Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
14.03.16, 15:25
Aktualisiert
27.01.18, 11:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ursprung: Antrag, Frakt. GRÜNE, SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
11.12.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
08.04.2014 Ausschuss für Sport
16.04.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
09.02.2016 Bezirksamt
17.02.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0896/XIX
Bezirksamt
Maßnahmenkatalog Gender Mainstreaming im Sport
Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE
Beratungsfolge:
Datum
22.01.2014
08.04.2014
16.04.2014
09.02.2016
17.02.2016
Gremium
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ausschuss für Sport
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirksamt
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0937/XIX
Bezirksamt
Mädchen- und frauengerechte Sportstätten
Beschlusstext - Drs. 0896/XIX:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Sportförderung
geschlechtergerecht auszugestalten. Ziel soll eine geschlechtergerechte Beteiligung von
Frauen und Männern jeweils am Vereins-, Gesundheits- und Freizeitsport sein.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Dazu soll basierend auf bereits erprobten Maßnahmen, insbesondere dem "Pilotprojekt
Gender Mainstreaming im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Oktober 2003 bis März
2004" und dem "Infoblatt Gender Budgetierung und Sportförderung in den Berliner Bezirken"
(auf Grundlage des Fallbeispiels Tempelhof-Schöneberg), soll ein Maßnahmenplan zum
Gender Mainstreaming im Bezirkssport erstellt und der BVV zur Kenntnis vorgelegt werden.
Einzelziele sind u.a.:
• die gleichberechtigte Nutzung von öffentlich geförderten Sportangeboten durch Frauen und
Männer
• bessere Berücksichtigung der unterschiedlichen Präferenzen von Frauen und Männern bei
den Angeboten
• die Erhöhung des Anteils von Männern im Gesundheitssport der VHS und der Vereine
• die Implementierung von positiven Anreizen für Sportvereine, die Mädchen- und
Frauenförderung betreiben, beispielsweise bei der Vergabe von Sportanlagen und –zeiten
• sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine bedarfsgerechte Unterstützung für
Vereine
Folgende Maßnahmen sollen dabei in jedem Fall berücksichtigt werden:
• die Unterstützung der Vereine bei der Gewinnung und Bindung von Mädchen und Frauen in
den Sport und das Ehrenamt in den Vereinen
• Förderung der Netzwerkarbeit, insbesondere der Zusammenarbeit von Sportvereinen und
Schulen im Bereich des Mädchen- und Frauensports und
•
Förderung der Zusammenarbeit von Kitas und
Sportvereinen im Bereich Mädchen- und Frauensport
Jugendfreizeiteinrichtungen
mit
• Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Mädchen- und Frauensports (z.B.
Herausgabe von Broschüren in Zusammenarbeit mit Sportverein; Durchführung einer
Kampagne an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen für Mädchensport; Durchführung
von Fachdiskussionen zum Thema „frauen- und mädchengerechte Sportanlagen“)
• Prüfung der Möglichkeiten, die Sportförderung und die Zugangsvoraussetzungen zu
öffentlich geförderten Sportanlagen an die verschiedenen Nutzerinnen- und Nutzergruppen
gleichstellungsorientiert auszurichten
• regelmäßiger Bericht im Sportausschuss, welche Aktivitäten unternommen wurden.
Grundlage der Maßnahmen soll wie in anderen Bezirken eine geschlechterdifferenzierte
Datenerhebung zur Nutzung öffentlich geförderter Sportangebote (Sportvereine, VHS-Sportund Gesundheitskursangebote, weitere öffentlich geförderte Angebote) sowie die Zahl der
Vereinsmitglieder differenziert nach Männern, Frauen und Alter sein.
Der BVV ist bis zum Januar 2015 zu berichten.
