Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Auswertung_Projektpläne des Jugendamtes 2015.pdf
Größe
330 kB
Erstellt
05.04.16, 02:15
Aktualisiert
24.01.18, 04:50
Stichworte
Inhalt der Datei
51 JHM (3950)
Auswertung: Ziele/Projekte des Jugendamtes für das Jahr 2015
Abteilungsübergreifende Ziele/Projekte, die für das gesamte Jugendamt gelten
Lfd.
Nr.
1
Ziel/Projekt:
Sicherheitsmanagement/
Gefährdungsbeurteilungen
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
2
Erste Umsetzung des
Arbeitsansatzes KitaSozialarbeit
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
3
Neustrukturierung des
Jugendamtes
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
4
Einrichtung i-Punkt Familie
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
Einhaltung
Projektplan
erfüllt
Bemerkung/ Erläuterung:
Die Aspekte des Sichermanagements und der Gefährdungsbeurteilungen wurden in allen Abteilungen des
Jugendamtes hinreichend berücksichtigt. Diese Zielsetzung ist verpflichtend für alle Bereiche und gilt
fortlaufend.
erfüllt
Im Rahmen der Neuausrichtung des Jugendamtes wurde die Arbeitsgrundlage KiTa-Sozialarbeit erarbeitet.
Diese Arbeitsgrundlage ist das Ergebnis eines längeren Prozesses. Die Erstellung erfolgte durch eine
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Abteilung 51 0, 51 2, 51 4 und dem FPZ. Im Rahmen der
Mitarbeiterbeteiligung konnten die Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die organisatorische
und inhaltliche Ausrichtung mit einfließen. Im Oktober wurde das Interessenbekundungsverfahren für das
Aufgabengebiet KiTa-Sozialarbeit, das dem Sozialen Dienst des Jugendamtes organisatorisch zugeordnet ist,
ausgeschrieben. Im Dezember 2015 erfolgte der Start der KiTa-Sozialarbeit in den Bezirken Mitte und
Wattenscheid. Die weitere Umsetzung erfolgt im Jahr 2016. Mit der Einführung des präventiven
sozialarbeiterischen Unterstützungsansatzes spielen die frühzeitig lebensweltorientierten Hilfen des
Jugendamtes eine bedeutende Rolle bei den Hilfestellungen.
erfüllt
Zur weiteren Neustrukturierung des Jugendamtes wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Zur Optimierung der Fallsteuerung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wurde im April 2015
mit der „Fachstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) eine zentrale Anlaufstelle beim Jugendamt
eingerichtet.
Eine Arbeitsgrundlage für Kita-Sozialarbeit wurde entwickelt und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(JHA) am 24.06.2015 vorgestellt. Die Arbeitsgrundlage zur Schul-Sozialarbeit wird erst zum späteren Zeitpunkt
erstellt.
Im Hinblick auf den präventiven Arbeitsansatz in den Bereichen Kita-Sozialarbeit und Schul-Sozialarbeit erfolgte
die Umorganisation der Bereiche 51 3 und 51 4
erfüllt
Da die Räumlichkeiten des Kinderbüros nicht mehr den räumlichen Standards entsprachen, erfolgte im Sommer
2015 die Schließung des Ladenlokals. Die räumliche Anbindung der Aufgabenschwerpunkte des Kinderbüros
an den Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe im BVZ ist beabsichtigt. Der weitere Ausbau des
Servicepoints 51 wird erst im Jahr 2016 erfolgen.
Lfd.
Nr.
Ziel/Projekt:
Audit "Familiengerechte
Kommune"
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
Einhaltung
Projektplan
erfüllt
Bemerkung / Erläuterung
Die Stadt Bochum führt das Auditierungsverfahren „Familiengerechte Kommune“ durch. Im Rahmen der
Zielsetzung des Audits wurde die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen in den verschiedenen
Handlungsfeldern angestrebt. Schwerpunktthemen waren hierbei:
Maßnahme 1.1.1 Durchführung eines Workshops mit allen beteiligten Ämtern
Der dezernatsübergreifende Arbeitskreis wurde als fester Bestandteil zum regelmäßigen Austausch und
zur Abstimmung von familienrelevanten Belangen implementiert. In ihm sind Vertreter/innen aus allen
familienrelevanten Bereichen der Stadtverwaltung vertreten. Der Austausch erfolgt einmal jährlich. Das
letzte Treffen des Arbeitskreises fand am 11.09.2015 statt. Schwerpunkthemen waren die
Berichterstattung zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen innerhalb des Audits „Familiengerechte
Kommune und die Abstimmung zur Einführung des Familien-Portals.
