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Anlage 9 neu - Stellungnahme.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 9 neu - Stellungnahme.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
13.04.16, 07:17
Aktualisiert
24.01.18, 05:38

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Inhalt der Datei

Anlage 9 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen 62/621/2-62.10.02 Linienabstimmung für die Fortführung der Ortsumgehung Köln-Meschenich (B 51n) bis zur Anschlussstelle Köln-Eifeltor der Bundesautobahn A 4 Sehr geehrter Herr Laufenberg, in dem Linienabstimmungsverfahren zur Fortführung der B 51n (Ortsumgehung Meschenich) nehme ich wie folgt Stellung: Die Stadt Köln begrüßt ausdrücklich Planungsmaßnahmen, die die Realisierung der Ortsumgehung Meschenich voranbringen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Weiterführung nicht zu einer Verlagerung der Problematik in den Ortsteil Höningen führen darf bzw. keine anderen gravierenden Beeinträchtigungen hervorrufen sollte. Unter dieser Prämisse lehne ich die Variante 1 wegen der damit verbundenen intensiven Eingriffe in Natur, Landschaft und Wohnumfeld ab. Variante 2 gefährdet durch die Trassenführung Arbeitsplätze bzw. ggf. den Standort des betroffenen Industriebetriebs. Variante 3 führt über Deponiegelände. Unabhängig davon, dass diese Trasse eine Neukonzeption und –konstruktion des bestehenden Entwässerungssystems erforderlich machen würde, ist nicht geklärt, ob der vorhandene Untergrund ausreichend tragfähig ist bzw. ob und mit welchen Maßnahmen eine ausreichende Tragfähigkeit hergestellt werden kann. Als Kompromisslösung zur Vermeidung dieser Konfliktfelder fordere ich daher eine Trassenführung, die Elemente der Varianten 2 und 3 vorteilhaft verbindet. Hierbei sollte die Trasse zunächst zwar möglichst nah – näher als bei der Variante 3 – entlang des ansässigen Industriebetriebs verlaufen, ohne aber wie die Variante 2 das Betriebsgelände direkt zu tangieren oder gar in Anspruch zu nehmen. Im weiteren Verlauf sollte die Anbindung an die Straße Am Eifeltor grundsätzlich der Variante 2 folgen, wobei zu prüfen ist, ob die Trassenführung näher an den östlichen Rand der Melia-Deponie heranrücken kann. Hierdurch wird dem Erhalt von Firmenstandorten und Arbeitsplätzen Rechnung getragen, eine Trassenführung über Deponiegelände vermieden und im Übrigen eine gegenüber der Variante 1 deutlich eingriffsärmere Trasse gewählt. Auf den beigefügten Plan nehme ich Bezug. Unabhängig davon weise ich im Detail zum Inhalt der vorgelegten Unterlagen auf Folgendes hin: /2 -2- Stadtplanung Für die Umsetzung der Varianten 1 und 2 ist die Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen erforderlich. Durch diese Lärmschutzeinrichtungen kommt es zu weiteren Flächeninanspruchnahmen und Bodeneingriffen. Diese sind unter dem Schutzgut Boden in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und im abschließenden Erläuterungsbericht nicht bewertet oder berücksichtigt worden. Auch bei der Gesamtkostenschätzung für die drei Varianten sind lediglich die Kosten der Neuversiegelung durch den Straßenbau bewertet worden. Durch Bodeninanspruchnahme, Lärmschutzwallerrichtung sowie für Ausgleichsflächenerwerb, Ausgleichspflanzung und Pflege entstehen ebenfalls Kosten, die je nach Variante unterschiedliche Dimensionen aufweisen. Diese sind jedoch nicht berücksichtigt worden. Die städtebauliche Bewertung für die Varianten 1 und 2 („Durch Schutzmaßnahmen städtebaulich neutral“) kann nicht akzeptiert werden, da gerade diese Varianten in Ortslage und Ortsumfeld durch