Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
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166 kB
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14.04.16, 18:31
Aktualisiert
27.01.18, 22:38
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Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 1584/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.04.2016
BVV
BVV-056/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Monika Trieselmann
Olivaer Platz I
1. Verschlossene Müllsammelgefäße. Am 23. April 2015 wurde auf meine
Einwohneranfrage geantwortet, dass im Rahmen der Platzumgestaltung neue
Müllsammelgefäße aufgestellt werden, die den Krähen ein Verteilen der Abfälle
auf dem Platz nicht mehr ermöglichen. Ich bitte um Prüfung ob diese Gefäße
bereits zum jetzigen Zeitpunkt installiert werden können, um den
Gesamteindruck und Pflegeaufwand zu verbessern.
2. Im Zuge der neuen Straßenführung wurden auch Neupflanzungen von
Straßenbäumen am Olivaer Platz vorgenommen.
Die Baumscheiben wurden mit Kieselsplitt oder Rollsplitt oder ähnliches bedeckt.
Eine Säuberung erfolgt nicht bzw. kann nicht erfolgen. Der Anblick ist "ekelhaft".
Es befinden sich massenweise Kippen und Unrat zwischen den Steinchen. Wie
stellt sich der Bezirk die Säuberung vor und wäre ggf. das Auffüllen mit Erde
nicht sinnvoller, da dann Schutz einfach weggeharkt werden kann?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Einwohnerfrage
Reinhard Brüggemann
Bebauung WOGA-Komplex
Bebauung WOGA-Komplex / Cicerostr. 55 A - Tennisplätze in der DenkmalschutzGesamtanlage:
1. Warum suggeriert der Baustadtrat bis heute, dass die denkmalrechtliche Prüfung
einer geplanten Bebauung mit einem Wohnblock im Blockinnenbereich noch
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 1
offen sei und allein dem Landesdenkmalamt (LDA) obliege, obwohl aus der
Akteneinsicht beim LDA klar hervor geht, dass seit 2013 ein Konsens zwischen
LDA und der Bezirksverwaltung zugunsten einer Bebauung hergestellt wurde?
Die Tennisplätze Cicerostr. 55 A sind Teil des Denkmals- Listen Nr. 09011464:
2. Nach § 8 des DSchG Bln ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet ein Denkmal
instand zu halten. Seit 2007 liegen die Tennisplätze brach und die Anlage
verfällt.
Warum greift das Untere Denkmalamt nicht ein und sorgt für die Einhaltung der
Verpflichtungen des Eigentümers?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
3. Einwohnerfrage
Frank Sommer
Zuwegung Kolonie Oeynhausen
Mit Schreiben vom 3. März 2016 habe ich Ihnen dargelegt, dass aufgrund der
Teilräumung des Kleingartengeländes es nicht mehr möglich ist, den
Nelkenweg(Fahrweg von der Friedrichshaller Str.) bis zur Höhe des ehem.
Vereinsheimes zu befahren. Dies hat zur Folge, dass Entsorgungs- und
Rettungsfahrzeuge nicht mehr in den nördlichen Teil des Vereinsgeländes fahren
können. Ausschließlich über den Rosenweg wäre ein Befahren des Geländes von der
Friedrichshaller Str. bis zur Forckenbeckstraße möglich, doch hat dieser Weg keine
eigene Zufahrt.
1. Wurde Ihnen das Schreiben Ihres Straßen-und Grünflächenamtes vom
23.3.2016 –TiefGrün V 29 – vor dem Absenden zur Kenntnis vorgelegt?
2. Wenn ja, wie beurteilen Sie die Entscheidung dieses Amtes, welches nicht
antragsgemäß, sondern sachfremd entschieden hat?
3. Kennt die Bearbeiterin die Örtlichkeiten unseres Kleingartengeländes?
4. Sind Sie sich bewusst, dass zahlreiche Pächter derzeit gehindert sind, ihrer
rechtlichen Verpflichtung zur Abwasserentsorgung nachzukommen?
5. Sind Sie nicht auch der Auffassung entgegen der Ihres Amtes, dass der Bezirk
als Grundstückseigentümer des südlichen Vereinsgeländes und des dortigen
öffentlichen Straßenlandes verpflichtet ist, die erforderliche Zufahrt Rosenweg zu
bauen und zu finanzieren?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
4. Einwohnerfrage
Susanne Raabe-Feimer
Kolonie Oeynhausen
Kolonie Oeynhausen- es gibt zurzeit keine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr für
den Nordostbereich wegen des Bauzauns (Eigentümer Groth).
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 2
1. Gedenkt das Bezirksamt, etwas gegen diesen Zustand zu unternehmen, wenn
ja, was, und vor allem wann?
2. Oeynhausen Süd- wird hier schon weitere Grünvernichtung vorbereitet oder
warum wird der B-Plan IX-123-1 (Dauergrün) nicht weiter verfolgt/ festgesetzt?
3. Trifft es zu, dass Fa. Groth sich verpflichtet hat, die Brache mit Sonnenblumen zu
bepflanzen?
Die Fragestellerin war nicht anwesend. Die schriftliche Beantwortung erfolgte durch
Herrn BzStR Schulte:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Raabe-Feimer,
zu der Einwohneranfrage der Frau Raabe-Feimer teile ich Folgendes mit:
Kolonie Oeynhausen- es gibt zurzeit keine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr für
den Nordostbereich wegen des Bauzauns (Eigentümer Groth).
1. Gedenkt das Bezirksamt, etwas gegen diesen Zustand zu unternehmen, wenn
ja, was, und vor allem wann?
Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt in der Friedrichshaller Straße zum Rosenweg
hin wurde bereits beantragt. Der Antrag ist noch in der Bearbeitung, hier kam es durch
Personalengpässe leider zu Verzögerungen.
