn die dafür benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) steht in Kontakt mit Polizei und Ordnungsamt. Im Zuge der Netzwerk- und Projektarbeit wird dieser Themenbereich berücksichtigt. 4.4 Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum erhöhen Definition: Durch geeignete Maßnahmen werden Bewohner_innen darin unterstützt, den öffentlichen Raum in ihrer Umgebung als ihren Sozialraum wahrzunehmen und sich aktiv in die Erhaltung und Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubringen. Dabei muss beachtet werden, dass verschiedene Nutzer22 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II gruppen im öffentlichen Raum vorhanden sind. Die Bedürfnisse einer heterogenen Gesellschaft sind divergierend. Unterschiedliche, teilweise unvereinbare Bedürfnisse müssen in einem für die Gesellschaft vertretbaren Konsens erarbeitet werden. Dabei sind marginalisierte Gruppen durch Multiplikator_innen miteinzubeziehen. Vorgehensweise: Beteiligung der Bürger_innen an Planungen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, Beteiligung und Unterstützung der Bürger_innen bei der Organisation von sozialraumbezogenen Veranstaltungen (Kiezfeste, Weihnachtsmarkt), Aktivierung von nachbarschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement im Sozialraum, Schaffung von Angeboten zum Kennenlernen des Sozialraums, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Informationsweitergabe, Durchführen von Projekten zur Verschönerung des öffentlichen Raumes und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität (z.B. „Putztage“ im Park) Ergebnisse: Das Ordnungsamt trägt aktiv dazu bei, eine Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer von öffentlichem Gut zu erhöhen. Die Wirtschaftsförderung sieht die Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum als Teil der Strategieentwicklung im Rahmen von Geschäftsstraßenmanagement und als Teil von Geschäftsstraßeninitiativen, dazu gehören die Initiierung und Unterstützung von Marketingaktionen. Die Kiezspaziergänge der Bürgermeisterin sind ein bereits praktizierter Ansatz zu diesem Thema. Das Jugendamt führt Kiezerkundungen durch, auf deren Basis Mikroprojekte in den Jugendfreizeitstätten umgesetzt werden (z.B. Verschönerung der Region). Das Straßen- und Grünflächenamt gestaltet Spielplätze bei Umbau unter bestimmten Mottos, die einen räumlichen Bezug aufweisen. Das Sozialamt ist Mitorganisator der sozialen Stadtteil-Spaziergänge (mit OE QPK und OE SPK). Das Amt für Umwelt- und Naturschutz erteilt die Ausnahmegenehmigung für Straßenfeste in Bezug auf Lärmschutz. Das Amt für Weiterbildung und Kultur unterstützt die Identifikation mit dem öffentlichen Raum durch Kulturangebote und (Heimat-)Museen. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung betont, dass es sicherzustellen ist, dass Menschen mit Behinderung oder deren Interessensvertretungen als eine der genannten marginalisierten Gruppen in geeigneter, d.h. bedarfsgerechter und barrierefreier Form aktiv einbezogen werden in Planungsprozesse und sozialraumbezogene Aktivitäten. Hierzu bieten sich die Synergiepotentiale an, die sich aus einer Kooperation mit dem 23 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Geschäftsbereich der Beauftragten und bestehenden behindertenpolitischen Gremien und Netzwerken ergeben würden. Fazit: Es werden bereits unterschiedliche Ansätze zur Erhöhung der Identifikation mit dem öffentlichen Raum praktiziert. Empfohlen werden neben den bereits etablierten Maßnahmen die Ausweitung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Sport, Kultur, Feste, etc.) und die Unterstützung und Schaffung von lokalen Kulturprojekten durch Kooperationen von Bürger_innen, sozialen Trägern, gemeinnützigen Einrichtungen, Kirchengemeinden, öffentlicher Verwaltung und Gewerbetreibenden (z.B. in Form eines lokalen Kulturnetzwerks). Gezielte Aktionen mit Bürger_innen wie „Kehr-Tage“ (ein Angebot der Stadtreinigung) oder „Balkon-Wettbewerbe“ sollten mit Bezug auf die Kieze in der Bezirksregion ermöglicht werden. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) beteiligt sich an Kiezerkundungen und Kiezspaziergängen. Die Stadtteilkoordination unterstützt lokale Projekte, beispielsweise konnte durch die beantragten FEIN-Mittel bereits ein Kiezfest im Planungsraum Germaniagarten ermöglicht werden, was im Herbst 2015 erneut möglich werden wird. Ebenso fördert die Stadtteilkoordination mit dem eingerichteten Kiezfonds die Identifikation der Anwohnenden mit dem öffentlichen Raum. Durch die Kiezfonds können kleine lokale Projekte unterstützt werden (z.B. Baumbestimmung im Germaniagarten). 4.5 Bezirksregion barrierefrei/barrierearm gestalten Definition: Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt, sowie von Information und Kommunikation in der Weise, dass sie von Menschen mit Behinderung und von älteren Menschen in derselben Weise genutzt werden können wie von Menschen ohne Behinderung. Im weiteren Sinn zielt das Prinzip der Barrierefreiheit aber darauf, dass nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern beispielsweise auch ältere Menschen und Personen mit Kleinkindern in die frei zugängliche Nutzung der baulich gestalteten Umwelt einbezogen werden und am öffentlichen Leben partizipieren können. Eine Erweiterung um den kulturellen Aspekt beschreibt die Maßnahmen des Konzepts der Interkultur, mit denen kulturelle Barrierefreiheit geschaffen wird und somit Institutionen für den Umgang mit Individuen einer Gesellschaft der Vielheit befähigt werden. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) besagt in § 4: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte 24 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Gemäß Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und – systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden zu gewährleisten. Die erforderlichen Maßnahmen schließen nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 der UNBehindertenrechtskonvention die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren ein. Diesbezügliche Maßnahmen müssen gemäß den 10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020 erarbeitet werden. Vorgehensweise: Zum einen gilt es bestehende Barrieren zu identifizieren und diese gezielt abzubauen, zum andern müssen die verschiedenen Perspektiven von Menschen in ihren Lebenslagen bei Planungen und Konzepten berücksichtigt werden, damit diese ohne Barrieren umgesetzt werden können. Hierfür muss sowohl ein Verständnis dafür geschaffen werden, welche Umstände Barrieren entstehen lassen als auch