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Antrag BV Kraft für Bürger_innen 39. BVV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Kraft für Bürger_innen 39. BVV.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
07.04.16, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 04:25

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1143 Ursprung: Antrag, BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Antrag BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Beratungsfolge: 13.04.2016 BVV BVV/ 039/VII Betreff: Städtebauliche Entwicklungen an der Straße 69 in 13125 Berlin-Karow Die BVV möge beschließen: Die BVV spricht sich gegen die Errichtung einer sog. Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF bzw. WBG-MUF) auf dem Grundstück an der Straße 69 in 13125 Berlin-Karow aus, da diese auf Jahrzehnte hinaus einen städtebaulichen Missstand konstituieren würde. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt deshalb, sich bei den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung und Umwelt sowie der landeseigenen Gesobau dafür einzusetzen, dass auf diesem Grundstück keine MUF errichtet wird. Berlin, den 05.04.2016 Einreicher: BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Annette du Bosque, Axel Belger, Bodo Ziotkowski, Dr. Elisa Seibt, Benjamin Seibt, Madeleine Balke, Dr. Katrin Trenkler-Kühling, Ralf Trenkler, Cornelia Domke, Jens Woryna, Dr. Katrin Heine, Dr. Christian Heine, Jörg Woske, Dr. Gerd Merder, Annette Lange, Olaf Lange, Renate Friebe, Johannes Friebe Begründung siehe Rückseite Siehe Ausfertigung nach Beschlussfassung Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VII-1143 Begründung: Aus den Medien haben wir von den verschiedensten Listen mit Grundstücken für die Errichtung von modularen Unterkünften oder sog. tempohomes zur Unterbringung von Flüchtlingen, die in Gremien, die wir nicht kennen offensichtlich unter Beteiligung des Bezirksamtes diskutiert wurden, erfahren. Die Tatsache, dass sich in nur wenigen Wochen, die Inhalte der Listen fortlaufend geändert haben, hat nicht nur bei uns zu großem Unverständnis geführt. Mit Beschluss vom 23. Februar 2016 hat der Senat von Berlin nunmehr eine Liste für die geplanten Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen und durch die Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht (Stand: 29.2.20161). Hierin findet sich, wenn auch mit unzutreffender Postleitzahl, das Grundstück NeuKarow, Straße 69, das der Gesobau gehört und für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in modularer Bauweise (WBG-MUF) mit einer Kapazität für 500 Migranten vorgesehen ist. Wir Karower halten diesen Standort für denkbar ungeeignet. Aktuelle Nutzung und stadtklimatische Wirkungen: Der nördliche Teil des Grundstücks mit einer Gesamtfläche von ca. 77.000qm ist derzeit in Teilen (etwa die Hälfte des Grundstücks) bewaldet oder durch vorwaldliche Strukturen geprägt und wird als Koppel für Pferde genutzt. In direkter Nachbarschaft befindet sich der geschützte Landschaftsbestandteil „Karower Teichberg“. Schutzzweck dieser Verordnung ist, den Beitrag des Landschaftsbestandteiles zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes dauerhaft zu sichern und die von dem Landschaftsbestandteil ausgehende visuelle und ökologische Belebung des Orts- und Landschaftsbildes zu erhalten. Geschütz wird der Landschaftsbestandteil in seiner Gesamtheit sowie die für diesen Lebensraum typischen Tier- und Pflanzenarten und die Wasserfläche im einzelnen (§3 der Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils vom 5. September 1994). Der südliche Teil des Grundstücks entlang der Straße 52 wird landwirtschaftlich bewirtschaftet. Es ist Bestandteil des Kaltluftentstehungsgebietes "Neue Wiesen" in der Achse östlich der B2 und wirkt über die Ortsteile Blankenburg und Heinersdorf als Frischluftschneise