2. Oeynhausen Süd- wird hier schon weitere Grünvernichtung vorbereitet oder
warum wird der B-Plan IX-123-1 (Dauergrün) nicht weiter verfolgt/ festgesetzt?
Der Südteil der Kolonie Oeynhausen und die Kolonie Friedrichshall befinden sich im
Eigentum des Landes Berlin. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt diesen Bereich als
Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ dar. Bei dieser Konstellation ist eine
zusätzliche Sicherung der Kleingärten durch einen Bebauungsplan nicht erforderlich.
Der FNP ist behördenintern verbindlich.
3. Trifft es zu, dass Fa. Groth sich verpflichtet hat, die Brache mit Sonnenblumen zu
bepflanzen?
Darüber ist dem Bezirksamt nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
5. Einwohnerfrage
Christiane von Trotha
Bebauung WOGA-Komplex-Cicerostr. 55
Thema: Bebauung denkmalgeschützter Innenbereich/Tennisplätze im WOGA Komplex
- Cicerostr. 55A: Neutralität des bezirklichen Bauamtes während Bauberatungen und
Bauantragsprüfung
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 3
1. Wie wird die Neutralität des Verfahrens und der Interessenausgleich zwischen
Anwohnern und Bürgern des Bezirks gegenüber dem Großinvestor
sichergestellt, wenn sich der Baustadtrat offen für eine Bebauung trotz
Denkmalschutz und entgegenstehender Bauvorschriften ausspricht?
2. Warum erhalten und erhielten Anwohner auf bezirklicher Ebene trotz
ausdrücklicher Anfragen (u.a. gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz) keine
Auskünfte zu einer geplanten Bebauung, obwohl seit 2013 umfangreiche
Vorgespräche und ein Gutachterverfahren stattgefunden haben – und zumal
Akten zum Vorgang im Landesdenkmalamt zugänglich gemacht wurden?
3. Wieso sprechen die Wettbewerbsunterlagen des zwischen Investor, Bauamt und
LDA vereinbarten Architektenwettbewerbs von einem „normal bebaubaren
Grundstück“, obwohl - abgesehen vom Denkmalschutz - u.a.
Zuwegungsprobleme und die 13m Bebauungsgrenze dem entgegenstehen?
4. Wurde den Wettbewerbsteilnehmern die in den Akten des LDA gefundene
fehlerhafte bauhistorische Zusammenfassung des Investors präsentiert, dass die
seinerzeitige Nichtausführung der Bebauung durch NS-Machtergreifung und
Immigration von Architekt und Investor hervorgerufen wurde - obwohl laut
Faktenlage das Vorhaben bereits im April 1932 (d.h. ein Jahr vor Emigration)
durch das Büro Erich Mendelsohns abgesagt wurde?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
6. Einwohnerfrage
Monika Trieselmann
Olivaer Platz II
1. Wann ist mit dem neuen Bebauungsplanentwurf zum Olivaer Platz zu rechnen?
2. Wann ist im Zuge des avisierten Umbaus ein weiterer Bauabschnitt und damit
die nächste Mittelanforderung geplant? Bitte um Terminangabe. Um welche
Umbaumaßnahme wird es sich handeln?
3. Ist es beabsichtigt, vor der Wahl im September 2016 und vor Verabschiedung
des neuen Bebauungsplanentwurfs mit Arbeiten an den Grünflächen zu
beginnen. Wenn ja, wann?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
7. Einwohnerfrage
Carmen Vetter
Bebauung WOGA-Komplex
Betrifft Baugenehmigung Albrecht-Achilles-Str.3-4.
1. Hat es eine denkmalrechtliche Prüfung bei der am 25.06.2013 erteilten
Baugenehmigung aufgrund der unmittelbaren Nähe zum denkmalgeschützten
WOGA Komplex gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
1978 wurde aus baurechtlichen Gründen eine Komplettbebauung des Grundstücks
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 4
Albrecht-Achillesstr.3-4 abgelehnt. Als Kompromiss entstanden zwei Wohngebäude auf
beiden Seiten der Garage.
2. Was hat sich zwischenzeitlich geändert und zur Baugenehmigung 2013 geführt.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
8. Einwohnerfrage
Albert Mautner
Bebauung Albrecht-Achilles-Straße (WOGA-Komplex)
Beim Wiederaufbau des kriegszerstörten Berlin, erklärten alle Verantwortlichen, die
SPD werde es – selbst angesichts der dramatischen Wohnungsnot, niemals dulden,
dass Menschen wieder in dunklen, schlecht belüfteten Wohnquartieren untergebracht
werden. Hinterhöfe werde es nie wieder geben. Wenn nun die Baulücke in der AlbrechtAchilles-Str. geschlossen ist, werden also die Menschen, die in dem von Herrn Schulte
genehmigten Neubau einziehen, genau in einem solchen rundum eingekesselten
Hinterhof leben, wo es in den unteren Etagen kaum Sonne gibt und wo die Luft nicht
zirkuliert.
1. Wie rechtfertigt ein SPD-Baustadtrat diesen Verrat an dem, was der SPD über
Jahrzehnte hinweg stets heilig war.
Das Umweltbundesamt hat Luftgütemessungen veröffentlicht, denen zufolge die
Schadstoffkonzentration in Neubauwohnungen fast die Toxizität von
Straßenkreuzungen erreicht, weil die luftdichten Fenster zwar den
Heizenergieverbrauch drosseln, aber die gasenden Stoffe aus Fußboden, Möbeln u.
Kunststoffen kaum entweichen. Das UBA empfahl, öfter zu lüften. Doch wenn die
Bewohner des neuen Wohnblocks das tun, wird es noch schlimmer. Denn die
Benzoldämpfe, die aus den umgebenden Tiefgaragen entlang der Hausfassade noch
oben steigen, können nicht entweichen.
