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Anlage zur VzK DS/2021/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/2021/IV.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
15.03.16, 01:55
Aktualisiert
28.01.18, 00:01

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksbürgermeisterin Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2015 Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Bürgerbegehren „Rettet das Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm!“ Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 08.12.2015 festgestellt, dass das unter Einreichung eines Musterbogens (Anlage 1) angezeigte Bürgerbegehren „Rettet das Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm!“ zulässig ist. A) Begründung Am 02.11.2015 wurde von den Vertrauenspersonen dem Bezirksamt mit einem von den drei Vertrauenspersonen unterschriebenen Begleitschreiben, unter Beifügung eines vorläufigen Musterbogens, die Absicht zur Durchführung eines Bürgerbegehrens „Rettet das Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm!“ angezeigt. Das Bürgerbegehren soll folgende Fragestellung haben: Sind Sie für den Erhalt des Fraenkelufers in Berlin-Kreuzberg in seiner jetzigen Gestalt mit allen Büschen und Grünflächen, mit dem Querparken auf der Uferseite und den Freiflächen zwischen den Parkplätzen sowie der schneckenförmigen Treppe am Wiesental und stimmen Sie für eine Instandsetzung und gegen den vom Bezirksamt geplanten Umbau? Das beabsichtigte Bürgerbegehren ist in der angezeigten Form zulässig. Das Begehren wurde durch eine gemeinsame Erklärung von drei Vertrauenspersonen unter Beifügung eines vorläufigen Musterbogens angezeigt (§ 45 Abs. 3 und 4 BezVG). Die auf der Seite 2 formulierte Begründung wurde von den Vertrauenspersonen zwischenzeitlich aufgrund von rechtlichen Hinweisen überarbeitet und dem Bezirk am 03.12.2015 in der jetzt vorliegenden Form übersandt. Nach § 45 Abs. 1 BezVG können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks in allen Angelegenheiten, in denen die Bezirksverordnetenversammlung nach den §§ 12 und 13 BezVG Beschlüsse fassen kann, einen Bürgerentscheid beantragen. 1 von 3 Die Fragestellung des beabsichtigten Bürgerbegehrens (Seite 1 des Musterbogens) ist hinreichend konkret und eindeutig. Mit diesem Inhalt wäre auch ein Beschluss der BVV rechtlich zulässig. Nach der Überarbeitung steht die auf Seite 2 des Musterunterschriftsbogens gegebene Begründung der Zulässigkeit des geplanten Bürgerbegehrens nicht entgegen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern auf kommunaler Ebene ist nach dem Bezirksverwaltungsgesetz eine Begründung für ein geplantes Bürgerbegehren nicht vorgeschrieben. Enthält der Musterunterschriftsbogen jedoch eine Begründung, so sind schutzzweckorientiert die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in den anderen Bundesländern entwickelten Grundsätze auch auf die vorliegende Begründung übertragbar. Nach dieser Rechtsprechung darf eine Begründung nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein (VG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 S 104/13 -; OVG NRW, Beschluss vom 30.05.2014 - 15 B 522/14 -). Begründet wird dies damit, dass der Bürger nicht auf Grund falscher Tatsachen zu seiner Unterstützungsunterschrift bewegt werden darf. Die überarbeitete Begründung enthält in den für das Begehren wesentlichen Punkten keine falschen Tatsachenbehauptungen, die die den Unterschriftsbogen unterzeichnenden Personen bezogen auf die Fragestellungen in die Irre führen. Die von den Vertrauenspersonen auf ihrem Unterschriftsbogen gemäß § 45 Abs. 6 BezVG voranzustellenden Ausführungen zur amtlichen Kostenschätzung und zur Bindungswirkung lauten wie folgt: Kostenschätzung des Bezirksamtes: „Aus der Verwirklichung des mit dem Bürgerbegehren verfolgten Anliegens ergeben sich einmalige Kosten für die Bau- und Planungsleistungen von ca. 333.000 € sowie jährliche Kosten für die Unterhaltspflege der wassergebundenen Wegedecke von ca. 2.680 €.“ Bindungswirkung eines entsprechenden Bürgerentscheids „Der angestrebte Bürgerentscheid hätte die Bindungswirkung eines Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung gem. § 12 Abs. 1 S. 2, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Ein solches Ersuchen stellt eine Anregung zum Verwaltungshandeln dar und würde keine Vollzugspflicht für das Bezirksamt begründen.