Daten
Kommune
Kreis Unna
Dateiname
Niederschrift Ausschuss öffentlich.pdf
Größe
271 kB
Erstellt
07.04.16, 23:16
Aktualisiert
27.01.18, 23:27
Stichworte
Inhalt der Datei
06.04.2016
Niederschrift 001/2016
Jugendhilfeausschuss
am 09.03.2016 | Kreishaus Unna | Freiherr-vom-Stein-Saal C.001-C.003 |
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Beginn 16:00 Uhr
Ende 18:15 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender
Herr Theodor Rieke
Kreistagmitglieder SPD
Frau Aileen Droll
Frau Ursula Lindstedt
Frau Manuela Werbinsky
Vertretung für Herrn Norbert Enters
anwesend bis 17.55 Uhr
Kreistagmitglieder CDU
Frau Claudia Gebhard
Herr Jan-Eike Kersting
Herr Olaf Lauschner
anwesend bis 16.55 Uhr
Kreistagmitglieder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Sandra Heinrichsen
Kreistagmitglieder GFL-Lünen / UWG-Selm
Herr Kunibert Kampmann
Ordentliches Mitglied
Frau Rosemarie Böhme
Frau Wibke Knoche
Herr Dirk Lampersbach
Frau Petra Stoltefuß
Stellvertretendes Mitglied
Herr Mario Lerch
Vertretung für Herrn Sebastian Richter
Frau Roswitha Ritter
Beratendes ordentliches Mitglied
Herr Marc Beckmann
Herr Roland Froch
anwesend bis 17.55 Uhr
Herr Huu Phuoc Josef Le
Herr Detlef Maidorn
Frau Birgit Mescher
anwesend bis 17.30 Uhr
Frau Barbara Potthoff
Herr Heiner Redeker
anwesend bis 18.05 Uhr
Frau Heike Redlin
anwesend bis 18.00 Uhr
Herr Alexander Schieweck
Beratendes stellvertretendes Mitglied
Sigrid Köhler
Vertretung für Frau Dr. Petra Winzer-Milo
Gäste
Herr Thomas Seitz, Rödl & Partner
Frau Yvonne Romé, Fachbereich Familie und Jugend,
Treffpunkt Windmühle
Verwaltung
Herr Torsten Göpfert, Dezernent
Frau Sandra Waßen, Fachbereichsleiterin
Herr Gerhard Steiner, Sachgebietsleiter
Frau Birgit Diers, Schriftführerin
Herr Rieke begrüßt die anwesenden Damen und Herren und eröffnet die Sitzung. Er teilt mit, dass die Einladung zu der Sitzung fristgemäß verschickt wurde. Da sich auf seine Frage hin niemand meldet, dem die
Einladung nicht fristgerecht zugegangen ist, stellt er die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Änderungen oder Ergänzungen in der Tagesordnung ergeben sich
nicht, so dass wie folgt beraten wird:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Punkt 2
Wirkungsorientiertes Controlling;
Bericht der Fa. Rödl & Partner
Punkt 3
Flüchtlinge im Kreis Unna - Aktuelle Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede;
mündlicher Bericht
Punkt 4
032/16/1
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum 01. August 2016
Punkt 5
028/16
Projekt "Schulbegleitung im Kreis Unna (SchubiKU)"
Punkt 6
031/16
Tätigkeitsbericht des Fachbereichs Familie und Jugend für das Jahr 2015
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Punkt 7
157/15/1
Übertragung von Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII in Verbindung mit § 42
SGB VIII an anerkannte freie Träger;
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Punkt 8
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 9
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Öffentlicher Teil
Punkt 1
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich nicht.
Punkt 2
Wirkungsorientiertes Controlling;
Bericht der Fa. Rödl & Partner
Erörterung
Herr Seitz berichtet zum aktuellen Stand des externen wirkungsorientierten Controllings anhand einer Folienpräsentation. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Es gebe den Anspruch, am
Ende einen Jugendhilfebericht aus den einzelnen Steuerungsimpulsen aufstellen zu können. Es würde definitiv nicht über Änderungen von Fallbeständen gesprochen, sondern über konkrete Daten.
