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Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf

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Daten

Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf
Größe
275 kB
Erstellt
23.03.16, 02:19
Aktualisiert
27.01.18, 23:26

Inhalt der Datei

22.03.2016 Niederschrift 001/2016 Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung am 02.03.2016 | Kreishaus Unna | Freiherr-vom-Stein-Saal C.002-C.003 | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna Beginn 16:00 Uhr Ende 18:40 Uhr Anwesend: Vorsitzende Frau Angelika Chur Kreistagmitglieder SPD Herr Martin Blom Vertretung für Herrn Achim Schwarz Frau Aileen Droll Frau Renate Jung anwesend bis 18.30 Uhr Herr Jürgen Kerl Herr Gerd Oldenburg Frau Manuela Werbinsky Sachkundige Bürger/innen SPD Frau Marie-Louise Scheideler Kreistagmitglieder CDU Herr Olaf Lauschner Herr Martin Niessner Vertretung für Herrn Hubert Hüppe Frau Ursula Schmidt Sachkundige Bürger/innen CDU Herr Marco Morten Pufke Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Jochen Nadolski-Voigt anwesend bis 18.35 Uhr Sachkundige Bürger/innen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Peter Büttner anwesend bis 18.35 Uhr Kreistagmitglieder Linksfraktion Frau Insa Bußmann anwesend bis 18.35 Uhr Kreistagmitglieder GFL-Lünen / UWG-Selm Herr Kunibert Kampmann Kreistagmitglieder FW Herr Helmut Stalz anwesend bis 18.10 Uhr Ordentliches Mitglied Herr Michael Klostermann Vertretung für Julius Will Frau Gabriele Richter Vertretung für Annika Dresen Gäste Herr Ralf Plogmann, Caritasverband für den Kreis Unna e.V. Verwaltung Herr Torsten Göpfert, Dezernent Frau Heidi Bierkämper-Braun, Gleichstellungsbeauftragte Herr Norbert Diekmännken, Fachbereichsleiter Frau Sengül Ersan, Referentin des Landrates Frau Birgit Diers, Schriftführerin Frau Chur begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Sie teilt mit, dass die Einladung zu der Sitzung am 18.02.2016 verschickt wurde. Da sich auf ihre Frage hin niemand meldet, dem die Einladung nicht fristgerecht zugegangen ist, stellt sie die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen oder Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich nicht, so dass wie folgt beraten wird: Tagesordnung: Öffentlicher Teil Punkt 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Punkt 2 Schwangerschaftskonfliktberatung (Arbeitsbericht); mündlicher Bericht Punkt 3 Bericht zur Gleichstellungsarbeit; mündlicher Bericht Punkt 4 023/16 Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Durchführung der heilpädagogischen Frühförderung im Kreis Unna Punkt 5 028/16 Projekt "Schulbegleitung im Kreis Unna (SchubiKU)" Punkt 6 030/16 Modellhafte Sozialarbeit für das Projekt "Lotse: Wohnungslose Menschen finden Hilfe durch Orientierung im System" einsetzen; Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 15.02.2016 Punkt 7 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Seite 2 von 11 Nichtöffentlicher Teil Punkt 8 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Öffentlicher Teil Punkt 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich nicht. Punkt 2 Schwangerschaftskonfliktberatung (Arbeitsbericht); mündlicher Bericht Erörterung Frau Damaschke berichtet anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist. Sie teilt mit, dass die Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Schwangerschaft und Familienplanung dem Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz zugeordnet und Teil des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sei. Der Standort befinde sich im Gesundheitshaus an der Massener Straße 35 in Unna. Dort gebe es zwei Beratungsfachkräfte sowie eine Verwaltungskraft. Die Beratungsstelle sei