Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
14.03.16, 15:25
Aktualisiert
27.01.18, 11:25

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ursprung: Antrag, Frakt. GRÜNE, SPD Beratungsfolge: Gremium Datum 11.12.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 08.04.2014 Ausschuss für Sport 16.04.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 09.02.2016 Bezirksamt 17.02.2016 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0896/XIX Bezirksamt Maßnahmenkatalog Gender Mainstreaming im Sport Ursprung: Antrag, Frakt. SPD, GRÜNE Beratungsfolge: Datum 22.01.2014 08.04.2014 16.04.2014 09.02.2016 17.02.2016 Gremium Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ausschuss für Sport Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Bezirksamt Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0937/XIX Bezirksamt Mädchen- und frauengerechte Sportstätten Beschlusstext - Drs. 0896/XIX: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Sportförderung geschlechtergerecht auszugestalten. Ziel soll eine geschlechtergerechte Beteiligung von Frauen und Männern jeweils am Vereins-, Gesundheits- und Freizeitsport sein. Kenntnis genommen: überwiesen: Dazu soll basierend auf bereits erprobten Maßnahmen, insbesondere dem "Pilotprojekt Gender Mainstreaming im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Oktober 2003 bis März 2004" und dem "Infoblatt Gender Budgetierung und Sportförderung in den Berliner Bezirken" (auf Grundlage des Fallbeispiels Tempelhof-Schöneberg), soll ein Maßnahmenplan zum Gender Mainstreaming im Bezirkssport erstellt und der BVV zur Kenntnis vorgelegt werden. Einzelziele sind u.a.: • die gleichberechtigte Nutzung von öffentlich geförderten Sportangeboten durch Frauen und Männer • bessere Berücksichtigung der unterschiedlichen Präferenzen von Frauen und Männern bei den Angeboten • die Erhöhung des Anteils von Männern im Gesundheitssport der VHS und der Vereine • die Implementierung von positiven Anreizen für Sportvereine, die Mädchen- und Frauenförderung betreiben, beispielsweise bei der Vergabe von Sportanlagen und –zeiten • sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine bedarfsgerechte Unterstützung für Vereine Folgende Maßnahmen sollen dabei in jedem Fall berücksichtigt werden: • die Unterstützung der Vereine bei der Gewinnung und Bindung von Mädchen und Frauen in den Sport und das Ehrenamt in den Vereinen • Förderung der Netzwerkarbeit, insbesondere der Zusammenarbeit von Sportvereinen und Schulen im Bereich des Mädchen- und Frauensports und • Förderung der Zusammenarbeit von Kitas und Sportvereinen im Bereich Mädchen- und Frauensport Jugendfreizeiteinrichtungen mit • Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Mädchen- und Frauensports (z.B. Herausgabe von Broschüren in Zusammenarbeit mit Sportverein; Durchführung einer Kampagne an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen für Mädchensport; Durchführung von Fachdiskussionen zum Thema „frauen- und mädchengerechte Sportanlagen“) • Prüfung der Möglichkeiten, die Sportförderung und die Zugangsvoraussetzungen zu öffentlich geförderten Sportanlagen an die verschiedenen Nutzerinnen- und Nutzergruppen gleichstellungsorientiert auszurichten • regelmäßiger Bericht im Sportausschuss, welche Aktivitäten unternommen wurden. Grundlage der Maßnahmen soll wie in anderen Bezirken eine geschlechterdifferenzierte Datenerhebung zur Nutzung öffentlich geförderter Sportangebote (Sportvereine, VHS-Sportund Gesundheitskursangebote, weitere öffentlich geförderte Angebote) sowie die Zahl der Vereinsmitglieder differenziert nach Männern, Frauen und Alter sein. Der BVV ist bis zum Januar 2015 zu berichten. Beschlusstext - Drs. 0937/XIX: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Sportstätten