Bezugnehmend auf Folie 7 führt Herr Steiner aus, dass speziell die Entwicklung des Pflegekinderdienstes in
den letzten Jahren ein großes Anliegen sei. Im Jahr 2011 hätten zum Beispiel 53,3 Kinder im Jahresdurchschnitt und 2015 sogar 95,2 Kinder den Bereich des Kinderpflegedienstes zugeordnet werden können. Den
Bereich müsse man aber dennoch differenziert betrachten. Die angeführte Quote von 69,4 Prozent zeige
das Feld, für das der Kreis Unna zuständig sei. An einer Weiterentwicklung werde ständig gearbeitet, obwohl
es personalbedingte Grenzen gebe. Zur Folie 9 erläutert Herr Steiner, dass Fallabbrüche häufig damit zusammenhingen, dass der Druck zur Hilfeannahme entfalle. Viele Eltern zum Bespiel würden einen Rückzieher machen, da es ihnen zu anstrengend würde. Hier müsse nach einem geordneten Abschluss geschaut
werden. Die Fallabbrüche durch das Jugendamt hingen definitiv mit einer fehlenden Mitarbeit der Eltern bzw.
Kinder zusammen.
Empfehlenswert sei aus Sicht des Controllings eine Auflistung darüber, wie viele von den Fallabbrechern
definitiv zurückkämen, ergänzt Herr Seitz.
Die Thematik „Gesundheit“ stünde sehr weit oben, so Herr Steiner (Folie 11 ff.). Hier müsse eine Unterstützung der Pflegefamilien erfolgen.
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Herr Beckmann äußert, dass es beim SGB II-Bezug in den Gruppen „Alleinerziehende“ und „Migration“ (Folie 15) durchaus zu Überschneidungen kommen könne.
Herr Seitz antwortet, dass die Mitarbeiter bei jeder Fallaufnahme zur Abfrage aller Kriterien angehalten seien, nur so könne eine detaillierte Auswertung der Grunddaten erfolgen. Es könne auch durchaus zu Doppelungen kommen, wenn ein Fall sowohl der einen als auch der anderen Gruppe zuzuordnen sei.
Herr Steiner bezieht sich auf die Zahl der Inobhutnahmen (26 Prozent). In diesen Fällen läge immer eine
konkrete Gefährdung vor. Bei über einem Viertel der Fälle handele es sich um Inobhutnahmen. Des Weiteren spricht er den Bereich der Alleinerziehenden an. Hier müsse geschaut werden, wo es auch außerhalb
der Jugendhilfe Unterstützungsangebote für Alleinerziehende gebe. Im Bereich der sozialen Gruppenarbeit
sei eine Gruppe, speziell für Mütter die einer entsprechenden Unterstützung bedürfen, eingerichtet worden.
Herr Seitz fasst zusammen, dass es dem Kreisjugendamt gelinge, die Defizitstrukturen abzubauen (Folie 17
ff.). Die Hilfeleistungen würden ab einem bestimmten Niveau beendet und auch das sei wichtig. Alle Defizite
könne man nicht beseitigen, egal wie viele Mittel zum Einsatz kämen.
Es fänden regelmäßige Qualitätsgespräche mit den Trägern statt, so Herr Steiner. Bei dem auf der Folie 22
angeführten Träger 102 handele es sich um einen stationären Träger. Dieser Träger nehme auch Jugendliche auf, denen bereits in den anderen Einrichtungen keine Aufnahme mehr gewährt würde.
Frau Waßen ergänzt, dass innerhalb der Gespräche auch die Entwicklung der vergangenen Jahre betrachtet
würde, um entsprechend reagieren zu können.
Zusammenfassend sei das Thema „Vollzeitpflege“ bedeutend, so Herr Seitz. Hier müsse versucht werden,
die Verhältnisse weiter positiv zu beeinflussen. Ebenfalls müsse die Datenauswertung vorangetrieben werden. Es gebe Möglichkeiten die Datenbank auszubeuten, damit man möglichst schnell entsprechende Befunde erhalte. So könnten die Ressourcen zur Bewertung der Befunde eingesetzt werden.
