Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 12.02.2016.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
14.03.16, 23:29
Aktualisiert
27.01.18, 21:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 1747/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Kenntnisnahme Initiator: BzStR Röding
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
24.02.2016
BVV
Beratungsstand
051/XIX(BVV)
A) Bebauungsplan 5-107
B) Bebauungsplan 5-89
A) Entwurf zum Bebauungsplan 5-107 für die Grundstücke Saatwinkler Damm 235 und die
westliche Teilfläche des Grundstücks Saatwinkler Damm 185, Kleingartenanlage
Kleingartenverein Am Rohrdamm sowie einen Abschnitt des Saatwinkler Damms im Bezirk
Spandau, Ortsteil Siemensstadt.
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den
Beschluss des Bezirksamtes vom 08. September 2015 über die Aufstellung des
Bebauungsplans 5-107.
B) Entwurf zum Bebauungsplan 5-89 für die Grundstücke Rohrdamm 60, Saatwinkler
Damm 185, Straße am Schaltwerk 8, Kleingartenanlage Kleingartenverein Am Rohrdamm
im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt.
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den
Beschluss des Bezirksamtes vom 20. Dezember 2011 zur Aufstellung des
Bebauungsplans und vom 08. September 2015 über die Änderung des Beschlusses über
die Aufstellung des Bebauungsplans 5-89.
In Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 3.000 mit den räumlichen Grenzen der
Bebauungspläne 5-107 und 5-89
1. Begründung
1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung
Der Anlass der Planaufstellung des Bebauungsplans 5-107 ist die geplante Realisierung von
Wohnungsbau zur Umsetzung der Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin. Das derzeit
größtenteils als Wochenendsiedlung genutzte Gebiet soll durch die Planung neu geordnet und
einer entsprechenden Wohnnutzung zugeführt werden.
Dem Fachbereich Stadtplanung liegt ein städtebauliches Konzept für das Plangebiet vor,
welches die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rd. 850 Wohneinheiten
vorsieht. Darüber hinaus sind ein öffentlicher mit Spielplatz und entsprechende
Wohnfolgeeinrichtungen vorgesehen.
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Ausdruck vom: 15.02.2016
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Der Eigentümer der Flächen, die Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, beabsichtigt das
geplante Wohnungsbauprojekt umzusetzen.
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 ergibt sich aus der stetigen
Verknappung des städtischen Wohnraums durch steigende Bevölkerungszahlen in Berlin und
der daraus resultierenden Notwendigkeit, die für die geplante Nutzung erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Errichtung von Wohnbebauung ist
derzeit nicht genehmigungsfähig, da der Baunutzungsplan für das Plangebiet beschränktes
Arbeitsgebiet vorsieht.
Der Bebauungsplanentwurf 5-89 wird mit Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs 5-107 in
seinem Geltungsbereich eingeschränkt. Dieser sieht für das Plangebiet bislang Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ vor.
1.2 Beschreibung des Plangebiets
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-107 hat eine Größe von rd. 6,5 ha und liegt im
Ortsteil Siemensstadt, der sich im östlichen Teil des Bezirks an der Grenze zum Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf befindet. Es umfasst das Grundstück Saatwinkler Damm 235, die
westliche Teilfläche des Grundstücks Saatwinkler Damm 185, Kleingartenanlage
Kleingartenverein Am Rohrdamm sowie einen Abschnitt des Saatwinkler Damms. Das
Plangebiet wird derzeit größtenteils als Wochenendsiedlung (ehemalige Arbeitnehmergärten
von Siemens) genutzt. Auf dem nordöstlichen Flurstück 426/2 befinden sich 10
Kleingartenparzellen der Kleingartenanlage Am Rohrdamm. Für diesen Teilbereich sind die
Kündigungs- und Entschädigungsregelungen sowie die Ersatzlandverpflichtung im Sinne des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich, bis auf das nordöstlich gelegene landeseigene Flurstück 426/2,
im Eigentum der Ten Brinke Projektentwicklung GmbH.
Das Umfeld des Plangebiets ist durch Wohnen und Gewerbe geprägt. Nördlich wird der
Geltungsbereich durch den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, östlich durch die
Kleingartenanlage „KGA Am Rohrdamm“ und westlich durch die Bahntrasse der ehemaligen
Siemensbahn (S-Bahnhof Gartenfeld) begrenzt.
Im näheren Umfeld befinden sich neben der kleingärtnerischen Nutzung im westlich der
Bahntrasse gelegenen Bereich sowohl Wohnnutzungen als auch gewerbliche Nutzungen.
Nördlich des Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtkanals liegt die Insel Gartenfeld, die derzeit
durch Betriebe des produktionsgeprägten Gewerbes geprägt ist, auf der jedoch teilweise
Wohnungsbauflächen entwickelt werden sollen (Entwurf zum B-Plan 5-109).