2. Wie sollen sie entweichen, da es im dicht bebauten Kessel ja keine
Luftzirkulation gibt? Haben Sie berechnet, welche Konzentrationen entstehen?
Auf dem Tennisplatz herrscht trotz der bestehenden Baulücke in der Albrecht-AchillesStraße, an Hochsommertagen sowie winterlichen Inversionswetterlage ein belastendes
Mikroklima. Im Winter, wenn Smog über Berlin hängt, bilden sich über den
Tennisplätzen inversionsbedingte Nebelschwaden, die tagelang bleiben, weil die Luft
nicht zirkuliert. Im Sommer gibt es in der Platz-Mitte am Mittag bis zu 37 Grad, weil die
Häuser eine Schlucht bilden. Wenn ein weiterer Baukörper mittig hinzukommt, steigert
sich die Aufwärmung um ein Vielfaches.
3. Welchen Temperaturen wollen Sie die Menschen in dem neuen Baukörper,
aussetzen? Wir haben an einigen Sommern bis zu 38 Hundstage.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
9. Einwohnerfrage
1584/4
Wolfgang Vonnemann
Kolonie Oeynhausen
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 5
1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen oder einen Teil dieser Fläche ein
Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung beantragt oder erlassen?
2. Ist geplant, Vertreter der Anwohner des Kleingartengeländes Oeynhausen
respektive der Bürgerinitiative Schmargendorf braucht Oeynhausen an dem
Workshop-Verfahren
zur
Ausgestaltung
des
Baurechts
auf
dem
Kleingartengelände Oeynhausen zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht?
3. Basieren die Einleitung und die Ausgestaltung des Workshop-Verfahrens auf
einer Vereinbarung mit der Groth-Gruppe oder einer dieser Gruppe zugehörigen
Gesellschaft? Sind die Einleitung und die Ausgestaltung des WorkshopVerfahrens Bestandteil oder Gegenstand der in der Räumungsvereinbarung vom
18.01.2016 zwischen dem Bezirksverband Wilmersdorf der Kleingärtner und
einem Unternehmen der Groth-Gruppe vorgesehenen vertraglichen Regelung
zwischen dem Bezirk und der Groth-Gruppe über ein geordnetes Verfahren zur
Erlangung unanfechtbaren Baurechts für die sog. Teilfläche 1 des
Kleingartengeländes Oeynhausen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Vonnemann,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Vonnemann teile ich Folgendes mit:
1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen oder einen Teil dieser Fläche ein
Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung beantragt oder erlassen?
Für den gesamten nördlichen Bereich der Kolonie Oeynhausen wurde eine vereinfachte
Baugenehmigung beantragt.
2. Ist geplant, Vertreter der Anwohner des Kleingartengeländes Oeynhausen
respektive der Bürgerinitiative Schmargendorf braucht Oeynhausen an dem
Workshop-Verfahren
zur
Ausgestaltung
des
Baurechts
auf
dem
Kleingartengelände Oeynhausen zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht?
und
3. Basieren die Einleitung und die Ausgestaltung des Workshop-Verfahrens auf
einer Vereinbarung mit der Groth-Gruppe oder einer dieser Gruppe zugehörigen
Gesellschaft? Sind die Einleitung und die Ausgestaltung des WorkshopVerfahrens Bestandteil oder Gegenstand der in der Räumungsvereinbarung vom
18.01.2016 zwischen dem Bezirksverband Wilmersdorf der Kleingärtner und
einem Unternehmen der Groth-Gruppe vorgesehenen vertraglichen Regelung
zwischen dem Bezirk und der Groth-Gruppe über ein geordnetes Verfahren zur
Erlangung unanfechtbaren Baurechts für die sog. Teilfläche 1 des
Kleingartengeländes Oeynhausen?
Das laufende Workshop-Verfahren dient der Qualitätssicherung im Vorfeld eines zu
beauftragenden Bebauungskonzeptes, mit dem unanfechtbares Baurecht für die
sogenannte Teilfläche 1 erlangt werden soll. Wie auch in vergleichbaren Verfahren
üblich, setzen sich diese aus Vertreterinnen und Vertretern der Bauherren, aus
Architektinnen und Architektin sowie anderen Planerinnen und Planern sowie dem
Bezirksamt zusammen. Daneben konnte den die Fraktionen der BVV Vertretenden die
Teilnahme ermöglicht werden.
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 6
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
10. Einwohnerfrage
Dr. Katharina Erdmenger
Architektenwettbewerb Bebauung WOGA-Komplex
1. Welche Funktion bzw. Aufgaben hatten die Mitglieder der Fraktionen beim
nichtöffentlichen Architekten-Wettbewerb ("konkurrierendes Verfahren") zur
Bebauung des Innenhofes des denkmalgeschützten "WOGA"-Komplexes des
Architekten Erich Mendelsohn?
2. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hatten die Mitglieder der Fraktionen bei der
Jurysitzung zum Architekten-Wettbewerb ("konkurrierendes Verfahren") zur
Bebauung des Innenhofes des denkmalgeschützten "WOGA"-Komplexes des
Architekten Erich Mendelsohn?
3. Welche Informationsmöglichkeiten an Dritte hatten die Delegierten der
Fraktionen im Zusammenhang mit dem nichtöffentlichen Architekten-Wettbewerb
("konkurrierendes Verfahren") zur Bebauung des Innenhofes des
denkmalgeschützten "WOGA"-Komplexes des Architekten Erich Mendelsohn?
Konnten beispielsweise die vorgestellten Entwürfe anderen Mitgliedern der
Fraktionen oder des bezirklichen Denkmalbeirates gezeigt werden?