für die Städte und Gemeinden Unna, Fröndenberg, Holzwickede sowie Bönen zuständig. Im gesamten Kreisgebiet existierten acht Beratungsstellen unterschiedlichster Träger: die Diakonie Ruhr-Hellweg in Kamen, die AWO in Bergkamen und Lünen, der Katholische Sozialdienst in Lünen und Werne, die Diakonie in Schwerte sowie eine Sprechstunde von „donum vitae“ (staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung Kreisverband Coesfeld e.V.) in Werne. In Nordrhein-Westfalen hielten 11 Kreise und 13 Städte eine kommunale Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle vor. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sehe vor, dass flächendeckend pro 40.000 Einwohnern eine Beraterin zur Verfügung stehe. Daher fördere das Land auch die Personal- und Sachkosten zu 80 Prozent. Im Jahr 2016 habe die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ (siehe Folie 4) 100.700 Euro an 165 Frauen und Familien vergeben, im Durchschnitt ca. 600 Euro pro Fall. Durch den Bund würden dieser Stiftung bundesweit jährlich insgesamt 92 Millionen Euro für schwangere Frauen in Notlagen zur Verfügung gestellt. Die Mittel vergebe man an die jeweiligen Landesstiftungen, für den Kreis Unna sei der Caritasverband in Münster zuständig. Von dort erfolge die Verteilung an die jeweiligen Beratungsstellen. In dieser Form sei im letzten Jahr bundesweit beinahe jede 5. (4,65) Schwangerschaft unterstützt worden. Frau Damaschke antwortet auf Nachfrage von Herrn Stalz, dass es durchaus gewünscht sei, wenn viele Frauen erneuten Kontakt zur Beratungsstelle aufnähmen, zum Beispiel nach einem Schwangerschaftsabbruch. Entscheide sich eine Frau für die Schwangerschaft und bekomme das Kind, könne sie bis zum dritten Lebensjahr des Kindes beraten bzw. begleitet werden. Auf Nachfrage von Herrn Nadolski-Voigt teilt Frau Damaschke mit, dass die Zusammenarbeit in Bezug auf Flüchtlinge sehr gut funktioniere. Es gebe Kontakte zu vielen Ehrenamtlichen, die regelmäßig Flüchtlinge zur Beratungsstelle brächten. Schwangere könnten auch direkt bei der Beratungsstelle die Mittel der Bundesstiftung beantragen. Die Bedingungen für schwangere Flüchtlingsfrauen sähen zurzeit jedoch nicht gut aus und Seite 3 von 11 es gebe nicht genügend Wohnraum. So empfinge eine Schwangere das Teilen von zum Beispiel Dusche und WC als unangenehm, mithin wäre das durchaus auch gefährlich. Schwangere auf der Durchreise, die somit nur für wenige Tage vor Ort seien, erhielten zur Deckung des ersten Bedarfs entsprechende Mittel mit Bestätigung über den Erhalt der Mittel. Werde das Kind zwischenzeitlich geboren, bestehe für sie an ihrem Ankunftsort ein Anspruch auf den Rest der Mittel. Sichergestellt sei in jedem Fall, dass alle Flüchtlingsfrauen den Weg zur Beratungsstelle fänden. Punkt 3 Bericht zur Gleichstellungsarbeit; mündlicher Bericht Erörterung Frau Bierkämper-Braun berichtet anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist. In Bezug auf Folie Nr. 3 führt sie folgende Ziele der Gleichstellung an: Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung, Frauenförderung zum Abbau bestehender Benachteiligungen, Verbesserungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Maßnahmen zur Frauenförderung sowie die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Eine Gleichstellungsbeauftragte werde bestellt, sobald mindestens 20 Beschäftigte in einer Behörde bzw. Firma tätig seien. Die interne Tätigkeit beruhe auf der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) und sei eine Pflichtaufgabe. Der Landrat bestelle eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zur Wahrnehmung der Aufgaben. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, habe eine Gleichstellungsbeauftragte alle erforderlichen Informationen zu bekommen. Bei der Meinungsbildung sei ihre Auffassung bei gleichstellungsrelevanten Themen zu berücksichtigen. Das Gleiche gelte für die externen Tätigkeiten. Zum „Cross-Mentoring-Projekt“ (siehe Folie 6) erklärt Frau Bierkämper-Braun die Begriffe „Mentee“ und „Mentor“. Sie hoffe, erneut ein „Cross-Mentoring-Projekt“ durchführen zu können; denn dieses habe man im letzten Jahr zum Abschluss gebracht. In diesem Jahr solle aber noch ein Reflexionstreffen stattfinden. Das Projekt „Eltern-Kind-Büro“ sei aufgrund von Platzmangel und Fehlbedarf abgesetzt worden. Allerdings läge intern im Kreishaus die Absprache vor, dass ein Kind bei einem kurzfristig eintretenden Betreuungsbedarf auch mit ins Büro gebracht werden dürfe. In Bezug auf die Frauenversammlung (siehe Folie 7) erläutert sie, dass in diesem Jahr speziell das Thema „Beruf und Pflege“ behandelt würde. Ein Themenschwerpunkt solle dort zum Bespiel das Pflegezeitgesetz sein. Zur „Entgeltpraxis“ macht Frau Bierkämper-Braun deutlich, dass der Lohnunterschied in Deutschland gravierend sei; er liege bei 22 Prozent und damit im europäischen Raum sehr weit hinten. Bezogen auf den „Equal-Pay-Day“ (siehe Folie 8) weist sie auf die verteilten Postkarten hin und bittet, diese auszufüllen und zurückzugeben. Diese Karten würden dann gemeinsam durch die Gleichstellungsbeauftragten symbolisch an die Bundeskanzlerin weitergeleitet. Damit setze man sich dafür ein, dass es zu einer gleichwertigeren Bezahlung komme. Und man mache darauf aufmerksam welche Auswirkungen es hätte, wenn Frauen keine gleichwertige Bezahlung erhielten. Das Bundesprojekt „Mehr Frauen in Führungspositionen“ (Regionale Bündnisse für Chancengleichheit) sei im letzten Jahr beendet worden, so Frau BierkämperBraun. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung (WFG), also „Competentia“ und der Gleichstellungsstelle solle das Projekt fortgeführt werden. Diesbezüglich fände in Kürze ein Zusammentreffen mit den mitwirkenden Unternehmen statt. Der „Runde Tisch gegen häusliche Gewalt“ (siehe Folie 9) sei eine Koordination zwischen der Gleichstellungsstelle des Kreises Unna, der Kreisstadt Unna sowie der Frauen- und Mädchenberatungsstelle. Seite 4 von 11 Frau Ersan berichtet zum Projekt „Modellhafte Überprüfung der Entgeltpraxis“. Zum „Equal-Pay-Day“ habe 2014 eine große Aktion im Rathaus der Kreisstadt Unna stattgefunden. Im Nachgang dazu sei dem Kreis Unna durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales angeboten worden, sich als Modellkommune für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Zwei Analyseverfahren „eg-check“ und „Logib-D“ sollten in einer Kommune angewandt werden, die aber ursprünglich für die Privatwirtschaft bestimmt gewesen seien. Beide Verfahren dienten dazu, herauszufinden, ob es geschlechterspezifische Vergütungsunterschiede gebe. Das Ministerium habe nach einer Ausschreibung der Kienbaum Consultants International GmbH den Zuschlag erteilt. Der Kreis Unna hatte die Lieferung entsprechender Daten zur Aufgabe, Personendaten ausgenommen. Benannt worden sei zum Beispiel die Anzahl an Vollzeit- und Teilzeitstellen sowie deren Bewertung. Die Kreisverwaltung Unna habe sehr gut abgeschnitten: Der Bundesdurchschnitt beim Entgeltunterschied im öffentlichen Dienst liege bei acht Prozent und die Kreisverwaltung bei vier Prozent. Herausgefunden werden sollte, ob in Berufen (zum Bespiel in sozialen Bereichen), in denen überwiegend Frauen arbeiteten, diese schlechter bewertet würden als Berufe, in denen überwiegend Männer arbeiteten (zum Beispiel in technischen Bereichen). Man habe einen Vergleich der Stelle einer Sozialarbeiterin mit der Stelle eines Bauingenieurs angestellt. Es konnte festgestellt werden, dass das