Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage - Wohnungsdebatte.pdf
Größe
7,1 MB
Erstellt
17.03.16, 03:41
Aktualisiert
29.01.18, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu GD 090/16
Wohnungsdebatte < 2016 >
Sitzung des Gemeinderates
am 23. März 2016
Vorlage
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Übersichtsplan über die Bauvorhaben und –gebiete bis 2021
Auflistung der Bauvorhaben und –gebiete bis 2021
Auswertung der Bautätigkeit der letzten 5 Jahre
Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete (ENTWURF)
Antrag Nr. 203/14 der SPD-Fraktion
Antrag Nr. 208/14 der Grüne Fraktion Ulm3
Antrag Nr. 18/15 der Grüne Fraktion Ulm3
Antrag Nr. 112/15 der Grüne Fraktion Ulm3
Antrag Nr. 115/15 der SPD-Fraktion
Antrag Nr. 167/15 der Grüne Fraktion Ulm3
-1-
-1-
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Das Wichtigste in Kürze .................................................................................................... 3
2.
Rückblick auf die Beschlüsse von 2011 und 2012 ............................................................. 4
2.1. Tabellarische Übersicht der Beschlüsse von 2011 ............................................................. 4
2.2. Tabellarische Übersicht der Beschlüsse von 2012 ............................................................. 5
2.3. Baufertigstellungen ........................................................................................................ 5
2.4. Einfamilienhäuser zur Miete ........................................................................................... 6
2.5. Familienfreundliches und barrierefreies Bauen ................................................................. 6
2.6. Vergabe von Baugrundstücken in den Ortschaften .......................................................... 6
2.7. Bedarf an Wohnraum für besondere Zielgruppen ............................................................ 6
2.8. Konzept preisgünstiger Wohnraum zur Miete ................................................................. 7
2.9. Nutzungsmischung in der Kernstadt ............................................................................... 7
2.10. Entwicklung Hindenburg- und Bleidornkaserne ............................................................... 7
2.11. Bauherrengemeinschaften und Kongress „Bauen mit Baugruppen“................................. 8
3.
Bautätigkeit und Bevölkerungsentwicklung .................................................................... 9
3.1. Bevölkerungsentwicklung ............................................................................................... 9
3.2. Wanderungsbewegungen in Ulm und mit dem Umland ................................................ 10
3.3. Bautätigkeit und Siedlungsentwicklung......................................................................... 12
3.4. Geschosswohnungsbau ................................................................................................ 15
3.5. Baugenehmigungen ..................................................................................................... 16
3.6. Generationenwechsel in älteren Einfamilienhausgebieten .............................................. 17
3.7. Die Entwicklung in Neu-Ulm ......................................................................................... 18
4.
Quantitätssicherung ........................................................................................................ 20
4.1. Mittelfristiger Bedarf .................................................................................................... 20
4.2. Innenentwicklungspotenziale ....................................................................................... 21
4.3. Sanierung/ Aufstockung und Ersatzbebauung ............................................................... 22
4.4. Baulücken .................................................................................................................... 22
4.5. Überplanung von Einzelstandorten ............................................................................... 23
4.6. Neubauvorhaben der UWS ........................................................................................... 23
4.7. Reserven Flächennutzungsplan ..................................................................................... 25
4.8. Baugebiete und Bauvorhaben in den Jahren 2017 bis 2021 ........................................... 25
5.
Soziale Stabilität und Qualitätssicherung ...................................................................... 26
5.1. Neubau und Erhalt von preisgünstigem Wohnraum....................................................... 27
5.1.1.
5.1.2.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
5.6.
5.7.
5.8.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau .................................................................................. 27
Programm „Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ der Stadt Ulm ......................................... 29
Familienfreundliches und barrierefreies Bauen ............................................................... 33
Baugruppen ................................................................................................................. 34
Verfahren bei der Vergabe stadteigener Grundstücke .................................................... 35
Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm ................................................ 35
Kommunale Anschlussunterbringung für Flüchtlinge und anerkannte Asylbewerber ....... 37
Qualifizierter Mietspiegel Ulm/ Neu-Ulm ....................................................................... 38
Aktuelle wohnungspolitische Maßnahmen des Bundes und des Landes ......................... 38
5.8.1.
5.8.2.
5.8.3.
5.8.4.
5.8.5.
Mietpreisbremse .................................................................................................................. 41
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau ................................................................... 41
Zweckentfremdungsverbot .................................................................................................. 41
Umwandlungsverordnung .................................................................................................... 42
Kappungsgrenzenverordnung und Kündigungssperrfristverordnung .................................... 42
-2-
6.
Anträge ............................................................................................................................ 44
6.1. Antrag Nr. 203/14 der SPD-Fraktion ............................................................................. 44
6.2. Antrag Nr. 208/14 der Grüne Fraktion Ulm3 .................................................................. 44
6.3. Antrag Nr. 18/15 der Grüne Fraktion Ulm3 .................................................................... 44
6.4. Antrag Nr. 112/15 der Grüne Fraktion Ulm3 .................................................................. 45
6.5. Antrag Nr. 115/15 der SPD-Fraktion ............................................................................. 45
6.6. Antrag Nr. 167/15 der Grüne Fraktion Ulm3 .................................................................. 46
-3-
1.
Das Wichtigste in Kürze
Im Mai 2011 hat der Ulmer Gemeinderat die Neuausrichtung der Ulmer
Wohnungsdebatte beraten und beschlossen (GD 144/11). Die Beschlüsse haben damals
den Planungshorizont 2012 bis 2016 umfasst.
Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Zahl der Baufertigstellungen übertraf mit ca. 350 WE/a deutlich die Zielgröße
von 300 Wohnungen,
der Geschosswohnungsbau konnte wieder deutlich „hochgefahren“ werden,
Errichtung von ca. 300 barrierefreien Wohnungen,
Errichtung von über 100 großen, 4- und mehr-Zimmer-Wohnungen,
Vermarktung der ersten 40 preisgünstigen Wohnungen zur Miete,
die ersten Baugruppenprojekte sind in Realisierung bzw. Projektierung.
Nach fünf Jahren ist auch auf Grund der aktuellen Flüchtlingssituation und der sich
damit weiter verschärfenden Verknappung des Wohnungsangebotes eine
Neuausrichtung der Wohnungsdebatte für den Zeithorizont 2017 bis 2021 wie folgt
vorgesehen:
Verdoppelung der Baufertigstellungszahlen von derzeit 350 WE pro Jahr auf
zukünftig 700 WE pro Jahr,
von den insgesamt geplanten 3.500 WE sollen rund 80 % in der
Innenentwicklung realisiert werden,
Erstellung von Innenentwicklungskonzepten für drei Schwerpunkte: Unterer
Eselsberg, Wiblingen-Tannenplatz und Böfinger Steige,
Ausweitung des Programms „Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ durch
Erhöhung des preisgedämpften Wohnflächenanteils von 20 % auf 30 %, bei
gleichzeitiger Absenkung der Vorgaben für barrierefreies Bauen und des Anteils
großer 4- und mehr-Zimmer-Wohnungen – im Sinne einer Kompensation,
weitere Förderung von Baugruppenprojekten.
Inhaltlich ist dieser Bericht wie folgt aufgebaut:
Zunächst wird unter Ziffer 2 abschließend über die Umsetzung der Beschlüsse von
2011 und 2012 berichtet. Zur schnellen Übersicht dienen die tabellarischen
Zusammenfassungen auf den folgenden Seiten.
Unter Ziffer 3 sind die Analysen, Trends und Prognosen zur Bautätigkeit und
Bevölkerungsentwicklung entsprechend aktualisiert worden.
Auf Grund des derzeit auch in Ulm angespannten Wohnungsmarktes wird unter Ziffer
4 auf die geplante Verdoppelung der Baufertigstellungszahlen und die verschiedenen
Instrumente der Flächenaktivierung und des Flächenmanagements eingegangen.
Abschließend wird der wichtige Aspekt der sozialen Stabilität und Durchmischung in
den einzelnen Wohnquartieren beleuchtet. Wichtigstes Instrument wird hier zukünftig
das Programm „Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ sein.
-4-
2.
Rückblick auf die Beschlüsse von 2011 und 2012
Im Rahmen der Wohnungsdebatte „2011“ sind die folgenden, den Wohnungsbau
betreffenden Beschlüsse gefasst worden:
2.1.
Neubaurate von 300 WE (100 WE in Einfamilienhäusern, 200 WE im
Geschosswohnungsbau)
Im Geschosswohnungsbau 1/3 der Wohnungen als große, familienfreundliche
Wohnungen
Im Geschosswohnungsbau alle Wohnungen barrierefrei
Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete
Vergabe von 50 % der Baugrundstücke in den Ortsteilen an nicht Ortsansässige
Förderung des gemeinschaftlichen Bauens
Nutzungsmischung in Büro- und Geschäftshäusern (mind. 20 % Wohnanteil)
Tabellarische Übersicht der Beschlüsse von 2011
Beschluss
Umsetzung
Bemerkungen
Ausführlich
unter Ziffer:
300 WE/a
ja
299 WE in 2013 und 426 WE
in 2014 (WE in neuen
Gebäuden)
2.3 und
89 WE in 2013 und 183 WE in
2014
2.3 und
39 Einheiten im Türmle
2.4
3.3
hiervon 100 WE im
Einfamilienhausbereich
ja
davon 10 Einheiten pro Jahr
zur Miete
ja
200 WE im
Geschosswohnungsbau
ja
210 WE in 2013 und 243 WE
in 2014
2.3 und 3.4
Im Geschosswohnungsbau
auf städt. Grundstücken 1/3
der Wohnungen
größer/gleich 4 Zimmer
ja
2014 sind 49 WE
baufertiggestellt worden. Der
Durchschnitt der Jahre 2011
bis 2013 beträgt gerade mal
21 WE.
2.5 und 5.2
Im Geschosswohnungsbau
auf städt. Grundstücken
grundsätzlich alle
Wohnungen barrierefrei
ja
Im Lettenwald und an weiteren
Standorten werden derzeit 292
barrierefreie Wohnungen nach
DIN realisiert
2.5 und 5.2
50 % der Baugrundstücke
in Ortschaften werden an
Interessenten von außerhalb
vergeben
ja
Einrichtung einer Plattform
für Baugruppen,
ja
3.3
2016 weiter 4 WE
2.6
Freihaltung von Grundstücken
in mehreren Baugebieten
2.11 und 5.3
-5-
Reservierung von
Grundstücken
Ermittlung des Bedarfs an
Wohnraum für besondere
Zielgruppen und
Möglichkeiten zur
Bedarfsdeckung aufzeigen
2.2.
2.3.
Erste Projektrealisierung im
Lettenwald
ja
Gutachterliche Untersuchung
ist abgeschlossen.
2.7 und 5.5
Die Ergebnisse werden
umgesetzt.
Tabellarische Übersicht der Beschlüsse von 2012
Beschluss
Umsetzung
Bemerkungen
Stellungnahme zur
Neuausrichtung der
Landeswohnraumförderung
ja
Konzept preisgünstiger
Wohnraum zur Miete
ja
Umsetzung des o.g. Konzepts
ja
Nutzungsmischung im
Kernstadtbereich – 20 %
Wohnanteil
ja
Vorbereitung Städtebaul.
Entwicklungsmaßnahme
Hindenburgkaserne
ja
Entwicklung ohne förmliche
Entwicklungssatzung
0
Vorbereitung Städtebaul.
Entwicklungsmaßnahme
Bleidornkaserne
nein
Liegenschaft noch nicht
verfügbar
0
Durchführung eines
Kongresses „Bauen mit
Baugruppen“
ja
Kongress am 05.06.2013 mit
ca. 120 Teilnehmern aus der
Bürgerschaft und der
Fachwelt
2.11
Ausführlich
unter Ziffer:
2.8 und 5.1
ca. 40 WE im Lettenwald
bereits vertraglich gesichert
2.8 und 5.1
2.9
Baufertigstellungen
Die Baufertigstellungen in neuen Gebäuden (ohne Umbau) konnten in den letzten fünf
Jahren (2010 bis 2014) wieder deutlich gesteigert werden. Setzt man auch schon für
die Jahre 2010 und 2011 die neu festgelegte Zielgröße von 300 WE an, so ist diese seit
2010 wieder erreicht und in den Jahren 2011 bis 2014 mit durchschnittlich 350 WE
deutlich überschritten worden (vgl. Tabelle 1).
Auch das Verhältnis von Geschosswohnungsbau zu Einfamilienhäusern entspricht den
städtischen Zielvorgaben.
Detaillierte Analysen hinsichtlich Wohnungsgrößen, Wohnungsbautätigkeit und
Wohnungsbauschwerpunkten finden sich unter Ziffer 3.3 und 3.4.
-6-
2.4.
Einfamilienhäuser zur Miete
Im Türmle sind alle 39 Reihenhäuser fertiggestellt. Die Häuser sind seit dem 01.06.
bzw. 01.07.2014 vermietet. Die Mieter kommen i.d.R. aus Ulm und sind aus den
verschiedensten Beschäftigungsbereichen. Darunter sind auch Personen, die am
Oberen Eselsberg (Uni, Klinik, Daimler etc.) beschäftigt sind.
Im Jahr 2016 kommen vier weitere Mietprojekte der UWS im Einfamilienhausbau im
Türmle hinzu.
2.5.
Familienfreundliches und barrierefreies Bauen
Die Verwaltung schlägt vor, die Regelungen zum familienfreundlichen und
barrierefreien Bauen neu auszurichten. Hierzu und über den Stand der Umsetzung:
- Siehe Ziffer 5.2. -
2.6.
Vergabe von Baugrundstücken in den Ortschaften
Im Rahmen der Wohnungsdebatte 2011 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat
beauftragt, Grundstücke in den Neubaugebieten der Ortsteile auch an Interessenten
von außerhalb zu vergeben.
Vom Gemeinderat wurde der Antrag gestellt 50% dieser Grundstücke, in enger
Abstimmung mit den Ortsverwaltungen, an nicht in den jeweiligen Ortsteilen ansässige
Interessenten aus Ulm oder an Interessenten von außerhalb zu vergeben.
Diese Vorgabe wurde im Jahr 2011 exakt erfüllt. Es wurden je 11 Grundstücke an
Ortsansässige und nicht in den Ortsteilen ansässige Interessenten vergeben.
Für die Jahre 2012 bis 2015 konnte das Verhältnis über die vier Jahre gesehen ebenfalls
in etwa eingehalten werden:
2012: 63 % der Grundstücksvergaben gingen an Ortsansässige, 35 % an nicht
Ortsansässige,
2013: 30 % der Grundstücke gingen an Ortsansässige, 68 % an nicht
Ortsansässige,
2014: 71 % der Grundstücke gingen an Ortsansässige, 16 % an nicht
Ortsansässige,
2015: 46 % der Grundstücke gingen an Ortsansässige, 47 % an nicht
Ortsansässige.
Der Gemeinderat hatte im Rahmen der Beschlussfassung 2011 den Beschlussantrag zur
50%-Regelung dahingehend modifiziert, dass dieser flexibel anzuwenden sei. Dies ist
in den Jahren 2012, 2013 und 2014 erfolgt.
2.7.
Bedarf an Wohnraum für besondere Zielgruppen
- siehe Ziffer 5.5. –
-7-
2.8.
Konzept preisgünstiger Wohnraum zur Miete
Die Verwaltung schlägt vor, die „Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem
Wohnraum zur Miete“ neu auszurichten und gleichzeitig den öffentlich geförderten
Wohnungsbau in die Richtlinien mit aufzunehmen.
- siehe Ziffer 5.1 -
2.9.
Nutzungsmischung in der Kernstadt
In der Innenstadt werden derzeit folgende Büro- und Geschäftsgebäude realisiert, in
denen Wohnraum entsteht.
Die meisten Projekte sind bereits vor der Beschlussfassung vom 20.11.2012, dass in der
Innenstadt auf mindestens 20 % der Bruttogeschossfläche Wohnungen entstehen
sollen, auf den Weg gebracht worden. Dennoch werden sie an dieser Stelle aufgeführt,
um die städtebaulich erwünschte Entwicklung einer durchmischten Stadt zu
dokumentieren.
In den nachstehend aufgeführten Gebäuden entstehen bzw. entstanden insgesamt
176 Wohnungen.
Neue Straße 83
4 Gewerbeeinheiten (EG und 1.OG), 9 Wohneinheiten in den
übrigen Geschossen
Neue Straße 100
UWS-Verwaltungsgebäude
4 Wohneinheiten im Dachgeschoss
Hirschstraße 6
Gewerbe vom EG bis ins 4. OG, in den beiden Dachgeschossen
eine große Wohneinheit
Walfischgasse 12-14
4 Gewerbeeinheiten (EG und 1. OG), 6 Wohneinheiten in den
übrigen Geschossen
Frauenstraße 30
2 Gewerbeeinheiten (EG und 1. OG), 6 Wohneinheiten in den
übrigen Geschossen
(Sanierung/ Aufstockung)
Frauenstraße 34
1. Gewerbeeinheit im EG, 11 Wohneinheiten in den übrigen
Geschossen
Karpfengasse 5
Gewerbeeinheiten vom EG bis ins 2. OG, 10 Wohneinheiten im 3.