und -anlagen des Bezirks auf ihre mädchen- und frauengerechte Gestaltung auf Grundlage folgender Kriterien zu untersuchen: Seite: 7/2 Gestaltung und Ausstattung von Sporthallen Sichtschutz Kleinsporträume Musikanlagen multifunkt. Geräteausstattung Wartezonen übersichtliche Räume Gestaltung der Umkleide- und Sanitärräume Sichtschutz vorhandene Trennung von Umkleide- und Duschräumen für Frauen und Männer vorhandene Einzelkabinen Organisatorische und betriebliche Vorkehrungen weibliches Personal Schulung der Mitarbeiter eindeutige und variable Kennzeichnungssysteme Lage und Erreichbarkeit der Sportstätte Einbettung in Wohnumfeld gute Erreichbarkeit durch ausgebaute und beleuchtete Fuß- und Radwege gute Anbindung an ÖPNV, Wartehäuser Außenbereich der Sportanlagen überschaubares Gelände und Anordnung eindeutige Wegeführung barrierefreie Zuwegung gute Beleuchtung überdachte Fahrradplätze Gestaltung von Sportfreianlagen/Sportplätzen Multifunktionale Nutzung von Spielfeldern Geländemodellierung Rasenflächen / Umfeld Asphaltflächen für Rollsport beleuchtete Rundlaufbahn überdachte Aufenthaltszone Die Kriterien sind an die Drucksache 1667/II "Mädchen- und frauengerechte Sportstätten" der BVV Friedrichshain-Kreuzberg und die Broschüre "Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau" des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen anzulehnen. Seite: 7/3 Die Interessen der in den Tempelhof-Schöneberger Vereinen organisierten Frauen und Mädchen sollen erfragt werden und mit einfließen. In diesem Bericht soll auch ein Maßnahmenplan für die notwendigen Veränderungen und Verbesserungen von Sporthallen und –plätzen enthalten sein. Der BVV ist bis Juni 2014 zu berichten. Das Bezirksamt teilt zu den o.g. Drucksachen folgendes mit: Die Bezirksverordnetenversammlung verweist in ihren Drucksachen auf  das Pilotprojekt Gender Mainstreaming im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Oktober 2003 bis März 2004  die Drucksache-Nr. 1667/II – Mädchen- und frauengerechte Sportstätten – der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2005 sowie  die Broschüre „Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau“ des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2007. Mit der Durchführung des Pilotprojektes Gender Mainstreaming wurde durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein externes Organisationsberatungsunternehmen beauftragt, das auch die Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihrer Arbeit dokumentiert hat. Aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen konnte festgestellt werden, dass bei der Bearbeitung der Drucksache-Nr.1667/II – Mädchen- und frauengerechte Sportstätten – sowohl der Sportausschuss als auch ein dort initiierter Unterausschuss der Bezirksverordnetenversammlung sowie ein Arbeitskreis zur Förderung des Mädchen- und Frauensports eingebunden waren. Die Broschüre „Mädchen- und frauengerechter Sportstättenbau“ wurde vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem dortigen Landessportbund erstellt. Zu allen angegebenen Bearbeitungsgrundlagen der DrucksachenNr. 0896/XIX und 0937/XIX waren maßgeblich Dritte beteiligt. Deshalb werden die o.g. Unterlagen als Grundlagen der Beantwortung hinzugezogen, weil dem Sportamt keine zusätzlichen Mittel zur Durchführung einer eigenen Untersuchung zur Verfügung stehen. Es wurden mehrere in- und aushäusige Institutionen und Organisationen angeschrieben (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Landes- und Bezirkssportbund, Abteilung Bauwesen, Integrationsbeauftragte des Bezirks, Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks) und um Stellungnahmen zu den beiden Drucksachen gebeten. Leider war der