in der Kreisverwaltung Unna nicht zutreffe. Das Ergebnis der Kreisverwaltung Unna lasse aber nicht den Rückschluss auf alle anderen Kommunen zu. Frau Ersan hofft, dass sich auch andere Kommunen für die angeführten Analyseverfahren zur Verfügung stellen würden. Herr Pufke fragt bezüglich der Postkartenaktion nach, welche Maßnahmen die Bundeskanzlerin nach dem Erhalt dieser Karten einleiten solle. Frau Bierkämper-Braun antwortet, dass in Berlin ein Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz vorläge und die Gleichstellungsbeauftragten die Bearbeitung des Entwurfes vorantreiben möchten, damit der Entwurf endlich zu einem Abschluss gelange. Die gesamte Aktion habe einen symbolischen Charakter und die Postkarten würden symbolisch nach Berlin weitergeleitet. Jede Postkarte biete auch die Möglichkeit, einen eigenen Text anzufügen. Herr Stalz fragt nach, wie sich die Gleichstellungsstelle im Laufe der letzten zehn Jahre entwickelt habe. Frau Bierkämper-Braun führt aus, dass zum Beispiel in dem seit Jahren bestehenden Netzwerk „Weibliche Führungskräfte“ auch immer interne Themen erörtert würden. Ebenso würde in Personalentwicklungszirkeln aktiv mitgearbeitet. Innerhalb der Kreisverwaltung Unna fände die Gleichstellungsarbeit stets Berücksichtigung. Daher könne sie nicht behaupten, dass die Gleichstellungsstelle alles komplett in den letzten Jahren erreicht hätte. Vor einigen Jahren hätte es noch anders ausgesehen. Sie selber habe vor 1990 an der Einrichtung einer Gleichstellungsstelle für die Kreisverwaltung Unna mitgewirkt. Die Gleichstellung sei heute ein Teil der Verwaltung geworden und das halte sie für wichtig. Die Nachfrage von mehreren Mitgliedern aus dem Ausschuss, ob ein Bauingenieur mit einer Sozialarbeiterin überhaupt vergleichbar sei, bejaht Frau Ersan. Es gehe bei dem sogenannten Paarvergleich nicht um das Gegenüberstellen der ausgeübten Tätigkeiten, sondern um das Anforderungsniveau. In diesem Zusammenhang würden die Anforderungen an Wissen und Können, an Verantwortung sowie psychosoziale und physische Anforderungen in die Waagschale geworfen. Die Angaben seien auch in dem Abschlussbericht der Kienbaum Consultants International GmbH nachzulesen. Herr Kampmann führt aus, dass die Bereiche der Gleichstellungsarbeit insgesamt sehr umfangreich seien. Die Gleichstellungsstelle hätte viel geleistet und dafür möchte er sich herzlich bedanken. Seite 5 von 11 Punkt 4 023/16 Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Durchführung der heilpädagogischen Frühförderung im Kreis Unna Erörterung Frau Chur weist darauf hin, dass sie zu einer der nächsten Sitzungen Frau Hoffmann als Geschäftsführerin der Frühförderstelle Kreis Unna einladen werde. Herr Göpfert führt aus, dass es sich bei der heilpädagogischen Frühförderung im Grunde nur um einen Ausschnitt der vielfältigen Landschaft von Frühförderung handele. Er berichtet anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt ist. Zur Bildung einheitlicher Vergütungssätze für ambulante und mobile Förderung (Folie 11) erläutert er, dass aus den vom Berufs- und Fachverband Heilpädagogik e.V. (bhp) vorgesehenen, separaten Vergütungssätzen für ambulante und mobile Förderung ein einheitlicher Mischvergütungssatz gebildet werde, immer nach den in der Vereinbarung fixierten Anteilen. Ein zusätzlicher Mobilitätszuschlag sei eingebaut worden, weil die Kalkulation der mobilen Vergütungssätze durch den bhp die Anforderungen unserer Region nicht umfassend abbilden würden. Der bhp orientiere sich an kleineren Praxen im Stadtteilquartier, deren mobile Förderung in der Regel im Quartier erbracht werde. Dort kämen keine großen Fahrtzeiten und Fahrtkosten zum Tragen. Das entspräche nicht den Bedürfnissen eines größeren