Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrün 38. BVV am 02.03.16.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
14.03.16, 16:32
Aktualisiert
27.01.18, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
VII-1001
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
08.07.2015
26.11.2015
21.01.2016
02.03.2016
BVV
StadtGrü
StadtGrü
BVV
BVV/ 033/VII
StadtGrü/078/VII
StadtGrü/081/VII
BVV/ 038/VII
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner
Sitzung am 21.01.2016 beraten.
Abstimmungergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
JA 4 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 9
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des
Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des
ehemaligen Gaswerks zu stellen.
Berlin, den 19.02.2016
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Roland Schröder, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
einige
einige
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-1001
Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
Die einreichende Linksfraktion erläuterte zu Beginn der Beratung am 21. Januar 2016 das Anliegen des Antrages. Dabei wurde insbesondere auf die Gesamtplanung des Areals und die
Verbindungen zur Wohnbebauung und zum Kulturstandort schon mit Aufnahme der Planungen
hingewiesen. Unter Denkmalschutz wurden jedoch nur diese letztgenannten Bereiche gestellt.
Deshalb solle sich das Bezirksamt für die Einbeziehung der übrigen Bereiche einsetzen. Dieses
Anliegen wurde durch Redebeiträge aus den Reihen der AnwohnerInnen unterstützt. Seitens
des Bezirksamts wurde nachgefragt, ob damit auf eine Unveränderlichkeit der Bereiche abgezielt werde, die ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden sollten. Diese Frage wurde von
den Antragstellern verneint, so dass das Bezirksamt im Hinblick auf das in Vorbereitung befindliche Bebauungsplanverfahren keine Einwände gegen eine Beschlussfassung hatte. Dennoch
war ein Großteil des Ausschusses von der Notwendigkeit eines derartigen Beschlusses nicht
überzeugt, jedoch nicht in dem Sinne, dass eine entsprechende Prüfung der Denkmalwürdigkeit
verhindert werden sollte. Die abschließende Abstimmung der unveränderten Drucksache gibt
mit 4 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen dieses Stimmungsbild wieder. Der Ausschuss empfiehlt
somit der BVV die Annahme des Antrages.
Text Ursprungsantrag Linksfraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen
Gaswerks zu stellen.
Begründung Ursprungsantrag:
Das Landesdenkmalamt hat im Jahre 2014 die Gesamtanlage Thälmannpark als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Die bauhistorische und denkmalrechtliche Begründung ist sehr
überzeugend. Allerdings erscheint die Abgrenzung des festgesetzten Denkmalbereiches nicht
ebenso fundiert, konsequent und sachgerecht.
Wesentlich für den Denkmalwert ist, dass hier auf einer 26 ha großen innerstädtischen Industrieanlage auf der Basis eines städtebaulichen Gesamtkonzepts ein neues Stadtquartier mit
Wohnungen, großzügigen öffentlichen Grünflächen, mit Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie mit sozialer Infrastruktur geplant und gebaut wurde. Unbeachtet der politisch-ideologischen
Instrumentalisierung, der vielen wertvollen Bauwerken aller Epochen eigen war, hat die Gesamtanlage eine besondere städtebauliche Qualität und stellt eine zu würdigende städtebauliche Konversionsleistung dar.
Es ist unverständlich, warum ein Teil der Konversionsfläche und der Gesamtanlage in den
Denkmalbereich nicht einbezogen wurde. Das Planetarium, die östlich anschließenden Grünflächen sowie die Schule und die Sportflächen und Spielflächen gehören unzweifelhaft zur Gesamtanlage. Das Schulnebengebäude (Horthaus) ist ein erhaltendes Werksgebäude des Gaswerks. In der Entwicklung der städtebaulichen Gesamtkonzeption waren diese Flächen stets
Bestandteil der Planung. Sie wurde als 2. Bauabschnitt der Gesamtanlage realisiert.
Denkmalpflegerische oder überwiegend öffentliche Interessen, die diese Amputation begründen
könnten, sind bei der Festsetzung nicht dargelegt worden und auch sonst nicht erkennbar. Private Spekulationsinteressen bei der Verwertung der benachbarten Bahnflächen sind in diesem
Kontext denkmalrechtlich und gesellschaftspolitisch nicht abwägungsrelevant.
Eine Weiterentwicklung öffentlicher Nutzungsinteressen - wie die Entwicklung des Schulcampus
oder der Fuß- und Fahrradwegeverbindungen - wären dadurch nicht behindert. Entsprechend
bauliche Veränderungen müssten ohnehin mit einer besonderen Rücksichtnahme auf die bereits gegebenen Denkmale erfolgen (Umgebungsschutz). Im Fall überwiegend öffentlicher Interessen, wie den genannten, ist im Denkmalschutzgesetz Berlin eine bewährte Rechtsgrundlage
für eine Abwägung gegeben und verfügt die Berliner Denkmalpflege über langjährige praktische
Erfahrung bei deren Anwendung.