Beschlusstext - Drs. 0937/XIX:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Sportstätten und -anlagen
des Bezirks auf ihre mädchen- und frauengerechte Gestaltung auf Grundlage folgender
Kriterien zu untersuchen:
Seite: 7/2
Gestaltung und Ausstattung von Sporthallen
Sichtschutz
Kleinsporträume
Musikanlagen
multifunkt. Geräteausstattung
Wartezonen
übersichtliche Räume
Gestaltung der Umkleide- und Sanitärräume
Sichtschutz
vorhandene Trennung von Umkleide- und Duschräumen für Frauen und Männer
vorhandene Einzelkabinen
Organisatorische und betriebliche Vorkehrungen
weibliches Personal
Schulung der Mitarbeiter
eindeutige und variable Kennzeichnungssysteme
Lage und Erreichbarkeit der Sportstätte
Einbettung in Wohnumfeld
gute Erreichbarkeit durch ausgebaute und beleuchtete Fuß- und Radwege
gute Anbindung an ÖPNV, Wartehäuser
Außenbereich der Sportanlagen
überschaubares Gelände und Anordnung
eindeutige Wegeführung
barrierefreie Zuwegung
gute Beleuchtung
überdachte Fahrradplätze
Gestaltung von Sportfreianlagen/Sportplätzen
Multifunktionale Nutzung von Spielfeldern
Geländemodellierung
Rasenflächen / Umfeld
Asphaltflächen für Rollsport
beleuchtete Rundlaufbahn
überdachte Aufenthaltszone
Die Kriterien sind an die Drucksache 1667/II "Mädchen- und frauengerechte Sportstätten"
der BVV Friedrichshain-Kreuzberg und die Broschüre "Mädchen- und frauengerechter
Sportstättenbau" des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen anzulehnen.
Seite: 7/3
Die Interessen der in den Tempelhof-Schöneberger Vereinen organisierten Frauen und
Mädchen sollen erfragt werden und mit einfließen. In diesem Bericht soll auch ein
Maßnahmenplan für die notwendigen Veränderungen und Verbesserungen von Sporthallen
und –plätzen enthalten sein.
Der BVV ist bis Juni 2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt zu den o.g. Drucksachen folgendes mit:
Die Bezirksverordnetenversammlung verweist in ihren Drucksachen auf
das Pilotprojekt Gender Mainstreaming im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von
Oktober 2003 bis März 2004
die Drucksache-Nr. 1667/II – Mädchen- und frauengerechte Sportstätten – der
Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2005 sowie
die Broschüre „Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau“ des Landes
Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2007.
Mit der Durchführung des Pilotprojektes Gender Mainstreaming wurde durch das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg ein externes Organisationsberatungsunternehmen beauftragt, das
auch die Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihrer Arbeit dokumentiert hat.
Aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen konnte festgestellt werden, dass bei
der Bearbeitung der Drucksache-Nr.1667/II – Mädchen- und frauengerechte Sportstätten –
sowohl der Sportausschuss als auch ein dort initiierter Unterausschuss der
Bezirksverordnetenversammlung sowie ein Arbeitskreis zur Förderung des Mädchen- und
Frauensports eingebunden waren.
Die Broschüre „Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau“ wurde vom
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem dortigen
Landessportbund erstellt. Zu allen angegebenen Bearbeitungsgrundlagen der DrucksachenNr. 0896/XIX und 0937/XIX waren maßgeblich Dritte beteiligt. Deshalb werden die o.g.
Unterlagen als Grundlagen der Beantwortung hinzugezogen, weil dem Sportamt keine
zusätzlichen Mittel zur Durchführung einer eigenen Untersuchung zur Verfügung stehen.
Es wurden mehrere in- und aushäusige Institutionen und Organisationen angeschrieben
(Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Landes- und Bezirkssportbund, Abteilung
Bauwesen, Integrationsbeauftragte des Bezirks, Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks) und
um Stellungnahmen zu den beiden Drucksachen gebeten. Leider war der Rücklauf trotz
Erinnerungen nicht sehr ergiebig, da sich einige Stellungnahmen lediglich auf eine
Befürwortung der Drucksachen-Inhalte beschränkten bzw. gar keine Reaktion erfolgte.
Lediglich die ebenfalls um Zuarbeiten gebetene bezirkliche Abteilung Bauwesen und die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben entsprechende Stellungnahmen abgegeben.