4. Wer nimmt die Prüfung des Umgebungsschutzes nach § 10 DSchG Bln bei
Bauvorhaben im Bezirk vor? Welche objektiven und subjektiven Kriterien werden
dem Umgebungsschutz zugrunde gelegt?
5. Was wird unternommen, um den Umgebungsschutz nach § 10 DSchG Bln bei
dem Bauvorhaben Hochmeisterplatz/ehemaliges Postgelände sicherzustellen,
das dem Wohngebäude des "WOGA"-Komplexes des Architekten Erich
Mendelsohn in der Cicerostraße direkt gegenüberliegt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Dr. Erdmenger,
zu der Einwohneranfrage der Frau Dr. Erdmenger teile ich Folgendes mit:
1. Welche Funktion bzw. Aufgaben hatten die Mitglieder der Fraktionen beim
nichtöffentlichen Architekten-Wettbewerb ("konkurrierendes Verfahren") zur
Bebauung des Innenhofes des denkmalgeschützten "WOGA"-Komplexes des
Architekten Erich Mendelsohn?
und
2. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hatten die Mitglieder der Fraktionen bei der
Jurysitzung zum Architekten-Wettbewerb ("konkurrierendes Verfahren") zur
Bebauung des Innenhofes des denkmalgeschützten "WOGA"-Komplexes des
Architekten Erich Mendelsohn?
Gegenstand des Verfahrens war die denkmalfachliche Optimierung des Entwurfs. Über
diesen Prozess sollten sich die Vertreterinnen und Vertreter der BVV direkt informieren
können.
Auch
wenn
keine
Entscheidungsbefugnisse
der
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 7
Bezirksverordnetenversammlungen berührt werden, folglich also auch kein formales
Mitbestimmungsrecht besteht, ist es in der Regel üblich, so zu verfahren.
3. Welche Informationsmöglichkeiten an Dritte hatten die Delegierten der
Fraktionen im Zusammenhang mit dem nichtöffentlichen Architekten-Wettbewerb
("konkurrierendes Verfahren") zur Bebauung des Innenhofes des
denkmalgeschützten "WOGA"-Komplexes des Architekten Erich Mendelsohn?
Konnten beispielsweise die vorgestellten Entwürfe anderen Mitgliedern der
Fraktionen oder des bezirklichen Denkmalbeirates gezeigt werden?
Intrafraktionell können und sollen diese Informationen bereitgestellt werden, um auch
die weitere Beratung dieser Themen, beispielsweise in den bezirklichen Ausschüssen,
zu vereinfachen. Dies ist auch unproblematisch, da alle Bezirksverordnete
gleichermaßen auskunftsberechtigt, aber eben auch zur Verschwiegenheit verpflichtet
sind.
4. Wer nimmt die Prüfung des Umgebungsschutzes nach § 10 DSchG Bln bei
Bauvorhaben im Bezirk vor? Welche objektiven und subjektiven Kriterien werden
dem Umgebungsschutz zugrunde gelegt?
und
5. Was wird unternommen, um den Umgebungsschutz nach § 10 DSchG Bln bei
dem Bauvorhaben Hochmeisterplatz/ehemaliges Postgelände sicherzustellen,
das dem Wohngebäude des "WOGA"-Komplexes des Architekten Erich
Mendelsohn in der Cicerostraße direkt gegenüberliegt?
Die Prüfung des Umgebungsschutzes obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde und
ist im Rahmen eines Antragsverfahrens durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
11. Einwohnerfrage
Felix Maximilian Recke
Externe Beraterverträge
Im Zusammenhang mit Beraterverträgen zwischen der Senatskanzlei von Berlin und
externen Kanzleien und Unternehmen ergaben sich in den letzten Monaten zahlreiche
Widersprüche. Vor allem im Fokus standen die umstrittenen Beratervertrag um den
"Masterplan Integration". Es stellt sich die Frage, ob auch das Bezirksamt von
Charlottenburg-Wilmersdorf externe Beraterverträge für einzelne Politikbereiche
vergeben hat oder noch vergibt.
1. In welchen Bereichen bestehen solche Verträge?
2. Leistet sich das Bezirksamt juristische, wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche
Beratung. Wenn ja, in welchem Umfang wurden solche Verträge wann
geschlossen?
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 8
3. Warum wurden solche Verträge notwendig bzw. wieso wird hier nicht auf die
Expertise eigener Mitarbeiter oder die Expertise von Senatsverwaltungen und
Landesämter gesetzt?
4. In welcher Form und wie werden diese Beraterverträge vergütet?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
sehr geehrter Herr Recke,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Im Zusammenhang mit Beraterverträgen zwischen der Senatskanzlei von Berlin und
externen Kanzleien und Unternehmen ergaben sich in den letzten Monaten zahlreiche
Widersprüche. Vor allem im Fokus standen die umstrittenen Beratervertrag um den
"Masterplan Integration". Es stellt sich die Frage, ob auch das Bezirksamt von
Charlottenburg-Wilmersdorf externe Beraterverträge für einzelne Politikbereiche
vergeben hat oder noch vergibt.
1. In welchen Bereichen bestehen solche Verträge?
2. Leistet sich das Bezirksamt juristische, wirtschaftliche bzw.
wissenschaftliche Beratung. Wenn ja, in welchem Umfang wurden solche
Verträge wann geschlossen?
3. Warum wurden solche Verträge notwendig bzw. wieso wird hier nicht auf
die Expertise eigener Mitarbeiter oder die Expertise von
Senatsverwaltungen und Landesämter gesetzt?
4. In welcher Form und wie werden diese Beraterverträge vergütet?
Zu 1. - 4.:
Es bestehen nach Auskunft aller fünf Abteilungen des Bezirksamtes keine Verträge der
gefragten Art.
