Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 37. BVV am 27.01.16.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
14.03.16, 16:23
Aktualisiert
27.01.18, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0892
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
18.02.2015
12.03.2015
23.04.2015
28.05.2015
25.06.2015
11.11.2015
27.01.2016
BVV
BüWoGO
BüWoGO
BüWoGO
BüWoGO
BVV
BVV
BVV/ 029/VII
BüWoGO/032/VII
BüWoGO/033/VII
BüWoGO/034/VII
BüWoGO/035/VII
BVV/ 035/VII
BVV/ 037/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Verständliche offizielle Formulare und Kommunikation des Bezirksamtes
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 19.01.2016
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0892
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.01.2016
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0892
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verständliche offizielle Formulare und Kommunikation des Bezirksamtes
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Sitzung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0892:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, in einem ersten Schritt in den Fachabteilungen
Standesamt und Wohnungsamt Formulare und begleitende Erklärungen zu Formularen,
print und online, künftig in einem einfachen und leicht verständlichen Deutsch anzufertigen und
zu verwenden. Besonders sollen komplizierte und schwer verständliche Fachbegriffe vermieden
werden. Zudem sollen Formulare übersichtlich gestaltet und textlich
auf das Nötigste begrenzt werden.
Nach Möglichkeit sollen die Texte in leichter Sprache verfasst sein, wie es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a752-leichte-sprache-ratgeber.html).
Nach einer Pilotphase von einem Jahr soll der BVV über die Erfahrungen dieser Fachabteilungen
mit den vereinfachten Sprachregelungen Bericht erstattet werden.
Auch für den direkten Kontakt wird das Bezirksamt gebeten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dahingehend zu schulen, in der Kommunikation mit der Bürgerschaft auf
schwerverständliche Formulierungen und Begriffe zu verzichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt teilt das Anliegen der Drucksache, dass auch offizielle Formulare und
Hinweisblätter in bürgerfreundlicher Sprache abgefasst werden sollten. Generell unter-
stützt das Bezirksamt das Ziel einer bürgerfreundlichen Kommunikation. Dazu steht
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes das Arbeitshandbuch vom
Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB)
„Bürgernahe Verwaltungssprache“ sowie das BBB-Merkblatt „Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ seit 2010 im Intranet zur Verfügung.
Die in der Drucksache angesprochenen Formulare und Hinweisblätter in den Fachbereichen Standesamt und Wohnungsamt im Amt für Bürgerdienste sind durch das Bezirksamt aber nicht zu beeinflussen.
Im Bereich Standesamt stellt sich die Situation wie folgt dar: Alle Angelegenheiten, mit
Ausnahme von Urkundenanforderung, die auch online erfolgen können, erfordern eine
persönliche Vorsprache des Bürgers bzw. bei Sterbefällen des beauftragten Bestatters.
Der Bürger wird dann persönlich beraten, wobei die jeweils erforderlichen Formulare
für den in Frage kommenden Personenstandsfall (Anmeldung Eheschließung bzw. Verpartnerung, Geburt, Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilung, Namensänderung
etc.) ausschließlich von Mitarbeitern des Standesamtes ausgefüllt werden. Sämtliche
Hinweisblätter und Formulare werden aus dem Fachverfahren AUTISTA generiert. Zuständig für dieses Fachverfahren ist der Verlag für Standesamtswesen. Das Verfahren
findet bundesweit Anwendung.
Im Bereich Wohnungsamt stellt sich die Situation wie folgt dar: Sämtliche Formulare
und Hinweisblätter werden aus dem Fachverfahren Inwo/Diwo generiert. Zuständig für
dieses Fachverfahren ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das
Verfahren findet berlinweit Anwendung.
Auf Initiative der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport besteht eine Kooperation mit dem Zentrum für Verwaltungskommunikation „Deutsches
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung - Speyer“, welches damit beauftragt
wurde, die am häufigsten über das Service-Portal abgerufenen 100 Dienstleistungen
in bürgernaher Sprache zu formulieren. In hierzu bestehenden berlinweiten Arbeitsgruppen arbeiten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Pankow mit.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur
Umwelt und Bürgerservice