Mittel zur Verfügung stehen, um bestehende Barrieren abzubauen und Umgestaltungen durchzuführen. Ergebnisse: Für die Umsetzung von Barrierefreiheit in Bezug auf Straßen und Gehwege stehen dem Straßen- und Grünflächenamt Sondermittel zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel wird mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Beirat von und für Menschen mit Behinderung festgelegt. Die für dieses Jahr festgelegten Maßnahmen betreffen nicht die BZR Tempelhof. In Bezug auf Lichtsignalanlagen (LSA) ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Das Jugendamt sieht einen Schwerpunkt in Bezug auf die Schaffung von Barrierefreiheit im Familienzentrum Götzstraße. Es fehlen ansonsten die Mittel zu einer umfangreichen Umsetzung in den eigenen Einrichtungen, beispielsweise ist die gerade renovierte JFE Hessenring nicht barrierefrei. Das Amt für Weiterbildung und Kultur benennt als Bedarf in der BZR Tempelhof, die Zugänge zur Zentralbibliothek im Rahmen der Sanierung barrierefrei zu gestalten, ebenso gilt dies in Bezug auf die Zugänge zur Galerie im Rathaus Tempelhof. Das Schul- und Sportamt kann Standardanpassungen nur bei vorhandenen Finanzressourcen vornehmen, diese sind gegenwärtig nicht im benötigten Umfang vorhanden. 25 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Für das Sozialamt ist die barrierefreie Gestaltung der Bezirksregion hingegen wenn nur ein Einzelthema im Rahmen der Bearbeitung von individuellen Ansprüchen. Das Gesundheitsamt begrüßt dieses Ziel, kann aber zu diesem nicht beitragen. Die Wirtschaftsförderung hat für die BZR Tempelhof keinen Handlungsansatz, um auf eine barrierefreie Gestaltung hinzuwirken. Im Rahmen eines Geschäftsstraßenmanagements würde dieses Ziel einen Aufgabenbereich darstellen. Wenn die Bewerbung für die Aufnahme des Tempelhofer Dammes in das Förderprogramm Aktive Zentren erfolgreich gewesen wäre, wäre dies ein Thema in der BZR gewesen. Das Ordnungsamt wirkt und kooperiert mit der Straßenbaubehörde. Ein Problem in Bezug auf die Barrierefreiheit in der BZR Tempelhof sieht das Ordnungsamt in der Nutzung von Wegen durch Gewerbetreibende, die durch (nicht genehmigte) Werbeaufsteller und/oder Möblierung neue Barrieren im öffentlichen Raum schaffen sowie durch nicht sachgemäß abgestellte PKW. Bei einer Prüfung von Gewerbetreibenden nahe dem SBahnhof Tempelhof wurde festgestellt, dass von 100 Prüfungen nur 6 Genehmigungen vorlagen. Dies betraf in erster Linie die Nutzung von Gehsteigen, die verstellt waren und so eine barrierefreie Wegenutzung nicht gegeben war. Fazit: Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist ein landesweites Ziel. Innerhalb der Bezirksregion Tempelhof gilt es, neben weiteren baulichen Verbesserungen, Ausstattungsdefizite zu identifizieren und zu beheben. Außerdem gilt es die Gewerbetreiben und Anwohner_innen zu sensibilisieren und darauf hinzuwirken, dass diese keine neuen Barrieren im öffentlichen Raum erschaffen. Empfohlen wird neben den bereits etablieren Maßnahmen die Einrichtung eines runden Tischs Barrierefreiheit Tempelhof, an dem gezielt mit lokalen Beteiligten am Abbau von Barrieren in der Bezirksregion, die nicht baulich bedingt sind, gearbeitet wird. Die zu den vorigen Zielen gegebenen Empfehlungen bieten ebenso Ansätze, mit denen die Umsetzung von Barrierefreiheit unterstützt werden kann. Die OE SPK in Form der Stadtteilkoordination kann dieses Thema in lokalen Netzwerken und kleinräumigen Projekten berücksichtigen. In Abstimmung mit den bezirklichen Beauftragten könnte die Stadtteilkoordination auch weitere Aufgaben bezüglich eines runden Tisches (Organisation, Moderation) übernehmen. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung begrüßt den Vorschlag, einen Runden Tisch Barrierefreiheit Tempelhof unter der Organisation und Koordination der Stadtteilkoordination zu gründen, ausdrücklich und bietet 26 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II zwecks Bündelung von im Bezirk vorhandener Fach- und Betroffenenkompetenz durch den Bereich Beauftragte für Menschen mit Behinderung Unterstützung an. 4.6 Sozialpsychiatrie sozialräumlich umsetzen Definition: Die sozialpsychiatrische Versorgung ist gegenwärtig Einzelfallorientiert, das betrifft sowohl die Bemessung des Hilfebedarfs als auch dessen Planung durch den Behandlungs- und Rehabilitationsplan, ebenso erfolgt die Abrechnung und Bezahlung ausschließlich einzelfallbezogen. Eine sozialräumliche Umsetzung der Sozialpsychiatrie verlangt somit für die Leistungserbringer_innen neue Spielräume, damit Vernetzungen im Sozialraum ermöglicht werden. Durch den Aufbau von Vernetzungen zu Trägern aus anderen Bereichen und zu Angeboten außerhalb der psychiatrischen Versorgung können Klient_innen schneller wieder aus der sozialpsychiatrischen Hilfe entlassen werden bzw. mit geringeren Hilfebedarfen versorgt werden. Vorgehensweise: In einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe unter Leitung der Psychiatriekoordinatorin der OE QPK mit Vertreter_innen des sozialpsychiatrischen Dienstes, des Fallmanagements, des Controllings des Sozialamtes, der OE SPK und der freien Träger, werden Konzepte für die sozialräumliche Umsetzung der sozialpsychiatrischen Betreuung erarbeitet. Diese Konzepte sollen im Rahmen eines Modellprojekts in der BZR Tempelhof umgesetzt und die daraus gewonnen Erfahrungen evaluiert werden. Anhand der Ergebnisse des Modellprojekts könnte eine Neuausrichtung der Berliner Versorgungslandschaft in der Sozialpsychiatrie erfolgen. Ergebnisse: Zurzeit stagniert die Weiterentwicklung des Projektes, da die Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen für Finanzen und für Gesundheit und Soziales ins Stocken geraten ist. Es gibt Überlegungen, welche Grundideen aus der intensiven fachübergreifenden Arbeit weiter für den Bezirk entwickelt und nutzbar gemacht werden könnten. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung liegt noch keine abschließende Stellungnahme der Hauptverwaltungen vor. Das Grünflächenamt ist für Kooperationen mit Trägern offen, wenn daraus keine Betreuungsarbeit entsteht. Es sind bereits mit Vereinen (z.B. Parkring e.V.) Pflegevereinbarungen bezüglich Grünflächen abgeschlossen worden, dies wäre ebenso mit Trägern der Sozialpsychiatrie vorstellbar. Von Seiten des Jugendamts besteht Kooperationsinteresse. Das Ordnungsamt gab zur Kenntnis, dass eine Vernetzung zum SpD besteht. 27 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Fazit: Die OE SPK war am bisherigen Prozess aktiv beteiligt. Bei einer Umsetzung des Modellprojekts ist die Stadtteilkoordination eine wichtige Schnittstelle zwischen den lokalen Akteuren und der Verwaltung und ist aktiv am Netzwerkaufbau beteiligt. Es gilt die weitere Entwicklung abzuwarten, da die Umsetzung des Modellprojekts nur mit Zustimmung und Unterstützung der Hauptverwaltungen möglich ist. Perspektivisch ist nicht absehbar, ob diese erfolgen wird und ob es strukturell möglich sein wird, die bisherigen Planungen auch zu verwirklichen. 4.7 Vernetzung der sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen Definition: Die Träger und Mitarbeiter_innen von den verschiedenen Einrichtungen in der Bezirksregion äußerten Bedarf an stärkerer, fachübergreifender und zielgruppenübergreifender Vernetzung zwischen den Einrichtungen. Die Vernetzung innerhalb einer Bezirksregion fördert den Austausch von sozialraumrelevanten Informationen. Dieses Wissen ist vermehrt auf der informellen Ebene zu verorten. Durch die Forcierung von übergreifenden Projekten können Einrichtungen den Sozialraum besser erfassen und so eine bessere Informationsweitergabe für Bürger_innen gewährleisten. Vorgehensweise: Zum einen gilt es die bestehende „Landschaft“ an Einrichtungen aufzuarbeiten und in einer Übersicht abzubilden. In den Werkstattgesprächen wurde ein deutliches Interesse an Standortkarten der Einrichtungen geäußert. Ebenso gilt es die nutzbaren Potentiale der verschiedenen Einrichtungen zu erheben und abzubilden. Ebenso gilt es eine zentral verantwortliche Person für die Vernetzung und die Organisation eines Netzwerkes zu beauftragten. So können durch Vernetzungen bestehende Angebote besser bzw. Räumlichkeiten und Ausstattung einrichtungsübergreifend genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Vernetzung besteht in der Einrichtung von lokalen Netzwerken mit Planungsraumbezug. Ergebnisse: Das Sozialamt berichtet, dass Vernetzungen zwischen den Einrichtungen zuständigkeitsbezogen (z.B. im geronto-psychiatrischen Verbund) erfolgen und bestehenden Bedarfen nach Vernetzung nachgegangen wird. Das Jugendamt benennt die Fortsetzung der themenbezogenen Zusammenarbeit in der Regionalen Arbeitsgemeinschaft (RAG) und im Rahmen der Kitaleitungstreffen und sich daraus ergebender Austausch/Projekte 28 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II sowie der Zusammenarbeit Regionaler Sozialdienst (RSD) und Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD). Das Umwelt- und Naturschutzamt erhält gelegentlich diesbezügliche Anfragen durch das Gesundheitsamt. Auch das Gesundheitsamt benennt dass Vernetzungen anlassbezogen sind, zudem sind Krankenhäuser mit den Einrichtungen des Gesundheitsamtes vernetzt. Das Schul- und Sportamt ist in Kenntnis von schulischen Vernetzungen. Hierzu könnte die Schulaufsicht umfangreicher Auskunft geben. Die OE QPK arbeitet in bezirklichen gesundheitsbezogenen Netzwerken mit bzw. leitet diese. Mittels des Kiezatlasses ist die QPK bestrebt, diese Netzwerke und deren Mitglieder regelmäßig zu aktualisieren. Eine bessere Vernetzung der Psychosozialen Versorgungsangebote mit regionalen Einrichtungen (Jugendhilfe, Schule, Weiterbildung und Kultur, Senioren, etc.,) wird angestrebt (siehe auch Sozialpsychiatrie sozialräumlich umsetzen). Fazit: Das oben beschriebene Modellprojektvorhaben Sozialpsychiatrie sozialräumlich umsetzen könnte ein Praxisbeispiel für die mögliche Verbesserung des sozialraumbezogenen Zusammenarbeitens sein. Durch die Datenkoordination und die OE SPK kann die Vernetzung der sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen verbessert werden. Neben bestehenden und gut funktionierenden Vernetzungen gilt es, sowohl gezielte Bedarfe ausfindig zu machen als auch zielgruppenübergreifende Verbünde mit lokalem Bezug zu schaffen. Für die Umsetzung von sozialraumorientierten Ansätzen bedarf es der Aufarbeitung der bestehenden Angebote und ihrer Potentiale mit räumlichem Bezug. Ebenso ist zu prüfen, in wie weit durch die Stadtteilkoordination weitere Netzwerke mit Planungsraumbezug aufgebaut werden können bzw. in wie weit bereits Netzwerke bestehen, die ggf. erweitert werden können. In der nächsten Regionalkonferenz in Tempelhof sollte das Thema Vernetzung der Einrichtungen im Fokus stehen. 4.8 Gesunde Lebensführung und naturkundliche und Umwelt-Bildung Definition: Gesundheit ist gemäß der WHO Definition als ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur als Fehlen von Krankheit oder Gebrechen zu verstehen. Eine gesunde Lebensführung ermöglicht eben dieses Wohlergehen. Durch Aufklärung und Bildungsarbeit kann eine gesunde Lebensführung gefördert werden, Als Umweltbildung bezeichnet man einen Bildungsansatz, wogegen naturkundliche Bildung den schulischen Bereich wie auch die Umwelterziehung 29 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II in außerschulischen Einrichtungen beschreibt. Die Begrifflichkeiten beschreiben weit gefasst den verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen wie auch die Wissensvermittlung darüber. Vorgehensweise: Die Themen gesunde Ernährung und naturkundliche und Umweltbildung werden durch lokale Projekte gestärkt. Hierzu zählen sowohl bereits bestehende Projekte und Ansätze als auch neu zu konzipierende und zu installierende (niedrigschwellige) Angebote in den Sozialräumen. Bei Neukonzeptionierungen wird darauf geachtet, dass Projekte langfristig durch engagierte Anwohner_innen verselbstständigt werden können. Das Ziel steht in enger Verbindung mit dem Ziel Essbare Gärten (siehe oben). Es gilt, nutzbare Räumlichkeiten zu ermitteln (siehe 4.1) und Projekte zu konzeptionieren, die durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden können. Es sollte geprüft werden, ob es geeignete Fördermöglichkeiten gibt, die für die Umsetzung solcher Projekte genutzt werden können. Ergebnisse: Das Umwelt- und Naturschutzamt unterstützt generell Naturschutzaktionen. Das Jugendamt begegnet diesem Ziel mit der Fortführung des Standards in den Zielvereinbarungen mit den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen zur Förderung eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen sowie z.T. in Kooperation mit Schulen. Das Gesundheitsamt verfolgt dieses Ziel mit dem Projekt „Frühe Hilfen“ und den Erstbesuche durch den KJGD, sowie durch das Vorhaben „Fitte Kids“. Das Schul- und Sportamt verwies zu diesem Thema auf die Zuständigkeit der jeweiligen Schulen. Für die OE QPK gehört das Arbeitsfeld „Gesunde Lebensführung“ zum Kernbereich seiner Aufgaben. Gegenüber dem Jobcenter werden diesbezügliche Maßnahmen befürwortet und freie Träger bei der Projektumsetzung unterstützt. Fazit: Angebote in diesem Bereich werden innerhalb der Fachämter bereits realisiert. Gesunde Ernährung und naturkundliche und Umweltbildung wird derzeit vermehrt bei Jugendamt verortet. Neben den bereits bestehenden Angeboten könnten gezielt lokale niedrigschwellige Projekte für und mit Bürger_innen geschaffen werden. Diese sollten in lokalen Einrichtungen stattfinden. Solche Projekte könnten auch zur Erreichung des Ziels Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffent30 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II lichen Raum erhöhen dienen. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) kann durch lokale Projekte diese Zielsetzung unterstützen, beispielhaft sei hier das Projekt „Nachbarn kochen für Nachbarn“ im Germaniagarten benannt. 4.9 Ausreichende Versorgung mit Wohnungen und Unterkünften für Menschen in Wohnungsnotlagen Definition: Im Land Berlin ist in der gegenwärtigen Situation ein bedenklicher Engpass in der Versorgung von Menschen, die dringend eine Unterkunft benötigen, aufgetreten. Dies betrifft sowohl Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind als auch in zunehmendem Maße Menschen, die auf Grund von Flucht und Migration einen Asylantrag stellen. Durch die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt wird es außerdem zunehmend schwieriger Wohnraum für Menschen, die Betreuungsbedarf aufweisen und nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, zu akquirieren. Dies betrifft sowohl Jugendliche in der Verselbstständigungsphase als auch Menschen mit psychischen Krankheiten oder geistiger Behinderung, sowie Menschen mit körperlichen Behinderungen jedes Alters und Senior_innen mit Bewegungseinschränkungen. Ebenso sind größere Wohnungen, die sich für Familien mit Kindern eignen auf dem Wohnungsmarkt stark gefragt, so dass auch diese Einwohnergruppe (vor allem, wenn nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen), derzeitig Schwierigkeiten bei der Wohnraumsuche und –erlangung hat. Bei allen marginalisierten Personengruppen ist zu bedenken, dass auch diese Menschen zusätzlich eine körperliche Behinderung aufweisen können, die einen barrierefreien Wohnraumbedarf nach sich zieht. Vorgehensweise: Kurzfristig gilt es nutzbare Gebäudepotentiale zu erschließen und durch Umgestaltung zur Unterbringung nutzbar zu machen. So wurde beispielsweise ein ehemaliges Bürohaus in der Colditzstraße zur Unterkunft für Flüchtlinge umgestaltet, obwohl sich dieses in einem Gewerbesicherungsbereich befindet, in dem eigentlich kein Wohnen vorgesehen ist. Aufgrund der aktuellen Lage müssen in solchen Fällen aber (temporäre) Ausnahmen ermöglicht werden. In der Bezirksregion Tempelhof sind weitere Nutzungen von Gebäuden als Unterkünfte geplant (z.B. ehemaliger Flughafen Tempelhof). Es gilt ebenso, Bündnisse mit Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zu schließen und hierdurch Wohnungskontingente zu sichern, die für Menschen, denen es auf dem freien Wohnungsmarkt nicht gelingt, eine Unterkunft zu finden, zur Verfügung stehen. Da aktuell keine öffentlichen Mittel zur Förderung von Wohnungsbau zur Verfügung stehen, müssen städtebauliche Verträge mit Investor_innen eingegangen werden, damit im Zuge von Neubau auch soziale Bedarfe berücksichtigt werden. Das Stadt31 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II entwicklungsamt wirkt in dieser Richtung im Zuge der Bauplanung und verpflichtet Investor_innen im Rahmen städtebaulicher Verträge zur Schaffung von Infrastruktur und Sozialwohnungen, dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen der Bezirksverwaltung. Siehe hierzu auch weiter unten die Ergebnisse zum Ziel Anpassung der Kapazitäten der sozialen Infrastruktur bei Wohnungsneubau. Im Zuge der Überarbeitung der Bereichsentwicklungsplanung für Tempelhof ist unbedingt darauf zu achten, auch die Versorgungsangebote für Menschen in Wohnungsnotlagen zu berücksichtigen. Ergebnisse: Das Sozialamt berichtet, dass ein hoher Bedarf besteht und die Versorgung mit Wohnraum ein problematischer Bereich ist. Aufgrund des Mangels bestehen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben. Notunterkünfte werden von Anwohner_innen oft abgelehnt und nicht als wünschenswert in der Nachbarschaft gesehen. Das Sozialamt hat keine Möglichkeiten selber Wohnraum zu erwerben oder Neubauten zu finanzieren. Neubau ist aufgrund fehlender öffentlicher Förderung teuer und für Klientel des Sozialamtes nicht zugänglich. Die bisher am Güterbahnhof Wilmersdorf in den Wintermonaten errichtete Freilufthalle zur Unterbringung von Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, wird dort aufgrund des beginnenden Bauvorhabens nicht erneut aufgestellt werden können. Angedacht war es, diese Halle auf dem Tempelhofer Feld aufzustellen, was aufgrund des Tempelhofer Feld Gesetzes nicht möglich ist. Das Netzwerk „IRRE gut Wohnen für ALLE“ ist ein Versuch die Wohnraumversorgung von Menschen insbesondere mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen zu verbessern. Das Netzwerk ist aus der PSAG Tempelhof-Schöneberg entstanden, die OE QPK leitet die AG. Im Netzwerk arbeiten neben den freien Trägern Dienststellen des Sozial- und des Gesundheitsamtes sowie die OE SPK mit. Neben der Beratung von Wohnungssuchenden ist ein enger Kontakt zu den Akteuren der Wohnungswirtschaft angestrebt. Öffentlichkeitsarbeit und Politikkontakte sind weitere Aufgabenfelder. Aktuell ist die Eintragung als „e.V.“ beantragt. Gegenwärtig sind bestehende Wohnheime und Notunterkünfte überfüllt. Die hohe Zahl unterzubringender Flüchtlinge hat die Unterbringung von Menschen in Wohnungsnotlagen erschwert. Das Gesundheitsamt benennt die Beteiligung der Psychiatriekoordination an der Arbeitsgruppe „IRRE gut Wohnen für ALLE“. Das Gesundheitsamt sieht in diesem Ziel ein wichtiges und beachtenswertes Thema, das aber nicht im eigenen Fachgebiet verortet ist. Auch für das Jugendamt ist dieses Ziel ein wichtiges Thema, da geeigneter Wohnraum für Jugendliche in der Verselbstständigungsphase fehlt und 32 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II die Nachbetreuung erschwert wird. Das Jugendamt hat deutliche Kooperationsbereitschaft mit der Wohnungswirtschaft. Fazit: Zwischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Hausbesitzer_innen und den Trägern der sozialen Versorgung sollten Bündnisse aufgebaut werden, von denen beide Seiten profitieren können. Ebenso gilt es die Zusammenarbeit mit diesen Stellen in Netzwerken und Arbeitsgruppen zu stärken. Die Versorgung von Flüchtlingen mit Unterkünften ist gegenwärtig eine umfangreiche Aufgabe für die öffentliche Verwaltung, zu deren Bewältigung es einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit bedarf. Es müssen weiterhin bestehende Bauten auf ihre Nutzbarkeit als Notunterkünfte überprüft werden, da der Bedarf steigend ist und bei weitem nicht gedeckt ist. Siehe auch Anpassung der Kapazitäten der sozialen Infrastruktur bei Wohnungsneubau. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) ist am Netzwerk „IRRE gut wohnen für ALLE“ beteiligt. Ebenso kann die Stadtteilkoordination im Zuge der Vernetzung Kontakte zu Hausverwaltungen und Vermietungsgesellschaften aufbauen bzw. vermitteln. Die Stadtteilkoordination sollte an den „runden Tischen“ der Flüchtlingsunterkünfte in der BZR Tempelhof beteiligt werden. 4.10 Unterstützung der Bewohner_innen bei Mietrechtsfragen durch kostenlose Beratungsangebote Definition: Durch die Bezirksverwaltung wird eine kostenlose Beratung für Einwohner_innen zu Mietrechtsfragen angeboten bzw. ein solches Angebot ermöglicht. Das kann durch Beauftragung eines freien Trägers bzw. eines Vereines ermöglicht werden oder durch Einsatz von bezirkseigenen (juristischen) Fachkräften. Diese Zielsetzung bezieht sich nicht allein auf die BZR Tempelhof, sondern auf den gesamten Bezirk. Vorgehensweise: Es wird eine Bedarfserhebung durchgeführt, damit der benötigte Umfang (zu erwartende Fallzahlen) und die benötigten Angebotszeiten bekannt werden. Es werden geeignete Orte, an denen eine Beratung stattfinden kann, identifiziert und für die Nutzung eingerichtet. Auf der Basis der gewonnen Erkenntnisse wird ein Angebot eingerichtet und über gezielte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht. Ergebnisse: Das Sozialamt sieht diesbezüglich einen hohen Bedarf, es bestehen aber im Sozialamt keine Ressourcen um ein solches Angebot umzusetzen. Es 33 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II sind keine finanziellen Mittel für die Einrichtung einer Mieterberatung vorhanden. Die Übernahme von Mitgliedsgebühren im Berliner Mieterverein im Falle von Grundsicherungsleistungen ist nicht grundsätzlich möglich (auch wenn dadurch im Bedarfsfall Kosten für Rechtsbeihilfe gespart werden würden). Die OE QPK sieht zudem einen hohen Bedarf an niedrigschwelligen Beratungen und Unterstützungen in Bezug auf die Beantragung von Leistungen nach dem SGB II. Fazit: Von Seiten der Fachämter wird ein Bedarf nach einem solchen Angebot gesehen. Jedoch fehlen in der Bezirksverwaltung sowohl die räumlichen als auch die personellen Ressourcen, um ein solches Angebot zu schaffen. Unter den gegenwärtigen (finanziellen) Bedingungen scheint es nicht möglich, eine solche Leistung zu erbringen oder die Erbringung einer solchen Leistung durch eine externe Beauftragung zu ermöglichen. Es ist zu prüfen, in wie weit Möglichkeiten der Kooperation mit dem Berliner Mieterverein oder anderen Vereinigungen genutzt werden können, um sozialräumliche Angebote in bestehenden Einrichtungen (z.B. Seniorenfreizeitstätten) zu schaffen. Zur nächsten Regionalkonferenz sollten auch mögliche Kooperationspartner wie Mieterverein eingeladen werden und geprüft werden, in wie weit durch Vernetzung mit freien Trägern und Verwaltung ein lokales Angebot umgesetzt werden kann. Die OE SPK kann durch die Datenkoordination die Bedarfserhebung unterstützen. Der Aufbau von Angeboten in den Sozialräumen kann durch die Stadtteilkoordination unterstützt werden. 4.11 Ausbau bzw. Sicherung von Ausstellungsmöglichkeiten Definition: Ausstellungsmöglichkeiten umfassen temporäre und langfristige Flächen, die Bürger_innen zu Verfügung stehen um Kunst und Kultur der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch die Förderung von Kunst und Kultur wird von Bürger_innen die Identifizierung mit ihrer Umgebung erhöht (siehe auch 4.4). Es besteht sowohl in der BZR Tempelhof als auch in den anderen Gebieten im Bezirk ein ungedeckter Bedarf an dauerhaft nutzbaren Möglichkeiten für Ausstellungen. Bestehende Möglichkeiten sind vielmals nur temporär nutzbar und bei weitem nicht ausreichend um den Bedarf zu decken. Vorgehensweise: Es werden nicht genutzte Raumpotentiale identifiziert und Zuständigkeiten geklärt. Es werden Kooperationen mit privaten Einrichtungen und Gewer34 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II betreibenden geschlossen, die die Nutzung von Räumlichkeiten und Gebäuden eröffnen. Ergebnisse: Das Amt für Weiterbildung und Kultur will durch Ausbau und nutzungerechte Ausstattung der Galerieräume im Rathaus Tempelhof im EG und 1. Stock die Versorgung mit kulturellen Angeboten in der Region sicherstellen. Das Jugendamt hat grundsätzlich Interesse an der Förderung von Ausstellungen, aber die eigenen Räume sind hierfür nicht geeignet, von daher erfolgt Fehlanzeige. Das Gesundheitsamt und das Sozialamt haben generell keine freien Räumlichkeiten, in den genutzten Räumen bestehen keine Möglichkeiten Ausstellungen einzurichten. Die Wirtschaftsförderung unterstützt Zwischennutzungen, z.B. in Geschäftsstraßen und vernetzt bei Bedarf mit Akteuren. Das Schul- und Sportamt sieht Möglichkeiten in der individuellen Absprache in Bezug auf einzelne Standorte. Fazit: In dieser Maßnahme wird deutlich, dass abgesehen von fehlenden Räumen für Veranstaltungen oder Arbeitsgruppen auch Räume für Ausstellungsmöglichkeiten in der Bezirksregion unterrepräsentiert sind. Es sollte eine fachübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden, in der benötigte Raumkapazitäten kommuniziert werden und Strategien zur Erschließung von Räumlichkeiten erarbeitet werden, siehe auch Fachübergreifende Raumdatenbank. Dieses Ziel korrespondiert auch mit dem Ziel Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum erhöhen. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) kann im Rahmen von lokalen Netzwerken unterstützend bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten tätig werden. 4.12 Gemeinsame lokale Projekte für Arbeitslose (Kooperationen, niedrigschwellige Angebote vor Ort) Definition: In Projekten vor Ort, die Arbeitslosen Angebote bieten, werden Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten geboten. Durch fachübergreifende Konzeption der Projekte können hierdurch sowohl gesundheitliche als auch soziale Ziele erreicht und auch wohnortsbezogene Verbesserungen der grünen und sozialen Infrastruktur ermöglicht werden. Dieses Vorhaben steht in Verbindung mit den Zielen Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls, Identifikation möglicher Angsträume und Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum erhöhen. 