Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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267 kB
Erstellt
25.03.16, 01:01
Aktualisiert
24.01.18, 04:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20160730
Status: öffentlich
Datum: 14.03.2016
Verfasser/in: Herr Hundt
Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Bebauungsplanung - Bereinigung der Aufstellungsbeschlüsse
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien:
Sitzungstermin:
Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
07.04.2016
Anhörung
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
12.04.2016
Anhörung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
12.04.2016
Anhörung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
14.04.2016
Anhörung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
26.04.2016
Anhörung
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
27.04.2016
Anhörung
Ausschuss für Planung und Grundstücke
03.05.2016
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen, die vor dem 01.01.2005 getroffen
wurden, werden aufgehoben und die Bearbeitung eingestellt. Ausgenommen davon sind
folgende Bebauungspläne:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
711 - Westliche Entlastungsstraße Gerthe -,
563 IaA, 563 IbA, 563 IdA und 563 Ie - Gewerbegebiet Rombacher Hütte -,
701 - Einkaufszentrum Hannibal -,
703 - Verbrauchermarkt Riemker Straße -,
814 - Knappenstraße / Prinz-Regent-Straße
822 - Freizeitgelände Rosenberg -,
823 - Große Voede / südlich Castroper Straße -.
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Darüber hinaus werden die Beschlüsse zur Aufstellung folgender Bebauungspläne
aufgehoben:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
826 - Hollandstraße -,
842 - Kreisverkehr Kassenberger Straße -,
837 - Günnigfelder Straße -,
861 - Wallbaumweg -,
908 - Bövinghauser Hellweg / Castroper Hellweg -,
927 - Südliche Dörpfeldstraße -.
Begründung:
In den Jahren seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 wurden zahlreiche
Aufstellungsbeschlüsse zur Einleitung von Bebauungsplanverfahren gefasst, von denen viele
nicht weitergeführt werden. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Meist entfielen die
sachlichen Gründe für den Beschluss (Handlungserfordernis) oder es wurde ein
beschlussersetzendes Verfahren eingeleitet. Allerdings gibt es immer wieder
Interpretationsbedarf bei der Frage, ob ein Aufstellungsbeschluss noch gültig ist, also an den
Planungszielen weiter festgehalten wird, oder ob die Planung nicht weiter verfolgt wird - vor
allem dann, wenn seit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses viel Zeit verstrichen ist.
Seit einiger Zeit sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne und die aktuellen
Bebauungsplanverfahren im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar; letztere allerdings ohne
grafische Darstellung auf einer Übersichtskarte. Dieses Angebot soll nun auf sämtliche sich
im Verfahren befindenden Bebauungspläne, also auch ältere, ausgeweitet werden. Zudem
sollen alle Verfahren auch grafisch auf einer Übersichtskarte dargestellt werden. Um dies zu
gewährleisten, ist eine klare Bestimmung der Bebauungsplanverfahren erforderlich, die
weiterbetrieben werden sollen. In Zukunft sollen deshalb Aufstellungsbeschlüsse, deren
Ziele nicht mehr weiter verfolgt werden, nach einem gewissen Zeitablauf aufgehoben
werden. Dies ist auch aus Gründen der begrenzten Personalkapazität erforderlich. Für die
Vergangenheit entsteht somit das Erfordernis, alle Aufstellungsbeschlüsse zu überprüfen, ob
diese noch weitergeführt werden sollen oder nicht.
Eine Bereinigung (Aufhebung) alter, nicht weiter verfolgter Aufstellungsbeschlüsse für die
Vergangenheit erfolgt mit dieser Beschlussvorlage. Die Bereinigung soll über eine
Stichtagsregelung erfolgen, da eine detaillierte Aufarbeitung aller Verfahren seit 1960 einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde. Vielmehr ist nach einem gewissen
Zeitablauf davon auszugehen, dass ein Bebauungsplan nicht mehr weitergeführt wird. Diese
Stichtagsregelung soll hinsichtlich einzelner Aufstellungsbeschlüsse modifiziert werden
(siehe unten).