UG bzw. und den Dachgeschossen
Sterngasse / Irrgängle
Wohn- und Geschäftshaus mit ca. 24 Wohnungen
Bebauungsplan im Verfahren
Sedelhöfe
2.10.
110 Wohneinheiten
Entwicklung Hindenburg- und Bleidornkaserne
Im ersten Zwischenbericht zur Wohnungsdebatte (GD 420/12) ist bereits ausführlich
über die Leitbilder und Zielsetzungen der Konversionsareale Hindenburg- und
Bleidornkaserne berichtet worden.
-8-
Mit Beschlussfassung vom 06.05.2014 (GD 144/14) sind sowohl die städtebaulichen
Eckwerte als auch der Fahrplan der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen worden. Der
öffentliche Dialog wurde bereits 2014 begonnen.
Mit Beschluss vom 10.11.2015 ist die Auslobung eines städtebaulichen
Ideenwettbewerbs beschlossen worden. Erste Ergebnisse werden mit einer
begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Mai 2016 präsentiert.
Die Entwicklung der Bleidornkaserne läuft deutlich zeitversetzt. Die Liegenschaft wird
vom Bund als Eigentümer erst in einigen Jahren geräumt.
2.11.
Bauherrengemeinschaften und Kongress „Bauen mit Baugruppen“
Die Plattform für Bauherrengemeinschaften wurde im Jahr 2012 eingerichtet. Über den
Internetauftritt der Stadt Ulm können hierzu weitere Informationen abgerufen werden.
Das erste Bauherrengemeinschaftsprojekt seit der Beschlussfassung ist in Böfingen am
Hafenberg realisiert worden. Das Vorhaben ist unter den Oberbegriffen
"Mehrgenerationenwohnen/ Baugruppen" im Hauptausschuss vorgetragen worden. Es
handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geschosswohnungsbau (6 WE/ 6 Parteien).
Im Baugebiet „Am Lettenwald“ wird derzeit das erste Bauherrengemeinschaftsprojekt
mit 14 WE realisiert. Ein zweites ist in Vorbereitung.
In den folgenden Baugebieten werden derzeit weitere Grundstücke für
Bauherrengemeinschaften seitens der Liegenschaftsverwaltung vorgehalten, bzw. sind
in Planung:
3 Grundstücke am „Egginger Weg“
2 Grundstücke im Baugebiet „Wengenholz“ in Lehr
2 Grundstücke im Baugebiet „Safranberg“ und
im Sanierungsgebiet „Dichterviertel“ (Anzahl noch offen).
Für die Baugebiete Egginger Weg und Wengenholz liegen bereits
Interessenbekundungen von Bauherrengemeinschaften vor.
Die Bereitstellung von Grundstücken soll auch in Zukunft erfolgen bzw. noch weiter
forciert werden (siehe Beschlussantrag, Ziffer 5).
Der Kongress „Bauen mit Baugruppen“, den die Stadt 2013 durchgeführt hat, hat
dazu beigetragen, dass gemeinschaftliches Bauen als Weg zum Wohnungseigentum
populärer geworden ist.
-9-
3.
Bautätigkeit und Bevölkerungsentwicklung
Die nachfolgenden Grafiken und Tabellen waren zum Teil bereits in der
Wohnungsdebatte 2011 (GD 144/11) enthalten und sind vorliegend bis zum Jahr 2015
fortgeschrieben worden. So kann genau untersucht und festgehalten werden, ob die
im Mai 2011 diskutierten Entwicklungen sich fortsetzen bzw. ob Veränderungen
festzustellen sind und wie hierauf zu reagieren ist.
Bevölkerungsentwicklung
Seit dem Jahr 2013 nimmt die Ulmer Bevölkerung im Vergleich zu den Vorjahren stark
zu. Im Jahr 2013 gab es einen Bevölkerungszuwachs von rund 1.150, im Jahr 2014 von
1.500 und im Jahr 2015 von 1.650 Einwohnern. In den Jahren zuvor lag die
durchschnittliche Zunahme bei rund 400 Personen.
Die Wanderungsgewinne der letzten drei Jahre beruhen überwiegend auf einem
positiven Wanderungssaldo von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern. Bei den Personen
mit deutscher Staatsangehörigkeit waren in den Jahren 2014 und 2015 leichte
Einwohnerverluste zu verzeichnen.
Der Bevölkerungszuwachs basiert mittlerweile auf mehreren Faktoren:
Bildungswanderung in der Altersgruppe der 18 bis 25-jährigen,
Liberalisierung des europäischen Arbeitsmarktes, Zuzug von EU-Bürgern
(überwiegend aus Südeuropa),
Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Durch die starke Bevölkerungszunahme der letzten drei Jahre wird die mittlere Variante
der Ulmer Bevölkerungsvorausrechnung 2030 bereits nach zwei Prognosejahren um
rund 1.400 Einwohner überschritten (vgl. Abbildung 1).
135000
130000
125000
120000
115000
110000
Ist-Entwicklung
Szenario 1
Szenario 2
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
105000
2005
3.1.
Mittel
Abbildung 1:
Bevölkerungsentwicklung bis 2015 und –vorausrechnung bis zum Jahr
2030 (erstes Prognosejahr: 2014)
Darstellung: SUB II
Quelle: Fortschreibung der Bevölkerungsvorausrechnung, Häusser, Sept. 2014
- 10 -
Vergleicht man die Bevölkerungsentwicklung der Gesamtstadt im Verhältnis zur
Kernstadt (Weststadt, Mitte und Oststadt), kann feststellt werden, dass es in der
Kernstadt in den letzten Jahren einen prozentual deutlich stärkeren Einwohnerzuwachs
als in der Gesamtstadt gab. Dies hängt offensichtlich insb. mit der derzeit in der
Weststadt und mittlerweile auch im Stadtteil Mitte starken Bautätigkeit zusammen.
Ob es sich hierbei um einen Trend zum Wohnen in der Stadt handelt oder die neuen
Wohnungen im Endeffekt „nur“ auf Grund der bestehenden Wohnungsknappheit
bezogen werden, kann abschließend nicht beurteilt werden. Dennoch ist es
grundsätzlich positiv zu werten, dass im bestehenden Stadtgebiet viele neue
Wohnungen hinzukommen, da die hier zuziehenden Bewohner eine bestehende
soziale und technische Infrastruktur vorfinden. Auf Grund der größeren Wohndichte in
der Kernstadt wird durch diese Entwicklung dem Leitbild der Stadt der kurzen Wege
entsprochen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert.
Einkaufsmöglichkeiten und Haltestellen des ÖPNV sind zu Fuß zu erreichen.
3
2,5
2
1,5
1
0,5
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
-0,5
1986
0
-1
-1,5
-2
Veränderung in % Gesamtstadt
Veränderung in % Kernstadt
Abbildung 2:
Entwicklung Wohnbevölkerung Stadt Ulm/ Kernstadt von 1986 bis
2015 (Veränderungen in % zum Vorjahr)
Hinweis zur Abbildung: Die Kernstadt umfasst die statistischen Stadtteile „Weststadt“, „Mitte“ und „Oststadt“
Auswertung und Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
3.2.
Wanderungsbewegungen in Ulm und mit dem Umland
Im Rahmen der Wohnungsdebatte 2011 ist im Rahmen der von der Stadt beauftragten
Studie „Umzugsmobilität in Ulm - Zuziehen, wegziehen, umziehen“ von Weeber +
Partner festgestellt worden, dass in den Jahren 2004 bis 2008 jährlich durchschnittlich
140 Kinder bzw. rund 100 Familien abgewandert sind. Dieser Trend hat sich in den
Jahren 2009 bis 2013 unvermindert fortgesetzt.
- 11 -
3000
2750
2500
2250
Saldo
Zuzüge
Wegzüge
2000
1750
1500
1250
1000
750
500
250
0
-250
0
5
10
15
Abbildung 3:
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
90
95
100
Zu- und Wegzüge 2010 bis 2014 nach Altersjahren
Auswertung und Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
Die in den letzten zwei Jahren vollzogene Trendumkehr beim Wanderungssaldo von
Kindern unter 10 Jahren ist zu einem Großteil auf den Zuzug von Kindern aus Syrien
und weiteren Krisenregionen zurückzuführen. Steigende Zuzüge sind allerdings auch
von Kindern mit EU-Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. Bei Kindern mit deutscher
Staatsangehörigkeit bleibt das negative Wanderungssaldo, mit sinkender Tendenz,
weiterhin bestehen.
Wanderungssaldo
2010
2011
2012
2013
2014
2015
15 km-Umkreis (alle
Altersgruppen)
- 317
- 347
- 503
- 292
- 242
- 327
restliches BadenWürttemberg (alle
Altersgruppen)
+ 565
+ 505
+ 468
+ 738
+ 653
+1.455
Kinder 0 bis 9/
Gesamtes
Bundesgebiet (alle
Nationalitäten)
- 98
- 109
- 157
- 141
- 16
+ 131
- 127
- 148
- 222
-203
- 195
- 177
Kinder 0 bis 9/
Gesamtes
Bundesgebiet
(deutsche
Staatsangehörigkeit)
Tabelle 1:
Wanderungssalden in Ulm nach verschiedenen Kriterien 2010 bis 2015
Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
- 12 -
3.3.
Bautätigkeit und Siedlungsentwicklung
Betrachtet man die Bautätigkeit der letzten fünf Jahre nach Stadt- bzw. Ortsteilen, wird
deutlich, dass von den in diesem Zeitraum errichteten 1.900 Wohneinheiten rund 45 %
allein in den drei Stadtteilen Oststadt, Mitte und Weststadt errichtet worden sind. In
diesen drei Stadtteilen wohnen rund 38 % der Ulmer Bevölkerung.
nicht zuordenbar; 120
Gögglingen,
Donaustetten,
Unterweiler; 49
Grimmelfingen,
Ermingen, Eggingen,
Einsingen; 65
Wiblingen; 147
Weststadt; 498
Eselsberg; 158
Böfingen; 103
Mitte; 281
Mähringen,
Lehr,
Jungingen;
149
Söflingen; 255
Oststadt; 75
Abbildung 4:
Baufertigstellungen (WE) nach Stadtteilen in den letzten fünf Jahren
(2010 bis 2014)
Auswertung und Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
Im Einfamilienhausbau1 gab es in den Jahren 2012 bis 2014 – auf Neubaugebiete –
bezogen folgende Schwerpunkte:
2012
2013
2014
Summe
Wiblingen – Unterweilerweg/
Meersburger Straße:
14 WE
11 WE
55 WE
80 WE
Weststadt - Lindenhöhe:
12 WE
14 WE
33 WE
59 WE
-
2 WE
39 WE
41 WE
19 WE
3 WE
8 WE
30 WE
Böfingen – Lettenwald
Jungingen – Unter dem Hart:
Auswertung und Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Baufertigstellungszahlen für die
Jahre 1996 bis 2014.
1
Der Faktor zwischen Bauplätzen/ Einfamilienhäusern und der Zahl der errichteten Wohneinheiten (teilweise
Häuser mit Einliegerwohnung) lag in Ulm in den letzten Jahren im Schnitt bei 1,21.
- 13 -
1
2
3
WE gesamt
3a
WE in neuen
Gebäuden
3b
4
Davon:
Davon:
WE in Ein- und
Zweifamilienhäusern
WE in
Gebäuden mit
mehr als 3 WE
5
Zunahme
Wohnungsbestand absolut
Veränderung
Einwohner/ a
1996
946
890
146
744
728
- 319
1997
745
629
186
405
719
- 486
1998
628
518
188
301
565
- 138
1999
553
561
187
340
576
197
2000
742
738
306
415
643
863
Durchschnitt
723
667 = 100%
203 = 34%
441 = 66%
646
23
2001
279
267
222
45
250
1051
2002
262
240
136
104
300
763
2003
221
133
89
44
192
387
2004
538
362
145
217
521
389
2005
370
334
133
201
278
208
Durchschnitt
334
267 = 100%
145 = 54%
122 = 46%
308
560
2006
227
203
116
87
143
435
2007
354
303
132
171
218
319
2008
259
141
48
93
192
140
2009
157
161
64
97
116
417
2010
315
271
70
201
272
642
Durchschnitt
262
216 = 100%
86 = 40%
130 = 60%
188
391
2011
415
377
146
231
125
787
2012
354
340
97
243
213
371
2013
322
299
89
210
322
1161
2014
456
426
183
243
431
1499
2015
-
-
-
-
-
1644
Durchschnitt
387
361 = 100%
129 = 36%
232 = 64%
273
1092
Tabelle 2:
Jährliche Baufertigstellungen in Ulm nach verschiedenen Merkmalen
Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
- 14 -
Erläuterungen zu Tabelle 2:
Die Zahlen in Spalte 2 geben an, wie viele Wohneinheiten insg. im Rahmen von
Genehmigungsverfahren nach LBO bzw. Kenntnisgaben auch in bereits bestehenden
Wohngebäuden jährlich entstehen.
In Spalte 3 sind die WE aufgeführt, die in neu errichteten Wohngebäuden entstanden
sind. Hierbei handelt es sich - von der Nachfrageseite her gesehen - sowohl um Neuals auch Ersatzbedarf (Ersatzbebauung für Wohnungsabriss).
In den Spalten 3 a und 3 b wird die Neubaurate nochmals nach der Zahl der
Wohneinheiten (Einfamilienhaus- und Geschosswohnungsbau) unterteilt.
In Spalte 4 spiegeln sich zusätzlich die Wohnungsabgänge z.B. durch Umwidmung
oder Abriss wieder, die nicht ersetzt werden.
Mittlerweile liegen die Baufertigstellungszahlen des statistischen Landesamtes
adressbezogen vor. Dadurch können viel detailliertere Auswertungen vorgenommen
werden, als dies bisher möglich gewesen ist.
Für das Jahr 2015 konnte noch keine Auswertung vorgenommen werden, da die
Datenbereitstellung durch das statistische Landesamt noch nicht erfolgt ist.
Für die letzten fünf Jahre ist die Wohnbautätigkeit nach folgenden Kriterien untersucht
worden (vgl. hierzu bitte Abbildung 7 in Anlage 4):
Der erste (blaue) Balken gibt an, um welchen stadtplanerischen bzw.
wohnungswirtschaftlichen Gebietstyp es sich handelt. Diese können wie folgt definiert
werden:
Ersatzbebauung (als Ersatzbedarf): Errichtung eines Wohnhauses an gleicher
Stelle nach Abriss des Bestandes. Die Zahl der Wohneinheiten ist in der Regel in
etwa gleich (z.B. UWS in der Sedanstraße). Ersatzbedarf im
Einfamilienhausbereich spielt hierbei eine sehr untergeordnete Rolle.
Umbau im Bestand: Ein bestehendes Gebäude wird umgebaut und es kommen
mehr oder erstmals Wohnungen hinzu (z.B. Stadtregal).
Konversionsflächen: Entwicklung eines Wohngebietes auf ehemals gewerblich
genutzten Flächen (z.B. Wohngebiet Gutenbergstraße, Brauerviertel).
Baulückenschließung: Bebauung einer „klassischen“ Baulücke in einem schon
etwas älteren Baugebiet (z.B. Gleißelstetten) oder im sonstigen/ „gewachsenen“
Innenbereich (z.B. in Söflingen – Enderlegasse), teilweise auch Nachverdichtung
bspw. in Dorfkernen.
Der zweite (grüne) Balken unterteilt die Bautätigkeit nach Einfamilien- und
Geschosswohnungsbau. Die hier genannte Zahl im Einfamilienhausbau gibt nicht die
Zahl der Einfamilienhäuser, sondern der Wohneinheiten (Differenz durch
Einliegerwohnungen) an. Der Faktor beträgt hier ca. 1,2.
Im dritten (violetten) Balken wird nach der Art des Bedarfs unterschieden (zur
Bedarfsprognose für Ulm vgl. Wohnungsdebatte 2011, GD 144/11, Anlage, Seite 10).
Unter die Wohneinheiten im Ersatzbedarf fallen alle Wohnungen, die als
Ersatzbebauung errichtet werden. Bei allen anderen Arten der Bebauung handelt es
sich um die Deckung des so genannten Neubedarfs (durch Zuzug, Änderung der
Lebensgewohnheiten, d.h. z.B. mehr Singlehaushalte, demographischer Wandel).
Beim vierten (orangefarbenen) Balken wurde unterschieden zwischen Innen- und
Außenentwicklung. Die Außenentwicklung ist dabei nahezu deckungsgleich mit dem
- 15 -
Gebietstyp „Neubaugebiete“. Hier kann es sich auch um Geschosswohnungsbau
handeln (2011 z.B. sind zahlreiche Wohnungen im Geschosswohnungsbau in der
Virchowstraße/ Eselsberg entstanden).
Für ca. 10 bis 15 % der jeweils errichteten Wohneinheiten ist leider keine Zuordnung
möglich, da dem Statistischen Landesamt hier nicht alle Angaben seitens der Bauherren
übermittelt wurden.
Aus diesen Ergebnissen lassen sich für Ulm die folgenden Erkenntnisse ableiten:
3.4.