So leitet die Abteilung Bauwesen aus ihrer Recherche nachstehende Schlussfolgerungen
her:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat eine aufwändige Prüfung von 17 bezirklichen
Sportstätten vorgenommen und – in Anlehnung an die Kriterien der Broschüre „Mädchenund frauengerechter Sportstättenbau“ des Landes Nordrhein-Westfalen – bewertet.“
Die Abteilung Bauwesen ist danach zu folgendem Ergebnis gekommen:
„Das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt den Sportstättenbau der Kommunen
durch jährlich wiederkehrende Förderprogramme, u.a. auch zur Anpassung bestehender
Sportstätten an spezifische Belange des Mädchen- und Frauensports. Vergleichbare
Initiativen sind im Land Berlin nicht bekannt.
Seite: 7/4
Die Beurteilung nach mädchen- und frauengerechten Kriterien ist schwierig, da eine
Erarbeitung konkreter Ausstattungsstandards auf Grundlage landeseinheitlicher Vorgaben
offensichtlich nicht erfolgt ist.“
Vielmehr sei zur Veranschaulichung aus einem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres
und Sport vom 18.08.2014 zitiert. Darin heißt es:
„...Das Sportförderungsgesetz formuliert die Kapazitätsbelange neutral und ohne spezielle
Ausrichtung auf geschlechts- oder nutzungsspezifische Gruppen. Es ist ausschließlich auf
den tatsächlichen, begründeten Bedarf ausgerichtet.
Dies bildet die Grundlage für im Land Berlin verbindliche Musterraum- und
Mustergrundausstattungsprogramme. Dabei sind alle Umkleide- und Sanitärräume
idealtypisch gleich groß und identisch ausgestattet, so dass jederzeit eine flexible und
geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Es ist also irrelevant, ob mehr
Mädchen/Damen-Mannschaften oder Individualsportlerinnen oder männliche Nutzer(gruppen) ein Sportfunktionsgebäude benötigen oder nutzen wollen.
…Nicht zugestimmt werden kann der Ausweitung des Raumprogramms allein aus von Ihrem
Bezirksamt vielleicht so gesehenen besonderen Bedürfnissen weiblicher Nutzer der Anlage.
Dies würde – wie oben beschrieben – die Grundlagen des Sportförderungsgesetzes
verlassen. …“
Aufgrund unseres Stellungnahmeersuchens teilt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
mit Schreiben vom 13.02.2015 mit,
„...dass zum Thema „Mädchen- und frauengerechte Sportstätten“ keine vergleichbaren
Initiativen wie im Bundesland Nordrhein-Westfalen aus dem Abgeordnetenhaus bekannt
sind.
Das Land Berlin verfügt über entsprechende Planungs- und Ausstattungsstandards für den
Umbau oder den Neubau von Sporthallen. Diese Standards sind im Planungshandbuch für
Sporthallen unter dem Punkt „Anforderungen“ beschrieben. Durch den Gesetzgeber wurde
bereits bei der Erstellung und Inkraftsetzung des Sportförderungsgesetzes auf eine neutrale
und ohne spezielle Ausrichtung auf geschlechts- oder nutzerspezifischer Gruppen geachtet.
Dies wurde auch im o.a. Planungshandbuch berücksichtigt. Somit stellt sich auch nicht die
Frage nach der Zweckmäßigkeit von Planungs- und Ausstattungsstandards im Sinne der
Initiative Ihrer Bezirksverordnetenversammlung, da die Gender-Belange bei der Umsetzung
der Planungshandbücher mit abgedeckt wurden.“
Eine entsprechend dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zu erstellende
Bestandsaufnahme aller Sportstätten im Bezirk kann nur sukzessive erfolgen. Die einzelnen
Ergebnisse und Analysen können bei der Fortschreibung des bezirklichen
Sportanlagenentwicklungsplanes berücksichtigt werden.
Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt, die Sportförderung
geschlechtergerecht auszugestalten, ist z.Z. nicht umsetzbar. Die formulierten Einzelziele
und zu berücksichtigenden Maßnahmen sind durch das berlinweit geltende
Sportförderungsgesetz und die dazu erlassenen Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN)
nur stark eingeschränkt umsetzbar bzw. nicht zu erfüllen. Als Beispiel sei hier die
Implementierung von positiven Anreizen für Sportvereine, die Mädchen- und
Frauenförderung betreiben, bei der Vergabe von Sportanlagen und –zeiten genannt. Die in
Abschnitt II. der SPAN geregelten Nutzungs- und Vergabegrundsätze und hier insbesondere
die Nr. 4 (9) SPAN sieht kein Kriterium von mädchen- und frauenspezifischen Belangen vor.
Auch hier ist eine neutrale und ohne Ausrichtung auf geschlechtsspezifische Gruppen
ausgerichtete Rangfolge bei der Vergabe der Sportanlagen festgelegt, an die die Bezirke
generell gebunden sind. Entsprechende Angebote obliegen allein den Vereinen. In
Gesprächen mit dem Bezirkssportbund wurde die Problematik erörtert und vereinbart,
gemeinsam in den Vereinen für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung ihrer Angebote zu
werben.
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Selbstverständlich unterstützt das Sportamt die Vereine im Bereich des Mädchen- und
Frauensports mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. Insbesondere richtet sich hier
das jeweilige Engagement nach den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen
Ressourcen, so konnte zum Beispiel im Jahr 2014 ein bezirklicher Förderpreis für Frauenund Mädchensport ausgelobt werden, nach dem eine Bewerbung für entsprechende Mittel
bei den Senatsverwaltungen für Finanzen und für Arbeit, Integration und Frauen erfolgreich
war. Leider wurden für das Jahr 2015 keine weiteren Mittel seitens der Senatsverwaltungen
für dieses Projekt zur Verfügung gestellt, so dass für eine erneute Auslobung des
Förderpreises für Frauen- und Mädchensport des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ab 2015
keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung standen.
Das Sportamt wird sich auch künftig um entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel
bemühen, sofern von Dritten für mädchen- und frauenspezifische Belange Gelder in Aussicht
gestellt werden. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel als Anreiz für die Umsetzung
entsprechender Angebote ist eine Steigerung der Motivation in den Vereinen nur schwer
umsetzbar.
In diesem Zusammenhang darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich die
Dezernentin für Bildung, Kultur und Sport bereits im August 2015 an den für Sport
zuständigen Staatssekretär mit der Bitte gewandt hat, sich für eine Beteiligung der Bezirke
an den Einnahmen aus der City Tax einzusetzen, da nach Darstellung der Senatsverwaltung
für Finanzen ein Drittel der über den Einnahmebetrag von 25 Mio € hinausgehenden Summe
auf den Sportbereich verteilt werden soll. Auch wenn dabei vorrangig an die dringend
erforderliche Instandhaltung bzw. Sanierung der Sportanlagen gedacht ist, könnten hier auch
Mittel für mädchen- und frauenspezifische Belange generiert werden.
Zum Einzelziel, den Anteil von Männern im Gesundheitssport zu erhöhen, hat das Amt für
Weiterbildung und Kultur - Volkshochschule - folgendes mitgeteilt:
„Der Anteil von Männern an den Gesundheitsbildungsangeboten der Volkshochschule
(Bereich Bewegung und Entspannung ist absolut und auch im Verhältnis gestiegen.
In 2014:
Männer:
489 (14,71 %)
Frauen:
2834
In 2015
Männer:
525 (16,17 %)
Frauen:
2720
Verglichen mit dem bundesweiten Männeranteil in Gesundheitsbildungskursen nehmen an
den Kursen der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg prozentual deutlich mehr Männer
teil als im Bundesgebiet. Nach der Volkshochschul-Statistik 2014 des Deutschen Instituts für
Erwachsenenbildung hatte der Programmbereich Gesundheit bundesweit einen
Männeranteil von 14,4 %. Der Programmbereich Gesundheit weist den höchsten
Frauenanteil aller Programmbereiche auf.
