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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
267 kB
Erstellt
25.03.16, 01:01
Aktualisiert
24.01.18, 04:50

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20160730 Status: öffentlich Datum: 14.03.2016 Verfasser/in: Herr Hundt Fachbereich: Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Bezeichnung der Vorlage: Bebauungsplanung - Bereinigung der Aufstellungsbeschlüsse Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 07.04.2016 Anhörung Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 12.04.2016 Anhörung Bezirksvertretung Bochum-Nord 12.04.2016 Anhörung Bezirksvertretung Bochum-Ost 14.04.2016 Anhörung Bezirksvertretung Bochum-Süd 26.04.2016 Anhörung Bezirksvertretung Bochum-Südwest 27.04.2016 Anhörung Ausschuss für Planung und Grundstücke 03.05.2016 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen, die vor dem 01.01.2005 getroffen wurden, werden aufgehoben und die Bearbeitung eingestellt. Ausgenommen davon sind folgende Bebauungspläne: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 711 - Westliche Entlastungsstraße Gerthe -, 563 IaA, 563 IbA, 563 IdA und 563 Ie - Gewerbegebiet Rombacher Hütte -, 701 - Einkaufszentrum Hannibal -, 703 - Verbrauchermarkt Riemker Straße -, 814 - Knappenstraße / Prinz-Regent-Straße 822 - Freizeitgelände Rosenberg -, 823 - Große Voede / südlich Castroper Straße -. Seite 1 von 5 Darüber hinaus werden die Beschlüsse zur Aufstellung folgender Bebauungspläne aufgehoben: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 826 - Hollandstraße -, 842 - Kreisverkehr Kassenberger Straße -, 837 - Günnigfelder Straße -, 861 - Wallbaumweg -, 908 - Bövinghauser Hellweg / Castroper Hellweg -, 927 - Südliche Dörpfeldstraße -. Begründung: In den Jahren seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 wurden zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse zur Einleitung von Bebauungsplanverfahren gefasst, von denen viele nicht weitergeführt werden. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Meist entfielen die sachlichen Gründe für den Beschluss (Handlungserfordernis) oder es wurde ein beschlussersetzendes Verfahren eingeleitet. Allerdings gibt es immer wieder Interpretationsbedarf bei der Frage, ob ein Aufstellungsbeschluss noch gültig ist, also an den Planungszielen weiter festgehalten wird, oder ob die Planung nicht weiter verfolgt wird - vor allem dann, wenn seit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses viel Zeit verstrichen ist. Seit einiger Zeit sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne und die aktuellen Bebauungsplanverfahren im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar; letztere allerdings ohne grafische Darstellung auf einer Übersichtskarte. Dieses Angebot soll nun auf sämtliche sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne, also auch ältere, ausgeweitet werden. Zudem sollen alle Verfahren auch grafisch auf einer Übersichtskarte dargestellt werden. Um dies zu gewährleisten, ist eine klare Bestimmung der Bebauungsplanverfahren erforderlich, die weiterbetrieben werden sollen. In Zukunft sollen deshalb Aufstellungsbeschlüsse, deren Ziele nicht mehr weiter verfolgt werden, nach einem gewissen Zeitablauf aufgehoben werden. Dies ist auch aus Gründen der begrenzten Personalkapazität erforderlich. Für die Vergangenheit entsteht somit das Erfordernis, alle Aufstellungsbeschlüsse zu überprüfen, ob diese noch weitergeführt werden sollen oder nicht. Eine Bereinigung (Aufhebung) alter, nicht weiter verfolgter Aufstellungsbeschlüsse für die Vergangenheit erfolgt mit dieser Beschlussvorlage. Die Bereinigung soll über eine Stichtagsregelung erfolgen, da eine detaillierte Aufarbeitung aller Verfahren seit 1960 einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde. Vielmehr ist nach einem gewissen Zeitablauf davon auszugehen, dass ein Bebauungsplan nicht mehr weitergeführt wird. Diese Stichtagsregelung soll hinsichtlich einzelner Aufstellungsbeschlüsse modifiziert werden (siehe unten). Die Überprüfung der Beschlüsse erfolgte in einer gestuften Vorgehensweise. So wurden die älteren Aufstellungsbeschlüsse aus den Jahren vor 1990 nicht mehr näher betrachtet. Bei diesen Beschlüssen ist pauschal davon auszugehen, dass die Planungsziele nicht weiter verfolgt werden und die Beschlüsse im (unwahrscheinlichen) Falle einer Fortführung des Verfahrens ohnehin neu gefasst werden müssten (siehe unten). Seite 2 von 5 Bei den Plänen nach 1990 erfolgte eine individuelle Einschätzung, ob sie noch weiterhin den Planungszielen der Stadt, wie sie u. a. in Stadtentwicklungskonzepten oder dem Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) zum Ausdruck kommen, entsprechen bzw. ob Investoren noch Interesse an einer Umsetzung haben - also ob noch sachliche Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens bestehen. Nach Durchsicht der Verfahren erschien der 01.01.2005 als geeigneter Stichtag. Das heißt, alle Aufstellungsbeschlüsse, die vorher gefasst wurden, werden aufgehoben, und alle Aufstellungsbeschlüsse, die danach gefasst wurden, werden weitergeführt. Ausnahmen sind nachfolgend benannt (Listen 1 und 2). Mit einem Bezugszeitraum von rd. 10 Jahren ist der Stichtag so gewählt, dass nach Ablauf dieser Zeit ohne eine erneute Bekräftigung des Beschlusses das Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen auf der Basis dieser Beschlüsse rechtlich fragwürdig ist - ein neuer Aufstellungsbeschluss müsste demnach ohnehin getroffen werden. Eine gesicherte Rechtsprechung existiert hierzu jedoch nicht. Des Weiteren reichen die personellen Ressourcen der Verwaltung heute und vor dem Hintergrund von geplantem und ungeplantem Personalabbau vsl. auch in Zukunft zur Aufarbeitung alter Beschlüsse nicht aus. Vielmehr kann mit dem vorhandenen Personal auch nur an einem Teil der verbleibenden Verfahren weitergearbeitet werden. Bebauungspläne mit Aufstellungsbeschluss vor dem 01.01.2005, die weitergeführt werden sollen (Liste 1): 1. 