Vom Stat. Landesamt (Stala) und dem Leibniz-Institut für ökologische
Raumentwicklung (IÖR) wurden jeweils Wohnbedarfsprognosen für die Jahre
2011 bis 2020 erstellt. Die beiden Prognosen kommen bis 2020 auf einen
durchschnittlichen Neu- und Ersatzbedarf von ca. 300 WE (Stala) bzw. fast 450
WE (IÖR). Der reine Neubedarf wird in beiden Studien mit ca. 180 WE beziffert.
Schaut man sich nun die Zahlen für Ulm an, wird deutlich, dass die Bautätigkeit
in Ulm ziemlich genau diesen Prognosen entspricht. In den letzen 4 Jahren lag
die Ersatzbebauung bei durchschnittlich 85 WE pro Jahr. Die Bebauung im
Neubedarf lag durchschnittlich bei 260 WE pro Jahr. Die Bautätigkeit im
Neubedarf liegt damit zwar derzeit noch über den Werten des Stala bzw. IÖR. Da
es sich bei den Prognosen aber um Mittelwerte für die nächsten 10 Jahre handelt
und der Neubedarf gegen Ende des Prognosezeitraums deutlich geringer sein
dürfte, ist es folgerichtig, dass die Bautätigkeit in Ulm in den nächsten Jahren
noch über diesem Mittelwert liegt.
Für die Jahre 2010 und 2011 sind im Geschosswohnungsbau jeweils ca. die
Hälfte der Wohnungen (59 % bzw. 43 %) als Ersatz für abgebrochene
Wohnungen errichtet worden. Nach einem geringeren Anteil im Jahr 2012 liegt
der Anteil der Ersatzbebauung für 2013 wieder bei 39 %. Für 2015 wird sich
dieser Trend durch die Bebauung „Am Türmle“ fortsetzen.
Der prozentuale Anteil der Innenentwicklung lag für die vergangenen fünf Jahre
im Durchschnitt bei 70 %. Die Innenentwicklung wird auch weiterhin im Fokus
der Stadtentwicklungsplanung liegen.
Die Innenentwicklung hat u.a. auch wegen der deutlichen Zunahme an
Baulückenschließungen in Söflingen und am Eselsberg insb. in den Jahren ab
2010 eine sehr positive Entwicklung genommen.
Der Umbau im Bestand ist z.B. auf das Stadtregal zurückzuführen.
Geschosswohnungsbau
In der nachfolgenden Grafik werden die in neuen Gebäuden jährlich errichteten
Wohnungen im Geschosswohnungsbau abgebildet.
Seit dem Jahr 2010 kann gesamthaft gesehen eine deutliche Erholung festgestellt
werden. In den letzen 4 Jahren hat sich die Bautätigkeit im Geschosswohnungsbau
wieder auf einem hohen Niveau eingependelt. In den letzen fünf Jahren konnten im
Schnitt rund 200 Wohnungen realisiert werden.
Vergleicht man diese Gesamtentwicklung und die Entwicklung der 3-ZimmerWohnungen auf der einen Seite mit der Entwicklung der 4- und mehr-ZimmerWohnungen, kann festgestellt werden, dass die Fertigstellungszahlen seit 2014 um den
Faktor 2,5 auf ca. 50 Wohnungen angestiegen sind. Dies ist ein direkter Erfolg der
Beschlüsse der Wohnungsdebatte 2011.
- 16 -
450
400
350
300
Geschosswohnungen
gesamt
250
davon 3-ZimmerWohnungen
200
150
davon 4- und mehrZimmer-Wohnungen
100
50
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
Abbildung 5:
Fertigstellungszahlen Geschosswohnungsbau
(für die Jahre 2000 – 2002 liegen keine Angaben zu Wohnungsgrößen mehr vor)
Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
Baugenehmigungen
In den letzten 15 Jahren, von 2000 bis 2014, sind pro Jahr durchschnittlich für jeweils
397 WE Baugenehmigungen erteilt und 382 WE tatsächlich errichtet worden.
Die Entwicklung der Zahl der Baugenehmigungen bzw. Kenntnisgaben im
Wohnungsbau der letzten Jahre kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.
800
700
600
500
Jährliche Neubaurate (WE)
400
erteilte Baugenehmigungen
(WE)
300
200
100
Abbildung 6:
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
0
2000
3.5.
Baugenehmigungen und jährliche Neubaurate
Darstellung: SUB II - Datenquelle: BD IV
- 17 -
Da in den letzten beiden Jahren 2013 und 2014 überdurchschnittlich viele
Baugenehmigungen erteilt worden sind, ist auch für das Jahr 2015 mit einer hohen
Zahl an Baufertigstellungen in einer Größenordnung von über 400 bis 450 WE zu
rechnen. Der Peak in 2013 ist auf die weiter stark anziehende allgemeine
Wohnbautätigkeit in Ulm zurück zu führen. Allein im Lettenwald sind im Jahr 2013 210
WE genehmigt worden, im Baugebiet Türmle waren es 180. Die Baufertigstellung ist
hier aber zu einem Großteil erst in 2015 zu erwarten.
Für das Jahr 2011 werden in der amtlichen Statistik zusätzlich die mittlerweile erstellten
300 Wohnheimplätze im Studentenwohnheim an der Manfred-Börner-Straße als
baurechtlich genehmigte Wohnungen geführt. Bei der Zahl der Baufertigstellungen
werden Wohnheimplätze dann allerdings seitens des Statistischen Landesamtes nicht
mehr mitgerechnet. Daher werden sie in Abbildung 6 bei den erteilten
Baugenehmigungen nicht dargestellt.
3.6.
Generationenwechsel in älteren Einfamilienhausgebieten
Neben dem Neubau von Wohnungen und einer umzugsbedingten Fluktuation stehen
auch auf Grund der Alterung der Bevölkerung und daraus resultierend durch
altersbedingten Auszug oder Sterbefälle Wohnungen und Häuser dem Markt zur
Verfügung. Dies nennt man den so genannten Generationenwechsel.
Hierunter fallen in erster Linie Ein- und Zweifamilienhäuser aus den sechziger und
siebziger Jahren. In dieser Zeit sind auch zahlenmäßig viele Häuser gebaut worden.
Geht man davon aus, dass die Eigentumsbildung überwiegend zwischen dem 30. und
40. Lebensjahr stattfindet, sind die Erstbezieher dieser Häuser heute zwischen 70 und
95 Jahren alt.
Untersuchungen in anderen Städten haben gezeigt, dass von den Verkaufsfällen dieser
Baujahrsspanne ca. 45 % dem Generationenwechsel zuzurechnen sind (vgl. Kölner
Statistische Nachrichten 2/2012). Andere Gründe, wie z.B. Scheidung oder
Veränderung der Haushaltsgröße, kommen in ca. 30 % der Fälle zum Tragen.
Der nachfolgenden Grafik kann entnommen werden, dass auch für Ulm die Zahl der
Hausverkäufe aus dieser Zeit deutlich über den anderen Zeitabschnitten liegt, auch
wenn die Baujahrsspanne 1960 – 1979 hier doppelt so lange ist.
- 18 -
200
180
160
140
120
100
Verkäufe Ø 2010 - 2014
80
60
40
20
0
bis
1959
1960 - 1980 - 1990 - 2000 - gesamt
1979 1989 1999 2009
Abbildung 7:
Durchschnittliche jährliche Zahl der Verkäufe von Ein- und
Zweifamilienhäusern in den Jahren 2010 bis 2014
Auswertung und Darstellung: SUB II – Datenquelle: Grundstücksmarktberichte 2010 bis 2014
Im Schnitt der letzten fünf Jahre kamen unter der Annahme, dass die Kölner Ergebnisse
übertragbar sind, rechnerisch rund 35 Bestandsimmobilien im Einfamilienhaussegment
pro Jahr auf den Markt, die dem Generationenwechsel zuzurechnen sind. Dies
entspricht in etwa der Hälfte der derzeit jährlichen Zahl verkaufter Bauplätze in
Neubaugebieten.
Insgesamt wurden in Ulm in den letzten 5 Jahren pro Jahr durchschnittlich ca. 170
Bestandsimmobilien im Ein- und Zweifamilienhaussegment verkauft.
Es ist davon auszugehen, dass der Generationswechseleffekt in Zukunft weiter
zunehmen wird. Für Köln geht man davon aus, dass sich dieser Effekt auf Grund des
demografischen Wandels bis zum Jahr 2030 nahezu verdoppeln wird. Der
Substitutionseffekt für Neubauvorhaben wird also weiter zunehmen.
Derzeit kann in Ulm ein Generationenwechsel in folgenden Stadtquartieren beobachtet
werden:
Unterer Eselsberg
Unterer Kuhberg und
Galgenberg
In diesen Quartieren hat sich die Wohnbevölkerung in den letzten 10 Jahren deutlich
verjüngt.
3.7.
Die Entwicklung in Neu-Ulm
Die Bevölkerungsentwicklung in Neu-Ulm verlief in ihrer Ausprägung analog zu der in
Ulm. Nach Bevölkerungsverlusten in den 90er Jahren ist auch in Neu-Ulm seit ca. 10
Jahren ein stetiges Wachstum zu verzeichnen.
- 19 -
Die durchschnittliche jährliche Zahl neuer Wohneinheiten lag in Neu-Ulm in den Jahren
2009 bis 2013 bei rund 330. Im selben Zeitraum wurden in Ulm durchschnittlich 310
Einheiten errichtet.
Die Zahlen verdeutlichen, dass die Bautätigkeit in Neu-Ulm im Vergleich zu Ulm –
bezogen auf die Einwohner – in den letzten 5 Jahren mehr als doppelt so hoch war.
Wohnungsbauschwerpunkte mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau waren
in Neu-Ulm das innenstadtnah gelegene Stadtquartier Wiley, welches mittlerweile
weitestgehend bebaut ist und der Bereich „Neu-Ulm 21“.
Neue Wohnungsbauschwerpunkte in Neu-Ulm sind in den nächsten Jahren die
Neubaugebiete:
"Ulmer Hofgut" - 230 Wohneinheiten (ab 2017),
"Wiley Nord" - 170 Wohneinheiten (ab 2018) und
"Ulmer Riedteile" - 380 Wohneinheiten (ab 2020).
Die Städte Ulm und Neu-Ulm verstehen sich als Partner im gemeinsamen Oberzentrum
Ulm/ Neu-Ulm. Neben zahlreichen Einzelprojekten arbeiten die beiden Städte z.B. über
den Stadtentwicklungsverband eng miteinander zusammen. Dennoch hat die Stadt
Ulm in den Jahren 2009 bis 2013 auf Grund der höheren Bautätigkeit in Neu-Ulm im
Saldo ca. 750 Einwohner an Neu-Ulm „verloren“. Auch aus diesem Grund sollte die
Bautätigkeit in Ulm und das Angebot an vielfältigen Baugrundstücken in den nächsten
Jahren erhöht werden, um in einem gesunden Wettbewerb mit Neu-Ulm weiter
bestehen zu können.
- 20 -
4.
Quantitätssicherung
4.1.
Mittelfristiger Bedarf
In der Wohnungsdebatte von 2005 wurde als Zielgröße für eine angebotsorientierte
Stadtentwicklungspolitik festgelegt, ein jährliches Neubauvolumen von 400 WE/a
anzustreben. Da diese Zielgröße in den Jahren 2006 bis 2010 im Schnitt deutlich
unterschritten worden ist, wurde diese Zahl in der Wohnungsdebatte 2011 auf 300
WE/a nach unten korrigiert. Seit 2012 wird diese Zielgröße ziemlich genau erreicht. In
den Jahren 2011 und 2014 lag die Zahl der fertig gestellten Wohnungen sogar bei
über 400 WE.
Im Rahmen der Wohnungsdebatte 2011 wurden mehrere Wohnungsbedarfsprognosen
von externer Seite ausgewertet. Derzeit liegen keine aktuellen Vorausrechnungen vor.
Seitens des statistischen Landesamtes ist aber – vor dem Hintergrund des Zuzugs aus
der EU und den Flüchtlingsströmen – eine neue Bevölkerungsvorausrechnung bis 2035
auf kommunaler Ebene erstellt worden. Für Ulm wird für die nächsten 5 Jahre, also bis
2021, ein Bevölkerungszuwachs prognostiziert, der sich in einem sehr breiten
Entwicklungskorridor zwischen 1.300 und 7900 Einwohnern bewegt.
Das statistische Landesamt beurteilt die Wanderungsbewegungen derzeit wie folgt:
„Betrachtet man die einzelnen Komponenten, - innerdeutsche Wanderung, Zuwanderung aus
der EU und Flüchtlingsströme - getrennt und nimmt auch zurückliegende Entwicklungen in den
Blick, legt dies nahe, dass das hohe Zuwanderungsniveau bald wieder absinken wird.
Für diese Annahme spricht zum einen, dass nach rund zwei Jahrzehnten mit zum Teil hohen
Wanderungsgewinnen gegenüber dem übrigen Bundesgebiet diese Quelle praktisch völlig
versiegt ist, und zum anderen, dass aus den europäischen Hauptherkunftsgebieten die
besonders »wanderungsaktive« junge Bevölkerung aufgrund der Altersstruktur zahlenmäßig
zurückgehen wird.
Besonders schwierig ist eine Einschätzung, wie sich künftig die Zahl der Flüchtlinge entwickeln
wird und welcher Anteil später wieder in ihre Heimatländer zurückkehren könnte. Angesichts
der politischen Diskussion im Herbst 2015 wurde unterstellt, dass im Jahr 2016 nicht mehr ganz
so viele Flüchtlinge nach Baden-Württemberg kommen wie 2015. Mittelfristig wird auch ein
deutlicher Rückzug in die Herkunftsländer erwartet. Diese Annahme leitet sich aus den
Erfahrungen nach dem Jugoslawienkrieg ab.
Alles in allem ist vor diesem Hintergrund von einem Rückgang der Wanderungsgewinne
auszugehen – Tempo und Ausmaß sind insbesondere aufgrund der weiteren Entwicklung des
Zustroms an Flüchtlingen allerdings ungewiss.“
(Quelle: Internetaufruf vom 26.01.2016 unter www.statistikbw.de/BevoelkGebiet/BevProg/Methode.asp)
Neben der Bevölkerung nimmt auch die Zahl der Arbeitsplätze in Ulm weiter und
kontinuierlich zu. Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzuwachs hängen eng miteinander
zusammen.
Alleine dieser Umstand würde eine deutliche Erhöhung der Baufertigstellungszahlen für
Ulm rechtfertigen, damit für mehr Menschen kurze Wege zum Arbeitsplatz ermöglicht
werden können, die Zahl der Einpendler also im Gegenzug abnimmt. Hier geht es also
insbesondere um kleinräumige Bewegungen im „Speckgürtel“ von Ulm, bzw. und die
Frage, wo bauen bzw. wohnen Haushalte, die sich verändern wollen – oder anders
ausgedrückt, wo können sie dies tun und sich insbesondere leisten.
Auch wird sich die Zahl der Haushalte weiter erhöhen. Landesweit wird von einer noch
leichten Zunahme bis zum Jahr 2040 ausgegangen (Quelle: Statistisches Monatsheft
- 21 -
Baden-Württemberg 12/2015, S. 12). Daraus resultiert ein weiterer Bedarf an
Wohnfläche.
Nicht zuletzt wird auch die Fertigstellung der Neubaustrecke die Attraktivität der Stadt
Ulm als Wohnstandort aber auch für Unternehmensansiedlungen weiter erhöhen.
Diese Umstände rechtfertigen bzw. erfordern aus Sicht der Verwaltung, die Zahl der
Baufertigstellungen vom IST-Zustand der letzten fünf Jahre gesehen für die nächsten
fünf Jahre auf 700 WE/a in etwa zu verdoppeln. Dies stellt eine große Herausforderung
sowohl für die Bauwirtschaft, die Investoren und Projektentwickler aber auch die
Stadtverwaltung dar.
Die Erstellung einer Wohnungsbedarfsprognose wäre aufgrund der Vielzahl der oben
genannten Faktoren mit vielen Fragezeichen behaftet und im Endeffekt derzeit auch
nicht erforderlich. Ein Überangebot von Wohnungen in Ulm wird sich bei einer
Verdoppelung der Baufertigstellungszahlen nicht einstellen – im Gegenteil, in einer
prosperierenden Stadt wie Ulm wird es „immer“ eine Wohnungsknappheit geben, da
die Attraktivität des Wohnens in der Stadt auch in Zukunft weiter bestehen bleiben
wird.
4.2.
Innenentwicklungspotenziale
Der Schwerpunkt im Wohnungsbau wird in den nächsten fünf Jahren auf dem
Geschosswohnungsbau liegen. Hier sollen insgesamt 3.000 Wohnungen errichtet
werden. Diese können zum größten Teil der Innenentwicklung zugerechnet werden
(vgl. Anlage 2). Im Einfamilienhausbau soll das Niveau der letzten 5 Jahre beibehalten
werden. Insgesamt wird das Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung, die Zahl der
Wohneinheiten betreffend, bei einem Verhältnis von ca. 80 : 20 liegen.