die Zäsur der Lärmschutzanlagen und durch die trennende Wirkung der Trassen selbst stadträumliche Wirkung zeigen. Ansprechpartnerin beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln ist Frau Hüser, Tel. 0221/221 26206. Archäologische Bodendenkmalpflege Unter dem Aspekt archäologische Bodendenkmalpflege ist die Variante 1 besonders kritisch zu sehen. Sie verläuft in weiten Abschnitten durch bisher nicht erkundetes Gelände. Im Hinblick auf den zu erwartenden dicht belegten vor- und frühgeschichtlichen Siedlungsbereich (für das Planungsareal bestätigt durch Prospektionen und Ausgrabungen bei der Errichtung der WINGAS-Anschlussleitung) ist durchaus mit einer signifikanten Anzahl von Bodendenkmälern und Fundstellen zu rechnen. Zudem würde eine im Gelände heute noch als Hohlweg erhaltene historische Trasse der alten Brühler Landstraße durchschnitten (s. Anlage). Dieser Altweg ist als potenzielles Bodendenkmal einzustufen und als Kulturlandschaftsrelikt vor einer Zerstörung zu schützen. Auch die beiden anderen Trassenvarianten verursachen Eingriffe, wobei die Variante 3 – da kürzer und teilweise durch bereits gestörtes Gelände verlaufend – aus denkmalpflegerischer Sicht allein vertretbar sein dürfte. Ansprechpartner ist Herr Wagner, Tel. 0221/221 24585. Untere Landschaftsbehörde Die Bewertung der Variante 1 ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde zu ändern: Die Variante 1 ist die einzige, die zwei Schutzgebiete betrifft, die sich im Geltungsbereich des städtischen Landschaftsplanes befinden. Dieser setzt hier neben dem Landschaftsschutzgebiet L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“ auch den geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.10 „Konrader Hof und Umgebung, Konraderhöhe“ fest und als Entwicklungsziel wird die „Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Landschaftselementen unter Berücksichtigung bauleitplanerischer Vorhaben“ formuliert. Der Zweck der Unterschutzstellung für das Landschaftsschutzgebiet dient teilweise „insbesondere zur Erhaltung des ländlichen Charakters der Ortsränder als Rest der bäuerlichen Kulturlandschaft “ als auch „der besonderen Bedeutung für die Erholung im ländlichen Raum“. Für den geschützten Landschaftsbestandteil LB 2.10 kommt das Schutzziel „zur Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes durch die Erhaltung von Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft“ noch hinzu. /3 -3Gerade die Variante 1 stellt einen Eingriff in beide Schutzgebiete dar, sie zerschneidet wertvolle Gehölzstrukturen der Ausgleichsfläche (Ausgleichsflächenkataster der Stadt Köln) sowie des geschützten Landschaftsbestandteils LB 2.10 Konraderhof und zerstört damit den ländlichen Charakter des Ortsrandes von Höningen. Auf Grund dieses hohen Wirkungsgrades mit 16.500 Kfz/24 Stunden verursacht die B 51n nicht nur eine enorme Barrierewirkung für Mensch und Tier am südlichen Ortsrand von Höningen, sondern auch damit verbunden eine stärkere Zerschneidung des Landschaftsraums als die beiden anderen Varianten. Auch die Einstufung dieses Bereiches mit einer Wertigkeit von II (s. Karte 2, Tiere und Pflanzen) ist angesichts der Ungestörtheit vor allem des östlichen Bereiches nicht verständlich. Aus diesem Grund ist nicht nachvollziehbar, warum für das Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt nur eine 1 angesetzt wurde, da tatsächlich bei diesem Potential der Fläche (geschützter LB 2.10 und Ausgleichsfläche des Ausgleichsflächenkatasters der Stadt Köln) mit der Ausbildung strukturreicher Gehölzflächen eine 3 einzusetzen ist. Damit verbunden wird der