Rücklauf trotz Erinnerungen nicht sehr ergiebig, da sich einige Stellungnahmen lediglich auf eine Befürwortung der Drucksachen-Inhalte beschränkten bzw. gar keine Reaktion erfolgte. Lediglich die ebenfalls um Zuarbeiten gebetene bezirkliche Abteilung Bauwesen und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport haben entsprechende Stellungnahmen abgegeben. So leitet die Abteilung Bauwesen aus ihrer Recherche nachstehende Schlussfolgerungen her: „Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat eine aufwändige Prüfung von 17 bezirklichen Sportstätten vorgenommen und – in Anlehnung an die Kriterien der Broschüre „Mädchenund frauengerechter Sportstättenbau“ des Landes Nordrhein-Westfalen – bewertet.“ Die Abteilung Bauwesen ist danach zu folgendem Ergebnis gekommen: „Das Bundesland Nordrhein-Westfalen unterstützt den Sportstättenbau der Kommunen durch jährlich wiederkehrende Förderprogramme, u.a. auch zur Anpassung bestehender Sportstätten an spezifische Belange des Mädchen- und Frauensports. Vergleichbare Initiativen sind im Land Berlin nicht bekannt. Seite: 7/4 Die Beurteilung nach mädchen- und frauengerechten Kriterien ist schwierig, da eine Erarbeitung konkreter Ausstattungsstandards auf Grundlage landeseinheitlicher Vorgaben offensichtlich nicht erfolgt ist.“ Vielmehr sei zur Veranschaulichung aus einem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 18.08.2014 zitiert. Darin heißt es: „...Das Sportförderungsgesetz formuliert die Kapazitätsbelange neutral und ohne spezielle Ausrichtung auf geschlechts- oder nutzungsspezifische Gruppen. Es ist ausschließlich auf den tatsächlichen, begründeten Bedarf ausgerichtet. Dies bildet die Grundlage für im Land Berlin verbindliche Musterraum- und Mustergrundausstattungsprogramme. Dabei sind alle Umkleide- und Sanitärräume idealtypisch gleich groß und identisch ausgestattet, so dass jederzeit eine flexible und geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Es ist also irrelevant, ob mehr Mädchen/Damen-Mannschaften oder Individualsportlerinnen oder männliche Nutzer(gruppen) ein Sportfunktionsgebäude benötigen oder nutzen wollen. …Nicht zugestimmt werden kann der Ausweitung des Raumprogramms allein aus von Ihrem Bezirksamt vielleicht so gesehenen besonderen Bedürfnissen weiblicher Nutzer der Anlage. Dies würde – wie oben beschrieben – die Grundlagen des Sportförderungsgesetzes verlassen. …“ Aufgrund unseres Stellungnahmeersuchens teilt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 13.02.2015 mit, „...dass zum Thema „Mädchen- und frauengerechte Sportstätten“ keine vergleichbaren Initiativen wie im Bundesland Nordrhein-Westfalen aus dem Abgeordnetenhaus bekannt sind. Das Land Berlin verfügt über entsprechende Planungs- und Ausstattungsstandards für den Umbau oder den Neubau von Sporthallen. Diese Standards sind im Planungshandbuch für Sporthallen unter dem Punkt „Anforderungen“ beschrieben. Durch den Gesetzgeber wurde bereits bei der Erstellung und Inkraftsetzung des Sportförderungsgesetzes auf eine neutrale und ohne spezielle Ausrichtung auf geschlechts- oder nutzerspezifischer Gruppen geachtet. Dies wurde auch im o.a. Planungshandbuch berücksichtigt. Somit stellt sich auch nicht die Frage nach der Zweckmäßigkeit von Planungs- und Ausstattungsstandards im Sinne der Initiative Ihrer Bezirksverordnetenversammlung, da die Gender-Belange bei der Umsetzung der Planungshandbücher mit abgedeckt wurden.“ Eine entsprechend dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zu erstellende Bestandsaufnahme aller Sportstätten im Bezirk kann nur sukzessive erfolgen. Die einzelnen Ergebnisse und Analysen können bei der Fortschreibung des bezirklichen Sportanlagenentwicklungsplanes berücksichtigt werden. Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt, die Sportförderung geschlechtergerecht auszugestalten, ist z.Z. nicht umsetzbar. Die formulierten Einzelziele und zu berücksichtigenden Maßnahmen sind durch das berlinweit geltende Sportförderungsgesetz und die dazu erlassenen Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) nur stark eingeschränkt umsetzbar bzw. nicht zu erfüllen. Als Beispiel sei hier die Implementierung von positiven Anreizen für Sportvereine, die Mädchen- und Frauenförderung betreiben, bei der Vergabe von Sportanlagen und –zeiten genannt. Die in Abschnitt II. der SPAN geregelten Nutzungs- und Vergabegrundsätze und hier insbesondere die Nr. 4 (9) SPAN sieht kein Kriterium von mädchen- und frauenspezifischen Belangen vor. Auch hier ist eine neutrale und ohne Ausrichtung auf geschlechtsspezifische Gruppen ausgerichtete Rangfolge bei der Vergabe der Sportanlagen festgelegt, an die die Bezirke generell gebunden sind. Entsprechende Angebote obliegen allein den Vereinen. In Gesprächen mit dem Bezirkssportbund wurde die Problematik erörtert und vereinbart, gemeinsam in den Vereinen für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung ihrer Angebote zu werben. Seite: 7/5 Selbstverständlich unterstützt das Sportamt die Vereine im Bereich des Mädchen- und Frauensports mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. Insbesondere richtet sich hier das jeweilige Engagement nach den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen, so konnte zum Beispiel im Jahr 2014 ein bezirklicher Förderpreis für Frauenund Mädchensport ausgelobt werden, nach dem eine Bewerbung für entsprechende Mittel bei den Senatsverwaltungen für Finanzen und für Arbeit, Integration und Frauen erfolgreich war. Leider wurden für das Jahr 2015 keine weiteren Mittel seitens der Senatsverwaltungen für dieses Projekt zur Verfügung gestellt, so dass für eine erneute Auslobung des Förderpreises für Frauen- und Mädchensport des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ab 2015 keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung standen. Das Sportamt wird sich auch künftig um entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel bemühen, sofern von Dritten für mädchen- und frauenspezifische Belange Gelder in Aussicht gestellt werden. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel als Anreiz für die Umsetzung entsprechender Angebote ist eine Steigerung der Motivation in den Vereinen nur schwer umsetzbar. In diesem Zusammenhang darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich die Dezernentin für Bildung, Kultur und Sport bereits im August 2015 an den für Sport zuständigen Staatssekretär mit der Bitte gewandt hat, sich für eine Beteiligung der Bezirke an den Einnahmen aus der City Tax einzusetzen, da nach Darstellung der Senatsverwaltung für Finanzen ein Drittel der über den Einnahmebetrag von 25 Mio € hinausgehenden Summe auf den Sportbereich verteilt werden soll. Auch wenn dabei vorrangig an die dringend erforderliche Instandhaltung bzw. Sanierung der Sportanlagen gedacht ist, könnten hier auch Mittel für mädchen- und frauenspezifische Belange generiert werden. Zum Einzelziel, den Anteil von Männern im Gesundheitssport zu erhöhen, hat das Amt für Weiterbildung und Kultur - Volkshochschule - folgendes mitgeteilt: „Der Anteil von Männern an den Gesundheitsbildungsangeboten der Volkshochschule (Bereich Bewegung und Entspannung ist absolut und auch im Verhältnis gestiegen. In 2014: Männer: 489 (14,71 %) Frauen: 2834 In 2015 Männer: 525 (16,17 %) Frauen: 2720 Verglichen mit dem bundesweiten Männeranteil in Gesundheitsbildungskursen nehmen an den Kursen der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg prozentual deutlich mehr Männer