Gefragt wird nach externen Beraterverträgen für einzelne Politikbereiche. Dabei handelt
es sich um eine nicht nur einmalige, sondern auf eine gewisse Zeit angelegte (ggf.
sogar unbefristete) Begleitung des Verwaltungshandelns/politischen Handelns in
Gestalt von Beratung, konzeptioneller und strategischer Zuarbeit bis hin zur externen
Erstellung von Handlungsplänen und Umsetzungskonzepten.
Demgegenüber werden Gutachten zu fachspezifischen Einzelfragen in Auftrag gegeben
und sind Grundlage für Entscheidungen der Verwaltung. Regelmäßig sind
entsprechende Gutachten insbesondere für Abwägungsprozesse erforderlich. In
Abwägungsprozessen muss das Bezirksamt das abwägungsrelevante Material
grundsätzlich vollständig ermitteln, so dass ggf. auch eine echte Verpflichtung bestehen
kann, externen Sachverstand beizuziehen.
Diese Verpflichtung auf gesetzlicher Grundlage besteht zum Beispiel in besonderen
Einzelfällen nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Besondere Einzelfälle können auch
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 9
nach dem Baugesetzbuch im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutz-gesetz
(Bodenschutzgutachten),
mit
dem
Bundesemissionsschutzgesetz
(Emissionsschutzgutachten)
oder
mit
dem
Bundesnaturschutzgesetz
(Artenschutzgutachten) bestehen.
Naumann
12. Einwohnerfrage
Rudolf Harthun
Infrastruktur Halensee
Durch die bereits erbaute und geplante große Wohnungsanzahl und somit Vermehrung
der Bevölkerungszahl im Bereich Halensee ist der Ausbau der Infrastruktur (u.a. der
Verkehrsmittel) zu fordern.
Welche Erhebungen liegen über den Fahrgaststrom des S-BHF Halensee vor in Bezug
auf die Verträglichkeit von nur einem Ausgang?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:
Durch die bereits erbaute und geplante große Wohnungsanzahl und somit Vermehrung
der Bevölkerungszahl im Bereich Halensee ist der Ausbau der Infrastruktur (u.a. der
Verkehrsmittel) zu fordern. Welche Erhebungen liegen über den Fahrgaststrom des SBhf. Halensee vor in Bezug auf die Verträglichkeit von nur einem Ausgang?
Zahlen über den Fahrgaststrom liegen dem Bezirksamt nicht vor, da deren Ermittlung
und die Bestellung entsprechender Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr
Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist. Die Schaffung
eines zweiten Ausgangs war bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion, wurde aber
aufgrund der hohen Kosten immer wieder von der Landesebene verworfen, da die
Überbauung der S-Bahntrasse durch eine Fußgängerbrücke und die Sicherung des
Wegerechtes durch das zwischen Seesener Straße und S-Bahnhof Halensee liegende
Privatgrundstück hindurch durchzuführen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
13. Einwohnerfrage
Volker Käsling
Zeltlager in der Heilbronner Straße
(schriftliche Beantwortung)
Dieses Gelände gehörte der Bahn-Landwirtschaft Unterbezirk Charlottenburg und
wurde an einen Privatinvestor verkauft. Die Beantwortung dieser Frage ist insofern für
uns wichtig, da sich dort angrenzend unsere Kleingartenkolonien rund um den Bahnhof
Westkreuz befinden und sich die Einbrüche in den Lauben erheblich gesteigert haben.
Es sind teilweise auch Leute von dem illegalen Zeltlager von Parzellenpächtern dort
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 10
beobachtet worden. Auch die Bundespolizei hat bis zum heutigen Zeitpunkt nichts
gegen das illegale Zeltlager unternommen.
1. Was wird von Seiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gegen das illegale
Zeltlager in der Heilbronner Str. getan?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Käsling,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Käsling teile ich Folgendes mit:
Dieses Gelände gehörte der Bahn-Landwirtschaft Unterbezirk Charlottenburg und
wurde an einen Privatinvestor verkauft. Die Beantwortung dieser Frage ist insofern für
uns wichtig, da sich dort angrenzend unsere Kleingartenkolonien rund um den Bahnhof
Westkreuz befinden und sich die Einbrüche in den Lauben erheblich gesteigert haben.
Es sind teilweise auch Leute von dem illegalen Zeltlager von Parzellenpächtern dort
beobachtet worden. Auch die Bundespolizei hat bis zum heutigen Zeitpunkt nichts
gegen das illegale Zeltlager unternommen.
1. Was wird von Seiten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gegen das illegale
Zeltlager in der Heilbronner Str. getan?
Da das Gelände im Privatbesitz ist, wurde der Eigentümer über die Zustände dort
informiert. Er hat auch zugesagt, zeitnah eine Verbesserung der Situation auf seinem
Grundstück herbeizuführen. Gleichzeitig werden ihm ordnungsbehördliche Auflagen
erteilt, um die Einfriedung des Grundstücks sicherzustellen und die Ratten- und
Müllsituation zu beseitigen. Zu den dort ansässigen Personen wird weiterhin Kontakt
durch einen Träger der Straßensozialarbeit gehalten. Der betroffene Personenkreis
würde im Falle einer Räumung jedoch voraussichtlich nicht bereit sein, Angebote für
Obdachlose in Anspruch zu nehmen. Das Bezirksamt wird die Situation vor Ort weiter
beobachten und für den Fall, dass entgegen der Zusagen des Eigentümers keine
Maßnahmen getroffen werden, nochmals an diesen herantreten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
14. Einwohnerfrage
Klaus Helmerichs
Milieuschutz
(schriftliche Beantwortung)
1. Was hält das Bezirksamt und was halten die in der BVV vertretenen
Fraktionen/Parteien von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf insbesondere unter Berücksichtung der Möglichkeit,
die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Gebieten zu
beeinflussen?
