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Antrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen, 39 BVV am 13.04.2016.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen, 39 BVV am 13.04.2016.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
07.04.16, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 04:26

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1142 Ursprung: Antrag, BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Antrag BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Beratungsfolge: 13.04.2016 BVV BVV/ 039/VII Betreff: Reinigung der Jugendverkehrsschule Pankow von sog. Graffiti Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, das Betriebsgebäude der Jugendverkehrsschule Pankow, Straße vor Schönholz 20, 13158 Berlin, innerhalb des laufenden Jahres 2016 einer Entfernung der aufgebrachten sog. Graffiti zu unterziehen. Weiterhin ist ein Konzept zur mindestens entsprechend jährlichen Reinigung im Bedarfsfalle zu entwickeln. Berlin, den 05.04.2016 Einreicher: BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen Beatrix Kensy und Andreas Kramer Begründung siehe Rückseite Siehe Ausfertigung nach Beschlussfassung Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VII-1142 Begründung: Das Betriebsgebäude der Jugendverkehrsschule Pankow ist seit Jahren insbesondere auf den südöstlichen und nordöstlichen Seiten der Fassade mit großflächigen sog. Graffiti versehen. Wie im Falle anderer bezirkseigener Gebäude kommt aufgrund dessen Eigenschaft als Immobilie der Öffentlichen Hand dem Bezirk eine besondere Sorgfalts- und Erhaltungsaufgabe betreffend den Baukörper zu, die den optischen Eindruck des Gebäudes einschließt. Das gilt für das betreffende Gebäude in erhöhtem Maße, als die Jugendverkehrsschule als Solitär zwischen Bahnbetriebsgelände und Schönholzer Heide in besonderer Weise das Augenmerk von passierenden Verkehrsteilnehmer(inne)n auf sich zieht. Als Spezifikum von Bildungseinrichtungen im weiteren Sinne ist ergänzend der pädagogische Auftrag der Einrichtung, deren Lernatmosphäre wie pädagogische Stringenz durch einen auch äußerlich gepflegten Eindruck unterstützt wird, zu berücksichtigen. Das bisherige Konzept des Objektmanagements sah offensichtlich eine mindestens jährliche Entfernung sog. Graffiti nicht vor. Ein künftiger mindestens jährlicher Reinigungsturnus (im Bedarfsfalle) belegt im Sinne eines Minimalansatzes, dass der Eigentümer auch künftig nicht auszuschließende Verunreinigungen durch sog. Graffiti nicht stillschweigend akzeptiert, sondern zumindest wahrnimmt und turnusmäßig zu beseitigen gewillt ist. Hinsichtlich der mit Erstreinigung und Reinigungskonzept verbundenen Ausgaben soll der vorgeschlagene feste Reinigungsturnus eine verlässliche Kalkulationsbasis ermöglichen.