Kreises, wie zum Beispiel dem Kreis Unna. Der Mobilitätszuschlag sei solange eine Übergangslösung, bis der bhp diese Verhältnisse besser abbilden würde. Sobald eine Umsetzung erfolge, würde die Mobilitätssonderregelung vertraglich auslaufen. Zu Folie 13 führt Herr Göpfert aus, dass in der Vereinbarung anstelle von Zahlen und Vergütungssätzen ein Verweis auf die Vergütungsempfehlung des bhp zu finden sei. Die angeführte Tabelle verdeutliche diese Vorgehensweise. Herr Kampmann bedankt sich für die Darstellung und weist darauf hin, dass er beruflich viel mit der Frühförderstelle zu tun hätte. Die dortige Arbeit sei aus dem Kreis Unna nicht wegzudenken. Der von Herrn Göpfert geschilderte Ansatz sowie die Berechnung seien gut nachvollziehbar, vor allem würde bei den Berechnungsmodellen die bisherige Arbeit voll berücksichtigt. Er stimme der Vereinbarung zu. Herr Oldenburg bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche und gute Verhandlung zu dieser Vereinbarung. Es sei erforderlich gewesen, eine vernünftige, für alle tragbare Vereinbarung zu treffen. Die SPDFraktion stimmt der Drucksache zu. Die Freien Wähler erteilten der Drucksache ebenfalls ihre Zustimmung, so Herr Stalz. Dies geschehe allerdings unter der Voraussetzung, dass die Vereinbarung mit Frau Hoffmann abgestimmt worden sei. Herr Göpfert äußert, dass davon ausgegangen werden könne, dass Frau Hoffmann sicherlich keine Vereinbarung unterzeichne, die sie nicht vorab ausgehandelt hätte. Es handele sich um eine ambitionierte Vereinbarung, aber ein gemeinsam getragenes Ergebnis. Herr Nadolski-Voigt hält es für durchaus richtig, dass ein Ergebnis zustande käme. Dennoch hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einige Detailfragen und bitte daher um Vertagung der Abstimmung zur Drucksache in die Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages. Heute würde lediglich ein Empfehlungsbeschluss ausgesprochen und daher wünsche er sich eine Abstimmung, so Herr Oldenburg. Detailfragen könnten dann bis zum Kreistag mit Herrn Göpfert geklärt werden. Herr Kampmann sieht ebenfalls keinen Grund dafür, heute nicht abzustimmen. Seite 6 von 11 Frau Chur wünscht ebenfalls eine heutige Abstimmung. Wenn dies aber besonders schwierig sei, würde sie auch eine Vertagung befürworten. Sie verstehe nicht, in welchen Bereichen der Beratungsbedarf liege, zumal die Drucksache eindeutig sei. Auf diese Vereinbarung habe man bereits seit längerer Zeit gewartet. Informationsfragen könnten jederzeit beantwortet werden, so Herr Göpfert. Er betont, dass das Verhandlungsergebnis stehe und somit an der Vereinbarung auch nichts einseitig verändert werden könne. Ein Fachausschuss müsse einfach in der Lage sein, vor einer Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages seinen Standpunkt festzulegen, so Herr Kampmann. Er denke, ein Fachausschuss sei auch dazu verpflichtet, Stellung zu beziehen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung um 17.53 Uhr für kurze Zeit unterbrochen. Nach der Unterbrechung lässt Frau Chur über den gestellten Antrag auf Vertagung der Abstimmung in die Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen: Abstimmungsergebnis mehrheitlich abgelehnt (9 NEIN-Stimmen – SPD-Fraktion, GFL-Lünen / UWG-Selm; 3 JA-Stimmen – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP-Fraktion; 6 Enthaltungen – CDU-Fraktion, Linksfraktion, Freie Wähler) Im Anschluss daran wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: Beschluss Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Landrat wird beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe – (SGB XII) mit der gemeinnützigen Gesellschaft für Frühförderung und Frühtherapie Unna mbH über die Erbringung heilpädagogischer Frühförderung mit Wirkung ab dem 01.04.2016 abzuschließen. Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen Punkt 5 028/16 (3 Enthaltungen - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler) Projekt "Schulbegleitung im Kreis Unna (SchubiKU)" Erörterung Herr Göpfert erläutert die Thematik und bittet um entsprechende Unterstützung seitens der Politik. So könne nicht nur für die Kinder das Richtige getan werden. So könne auch aus Sicht der Beteiligten eine gemeinsam tragfähige Lösung herbeigeführt werden. Diese trage dann mittel- bis langfristig dazu bei, die Thematik vernünftig aufstellen zu können. Die SPD-Fraktion begrüßt die ausführliche Projektbeschreibung, so Herr Oldenburg. Er habe folgenden Änderungsvorschlag für den zweiten Absatz des Beschlusstextes: „Der Landrat wird beauftragt, für einen Projektzeitraum von bis zu 3 Jahren Personalressourcen im Umfang von maximal 1,0 Vollzeitäquivalent bereit zu stellen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2016 erhöhen sich dadurch nicht.“ Das bedeute, dass die Seite 7 von 11 Arbeit zunächst von einem Mitarbeiter aus dem Hause geleistet werde und somit keine zusätzlichen Personalkosten anfielen. Auf Nachfrage von Herrn Stalz äußert Herr Göpfert, dass er davon ausgehe, dass der Beschluss in der geänderten Fassung für die gesamte Projektdauer gelte. Grundsätzlich würden Personalkosten pro Vollzeitstelle mit 50.000 Euro bewertet. Hinzu kämen Sach- und Arbeitsplatzkosten, so dass man mit 75.000 Euro pro Vollzeitstelle rechnen müsse. Dies sei ein Maximalwert, der sicherlich nicht ausgeschöpft werde. Zurzeit arbeite man innerhalb der Verwaltung an einer Umsetzung. Des Weiteren teilt er mit, dass die Projektskizze mit allen Städten und Gemeinden abgestimmt worden sei und alle befürworteten das gemeinsame Projekt. Die Städte und Gemeinden als Schulträger und insbesondere als Jugendhilfeträger seien in das Projekt eingebunden. Die Projektsteuerung liege im Bereich der Kreisverwaltung Unna und die entstehenden Kosten würden gemeinsam über die Kreisumlage getragen. Hierin sehe er auch einen Ansatz zur interkommunalen Zusammenarbeit. Das Projekt sei äußerst komplex und er denke nicht, dass die Verwaltung das nebenbei leisten könne, so Herr Kampmann. Das Projekt selber halte er für angemessen, aber eine vernünftige Lösung könne nur über eine Vollzeitstelle herbeigeführt werden. Die Fraktion GFL-Lünen / UWG-Selm stimme der Drucksache zu. Auf Nachfragen von Herrn Kampmann teilt Herr Göpfert mit, dass die Mittel der Inklusionspauschale als allgemeine Deckungsmittel im Haushalt 2016 eingesetzt worden seien. Diese könnten aber im Jahr 2016 nicht speziell verwandt werden. Einer politischen Mehrheit, dies ab 2017/2018 für das Projekt zu verändern, stehe rechtlich nichts entgegen. Zu Beginn des Projektes müsse eine wesentliche Bestandsaufnahme dazu erfolgen, wie innerhalb von Nordrhein-Westfalen oder auch in anderen Bundesländern mit der Thematik „Schulbegleitung“ umgegangen werde. So erschaffe man eine Informationsplattform für alle Beteiligten. Die FDP-Fraktion würde das Einfügen von Zielwerten begrüßen, so Herr Klostermann. Ansonsten stehe sie grundsätzlich hinter der Maßnahme. Bezüglich des Einsatzes von Personen im Freiwilligen sozialen Jahr (FSJ’ler) fiele ihm die Abgrenzung schwer, was diese Personen leisten dürften und was nicht. Herr Göpfert stimmt zu, dass eine Abgrenzung tatsächlich sehr schwierig sei. Er denke, dass es weiterhin Perspektiven für den Einsatz von FSJ’lern im Rahmen der Schulbegleitung geben werde. Diesbezüglich befinde sich die Verwaltung in Gesprächen mit den Förderschulen sowie dem Träger des FSJ, dem Deutschen Roten Kreuz. Herr Diekmännken ergänzt, dass der Einsatz von FSJ’lern grundsätzlich nicht