2. Was hat das Bezirksamt bzw. was haben die in der BVV vertretenen Parteien
unternommen, um das Entscheidungsverfahren zur Ausweisung von
Milieuschutzgebieten im Bezirk seit Mitte 2015 voranzutreiben? (Insbesondere
interessiert uns der Bearbeitungsstand der nach der Durchführung der
Voruntersuchung ins Auge gefassten Gebiete: Brabanter Platz, Kaiserin-
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 11
Auguste-Allee, Karl -August-Platz, Richard-Wagner-Str., Spreestadt und Tegeler
Weg).
3. Zudem interessiert uns, welche weiteren Gebiete nach Auffassung des
Bezirksamt und der in der BVV vertretenen Parteien in den Milieuschutz
einbezogen werden sollen?
4. Welche Nebenwirkungen auf die Nachbargebiete sind nach Auffassung des
Bezirksamtes und der in der BVV vertretenen Fraktionen zu erwarten, wenn
einzelne Gebiete den Status des Milieuschutzes erhalten?
5. Wie wirkt sich nach Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Nachbarbezirken
nach Erkenntnissen des Bezirksamtes auf die Wohnsituation und
Mietentwicklung in unserem Bezirk aus?
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Bei dem sogenannten Milieuschutz, eigentlich soziale Erhaltungsverordnung, handelt es
sich um ein Instrument aus dem Städtebaurecht. Hiermit kann kein Mieterschutz oder
eine Begrenzung der Mieten oder von Mietsteigerungen erreicht werden. Die soziale
Erhaltungsverordnung ist, auch wenn dies fälschlicherweise gerne so hingestellt wird,
weder ein wohnungs- noch ein mietenpolitisches Instrument, sondern ein
städtebauliches. Sie kann nur auf bauliche Veränderungen von Wohnungen wie die
Zusammenlegung von kleinen Wohnungen, Ein- und Umbauten in Wohnungen, den
Abriss von Gebäuden und die Nutzungsänderung Wohnung zu Büro Einfluss nehmen.
Die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum an Gebäuden, die in
Milieuschutzgebieten liegen, darf seit dem Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung
am 14. März 2015 nicht ohne Genehmigung erfolgen. Durch diesen
Genehmigungsvorbehalt ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
insofern beeinflussbar, als dass eine abschreckende Wirkung auf finanzstarke
Investoren entsteht. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen als
Spekulations- und Renditeobjekte kann damit erschwert werden.
Für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung müssen städtebauliche Gründe
vorliegen und es muss ein funktionaler Zusammenhang zwischen der baulichstädtebaulichen Struktur und der Bevölkerungsstruktur nachgewiesen werden. Somit
kann keine soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden, nur um die
Immobilienspekulation einzudämmen.
Zu Frage 2:
Seit dem Sommer 2015 liegt das Gutachten über ein Grobscreening von
Verdachtsgebieten im Bezirk vor. Hieraus resultierten weitere vom Bezirksamt
beauftragte gutachterliche Untersuchungen. Bezogen auf die einzelnen Gebiete heißt
das:
Für die Spreestadt erfolgen keine weiteren Untersuchungen, da der geringe
Wohnungsumfang im Gebiet keine soziale Erhaltungsverordnung zulässt.
Die beiden Planungsräume Tegeler Weg und Kaiserin-Augusta-Allee werden
zusammen betrachtet, die Ausweisung für dieses Gebiet ist in Vorbereitung.
Die Ausweisung für dieses Gebiet Richard-Wagner-Platz ist in Vorbereitung.
1584/4
Ausdruck vom: 21.06.2016
Seite: 12
Für die Gebiete Karl-August-Platz, sowie den Planungsraum Brabanter Platz unter
Einbezug des östlich angrenzenden Planungsraum Hildegardstraße stehen die weiteren
vertiefenden Untersuchung vor dem Abschluss.
Zu Frage 3:
Es werden keine weiteren Gebiete einbezogen, da alle Gebiete im Bezirk im Rahmen
einer Vorprüfung und des Grobscreening untersucht worden sind.
Zu Frage 4 und 5:
Natürlich entsteht ein Druck auf benachbarte Gebiete, wenn Investoren
Milieuschutzgebiete meiden. Dieser Druck ist aber statistisch schwer feststellbar und
wird von den anderen Bezirken bisher auch nicht wahrgenommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Wie Sie unseren folgenden Anträgen mit den Antworten des zuständigen Stadtrats der
laufenden Wahlperiode entnehmen können, hat sich die Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen schon seit langem für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten eingesetzt,
unter anderem, damit endlich auch in unserem Bezirk die Umwandlungsverordnung
angewendet werden kann.
„DS-Nr 0476/4
Soziale Erhaltungssatzungen für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen!
BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten darzulegen, welche Voraussetzungen in finanzieller und
personeller Hinsicht für den Erlass von (sozialen) Erhaltungssatzungen gem. § 172 (1)
Satz 1 Nr. 2 "Milieuschutz" BauGB erforderlich sind.
Der BVV ist bis zum 31. Mai 2013 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zielen auf den Schutz der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, also der Zusammensetzung eines speziellen
Milieus, und nicht auf den Schutz von Einzelpersonen wie beispielsweise Mietern ab. In
die zivilrechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter kann mit diesem
Instrument nicht eingegriffen werden. Vielmehr handelt es sich hier um ein Instrument
aus dem Städtebaurecht.