Die 3000 Geschosswohnungen werden zum größten Teil in fußläufiger Erreichbarkeit
zu den leistungsstarken ÖPNV-Linien der SWU (Linien 1, 3, 4 und 5, zukünftig Linie 2)
und den bestehen Nahversorgungszentren liegen. Die soziale und technische
Infrastruktur ist im Umfeld vorhanden. Die Wärmeversorgung der Gebiete kann effektiv
sichergestellt werden. Die monetären Kosten der Herstellung der erforderlichen
Infrastruktur und die langfristigen Folgekosten der Baugebiete lassen sich dadurch
deutlich reduzieren. Die kommunalen Mehreinnahmen aus der Entwicklung von
Wohngebieten, wie Grundsteuer oder Einkommenssteuer, werden trotzdem erzielt.
Diese angestrebte Entwicklung ist ein wichtiger Baustein, um die in der „Leipzig Charta
zur nachhaltigen europäischen Stadt“ festgelegten Entwicklungsleitlinien und Zielen zu
berücksichtigen und umzusetzen. Im Vorwort der Charta heißt es hierzu: „Auf Dauer
können die Städte ihre Funktion als Träger gesellschaftlichen Fortschritts und
wirtschaftlichen Wachstums (...) nur wahrnehmen, wenn es gelingt, die soziale Balance
innerhalb und zwischen den Städten aufrechtzuerhalten, ihre kulturelle Vielfalt zu
ermöglichen und eine hohe gestalterische, bauliche und Umweltqualität zu schaffen.“
Einen regelrechten Entwicklungsschub wird es entlang der neuen Linie 2 geben. Hier
entstehen zeitnah die Wohngebiete Egginger Weg und das Areal der ehemaligen
Hindenburgkaserne und zu einem späteren Zeitpunkt noch das zukünftige
Konversionsgebiet Bleidornkaserne. Entlang dieser sehr attraktiven und
leistungsfähigen Nahverkehrsachse soll insbesondere am unteren Eselsberg untersucht
werden, inwieweit es hier noch weitere Entwicklungspotentiale für den Wohnungsbau
gibt.
Darüber hinaus sollen auch die Stadtquartiere Wiblingen-Tannenplatz und Böfingen
(entlang der Böfinger Steige) in diese Untersuchungen mit eingezogen werden. In der
- 22 -
Übersichtskarte (Anlage 1) sind diese drei zukünftigen Schwerpunktbereiche
gekennzeichnet.
Die überwiegende Zahl dieser Projekte und Maßnahmen sind bereits heute aktivierbar
bzw. bereits in Vorbereitung. Um allerdings tatsächlich die Zahl der Baufertigstellungen
von 700 WE/a erreichen zu können, müssen in den nächsten fünf Jahre ca. 500 WE
zusätzlich aktiviert werden. Hierzu sollen in den nächsten Jahren die folgenden
Einzelstandorte näher untersucht und nach Möglichkeit umgesetzt werden:
Überbauung Messe-Parkplatz Stockmahd (Messe-Parkhaus und
Geschosswohnungsbau)
Gummi-Welz-Areal
Umstrukturierung Einkaufszentrum Stifterweg
Weitere Projekte aus dem Innenstadtkonzept
Nach erfolgter Beauftragung durch den Gemeinderat (Beschlussantrag Ziffer 6) wird die
Verwaltung, unter enger Einbeziehung der Bürgerschaft, entsprechende
Entwicklungskonzepte erstellen und diese zu gegebener Zeit dem
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vorstellen.
Hierbei gilt es insbesondere, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den
verschiedensten Belangen zu finden. Denn Innenentwicklung bedeutet natürlich
immer, dass sich bestehende Stadtquartiere verändern. Diese Entwicklung kann aber
auch dazu genutzt werden, die Bestandssituation im Gebiet dauerhaft zu verbessern,
um auf diese Weise die Bewohner „mitnehmen“ zu können. Eine wichtige Grundlage
hierfür bildet die Aufstellung so genannter integrierter Stadtteilentwicklungspläne.
4.3.
Sanierung/ Aufstockung und Ersatzbebauung
Die Auswertung der Bautätigkeit der letzten Jahre hat ergeben, dass die so genannte
Ersatzbebauung (Abriss von Wohnungen und Neubau an gleicher Stelle) in den letzen
Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Im Jahr 2010 bspw. wurde rund ein Drittel aller
WE der Ersatzbebauung zugeordnet, 2013 waren es rund ein Viertel. Für die nächsten
fünf Jahre können derzeit rund 165 WE dem Ersatz von alten Wohnungen zugerechnet
werden. Es ist davon auszugehen, dass hier noch weitere Projekte hinzukommen.
Des Weiteren besteht ein gewisses Potenzial zur Generierung von Wohnungen in der
Aufstockung von Wohngebäuden bzw. dem Ausbau von Dachgeschossen. Am unteren
Eselsberg/ Bleicher Hag gibt es hierfür gute Beispiele.
In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass die Bauverwaltung Kontakt mit den
Wohnungsbaugesellschaften aufnimmt, um zum Einen das Potenzial zu ermitteln und
zum Anderen, um die Mitwirkungsbereitschaft der Stadtverwaltung zu signalisieren
(z. B. durch Schaffung von Baurecht etc.)
4.4.
Baulücken
Im Baulückenkataster der Stadt Ulm sind aktuell ca. 200 Baulücken verzeichnet. Die
Baulücken weisen ein Potenzial für rund 500 Wohneinheiten auf. In den letzten Jahren
konnte dabei beobachtet werden, dass die Bebauung von Baulücken stark
- 23 -
zugenommen hat. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden rund 280 Wohnungen in
Baulücken errichtet.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Baulückenschließungen in den nächsten
Jahren auf dem Niveau der letzten Jahre nur dann beibehalten werden kann, wenn die
verbleibenden Potenziale aktiv gemanagt werden. Daher ist seitens der Verwaltung in
einem ersten Schritt geplant, die Eigentümer der entsprechenden Grundstücke
anzuschreiben, und die Unterstützung der Stadt Ulm beim Entwickeln der Flächen
anzubieten.
4.5.
Überplanung von Einzelstandorten
Neben den klassischen Baulücken in Baugebieten gibt es auch Einzelstandorte, die
unter Umständen nicht im Baulückenkataster der Stadt Ulm geführt werden. Dies
kommt vor allem dann vor, wenn diesen Flächen eine andere Nutzung zugewiesen ist.
Als Beispiel kann hier die Bebauung der Grünfläche im Ruländerweg gegenüber der
Stifter-Schule genannt werden. Die Fläche für das Mehrgenerationenhaus war im
Flächennutzungsplan ursprünglich als Erweiterungsfläche für soziale Einrichtungen und
nicht für Wohnungsbau vorgesehen. Aber auch in den Ortschaften gibt es Situationen,
die sich nur unter bestimmten Voraussetzungen überbauen lassen (Alte Hofstellen,
Bebauung in zweiter Reihe etc.).
Die Verwaltung beabsichtigt daher, das Stadtgebiet systematisch nach solchen
Standorten zu untersuchen.
4.6.
Neubauvorhaben der UWS
Die UWS hat im Zuge ihrer verstärkten Neubauaktivitäten in den letzten Jahren
verschiedenen Vorhaben geplant und sukzessive umgesetzt. Dabei bewegen sich die
Wohnbauinvestitionen der UWS auf hohem Niveau. Alle Projekte weisen hohe
Standards hinsichtlich Energiebedarf oder Barrierefreiheit auf. Bei den
Geschossbauvorhaben werden geförderte Wohnungen integriert, soweit dies vor dem
Hintergrund der aktuellen Finanzierungssituation und der Förder- und
Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg möglich ist.
Projekt
Anz. WE
Fertigstellung
Anmerkungen
Quartiere 2, 5 und 6
(Reihenhäuser)
39
2014
Quartier 3
24
2014
7 geförderte WE
Quartier 4
48
2015
12 geförderte WE
Quartier 1
71
2015 / 2016
15 geförderte WE
Quartier 7 (Reihenhäuser)
4
2016
Sedanstraße 120
14
2014
„wohnen am Türmle“
5 geförderte WE
- 24 -
Virchowstraße 58, 60
27
2014 / 2015
Otl-Aicher-Allee 1
29
2016
incl. Senioren-WG
Passivhausstandard
„wohnen im winklerhof“
(Winklerstr./ Nagelstr./
Gutenbergstr.)
8
2016
Ausbau DG im Bestand
„wohnen im Keplerbogen“
(Keplerstr. / Carl-EbnerStr.)
40
2017
25 % geförderte WE,
incl. Senioren-WG
Passivhausstandard
„Schwamberger Hof“
(Bachstr. / Wichernstr.)
63
2018
Gemeinschaftsprojekt
mit ulmer heimstätte
„m20“
(Moltkestraße 20)
24
2017
Anschlussunterbringung
für Flüchtlinge
Peter-Ury-Weg
19
2018
Heinz-Brenner-Weg
19
2018
Tabelle 3:
Aktuelle Neubauvorhaben der UWS
Aus laufenden Bauvorhaben sind folgende Fertigstellungen geplant:
2015: 105 WE
2016: 87 WE
2017: 100 WE
Alle Geschosswohnungsneubauten werden barrierefrei gem. DIN 18040, Teil 2
errichtet. Der Anteil an familienfreundlichen Wohnungen ist überdurchschnittlich.
Jährlich werden seitens der UWS ca. 15 bis 20 Mio. € in Neubauvorhaben investiert.
Die UWS plant, ihre Neubauaktivitäten in den nächsten Jahren zu verstetigen und sich
bei weiteren anstehenden Neubaugebieten zu engagieren. Dazu gehören
insbesondere:
Lettenwald
Egginger Weg
Safranberg
Dichterviertel
Konversion Hindenburgkaserne
Konversion Bleidornkaserne
Die Bestandinvestitionen werden auf hohem Niveau fortgeführt. Jährlich werden ca.
100 Wohnungen grundlegend modernisiert. Dazu gehören die energetische
Modernisierung, eine Sanierung der technischen Anlagen, der Abbau von Barrieren
und ggf. der Anbau von Balkonen. Jährlich investiert die UWS ca. 15 Mio. € in die
Erhaltung und Entwicklung des eigenen Wohnungsbestandes.
- 25 -
4.7.
Reserven Flächennutzungsplan
Die im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Innenentwicklungspotentiale für
Wohnen sind mittlerweile alle aufgesiedelt (z.B. Römerpark). Auf Grund von
gesetzlichen Erleichterungen können Maßnahmen der Innenentwicklung mittlerweile
aber auch dann durchgeführt werden, wenn der FNP noch nicht geändert wurde. Der
FNP ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen. Dieses Verfahren kann bspw.
angewendet werden für die Baugebiete und Entwicklungsareale Safranberg, Egginger
Weg, Hindenburgkaserne oder aber auch das Dichterviertel.
Für die Außenentwicklung weist der FNP noch ausreichend Wohnbauflächen aus. Im
Stadtgebiet ist dies vor allem die 40 ha große Kohlplatte im Stadtteil Söflingen. Die
Ortsteile besitzen alle noch genügend Reserveflächen.
4.8.
Baugebiete und Bauvorhaben in den Jahren 2017 bis 2021
In der Anlage 2 sind die für die Jahre 2017 bis 2021 geplanten Baugebiete und
Bauvorhaben aufgelistet. In Spalte 3 sind die Vorhaben aufgeführt, die bereits heute
hinsichtlich Ihrer Umsetzung sehr sicher sind. Hiermit können bereits rund 600 WE/a
erzielt werden. Um die geplanten 700 WE/a erreichen zu können, sind weitere
Vorhaben zu entwickeln. Diese zusätzlichen Projekte können der Spalte 4 entnommen
werden. Die weiteren Spalten dienen der statistischen Auswertung des Verhältnisses
von Geschosswohnungs- zu Einfamilienhausbau und ob es sich um Innen- oder
Außenentwicklung handelt.
In Spalte 2 sind die für das Baugebiet insgesamt vorgesehenen Wohneinheiten
aufgelistet. Diese werden teilweise erst nach 2021 realisiert.
- 26 -
5.
Soziale Stabilität und Qualitätssicherung
Deutschlands Großstädte, Ballungszentren und Universitätsstädte brauchen dringend
zusätzliche Wohnungen. Gerade an bezahlbarem Wohnraum, einem stark
nachgefragten Preissegment, mangelt es. Die große Anzahl von Flüchtlingen, die
derzeit nach Deutschland kommt und in absehbarer Zeit ebenfalls nach Wohnraum
sucht, erhöht diesen Bedarf weiter.
Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete ist daher auch für die Stadt
Ulm das zentrale Thema in den nächsten Jahren.
De Verknappung und damit Verteuerung von Wohnraum in Ulm hat verschiedene
Faktoren:
kontinuierliche Einwohnerzuwächse durch Wanderungsgewinne seit 1999,
eine ausgeglichene natürliche Bevölkerungsentwicklung,
eine weitere Zunahme des Wohnflächenbedarfs pro Einwohner und
eine erst seit 2010 wieder anziehenden Baukonjunktur (nach dem Einbruch in
Folge der weltweiten Finanzkrise 2007) auf einem derzeit mittleren Niveau.
Dass Ulm einen erhöhten Wohnraumbedarf hat, bestätigen auch Untersuchungen des
Landes Baden-Württemberg. Im Zuge der Einführung der Mietreisbremsenverordnung
im Jahr 2015 ist festgestellt worden, dass Ulm einen angespannten Wohnungsmarkt
aufweist und die Versorgung der Bevölkerung mir bezahlbarem Wohnraum „in
besonderem Maße“ gefährdet ist.
Dass Ulm einen angespannten Wohnungsmarkt hat, wird auch deutlich, wenn man die
Entstehungskosten im Neubau mit anderen Städten in Deutschland vergleicht.
Die Auswertung der LBS-Studie „Markt für Wohnimmobilien 2014“ergibt für Ulm im
Vergleich zu den anderen Großstädten in Deutschland zwischen 100.000 und 500.000
Einwohnern folgendes Bild:
Während Ulm im Ranking der Kosten bei Baugrundstücken „nur“ auf Platz 18 landet,
was ein großer Erfolg der Ulmer Bodenpolitik ist, und bei den Entstehungskosten für
Reihenhäuser immerhin schon auf Platz 10 landet, erzielt Ulm bei den Preisen für
Eigentumswohnungen den dritten Platz – und zwar bundesweit. Hier liegt Ulm
gleichauf mit Freiburg und Heidelberg.
Werden Eigentumswohnungen wiederum vermietet (der Anteil des selbstgenutzten
Wohnraums liegt in Ulm bei ca. 35 %), müssen die hohen Preise im Zuge der
berechtigten Renditeerwartungen der Eigentümer zwangsläufig an die Mieter
weitergegeben werden.
- 27 -
Baugrundstücke (häufigster
Wert)
€/ m2
Reiheneigenheime in 1.000
€ (häufigster Wert)
Eigentumswohnungen €/m2
Wohnfläche (häufigster
Wert)
Stuttgart
Regensburg (Rang 1)
Heidelberg (Rang 2)
Stuttgart
Regensburg (Rang 1)
Heidelberg (Rang 3)
Stuttgart
Regensburg (Rang 1)
Heidelberg (Rang 4)
Neuss
Ludwigshafen
Trier
Leverkusen
Fürth
Ulm (Rang 21)
Krefeld
Bergisch Gladbach
Bochum
Paderborn
Pforzheim
900
750
700
...
325
325
300
300
300
300
295
290
280
265
260
Augsburg
Würzburg
Heilbronn
Darmstadt
Mülheim/ Ruhr
Ulm (Rang 10)
Mainz
Fürth
Wiesbaden
Kiel
Münster
520
575
420
...
370
365
360
350
350
350
345
335
320
310
305
Regensburg
Freiburg
Ulm (Rang 3)
Heidelberg
Erlangen
Ingolstadt
Augsburg
Würzburg
4.500
s.u.
s.u.
...
4.150
4.000
3.800
3.600
3.500
3.450
3.400
3.350
Tabelle 4:
Neubaumarkt Preisspiegel 2014 // Großstädte 100.000 bis 500.000 EW
(66 Städte) – Vergleich zu anderen, ähnlich teuren Städten, den Spitzenreitern in
Deutschland und zur Landeshauptstadt Stuttgart
Auswertung und Darstellung: SUB II - Datenquelle: LBS-Studie „Markt für Wohnimmobilien
2014“
Um den Focus in den nächsten Jahren verstärkt auf das preiswerte Bauen und Wohnen
legen zu können und die Bauwirtschaft nicht über Gebühr zu strapazieren, schlägt die
Verwaltung folgende Änderungen und Neuerungen in diesem Bereich vor:
Erhöhung des Anteils preisgedämpften Wohnraums zur Miete von 20 % auf
30 %,
Verringerung des Anteils großer, 4- und mehr-Zimmer-Wohnungen von 33 %
auf 15 %,
Verringerung des Anteils barrierefreier Wohnungen von 100 % auf das
gesetzlich geforderte Mindestmaß (im Schnitt bei geschätzten 20 % bis 25 %).
Die grundsätzliche Zielsetzung des städtischen Programms zur Erhöhung des Anteils
preisgedämpften Wohnraums zur Miete ist es, die günstigen städtischen
Grundstückspreise an die Mieter weiter zu geben. Allein auf Angebot und Nachfrage
zu setzen, reicht derzeit nicht aus, wie die Auswertung in Tabelle 3 aufzeigt.
5.1.
5.1.1.