Die verbesserte Transparenz über die vielfältigen Beratungs-, Bildungs-, Informations-, Unterstützungs-,
und Freizeitangebote soll mit der Einrichtung eines Familien-Portals im Rahmen des Internetauftritts der
Stadt Bochum gewährleistet werden. Hierzu wurde die auf der Internetseite der Stadt Bochum
dargestellte Angebotsvielfalt für Familien neu strukturiert und diesbezüglich verschiedenen
Themenfeldern zugeordnet. Neben der transparenten Angebotsübersicht wird auch die vereinfachte
Handhabung angestrebt. Die Systematik des Familien-Portals wurde im Rahmen des
dezernatsübergreifenden Arbeitskreises abgestimmt und wird durch StA 13 umgesetzt.
Maßnahme 1.1.2 Im Rahmen der Sozialberichterstattung wurde ein detailliertes Kapitel zur
Familienberichterstattung als fester Bestandteil implementiert.
Der Sozialbericht und die jährlich erscheinende Broschüre Bochumer Ortsteile kompakt sind feste
Bestandteile der Sozialplanung und Stadtentwicklung. Es erfolgt diesbezüglich eine regelmäßige
Berichterstattung über die Prozesse in den Fachausschüssen. Der aktuelle „Sozialbericht 2015“ und die
„Bochumer Ortsteile kompakt“ sind im Dezember 2015 erschienen. Erstmalig wurde als besonderer
Schwerpunkt ein gesondertes Kapitel zum Thema Familie implementiert. Diesbezüglich wurde die
Situation von Familien in Bochum ausführlich thematisiert.
Maßnahme 2.1.2. Ein einheitliches Anmeldeverfahren für Kindertagesbetreuungsplätze in Bochum wird geprüft
(siehe Ziel/Projekt Nr. 7).
Maßnahme 3.1.3 Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020.
(siehe Ziel/Projekt Nr. 11).
Maßnahme 4.1.1 Die Umsetzung zur Einrichtung eines Kinder- und Familienbüros als feste Anlaufstelle und zur
Bündelung der Angebote für Familien wurde konzipiert.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) beauftragte das Jugendamt mit Änderungsantrag
zur Sitzung vom 04.03.2015 ein Konzept zum Kinder- und Familienbüro unter dem Prüfkriterium zu
entwickeln, ob Organisationseinheiten/ Ansprechpartner/innen aus verschiedenen Fachbereichen der
2
Lfd.
Nr.
Ziel/Projekt:
Einhaltung
Projektplan
Bemerkung / Erläuterung
Verwaltung dem Familienbüro zugeordnet werden können. In dem Prozess der Konzepterarbeitung
wurde aufgrund der Einbindung in die Jugendhilfe, der priorisierten Aufgabenschwerpunkte sowie der
Vernetzung in die verschiedenen Querschnittsämter, ein Konzept für eine zentrale Service- und
Anlaufstelle als niedrigschwelliges Serviceangebot für Familien konzipiert. Das Konzept zum
Familienbüro und zur Standortfrage wurden im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) in der
JHA-Sitzung am 04.11.2015 vorgestellt.
Maßnahme 4.1.3 Erhalt der Angebotsstruktur für Familien. Das Bildungs-, Beratungs- und
Unterstützungsangebot im Rahmen der Prävention Frühe Hilfen, Familienbildung und
Familienberatung soll erhalten bleiben.
Die Berichterstattung zur Erhaltung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“ erfolgt in Form eines
Jahresberichtes, der an der Verein Familiengerechte Kommune e.V. übersandt wird. Der Jahresbericht zur
Erhaltung des Zertifikats in Bochum wurde erstellt.