35 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Vorgehensweise: In Zusammenarbeit mit freien Trägern und dem Jobcenter werden in einer Arbeitsgemeinschaft Projektideen erarbeitet und konzeptioniert. Bei der Konzeptionierung wird den Besonderheiten der einzelnen Planungsräume Beachtung geschenkt und die Projekte auf die lokalen Anforderungen zugeschnitten. Anhand der vorliegenden Kernindikatordaten werden tiefergehende Sozialraumbetrachtungen vorgenommen, die besondere lokale Bedarfe und Ressourcen in Bezug auf Arbeitslose aufdecken. Ergebnisse: Solche Projekte übersteigen die gegenwärtigen Kapazitäten des Jugendamtes. Das Sozialamt arbeitet in Bezug auf die Finanzierung solcher Vorhaben mit dem Jobcenter zusammen. Allerdings gehören Arbeitslose nicht zum Personenkreis, der in der Zuständigkeit des Sozialamtes liegt, so dass das Sozialamt auch keine eigenen Projekte in diesem Bereich hat. Die Wirtschaftsförderung hat ebenso keine eigenen Projekte, kann aber bei Bedarf Kontaktvermittlung zu Unternehmen vornehmen. Das Grünflächen- und Straßenamt verweist auf Projekte des Jobcenters, die vielfach im Bereich Grünflächen aktiv sind. Fazit: Es wird empfohlen neben den bestehenden Projekten durch fachübergreifende Zusammenarbeit Möglichkeiten für neue Projekte zu entwickeln, die sozialräumlich ausgerichtet sind. Hierbei sollen die Projekte sowohl primär für Arbeitslose vor Ort zugänglich sein als auch direkt auf die jeweiligen Sozialräume ausgerichtet sein. Diese Projekte können auch im Sinne der Ziele Bezirksregion barrierefrei/barrierearm gestalten, Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum erhöhen und Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls, Identifikation möglicher Angsträume ausgerichtet werden. Die Stadtteilkoordination (OE SPK) ermöglicht lokale Projekte durch die zur Verfügung stehenden FEIN-Mittel im Planungsraum Germaniagarten. 4.13 Jugendberufsagentur Definition: Im Land Berlin sind Jugendliche und junge Erwachsene aktuell deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Gleichaltrige im Bundesgebiet. Die Jugendarbeitslosigkeit, gemessen an den Arbeitslosenquoten U20 und U25, ist seit Jahren die höchste im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Bei einer entsprechenden Analyse der einzelnen Stufen auf dem Weg in eine gesicherte Erwerbskarriere werden die Steigerungsquoten und 36 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II die vergleichsweise noch hohen Zahlen von jungen Menschen deutlich, die in Berlin die Schule ohne Schulabschluss beenden, keinen Ausbildungsplatz finden, ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen oder trotz Berufsabschluss arbeitslos gemeldet sind. Daher ist im Programm BerlinArbeit des Berliner Senats und im Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg - „Gemeinsam für die Region“ der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eines der zentralen Ziele. Die Jugendberufsagentur ist ein zentrales Instrument im Übergangssystem, dass die Erreichung dieser Ziele unterstützt. Nach Prüfung, ob das Konzept einer Jugendberufsagentur auch in Berlin einen positiven und nachhaltigen Effekt erzielen könnte, wurde im Juni 2014 die Projekteinsetzung für eine Realisierung beschlossen (siehe www.jba-berlin.de). Vorgehensweise: Vier Berliner Bezirke starten im Jahr 2015 mit der Einrichtung regionaler Anlaufstellen der Jugendberufsagentur Berlin. Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Spandau werden die ersten Anlaufstellen einrichten, in denen die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, U25-Teams, das Jobcenter und neu bestellte Berater_innen der Jugendhilfe und beruflichen Schulen für den Übergang Schule/Beruf unter einem Dach arbeiten. Die Beratung für sozialintegrative Leistungen wird ebenfalls einbezogen. An den Integrierten Sekundarschulen werden ab dem Schuljahr 2015/16 Teams aus einer Koordinationsfachkraft für Berufs- und Studienorientierung, einer Berufsberatungsfachkraft der Agentur für Arbeit sowie einer Lehrkraft der beruflichen Schulen die Schüler_innen für die konkrete Anschlussgestaltung in der beruflichen Qualifizierung beraten und unterstützen. Auch die Gymnasien sind von Beginn an systematisch in das Netzwerk der Jugendberufsagentur eingebunden, um alle Schüler_innen, die nicht in die gymnasiale Oberstufe übergehen oder welche die Oberstufe abbrechen, direkt zu erreichen. Natürlich sollen auch alle erfolgreichen Absolvent_innen der Allgemeinen Hochschulreife kontaktiert werden. Mit den regionalen Anlaufstellen der Jugendberufsagentur Berlin wird es neben dieser schulischen Bezugsebene für alle jungen Menschen (z.B. in Abbruchsituationen in Ausbildung und Studium) ein wohnortnahes Beratungsangebot geben, im dem sich sehr zeitnah um ihre Belange gekümmert wird, auf die persönliche Situation eingegangen und möglichst zügig eine passgenaue Anschlusslösung gefunden wird (siehe www.jbaberlin.de). Ergebnisse: 37 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Mit einem Standort in der Alarichstraße (nahe Jobcenter) soll die Jugendberufsagentur im Herbst dieses Jahres in Tempelhof-Schöneberg ihre Arbeit aufnehmen. Die Wirtschaftsförderung ist an den Steuerungsrunden beteiligt, es mangelt bei der Umsetzung der Jugendberufsagentur an Räumen und an Ausstattungsmitteln. Das Schul- und Sportamt ist nicht an der Jugendberufsagentur beteiligt. Es erfolgt der Verweis auf die Schulaufsicht. Fazit: Es wird empfohlen die Jugendberufsagentur in Netzwerke in der Region einzuladen und Kontakte aufzubauen sowie eine Vertretung in der AG SRO zu installieren. Im Zuge der nächsten Regionalkonferenz sollte eine Vertretung der Jugendberufsagentur eingeladen werden, um die Arbeit der Agentur vorzustellen. Ebenso wird die Jugendberufsagentur in die Vernetzungsarbeit der OE SPK einbezogen. 