Neubau und Erhalt von preisgünstigem Wohnraum
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Nach einer langen Pause seit 1998 (damals sind noch ca. 40 öffentlich geförderte
Mietwohnungen errichtet worden) zieht der öffentlich geförderte Wohnungsbau
wieder langsam an. Seit 2013 sind insgesamt wieder 51 öffentlich geförderte
Wohnungen errichtet worden.
- 28 -
Hinderlich war in der Vergangenheit insbesondere die Tatsache, dass die grundsätzlich
mögliche Förderung nach 15 Jahren ausläuft und sich somit eine erhebliche
Finanzierungslücke ergibt. Da Wohngebäude durch die Unternehmen über einen
Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben und über ca. 30 Jahre finanziert werden
müssen, greift der Förderzeitraum von 15 Jahren zu kurz. Zwischenzeitlich sind auch
Förderungen über 25 Jahre möglich. Eine wirtschaftliche Darstellung von gefördertem
Wohnraum ist hiermit deutlich besser möglich. Dynamische Investitionsrechnungen,
wie sie von allen Unternehmen über die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer der
Gebäude durchgeführt werden, führen zu negativen Eigenkapitalverzinsungen. Eine
Quersubventionierung aus dem Wohnungsbestand und höhere Mieten für die
Bestandsmieter sind die Folge. Darüber hinaus sind enge Belegungsbindungen und
deren umständliche Handhabung für eine Reihe von Unternehmen ein
Investitionshindernis. Eine gewisse Attraktivierung konnte durch die Dynamisierung der
Einkommensgrenzen bei Neubauvorhaben und der dadurch bedingten Erweiterung des
berechtigten Personenkreises erzielt werden.
Der Bund und das Land Baden-Württemberg planen daher, den öffentlich geförderten
Wohnungsbau in den nächsten Jahren deutlich zu stärken. Die KfW plant, ihr
Engagement im sozialen Wohnungsbau in Zusammenarbeit mit den
Landesförderinstituten zu verstärken und hierfür bundesweit über 2 Mrd. EUR zur
Verfügung zu stellen. Auch das Land Baden-Württemberg plant, die Förderung zu
erhöhen und gleichzeitig auch die Förderkonditionen zu modifizieren, indem die
Förderung durch die Bereitstellung von Zuschüssen statt durch Zinsverbilligungen
attraktiver gestaltet werden soll.
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen stellt sich für den 31.12.2015 für
Ulm wie folgt dar:
Gesellschaft
UWS
ulmer heimstätte
SÜDEWO
Private Vermieter
Ackermann-Gemeinde
BSG Aufbau
Siedlungswerk
Kreisbau
Mietwohnungsgesellschaft
Landes-Bau-Genossenschaft
Gesamt
Anzahl der öffentlich
geförderten Wohnungen
1.338
222
223
84
49
32
21
11
10
9
1.999
Anteil in %
66,1
11,9
11,1
4,2
2,4
1,7
1,0
0,6
0,5
0,5
100
Tabelle 5:
Öffentlich geförderte Wohnungen nach Wohnungsbaugesellschaften in
Ulm (Stand 31.12.2015)
Der Anteil der geförderten Wohneinheiten am Gesamtwohnungsbestand in Ulm liegt
derzeit bei 3,3 %. Der Landesdurchschnitt liegt bei 1,5 %. In den rund 2.000
Wohnungen leben ca. 4.000 Personen. Im Vergleich zu den 80 er Jahren ist dieser
Anteil enorm zurückgegangen. Damals waren noch knapp 10.000 Wohnungen in der
öffentlichen Wohnraumförderung (vgl.
Tabelle 6). Diese Wohnungen sind heute
aus der öffentlichen Förderung ausgeschieden. Sie sind allerdings weiterhin
überwiegend in der Hand der UWS und der ulmer heimstätte. Die Entwicklung der
Mieten wurde von daher zumindest für diese Wohnungen sozialverträglich gestaltet.
So beträgt bei der UWS der Unterschied in der Durchschnittsmiete zwischen
- 29 -
geförderten (4,84 €/m²) und frei finanzierten Wohnungen (5,43 €/m²) lediglich 0,59
€/m² bzw. 12 %.
Auch der für 2015 prognostizierte Rückgang beläuft sich größtenteils auf auslaufende
Bindungen bei der UWS. Wenn sich keine Änderungen in der Förderkulisse ergeben,
handelt es sich hierbei um gesicherte Zahlen.
Jahr
1968
1987
1999
2004
2009
2015
2020
Tabelle 6:
5.1.2.
Anzahl Wohnungen
31.577
44.666
54.380
56.286
57.233
ca. 61.000
-
davon:
öffentlich geförderte
Wohnungen
9.987
9.770
5.122
3.997
2.311
1.999
1.468
in %
31,6
32,9
9,1
7,1
4,0
ca. 3,3
-
Entwicklung der öffentlich geförderten Wohnungen in Ulm
Programm „Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ der Stadt Ulm
Mit den zur Beschlussfassung vorliegenden Richtlinien (Anlage 4) soll sowohl der
soziale Wohnungsbau in Ulm wieder gestärkt werden als auch ein Wohnungsangebot
geschaffen werden, dass preislich und von der Zielgruppe her gesehen „eine Stufe“
über dem öffentlich geförderten Wohnungsbau angesiedelt ist. Es soll Menschen dazu
verhelfen, in Ulm eine Wohnung zu finden, die sich in Ulm ansonsten auf dem freien
Wohnungsmarkt keine bezahlbare Wohnung zur Miete leisten könnten und ansonsten
gegenwärtig oftmals ins Umland abwandern. Zielgruppe sind hier
„Schwellenhaushalte“ der mittleren Einkommensgruppe. Hierunter fallen neben
Berufsanfängern mit einem noch nicht so hohen Einstiegsgehalt als eine weitere
wichtige Zielgruppe auch Familien mit Kindern.
Die Richtlinien treffen zu den folgenden drei Hauptpunkten detaillierte Regelungen
(vgl. Anlage 1):
1. Anwendungsbereich,
2. Vorgaben bei der Errichtung von preisgünstigen und öffentlich geförderten
Wohnungen zur Miete,
3. Vorgaben bei der Vermietung preisgünstiger und öffentlich geförderter
Wohnungen zur Miete.
Die Richtlinien werden überwiegend in Neubaugebieten Anwendung finden, gelten
aber auch für Vorhaben auf privaten Grundstücken mit einem entsprechenden
Bauvolumen (ab 1.000 m2 BGF). In diesen Gebäuden sind auf mind. 30 % der
Wohnfläche Wohnungen zu errichten, die auf die Dauer von mindestens 15 Jahren als
preisgünstige Wohnungen zu vermieten sind.
- 30 -
Die 30 % teilen sich wie folgt auf:
10 % „preisgünstiger Wohnraum“ in Anlehnung an das bereits im Juli 2013
beschlossene Programm „Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ der Stadt Ulm
und
jetzt neu hinzukommend 25 % der Wohnfläche als öffentlich geförderter
Wohnraum gem. Landeswohnraumförderungsgesetz.
Die Miete orientiert sich strikt am neuen, qualifizierten Ulmer Mietspiegel. Für
öffentlich geförderte Wohnungen liegt die Miete 33 % unter der ortsüblichen
Vergleichsmiete und für die preisgünstigen Wohnungen zur Miete soll die Miete 20 %
darunter liegen. Die Höhe der Mietreduzierung soll an einem Beispiel verdeutlicht
werden:
Zu vermietende Wohnung: 80 m2, Zuschlagsmerkmale: überwiegend Parkett,
barrierefrei, Gästetoilette, Wohnlage mit Lagevorteilen; Abschlagsmerkmale: keine
Ortsübliche Vergleichsmiete = Basis-Nettomiete plus Zuschläge = 8,47 € * 21 %
Zuschlag = 10,25 €
Ortsübliche
Vergleichsmiete
Miete €/m2
Miete für
Beispielwohnung
Differenz zu
Mietspiegel
Preisgünstige
Wohnung zur
Miete (- 20 %)
Öffentlich
geförderte
Wohnung (- 33 %)
10,25 €
8,20 €
6,87 €
820 €
656 €
550 €
-
164 €
270 €
Des Weiteren sind verschiedene Einkommensgrenzen bei der Belegung der
Wohnungen zu beachten. Diese sind in Tabelle 7 dargestellt. Die Spalte „Wohngeld“
ist hier nur informativ aufgeführt, um eine bessere Einordnung der verschiedenen
Einkommensgrenzen vornehmen zu können. Beim Wohngeld handelt es sich um eine
personenbezogene Förderung bei der Vermietung von Bestandswohnungen. Die
Einkommensgrenzen und Fördersätze sind hier erst kürzlich angehoben worden.
Dennoch handelt es sich bei dieser Zielgruppe weiterhin um so genannte
Geringverdiener.
Die Einkommensobergrenzen, die Einkommensberechnung und die weiteren
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Belegungsscheins für das Programm
„Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ orientieren sich am jeweils gültigen
Landeswohnraumförderungsgesetz und den entsprechenden
Ausführungsbestimmungen.
Die Einkommensgrenzen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau erreichen für
den Wohnungsneubau die so genannte einkommensschwache Mittelschicht. Für die
preisgünstigen Wohnungen zur Miete dürfen die Einkommensgrenzen der sozialen
Mietwohnraumförderung um ca. 15 % überschritten werden. Es soll hierbei zukünftig
auf die Einkommensgrenzen zur Förderung selbst genutzten Wohnraums (Eigentum),
durch die L-Bank zurückgegriffen werden. Es handelt sich bei der Eigentumsförderung
durch das Land als auch bei den preisgünstigen Wohnungen zur Miete jeweils um die
gleiche Zielgruppe, die so genannte Mittelschicht.
- 31 -
Wohngeld
öffentlich
geförderter
Wohnungsbau
Land
Preisgünstige
Wohnungen zur
Miete
Stadt Ulm
Zuständigkeit
Bund
Zielsetzung
Unterstützung
einkommensschwacher Haushalte zum
Wohnen
(Subjektförderung)
Schaffung neuen,
sozial gebundenen
Mietwohnraums
(Objektförderung)
Weitergabe der
günstigen
städtischen
Grundstückspreise
an die Mieter
Mietobergrenzen
8.760 € (im Jahr)
33 % unter der
ortsüblichen
Vergleichsmiete
20 % unter der
ortsüblichen
Vergleichsmiete
Einkommensgrenzen
- Bsp. 4-köpfige
Familie -
24.900 € (netto,
ohne Kindergeld)
56.750 € (brutto)
65.495 € (brutto)
Tabelle 7:
Regelungsgegenstand und Zielsetzungen unterschiedlicher Instrumente
zur Mietpreisdämpfung
Die Belegung dieser Wohnungen erfolgt direkt durch den Vermieter. Mieter müssen
hierfür einen Belegungsschein der Stadt Ulm für das Programm „Preisgünstiger
Wohnraum zur Miete“ bzw. einen Wohnberechtigungsschein des Landes vorlegen.
Dies ist erforderlich, da die Wohnungen nur an Haushalte vermietet werden dürfen, die
unter die oben genannten Einkommensgrenzen fallen.
Bei der Belegung ist auch eine entsprechende Mindestpersonenzahl zu berücksichtigen.
In eine Wohnung mit 80 m2 müssen z.B. mindestens 3 Personen einziehen. Näheres
wird nicht geregelt, da der Focus nicht nur auf Familien mit Kindern gelegt werden soll.
Wirtschaftlichkeitsberechnung – Vergleichsrechnung
Eine finanzielle Förderung durch die Stadt Ulm ist in den Richtlinien nicht vorgesehen.
Eine indirekte Förderung erfolgt, wie bereits ausgeführt, über den vergleichsweise sehr
niedrigen Grundstückspreis.
Allerdings plant derzeit die Bundesregierung, den Neubau von Mietwohnungen
steuerlich zu fördern. Vorausgesetzt, diese Förderung tritt in Kraft, würde sie die
kommunalen Festlegungen passgenau unterstützen (vgl. hierzu Ziffer 5.8.2).
Die Einführung eines 30 %-igen Anteils an preisgedämpften Wohnraum hat für
Investoren und Bauträger wirtschaftliche Auswirkungen. Diese sollen an zwei
Beispielrechnungen aufgezeigt werden:
Die Beispiele müssen bei einem konkreten Projekt angepasst werden.
Beispielrechnung für ein fiktives Projekt, dass beispielsweise so oder so ähnlich im
Lettenwald entstehen könnte, mit
einer 80 m²-Wohnung, Programm „Preisgünstiger Wohnungsbau“ und
zwei 80 m2-Wohnungen, öffentlich geförderter Wohnungsbau
und weiteren, nicht preisgedämpften Wohnungen mit einer Wohnfläche von
insg. 560 m2.
- 32 -
Modell 1 - Objektverkauf durch Bauträger:
Die folgenden Annahmen werden hierbei zu Grunde gelegt:
Baukosten (Erstellung incl. Grundstück):
3.000 €/m² Wohnfläche
Verkaufspreis:
3.400 €/m² Wohnfläche
Zugesicherte Mietrendite:
3,65 %
Um diese Mietrendite zu erreichen, ist eine Miete von 10,34 €/m² notwendig. Diese
entspricht nahezu der weiter oben ermittelten ortsüblichen Vergleichsmiete (hier
10,25 €/m2), die bei Vermietung ja auch in einem gewissen Rahmen überschritten
werden darf. Im preisgünstigen Bereich wäre diese auf 8,19 €/m² zu reduzieren.
Bei einem 10 %-igen Anteil der preisgünstigen Wohnungen im Gesamtobjekt, und der
Annahme, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau „kostenneutral“ errichtet
werden kann, ergibt sich eine kalkulatorische Reduzierung des durchschnittlichen
Verkaufspreises um 71 €/m² auf 3.329 €/m².
Um diese Differenz auszugleichen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Renditeverzicht (hier von 3,65 % auf 2,96 % für das Gesamtobjekt),
Preisaufschlag auf nicht preisgünstige Wohnungen bzw.
Einsparungen bei der Ausstattung.
Modell 2 - Bestandshalter und Eigenvermietung
Baukosten (Erstellung incl. Grundstück):
3.000 €/m² Wohnfläche
Bei Bestandunternehmen, wie z.B. der UWS oder ulmer heimstätte werden langfristige
Rendite-, Finanzierungs- und Rekapitalisierungsansätze zugrunde gelegt. In der hier
angewendeten VoFi-Methode (vollständiger Finanzplan) fließen neben den
Gestehungskosten auch die Finanzierungsaufwendungen, Abschreibungen, Unterhalt
und Bewirtschaftung sowie kalkulierte Preisentwicklungen ein. Die Objekte werden
über die wirtschaftliche Lebensdauer von 50 Jahren abgeschrieben und mit den
bekannten Zinsansätzen ausfinanziert. Unter diesen Rahmenbedingungen, einem
25 %-igen Eigenkapitaleinsatz und unter Verwendung der derzeit verfügbaren
Darlehenskonditionen ergeben sich folgende Eigenkapitalverzinsungen:
EK-Rendite (50 Jahre)
Mietspiegelmiete
10,25 €/m2
3,5 %
notwendige Miete
10,34 €/m²
3,6 %
Mietmix (30 % 8,19 € / 70 % 10,34 €)
9,8 €/m²
3,3 %
Die Verringerung fällt hier geringer aus, da die Unterschiede durch die lange
Abschreibungsdauer und die damit verbundene degressive Renditeentwicklung der
Objekte teilweise kompensiert werden.
- 33 -
Seit der Beschlussfassung konnten im Lettenwald durch vertragliche Regelungen mit
den Bauträgern bereits ca. 40 Wohnungen in das Programm „Preisgünstiger
Wohnraum“ aufgenommen werden. Im Dichterviertel sind es weitere 20 Wohnungen,
die bereits vertraglich abgesichert sind.
In den nächsten Jahren ist mit folgenden Baufertigstellungen zu rechnen:
Baugebiet
WE 2017 bis 2021
davon preisgünstig
in WE
davon öffentlich
gefördert
in WE
Safranberg
ca. 400
ca. 40
ca. 80
Lettenwald
ca. 110
ca. 10
ca. 20
Dichterviertel
ca. 175
ca. 20
ca. 30
Egginger Weg
ca. 220
ca. 20
ca. 45
Lindenhöhe Nord
ca. 110
ca. 10
ca. 20
Hindenburgkaserne
ca. 300
ca. 30
ca. 60
ca. 1315
ca. 130
ca. 255
Summe:
Tabelle 8:
Baugebiete bis 2021 mit Anteil an preisgünstigen und öffentlich
geförderten Wohnungen
Darüber hinaus kommen noch Wohnungen auf privaten Konversionsflächen und für
Projekte mit Schaffung von neuem Baurecht (beides ab 1.000 m2 BGF) hinzu.
5.2.
Familienfreundliches und barrierefreies Bauen
Seit der Beschlussfassung im Mai 2011 konnten mittlerweile zahlreiche
Wohnungsbauprojekte auf städtischen Grundstücken bezogen werden. Weitere
Projekte werden derzeit realisiert:
Vorhaben/ Baugebiet
barrierefreie Wohnungen nach
DIN 18040 Teil II
familienfreundliche
Wohnungen (4- und mehr
Zimmer)
fertig gestellt
Nüblingweg (uh)
Lettenwald
Virchowstraße 58, 60 (UWS)
43
18
171
65
27
8
51
19
292
110
in Bau
Lettenwald
Summe
- 34 -
Von diesen 292 WE entstehen 100 % barrierefrei nach DIN 18040 Teil 2 und 110 WE
als familiengerechte 4 – oder mehr-Zimmer-Wohnung, bzw. sind bereits
baufertiggestellt. Die teilweise Errichtung durch die UWS und die Ulmer Heimstätte (uh)
gewährleistet zumindest hier eine sozialverträgliche Mietpreisgestaltung.