“ Der entsprechend ergänzte Musterbogen ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens hat das Bezirksamt nach § 45 Abs. 5 BezVG zunächst die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu unterrichten. Macht der Senat innerhalb eines Monats von seinem Bezirksauf2 von 3 sichtsrecht keinen Gebrauch, so unterrichtet das Bezirksamt unverzüglich die Vertrauenspersonen und die BVV. Gemäß § 45 Abs. 7 BezVG ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es spätestens bis 6 Monate nach der Unterrichtung der Vertrauenspersonen über die Entscheidung des Bezirksamtes über die Zulässigkeit von 3 % der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wurde. Wahlberechtigt bei der Wahl zur BVV am 18. September 2011 waren nach dem amtlichen Wahlergebnis 191.339 Personen. Für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens sind damit mindestens 5.741 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich. B) Rechtsgrundlagen: § 45 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: durch diese Vorlage keine Berlin, den 08.12.2015 Bezirksbürgermeisterin 3 von 3 Bürgerbegehren: Rettet das Fraenkelufer zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm! Sind Sie für den Erhalt des Fraenkelufers in Berlin-Kreuzberg in seiner jetzigen Gestalt mit allen Büschen und Grünflächen, mit dem Querparken auf der Uferseite, den Freiflächen zwischen den Parkplätzen sowie der schneckenförmigen Treppe am Wiesental und stimmen Sie für eine Instandsetzung und gegen den vom Bezirksamt geplanten Umbau? Kostenschätzung des Bezirksamts: Aus der Verwirklichung des mit dem Bürgerbegehren verfolgten Anliegens ergeben sich einmalige Kosten für die Bau- und Planungsleistungen von ca. 333.000 Euro sowie jährliche Kosten für die Unterhaltspflege der wassergebundenen Wegedecke von ca. 2.680 Euro. Kostenschätzung der Vertrauenspersonen: Der vom Bezirksamt geplante radikale Umbau des Fraenkelufers zwischen Admiralbrücke und Erkelenzdamm soll 785.000 Euro kosten. Bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens sparen die Steuerzahler 452.000 Euro, weil die Umbaumaßnahmen für 785.000 Euro nicht stattfinden, sondern eine Instandsetzung! Die Vertrauenspersonen halten die Kostenschätzung des Bezirksamtes für eine Instandsetzung für deutlich zu hoch! Bindungswirkung eines entsprechenden Bürgerentscheids Der angestrebte Bürgerentscheid hätte die Bindungswirkung eines Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung gem. §§ 12 I 2, 13 I, II Bezirksverwaltungsgesetzes. Dies stellt eine Anregung zum Verwaltungshandeln dar und begründet keine Vollzugspflicht für das Bezirksamt. JA, ich stimme diesem Bürgerbegehren zu Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Bitte vollständig und lesbar ausfüllen, sonst ist die Unterschrift ungültig! Straße, Hausnummer PLZ Datum Unterschrift Damit die Unterschrift gültig ist, müssen Sie in Friedrichshain-Kreuzberg wohnen, mindestens 16 Jahre alt sowie Deutscher oder EU-Bürger sein! Vertrauenspersonen: Gisela Bosse, Fraenkelufer 42, 10999 Berlin, Tel. 0152 10 55 10 11; Gabriele Alscher; Cora Jacoby Ausführliche Erläuterung siehe Rückseite! Erläuterung zum Bürgerbegehren: Das Fraenkelufer in Berlin-Kreuzberg wurde 1846 nach Plänen von Peter Joseph Lenné gebaut. Zur Internationalen Bauausstellung 1987 wurde die Straße unter beispielhafter Beteiligung der Anwohner in Anlehnung an die historischen Pläne behutsam geplant und rekonstruiert. Noch im Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.11.2009 (DS /1008-1/III) hieß es: „Dies ist zu bewahren und weiterzuentwickeln“. 2016 soll das Fraenkelufer umgebaut werden, obwohl die Straße erst 1988 aufwändig rekonstruiert wurde. Der Bezirk FriedrichshainKreuzberg hat angeblich kein Geld für die Oberflächensanierung der Uferpromenade und wird stattdessen die notwendige Instandsetzung mittels eines radikalen Umbaus aus dem Topf des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz bezahlen. Hier wurden am 30.10.2015 785.000 Euro für den Umbau bewilligt, obwohl eine Instandsetzung, die nur die Promenade und den Zaun betrifft, vollkommen ausreichend wäre. Zukünftig sollen auf der Uferseite Autos in einer langen Autoschlange vom Erkelenzdamm bis zur Admiralbrücke längsparken. Die großzügigen Freiflächen zwischen den Parkzonen, die das Erscheinungsbild des Fraenkelufers prägen, sollen verschwinden. Im Bereich des Fraenkelufers 46 und 48 sollen Parkplätze auf der Uferseite entstehen, wo derzeit noch attraktiver Strauchbestand Vögeln als Lebensraum dient. Gestalterisch relevante Teile des historischen Zauns, der die ehemalige Kanalmündung markiert, sollen versetzt werden, die schneckenförmige Treppe würde durch die veränderte Gestaltung der Umgebung und durch Entfernung des großen Flieders, der Rosen und immergrüner Gehölze entstellt. Die Uferpromenade soll von jetzt 5,50 m auf 8 m Breite erweitert werden. Hier sollen Sitzgruppen aufgestellt werden und Fahrradfahrer fahren. Fahrradfahrer würden durch sich öffnende Autotüren auf der Promenade und der Straße sowie durch die Sitzmöbel auf der Promenade gefährdet werden. Das in der Planung ursprünglich zentrale Motiv der Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern würde dadurch ad Absurdum geführt. Bitte unterstützen Sie das Anliegen für eine Instandsetzung des Fraenkelufers zur Erhaltung der jetzigen Struktur als attraktives Wohngebiet für seine Anwohner und als innerstädtisches Naherholungsgebiet für die Bewohner vor allem der umliegenden Kieze. Kontakt: Gisela Bosse, Fraenkelufer 42, 10999 Berlin, Tel. 0152 10 55 10 11 Mail: fraenkelufer.retten@gmail.com