Erholungswert für den Menschen durch die Variante 1 stark beeinträchtigt, da die Verbindung in den ortsnahen Naturraum nicht mehr möglich bzw. durch die Verkehrsdichte auch nicht mehr erstrebenswert ist. Erholung in Form von Naturerlebnis am Ortsrand gehört bei der Umsetzung der Variante 1 der Vergangenheit an. Sowohl bei der Karte 8: Auswirkung auf Tiere und Pflanzen als auch bei der Karte 10 Auswirkung auf Landschaftsbild und Erholung / Freizeitinfrastruktur wird die Empfindlichkeit/der Verlust durch Variante 1 nur mit mittel eingestuft. Er muss nach Ansicht der Unteren Landschaftsbehörde aber mit hoch eingestuft werden. Damit verbunden ist dann der erhöhte Schadstoffeintrag durch die 16.500 Kfz/24 Stunden für die Auswirkungen auf das Wohnumfeld und damit für den Menschen, menschliche Gesundheit auch zu erhöhen, d.h. auf 3 zu setzen. Der Lärm kann vielleicht durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden, aber die Abgasbelastung für die Kleingärtner und das angrenzende Wohnumfeld von Höningen verträgt in diesem stark immissionsbelasteten Ortsrand keine weitere Belastung mehr. Die dargestellten Zahlen sind nicht nachvollziehbar, da die Trassenlänge aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ähnlich lang ist (Flächeninanspruchnahme Variante 1 und 3). Unklar ist auch, ob in die Berechnung die für die Variante 1 erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen eingeflossen sind. Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde dürfte die Variante 3 vorteilhaft sein. Ansprechpartnerin beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln ist Frau Meyer, Tel. 0221/221 36164. Landschaftspflege und Grünflächen Variante 1 ist abzulehnen, da diese aus freiraumplanerischer Sicht nicht ausgleichbare Eingriffe nach sich ziehen würde. Die Variante 1 zerschneidet und zerstört wertvolle Landschaftsstrukturen und Freiräume. Variante 1 beeinträchtigt zwei Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet L 18 und Geschützter Landschaftsbestandteil LB 2.10) und bereits vorhandene Ausgleichsflächen der Stadt Köln. Der LB 2.10 ist Bestandteil des in der vorgelegten UVS identifizierten Konfliktschwerpunktes „Konraderhof“. Hier überlagern sich Sachgüter mit hohem Raumwiderstand (Biotope, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter). Alle anderen Varianten tangieren diesen Konfliktschwerpunkt nicht. Zwei unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) der Größenklasse 1-5 km2 werden durch Variante 1 zerschnitten. UZVR sind ein wichtiger Bestandteil der Landschaft und damit gemäß § 2 Abs. 1 UVPG als ein Teilaspekt des Schutzgutes „Landschaft“ zu definieren.“ /4 -4Dies wurde in der vorliegenden UVS nicht ausreichend berücksichtigt. Bei den zerschnittenen Flächen handelt es sich zudem um Flächen die im Biotopkataster NRW als Biotopverbundflächen besonderer Bedeutung (Acker-Kleingehölzkomplex bei Meschenich) dargestellt werden. Die Zerschneidung der Flächen würde den Erhalt der biologischen Vielfalt im Planungsraum deutlich beeinträchtigen. Die Bewertung der muss folglich in Bezug auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt geändert werden, da die Zerschneidung von Lebensraumnetzen durch lineare Verkehrsinfrastrukturen eine der bedeutsamsten Ursachen für die Gefährdung von Arten und deren Populationen darstellt. Hier ist eine deutlich schlechtere Einstufung der Variante vorzunehmen als aktuell dargestellt (eine 3 anstelle einer 1 in der Tabelle 4 auf S.32 des Erläuterungsberichtes). Die Barrierewirkung der Variante 1 wird durch die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen verstärkt. Der Flächenverbrauche für die Lärmschutzeinrichtung wurde zudem nicht ausreichend in der UVS thematisiert, was noch einmal das Ergebnis der vorgelegten Bilanzierung in Frage stellt. Die Variante 1 würde zudem die größte Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch im Vergleich zu den anderen Varianten darstellen. Diese Beeinträchtigungen wurden nicht ausreichend in die Bilanzierung eingestellt. Die Trasse selbst sowie die erforderlichen Lärmschutzeinrichtungen würden die Ortslage Höningen und die bestehende Kleingartenanlage vom angrenzenden Landschaftsraum abtrennen sowie das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen. Die Trassenführung würde zu einer Belastung der Bevölkerung mit Lärm und Abgasen führen die nicht hinnehmbar ist, solange es verträglichere Alternativen gibt. Variante 3 ist von den vorgestellten Varianten die unter den hier untersuchten Aspekten die verträglichste Variante, da sie zum großen Teil durch schon belastetes Gebiet verläuft und die betroffenen Lebensräume weniger wertvoll sind als bei den anderen Varianten (siehe hierzu auch die Karte 7 “Raumwiderstand“ der UVS). Variante 3 vermeidet den Konfliktschwerpunkt Konraderhof und schont die Wohnbebauung der Ortslage Höningen, sowie die Kleingartensiedlung. Die Zerschneidungswirkung der Variante 3 und somit die Beeinträchtigung der Biologischen Vielfalt ist deutlich geringer als bei Variante 1 und Variante 2. Variante 2 ist ungünstiger als Variante 3 da sie in Teilbereichen an der vorhandenen Kleingartensiedlung entlang führt, was zu einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Gebietes führen würde und in der Folge eine Bedrohung der menschlichen Gesundheit bedeuten könnte. Variante 2 nimmt zudem mehr Flächen mit einem hohen Raumwiderstand in Anspruch als Variante 3. Variante 2 zerschneidet eine vorhanden Ausgleichsfläche der Stadt Köln, dieser Eingriff wäre im Landschaftsraum selbst auszugleichen, ebenso wie ein möglicher Verlust von Kleingartenflächen. Ansprechpartnerin beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln ist Frau Weber, Tel. 0221/221 26188. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die nachfolgenden Punkte sind in der UVS nicht oder nur unzureichend berücksichtigt: Die Varianten 1 und 2 führen nördlich an der Melia Deponie (AL 20611) vorbei. Bei der Melia Deponie handelt es sich um eine noch nicht endgültig stillgelegte Deponie. Derzeit wird auf der Deponie ein HET-Säure Schaden (AL 20611_001) saniert. Im Rahmen der Sanierung werden die belasteten Bauhölzer aus der Deponie entfernt; sanierungsbegleitend findet eine aktive hydraulische Sicherung des Grundwasserabstroms, deren Einflussbereich die gesamte HET Schadstofffahne erfasst, statt. Im Rahmen der Abstromsicherung wurden im Bereich der unmittelbar an die Melia Deponie angrenzenden nördlichen Wegefläche zwei Förderbrunnen und mehrere Grundwassermessstellen errichtet. Gem. der wasserrechtlichen Erlaubnis soll die Grundwasserhaltung noch bis zu max. 3 Jahre nach Abschluss der Deponieschließung betrieben werden, um mögliche /5 -5baubedingt mobilisierte Schadstoffe erfassen zu können. Nach eigener Einschätzung wird die hydraulische Sanierung noch mindestens 4 – 5 Jahre betrieben werden müssen. Aus diesem. Grund können sich Verzögerungen für den Beginn der Maßnahme ergeben, soweit die Varianten 1 oder 2 realisiert werden. Andernfalls sind Lösungen darzustellen, wie die hydraulische Sicherung fortgeführt werden kann. Im Übrigen befinden sich im Bereich zur Kleingartenanlage verschiedene Grundwassermessstellen, die zur