Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
14.03.16, 19:15
Aktualisiert
28.01.18, 02:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
12.01.2016
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.01.2016
1. Gegenstand der Vorlage:
Wahl des Sozialhilfebeirates 2016-2018
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 12.01.16 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 1156/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Es werden zu Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
zwei Jahren gewählt
a) Vertreterinnen der Gewerkschaften
als Hauptvertreterin:
Frau Dagmar Poetzsch
Deutscher Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg
als Stellvertreterinnen:
Frau Anja Leppelt
Deutscher Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg
Frau Corinna Haensel
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Berlin
b) Vertreterinnen und Vertreter der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
als Hauptvertreterin:
Frau Waltraud Rudolph
„MITTENDRIN leben e. V.“
als Hauptvertreter:
Herr Dr. Jürgen Koch
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V.
als Hauptvertreterin:
Frau Yvonne Grüner
Kiek in – Soziale Dienste gGmbH
als Stellvertreterin
Frau Karin Grunwald
Kiek in – Soziale Dienste gGmbH
als Stellvertreter
Herr Detlef Klemm
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e. V.
c) Bezirksverordnete (nach BVV Beschluss Drs.-Nr. 2128/VII vom 19.11.2015)
als Hauptvertreterin:
Frau Beate Buchwald
für die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
als Hauptvertreter:
Herr Steven Kelz
für die Fraktion der Piratenpartei
als Hauptvertreterin:
Frau Christiane Uhlich
für die Fraktion der SPD
als Stellvertreterin:
Frau Zoe Dahler
für die Fraktion DIE LINKE
d) Vertreterin und Vertreter der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
als Hauptvertreterin:
Frau Svetlana Hayduk
Vision e. V.
als Hauptvertreter:
Herr Dr. Mekonnen Shiferaw
Babel e. V.
Sozialhilfeangelegenheiten werden von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit und
Verantwortung als Selbstverwaltungsangelegenheiten durchgeführt (Art. 66 Abs. 2 VvB, § 2
Abs. 1 BezVG, § 5 Abs. 1 Buchst. a) AZG).
Gemäß § 62 SGB X gilt für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte der Bezirke in
Sozialhilfeangelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz, weil aufgrund von § 51 Abs. 1 Nr. 6a
SGG der Sozialgerichtsweg gegeben ist.
Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGG erlässt den Widerspruchsbescheid die nächsthöhere Behörde
oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde,
die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk
ein Beirat gebildet, der vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen
die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu
beteiligen ist. Dieser wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt (§ 34 AZG, § 36 Abs. 2 Buchst. b und f BezVG, § 116 Abs. 2 SGB XII).
Die Wahlperiode des aktuellen Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem
28.02.2016.
In den Beirat sind zu wählen:
a)
b)
c)
d)
ein Vertreter/eine Vertreterin der Gewerkschaften,
drei Vertreter/-innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen,
drei Bezirksverordnete,
zwei Vertreter/-innen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des
Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von
Migrantenverbänden.
Es sind durch die Abt. Gesundheit und Soziales die im Bezirk agierenden Gewerkschaften,
Vereinigungen und Migrantenorganisationen, die tatsächlich Hilfebedürftige betreuen,
aufgefordert worden, Vorschläge für die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
einzureichen.
Die Vorschläge lauten:
Gewerkschaften:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg
Frau Dagmar Poetzsch
Frau Anja Leppelt
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion Berlin
Frau Corinna Haensel
Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Berlin Spree-Wuhle e. V.
Herr Dr. Jürgen Koch
Herr Detlef Klemm
Beratung & Lebenshilfe e.V.
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg
kein Vorschlag
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
LV Berlin e.V.
kein Vorschlag
MITTENDRIN leben e. V
Frau Waltraud Rudolph
Freie Demokratische Wohlfahrt e.V.
kein Vorschlag
Kiek in – Soziale Dienste gGmbH
Frau Yvonne Grüner
Frau Karin Grunwald
Platten Verbund e. V. Kiezhaus Marzahn
kein Vorschlag
Klub 74 Nachbarschaftszentrum Hellersdorf e. V. kein Vorschlag
Urban-Consult gGmbH
kein Vorschlag
Vertreter/-innen der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
Vision e. V.
Frau Svetlana Hayduk
Babel e. V.
Herr Dr. Mekonnen Shiferaw
Bei der Auswahl der Mitglieder des neu zu wählenden Sozialhilfebeirates wurden alle
eingereichten Vorschläge berücksichtigt. Dabei ist das Rotationsprinzip beachtet worden.
Haupt- und Stellvertreterinnen und -vertreter sind in ihrer Beratungsfunktion im Rahmen des
Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gleichrangig.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Dagmar Pohle
Bezirksstadträtin für
Gesundheit und Soziales
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Soz VI 41
Bearbeiter: Herr Deift
05.01.2016
4390
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 1156/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Wahl des Sozialhilfebeirates 2016-2018
B. Berichterstatter/in:
Bezirksstadträtin Frau Pohle
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt die anbeiliegende Vorlage an die
BVV.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Die Wahlperiode des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
endet mit dem 28.02.2016. Damit ist eine Neuwahl
sämtlicher Haupt- und Stellvertreterinnen und -vertreter ab
dem 01.03.2016 auf der Grundlage des § 116 Abs. 2
Sozialgesetzbuch Teil XII erforderlich.
E. Rechtsgrundlage:
§ 116 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 34 AZG, § 12 Abs. 2 Nr. 11,
§ 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede
wahrgenommene Sitzung 20,00 Euro - Gesetz über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S.
2214), zuletzt geändert durch Art. II des Gestzes zur
Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des
Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der
Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstigen ehrenamtlich tätiger Personen vom
18.12.2013 (GVBL S. 920). Die Ausgaben sind im Kapitel
3900 Titel 412 10 in Höhe von 2.200,00 € je Jahr im
Haushaltsplan 2016/17 eingestellt.
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
Dagmar Pohle
Bezirksstadträtin für
Gesundheit und Soziales
Anlage
Gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit
Migrationshintergrund im Sinne des PartIntG