Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 BA, Zwischenbericht, 38. BVV am 02.03.2016.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
14.03.16, 16:23
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0887
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Piratenfraktion
Beratungsfolge:
18.02.2015
03.03.2015
17.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
19.05.2015
02.06.2015
11.11.2015
02.03.2016
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
BVV
BVV
BVV/ 029/VII
ArSoGeSe/060/VII
ArSoGeSe/061/VII
ArSoGeSe/062/VII
ArSoGeSe/063/VII
ArSoGeSe/064/VII
ArSoGeSe/065/VII
BVV/ 035/VII
BVV/ 038/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung von
Obdachlosen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 23.02.2016
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0887
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.02.2016
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0887/15
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Mindestanforderungen für die nicht vertragsgebundene Unterbringung von
Obdachlosen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Tagung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0887.
Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür ein, dass bei der
ordnungsrechtlichen Unterbringung Wohnungsloser nach dem Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) im Land Berlin die Mindeststandards auf einem hohen
Niveau angepasst werden.
Dabei werden folgende Leitlinien empfohlen:
- Berlinweit werden höhere Mindeststandards für die ordnungsrechtliche
Unterbringung von Menschen ohne festem Wohnsitz nach dem Allgemeinen
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Berlin gemäß der Mindeststandards
der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsloser (BAGW) etabliert. Dazu zählen
unter anderem eine Mindestwohnfläche von 14 Quadratmetern pro Person,
Gemeinschaftsräume, Kühlschränke, Kochgelegenheiten, abschließbare
Schranke, qualifizierte Beratung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen
sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer Postadresse. Bei der Betreuung
durch Fachkräfte wie Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagogen*innen wird ein
Mindestbetreuungsschlüssel gemessen an der Anzahl der Bewohner*innen der
Einrichtung festgelegt.
Der Senat entwickelt mit den Bezirken einen Prozess mit allgemeinverbindlichen
Begehungsrichtlinien für wirksame Kontrollen der Mindeststandards in den
Unterkünften. Diese Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet durchzuführen.
Nach dem Grundsatz der sachkundigen Selbsthilfe und politischen InteressenSelbstvertretung sind bei den Begehungen Vertreter*innen der Menschen ohne
festen Wohnsitz zu beteiligen. Die entsprechende Personalausstattung für diese
Kontrollen ist den Bezirken zur Verfügung zu stellen. Der Senat und das
Bezirksamt berichtet dem Abgeordnetenhaus und der BVV jährlich zum 31. März
über den Umfang und die Ergebnisse der Begehungen der Unterkünfte.
Nach dem Grundsatz der sachkundigen Selbsthilfe sollen unterzubringende
Menschen ohne festen Wohnsitz befragt werden, wie sie untergebracht werden
möchten und ob sie interessiert sind, an der Herstellung oder Herrichtung von
Unterkünften, die den o.g. Mindeststandards entsprechen, mitzutun.
Das Bezirksamt prüft, inwiefern die im Bezirk vorhandenen vertragsfreien
Unterkünfte mindestens zur Hälfte in vertragsgebundene Übergangswohnheime
mit einer Betreuung nach § 67 ff. SGB XII ausgestattet und umgewandelt bzw.
anderweitig mit sozialarbeiterischer Betreuung versorgt werden können.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 11.02.2016 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin den für Soziales
zuständigen Staatssekretär gebeten, das Ersuchen der
Bezirksverordnetenversammlung zu unterstützen und zu einer landesweiten Anhebung
von Mindeststandards Stellung zu nehmen.
Das Bezirksamt wird der BVV gegenüber berichten, sobald ihm die Antwort
zugegangen ist.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport