Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung FiPerIm 36. BVV am 16.12.15.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
14.03.16, 16:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien;
VII-0970
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
10.06.2015
30.06.2015
15.09.2015
08.10.2015
03.11.2015
05.11.2015
16.12.2015
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
FiPerIm
ArSoGeSe
FiPerIm
BVV
BVV/ 032/VII
ArSoGeSe/067/VII
ArSoGeSe/069/VII
FiPerIm/093/VII
ArSoGeSe/071/VII
FiPerIm/094/VII
BVV/ 036/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache auf seiner
Sitzung am 05.11.2015 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen,
Personal und Immobilien (federführend):
JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren (mitberatend):
JA 13 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei
sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende
der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder
Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese
gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Berlin, den 08.12.2015
Einreicher: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
Dennis Probst, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0970
Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien (federführend):
In der Sitzung am 05. November 2015 hat der Ausschuss für Finanzen, Personal und
Immobilien die Drucksache VII-0970 abschließend beraten. Dem federführenden Ausschuss lag eine Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Senioren, welche die Annahme der Drucksache in geänderter Fassung empfiehlt, vor.
Dieser schloss sich der federführende Ausschuss nicht an. Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig die Annahme der Drucksache in der zweiten Ausfertigung ohne Änderungen.
Stellungnahme Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
(mitberatend):
Der Ausschuss hat den obigen überwiesenen Antrag beraten und unterstützt prinzipiell
das Anliegen des Antrags. Der Ursprungstext wurde ergänzt:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei
sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“
versehen werden können. Dabei ist ein vernünftiger Aufwand zum Nutzen zu
berücksichtigen. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der
Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen
Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder
Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet
hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und
diese gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13; Nein 0; Enthaltung: 1
Begründung:
In der Diskussion wurde deutlich, das mit der neuen Form der Signetvergabe für die
Einrichtungen der Aufwand erhöht und für die Nutzer der Informationsgehalt nicht
verbessert wird. Unabhängig von der Signetvergabe wird das Anliegen des Antrags
vom Ausschuss unterstützt und das Bezirksamt sollte seine barrierefreien Einrichtungen
in der Öffentlichkeit bekannter machen. Im übrigen ist das Anliegen im heute
beschlossenen Antrag des Ausschusses zum "Teilhabekonzept für Menschen mit
Einschränkungen" bereits enthalten.
Der Ausschuss empfiehlt die Berichterstattung zur Drucksache mit der zum
Teilhabekonzept zu verbinden.
Berlin, den 03.11.2015
Dr. Axel Bielefeldt
Ausschussvorsitzender
Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei
sind und – soweit nicht schon geschehen – mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ verse-
hen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende
der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder
Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese
gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Begründung Ursprungsantrag:
Auf der Internetseite https://www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/signet-barrierefrei/
heißt es dazu:
„Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2004 die
Aktion ‚Berlin barrierefrei‘ ins Leben gerufen und ein geschütztes Signet dazu entwickelt. Bis zum 06.07.2010 galten für die Vergabe des Signets ‚Berlin barrierefrei‘ die
einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften und seit dem 07. Juli 2010 u. a. auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs ‚Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin‘ mit Stand vom Juni 2007.
Im Rahmen dieser Aktion konnte das Signet insgesamt an über 700 Einrichtungen vergeben werden. Gut sichtbar an Eingangstüren oder Schaufensterscheiben, an U-BahnAufzügen oder City-Toiletten angebracht, sagte es aus, dass hier alle Menschen, auch
solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen klarkommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten.
2012 übernahm die Pegasus GmbH die Aktion und entwickelte daraus ein neues Konzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit
der Zielsetzung, mit einer einheitlichen und transparenteren Bewertungsmethode die
Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu machen.
Seit Februar 2014 können sich Einrichtungen für das „Signet barrierefrei“ bewerben. Die
Qualität der Ausführung der Barrierefreiheit wird in drei Qualitätsstufen eingeschätzt, die
durch Sterne auf dem Signet gekennzeichnet werden. Die Anforderungen sind eindeutig
formuliert und geben Aufschluss, zu einer objektiven Bewertung der zu zertifizierenden
Einrichtungen.“