Herr Rieke bedankt sich für die Ausführungen bei Herrn Seitz sowie Herrn Steiner und fragt nach, ob Herr
Seitz bereits signifikante Änderungen nennen könne.
Die Führungskräfte würden sich ständig mit der Entwicklung beschäftigen, so Herr Seitz. Das externe Controlling unterstütze durch Informationen und die Umsetzung erfolge durch die Führungskräfte. Die Dynamik
hätte seiner Ansicht nach zugenommen und der eingeschlagene Weg sei richtig.
Auf Nachfrage von Herrn Rieke erläutert Herr Steiner die aus dem externen Controlling entstandenen Änderungen. Das Jugendamt erhalte entsprechende Informationen zur besseren Weiterentwicklung. Über Jahre
hätte man Heimunterbringungen reduzieren und stabil halten können. Gegenüber anderen Jugendämtern
sei der Kreis Unna in dem Bereich sehr gut aufgestellt.
Hinweis zu Folie 8, unterer Rand: Das Jahr 2005 bitte durch 2015 ersetzen!
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Punkt 3
Flüchtlinge im Kreis Unna - Aktuelle Situation von Kindern, Jugendlichen
und Familien in Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede;
mündlicher Bericht
Erörterung
Herr Göpfert führt aus, dass bereits über die seit dem 01.11.2015 geltende Rechtsänderung zur gleichmäßigen Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf alle Jugendämter in Deutschland berichtet worden sei. Aufnahme und Verteilung erfolgen über konkret festgelegte Quoten. Der Kreis Unna habe derzeit
seine Aufnahmequote erfüllt, das Soll liege bei 41 Kindern und der Kreis Unna hätte bereits 42 Kinder aufgenommen. Aufgrund der Kapazitäten könnten nicht alle minderjährigen Flüchtlinge im Kreis Unna untergebracht werden. Daher seien einige Flüchtlinge regional vermittelt worden. Die alltägliche Arbeit des Jugendamtes würde durch die Flüchtlingssituation zusätzlich belastet. Aus diesem Grunde solle der Bereich „Vormundschaften“ und „Allgemeiner Sozialer Dienst“ überplanmäßig personell verstärkt werden. Überplanmäßig
deswegen, weil durchaus mit einer Kostendeckung zu rechnen sei. Kurzfristig solle der Bereich „Allgemeiner
Sozialer Dienst“ mit einer Vollzeitstelle und der Bereich „Vormundschaften“ mit einer halben Stelle ausgewiesen werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches seien mit sehr hohem Engagement tätig
und würden versuchen vieles möglich zu machen - das gelte auch für die Führungsebene. Es handele sich
um eine sehr schwierige, zeitaufwendige und intensive Arbeit und daher möchte er an dieser Stelle allen ein
herzliches Dankeschön aussprechen.
Auf Nachfrage von Frau Lindstedt äußert Herr Göpfert, er gehe davon aus, dass die Finanzierung der eineinhalb Stellen grundsätzlich auskömmlich und somit gedeckt sein müsse.
Herr Göpfert antwortet auf Nachfrage von Herrn Kampmann, dass die im Kreis Unna untergebrachten
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sich alle noch im Clearing-Verfahren befänden und stationär untergebracht würden. Was wirklich mit den Kindern und Jugendlichen aus Sicht der Jugendhilfe geschehe, könne somit erst in den kommenden Wochen und Monaten geklärt werden. Ob die neu geschaffenen eineinhalb
Stellen ausreichend seien, zeige die weitere Entwicklung. Er würde, falls es zukünftig erforderlich sei, definitiv weiteres Personal zur Verfügung stellen, um eine adäquate Betreuung aller Kinder und Jugendlichen
sicherstellen zu können. Die gesamte Arbeitsbelastung wolle er in einem verträglichen Maße halten.
