Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linksfraktion 36. BVV am 16.12.2015.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
14.03.16, 16:40
Aktualisiert
28.01.18, 01:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1066
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion;
Beratungsfolge:
16.12.2015
BVV
BVV/ 036/VII
Betreff: Verkehrsregelung vor Notunterkünften
Die BVV möge beschließen:
1. Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende
Maßnahmen für die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem
allgemeinen ruhenden Verkehr entzogen sind.
2. Das Bezirksamt gibt über die Betreiber von Notunterkünften, die in
Parkraumbewirtschaftungsgebieten liegen, für die freiwilligen Helferinnen und
Helfer in diesen Notunterkünften in ausreichendem Maße und unbürokratisch
sogenannte »Gästevignetten« aus, die für die Dauer der Nutzung dieser
Notunterkünfte gültig sind. Die Kosten der »Gästevignetten« sind dem
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rechnung zu stellen.
3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, diese Maßnahmen noch im Jahr 2015
umzusetzen.
Der BVV ist zu ihrer 37. Tagung zu berichten.
Berlin, den 08.12.2015
Einreicher: Linksfraktion
gez. BV Wolfram Kempe
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Verkehr und Öffentliche Ordnung
Drs. VII-1066
Begründung:
Gegen den erklärten Willen des Bezirksamtes hat das Landesamt für Gesundheit und
Soziales bis jetzt fünf Pankower Turnhallen beschlagnahmt, um sie als Notunterkünfte
für geflüchtete Menschen zu benutzen. Drei davon (Malmöer, Wichert- und Winsstraße)
liegen in Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Für einen halbwegs geordneten Betrieb in
diesen Notunterkünften ist – das versteht sich eigentlich von selbst – die dauernde
Anlieferung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsmaterial als auch die sukzessive
Anlieferung von Einrichtungsgegenständen oder auch Spenden erforderlich. Für diese
stetige Anlieferung muss vor den Objekten, die als Notunterkünfte genutzt werden,
Platz zur Verfügung stehen. Darum ist vor diesen Notunterkünften jeweils die temporäre
Anordnung einer Ladezone dringend geboten.
Für den Betrieb der Notunterkünfte ist der Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer
essentiell. Viele leisten ihre aufopfernde Tätigkeit nach ihrer regulären Arbeit, sehen
sich dann aber in Parkraumbewirtschaftungsgebieten mit dem Umstand konfrontiert, für
die freiwilligen Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, von dieser dann auch
noch in Form von Parkgebühren zur Kasse gebeten zu werden.
Die bisherige Praxis des Bezirkes – Ausgabe von zwei Gästevignetten – ist
unzureichend. Die Flüchtlingskoordination des Bezirkes, die in engem Kontakt mit den
Betreibern der Unterkünfte steht, kann auf diesem Wege den tatsächlichen Bedarf
schnell und unkompliziert ermitteln. Dieser tatsächliche Bedarf ist zu befriedigen.
Bei der derzeitigen Aufnahme geflüchteter Menschen handelt es sich um eine
außergewöhnliche Situation. Vor diesem Hintergrund ist außergewöhnliches – auch
außergewöhnlich schnelles – Handeln der Verwaltung keine Zumutung. Tausende
Menschen in diesem Lande tun das als freiwillige Helfer schließlich auch.