für die Innenstadt Berlins. Im direkten Umfeld des Grundstücks befindet sich ein Siedlungsgebiet mit geringer baulicher Dichte, das durch Einfamilienhäuser und eine verkehrliche Erschließung mit geringer Qualität und Leistungsfähigkeit geprägt ist. Soziale Infrastruktur und verkehrliche Erschließung: Im weiträumigen Umfeld des Grundstücks an der Straße 69 befinden sich weder Kitas noch Schulen, Bibliotheken, Volks- oder Musikhochschulstandorte, Jugendfreizeiteinrichtungen oder sonstige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Die im Ortsteil Karow befindlichen Schulstandorte sind bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Der Zuzug durch Nachverdichtung in den bestehenden Siedlungsgebieten hält unvermindert an und wird die Situation weiter verschärfen. Eine verkehrliche Erschließung, insbesondere durch Angebote des ÖPNV, ist weder östlich auf dem Gebiet des Bezirks Lichtenberg noch westlich auf dem Gebiet des 1 https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/nachrichten/fluechtlingsunterbringung-uebersicht.pdf Bezirks Pankow gegeben. Lediglich eine nicht vollständig hergestellte Stadtstraße erschließt das Grundstück. Die baustellenbedingten Logistikverkehre müssten über diese Straße abgewickelt werden. Mit einer Verbesserung der verkehrlichen Erschließung kann aufgrund der baulichen Situation der Straßen und der zur Verfügung stehenden Flächen auch perspektivisch nicht gerechnet werden. Bereits heute ist die verkehrliche Infrastruktur in der Region Karow/Buch/Blankenburg überlastet. Langfristige Entwicklungen: Das Grundstück an der Straße 69 ist in der sogenannten Konsens-Dissens-Liste als potentieller Wohnbaustandort verzeichnet. Wir begrüßen eine maßvolle und ortsübliche Bebauung zur Schaffung von Wohnraum für unseren wachsenden Bezirk. Eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung dieser großen Fläche kann aber nur durch entsprechende städtebauliche Konzepte erfolgen. Diese liegen nicht vor und sind nach unserem Kenntnisstand auch bisher nicht beauftragt. Im Rahmen dieser Konzepte wären insbesondere auch Fragen der sozialen und verkehrlichen Infrastruktur sowie der Versorgung mit Einrichtungen des Einzelhandels für den Zuzug zu klären. Die bauliche Dichte einer sog MUF würde das ortsüblich Maß bei Weitem übersteigen. Ist die Bevölkerungsdichte derzeit in der Region bei etwa 10.000 Einwohner/km² würde sie durch die dauerhafte Errichtung eines modularen Baus auf einer Fläche von 5.000m² auf 100.000 Einwohner pro km² ansteigen. Dies wird unsere Region massiv und dauerhaft überfordern und damit die gewünschte Integration von Menschen mit Bleibeperspektive unmöglich machen. Die von Senator Geisel propagierte Nachnutzung der massiven Bauten durch Studenten erscheint uns zudem an diesem Standort aufgrund der nicht vorhandenen Infrastruktur und der unverhältnismäßig weiten Wege zu Hochschulen und Universitäten für unrealistisch. Wir, die einreichenden Karower Bürgerinnen und Bürger erkennen an, dass zahlreiche Menschen, die aus Angst um ihr Leben aus Kriegsgebieten flüchten, in Berlin und auch im Ortsteil Karow Schutz und Wohnraum finden müssen. Hierzu möchten auch wir unseren Beitrag leisten. Dies kann aber nur gelingen, wenn nicht schon jetzt städtebauliche Tatsachen mit einer Perspektive von mehreren Jahrzehnten geschaffen werden, die eine nachhaltige und integrative Entwicklung in unserem Ortsteil ohne die Berücksichtigung der Anforderungen an die soziale und verkehrliche Infrastruktur verhindern. Deshalb halten wir die Errichtung einer sog. Modularen Unterkunft für unverträglich und schlagen stattdessen vor, das Grundstück für ein sog. tempohome zu nutzen und währenddessen ein tragfähiges Konzept für die städtebauliche Entwicklung des Areals zu entwickeln. Hier bringen wir uns gern erneut ein und bitten Sie herzlich um Zustimmung zu unserm Antrag.