Frau Romé berichtet anhand einer Folienpräsentation, die der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist. Das
„Team Ehrenamt“ (Folie 7) betreibe eigenständig einen Kiosk sowie eine Bücherei. Bezugnehmend auf Folie
9 teilt sie mit, dass die Elternarbeit gerade in Bezug auf die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien ein wichtiges Thema sei. Gerade beim Ausfüllen von Anträgen, Formularen usw. sei Hilfe erforderlich. Frau Romé berichtet
zum Filmprojekt „Über den Tellerrand“ (Folie 11 ff.). Der gedrehte Kurzfilm werde auch direkt im Anschluss
an ihren Bericht gezeigt. Die Filmpremiere habe im November 2015 unter dem Motto „Wir schauen über den
Tellerrand“ stattgefunden. Anlässlich der Filmpremiere hätten die Eltern ein internationales Büffet errichtet
und alle Beteiligten, sowohl Kinder als auch Eltern, seien sehr stolz gewesen.
Herr Rieke bedankt sich bei Frau Romé und führt aus, dass der Film zeige, wie praktische Arbeit ohne Lamentieren und gegenseitige Vorwürfe möglich sei. Es werde daran gearbeitet, dass es auch in unserem
Jugendamtsbezirk weiterhin gut funktioniere.
Herr Göpfert bedankt sich ebenfalls bei Frau Romé sowie bei allen Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes 51.1. Der Bericht und auch der Film zeige, wie gut die Arbeit mit Kindern und insbesondere mit neu
zugewanderten Kindern funktionieren könne. Die Einrichtung „Treffpunkt Windmühle“ in Fröndenberg/Ruhr
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sei stark verwurzelt, aber es gebe durchaus räumliche Grenzen. Die dortigen Angebote fänden großen Zuspruch und die Anzahl der Besucher steige. Vorgesehen sei die Erweiterung um zwei Gruppenräume, die
Ausweitung des Café- und Küchen-Bereiches sowie die Schaffung zusätzlicher Lagermöglichkeiten. Diese
gemeinsamen Überlegungen der Stadt Fröndenberg/Ruhr und dem Kreis Unna müssten zusammengebracht
werden. Es gebe das Programm „Hilfen im Städtebau für Integrationen von Flüchtlingen“ des Landesbauministeriums, das die Möglichkeit biete, die Ansätze weiterentwickeln zu können. Aus diesem Grunde sei ein
Projektantrag auf den Weg gebracht worden. Das Programm solle in den Jahren 2016, 2017 und 2018 realisiert werden. Sollte der Zuschlag erteilt werden, dann könne tatsächlich eine überschaubare bauliche Erweiterung verwirklicht werden. Darüber hinaus könne die kommunale Integrationsarbeit der Stadt Fröndenberg/Ruhr örtlich an das Jugendzentrum angegliedert werden. Dann beabsichtige die Stadt Fröndenberg/Ruhr die Einrichtung einer Vollzeitstelle einer/eines Sozialpädagogin/Sozialpädagogen. Der Projektantrag sei über einen Ratsbeschluss der Stadt Fröndenberg/Ruhr gestellt worden, weil nur Städte und Gemeinden antragsberechtigt seien. Bei einem Antragserfolg würde selbstverständlich eine formale Beteiligung
der entsprechenden Gremien folgen. In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses werde berichtet.
Auf Nachfrage von Herrn Kersting erörtert Herr Göpfert, dass alle drei Jugendamtskommunen grundsätzlich
gut aufgestellt seien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen. In Fröndenberg/Ruhr habe sich die Herausforderung einer baulichen Erweiterung
deshalb gestellt, weil diese Einrichtung einen exorbitanten Zuspruch erfahre. Wenn die Arbeit qualitativ gesichert und zukünftig in der Form weitergeführt werden solle, dann benötige man eine räumlich geänderte
Ausgangslage. Hinzu käme, dass die Stadt Fröndenberg/Ruhr ihre Integrationsarbeit neu aufstellen möchte.
