Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen, 39 BVV am 13.04.2016.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
07.04.16, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 04:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1142
Ursprung:
Antrag, BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen
Antrag
BV Johannes Kraft (Fraktion der
CDU) für Bürger_innen
Beratungsfolge:
13.04.2016
BVV
BVV/ 039/VII
Betreff: Reinigung der Jugendverkehrsschule Pankow von sog. Graffiti
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Betriebsgebäude der Jugendverkehrsschule Pankow,
Straße vor Schönholz 20, 13158 Berlin, innerhalb des laufenden Jahres 2016 einer
Entfernung der aufgebrachten sog. Graffiti zu unterziehen.
Weiterhin ist ein Konzept zur mindestens entsprechend jährlichen Reinigung im
Bedarfsfalle zu entwickeln.
Berlin, den 05.04.2016
Einreicher: BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen
Beatrix Kensy und Andreas Kramer
Begründung siehe Rückseite
Siehe Ausfertigung nach Beschlussfassung
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Drs. VII-1142
Begründung:
Das Betriebsgebäude der Jugendverkehrsschule Pankow ist seit Jahren insbesondere
auf den südöstlichen und nordöstlichen Seiten der Fassade mit großflächigen sog.
Graffiti versehen.
Wie im Falle anderer bezirkseigener Gebäude kommt aufgrund dessen Eigenschaft als
Immobilie der Öffentlichen Hand dem Bezirk eine besondere Sorgfalts- und
Erhaltungsaufgabe betreffend den Baukörper zu, die den optischen Eindruck des
Gebäudes einschließt. Das gilt für das betreffende Gebäude in erhöhtem Maße, als die
Jugendverkehrsschule als Solitär zwischen Bahnbetriebsgelände und Schönholzer
Heide in besonderer Weise das Augenmerk von passierenden
Verkehrsteilnehmer(inne)n auf sich zieht.
Als Spezifikum von Bildungseinrichtungen im weiteren Sinne ist ergänzend der
pädagogische Auftrag der Einrichtung, deren Lernatmosphäre wie pädagogische
Stringenz durch einen auch äußerlich gepflegten Eindruck unterstützt wird, zu
berücksichtigen.
Das bisherige Konzept des Objektmanagements sah offensichtlich eine mindestens
jährliche Entfernung sog. Graffiti nicht vor. Ein künftiger mindestens jährlicher
Reinigungsturnus (im Bedarfsfalle) belegt im Sinne eines Minimalansatzes, dass der
Eigentümer auch künftig nicht auszuschließende Verunreinigungen durch sog. Graffiti
nicht stillschweigend akzeptiert, sondern zumindest wahrnimmt und turnusmäßig zu
beseitigen gewillt ist.
Hinsichtlich der mit Erstreinigung und Reinigungskonzept verbundenen Ausgaben soll
der vorgeschlagene feste Reinigungsturnus eine verlässliche Kalkulationsbasis
ermöglichen.