6
Personalbudget und
Personalentwicklung
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
7
Einführung eines
trägerübergreifenden
(elektronischen)
Anmeldesystems für alle
Kindertageseinrichtungen ab
01.08.2016
(Abtl. 51 2 Kindertagesbetreuung/Produktgruppe 3601
Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung)
erfüllt
Die Einhaltung des Personalkostenbudgets war für alle Fachbereiche des Jugendamtes die verbindliche
Zielsetzung für das Jahr 2015. Im Produktbereich Kinder- und Jugendhilfe konnte diese Zielsetzung realisiert
werden und am Jahresende ein rechnerischer Minderbedarf im Rahmen der Budgetbudgetierung in Höhe von
rund 1.861.740 Euro aufgezeigt werden. Die weiteren Schritte im Rahmen der Personalentwicklung konnten
verfolgt und umgesetzt werden.
erfüllt
(Vgl. Audit „familiengerechte Kommune“ Maßnahme 2.1.2. Ein einheitliches Anmeldeverfahren für
Kindertagesbetreuungsplätze in Bochum wird geprüft)
Um den Familien die Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz zu erleichtern soll die Einführung eines
zentralen, trägerübergreifenden, elektronischen Anmeldeverfahrens umgesetzt werden. Eine wichtige
Vorrausetzung hierfür ist die Kompatibilität mit dem Landesprogramm "KiBiz-Web" und umfangreiche
Abstimmungs- und Regelprozesse mit den Trägern der Bochumer Kindertageseinrichtungen, die über 90 % der
Betreuungsplätze in Bochum anbieten. Nachdem das Jugendamt mehrere Systeme von Anbietern für
Bedarfsanmeldeverfahren geprüft hat, wird beabsichtigt das Programm Kita Plus der Firma BMS Consulting
GmbH aus Düsseldorf zu beschaffen. Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und
Organisation wurde im September 2015 mit der Beschaffung beauftragt. Weiterhin sind innerhalb der Stadt
Bochum Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes in Bezug auf die neue Software zu klären.
3
Lfd.
Nr.
8
Ziel/Projekt:
Sicherstellung des
Rechtsanspruchs im Bereich
Kindertagesbetreuung
(Abtl. 51 2 Kindertagesbetreuung/Produktgruppe 3601
Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung)
9
Rahmenbedingungen für
Großtagespflegestellen
Einhaltung
Projektplan
offen
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kita-Plätzen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs, auch für
Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder, gehört zur Zielsetzung der Kita-Abteilung. Der Ausbau von
Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder zur Erreichung eines Versorgungsgrads von 40 % ist hierbei die
strategische Vorgabe der Politik. Die quantitative Umsetzung des geplanten Platzangebotes konnte nicht
umgesetzt werden. Erreicht werden konnte in diesem Alterssegment eine Betreuungsquote von 37,5 %. Um
allen Eltern auch im Jahr 2015 einen adäquaten Betreuungsplatz zu vermitteln, wenn sie dies für ihre unter
dreijährigen Kinder wünschten, konnte insbesondere auch das Platzangebot der Kindertagespflege genutzt
werden.
erfüllt
(Anlage zur Richtlinie
Beratungsgrundlage)
(Abtl. 51 2 Kindertagesbetreuung/Produktgruppe 3601
Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung)
Bemerkung / Erläuterung
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege hat in den vergangenen Jahren weiterhin eine erhebliche
Ausweitung erfahren. Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, die in familienähnlichen Strukturen,
vorrangig im Haushalt von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern, zunehmend aber auch in angemieteten Räumen,
stattfindet. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung im Bereich Kindertagespflege wurden die Rahmenbedingungen
für Kindertagespflegestellen und Großtagespflegestellen neu konzipiert. Wichtige Punkte der überarbeiteten
Kindertagespflegerichtlinie waren hierbei:
Kindertagespflege in angemieteten Räumen
Altersstruktur in der Kindertagespflege
Erhöhter Betreuungsbedarf / integrative Kindertagespflege
Vertretungsregelung / Weiterzahlung der laufenden Geldleistung
Mindestlohn
Kostenerstattung bei Anmietung externer Räumlichkeiten
Die überarbeitete „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Bochum
(Kindertagespflegerichtlinie)“ erhielt die Zustimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA) am
29.10.2015. Die geänderte Richtlinie tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
10 Neubau - Kita Am Sattelgut/
Kita Händelstraße/ Kita
Röhlinghauser Straße
(Abtl. 51 2 Kindertagesbetreuung/Produktgruppe 3601
Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung)
erfüllt
Zur adäquaten Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen, die den Anforderungen
der aktuellen Raumkonzepte entsprechen, wurden die Neubaumaßnahmen der städtischen Kindertageseinrichtungen: Kita Am Sattelgut, Kita Händelstraße und Kita Röhlinghauser Straße geplant.
