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Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
14.03.16, 19:15
Aktualisiert
28.01.18, 02:48

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12.01.2016 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.01.2016 1. Gegenstand der Vorlage: Wahl des Sozialhilfebeirates 2016-2018 Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 12.01.16 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1156/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV möge beschließen: Es werden zu Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt a) Vertreterinnen der Gewerkschaften als Hauptvertreterin: Frau Dagmar Poetzsch Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg als Stellvertreterinnen: Frau Anja Leppelt Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg Frau Corinna Haensel Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Berlin b) Vertreterinnen und Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: als Hauptvertreterin: Frau Waltraud Rudolph „MITTENDRIN leben e. V.“ als Hauptvertreter: Herr Dr. Jürgen Koch Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V. als Hauptvertreterin: Frau Yvonne Grüner Kiek in – Soziale Dienste gGmbH als Stellvertreterin Frau Karin Grunwald Kiek in – Soziale Dienste gGmbH als Stellvertreter Herr Detlef Klemm Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V. c) Bezirksverordnete (nach BVV Beschluss Drs.-Nr. 2128/VII vom 19.11.2015) als Hauptvertreterin: Frau Beate Buchwald für die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Hauptvertreter: Herr Steven Kelz für die Fraktion der Piratenpartei als Hauptvertreterin: Frau Christiane Uhlich für die Fraktion der SPD als Stellvertreterin: Frau Zoe Dahler für die Fraktion DIE LINKE d) Vertreterin und Vertreter der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: als Hauptvertreterin: Frau Svetlana Hayduk Vision e. V. als Hauptvertreter: Herr Dr. Mekonnen Shiferaw Babel e. V. Sozialhilfeangelegenheiten werden von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit und Verantwortung als Selbstverwaltungsangelegenheiten durchgeführt (Art. 66 Abs. 2 VvB, § 2 Abs. 1 BezVG, § 5 Abs. 1 Buchst. a) AZG). Gemäß § 62 SGB X gilt für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte der Bezirke in Sozialhilfeangelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz, weil aufgrund von § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG der Sozialgerichtsweg gegeben ist. Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGG erlässt den Widerspruchsbescheid die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet, der vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu beteiligen ist. Dieser wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt (§ 34 AZG, § 36 Abs. 2 Buchst. b und f BezVG, § 116 Abs. 2 SGB XII). Die Wahlperiode des aktuellen Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem 28.02.2016. In den Beirat sind zu wählen: a) b) c) d) ein Vertreter/eine Vertreterin der Gewerkschaften, drei Vertreter/-innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, drei Bezirksverordnete, zwei Vertreter/-innen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. Es sind durch die Abt. Gesundheit und Soziales die im Bezirk agierenden Gewerkschaften, Vereinigungen und Migrantenorganisationen, die tatsächlich Hilfebedürftige betreuen, aufgefordert worden, Vorschläge für die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten einzureichen. Die Vorschläge lauten: Gewerkschaften: Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg Frau Dagmar Poetzsch Frau Anja Leppelt Deutscher Beamtenbund und Tarifunion Berlin Frau Corinna Haensel Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V. Herr Dr. Jürgen Koch Herr Detlef Klemm Beratung & Lebenshilfe e.V. Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg kein Vorschlag Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. kein Vorschlag MITTENDRIN leben e. V Frau Waltraud Rudolph Freie Demokratische Wohlfahrt e.V. kein Vorschlag Kiek in – Soziale Dienste gGmbH Frau Yvonne Grüner Frau Karin Grunwald Platten Verbund e. V. Kiezhaus Marzahn kein Vorschlag Klub 74 Nachbarschaftszentrum Hellersdorf e. V. kein Vorschlag Urban-Consult gGmbH kein Vorschlag Vertreter/-innen der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: Vision e. V. Frau Svetlana Hayduk Babel e. V. Herr Dr. Mekonnen Shiferaw Bei der Auswahl der Mitglieder des neu zu wählenden Sozialhilfebeirates wurden alle eingereichten Vorschläge berücksichtigt. Dabei ist das Rotationsprinzip beachtet worden. Haupt- und Stellvertreterinnen und -vertreter sind in ihrer Beratungsfunktion im Rahmen des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gleichrangig. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Dagmar Pohle Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Soz VI 41 Bearbeiter: Herr Deift 05.01.2016 4390 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 1156/IV A. Gegenstand der Vorlage: Wahl des Sozialhilfebeirates 2016-2018 B. Berichterstatter/in: Bezirksstadträtin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die anbeiliegende Vorlage an die BVV. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Die Wahlperiode des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem 28.02.2016. Damit ist eine Neuwahl sämtlicher Haupt- und Stellvertreterinnen und -vertreter ab dem 01.03.2016 auf der Grundlage des § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil XII erforderlich. E. Rechtsgrundlage: § 116 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 34 AZG, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 Euro - Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II des Gestzes zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstigen ehrenamtlich tätiger Personen vom 18.12.2013 (GVBL S. 920). Die Ausgaben sind im Kapitel 3900 Titel 412 10 in Höhe von 2.200,00 € je Jahr im Haushaltsplan 2016/17 eingestellt. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Dagmar Pohle Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales Anlage Gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des PartIntG