Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung öOrd 37. BVV am 27.01.16.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
14.03.16, 16:40
Aktualisiert
28.01.18, 01:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
VII-1066
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
16.12.2015
12.01.2016
27.01.2016
BVV
VerkOrd
BVV
BVV/ 036/VII
VerkOrd/074/VII
BVV/ 037/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Verkehrsregelung vor Notunterkünften
Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.01.2016 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr
und öffentliche Ordnung:
JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0
Die BVV möge beschließen:
Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende Maßnahmen für
die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem allgemeinen Ruhenden Verkehr entzogen sind.
Berlin, den 18.01.2016
Einreicher: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
gez. BV Wolfram Kempe, Ausschußvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-1066
Begründung der Beschlußempfehlung Ausschuss für Verkehr und öffentliche
Ordnung:
In der Ausschußdebatte zeigte sich, daß die Notwendigkeit der geforderten Ladezonen
von niemandem in Zweifel gezogen wurde.
Die Ausschußmehrheit war jedoch nicht bereit, wie auch immer geartete Ausnahmeregelungen für die freiwilligen Helfern in diesen Einrichtungen zu treffen, sondern vertraut
darauf, daß das Bezirksamt von sich aus unbürokratische Lösungen finden wird. Daraufhin zogen die Antragsteller diesen Teil ihres Antrages zurück.
Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 14 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner
Enthaltung die Annahme der so geänderten Drucksache.
Text Ursprungsantrag Linksfraktion:
1. Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende Maßnahmen für die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem allgemeinen
ruhenden Verkehr entzogen sind.
2. Das Bezirksamt gibt über die Betreiber von Notunterkünften, die in Parkraumbewirtschaftungsgebieten liegen, für die freiwilligen Helferinnen und Helfer in diesen Notunterkünften in ausreichendem Maße und unbürokratisch sogenannte
»Gästevignetten« aus, die für die Dauer der Nutzung dieser Notunterkünfte gültig
sind. Die Kosten der »Gästevignetten« sind dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales in Rechnung zu stellen.
3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, diese Maßnahmen noch im Jahr 2015 umzusetzen.
Der BVV ist zu ihrer 37. Tagung zu berichten.
Begründung Ursprungsantrag:
Gegen den erklärten Willen des Bezirksamtes hat das Landesamt für Gesundheit und
Soziales bis jetzt fünf Pankower Turnhallen beschlagnahmt, um sie als Notunterkünfte
für geflüchtete Menschen zu benutzen. Drei davon (Malmöer, Wichert- und Winsstraße)
liegen in Parkraumbewirtschaftungsgebieten. Für einen halbwegs geordneten Betrieb in
diesen Notunterkünften ist – das versteht sich eigentlich von selbst – die dauernde Anlieferung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsmaterial als auch die sukzessive Anlieferung von Einrichtungsgegenständen oder auch Spenden erforderlich. Für diese stetige
Anlieferung muss vor den Objekten, die als Notunterkünfte genutzt werden, Platz zur
Verfügung stehen. Darum ist vor diesen Notunterkünften jeweils die temporäre Anordnung einer Ladezone dringend geboten.
Für den Betrieb der Notunterkünfte ist der Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer
essentiell. Viele leisten ihre aufopfernde Tätigkeit nach ihrer regulären Arbeit, sehen
sich dann aber in Parkraumbewirtschaftungsgebieten mit dem Umstand konfrontiert, für
die freiwilligen Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, von dieser dann auch
noch in Form von Parkgebühren zur Kasse gebeten zu werden.
Die bisherige Praxis des Bezirkes – Ausgabe von zwei Gästevignetten – ist unzureichend. Die Flüchtlingskoordination des Bezirkes, die in engem Kontakt mit den Betreibern der Unterkünfte steht, kann auf diesem Wege den tatsächlichen Bedarf schnell
und unkompliziert ermitteln. Dieser tatsächliche Bedarf ist zu befriedigen.
Bei der derzeitigen Aufnahme geflüchteter Menschen handelt es sich um eine außergewöhnliche Situation. Vor diesem Hintergrund ist außergewöhnliches – auch außergewöhnlich schnelles – Handeln der Verwaltung keine Zumutung. Tausende Menschen in
diesem Lande tun das als freiwillige Helfer schließlich auch.