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Antrag Linksfraktion 36. BVV am 16.12.2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Linksfraktion 36. BVV am 16.12.2015.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
14.03.16, 16:40
Aktualisiert
28.01.18, 01:04

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1066 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Antrag Linksfraktion; Beratungsfolge: 16.12.2015 BVV BVV/ 036/VII Betreff: Verkehrsregelung vor Notunterkünften Die BVV möge beschließen: 1. Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende Maßnahmen für die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem allgemeinen ruhenden Verkehr entzogen sind. 2. Das Bezirksamt gibt über die Betreiber von Notunterkünften, die in Parkraumbewirtschaftungsgebieten liegen, für die freiwilligen Helferinnen und Helfer in diesen Notunterkünften in ausreichendem Maße und unbürokratisch sogenannte »Gästevignetten« aus, die für die Dauer der Nutzung dieser Notunterkünfte gültig sind. Die Kosten der »Gästevignetten« sind dem Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rechnung zu stellen. 3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, diese Maßnahmen noch im Jahr 2015 umzusetzen. Der BVV ist zu ihrer 37. Tagung zu berichten. Berlin, den 08.12.2015 Einreicher: Linksfraktion gez. BV Wolfram Kempe Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA einige NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Drs. VII-1066 Begründung: Gegen den erklärten Willen des Bezirksamtes hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales bis jetzt fünf Pankower Turnhallen beschlagnahmt, um sie als Notunterkünfte für geflüchtete Menschen zu benutzen. Drei davon (Malmöer, Wichert- und Winsstraße) liegen in Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Für einen halbwegs geordneten Betrieb in diesen Notunterkünften ist – das versteht sich eigentlich von selbst – die dauernde Anlieferung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsmaterial als auch die sukzessive Anlieferung von Einrichtungsgegenständen oder auch Spenden erforderlich. Für diese stetige Anlieferung muss vor den Objekten, die als Notunterkünfte genutzt werden, Platz zur Verfügung stehen. Darum ist vor diesen Notunterkünften jeweils die temporäre Anordnung einer Ladezone dringend geboten. Für den Betrieb der Notunterkünfte ist der Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer essentiell. Viele leisten ihre aufopfernde Tätigkeit nach ihrer regulären Arbeit, sehen sich dann aber in Parkraumbewirtschaftungsgebieten mit dem Umstand konfrontiert, für die freiwilligen Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, von dieser dann auch noch in Form von Parkgebühren zur Kasse gebeten zu werden. Die bisherige Praxis des Bezirkes – Ausgabe von zwei Gästevignetten – ist unzureichend. Die Flüchtlingskoordination des Bezirkes, die in engem Kontakt mit den Betreibern der Unterkünfte steht, kann auf diesem Wege den tatsächlichen Bedarf schnell und unkompliziert ermitteln. Dieser tatsächliche Bedarf ist zu befriedigen. Bei der derzeitigen Aufnahme geflüchteter Menschen handelt es sich um eine außergewöhnliche Situation. Vor diesem Hintergrund ist außergewöhnliches – auch außergewöhnlich schnelles – Handeln der Verwaltung keine Zumutung. Tausende Menschen in diesem Lande tun das als freiwillige Helfer schließlich auch.