4.14 Anpassung der Kapazitäten der sozialen Infrastruktur bei Wohnungsneubau Definition: Wenn es im Zuge von Wohnungsneubau zu einem Anstieg der Einwohnerzahl in einem Gebiet kommt, müssen bestehende Kapazitäten der sozialen Infrastruktur geprüft und bei wachsendem Bedarf erweitert werden. Je nachdem welche Zielgruppe durch Wohnungsneubauvorhaben anvisiert wird, können sich Ansprüche an die soziale Infrastruktur unterschiedlich entwickeln. Es gilt, frühzeitig veränderte Bedarfe zu erkennen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Das Amt für Stadtentwicklung steuert dieses Aufgabengebiet, u.a. durch die Bereichsentwicklungsplanung. Ebenso spielt die Anpassung von sozialer Infrastruktur in der Städtebauförderung eine wichtige Rolle. Durch städtebauliche Verträge wird im Zuge von Neubauverfahren eine rechtliche Grundlage geschaffen. Vorgehensweise: Im Zuge von Bauplanungen gilt es die zu erwartenden Zuzüge zu ermitteln. Ebenso muss die generelle Entwicklung der Einwohnerzahl im betroffenen Gebiet betrachtet werden. Aus diesen Überlegungen sollte eine Prognose für die Entwicklung nach Baufertigstellung erarbeitet werden. Ebenso gilt es, die bestehende soziale Infrastruktur zu analysieren und die vorhandenen Kapazitäten zu überprüfen. Ergebnisse: Das Jugendamt ist laufend im Zuge der Bauplanung und Erteilung von Baugenehmigungen beteiligt und stellt Forderungen zur Erweiterung der 38 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Infrastruktur. Da es jahrelang keinen nennenswerten Neubau gab, musste die diesbezügliche Zusammenarbeit (Stadtentwicklung/Jugendamt) neu erarbeitet werden. Die ermittelten Bedarfe sozialer Infrastruktur durch das Jugendamt (z.B. Kitaplatzbedarf gem. Richtwerte SenStadtUm) werden im Rahmen von städtebaulichen Verträgen gesichert. Das Gesundheitsamt ist nicht in der Lage, Standorte seiner Einrichtungen zu wechseln. Wenn es zu Zuwächsen bestimmter Zielgruppen kommt (altersspezifisch) wird ggf. eine Veränderung der Personalausstattung notwendig. Die Beteiligung an der Bereichsentwicklungsplanung und BPlanung erfolgt regelmäßig. Durch die OE QPK werden im Zuge von Beteiligungsverfahren Bedarfe in Bezug auf Wohnraum für Menschen mit psychischen und geistigen Einschränkungen sowie Suchterkrankungen benannt. Das Sozialamt hat Kenntnis von Planungen/Bauplanungen sieht aber die Verantwortlichkeit im Arbeitsgebiet des FB Stadtplanung. Gegenwärtig besteht für das Sozialamt eine Relevanz zu diesem Thema in Bezug auf die Bautätigkeit am Mühlenberg, weil hiervon auch eine Seniorenfreizeitstätte betroffen ist. Das Schul- und Sportamt erhält regelmäßige Informationen über Bauprojekte durch die Stadtplanung. Im Falle eines Bedarfsanstiegs werden Schulplatzerweiterungen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen sichergestellt. Aktuell ist dies im Zuge der Bebauung des Güterbahnhof Wilmersdorf der Fall. Durch das Stadtentwicklungsamt (FB Stadtplanung) werden im Zuge von Bauplanung und Baugenehmigung von Investor_innen Erweiterungen der sozialen Infrastruktur eingefordert und in städtebaulichen Verträgen festgehalten. Fazit: Die Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanung kann durch die sozialräumlichen Analysen der OE SPK ergänzt und unterstützt werden. Es bietet sich an, die AG Sozialraumorientierung (AG SRO) auch als Gremium für die Abstimmung im Rahmen der Fortschreibung der BEP zu nutzen. Im Rahmen der AG SRO können auch die im BEP 1997 für den Bereich Tempelhof 1 festgelegten Nutzungskonzepte diskutiert und mögliche Modifikationsbedarfe erörtert werden. Die Ergebnisse sollten in die Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanung einfließen. 39 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 5 EMPFOHLENE ZIELE UND MAßNAHMEN ZUR WEITEREN ABSTIMMUNG DURCH DIE POLITISCHE EBENE Themenbereich Empfohlenes Ziel Empfohlene Maßnahme Übersicht aller verfügbaren Räume und ihrer Belegung der Bezirksverwaltung Fachübergreifende Raumdatenbank (siehe 4.1) Kenntnis der nutzbaren Räume von freien Trägern, gemeinnützigen Einrichtungen und Kirchengemeinden je Bezirksregion und Vermittlung bei Bedarf Essbare Gärten (siehe 4.2) Umsetzung der Projektidee Beauftragung und Legitimierung einer Arbeitsgruppe aus verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes (FinPers/FM/OE SPK) Konzeption eines abteilungsübergreifenden ITgestützten Raumbuchs Die jeweilige Stadtteilkoordination koordiniert Raumnutzungspotenziale und vermittelt diese Nutzung von Regionalkonferenzen zur Primärerhebung und Kontaktaufnahme bei notwendigen Neupflanzungen überprüfen, ob Projektidee aufgegriffen werden kann und ob benötigte Ressourcen der Fachämter zur Kontrolle zur Verfügung stehen Beibehaltung der bereits etablierten Maßnahmen zur Identifikation und Beseitigung von Angsträumen Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger_innen (siehe 4.3) Umsetzung konkreter Projektansätze Begehung der Sozialräume in der Bezirksregion durch Abgesandte der Fachverwaltungen und der städtebaulichen Kriminalprävention der Berliner Polizei Anlassbezogen: ämterübergreifende Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit Eigentümer_innen, Anwohner_innen und Gewerbetreibenden. 40 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Themenbereich Empfohlenes Ziel Empfohlene Maßnahme Bürger_innen und Bürger an Umgestaltungsmaßnahmen beteiligen Beibehaltung der bereits etablierten Maßnahmen Förderung und Ausweitung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Sport, Kultur, Feste) Identifikation der Bewohner_innen mit dem öffentlichen Raum (siehe 4.4) Umsetzung konkreter Projektansätze Unterstützung und Schaffung von lokalen Kulturprojekten durch Kooperationen von Bürger_innen, sozialen Trägern, gemeinnützigen Einrichtungen, Kirchengemeinden, öffentlicher Verwaltung und Gewerbetreibenden. Beteiligungsprozesse bei der Umgestaltung des öffentlichen Raums weiterführen und ausbauen Bezirksregion (siehe 4.5) barrierefrei/barrierearm gestalten Sozialpsychiatrie sozialräumlich umsetzen (siehe 4.6) Vernetzung der sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen fördern (siehe 4.7) Gesunde Lebensführung und naturkundliche und Umweltbildung ermöglichen (siehe 4.8) Beibehaltung der bereits etablierten Maßnahmen, Netzwerkaufbau und Vernetzung Umsetzung der bislang erfolgten Planungen Netzwerkaufbau und Vernetzung Einrichtung runder Tisch Barrierefreiheit Tempelhof Aufgrund ausstehender Stellungnahmen der Hauptverwaltungen derzeit nicht konkretisierbar Verbesserung der Vernetzung durch gemeinsame Arbeit in lokalen Netzwerkrunden Austausch der Einrichtungen in der Bezirksregion im Rahmen der Regionalkonferenz fördern Beibehaltung der bereits etablierten Maßnahmen Projekte schaffen und fördern 41 niedrigschwellige Projekte in Einrichtungen vor Ort ermöglichen BZRP Tempelhof (070404) – Teil II Themenbereich Empfohlenes Ziel Empfohlene Maßnahme Ausreichende Versorgung mit Wohnungen und Unterkünften für Menschen in Wohnungsnotlagen sicherstellen (siehe 4.9) Netzwerkaufbau und Vernetzung Aufbau von Verbünden/Netzwerken mit Vermieter_innen, Wohnungsbaugesellschaften und ggf. Genossenschaften Ausbau bzw. Sicherung von Ausstellungsmöglichkeiten (siehe 4.11) Bildung einer Arbeitsgruppe