teil als im Bundesgebiet. Nach der Volkshochschul-Statistik 2014 des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung hatte der Programmbereich Gesundheit bundesweit einen Männeranteil von 14,4 %. Der Programmbereich Gesundheit weist den höchsten Frauenanteil aller Programmbereiche auf. Zu den Bezeichnungen Gesundheitssport und Gesundheitsbildung: Anders als im „Maßnahmenkatalog Gender Mainstreaming im Sport…“ der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg formuliert der bildungspolitische Auftrag der Volkshochschulen nicht Gesundheitssport sondern Gesundheitsbildung. Auszug aus „Gesundheitsbildung an Volkshochschulen – Individuelle Gesundheitsförderung und gesellschaftliche Bedeutung“. Quelle: Fachkommission Gesundheit der Berliner Volkshochschulen, April 2014: Das Angebot zur Gesundheitsbildung an Volkshochschulen gliedert sich in vier Kompetenzfelder, die den Charakter der ganzheitlichen Sicht unterstreichen: - Gesundheitsvorsorge statt (nur) Krankheitsverhütung - Bewusstseinsbildung statt Erziehung - Herstellung von Zusammenhängen Seite: 7/6 - Förderung von Autonomie, Laienkompetenz und Hilfe zur Selbsthilfe (vergl. Herbert Grassmann: Die vergessene Dimension – Gesundheitsbildung an Volkshochschulen, Dissertation, 2003). Eine Milieustudie von Heiner Barz und Rudolf Tippelt aus dem Jahr 2007 zeigt, dass mit dem Konzept der Volkshochschulen Zielgruppen erreicht werden, die Gesundheit als integralen Bestandteil ihrer Gestaltungsaufgaben ansehen (vergl. Gesundheitsbildung und MilieuForschung, in: Privileg Gesundheit, Gesundheitsbildung zwischen Chancengleichheit und Entsolidarisierung, Tagesdokumentation, 2008). Der überwiegende Anteil der Gesundheitsbildungskurse an der Volkshochschule TempelhofSchöneberg wird genderneutral angeboten. Daher liegt es in der freien Entscheidung sowohl von Frauen als auch von Männern, sich für die Kurse anzumelden. In dem Artikel „Gender-Rätsel in der zielgruppenorientierten Gesundheitsbildung an Volkshochschulen“ (Quelle: Gender, 2010, Heft 2 S. 122-131) fassen die Autorinnen Anne Schlüter und Michaela Harmeier auf S. 130 zusammen: „Vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung stellt laut Lademann und Kolip (2008) einen wichtigen Ansatz dar, um Männer für Themen wie Prävention zu interessieren. (…) Hinze und Samland fordern darum, dass Männer für Gesundheitsbildung dort beworben werden sollten, „wo sie arbeiten und ihre Freizeit verbringen“ (Hinze, Samland, 2004:179) Dies bedeutet dann unter Umständen, dass die Volkshochschule für Männer nicht der geeignete Bildungsanbieter ist.“ Der Landessportbund Berlin e.V. Bericht über die Sportvereine im können aufgeteilt nach Bezirken aufgegliedert nach Altersgruppen Anlage beigefügt. hat auf unser Stellungnahmeersuchen den Statistischen Land Berlin (Stand 01. Januar 2015) übersandt. Daraus und Sportarten auch die Anzahl der Vereinsmitglieder, und Geschlecht, entnommen werden. Der Bericht ist als Sollen künftig mädchen- und frauenspezifische Belange Berücksichtigung finden, bedarf es, bei den Planungs- und Ausstattungsstandards für den Umbau oder Neubau von Sportanlagen als auch bei der Sportstättennutzung einer Novellierung der im Land Berlin anzuwendenden Gesetze und Vorschriften. Hier wäre die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport ggf. über eine Initiative aus dem Abgeordnetenhaus aufzufordern, eine Überprüfung, auch vor dem Hintergrund geänderter Freizeit- und Bewegungsbedürfnisse von Sporttreibenden, durchzuführen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über ihren Fachausschuss über die weitere Entwicklung laufend informiert. Berlin, den 11.02.2016 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Kaddatz, Jutta Seite: 7/7