An den beiden Standorten in Holzwickede und Bönen gebe es derartige Kapazitätsprobleme nicht. Bisher
läge ihm auch keine Interessenbekundung für einen derartigen Antrag aus diesen beiden Gemeinden vor.
Frau Lindstedt ergänzt, dass die Fristen für eine Beantragung zu diesem Programm sehr kurz gefasst gewesen seien. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hätte zunächst einen eigenen Antrag für einen anderen Standort
formuliert. Es spräche auch vieles für eine Anbindung an den „Treffpunkt Windmühle“. Den gemeinsam gestellten Antrag halte sie demnach für äußerst sinnvoll.
Frau Gebhard gehe davon aus, dass auch mit den beiden Gemeinden Holzwickede und Bönen eine Zusammenarbeit möglich sei.
Die Verwaltung werde sich keiner sinnvollen Kooperation mit den Kommunen verschließen, so Herr Göpfert.
Punkt 4
032/16/1
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum 01. August 2016
Erörterung
Herr Rieke weist auf die geänderte Drucksache 032/16/1 hin und teilt mit, dass zurzeit keine Wartelisten mit
unversorgten Kindern vorlägen.
Frau Waßen führt aus, dass heute über die Meldung der Angebotsstruktur und der Betreuungszeiten entschieden werde. Dieser Beschluss müsse immer vor dem 15. März gefasst werden, denn zu diesem Zeitpunkt erfolge die Meldung an das Landesjugendamt. In die Ergänzung seien die von den Einrichtungen gemeldeten Änderungen der Betreuungszeiten eingepflegt worden. Erfreulich sei, dass allen Kindern die zum
Kindergartenjahr 2016/2017 einen Betreuungsplatz hätten haben wollen, ein Platz hätte angeboten werden
können. Im u3-Bereich stünden 401 Plätze zur Verfügung, im letzten Jahr seien es 418 gewesen. Der Rück-
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gang begründe sich darin, dass das Landesjugendamt darauf achte, Überbelegungen abzubauen. Durch
eine Anhebung der Plätze in der Tagespflege von 94 auf 110 Plätze hätte der Platzrückgang abgefangen
werden können. Im gesamten Jugendamtsbezirk existiere im u3-Ausbau für das nächste Kindergartenjahr
eine Versorgungsquote von 43,2 Prozent. In Bönen gebe es im u3-Bereich eine Betreuungsquote von 38,6
Prozent, in Fröndenberg von 42,1 Prozent und in Holzwickede von 50,5 Prozent.
Beschluss
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgelegten Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2016/17.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 5
028/16
Projekt "Schulbegleitung im Kreis Unna (SchubiKU)"
Erörterung
Herr Göpfert erläutert die Drucksache und teilt mit, dass es sich bei der Schulbegleitung um einen der Bereiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland handele, der am wenigsten reglementiert sei. Man befände
sich sozusagen in einem freischwebenden Raum und jeder mache mit den Leistungsanbietern das was finanzierbar und inhaltlich vertretbar sei. Hier müsse eine einheitliche Basis geschaffen werden, denn alle
Kinder hätten dieselben Ansprüche. Und daher bestünde grundsätzlicher Handlungsbedarf. Man könne nicht
auf eine Lösung warten und daher werde dieses Projekt vorgeschlagen. Es sollen alle Akteure, Eltern und
Kinder, Schulen als Einsatzort, Leistungserbringer als Dienstleister, Jugendhilfeträger und Sozialhilfeträger
des Kreises als Finanziers in einem Projekt versammelt werden. Das Projekt sei nicht mal eben so durchführbar und daher enthalte der Beschlussvorschlag eine Personalermächtigung im Umfang von maximal
einer zusätzlichen Stelle sowie eine maximale dreijährige Projektlaufzeit. Herr Göpfert führt aus, dass zu
dieser Thematik bereits im Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung am 02.03.2016 diskutiert
worden sei. Dieser habe den Beschluss mit einer Änderung im zweiten Absatz beschlossen. Er verliest den
Änderungsvorschlag.
Die CDU-Fraktion schließt sich dem geänderten Beschlussvorschlag an, so Herr Kersting.