ausgeschlossen werde, aber es gebe folgende, vom Ministerium formulierte Bedingung: „…eine Anbindung an eine fachlich qualifizierte hauptamtliche Person“. Im Detail müsse man über entsprechende Modelle sprechen, denn vielleicht könne eine hauptamtliche Person zum Beispiel vier FSJ’ler anleiten. Neben FSJ’lern müsse es auch Fachkräfte und Erwachsene mit einem gewissen Altersabstand zu den Kindern geben. In § 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) stehe, dass FSJ’ler überwiegend bei praktischen Hilfstätigkeiten zum Einsatz kämen, so Herr Kampmann. Nach seinem Verständnis sei der Einsatz von FSJ’lern zur Eingliederungshilfe demnach nicht möglich. Die pädagogische Begleitung einer zentralen Stelle eines nach § 10 JFDG zugelassenen Trägers, hier das Deutsche Rote Kreuz, müsse sichergestellt sein. Das Ziel des Freiwilligendienstes sei die Ermittlung sozial-kultureller bzw. interkultureller Kompetenzen und nicht das Ersetzen von Tätigkeiten, die durch andere Fachkräfte ausgeführt werden könnten. In diesem Zusammenhang müsse noch einiges beachtet und umgesetzt werden. Seite 8 von 11 Beschluss Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschluss, unter Berücksichtigung der im 2. Absatz formulierten Änderung, vorzuschlagen: Das Projekt „Schulbegleitung im Kreis Unna (SchubiKU)“ wird auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Projektbeschreibung beschlossen. Der Landrat wird beauftragt, für einen Projektzeitraum von bis zu 3 Jahren Personalressourcen im Umfang von maximal 1,0 Vollzeitäquivalent bereit zu stellen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2016 erhöhen sich dadurch nicht. Über den Projektverlauf ist regelmäßig in den Ausschüssen für Soziales, Familie und Gleichstellung, Bildung und Kultur sowie im Jugendhilfeausschuss zu berichten. Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen Punkt 6 030/16 Modellhafte Sozialarbeit für das Projekt "Lotse: Wohnungslose Menschen finden Hilfe durch Orientierung im System" einsetzen; Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 15.02.2016 Erörterung Herr Oldenburg erläutert den gemeinsam von SPD- und CDU-Fraktion gestellten Antrag. Herr Plogmann ergänzt, dass das Projekt durch einen Hilfsfond (EHAP) der Europäischen Union finanziert werde. Hier gehe es um Menschen, die zu einem großen Teil benachteiligt seien. Das Bundesministerium für Arbeit habe in Deutschland folgende drei Zielgruppen herausgehoben: EU-Bürger/innen – überwiegend aus Rumänien und Bulgarien, Kinder von EU-Bürger/innen und wohnungslose Menschen. Auf den Kreis Unna treffe nur die dritte Gruppe zu. Der Kreis Unna fördere auch bereits zwei Beratungsstellen für Wohnungslose in Lünen und in Unna sowie die Angebote des Frauenforums. Eingesetzte Sozialarbeiter bzw. Streetworker würden sich spezifisch um wohnungslose Menschen im Kreis Unna kümmern, die den Weg in das Hilfesystem nicht alleine bewältigen könnten. Drei Träger hätten sich für das Projekt zusammengefunden; die Caritas, die Diakonie und das Frauenforum. Das Frauenforum werde sich speziell um wohnungslosen Frauen und die Caritas und die Diakonie überwiegend um wohnungslosen Männer kümmern. Die Diakonie käme in Lünen, Selm und Werne zum Einsatz und die Caritas übernähme die restlichen Kommunen des Kreises Unna. Innerhalb des Projektes würden 3,3 Vollzeitstellen refinanziert. Die Kosten für das Gesamtprojekt lägen bei ca. 770.000 Euro. Der Bund sowie der Europäische Hilfsfond übernähmen 85 Prozent der Kosten und die Träger die restlichen 15 Prozent. Der Kreis Unna habe auf Nachfrage eine Eigenbeteiligung zugesagt. Das Projekt sei zum 01.01.2016 gestartet. Ein Zuwendungsbescheid liege noch nicht vor, aber der vorzeitige Maßnahmenbeginn sei genehmigt worden. Die Mitarbeiter/innen seien bereits eingestellt und aktiv tätig. Das Projekt laufe drei Jahre und in diesem Ausschuss würde sicherlich dazu berichtet. In Kürze erfolgten noch Gespräche zum Beispiel mit der Polizei, den Wohnungsnotfallhilfen der Kommunen und den Wohnungsbaugesellschaften. Er bitte um die Bereitstellung des Förderbetrages für das vorgestellte Projekt. Es handele sich um eine wunderbare Ergänzung zum bereits existierenden Bereich der Wohnungslosenhilfen. Seite 9 von 11 Herr Nadolski-Voigt begrüßt das Projekt. Negativ sehe er allerdings, dass die Förderung zur modellhaften Sozialarbeit nur in einen Topf fließe und für andere Initiativen kein Platz sei. Aber dennoch unterstütze er den gestellten Antrag. Auf Nachfrage von Herrn Klostermann führt Herr Plogmann aus, dass, wer eine Adresse nachweisen könne nicht als wohnungslos gelte. Das Land Nordrhein-Westfalen habe die Definition immer wieder umgewandelt. Aus der Definition folge, dass sich die Anzahl Wohnungsloser in der Statistik verringerte. Zum Beispiel sei die Übernachtungsstelle zurzeit voll besetzt, aber die dort Anwesenden seien nicht wohnungslos, denn sie hätten eine Anschrift. In den Beratungsstellen für alleinstehende Wohnungslose sei wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit betroffen, wer keinen eigenen Mietvertrag aufweisen könne und somit keinen Mietraum habe. Frau Chur fasst die Erörterung zusammen und äußert, dass es sich um ein großartiges Projekt handele. Beschluss Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Förderrichtlinien zur Verwendung der Mittel für die “modellhafte Sozialarbeit” werden ausgesetzt und der Ansatz von 5.100 Euro p.a. im laufenden Jahr und in den Jahren 2017 und 2018 für die Mitfinanzierung des Projektes „Lotse: Wohnungslose Menschen finden Hilfe durch Orientierung im System“ zu verwenden. Abstimmungsergebnis einstimmig beschlossen Punkt 7 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 1. Regelmäßiger Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation Herr Göpfert entschuldigt sich bei Herrn Lauschner dafür, dass er seiner Bitte, die aktuelle Flüchtlingssituation regelmäßig auf die Tagesordnung zu nehmen, nicht nachgekommen sei. Zukünftig werde dieser Tagesordnungspunkt berücksichtigt. Zur Information werde dieser Niederschrift die Präsentation aus dem Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr als Anlage 4 beigefügt. 2. Schulbegleitung Herr Göpfert bezieht sich auf die Drucksache 136/15, in der es um die Höhe des Stundensatzes für Nichtfachkräfte der Schulbegleitung gegangen sei. Anstelle des hochgerechneten, avisierten Stundensatzes von 19,61 Euro für 2016 sei ein tatsächlicher Stundensatz von 19,47 Euro ermittelt worden. Diese Stundensätze beinhalteten die neue Ausfallpauschale von fünf Prozent. Seite 10 von 11 3. Frauenforum – Verhandlung zur neuen Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarung zum Frauenhaus Herr Göpfert teilt mit, dass die Vereinbarung bereits in der kommenden Sitzung des Kreistages hätte vorgelegt werden sollen. Die Verwaltung befände sich mit dem Frauenforum in einem strukturierten Prozess und bitte den Ausschuss um etwas Geduld. Das Ergebnis werde dann in der nächsten Sitzung dieses Gremiums sowie in der Sitzung des Kreistages im Juni zur Beratung eingebracht. Anlagen 1. Präsentation “Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Schwangerschaft und Familienplanung” – Bericht Frau Damaschke 2. Präsentation „Gleichstellungsarbeit des Kreises Unna“ – Bericht Frau Bierkämper-Braun 3. Präsentation „Heilpädagogische Frühförderung” – Bericht Herr Göpfert 4. Präsentation „Aktuelle Flüchtlingssituation“ gez. Birgit Diers Schriftführerin ges. Angelika Chur Vorsitzende Seite 11 von 11