Der Umzug in die Kita Händelstraße ist für März 2016 vorgesehen.
4
Lfd.
Nr.
Ziel/Projekt:
11 Umsetzung des Kinder- und
Jugendförderplans im
Hinblick auf die städt. KJFH
(Abtl. 51 3 Kinder- und
Jugendarbeit, Produktgruppe
3602)
12 Jugendberufsagentur - §13
SGB VIII
(Abtl. 51 3 Kinder- und
Jugendarbeit, Produktgruppe
3602)
13 BBM
(Abtl. 51 3 Kinder- und
Jugendarbeit, Produktgruppe
3602)
14 Ferienpass 2015
(Abtl. 51 3 Kinder- und
Jugendarbeit, Produktgruppe
3602)
15 Entwicklung von Angeboten
in den KJFH in Zusammenarbeit mit Kita-Sozialarbeit/
Schul-Sozialarbeit
(Abtl. 51 3 Kinder- und
Jugendarbeit, Produktgruppe
3602)
Einhaltung
Projektplan
erfüllt
Bemerkung / Erläuterung
(Vgl. Maßnahme 3.1.3 Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020).
Der Kinder- und Jugendförderplan als Teil der Sozialplanung des Dezernats bildet auf Grundlage der
verbindlichen Bedarfserhebung und -feststellung im Rahmen der Jugendhilfeplanung einen verlässlichen
Rahmen zur Art und des Umfangs der unterschiedlichen Angebote der Jugendförderung und setzt deutliche
Akzente in dem flächendeckenden, sozialraumorientierten Aufbau der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit.
Die temporäre Umsetzung erfolgte im Rahmen der Entwicklungen, Schwerpunktthemen und Handlungsprofilen
des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020.
erfüllt
In Kooperation mit der Bundesagentur, des Jobcenters und der Jugendhilfe der Stadt wurde unter dem Dach
der Bundesagentur für Arbeit an der Universitätsstraße die Jugendberufsagentur eingerichtet. Damit wurde eine
gemeinsame Anlaufstelle und „Schnittstelle beruflicher Orientierung“ für Jugendliche im Alter von bis zu 25
Jahren geschaffen. Die offizielle Eröffnung ist für Anfang 2016 vorgesehen.
erfüllt
Das Jugendamt war bei der diesjährigen Berufsbildungsmesse BBM erstmalig nicht der Veranstalter sondern
wirkte als Kooperationspartner der Veranstaltungs- GmbH mit. Im Rahmen der Rückschau zur BBM – „was
geht?“ 2015 lässt sich Folgendes festhalten:
67 Aussteller, 310 Ausbildungs- und Studienangebote, 50 Berufsberater der Agentur für Arbeit, die an 2
Messetagen insgesamt 1.200 persönliche Gespräche führten, 8 mögliche Termine für den Berufseignungstest,
10 Berufe im Berufsparcours und zahlreiche junge Menschen, die sich informierten, selbst ausprobierten und
vor allem viel Interesse mitbrachten.
erfüllt
Im Rahmen der Ferienpassaktion wurde auch im Jahr 2015 in den Sommerferien ein attraktives
Ferienpassprogramm geboten. Zahlreichen Aktionen und Ausflügen konnten durchgeführt werden. (Anfrage im
JHA Sitzung 04.03.2015)
offen
Durch die zeitliche Verzögerung wird die Umsetzung erst im Jahr 2016 erfolgen.
5
Lfd.
Nr.