Die Verwaltung schlägt nun vor, da zukünftig der Focus verstärkt auf das Thema
preisgünstiges und gefördertes Wohnen gelenkt werden soll, die Regelungen für
barrierefreies und familienfreundliches Wohnen entsprechend zu „entschärfen“ um so
die Belastung für die Bauträger in diesen Bereichen zu mindern.
Barrierefreies Bauen
Die Notwendigkeit, zumindest barrierearm zu bauen, ist „in den Köpfen“
angekommen. Die Vermarktung einer Wohnung im 4. Stock ohne Aufzug ist heute
nicht mehr vorstellbar. Auch ein barrierefreies Bad, oder zumindest dessen Vorplanung,
und breite Türen sind nicht das Problem. Als schwierig gestaltet es sich aber, dass auf
Grund der in der DIN 18040 Teil 2 geforderten Bewegungsflächen die Wohnungen um
ca. 10 % größer sind als „normale“ Wohnungen und damit auch entsprechend teurer
werden, sei es im Verkauf oder der Vermietung.
Zudem gibt es seit der letzten Novellierung der Landesbauordnung (LBO) strengere
gesetzliche Vorgaben zum barrierefreien Bauen. In der neuen LBO, § 35 Abs. 1, ist
geregelt, dass grundsätzlich bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die
Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. In diesen
Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche
oder Kochnische barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein.
Familienfreundliches Bauen
Der Abbildung 5 auf Seite 16 und den oben aufgeführten Zahlen kann entnommen
werden, dass die Fertigstellungszahl großer Wohnungen seit 2014 deutlich gesteigert
werden konnte. Da der bisherige Prozentsatz von 33 % als hoch einzustufen ist und
der Focus mehr auf das preisgünstige Wohnen zur Miete gelegt werden soll, schlägt
die Verwaltung vor, den Prozentsatz großer Wohnungen auf 15 % in etwa zu
halbieren. Auf Grund der Erhöhung der Fertigstellungszahlen im
Geschosswohnungsbau ist dennoch auch für die Zukunft gewährleistet, dass im Schnitt
jedes Jahr weiterhin rund 30 bis 40 große, familienfreundliche Wohnungen auf
städtischen Grundstücken errichtet werden können.
Da zukünftig 30 % der Wohnungen als preisgedämpft vermietet werden sollen, so der
Vorschlag der Verwaltung, und hiervon die Hälfte (15 %) im Bereich der großen 4oder mehr-Zimmerwohnungen Wohnungen liegen soll, bedeutet dies, dass zukünftig
alle vorgeschriebenen großen Wohnungen unter die Regelungen des preisgedämpften
Mietwohnungsbaus fallen werden.
5.3.
Baugruppen
Mit Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 11.05.2011, eine Plattform für
Baugruppen einzurichten und entsprechende Grundstücke bereit zu stellen, der
Durchführung eines Fachkongresses in Ulm im Juni 2013 zu diesem Thema und der
Anpassung der Vergaberichtlinien durch die Reservierung von Grundstücken ist das
Thema Bauen mit Baugruppen in Ulm neu auf den Weg gebracht worden. Die
- 35 -
Vermarktung der ersten angebotenen Grundstücke zeigt, dass durchaus eine rege
Nachfrage für dieses Segment in Ulm besteht.
Nachdem zunächst eine Baugruppe in Böfingen ins Leben gerufen werden konnte und
das Projekt derzeit gerade realisiert wird, gibt es momentan bereits die folgenden
weiteren Baugruppenprojekte:
2 Baugruppen im Baugebiet Wengenholz in Lehr, in der Projektierungsphase,
1 weitere Baugruppe im Lettenwald, in der Projektierungsphase.
Die Reservierung weiterer Baugrundstücke auch in den zentral gelegenen
Neubaugebieten ist fest vorgesehen. Hierbei ist flexibel vorzugehen. Das Angebot an
städtischen Grundstücken sollte die Nachfrage aus der Bevölkerung bedienen können.
Neben dem sozialen Aspekt des Miteinanders und den sich hieraus ergebenden
positiven Effekten für das jeweilige Stadtquartier liegt ein weiterer Vorteil von
Baugruppen darin, dass man im Vergleich zum Kauf einer Eigentumswohnung deutlich
kostengünstiger bauen kann. Daher ist das Bauen mit Baugruppen ein weiteres
effektives Instrument zum preisgünstigen Bauen und Wohnen.
5.4.
Verfahren bei der Vergabe stadteigener Grundstücke
Die hier aufgeführten Punkte der Wohnungsbaudebatte, wie beispielsweise große oder
preisgebundene Wohnungen zur Miete, sollen bei der Vergabe städtischer
Grundstücke eine Mindestanforderung darstellen. Um darüber hinaus auch
weitergehende städtebauliche Ziele in künftigen Quartieren gebietsbezogen zu
erreichen, wird sich die Verwaltung in den nächsten Monaten damit beschäftigen, wie
ein stärker auf einen „Wettbewerb unterschiedlicher Konzepte“ ausgerichtetes
Vergabeverfahren organisiert werden kann. Hierbei könnten sich weitergehende
freiwillige Angebote der Grundstücksbewerber ergeben, an denen sich die Vergabe
orientiert. Dies könnte neben den genannten Mindestanforderungen beispielsweise ein
erhöhter Anteil kostengünstiger Wohnungen, eine umfangreiche Mischung
unterschiedlicher Typologien, Anteile von nutzungsgemischten Flächen, Kleinteiligkeit
der Bebauung, architektonische oder energetische Besonderheiten bei der Bebauung
sein.
5.5.
Wohnraum für besondere Zielgruppen in der Stadt Ulm
Im Mai 2012 wurde das Büro Weeber und Partner (Institut für Stadtplanung und
Sozialforschung GbR) beauftragt, ein Gutachten hinsichtlich des Bedarfs an Wohnraum
für Leistungs- und Hilfeempfänger zu erstellen.
Das Gutachten wurde am 18.2.2014 in einer gemeinsamen Sitzung des
Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt und des
Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales vorgestellt ( GD 013/14). Der
Gemeinderat hat dabei den von der Verwaltung zur Umsetzung gemachten
Vorschlägen zugestimmt. Im 2. Zwischenbericht zur Wohnungsdebatte am 30.9.2014
(GD 299/14) erfolgte ein erster Bericht über den Stand der Umsetzung.
Hinsichtlich des Stands der Umsetzung kann folgendes berichtet werden:
- 36 -
I. Organisatorische Maßnahmen im Fachbereich Bildung und Soziales
1.
Im Fachbereich Bildung und Soziales wurde im Rahmen der
Organisationsveränderungen bei den Abteilungen Ältere, Behinderte, Integration (ABI)
und der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche (FAM) zu einer Abteilung Soziales
zum 1.1.2016 eine Fachplanungsstelle Wohnen hinsichtlich des Wohnraumbedarfs für
Leistungs- und Hilfeempfänger mit einem Stellenanteil von 25 % eingerichtet.
2.
In der neu gegründeten Abteilung Soziales im Fachbereich Bildung und Soziales
werden derzeit im Rahmen der Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung die
Teams in den Sozialräumen vor Ort neu zusammen gesetzt. Dies wird bis 1.5.2016
erfolgt sein. Dabei wird auch das Thema Wohnen und Wohnungsbedarf für Leistungsund Hilfeempfänger bei jeweils einer Person im Team vor Ort im Sozialraum gebündelt
werden.
3.
Um den Bedarf jeweils zeitnah benennen zu können, bedarf es einer
Optimierung der Statistik. Nach der Gründung der Abteilung Soziales sollen im laufe
des Jahres 2016 die Aufgaben und Zuständigkeiten hinsichtlich der Erfassung und
kontinuierlichen Pflege von Daten und Statistiken überdacht und neu geordnet
werden.
II. Erweiterung des Wohnungsbestandes
1.
Im Zusammenhang mit der dringenden Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge
wurden die Vorschläge hinsichtlich einer gezielten Ansprache von möglichen
Hausbesitzern in die Wege geleitet. Ein öffentlicher Aufruf des Oberbürgermeisters,
sowie eigens für die Begutachtung von Wohnungsangeboten eingesetzte Mitarbeiter
haben zu einer Reihe von Ankäufen und Anmietungen von Wohnungen geführt.
Davon könnten mittelfristig auch andere Leistungs- und Hilfeempfänger profitieren.
2.
Im Auftrag des FB Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wurde ein qualifizierter
Mietspiegel gem. § 558 d BGB durch das EMA Institut aus Sinzing erstellt. In diesem
Kontext wurden auch neue Angemessenheitsobergrenzen bezüglich der Kosten der
Unterkunft bei SGB II bzw. XII Bezug erarbeitet. Diese wurden durch entsprechende
Weisung an Jobcenter bzw. interne Arbeitsanweisung des FB Bildung und Soziales mit
Wirkung zum 1.1.2016 in Kraft gesetzt.
3.
Die UWS hat sich bereit erklärt bis zu 5 Wohnungen aufgeteilt auf die Stadtteile
pro Jahr als Starterwohnungen für junge Erwachsene, die im Hilfesystem der Abteilung
Soziales sind, zur Verfügung zu stellen. Die jungen Erwachsenen werden, bis sie
eigenwohnfähig sind, über die Jugendhilfe unterstützt.
Zwischenzeitlich konnten drei junge Menschen, die von der Abteilung FAM/Soziales
betreut werden, in Wohnungen der UWS vermittelt werden. Somit konnten wichtige
Übergänge zur Verselbstständigung geschaffen werden. Zwei junge Männer sind
deutscher Herkunft und sind schon seit längerer Zeit in der Jugendhilfe, ein junger
Mann kam als unbegleiteter, minderjähriger ausländischer Jugendlicher (UMA) nach
Ulm, und ist zwischenzeitlich erwachsen. Alle drei jungen Menschen werden noch
ambulant betreut. Nach einem Jahr sollen dann wieder neue Wohnungen für die
Abteilung Soziales frei werden. Dieses Jahr läuft demnächst ab.
- 37 -
Darüber hinaus ist es gelungen, weiteren Wohnraum für junge Flüchtlinge zu finden
um für den Personenkreis der UMA‘s ein „akkumuliertes betreutes Wohnen“
anzubieten. Von der UWS vier Plätze, von der Ulmer Heimstätte zwei 2-Zimmer
Wohnungen sowie von der Kirchengemeinde Skt. Georg eine größere Wohnung
befristet bis zum Sommer 2016. Zudem können demnächst zwei weitere Wohnungen
der Ulmer Heimstätte bezogen werden.
4.
Hinsichtlich der verstärkten Realisierung von Wohnformen mit Assistenz werden
die in der GD 013/14 aufgeführten Vorhaben der UWS und der Heimstätte realisiert. In
der Otl-Aicher-Allee und in der Carl-Ebener Straße ermöglicht die UWS jeweils eine
Senioren-WG. Im Nüblingweg hat die Heimstätte zwei Wohngruppen für Menschen
mit Behinderungen gebaut Diese werden über den Rehaverein betreut. Außerdem sind
zwei weitere Wohngruppen für Menschen mit Behinderung in der Parlerstraße im Bau,
die über die LWV Eingliederungshilfe angemietet werden.
5.
Hinsichtlich einer deutlichen Erhöhung des Wohnungsangebotes für Leistungsund Hilfeempfänger und der dafür notwendigen Erhöhung der Bautätigkeit insgesamt
wird auf die in dieser Beschlussvorlage gemachten Vorschläge verwiesen. Die
Verwaltung geht davon aus, dass bei deren Realisierung mittelfristig auch Leistungsund Hilfeempfänger bei der Suche nach Wohnraum profitieren werden.
5.6.
Kommunale Anschlussunterbringung für Flüchtlinge und anerkannte Asylbewerber
Die Stadt Ulm ist als kreisfreie Stadt für die vorläufige Unterbringung der ihr zugeteilten
Flüchtlinge zuständig. In diesem Zusammenhang beherbergt die Stadt aktuell 1.471
Personen (Stand 15.02.2016, GD 046/16). Um dieser Aufgabe gerecht zu werden,
wurden in den vergangenen Monaten viele Maßnahmen in Angriff genommen und
teilweise bereits zum Abschluss gebracht, um die dafür notwendigen Räumlichkeiten
sicherstellen zu können. Dabei hat die Stadt einen Ansatz der dezentralen Einheiten
gewählt. Im Ergebnis verteilen sich die Flüchtlingsheime zur vorläufigen Unterbringung
auf das ganze Stadtgebiet. Die Verwaltung geht auf Basis von Hochrechnungen aktuell
davon aus, dass bis zum Jahresende rund 2.000 Flüchtlinge im Stadtgebiet im Rahmen
der vorläufigen Unterbringung zu versorgen sind.
Mit dem Abschluss des Asylverfahrens endet auch die vorläufige Unterbringung dieser
Personen. Aufgabe der Stadt ist nun die Verhinderung von Obdachlosigkeit durch die
Sicherstellung einer Anschlussunterbringung. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass
derzeit ca. 40-50% der in Ulm untergebrachten Flüchtlinge eine Bleibeperspektive
haben. Bezogen auf die o.g. Hochrechnung würde dies Wohnraum für ca. 800 – 1.000
Personen bedeuten. Dazu kommen die noch nicht zu beziffernden Personen im
Rahmen des Familiennachzugs. Die Unterbringung dieser Personen innerhalb von zwei
Jahren stellt eine besondere gesellschaftspolitische und planerische Herausforderung
dar.
Aufgrund dieser zu erwartenden Fallzahlen, ist bereits heute sicher, dass die auf dem
aktuellen Wohnungsmarkt vorhandenen Wohnungen nicht ausreichen werden. Die
Stadtverwaltung hat aus diesem Grund bereits vor einiger Zeit mit der Ausarbeitung
eines Sofortprogramms für die Flüchtlingsunterbringung - und hier speziell für die
Anschlussunterbringung - begonnen.
- 38 -
Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfolgt im Rahmen der GD 079/16
("Wohnraum für Flüchtlinge - Sofortprogramm 2016") und ist nicht Gegenstand dieser
Beschlussvorlage.
5.7.
Qualifizierter Mietspiegel Ulm/ Neu-Ulm
Am 10.11.215 hat der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt den
ersten qualifizierten Mietspiegel „2015“ für Ulm und Neu-Ulm auf den Weg gebracht
(GD 360/15). Davor gab es in Ulm immer nur so genannte einfache Mietspiegel.
Der qualifizierte Mietspiegel 2015 liefert als wichtigste Aufgabe gezielte Informationen
über ortsübliche Vergleichsmieten für verschiedene Wohnungskategorien mit einer
entsprechenden Preisspanne.
Darüber hinaus stellt die auf der Grundlage des Mietspiegels ermittelbare, ortsübliche
Vergleichsmiete für folgende Anwendungsfälle eine strikte Obergrenze dar:
5.8.
Mietpreisbremse: hier darf in Ulm die Miete bei Neuabschluss max. 10 % über
der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen,
Programm „Preisgünstiger Wohnraum zur Miete“ in Ulm: hier wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass zukünftig die Miete im Neubau auf
städtischen Grundstücken für einen gewissen Anteil der Wohnungen um 20 %
bzw. 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss.
Aktuelle wohnungspolitische Maßnahmen des Bundes und des Landes
In den letzten Jahren sind vom Bundes- und Landesgesetzgeber zahlreiche Regelungen
erlassen worden, die der zunehmenden Verteuerung von Wohnraum zur Miete
entgegen wirken sollen.
Diese – und auch die Maßnahmen der Stadt Ulm – sind nachfolgend tabellarisch
zusammengefasst und im Anschluss daran jeweils kurz erläutert.
- 39 -
Instrument
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Regelungsgegenstand
Bei Neuabschluss eines
Mietvertrags: Miete
max. 10 % über
ortsübl. Vergleichsmiete
Gilt nicht für Neubau/
Erstvermietung
Auswirkungen auf
Stadt Ulm
Ulm liegt in der
Gebietskulisse
Privatrechtlich von
Bedeutung
Bemerkungen
Rechtsverordnung zur Begrenzung der zulässigen
Miethöhe bei Mietbeginn
auf angespannten Wohnungsmärkten („Mietpreisbremse“)
Änderung des BGB durch
Gesetz zur Dämpfung des
Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und
zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG)
Bundesgesetz/
Landesverordnung
(Grundlage § 556 d
BGB)
Festlegung der Gebietskulisse durch das
Land
Gesetz zur Regelung der
Wohnungsvermittlung
Änderung des Gesetzes zur
Regelung der Wohnungsvermittlung durch MietNovG
(s.o.)