Das geplante Wohnbaugebiet liegt an der Hauptverkehrsstraße Saatwinkler Damm, über die
es erschlossen werden soll. Die Gehwege sind in diesem Bereich voll ausgebaut und
ermöglichen uneingeschränkten Fußgängerverkehr. Zusätzliches durch die Planung
begründetes Verkehrsaufkommen ist gemäß einer ersten verkehrsgutachterlichen
Untersuchung durch die Anpassung der Umlaufzeiten der östlich und westlich gelegenen
Knotenpunkte (Gartenfelder Straße und Rohrdamm) zu bewältigen. Diese Betrachtung ist
jedoch im Hinblick auf das Aufstellungsverfahren 5-109 neu zu wichten.
Die Anbindung des Plangebiets über den ÖPNV erfolgt über diverse Buslinien sowie eine UBahnlinie: Im Umkreis von etwa 250 bis 500 m befinden sich u.a. die Bushaltestellen
Gartenfeld und Saatwinkler Damm / Rohrdamm, über die in kurzer Zeit u.a. die U-Bahnhöfe
Paulsternstraße und Rohrdamm erreichbar sind.
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Das Plangebiet befindet sich vollständig in der weiteren Zone III B des Wasserschutzgebiets
für das Wasserwerk Tegel.
1.3 Planerische Ausgangssituation
Vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015
(ABl. S. 31), zuletzt geändert am 17. November 2015 (ABl. S. 2674) stellt für das Plangebiet
des Bebauungsplans 5-107 Grünfläche - Kleingarten - dar. Im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens ist somit nach Rückäußerung und in Abstimmung mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Parallelverfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans durchzuführen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Gemeinsame
Landesplanungsabteilung wurden mit Schreiben vom 14. Juli 2015 über die geplante
Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 unterrichtet.
Verbindliche Bauleitplanung
Der Baunutzungsplan (BNP) weist für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans 5107 beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe III/3 aus, in der eine GRZ von 0,3 und eine
BMZ von 3,6 zulässig ist. In Verbindung mit der Bauordnung von 1958 und dem
Überleitungsplan VIII-A von 1971 ist eine GRZ bis 0,5 im beschränkten Arbeitsgebiet zulässig.
Wohnbauflächenpotenziale im Bezirk Spandau
Zur Identifizierung von Wohnbauflächen und -potenzialen in Spandau hat der Bezirk eine
Wohnbauflächenpotenzialstudie erstellt. Im bezirklichen Konzept (noch nicht endgültig
beschlossen) ist das Plangebiet als kurzfristige Potenzialfläche mit der Empfehlung
Geschosswohnungsbau enthalten.
1.4 Inhalt des Bebauungsplans
Vorgesehen ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet mit verschiedenen
Nutzungsmaßen. Entstehen soll Geschosswohnungsbau mit raumbildenden Strukturen, in der
Regel mit vier Geschossen, entlang des Saatwinkler Damms mit fünf bis im Einzelfall sieben
Geschossen zzgl. Staffelgeschossen.
Das städtebauliche Konzept sieht lärmrobuste städtebauliche Strukturen vor. Eine erste
schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass im Sinne gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Durch eine Riegelbebauung
entlang des Saatwinkler Damms und der ehemaligen Bahntrasse der Siemensbahn soll ein
ruhiger Innenbereich geschaffen werden. Weitere Maßnahmen zum Zwecke des
Lärmschutzes werden bei Erforderlichkeit im Rahmen der Konkretisierung der Planung
ergänzt.
Vorgesehen sind darüber hinaus die Festsetzung eines öffentlichen Spielplatzes und die
Ausweisung privater Verkehrsflächen zur inneren Erschließung mit oberirdischen Stellplätzen
sowie Tiefgaragen. Die innere Erschließung erfolgt über einen außenliegenden
Erschließungsring. Dadurch können die innenliegenden Flächen weitgehend von KfzVerkehren freigehalten werden. Das Vorhaben wird verkehrsplanerisch begleitet.
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Zur Sicherung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur soll im Plangebiet eine
Kindertagesstätte entstehen.
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 muss der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfs 5-89 eingeschränkt werden, da sich sonst die Geltungsbereiche
überlappen würden.
Das Bezirksamt hat deshalb in seiner Sitzung am 08. September 2015 beschlossen, den
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 5-89 um die Grundstücke
Saatwinkler Damm 235 sowie die westliche Teilfläche des Grundstücks Saatwinkler Damm
185, Kleingartenverein Kleingartenanlage am Rohrdamm einzuschränken.
2. Hinweise
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans 5107 und die geplante Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
5-89 am 07. Juli 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nach Beschlussfassung des Bezirksamtes über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-107
und die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-89 am
08. September 2015 wurden die Beschlüsse im Amtsblatt Nr. 45 / 06.11.2015 bekannt
gemacht.
3. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben
Dem Bezirk entstehen durch die Planungen keine Kosten. Der Bebauungsplan 5-107 und die
im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Folgekosten werden vom Vorhabenträger
finanziert, in dessen Eigentum sich der Großteil des Plangebiets befindet.
4. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom
7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl.
S. 283).
Berlin-Spandau, den 12.02.2016
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
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Röding
Bezirksstadtrat
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