Die Überprüfung der Beschlüsse erfolgte in einer gestuften Vorgehensweise. So wurden die
älteren Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren vor 1990 nicht mehr näher betrachtet. Bei
diesen Beschlüssen ist pauschal davon auszugehen, dass die Planungsziele nicht weiter
verfolgt werden und die Beschlüsse im (unwahrscheinlichen) Falle einer Fortführung des
Verfahrens ohnehin neu gefasst werden müssten (siehe unten).
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Bei den Plänen nach 1990 erfolgte eine individuelle Einschätzung, ob sie noch weiterhin den
Planungszielen der Stadt, wie sie u. a. in Stadtentwicklungskonzepten oder dem Regionalen
Flächennutzungsplan (RFNP) zum Ausdruck kommen, entsprechen bzw. ob Investoren noch
Interesse an einer Umsetzung haben - also ob noch sachliche Gründe für eine Weiterführung
des Verfahrens bestehen.
Nach Durchsicht der Verfahren erschien der 01.01.2005 als geeigneter Stichtag. Das
heißt, alle Aufstellungsbeschlüsse, die vorher gefasst wurden, werden aufgehoben,
und alle Aufstellungsbeschlüsse, die danach gefasst wurden, werden weitergeführt.
Ausnahmen sind nachfolgend benannt (Listen 1 und 2).
Mit einem Bezugszeitraum von rd. 10 Jahren ist der Stichtag so gewählt, dass nach Ablauf
dieser Zeit ohne eine erneute Bekräftigung des Beschlusses das Ergreifen von
Sicherungsmaßnahmen auf der Basis dieser Beschlüsse rechtlich fragwürdig ist - ein neuer
Aufstellungsbeschluss müsste demnach ohnehin getroffen werden. Eine gesicherte
Rechtsprechung existiert hierzu jedoch nicht.
Des Weiteren reichen die personellen Ressourcen der Verwaltung heute und vor dem
Hintergrund von geplantem und ungeplantem Personalabbau vsl. auch in Zukunft zur
Aufarbeitung alter Beschlüsse nicht aus. Vielmehr kann mit dem vorhandenen Personal auch
nur an einem Teil der verbleibenden Verfahren weitergearbeitet werden.
Bebauungspläne mit Aufstellungsbeschluss vor dem 01.01.2005, die weitergeführt
werden sollen (Liste 1):
1.
711 - Westliche Entlastungsstraße Gerthe Die Planung der Ortsumgehung ist noch im RFNP verzeichnet, um die Option einer
möglichen späteren Realisierung der Straße zu wahren. Mit dem Bebauungsplan
kann die Trasse auch planungsrechtlich vor einer Überbauung gesichert werden.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben.
2.
563 IaA, 563 IbA, 563 IdA und 563 Ie - Gewerbegebiet Rombacher Hütte Die Zielsetzung der Bebauungspläne (Sicherung der Flächen für produzierendes
Gewerbe etc.) ist immer noch aktuell. Mit den Beschlüssen besteht die Möglichkeit,
bei Bedarf Sicherungsinstrumente anzuordnen wenn zu befürchten ist, dass sich
ohne diese Beschlüsse anderweitige Nutzungen in diesem Gewerbegebiet ansiedeln,
dass im Vergleich zu anderen nicht mit Wohnen durchsetzt ist.
Daher sind die Aufstellungsbeschlüsse nicht aufzuheben.
3.
701 - Einkaufszentrum Hannibal –
Und
4.
703 - Verbrauchermarkt Riemker Straße Ziel dieser Bebauungspläne ist im Wesentlichen die Steuerung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe in Hofstede. Derzeit sind die Verkaufsflächengrößen und
zulässigen Sortimente durch städtebauliche Verträge bis Ende 2018 geregelt. Auf
Dauer ist jedoch eine Regelung im Sinne des Masterplans Einzelhandel durch
Bebauungspläne erforderlich.