Bundesgesetz
Wohnungsvermittler
darf vom Wohnungssuchenden kein
Entgeld fordern
(„Maklergebühr“)
Privatrechtlich von
Bedeutung
Inkrafttreten: 01.06.15
Sonderabschreibung für
Mietwohnungsneubau
Änderung des
Einkommenssteuergesetzes
durch Gesetz zur steuerlichen
Förderung des
Mietwohnungsneubaus
(Entwurf)
Bundesgesetz
In Gebieten mit
angespanntem
Wohnungsmarkt;
Herstellungskosten <
3.000 €/m2
Vermietung für 10
Jahre
Ulm liegt in der
Gebietskulisse
(Festlegung durch die
Landesregierung im
Rahmen der
Mietpreisbremse
bereits erfolgt)
Bislang nur
Kabinettsbeschluss v.
03.02.16
Zweckentfremdungssatzung
Zweckentfremdungsverbotsgesetz
Landesgesetz
Kommunale Satzung
Zweckentfremdung
muss genehmigt werden, bzw. wird geahndet (z.B. Leerstand)
sehr hoher Verwaltungsaufwand durch
direkte Zuständigkeit
Inkrafttreten: 19.12.13
Satzungen bislang in:
Freiburg, Konstanz
und Stuttgart,
Vollzugsprobleme (z.B.
bei der Ermittlung von
Leerständen)
Umwandlungsverordnung
§ 172 Abs. 1 S. 4 BauGB
Bundesgesetz/
Landesverordnung
(gilt unmittelbar in
Gebieten mit „Milieuschutzsatzung“ nach
Begründung von
Wohnungseigentum
nur mit Genehmigung
derzeit keine, da keine
Satzungen nach
BauGB vorhanden
Inkrafttreten: 19.11.13
(Geltungsdauer auf 5
Jahre befristet)
Inkrafttreten: 01.11.15
(Geltungsdauer auf 5
Jahre befristet)
- 40 -
§ 172 Abs. 1 Nr. 2
BauGB)
Bundesgesetz/
Landesverordnung
Festlegung der Gebietskulisse durch das
Land
Kappungsgrenzenverordnung
§ 558 BGB
Kündigungssperrfristverordnung
§ 577a BGB
Bundesgesetz/
Landesverordnung
Festlegung der Gebietskulisse durch das
Land
Qualifizierter Mietspiegel
§ 558d BGB
Stadt Ulm
Richtlinien der Stadt Ulm für
die Errichtung von
preisgünstigem Wohnraum
zur Miete
Tabelle 9:
Absenkung der max.
Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren von
20 auf 15 % (Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)
Kündigungssperrfrist
bei Umwandlungen
vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen (Anhebung
von 3 auf 5 Jahre)
Höhe der ortsüblichen
Vergleichsmiete
Ulm liegt in der
Gebietskulisse
Privatrechtlich von
Bedeutung
Inkrafttreten: 01.07.15
Ulm liegt in der
Gebietskulisse
Privatrechtlich von
Bedeutung
Inkrafttreten: 01.07.15
Rechtssichere
Entscheidungshilfe
Inkrafttreten: 12.11.15
- siehe Ziffer 5.1.2 -
Instrumente des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Ulm zur Dämpfung des Mietanstiegs
Auswertung und Darstellung: SUB II
- 41 -
5.8.1.
Mietpreisbremse
Die Zuständigkeit der Gesetzgebung liegt hier beim Bund. Auf der Grundlage des
durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten
Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der
Wohnungsvermittlung (MietNovG) geänderten Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind
die Länder ermächtigt, Rechtsverordnungen zur Begrenzung der zulässigen Miethöhe
bei Mietbeginn auf angespannten Wohnungsmärkten zu erlassen.
Das Land Baden-Württemberg hat hiervon gebraucht gemacht. Die Landesregierung
hat festgestellt, dass Ulm ein Gebiet ist, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit
bezahlbarem Wohnraum in besonderem Maße gefährdet ist. Ulm wurde daher in die
so genannte Gebietskulisse des Landes aufgenommen.
Bei Neuabschluss eines Mietvertrags darf die Miete max. 10 % über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Diese ergibt sich aus dem neuen, qualifizierten Ulmer
Mietspiegel. Die Mietpreisbremse gilt nicht im Neubau (Erstvermietung).
Durch das MietNovG wurde ebenfalls das Gesetz zur Regelung der
Wohnungsvermittlung geändert. Die so genannte Maklergebühr muss seit dem
01.06.15 bundesweit nicht mehr vom Mieter gezahlt werden, sondern ist vom
Vermieter zu tragen.
5.8.2.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Der Bund plant, durch die Änderung des Einkommenssteuergesetzes eine zeitlich
befristete, steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus auf den Weg zu bringen.
Ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung wurde am 03.02.16 gefasst. Das
weitere Gesetzgebungsverfahren und die erforderliche Zustimmung der EUKommission stehen noch aus.
Folgendes ist geplant:
Fördergebiete sind - unter anderem - Gebiete, die die jeweilige Landesregierung durch
Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegt hat. Für Ulm
ist dies bereits erfolgt: In Baden-Württemberg ist das Gebiet der Stadt Ulm in die
Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 29.09.2015 aufgenommen worden.
Förderfähig sind die Herstellung bzw. Anschaffung neuer Gebäude bzw.
Eigentumswohnungen, soweit die Gebäude/ Wohnungen mindestens 10 Jahre
vermietet werden. Die Herstellungskosten dürfen 3.000 €/ m2 Wohnfläche nicht
überschreiten. Somit soll gewährleistet werden, dass nur Mietwohnungen im unteren
und mittleren Mietpreissegment förderfähig sind. Die Bemessungsgrundlage für die
Sonderabschreibung liegt bei 2.000 €/ m2 Wohnfläche.
Die Sonderabschreibung wird für 3 Jahre gewährt (in den ersten beiden Jahren 10 %,
im dritten Jahr 9 %, somit insgesamt bis zu 35 %). Der Bauantrag muss nach dem
31.12.15 und vor dem 01.01.19 eingereicht werden. Um in den vollen Genuss der
Sonderabschreibung zu kommen, muss die Baufertigstellung spätestens im Jahr 2020
erfolgen, da die Sonderabschreibung letztmalig im Jahr 2022 gewährt werden soll.
5.8.3.
Zweckentfremdungsverbot
Auf der Grundlage eines Landesgesetzes können die Kommunen in BadenWürttemberg seit Dezember 2013 bei Bedarf eine so genannte
- 42 -
Zweckentfremdungssatzung erlassen. Zweckentfremdung von Wohnraum ist dann
genehmigungspflichtig. Zur Zweckentfremdung gehört in diesem Zusammenhang
insbesondere auch der Leerstand von Wohnungen über einen Zeitraum von mehr als
sechs Monaten und die Umwandlung von Wohnraum bspw. in Gewerbeflächen.
Letzeres ist in Ulm allerdings kaum zu beobachten. Zudem wird auch Gewerbefläche in
Wohnraum umgenutzt.
In Ulm waren zum Stichtag 9.5.2011 (Zensus 2011) 1.758 Wohnungen nicht bewohnt.
Dies entspricht einer Leerstandsquote von 2,9 % (Landesschnitt liegt bei 4,1 %). Hierzu
zählen aber auch Wohnungen, die zu diesem Zeitpunkt auf Grund eines
Mieterwechsels nicht bewohnt waren und somit keinen echten Leerstand darstellen.
Diese Zahl und damit auch die Zahl der tatsächlich über einen längeren Zeitraum leer
stehenden Wohnungen kann auf Grund des Stichtagbezugs der Erhebung leider nicht
genau ermittelt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die überwiegende Zahl der
Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung steht. Bei einem nicht unerheblichen
Teil der leer stehenden Wohnungen dürfte es sich um Einliegerwohnungen in
Einfamilienhäusern der 70er und 80er Jahre handeln. Insgesamt lag die
Leerstandsquote damit knapp unter der für die Fluktuation am Wohnungsmarkt als
erforderlich angesehenen Quote von 3 %. Dies gilt in besonderem Maße für eine
Universitätsstadt wie Ulm.
In Baden-Württemberg haben derzeit die Städte Freiburg, Konstanz und Stuttgart eine
Zweckentfremdungssatzung erlassen. Gerade bei der Ermittlung von
Wohnungsleerständen gibt es aber große Vollzugsprobleme, weil diese Leerstände nur
über Inaugenscheinnahme bzw. durch Hinweise aus der Nachbarschaft ermittelt
werden können. In diesen Städten ist für diese zusätzlichen Aufgaben Personal
eingestellt worden.
5.8.4.
Umwandlungsverordnung
Auf der Grundlage des § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB können die Länder
Rechtsverordnungen erlassen, in denen geregelt werden kann, dass in einem so
genannten Milieuschutzgebiet die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum an
Gebäuden nicht ohne Genehmigung erfolgen darf. In Baden-Württemberg ist im
November 2013 eine solche Umwandlungsverordnung in Kraft getreten.
Allerdings setzt dies voraus, dass eine so genannte Milieuschutzsatzung gem. § 172
Abs. 1 Nr. 2 BauGB zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung besteht.
Solche Satzungen gibt es in Ulm nicht. Derzeit sind auch keine Anzeichen erkennbar,
die die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung begründen bzw. erfordern würden.
Potentielle Gebiete wie vielleicht die Weststadt, der untere Eselsberg oder auch die
Neustadt besitzen eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur.
Zudem wird das Wohnungsangebot in Ulm sehr stark von den großen, stabilisierend
wirkenden Wohnungsbaugesellschaften UWS, ulmer heimstätte und anderen, ehemals
gemeinnützigen Gesellschaften geprägt und gesichert.
5.8.5.
Kappungsgrenzenverordnung und Kündigungssperrfristverordnung
Die Landesregierung hat im Juni 2015 das zweite wohnungspolitische
Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses beinhaltet sowohl eine Rechtsverordnung zur
Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden
- 43 -
Mietverhältnissen (§ 558 Abs. 3 BGB) und eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der
allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen (§ 577a Abs. 2 BGB).
In der Folge werden seit dem 01.07.2015 in 44 Städten und Gemeinden des Landes,
darunter auch die Stadt Ulm, die als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
bestimmt sind, zum einen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 %
(statt 20 %) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt. Zum anderen wird die
allgemeine Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Miet- in
Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre verlängert.
- 44 -
6.
Anträge
6.1.
Antrag Nr. 203/14 der SPD-Fraktion
In dem erwähnten Schreiben vom 13.8.2013 ist eine Überprüfung der Wirkung des
Erlasses einer solchen Satzung zugesagt worden. Die Prüfung hat ergeben (siehe Ziffer
5.8.3, Seite 41), dass eine Zweckentfremdungssatzung für Ulm aus Sicht der
Verwaltung einen sehr hohen verwaltungsseitigen Aufwand (zusätzliches Personal) bei
sehr geringem Nutzen bedeuten würde. Die Leerstandsquote ist darüber hinaus als
unterdurchschnittlich zu bezeichnen.
Die Einführung einer solchen Satzung wird von der Verwaltung daher nicht empfohlen.
Einen Apell des Oberbürgermeisters, wie er beispielsweise vor rund einem halben Jahr
in Stuttgart erging, gab es in ähnlichem Zusammenhang in Ulm im Rahmen der
Unterbringung von Flüchtlingen. Hier hat der Ulmer OB die Bürgerschaft zur
Vermietung leer stehender Wohnungen aufgerufen. Hier konnten immerhin ca. 300
Wohnungen aktiviert werden. Ein weiteres nennenswertes Potenzial ist daher darüber
hinaus derzeit kaum noch zu erwarten.
6.2.
Antrag Nr. 208/14 der Grüne Fraktion Ulm3
Mittlerweile sind rund 40 preisgünstige Wohnungen zur Miete erstellt worden bzw.
derzeit in Umsetzung. Die Fertigstellungszahlen sollen durch die neuen Beschlüsse
sowohl prozentual als auch absolut deutlich gesteigert werden (vgl. hierzu Tabelle 8,
Seite 33).
Der Beitrag der privaten Investoren zur Verbesserung des angespannten
Wohnungsmarktes wird ebenfalls erhöht, indem die 0,5 ha-Regelung dahingehend
abgewandelt werden soll, dass bei allen privaten Bauvorhaben ab 1.000 m2
Bruttogeschossfläche bzw. bzw. sobald durch neues, zusätzliches Baurecht eine
entsprechende Größenordnung hinzukommt, die entsprechenden Richtlinien für
preisgünstigen Wohnungsbau anzuwenden sind.
Junge Familien in Ulm werden durch die folgenden Regelungen gefördert:
Weiterhin müssen 15 % der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau 4- odermehr-Zimmer-Wohnungen sein. Zudem fallen diese großen Wohnungen
komplett unter die Förderrichtlinien zum preisgünstigen Wohnen. Über eine
Mindestbelegung von 3 Personen ist gewährleistet, dass diese großen,
preisgünstigen Wohnungen überwiegend durch Familien belegt werden.
Junge Familien werden im Einfamilienhausbau über den günstigen Ulmer
Grundstückspreis gefördert (vgl. hierzu das „Ranking“ in Tabelle 4; Seite 27).
Zudem gibt es im Einfamilienhausbau eine Förderung durch die L-Bank zur
Bildung von Wohneigentum. Mit den hier festgelegten Einkommensgrenzen
wird die Mittelschicht erreicht.
Alternative Bauprojekte, insbesondere Baugruppen, sollen in Ulm zukünftig weiter und
verstärkt gefördert werden. Vgl. hierzu den Beschlussantrag Nr. 5; und Kapitel 5.3).
6.3.
Antrag Nr. 18/15 der Grüne Fraktion Ulm3
Hier wird inhaltlich auf die Beantwortung des SPD-Antrags Nr. 203/14 verwiesen.
- 45 -
6.4.
Antrag Nr. 112/15 der Grüne Fraktion Ulm3
Für die Vergabe von Grundstücken ist der Hauptausschuss zuständig. In einer der
nächsten Hauptausschuss-Sitzungen wird anlässlich einer konkreten
Grundstücksvergabe in einem Wohngebiet (z. B. Böfingen Lettenwald) erläutert, nach
welchen Gesichtspunkten Grundstücke vergeben werden.
Zum Thema der Verkaufspreise bei der Vergabe von stadteigenen Grundstücken ist
anzumerken, dass die Stadt Ulm
a) in Neubaugebieten den vom Gemeinderat beschlossenen Kaufpreis ansetzt.
Preisermäßigungen wurden bisher generell nicht eingeräumt. In Ulm ist das
Preisniveau im Vergleich zu anderen Städten in Süddeutschland
erfahrungsgemäß deutlich niedriger. Ferner kann Ulm verlässlich permanent
Grundstücke aus kommunalem Eigentum anbieten.
b) bei der Vergabe von Einzelgrundstücken die Verkaufspreise bisher an den
Bodenrichtwerten orientiert (und nicht meistbietend ausschreibt). So z. B. beim
Verkauf der innerstädtischen Grundstücke an der Keplerstraße, oder am
Nüblingweg oder beim geplanten Verkauf des Grundstückes für die
Realisierung des Schwamberger Hofs.
Des Weiteren wird inhaltlich auf die Ausführungen unter Ziffer 5.4, Seite 35 verwiesen.
6.5.
Antrag Nr. 115/15 der SPD-Fraktion
Dass in dem Antrag angeregte Scanning zur Ermittlung von Baulandpotentialen wird
im Rahmen der von der Verwaltung vorgesehenen Innenentwicklungsoffensive
aufgegriffen. Ebenso fällt hierunter die Überprüfung des Aufstockungspotenzials von
Wohngebäuden.
Die Aufgaben werden von der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
übernommen.
Die mögliche Initiierung eines Ulmer Projektes "Wohnen für Hilfe" mit dem
Studierendenwerk Ulm war bereits als Handlungsempfehlung Nr. 49 Bestandteil des im
Jahr 2010 vom Gemeinderat verabschiedeten Seniorenberichts der Stadt Ulm. Von der
Altenhilfeplanung der Stadt Ulm wurde im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zuletzt am 09.12.2015 berichtet.
Anfang des Jahres 2015 fand eine mehrmalige Abstimmung der Altenhilfeplanung mit
dem Studierendenwerk Ulm zu diesem Thema statt. Es konnte keine ausreichende
Gemeinsamkeit für ein umsetzbares Konzept und eine praktische Umsetzung gefunden
werden. Seitens des Studierendenwerkes wurde vor allem die Wirksamkeit eines
solchen Projekts in Bezug auf die speziellen Schwierigkeiten der Unterkunftssituation
Ulmer Studentinnen und Studenten (ungedeckter Bedarf besteht i.d.R. lediglich
temporär, konnte bisher aber jeweils gedeckt werden) angezweifelt. Eine umfassende,
deutschlandweite und Baden-Württemberg betreffende Recherche stellte darüber
hinaus die Effizienz entsprechender Angebote teilweise stark in Frage. Erfolgreich
scheinen nur entsprechende Angebote zu sein, die deutlich über den Fokus auf ältere
Menschen hinaus gehen und mit entsprechend großem Ressourcenaufwand (Personal)
ausgestattet sind.
Ebenfalls im Seniorenbericht aus dem Jahr 2010 wurde in Handlungsempfehlung 26
die "Prüfung der Möglichkeiten für eine Wohnungstauschbörse" angeregt.
Hintergrund war hier der Umstand, dass viele Seniorinnen und Senioren in
- 46 -
ungeeigneten oder zu großen Wohnungen leben, auf der anderen Seite große
Wohnungen für Familien Mangelware sind.