Somit müssen besondere städtebauliche Gründe für den Erlass solch einer Verordnung
vorliegen. Die vorhandene Struktur der Wohnbevölkerung, also eine ganz besondere
Mischung in der Einwohnerstruktur, kann nur Anlass für den Erlass einer
Milieuschutzverordnung sein, wenn dieses Milieu aus besonderen städtebaulichen
Gründen erhalten werden soll. Hierbei geht es zum einen um die Bewertung der
konkreten Sozialstruktur aus städtebaulicher Sicht und zum andern muss eine mögliche
Verdrängung der Wohnbevölkerung städtebauliche Auswirkungen haben. Für jedes
spezifische Gebiet müssen aber städtebauliche Gründe vorliegen, die für die konkrete
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Ausdruck vom: 21.06.2016
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Erhaltungssituation besonderes Gewicht haben. Hierunter sind alle sich aus der
Verdrängung der Wohnbevölkerung ergebenen städtebaulichen Auswirkungen von
Gewicht zu verstehen. Vage Befürchtungen allein reichen nicht aus, vielmehr müssen
sich die nachteiligen Folgen mit der bei Prognoseentscheidungen erforderlichen
Sicherheit abschätzen lassen. Wohnungs- oder mietenpolitische Ziele sind hiermit
zumindest nicht unmittelbar umsetzbar.
Vor dem Erlass einer Verordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist zu prüfen,
ob die hierfür notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind. Diese komplexen, mit
einem hohen Aufwand verbundenen Untersuchungen, beziehen sich u. a. auf die
Bevölkerungs- und Einkommensstruktur, den Bestand an modernisierungsnotwendigen
Gebäuden, den Ausstattungsstandard der Wohnungen, der Wohnungsnachfrage, dem
zu erwartenden Verdrängungspotenzial und die sich aus der Verdrängung bzw. der
Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen
Auswirkungen. Aufgrund dieser dezidierten Voraussetzungen wird das Instrument der
Milieuschutzsatzung auch zukünftig nicht immer für jedes Gebiet einsetzbar sein.
Zur Erfassung des modernisierungsnotwendigen Gebäudebestands wären aufwändige
Primäruntersuchungen durchzuführen. Neben dem hohen Untersuchungsaufwand zur
Vorbereitung und Aufstellung erfordert auch die Umsetzung solch einer Verordnung
personelle Voraussetzungen. Da die ehemalige halbe Stelle zur Bearbeitung von
Erhaltungsverordnungen ersatzlos entfallen ist, ist eine systematische Untersuchung
der Wohngebiete im Bezirk dem Bezirksamt derzeit nicht möglich. Der Bedarf an
Gutachtermitteln kann nicht abgeschätzt werden.
Nach heutigem Kenntnisstand kann auch der notwendige Personalbedarf für die
Erstellung, Beratung, Genehmigungspraxis und Kontrollen nicht vorab ermittelt werden.
Allerdings handelt es sich hierbei um eine personalintensive Tätigkeit. So sind im Bezirk
Pankow, mit der sozialen Erhaltungsverordnung für 11 Gebiete, sechs Stellen
vorhanden.
Erfahrungen im praktischen Vollzug in anderen Städten zeigen, dass der zeitgerechte
Ausstattungsstandard von Mietwohnungen, wie z.B. Fahrstühle, immer genehmigt
werden muss. Auch sind Mieterhöhungen bis zur Höhe der ortsüblichen
Vergleichsmiete mit Erhaltungssatzungen nicht zu verhindern. Deswegen können die
Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse, die zum Wegfall preiswerten Wohnraums
führen, durch das Instrument einer Milieuschutzsatzung oder Umwandlungsverordnung
nur begrenzt aufgehalten werden.
Erfreulicherweise beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
das Instrument der Erhaltungssatzungen zu schärfen und hat entsprechende Initiativen
angekündigt. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für
eventuelle Gutachten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.“
„DS-Nr. 0718/4
Milieuschutzgebiete benennen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. November 2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Gebiete im Bezirk zu benennen, für die aufgrund der
Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt Milieuschutz (Soziale Erhaltungssatzung
gemäß § 172 BauGB) beantragt werden sollte.
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Ausdruck vom: 21.06.2016
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Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Im Rahmen der beauftragten Voruntersuchung, deren Ergebnis dem Ausschuss für
Stadtentwicklung am 24. Juni 2015 vorgestellt wurde, sind für die Regionen Brabanter
Platz, Kaiserin-Augusta-Allee, Karl-August-Platz, Richard-Wagner-Straße, Spreestadt
und Tegeler Weg Indizes ermittelt worden, die die weitere Untersuchung von Gebieten
unter dem Aspekt der möglichen Identifizierung festzusetzender Milieuschutzgebiete
zulassen. Diese Untersuchung wird durchgeführt und der zuständige Fachausschuss
über das Ergebnis unterrichtet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.“
„DS-Nr. 1220/4
Unterstützung bei der Umsetzung von Milieuschutz einfordern
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für eine finanzielle und personelle
Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen ("Milieuschutz") in
Charlottenburg-Wilmersdorf einzusetzen.“
„DS-Nr. 1381/4
Milieuschutz ermöglichen
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bestehende Möglichkeiten innerhalb der
Flexibilisierung im Rahmen des Abbaus von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bis 2016
dahingehend zu nutzen, dass der Abteilung Stadtentwicklung zur Verwirklichung von
sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) gemäß BVV-Beschluss vom 18.6.2015 die
erforderlichen zwei Stellen mit der Wertigkeit E 10 zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zugeordnet werden.
Der BVV ist bis zum 30.11.2015 zu berichten.“
Zu Frage 2:
Unsere Initiativen zum Milieuschutz können Sie den unter 1.) genannten Anträgen
entnehmen.
Zu Frage 3:
Da für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten gemäß Bundesrecht strenge Kriterien
gelten, die anhand eines umfassenden Gutachtens verifiziert werden müssen, müssen
wir das Ergebnis des Gutachtens abwarten. Die benannten Gebiete sind bereits das
Ergebnis einer gutachterlichen Voruntersuchung des Bezirks. Allerdings halten wir es
für angebracht, nach erfolgter Schließung des Flughafens Tegel die Wohngebiete in
Charlottenburg-Nord einer neuerlichen Evaluation zu unterziehen.
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Zu Frage 4:
Da der Wohnraumdruck im gesamten Bezirk hoch ist, stehen viele Bereiche des Bezirks
generell unter Druck. Nicht überall sind jedoch die für die Ausweisung eines
Milieuschutzgebiets erforderlichen komplexen Sozialindikatoren gegeben, die das
Bundesrecht vorschreibt. Eine Evaluation des Gesamt-Bezirks sollte jedoch in
Abständen erfolgen.
Zu Frage 5:
Hierzu sind keine Daten bekannt.
Die PIRATEN-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Ausweisung von Milieuschutzgebieten sehen wir grundsätzlich positiv, gerade
unter dem genannten Gesichtspunkt.
Zu Frage 2:
Die Fraktion der PIRATEN unterstützt die Bemühungen des Bezirksamtes.
Zu Frage 3:
Die Fraktion der PIRATEN würde es begrüßen, wenn der Leon-Jessel-Kiez ebenfalls
einbezogen würde. Für Charlottenburg-Nord sollte die Einführung eines
Milieuschutzes zumindest in Teilbereichen nochmals geprüft werden.
Zu Frage 4:
Angrenzende Kieze könnten den Milieuschutz ebenfalls anstreben.
Die SPD-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Sehr geehrter Herr Helmerichs,
zu Ihren Fragen zum Thema Milieuschutz darf ich Ihnen für die SPD-Fraktion, Ihre
Fragen wie folgt beantworten:
1. Was hält das Bezirksamt und was halten die in der BVV vertretenen
Fraktionen/Parteien von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf insbesondere unter Berücksichtigung der Möglichkeit, die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Gebieten zu beeinflussen?
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist das Instrument, Gebiete als Milieuschutzgebiete
auszuweisen, erst durch das Inkrafttreten der Umwandlungsverbotsverordnung richtig
wirksam geworden. Nun ist es nicht mehr ein rein städtebauliches Instrument was
Spekulanten abschreckt, sondern kann tatsächlich Mieter schützen. Von daher hält die
SPD-Fraktion viel von der Ausweisung von Milieuschutzgebieten im Bezirk.
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Ausdruck vom: 21.06.2016
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2. Was hat das Bezirksamt bzw. was haben die in der BVV vertretenen Parteien
unternommen, um das Entscheidungsverfahren zur Ausweisung von
Milieuschutzgebieten im Bezirk seit Mitte 2015 voranzutreiben? (Insbesondere
interessiert uns der Bearbeitungsstand der nach der Durchführung der Voruntersuchung
ins Auge gefassten Gebiete: Brabanter Platz, Kaiserin-Auguste-Allee, Karl -AugustPlatz, Richard-Wagner-Str., Spreestadt und Tegeler Weg).
Die SPD-Fraktion hat sich sowohl nach außen, durch Diskussion im Ausschuss, als
auch intern intensiv mit dem Thema beschäftigt und es aktiv begleitet. Allerdings ist es
uns wichtig, eine Ausweisung von Gebieten auch relativ rechtssicher zu machen. Was
nützt eine Ausweisung, wenn sie kurze Zeit danach durch eine Klage und ein
Gerichtsurteil gekippt wird, weil sie nicht fundiert und an bestimmten Kriterien orientiert
gemacht wurde.
Zum Bearbeitungsstand müsste das Bezirksamt Ihnen Informationen geben.
3. Zudem interessiert uns, welche weiteren Gebiete nach Auffassung des Bezirksamtes
und der in der BVV vertretenen Parteien in den Milieuschutz einbezogen werden
sollen?
Sobald die Ausweisung der Gebiete stattgefunden hat, sollten nach einer gewissen Zeit,
die direkt angrenzenden Gebiete untersucht werden, ob eine negative Auswirkung auf
diese erfolgt. Sollte dies der Fall sein, müssen diese Gebiete untersucht werden, ob sie
sich für die Ausweisung zu einem Milieuschutzgebiet eignen.
4. Welche Nebenwirkungen auf die Nachbargebiete sind nach Auffassung des
Bezirksamtes und der in der BVV vertretenen Fraktionen zu erwarten, wenn einzelne
Gebiete den Status des Milieuschutzes erhalten?
Allgemein könnte ein „Verdrängungseffekt“ von Spekulanten in die Gebiete rund um
Milieuschutzgebiete vermutet werden. Dies muss aber im Einzelfall untersucht werden.
Nicht jedes Gebiet weist auch eine Struktur auf, die für Spekulanten interessant ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne, unter meiner Handynummer 01636343226 zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
Die CDU-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Beantwortung zu Fragen 1 - 6:
Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass eine Verdrängung von Mietern aus ihren
angestammten Kiezen verhindert wird, ohne deswegen die Schaffung von
Wohneigentum benachteiligen oder verteufeln zu wollen.
Ein Mittel dazu kann die Ausweisung von Milieuschutzgebieten sein. In der Praxis hat
dies allerdings nicht nur Vorteile, denn wo fängt eine Luxussanierung an und wo hört
die zeitgemäße Ausstattung auf? Auch sollten alle Instrumente, die zu einer
Verbesserung des Mieterschutzes führen, bezirksübergreifend koordiniert werden, um
Verdrängungseffekte nicht zu provozieren. Einen "Wettbewerb" darf es nicht geben.
Das Bezirksamt hat eine Studie zu möglichen Gebieten beauftragt. Die Ergebnisse sind
sorgfältig auszuwerten und mit den Nachbarbezirken abzustimmen.
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