Zu den Bezeichnungen Gesundheitssport und Gesundheitsbildung:
Anders als im „Maßnahmenkatalog Gender Mainstreaming im Sport…“ der
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg formuliert der bildungspolitische
Auftrag der Volkshochschulen nicht Gesundheitssport sondern Gesundheitsbildung.
Auszug aus „Gesundheitsbildung an Volkshochschulen – Individuelle Gesundheitsförderung
und gesellschaftliche Bedeutung“. Quelle: Fachkommission Gesundheit der Berliner
Volkshochschulen, April 2014:
Das Angebot zur Gesundheitsbildung an Volkshochschulen gliedert sich in vier
Kompetenzfelder, die den Charakter der ganzheitlichen Sicht unterstreichen:
- Gesundheitsvorsorge statt (nur) Krankheitsverhütung
- Bewusstseinsbildung statt Erziehung
- Herstellung von Zusammenhängen
Seite: 7/6
-
Förderung von Autonomie, Laienkompetenz und Hilfe zur Selbsthilfe (vergl.
Herbert Grassmann: Die vergessene Dimension – Gesundheitsbildung an
Volkshochschulen, Dissertation, 2003).
Eine Milieustudie von Heiner Barz und Rudolf Tippelt aus dem Jahr 2007 zeigt, dass mit dem
Konzept der Volkshochschulen Zielgruppen erreicht werden, die Gesundheit als integralen
Bestandteil ihrer Gestaltungsaufgaben ansehen (vergl. Gesundheitsbildung und MilieuForschung, in: Privileg Gesundheit, Gesundheitsbildung zwischen Chancengleichheit und
Entsolidarisierung, Tagesdokumentation, 2008).
Der überwiegende Anteil der Gesundheitsbildungskurse an der Volkshochschule TempelhofSchöneberg wird genderneutral angeboten. Daher liegt es in der freien Entscheidung sowohl
von Frauen als auch von Männern, sich für die Kurse anzumelden.
In dem Artikel „Gender-Rätsel in der zielgruppenorientierten Gesundheitsbildung an
Volkshochschulen“ (Quelle: Gender, 2010, Heft 2 S. 122-131) fassen die Autorinnen Anne
Schlüter und Michaela Harmeier auf S. 130 zusammen:
„Vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung stellt laut Lademann und Kolip (2008)
einen wichtigen Ansatz dar, um Männer für Themen wie Prävention zu interessieren. (…)
Hinze und Samland fordern darum, dass Männer für Gesundheitsbildung dort beworben
werden sollten, „wo sie arbeiten und ihre Freizeit verbringen“ (Hinze, Samland, 2004:179)
Dies bedeutet dann unter Umständen, dass die Volkshochschule für Männer nicht der
geeignete Bildungsanbieter ist.“
Der Landessportbund Berlin e.V.
Bericht über die Sportvereine im
können aufgeteilt nach Bezirken
aufgegliedert nach Altersgruppen
Anlage beigefügt.
hat auf unser Stellungnahmeersuchen den Statistischen
Land Berlin (Stand 01. Januar 2015) übersandt. Daraus
und Sportarten auch die Anzahl der Vereinsmitglieder,
und Geschlecht, entnommen werden. Der Bericht ist als
Sollen künftig mädchen- und frauenspezifische Belange Berücksichtigung finden, bedarf es,
bei den Planungs- und Ausstattungsstandards für den Umbau oder Neubau von
Sportanlagen als auch bei der Sportstättennutzung einer Novellierung der im Land Berlin
anzuwendenden Gesetze und Vorschriften. Hier wäre die zuständige Senatsverwaltung für
Inneres und Sport ggf. über eine Initiative aus dem Abgeordnetenhaus aufzufordern, eine
Überprüfung, auch vor dem Hintergrund geänderter Freizeit- und Bewegungsbedürfnisse von
Sporttreibenden, durchzuführen.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über ihren Fachausschuss über die weitere
Entwicklung laufend informiert.
Berlin, den 11.02.2016
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Kaddatz, Jutta
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