711 - Westliche Entlastungsstraße Gerthe Die Planung der Ortsumgehung ist noch im RFNP verzeichnet, um die Option einer möglichen späteren Realisierung der Straße zu wahren. Mit dem Bebauungsplan kann die Trasse auch planungsrechtlich vor einer Überbauung gesichert werden. Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben. 2. 563 IaA, 563 IbA, 563 IdA und 563 Ie - Gewerbegebiet Rombacher Hütte Die Zielsetzung der Bebauungspläne (Sicherung der Flächen für produzierendes Gewerbe etc.) ist immer noch aktuell. Mit den Beschlüssen besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Sicherungsinstrumente anzuordnen wenn zu befürchten ist, dass sich ohne diese Beschlüsse anderweitige Nutzungen in diesem Gewerbegebiet ansiedeln, dass im Vergleich zu anderen nicht mit Wohnen durchsetzt ist. Daher sind die Aufstellungsbeschlüsse nicht aufzuheben. 3. 701 - Einkaufszentrum Hannibal – Und 4. 703 - Verbrauchermarkt Riemker Straße Ziel dieser Bebauungspläne ist im Wesentlichen die Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Hofstede. Derzeit sind die Verkaufsflächengrößen und zulässigen Sortimente durch städtebauliche Verträge bis Ende 2018 geregelt. Auf Dauer ist jedoch eine Regelung im Sinne des Masterplans Einzelhandel durch Bebauungspläne erforderlich. Der Bebauungsplan 701 geht auf einen Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan 701 / 2002 - Verbrauchermarkt Dorstener Straße - zurück, der ergänzt wurde, also weitergeführt wird. Seite 3 von 5 Daher sind beide Aufstellungsbeschlüsse nicht aufzuheben. 5. 814 - Knappenstraße / Prinz-Regent-Straße Die Ziele dieses Bebauungsplanes sind insbesondere die Sicherung der Freifläche im Blockinnenbereich sowie die Steuerung einer möglichen weiteren baulichen Entwicklung. Diese Ziele sind grundsätzlich noch aktuell und mit den Beschlüssen besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Sicherungsinstrumente anzuordnen. Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben. 6. 822 - Freizeitgelände Rosenberg Die Zielsetzung des Bebauungsplans (Bereitstellung von Wohnbauflächen und Grünflächen) ist immer noch aktuell, an der Umsetzung wird gearbeitet. Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben. 7. 823 - Große Voede / südlich Castroper Straße Ziel dieses Bebauungsplans ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Bereich des Stadtteilzentrums Große Voede. Darüber hinaus sollen auch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und anderer Nutzungen planungsrechtlich gesteuert werden. Daher ist der Aufstellungsbeschluss nicht aufzuheben. In der Anlage 1 sind die Übersichtskarten zu den Bebauungsplänen mit Aufstellungsbeschluss vor dem 01.01.2005, die weitergeführt werden sollen, beigefügt. Bebauungspläne mit Aufstellungsbeschluss weitergeführt werden sollen (Liste 2): 1. nach dem 01.01.2005, die nicht 826 - Hollandstraße Dieser Bebauungsplan sollte der Nachverdichtung / Umwandlung von Gewerbe in Wohnen in einem Blockinnenbereich dienen. Da in Verhandlungen jedoch keine Einigung erreicht werden konnte, wird bereits seit mehreren Jahren nicht mehr an der Planung gearbeitet. Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. 2. 842 - Kreisverkehr Kassenberger Straße Ziel des Bebauungsplanes war die Verbesserung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich Kassenberger Straße / Dr.-C.-Otto-Straße. Durch den inzwischen erfolgten Bau des Kreisverkehrsplatzes ist der Beschluss obsolet. Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. 3. 837 - Günnigfelder Straße Der Bebauungsplan zielte auf eine Steuerung des Einzelhandels entsprechend des damaligen Zentrenkonzeptes. Inzwischen haben sich die Zielsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung geändert und das Grundstück wurde anderweitig bebaut, so dass der Bebauungsplan entbehrlich ist. Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Seite 4 von 5 4. 861 - Wallbaumweg Der Beschluss hatte die Umwandlung eines Gewerbegrundstückes in ein Wohngebiet zum Ziel. Von Seiten des Projektträgers wird die Aufgabe der gewerblichen Nutzung nicht weiter verfolgt. Deshalb wird der Bebauungsplan nicht weitergeführt. Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. 5. 908 - Bövinghauser Hellweg / Castroper Hellweg Mit Vorlage 20110695 wurde den politischen Gremien bereits mitgeteilt, dass die Verwaltung nach Auswertung der Urteile zu der Windkraftanlage keine Möglichkeit sieht, die Planungsziele rechtssicher umzusetzen. Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. 6. 927 - Südliche Dörpfeldstraße Die Planung diente der planungsrechtlichen Sicherung der Anbindung der Dörpfeldstraße an die Essener Straße. Hier konnte eine Einigung erzielt werden, so dass die Straße sich nun im Eigentum der Stadt befindet. Daher ist der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. In der Anlage 2 sind die Übersichtskarten zu den Bebauungsplänen mit Aufstellungsbeschluss nach dem 01.01.2005, die nicht weitergeführt werden sollen, beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Seite 5 von 5