Ziel/Projekt:
16 Produkt Hilfen zur
Erziehung, Einhaltung
finanzieller Vorgaben und
Rahmensetzungen
(Abtl. 51 4 Sozialer
Dienst/Produktgruppe 3603
Hilfen zur Erziehung)
17 Überprüfung der amb. Hilfen
mit einer Laufzeit über 3
Jahren in Kooperation mit
der AL zur Überleitung an
die Kita-Sozialarbeit
Einhaltung
Projektplan
erfüllt
Bemerkung / Erläuterung
Im Hinblick auf die Einhaltung der finanziellen Vorgaben und Rahmensetzungen wurden weitere Maßnahmen
geplant und umgesetzt. Hierzu gehört u.a. die Erarbeitung einer Grundlage für ein Rückkehrkonzept mit den
freien Trägern der Bochumer Jugendhilfe.
erfüllt
Um die potenzielle Zielgruppe für den Bereich KiTa-Sozialarbeit zu erfassen wurden alle ambulanten Fälle
geprüft. Mit der gezielten Überprüfung der Einzelfälle wurde das Fallaufkommen transparent. Dies bildete die
Grundlage für die Überleitung zum Bereich Kita-Sozialarbeit. Die Abstimmung erfolgt in Kooperation mit der
Amtsleitung.
(Abtl. 51 4 Sozialer
Dienst/Produktgruppe 3603
Hilfen zur Erziehung)
18 Werbung von Pflegeeltern
(Abtl. 51 01 Sozialpäd.
Fachdienste/Produktgruppe
3603 Hilfen zur Erziehung)
19 Reduzierung der Fallzahlen
/pro Mitarbeiter/in im Bereich
Amtsvormundschaften/
Amtspflegschaften
(Amt 51/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
20 Umsetzung der Düsseldorfer
Tabelle 2015
(Abtl. 51 1 Grundsatz und
Verwaltung)
nicht
erfüllt
Werbeaktionen zur Gewinnung von neuen Pflegeeltern konnten aufgrund von andauernden personellen
Engpässen im Jahr 2015 nicht durchgeführt werden.
offen
Im Hinblick auf die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstzahl von 50 Vormundschaften/Vormund, die sich in
der Praxis als deutlich zu hoch erwiesen hat, wird auch weiterhin die Zielsetzung angestrebt eine Fallzahl von
40 Vormundschaften/Vormund zu erreichen.
Bedingt durch die Personalsituation konnte die Zielerreichung nicht realisiert werden. Zum Jahresende lag die
Fallzahl bei 49 Vormundschaften/Vormund.
Die weitere Übernahme von Vormundschaften durch Ehrenamtler/innen wurde intensiviert und liegt aktuell bei
77. Auch die Übernahme von Vereinsvormundschaften konnte ausgeweitet werden.
erfüllt
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für die Höhe des Unterhaltes, der für die gemeinsamen Kinder nach
einer Scheidung gezahlt werden muss. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entwickelt in Zusammenarbeit mit
dem Deutschen Familiengerichtstag die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig weiter. Im Jahr 2015 wurde die
Fassung der Düsseldorfer Tabelle mit Stand vom 01.01.2015 und 01.08.2015 aktualisiert.
6
Lfd.
Nr.
Ziel/Projekt:
Begleitung und
Unterstützung des
21 Jugendamtselternbeirats /
Vorbereitung der Neuwahl
2015
Einhaltung
Projektplan
erfüllt
51 0/Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
Am 29. Oktober 2015 wurde der neue Jugendamtselternbeirat für die Wahlperiode 2015 / 2016 durch die
Elternbeiräte der Bochumer Kindertageseinrichtungen gewählt. Mitglieder des Jugendamtselternbeirates sind:
Vorsitzende:
Dr. Carola Scheer-Vesper (Evangelische Kita „Pastor Viertmann“)
Stellvertretende Vorsitzende: Monika Budde (Städt. Kita Hevener Str.) und
Hannah Simon (Städt. Kita Brünselstr.)
Schriftführer:
Karl Kraffczyk (Katholische Kita „St. Pius“)
Stellvertreter/in:.
Janine Dongart (Katholische Kita „St. Nikolaus von Flüe“)
(51 0/ Produktbereich KinderJugend- und Familienhilfe)
22 Jahresbericht des
Jugendamtes
Bemerkung / Erläuterung
erfüllt
Im Rahmen des Jahresberichtes des Jugendamtes erfolgt die umfassende Berichterstattung aus allen
Fachbereichen des Jugendamtes zur Leistungserbringung und zu Fach-, Finanz- und Qualitätskennzahlen. Des
Weiteren wird über Besonderheiten, erwähnenswerte Projekte und Maßnahmen berichtet. Der Jahresbericht
der Kinder- und Jugendhilfe 2014 wurde in der Sitzung am 24.06.2015 im JHA vorgestellt.
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