Im Fachbereichsausschuss am 09.12.2015 wurde hierzu berichtet, dass eine erste
Abstimmung mit zwei der großen Ulmer Wohnungsgesellschaften, der UWS und der
ulmer heimstätte stattgefunden hat. Die UWS hat für eine solche Börse keinen Bedarf
gesehen. Die ulmer heimstätte signalisierte grundsätzliches Interesse an diesem Thema.
Es wurde im Ausschuss angekündigt, dass im Verlauf des Jahres 2016 eine erneute
Abstimmung mit der Ulmer Heimstätte erfolgen soll um zu prüfen, ob ein
umsetzungsfähiges Konzept entwickelt werden kann. Dies könnte "testweise" für
andere erprobt werden.
6.6.
Antrag Nr. 167/15 der Grüne Fraktion Ulm3
Zu der Frage, was seit der Veröffentlichung der Studie von Weeber + Partner
unternommen wurde und wieviele zusätzliche Wohnungen für Leistungs- und
Hilfeempfänger geschaffen wurden, wird inhaltlich auf die Ausführungen unter Ziffer
5.5; Seite 35 verwiesen.
Zu dem Antrag, im Zuge der Erstellung von Wohnungen in Modulbauweise für
Flüchtlinge solche Wohnungen auch für die in der Studie genannten „besonderen
Zielgruppen in der Stadt Ulm“ zu schaffen, wird auf die Ziffer 5.6, Seite 37 und die
Ausführung in GD 079/16 verwiesen.
Anlage 1
39-40
40-25
11-170
38-80/130
Peripherer Park
12-50
41-50
Halde
Landschaftspark
Oberer Eselsberg
7-400
31-300/900
32-30/60
10-100
5-30
33-18
Friedrichsau
34-100/980
8-54
15-400/800
29-60
30-80
31-k.A.
20-35
14-10
27-30
22-38
26-50
24-24
13-15
23-29
2-14
3-22
1-100
4-15
6-30/130
21-25
28-50/200
9-42
17-46
25-80
16-220/350
19-110
Baugebiete und Vorhaben in
Umsetzung
43-30/70
18-60/240
Variante Max:
37-22
Eigentum Stadt Ulm
Privateigentum
42-20/45
Innenstadtkonzept 2020
Innenentwicklungsschwerpunkte
44-30/65
Binsenweiher/
Weihung
Wald
35-40
36 - 50/460
WE gesamt
36-50/460
WE bis 2021
Nr. des Baugebiets
Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung,
Umwelt, Baurecht
ulm
46-20
47-90/190
45-20/70
Bauvorhaben und
Baugebiete
2017 bis 2021
SUB II
1:20000
Januar 2016
I:\SUB\SUB II\_Einzelprojekte\15_01_Bericht Wohnungsdebatte 2015\CAD\Baugebiete bis 2021.dwg
1
Baugebiete je Stadtteil/ Ortsteil
2
WE Baugebiet
gesamt
3
WE 2017 –
2021
4
WE 2017-2021
(Variante Max)
5
Innenentwicklung
(mit V max)
6
Außenentwicklung
(mit V max)
7
8
Davon Geschosswohnungsbau
2017 - 2021
(mit
V max)
Auf privaten
Grundstücken
9
Ersatzbebauung
10
EFH (Bauplätze)
Auf städtischen
Grundstücken
Nr
1
2
3
4
5
6
Mitte
Sedelhöfe
Hafenbad 22
Sterngasse 9
Gideon-Bacher-Str. 3
Marchtaler Straße 2.BA
Innenstadtkonzept
100
14
22
15
30
130
100
14
22
15
30
100
14
22
15
30
30
100
14
22
15
30
30
7
8
9
10
Oststadt
Klinikum Safranberg
Schwamberger Hof
Bethesda
Messe-Parkplatz
400
63
42
100
400
63
42
400
63
42
100
400
63
42
100
11
12
Böfingen
Lettenwald (in Realisierung)
Innenverdichtungspotentiale UWS
170
170
50
170
50
50
50
13
14
15
Weststadt
Gartenstraße 20
Bleichstraße 9
Dichterviertel
15
10
800
15
10
400
15
10
400
15
10
400
15
10
225
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Egginger Weg
Elisabethenstraße 18 - 22
Lindenhöhe (in Realisierung)
Lindenhöhe Nord
Kässbohrerstraße 20
Thränstraße 13/1
Gneisenaus-/ Scharnhorststr.
Parler-/ Engelbergstr.
Moltkestraße 20
Warndtstraße/ uh
"Postdörfle"
St. Elisabeth
350
46
240
110
35
25
38
29
24
80
50
30
220
46
60
220
46
35
25
38
29
24
80
50
30
220
46
60
110
35
25
38
29
24
80
50
30
35
25
38
29
24
80
50
30
35
25
38
29
24
80
50
30
28
29
30
Söflingen
Gummi-Welz
Clarissenstraße
Altes Krankenhaus, 1.+2. BA
200
60
80
60
80
50
60
80
50
60
80
50
60
80
31
32
33
34
35
36
Eselsberg
Hindenburg-Areal
Umstrukturierung Einkaufszentrum
Stifterweg
Wilhelm-Geyer-Weg 6
Innenentwicklungsschwer- punkt
unterer Eselsberg
Wiblingen
Eschwiesen, Teil III
Innenverdichtungspotentiale UWS
Innenentwicklungsschwer- punkt
Wiblingen - Tannenplatz
100
14
22
15
30
30
400
63
42
100
170
110
60
110
300
300
30
300
30
30
18
980
18
18
100
18
100
18
25
70
50
70
50
70
460
175
220
46
-
900
60
40
60
110
60
38
29
80
-
300
18
100
25
25
70
50
-
-
-
-
Donautal
37
Grimmelfingen
Kirchstraße
38
39
Jungingen
Unter dem Hart, Teil II
Ehmannstraße
40
22
22
22
22
130
40
60
40
60
40
40
Mähringen
Kreuzsteige
25
15
41
Lehr
Beim Wengenholz, 1. BA
50
42
Eggingen
Nadelbaumäcker
43
22
60
40
-
60
15
15
-
40
40
40
45
20
20
20
Ermingen
Greut
70
25
25
25
-
-
25
44
Einsingen
Hagäcker
65
25
25
25
-
-
25
45
46
Unterweiler
Wolfäcker Teil II
Breite Ost Teil III
70
20
15
20
15
20
15
20
-
-
15
20
47
Donaustetten-Göggl.
Beim Brückle
190
80
80
80
-
12
68
250
250
250
2.496
340
3.086
2.941
362
3.553
2.576
62
2.888
365
300
665
1218
62
1628
22
2.930
145
278
423
617
711
15
10
30
20
Summe Stadtteile
Summe Ortschaften
Summe Gesamt
Pro Jahr
5.306
727
6.033
-
165
85
3 zu GD Anlage62
Baulückenschließung und Erneuerung
auf dem privaten Markt
85
51
29
52
84
29
31
62
31
30
192
75
49
2010
154
113
49
29
238
49
Auswertung und Darstellung SUB II, Datenquelle: BDIV
2009
135
29
1
113
49
153
58
49
11
101
39
236
136
39
2011
271
101
39
149
223
39
Abbildung 7: Wohnungsbautätigkeit nach verschiedenen Merkmalen 2009 - 2014
0
54
8
71
100
50
29
2
150
200
250
300
350
400
450
500
Zuordnung nach Kategorien
Art der Bebauung
Art des Bedarfs
Stadtentwicklung
Zuordnung nach Kategorien
Art der Bebauung
Art des Bedarfs
Stadtentwicklung
Zuordnung nach Kategorien
Art der Bebauung
Art des Bedarfs
Stadtentwicklung
50
82
66
30
39
68
Zuordnung nach Kategorien
175
92
68
Art der Bebauung
2012
228
39
68
Art des Bedarfs
50
217
68
Stadtentwicklung
41
82
51
41
81
28
Zuordnung nach Kategorien
210 215
86
28
Art der Bebauung
2013
81
28
Art des Bedarfs
41
255
28
Stadtentwicklung
208
64
97
24
64
Zuordnung nach Kategorien
393
64
2014
196
261
Art der Bebauung
Art des Bedarfs
213
244
Stadtentwicklung
Anlage 3
Anlage 4
- ENTWURF Wohnungsdebatte der Stadt Ulm – Programm Preisgünstiger Wohnraum
Erste Neufassung der Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur
Miete.
Diese Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung des Ulmer Gemeinderates in
Kraft und gelten für alle Kaufverträge bzw. öffentlich rechtlichen Verträge, die nach diesem
Zeitpunkt mit der Abteilung Liegenschaften bzw. der Hauptabteilung Stadtplanung,
Umwelt, Baurecht abgeschlossen werden. Die am 04.07.2013 beschlossenen Richtlinien
sind für neue Bauvorhaben nicht mehr anzuwenden.
1
Ausgangslage
Der Ulmer Gemeinderat hat mit Beschlussfassung vom ___________ die Ulmer
Wohnungsdebatte neu ausgerichtet. Hauptregelungsgegenstand war - neben der Erhöhung
der Baufertigstellungszahlen - der preisgünstige Wohnungsbau. Die folgenden vier
Maßgaben sind hierbei beschlossen worden:
1. Die Verwaltung zu beauftragen, für die Jahre 2017 bis 2021 eine Neubaurate von
insgesamt ca. 3.500 Wohneinheiten zu verfolgen.
2. Auf städtischen Grundstücken, die dem Geschosswohnungsbau zugeführt werden,
grundsätzlich mindestens 15 % der Wohnfläche als 4- oder mehr-ZimmerWohnungen zu errichten.
3. Die Verwaltung zu beauftragen, sicherzustellen, dass zur Förderung der
Nutzungsmischung in Büro- und Geschäftsgebäuden im Kernstadtbereich
grundsätzlich auf 20 % der Bruttogeschossfläche Wohnungen entstehen.
4. Die Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete zu
modifizieren.
Mit diesen Richtlinien wird die letztgenannte Beschlussfassung umgesetzt.
Diese Richtlinien sind auf die unter Ziffer 3 aufgeführte Beschlussfassung, dass in Büro- und
Geschäftsgebäuden im Kernstadtbereich auf 20 % der Bruttogeschossfläche Wohnungen
zu realisieren sind, nicht anzuwenden.
-2ENTWURF
2
Anwendungsbereich
2.1
Diese Richtlinien sind auf städtische Flächen, die zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus
veräußert werden, und
2.2
auf private Konversionsflächen und für hinzukommende Wohnfläche, die über zusätzliches
Baurecht genehmigt wird, anzuwenden.
2.3
Die Ziffern 2.1 und 2.2 gelten ab einer Größe von 1.000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF)
bzw. sobald durch das neue Baurecht eine entsprechende Größenordnung hinzukommt.
3
Preisgünstige Wohnungen zur Miete
3.1
Bei jedem Bauvorhaben sind auf 30 % der Wohnfläche preisgedämpfte Wohnungen zur
Miete zu errichten. Dies teilt sich wie folgt auf: ca. 10 % der Wohnfläche gem.
Wohnflächenverordnung (WoFlV) als preisgünstige Wohnungen zur Miete und ca. 20 %
der Wohnfläche als Wohnungen nach Landeswohnraumförderungsprogramm. Im
begründeten Einzelfall können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.
3.2
Pro Vorhaben sind ca. 50 % der preisgedämpften Wohnfläche für 4- oder mehr-ZimmerWohnungen vorzusehen.
3.3
Wohnungen, die entsprechend diesen Richtlinien vermietet werden und über den
geforderten Wohnflächenanteil von 30 % hinausgehen, können auf ein Wohnungskonto
eingebucht werden. Bei entsprechendem Bedarf an anderer Stelle im Stadtgebiet kann auf
diese Wohnungen zurückgegriffen werden.
3.4
Bei den preisgünstigen Wohnungen zur Miete ergibt sich die Höhe des Mietzinses aus dem
Ulmer Mietspiegel bei Abschluss des Mietvertrags. Hierbei muss die ortsübliche
Vergleichsmiete (durchschnittliche Nettomiete unter Berücksichtigung der jeweiligen
Wohnungsgröße, des Baujahres und der Zu- und Abschlagsmerkmale) um 20 %
unterschritten werden. Mietanpassungen können nur – unter den o.g. Voraussetzungen –
auf der Grundlage eines neuen Mietspiegels erfolgen.
3.5
Die preisgünstigen Wohnungen sind über einen Zeitraum von 15 Jahren zu den unter
Ziffer 4 genannten Voraussetzungen zu vermieten. Für öffentlich geförderte Wohnungen
gelten die entsprechenden Förderrichtlinien.
3.6
Der Vorhabenträger hat die Vermietung der Wohnungen sicherzustellen. Bei Verkauf der
Wohnung an Dritte ist zu gewährleisten, dass der neue Eigentümer nach diesen Richtlinien
verfährt. Dies ist notariell zu beurkunden. Zudem hat der Käufer gegenüber der Stadt Ulm
eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass er diese Richtlinien anerkennt. Diese
Erklärung ist durch den Verkäufer beizubringen.
4
Vermietung preisgünstiger Wohnungen
4.1
Die Vermietung erfolgt direkt durch den Vermieter.
4.2
Für die Nutzung einer preisgünstigen Wohnung nach diesen Richtlinien muss der Mieter
dem Vermieter einen Belegungsschein der Stadt Ulm für das „Programm Preisgünstiger
Wohnraum“ vorlegen. Der Belegungsschein ist bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung
-3ENTWURF
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Team Wohnen, Münchner Str. 2, 89073 Ulm, zu
beantragen.
4.3
Die Einkommensobergrenzen, die Einkommensberechnung und die weiteren
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Belegungsscheins für das „Programm
Preisgünstiger Wohnraum“ orientieren sich am jeweils gültigen
Landeswohnraumförderungsgesetz und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Das Haushaltseinkommen für die preisgünstigen Wohnungen zur Miete darf dabei die
festgesetzten Einkommensgrenzen zur Förderung selbst genutzten Wohnraums (Eigentum),
derzeit Nr. 3.1.3 d) der VwV-LwFPr 2015/2016, nicht überschreiten.
4.4
Für die Wohnungsgröße und die Zahl der Personen bei Einzug gelten folgende Vorgaben.
Personen
(Mindestzahl)
1
2
3
4
je weitere Person
m2 Wohnfläche
Wohnräume
bis zu 2 Zimmer
bis zu 3 Zimmer
bis zu 4 Zimmer
bis zu 5 Zimmer
+ 1 Zimmer
oder
bis zu 60 m2
bis zu 75 m2
bis zu 90 m2
bis zu 105 m2
+ 15 m2
4.5
Nach Abschluss des Mietvertrags muss der Vermieter innerhalb von 14 Tagen der
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Team Wohnen, Münchner Str. 2, 89073
Ulm, mitteilen, wer der Nutzer dieser Wohnung ist. Dies gilt auch bei einem Mieterwechsel.
Der Mieterwechsel ist unverzüglich der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
mitzuteilen. Die entsprechenden Mietverträge sind in Kopie beizufügen und der
Belegungsschein vorzulegen.
5
Informationspflichten, Wohnungskonto und Vertragsstrafen
5.1
Das Bauvorhaben ist mit der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht,
Baurechtsbehörde, vor Beginn des baurechtlichen Verfahrens abzustimmen.
5.2
Das Wohnungskonto gem. Ziffer 3.3 wird bei der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt,
Baurecht der Stadt Ulm geführt.
5.3
Die Verpflichtungserklärung gem. Ziffer 3.6 ist an die Abteilung Liegenschaften und
Wirtschaftsförderung der Stadt Ulm zu richten.
5.4
Im Grundstückskaufvertrag werden Vertragsstrafen aufgenommen. Es ist sicher zu stellen,
dass diese auch für den Rechtsnachfolger gelten. Die Höhe der Vertragsstrafe bemisst sich
aus dem wirtschaftlichen Vorteil in EURO über die Laufzeit der Wohnungsbindung zzgl.
20%.
Ulm, den _____________
Anlage 5
Rathaus · Marktplatz 1
89073 Ulm
T. 0731 921 77 oo · F. 0731 921 77 01
spdfraktion@ulm.de
www.spd-ulm.de
\.
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1 2. Nov. 201�
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C1I
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....,
0
0
Herrn
Oberbürgermeister
lvo Gönner
Rathaus
12.11.2014
Zweckentfremdung von Wohnraum
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit Schreiben vom 13.8.2013 haben Sie uns mitgeteilt, dass die Verwaltung
sobald die rechtlichen Voraussetzungen durch das Land geschaffen worden
sind, einen Vorschlag für eine Zweckentfremdungsverordnung machen wird.
Da diese rechtlichen Randbedingungen für den Erlass dieser Satzung nun
gegeben sind, bitten wir um einen Vorschlag der Verwaltung für den Erlass
dieser Satzung für Ulm.
Dieses Instrument ist angesichts der Wohnungsnot und des beachtlichen
Leerstands an Wohnungen aus unserer Sicht dringend erforderlich.
�t freupdlichen Grüßen
J-C�
Dorothee Kühne
,::::,
,,··
,Y� s.. ·.
1
�-
!i;,
vi
,::::,
VI
1
-
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10