Grundwasserüberwachung der Deponie benötigt werden. Sofern die Grundwassermessstellen durch die neue Straße überbaut werden, sind neue Grundwassermessstellen an geeigneter Stelle zu errichten. Nach den Planungen des Investors soll bei der späteren gewerblichen Nutzung des Deponiegeländes das anfallende Niederschlagswasser an der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze der Melia Deponie versickert werden. Bei Realisierung der Variante 1 oder 2 können sich ggfs. Versickerungsanlagen im Bereich der neu geplanten Straße befinden. Bei einer Fortführung der Planung sind diese Versickerungsanlagen zu berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, die A4 Logistikpark Köln Eifeltor GmbH, Widdersdorfer Str. 211, 50825 Köln zu beteiligen. Im östlichen Bereich der Melia Deponie verläuft eine Ölpipeline der N.V. Rotterdam-Rijn Pijpleiding Maatschappij, Den Haag über die Melia Deponie. Diese Pipeline würde bei der Variante 1 und 2 gekreuzt werden. Eine Beteiligung des Leitungsbetreibers wird empfohlen. Die Variante 3 wird südlich der Melia Deponie geführt. Das Gelände der Melia Deponie und auch das direkt benachbarte Deponiegelände der Fa. Orion Engineered Carbons GmbH (ehem. Evonik Carbon Black GmbH, ehem. Degussa) wurden ursprünglich als eine Kiesgrube betrieben und ca. 1979 aufgeteilt in die Melia Deponie und die Degussa Deponie. Die Variante 3 verläuft demzufolge über Deponiegelände. Im Bereich der Deponie der Fa. Orion Engineered Carbons GmbH ist eine Geländevertiefung, das sog. „Schwarze Meer“ vorhanden. Das Gelände wurde bis zu einer Geländehöhe von 49,00 m ü NN verfüllt. Soweit die Variante 3 realisiert werden würde, sind hier Auffüllungen erforderlich. Diese Auffüllungen sind in der UVS nicht beschrieben. Zudem verlaufen die Entwässerungseinrichtungen der Fa. Orion Engineered Carbons GmbH im Bereich des geplanten Variante 3. Bei der Überbauung müsste die Entwässerung der Deponie neu konzipiert werden. Darüber hinaus wird auf die baugrundtechnischen Besonderheiten der Deponien hingewiesen. Setzungen können nicht ausgeschlossen werden. Im südwestlichen Bereich der Melia Deponie befindet sich eine 380-kV-Hochspannungsfreileitung. Diese Leitung wird bei Realisierung der Variante 3 betroffen sein. Nach hier vorliegenden Informationen plant der Leitungsbetreiber, die Fa. Amprion GmbH, eine Erweiterung der Leitung. Eine Beteiligung des Leitungsbetreibers wird empfohlen. Die geplanten Varianten 1 – 3 befinden sich in der Nähe von Störfallbetrieben. Daher empfehle ich – soweit noch nicht geschehen – die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, zu beteiligen. Bei Variante 1 liegt die Streckenführung teilweise im Wasserschutzgebiet Hochkirchen (Schutzzone III). Der Neu- und Ausbau von Straßen dort ist nach § 4 Abs. 1 Ziffer 10 der Schutzgebietsverordnung vom 09.08.1983 genehmigungspflichtig. Ansprechpartner beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln sind Frau Brückmann (Deponie Fa. Orion), Tel. 0221/221 22762, und Herr Bohl (Melia-Deponie), Tel. 0221/221 24618. Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz Die Trassenvarianten tangieren in ihrem nördlichen Streckenverlauf zwei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) als Altablagerungen erfasst sind. /6 -6Die betroffenen Altablagerungen sind unter den Nummern 20611 „Zollstocker Weg, Melia Deponie“ und Nr. 20607 „Efferenweg, Zollstocker Weg“ registriert. Die Flurstücke 106 und 107 betrifft zudem eine schädliche Bodenveränderung (Nr. 20611_001 „Zollstocker Weg, SB HET-Schaden“. Der Altlastverdacht, der der Fläche Nr. 20607 