Der Bebauungsplan 701 geht auf einen Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan
701 / 2002 - Verbrauchermarkt Dorstener Straße - zurück, der ergänzt wurde, also
weitergeführt wird.
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Daher sind beide Aufstellungsbeschlüsse nicht aufzuheben.
5.
814 - Knappenstraße / Prinz-Regent-Straße Die Ziele dieses Bebauungsplanes sind insbesondere die Sicherung der Freifläche im
Blockinnenbereich sowie die Steuerung einer möglichen weiteren baulichen
Entwicklung. Diese Ziele sind grundsätzlich noch aktuell und mit den Beschlüssen
besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Sicherungsinstrumente anzuordnen.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben.
6.
822 - Freizeitgelände Rosenberg Die Zielsetzung des Bebauungsplans (Bereitstellung von Wohnbauflächen und
Grünflächen) ist immer noch aktuell, an der Umsetzung wird gearbeitet.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben.
7.
823 - Große Voede / südlich Castroper Straße Ziel dieses Bebauungsplans ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im
Bereich des Stadtteilzentrums Große Voede. Darüber hinaus sollen auch die
Ansiedlung von Vergnügungsstätten und anderer Nutzungen planungsrechtlich
gesteuert werden.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben.
In der Anlage 1 sind die Übersichtskarten zu den Bebauungsplänen mit
Aufstellungsbeschluss vor dem 01.01.2005, die weitergeführt werden sollen, beigefügt.
Bebauungspläne mit Aufstellungsbeschluss
weitergeführt werden sollen (Liste 2):
1.
nach
dem
01.01.2005,
die
nicht
826 - Hollandstraße Dieser Bebauungsplan sollte der Nachverdichtung / Umwandlung von Gewerbe in
Wohnen in einem Blockinnenbereich dienen. Da in Verhandlungen jedoch keine
Einigung erreicht werden konnte, wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr an der
Planung gearbeitet.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
2.
842 - Kreisverkehr Kassenberger Straße Ziel des Bebauungsplanes war die Verbesserung des Verkehrsflusses im
Kreuzungsbereich Kassenberger Straße / Dr.-C.-Otto-Straße. Durch den inzwischen
erfolgten Bau des Kreisverkehrsplatzes ist der Beschluss obsolet.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
3.
837 - Günnigfelder Straße Der Bebauungsplan zielte auf eine Steuerung des Einzelhandels entsprechend des
damaligen Zentrenkonzeptes. Inzwischen haben sich die Zielsetzungen für die
Einzelhandelsentwicklung geändert und das Grundstück wurde anderweitig bebaut,
so dass der Bebauungsplan entbehrlich ist.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
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4.
861 - Wallbaumweg Der Beschluss hatte die Umwandlung eines Gewerbegrundstückes in ein Wohngebiet
zum Ziel. Von Seiten des Projektträgers wird die Aufgabe der gewerblichen Nutzung
nicht weiter verfolgt. Deshalb wird der Bebauungsplan nicht weitergeführt.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
5.
908 - Bövinghauser Hellweg / Castroper Hellweg Mit Vorlage 20110695 wurde den politischen Gremien bereits mitgeteilt, dass die
Verwaltung nach Auswertung der Urteile zu der Windkraftanlage keine Möglichkeit
sieht, die Planungsziele rechtssicher umzusetzen.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
6.
927 - Südliche Dörpfeldstraße Die Planung diente der planungsrechtlichen Sicherung der Anbindung der
Dörpfeldstraße an die Essener Straße. Hier konnte eine Einigung erzielt werden, so
dass die Straße sich nun im Eigentum der Stadt befindet.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
In der Anlage 2 sind die Übersichtskarten zu den Bebauungsplänen mit
Aufstellungsbeschluss nach dem 01.01.2005, die nicht weitergeführt werden sollen,
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung):
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
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