Fachübergreifende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Strategien zur Erschließung von Räumlichkeiten einrichten Einbindung der Arbeit der Jugendberufsagentur in die AG SRO Unterstützung von und Vernetzung mit der Jugendberufsagentur (siehe 4.13) Netzwerkaufbau und Vernetzung Aufbau von Verbindung zwischen Jugendberufsagentur und OE SPK Einladung der Jugendberufsagentur zu Regionalkonferenzen Einbindung der OE SPK in die Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanung Anpassung der Kapazitäten der sozialen Infrastruktur bei Wohnungsneubau (siehe 4.14) Abgleich der Ergebnisse des BZRP mit der BEP 1997 Aktualisierung der BEP für die BZR Tempelhof Diskussion der im BEP 1997 für den Bereich Tempelhof 1 festgelegten Nutzungskonzepte und Erörterung möglicher Modifikationsbedarfe in der AG SRO Einarbeitung EPP Tempelhofer Feld in BEP Tabelle 10: Empfohlene Ziele und Maßnahmen für die BZR Tempelhof 42 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 6 ANHANG 6.1 Abkürzungsverzeichnis AG Arbeitsgemeinschaft BENE Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung BEP Bereichsentwicklungsplanung BEZ Bezirk BID business improvement district BZR Bezirksregion BZRP Bezirksregionenprofil EFRE Europäischer Strukturfonds EG Erdgeschoss EPP Entwicklungs- und Pflegeplan EW Einwohner_innen FB Fachbereich FEIN Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften JFH Kinder- und Jugendfreizeitstätten KFZ Kraftfahrzeug KJGD Kinder- und Jugendgesundheitsdienst KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst LOR Lebensweltlich orientierte Räume LSA Lichtsignalanlagen OE Organisationseinheit ÖPNV öffentlicher Personen Nahverkehr PLR QPK Planungsraum Planungsraumbezogenes Informationssystem für Monitoring und Analyse Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit RSD regionaler sozialer Dienst SenStadtUm Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SFS Seniorenfreizeitstätte SGB Sozialgesetzbuch SPK Sozialraumorientierte Planungskoordination SRO Sozialraumorientierung U20 unter 20-Jährige U25 unter 25-Jährige VHS Volkshochschule PRISMA 43 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 6.2 Tabellenverzeichnis Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 1: Ziele und Maßnahmen des Amts für Weiterbildung und Kultur .. 5 2: Ziele und Maßnahmen des Gesundheitsamtes ........................... 6 3: Ziele und Maßnahmen des Jugendamtes.................................... 7 4: Ziele und Maßnahmen des Schulamtes ...................................... 9 5: Ziele und Maßnahmen des Sozialamts ..................................... 10 6: Ziele und Maßnahmen des Stadtentwicklungsamts ................. 12 7: Ziele und Maßnahmen des Straßen- und Grünflächenamts ...... 13 8: Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung ..................... 15 9: Ziele und Maßnahmen OE QPK ................................................. 16 10: Empfohlene Ziele und Maßnahmen für die BZR Tempelhof .... 42 44 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 6.3 Prozessdarstellung der Erarbeitung des BZRP Teil II 11/13 - 01/14: Erarbeitung der Entwurfsfassung BZRP Teil I 12/14: AG SRO, Diskussion Ziele und Methodik, Coaching Prof. Hinte 02/15: AG SRO, Ablaufmodifi -kation, Festlegung Werkstattgepräche 02/14: erste Regionalkonferenz 11/14: BABeschluss BZRP Teil I, NachfolgeRegionalkonf erenz ab 03/15: Werkstattgespräche 03/14: Auswertung Workshops, Vernetzung 10/14: Ermittlung Bedarf ämterübergreifende Zusammenarbeit 24.09.2015: Beschluss durch AG SRO 04/14 07/14: Überarbeitun g, Gründung AG SRO 09/14: AG SRO, Ziele und Maßnahmen BZRP Teil II 10/15: Planungszelle zur Beteiligung von Bürger_innen. 07/14: Workshop zu Teil II (L.I.S.T)) 07/14 08/14: Auswertung, erster Entwurf Teil II ??: Beschluss durch das BA 45 BZRP Tempelhof (070404) – Teil II 6.4 Prozessbeschreibung der Erarbeitung des BZRP Teil II 6.4.1 Vorgehen Erarbeitung BZRP Teil 1 Die Aufbereitung der Daten und Erstellung der Grafiken (Teil 1) erfolgte durch die OE SPK (Datenkoordination), die fachliche Einschätzung der (Fach)-Daten oblag den einzelnen Fachabteilungen. Im Zuge der Erarbeitung wurden alle Fachämter um Stellungnahmen und Zuarbeiten gebeten. Diese wurden an den jeweiligen Stellen in das BZRP eingearbeitet. Neben Stellungnahmen und Anmerkungen zu einzelnen Indikatoren wurden aber auch grundsätzlichen Einschätzungen der Fachämter abgegeben. In der ersten Regionalkonferenz wurden die Ergebnisse des Teil 1 durch die OE SPK vorgestellt. An dieser Regionalkonferenz nahmen sowohl Vertreter_innen der Bezirksverwaltung und der Politik als auch Mitarbeiter_innen von Trägern und NGOs, die in der Region Tempelhof aktiv sind, teil. In mehreren Workshops wurden hier Ressourcen und Defizite in der Region diskutiert und erste Ziele für die Region bestimmt. Diese Ziele und Maßnahmen beziehen sich zum einen auf die Bezirksregion Tempelhof und zum anderen auf einzelne Planungsräume in der Region. Im Zuge der Nachbearbeitung wurden die Ziele differenziert, zum einen in Ziele, die ämterübergreifend durch die Verwaltung bearbeitet werden müssen, zum anderen in Ziele, die im Rahmen der Arbeit der Stadtteilkoordination angegangen werden können. Zudem wurden Ziele identifiziert, die direkt durch die OE SPK im Zuge der Überarbeitung des BZRP Teil 1 angestrebt werden konnten, in dem weitere Daten akquiriert wurden und die aus diesen erfolgten raumbezogenen Auswertungen in das BZRP eingearbeitet wurden. 6.4.2 Vorgehen Erarbeitung BZRP Teil 2 Weiterführende Entwürfe zu Zielen und Maßnahmen (Teil 2) wurden im Rahmen eines Workshops der AG Sozialraumorientierung (moderiert durch L.I.S.T. GmbH) erarbeitet und in Tabellenform aufgearbeitet. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Sozialraumorientierung (AG SRO), an der Vertreter_innen aller Fachämter der Bezirksverwaltung teilnehmen, wurden die im Workshop erarbeiteten Ziele und Maßnahmen mehrfach diskutiert. In Form einer Tabelle wurden diese Ziele und Maßnahmen zudem den Fachämtern mit der Bitte um Bearbeitung zugestellt. Hierbei sollten die Fachämter zum einen ihre Beteiligung zu den jeweiligen Zielen vermerken bzw. eine Fehlanzeige aufgeben und zum anderen den Bedarf an Koordinierung von ämterübergreifenden Prozessen durch die OE Sozialraumorientierte Planungskoordination benennen. In der AG SRO wurde dieses Vorgehen kritisch diskutiert und als erweiterte Maßnahme das Abhalten sogenannter Werkstattgespräche festgelegt. Die Werkstattgespräche fanden zwischen den einzelnen Fachbereichen und der OE SPK statt. 46