anhaftete, konnte ausgeräumt werden. Die Fläche ist künftig multifunktional nutzbar. Sie verbleibt lediglich nachrichtlich im Altlastenkataster. Bei der Fläche Nr. 20611_001 handelt es sich um eine Teilfläche der zurzeit noch nicht geschlossenen Deponie Nr. 20611 („Melia“-Deponie). Der hier registrierte SB HETSäureschaden wird zurzeit saniert. Die vorhandenen Erkenntnisse schließen eine Beeinträchtigung der geplanten Baumaßnahme nicht aus. Zur Realisierung der geplanten Nutzung sind spezifische Untersuchungen erforderlich. Im weiteren Verfahren muss hier ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) / Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erstellt werden, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. Ansprechpartner beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln ist Herr Gerhold, Tel. 0221/221 23737. Gewerbebetriebe Variante 2 durchschneidet im Süden das Werksgelände der Firma Orion Engineered Carbons GmbH. Das Werksgelände würde dadurch verkleinert und die dortige Nutzung müsste verlagert werden, mit der Folge, dass auch die Betriebsabläufe anzupassen wären. Da es sich bei dem Unternehmen um einen Störfallbetrieb handelt, ist der geplante Verlauf an der westlichen Grenze des Werksgeländes ebenfalls nicht optimal. Sollte für die Realisierung der Variante 3 die bestehende Hochspannungstrasse auf das Werksgelände verlegt werden müssen, würde das Unternehmen noch gravierender als bei Variante 2 belastet. Die Nutzbarkeit des Werksgrundstückes würde im Bereich der Hochspannungstrasse stark eingeschränkt und es könnten dort keine Kranarbeiten mehr durchgeführt werden. Möglicherweise verläuft auch hier die geplante Trasse teilweise innerhalb des Achtungsabstandes des Störfallbetriebs. Ansprechpartnerin beim Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln ist Frau Penkwitz, Tel. 0221/221 23067. Verkehr Die Verkehrsuntersuchung präferiert im Ergebnis keine der untersuchten Varianten. Die Empfehlung für die Variante 1 ergibt sich aus dem Ergebnis der UVS. Ansprechpartner beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln ist Herr Flohe, Tel. 0221/221 22875. Für das weitere Verfahren bitte ich zudem, die Anregungen und Bedenken der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Hierzu übersende ich   Die hier eingegangenen Anregungen und Bedenken im Original Das Protokoll der Informationsveranstaltung vom 19.10.2015 in Meschenich /7 -7Abschließend weise ich darauf hin, dass zumindest im weiteren Verfahren eine detailliertere Darstellung zur Umsetzbarkeit der von Ihnen ausgeschiedenen „Variante 4“ erforderlich ist. In den vorliegenden Unterlagen wird lediglich ausgeführt, dass diese nicht weiter verfolgt werde, „da Teile der hierfür erforderlichen Flächen mittlerweile bebaut wurden“. Da diese Variante unter verschiedenen Aspekten – Ferne zur Wohnbebauung, Umweltschutz, Bodendenkmalschutz, Anbindung an bestehende Trassenführung – deutliche Vorteile aufweist und bei einer Ausführungsplanung, die die Nutzung des bestehenden Gewerbegebiets nicht beeinträchtigt, insgesamt eindeutig vorzugswürdig sein dürfte, ist hier eine vertiefte Darstellung erforderlich, um letztendlich die Wahl einer anderen Trasse zu rechtfertigen. Hier ist daher im Detail darzustellen, warum die Problempunkte - vorhandene Leitungen entlang der K 27, Schienenanschluss und Werkszufahrt der Orion Engineered Carbons GmbH, Kreisverkehr usw. – nicht konstruktiv lösbar sind. Hierbei sollten auch die in den privaten Einwendungen und Anregungen genannten Entwicklungen berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag