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Beschlussempfehlung StadtGrün 38. BVV am 02.03.16.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrün 38. BVV am 02.03.16.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
14.03.16, 16:32
Aktualisiert
27.01.18, 11:28

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen VII-1001 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 08.07.2015 26.11.2015 21.01.2016 02.03.2016 BVV StadtGrü StadtGrü BVV BVV/ 033/VII StadtGrü/078/VII StadtGrü/081/VII BVV/ 038/VII überwiesen vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Erweiterung des Denkmalbereichs Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 21.01.2016 beraten. Abstimmungergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: JA 4 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 9 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen Gaswerks zu stellen. Berlin, den 19.02.2016 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Roland Schröder, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen einige einige JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-1001 Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: Die einreichende Linksfraktion erläuterte zu Beginn der Beratung am 21. Januar 2016 das Anliegen des Antrages. Dabei wurde insbesondere auf die Gesamtplanung des Areals und die Verbindungen zur Wohnbebauung und zum Kulturstandort schon mit Aufnahme der Planungen hingewiesen. Unter Denkmalschutz wurden jedoch nur diese letztgenannten Bereiche gestellt. Deshalb solle sich das Bezirksamt für die Einbeziehung der übrigen Bereiche einsetzen. Dieses Anliegen wurde durch Redebeiträge aus den Reihen der AnwohnerInnen unterstützt. Seitens des Bezirksamts wurde nachgefragt, ob damit auf eine Unveränderlichkeit der Bereiche abgezielt werde, die ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden sollten. Diese Frage wurde von den Antragstellern verneint, so dass das Bezirksamt im Hinblick auf das in Vorbereitung befindliche Bebauungsplanverfahren keine Einwände gegen eine Beschlussfassung hatte. Dennoch war ein Großteil des Ausschusses von der Notwendigkeit eines derartigen Beschlusses nicht überzeugt, jedoch nicht in dem Sinne, dass eine entsprechende Prüfung der Denkmalwürdigkeit verhindert werden sollte. Die abschließende Abstimmung der unveränderten Drucksache gibt mit 4 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen dieses Stimmungsbild wieder. Der Ausschuss empfiehlt somit der BVV die Annahme des Antrages. Text Ursprungsantrag Linksfraktion: Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt den Antrag auf Erweiterung des Denkmalbereiches Gesamtanlage Ernst-Thälmann-Park auf die gesamte Fläche des ehemaligen Gaswerks zu stellen. Begründung Ursprungsantrag: Das Landesdenkmalamt hat im Jahre 2014 die Gesamtanlage Thälmannpark als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Die bauhistorische und denkmalrechtliche Begründung ist sehr überzeugend. Allerdings erscheint die Abgrenzung des festgesetzten Denkmalbereiches nicht ebenso fundiert, konsequent und sachgerecht. Wesentlich für den Denkmalwert ist, dass hier auf einer 26 ha großen innerstädtischen Industrieanlage auf der Basis eines städtebaulichen Gesamtkonzepts ein neues Stadtquartier mit Wohnungen, großzügigen öffentlichen Grünflächen, mit Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie mit sozialer Infrastruktur geplant und gebaut wurde. Unbeachtet der politisch-ideologischen Instrumentalisierung, der vielen wertvollen Bauwerken aller Epochen eigen war, hat die Gesamtanlage eine besondere städtebauliche Qualität und stellt eine zu würdigende städtebauliche Konversionsleistung dar. Es ist unverständlich, warum ein Teil der Konversionsfläche und der Gesamtanlage in den Denkmalbereich nicht einbezogen wurde. Das Planetarium, die östlich anschließenden Grünflächen sowie die Schule und die Sportflächen und Spielflächen gehören unzweifelhaft zur Gesamtanlage. Das Schulnebengebäude (Horthaus) ist ein erhaltendes Werksgebäude des Gaswerks. In der Entwicklung der städtebaulichen Gesamtkonzeption waren diese Flächen stets Bestandteil der Planung. Sie wurde als 2. Bauabschnitt der Gesamtanlage realisiert. Denkmalpflegerische oder überwiegend öffentliche Interessen, die diese Amputation begründen könnten, sind bei der Festsetzung nicht dargelegt worden und auch sonst nicht erkennbar. Private Spekulationsinteressen bei der Verwertung der benachbarten Bahnflächen sind in diesem Kontext denkmalrechtlich und gesellschaftspolitisch nicht abwägungsrelevant. Eine Weiterentwicklung öffentlicher Nutzungsinteressen - wie die Entwicklung des Schulcampus oder der Fuß- und Fahrradwegeverbindungen - wären dadurch nicht behindert. Entsprechend bauliche Veränderungen müssten ohnehin mit einer besonderen Rücksichtnahme auf die bereits gegebenen Denkmale erfolgen (Umgebungsschutz). Im Fall überwiegend öffentlicher Interessen, wie den genannten, ist im Denkmalschutzgesetz Berlin eine bewährte Rechtsgrundlage für eine Abwägung gegeben und verfügt die Berliner Denkmalpflege über langjährige praktische Erfahrung bei deren Anwendung.