Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Beschlussempfehlung zur DS/0207/IV.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
15.03.16, 01:57
Aktualisiert
27.01.18, 19:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/0207/IV
Ursprung: Beschlussempfehlung
Initiator: Aus Gesundheit und Inklusion,
Beitritt:
Beratungsfolge
24.04.2012
25.04.2012
Gremium
GesIk
BVV
Sitzung
Erledigungsart
004/IV-GesIk
im Ausschuss beschlossen
Beschlussempfehlung
Betr.: Das Dilemma um die Schulassistenz beenden
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg bekennt sich zur Inklusion. Das Dilemma um die Schulassistenz muss beendet werden.
Es muss eine Änderung im Hinblick auf die verwendete Begrifflichkeit im Zusammenhang mit dem
Thema in "Schulassistenz" erfolgen.
Im Zuge der inklusiven Schulentwicklung müssen die Aufgaben von Schulassistenz neu definiert
werden, auch unter Einbeziehung von Fachleuten aus der Praxis.
Das Kind als Individuum muss im Fokus stehen sowie dessen konkreter Bedarf.
Die Deckelung des Budgets muss abgeschafft werden, stattdessen muss der tatsächlich vorhandene Bedarf gedeckt werden.
Für die Schulassistenz-Träger muss eine Vertragsanpassung in Bezug auf angewandte Tarifverträge ermöglicht werden, so dass auch die Träger den TVL anwenden können (auch vor Auslaufen
von Verträgen zum 31.12.2012).
Es muss Transparenz hergestellt werden.
Es muss eine Einbeziehung der Eltern in das Verfahren als gleichberechtigte Partner erfolgen.
Jegliche Quotierung im Rahmen einer Bewilligung von Schulassistenz (z.B. 10 % an Förderzentren oder für Kinder mit emotionalem und sozialem Förderbedarf) muss abgeschafft werden.
Die Koppelung von Schulassistenz an bereits bewilligte Jugendhilfemaßnahmen für seelisch behinderte Kinder nach § 35a SGB VII muss abgeschafft werden.
Durch jetzt investierte finanzielle Mittel können in Zukunft Hilfemaßnahmen vermieden und Folgekosten gespart werden.
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich hinsichtlich der Umsetzung der o.g. Punkte gegenüber der
zuständigen Senatsverwaltung einzusetzen.
Die Behindertenbeauftragte wird beauftragt, diese Punkte im Landesbehindertenbeirat einzubringen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.04.12
Aus Gesundheit und Inklusion Frau Leese, Anita
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)