Auch die Fraktion GFL-Lünen / UWG-Selm stimmt dem geänderten Beschlussvorschlag zu, so Herr Kampmann. Er bedauere, dass die Verwaltung dadurch einen sehr hohen Arbeitsaufwand habe und die Aufgabe
ohne zusätzliches Personal eigentlich kaum ausführbar sei.
Herr Rieke stimmt Herrn Kampmann zu, sehe aber zurzeit keine andere Möglichkeit.
Beschluss
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschluss, unter Berücksichtigung der im 2.
Absatz formulierten Änderung, vorzuschlagen:
Das Projekt „Schulbegleitung im Kreis Unna (SchubiKU)“ wird auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Projektbeschreibung beschlossen.
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Der Landrat wird beauftragt, für einen Projektzeitraum von bis zu 3 Jahren Personalressourcen im Umfang
von maximal 1,0 Vollzeitäquivalent bereit zu stellen. Die Gesamtpersonalaufwendungen für 2016 erhöhen
sich dadurch nicht.
Über den Projektverlauf ist regelmäßig in den Ausschüssen für Soziales, Familie und Gleichstellung, Bildung
und Kultur sowie im Jugendhilfeausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Punkt 6
031/16
(1 Enthaltung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Tätigkeitsbericht des Fachbereichs Familie und Jugend für das Jahr 2015
Erörterung
Herr Göpfert führt aus, dass der Bericht unvollständig sei und daher sei vor der Sitzung eine zusätzliche
Anlage zur Drucksache verteilt worden. Diese ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Es gehe um das
Betreuungsgeld, die Zahlen hätten bei Erstellung der Drucksache noch nicht vorgelegen. Seit dem
21.07.2015 dürfe das Betreuungsgeld nicht mehr ausgezahlt werden. Zu diesem Stichtag habe das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für nicht verfassungskonform erklärt. Der Bund hätte sich dennoch
bereit erklärt, den Ländern die bereits veranschlagten Mittel für Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zur
Verfügung zu stellen. So sei es dazu gekommen, dass das Land Nordrhein-Westfalen die KiBiz-Pauschalen
einseitig für drei Jahre um 2,8 Prozent aufgestockt hätte. Diese Mittel kämen 1:1 aus dem vorgenannten
Etat. Er weist darauf hin, dass viele Anliegen aus dem Bereich „Hilfen zur Erziehung“ durch frühe Steuerung,
frühe Hilfen bzw. ausgeweitete Beratungsangebote nicht zum Hilfefall würden. Dennoch gebe es trotz guter
Präventionsarbeit konstante Fallzahlen und daran müsse gearbeitet werden. Der Fallanteil komplexer Problemlagen in Familien steige bundesweit deutlich an. Im vorliegenden Tätigkeitsbericht könne man dies an
den Fallzahlen der Psychologischen Beratungsstelle, der Schulbegleitung sowie an dem Bereich der Jugendgerichtshilfe erkennen. Die Fälle hinter denen komplexe Schwierigkeiten von Tätern steckten, bei denen eigentlich psychische Störungen vorlägen, nähmen insgesamt zu. Dabei handele es sich insbesondere
um sexualisierte Gewalt, Kapitaldelikte, wo auch das Gericht nur noch im Ausnahmefall eine Bewährungsstrafe vorsähen. Dieser bundesweite Trend bereite ihm persönlich am meisten Sorgen und hier fehlten allen
Beteiligten entsprechende Antworten. In 2016 werde man sich mit folgenden Themen beschäftigen: Problemlagen neu zugewanderter Eltern und Kinder (Bereiche: Hilfen zur Erziehung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung), Optimierung der Hilfeangebote (im Sinne der Wirkungsorientierten Steuerung), Schulbegleitung und Pflegefamilien. Zur Thematik „Pflegefamilien“ ergänzt Herr Göpfert, dass er in
diesem Bereich im Rahmen der nächsten Stellenplanberatungen möglicherweise eine Stellenausweitung
vorschlagen werde. Bei den Pflegefamilien handele sich um ein Fokusthema der Verwaltung und würde
voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte thematisiert.
Herr Kampmann teilt mit, dass die Fallzahlen der Psychologischen Beratungsstelle zugenommen hätten und
auch weiterhin stiegen. Die durchschnittliche Wartezeit läge bei drei Monaten und die halte er für zu lang,
zumal Hilfen meistens unverzüglich benötigt würden. Auch hier müsse die Stellenfrage geklärt werden. Er
möchte wissen, wie die zukünftige Planung für diesen Bereich aussehe.
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Herr Göpfert führt aus, dass zum 01.10. vergangenen Jahres eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet worden sei. Dadurch hätte etwas Entspannung in den Bereich gebracht werden können. Zurzeit gebe es diesbezüglich keine Daten. Er gehe davon aus, dass sich die Daten im Jahresbericht 2016 anders darstellen
ließen.
Frau Lindstedt weist darauf hin, dass man die Haushaltsberatungen für die Erhaltung der Treffpunkte nutzen
sollte. Der Erhalt dieser Treffpunkte sei besonders wichtig. Es handele sich dabei auch nicht um die größten
Kostenfaktoren, sondern sie brächten einfach den größten Nutzen. An dieser Stelle würden Einsparungen zu
Verlusten führen.
Herr Kersting bedankt sich für den Tätigkeitsbericht und führt folgende Herausforderungen an: Zum Einen
die besorgniserregenden Trends, die sich auch bundesweit zeigten und zum Anderen der Umgang mit
Flüchtlingskindern. Er fragt nach, ob die Verwaltung im Sommer 2016 für die Beratungen zum Haushalt 2017
einen Zwischenbericht abgeben könnte.
Herr Göpfert antwortet, dass das möglich sei. Zum Einen gebe es zum Stichtag 30.06.2016 einen Budgetbericht und zum Anderen könne ein Bericht mit entsprechenden Kennzahlen und Daten im Jugendhilfeausschuss gegeben werden.
Der Tätigkeitsbericht des Fachbereichs Familie und Jugend für das Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 7
157/15/1
Übertragung von Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII in Verbindung mit
§ 42 SGB VIII an anerkannte freie Träger;
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Erörterung
Die Inobhutnahme, die auch bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolge sei eine hoheitliche Maßnahme, so Frau Waßen. Das damit verbundene Clearing-Verfahren sei Bestandteil der Inobhutnahme. Wenn
diese Aufgabe an freie Träger der Jugendhilfe delegiert würde, dann benötige man dafür einen entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Und da bereits im letzten Jahr Inobhutnahmen Jugendlicher erforderlich gewesen seien, hätte ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden müssen.
Beschluss
Folgender, gemäß § 3 Abs. 1 AG KJHG und in analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 der Kreisordnung
NRW im Wege äußerster Dringlichkeit am 12.11.2015 von Herrn Landrat Michael Makiolla und dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Theodor Rieke gefasster Beschluss wird genehmigt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Aufgaben im Rahmen des § 76 SGB VIII in Verbindung mit § 42 SGB VIII an
anerkannte freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
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Punkt 8
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
1. Fachveranstaltung für Schulen
Herr Göpfert weist auf eine am 07. April 2016 stattfindende Fachveranstaltung im Rahmen des „GO-In“Projektes der Schulaufsicht, des Kommunalen Integrationszentrums sowie der Städte und Gemeinden
im Kreis Unna als Schulträger, zusammen mit den Schulen, hin. Dort gehe es um erste Auswertungen
zum Thema Bildung, Schrift und Sprache. Im Nachgang zu der Veranstaltung werde die Verwaltung
über Erfolgsfaktoren des Modells informieren können.
Anlagen
1. Präsentation „Das wirkungsorientierte Controlling im Kreis Unna“ – Bericht Herr Seitz
2. Präsentaton „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ – Bericht Frau Romé
3. Betreuungsgeld – Daten 2015
gez. Birgit Diers
Schriftführerin
ges. Theodor Rieke
Vorsitzender
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