Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
14.04.16, 18:32
Aktualisiert
28.01.18, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
SPD-Fraktion
Wuttig/Pinkvoss-Müller
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1594/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.04.2016
BVV
BVV-056/4
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen
Rathauses Wilmersdorf I
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
aus dem ehemaligen Rathaus Wilmersdorf perspektivisch eine
Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen wird.
und weiterhin
Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen
Rathauses Wilmersdorf II
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Unterkunft im ehemaligen Rathaus
Wilmersdorf den Einbau einer Gemeinschaftsküche sowie den Einbau von
Schutzmaßnahmen zur Sicherheit von Frauen und Kindern (IKK Investitionskredit
Kommunen) beim Senat/bei der BIM zu fordern.
Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich bereits mehrfach schriftlich und in Gesprächen für ein
längerfristiges Nutzungskonzept für das ehemalige Rathaus Wilmersdorf eingesetzt.
1594/4
Ausdruck vom: 27.09.2016
Seite: 1
Dazu gehört neben der detaillierten Festlegung der Rechte und Pflichten des Betreibers
und des Eigentümers des Gebäudes, eine Klärung der Abrechnungsmodalitäten und zu
einer Laufzeitverlängerung des Vertrages genauso wie die Ertüchtigung des Gebäudes
für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Auch der Einbau von Duschen, von
Gemeinschaftsküchen und Räumen für spezielle Verwendungen, waren dabei immer
wieder Thema.
Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat die Beschlüsse der BVV nun abermals zum Anlass
genommen, um den Geschäftsführer der Berliner Immobilien Management GmbH und
die Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit anzuschreiben und die
vorgeschlagene Weiterentwicklung für das ehemalige Rathaus Wilmersdorf zu
betreiben.
Das Bezirksamt rechnet damit, dass dieses Gebäude auch längerfristig für die
Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden muss. Wenn anfangs von einer
vorübergehenden Nutzung ausgegangen wurde, wird es jetzt umso dringlicher,
notwendige bauliche Standards für eine Wohnnutzung zu schaffen.
Dabei ist es allerdings aus Sicht des Bezirksamtes zwingend erforderlich, dass
derartige Veränderungen mit dem Betreiber der Einrichtung und den Bewohnern selbst
entwickelt werden.
Voraussetzungen für einen Betrieb als Gemeinschaftsunterkunft ist aus Sicht des
Bezirksamtes, dass die Bewohner sich selbst verpflegen können. Inwieweit
entsprechende Umbauten aus baurechtlicher Sicht und den Aspekten des
Brandschutzes möglich sind, kann nur von der BIM bewertet werden. Für den Betrieb
als Gemeinschaftsunterkunft erscheint es außerdem erstrebenswert, abgeschlossene
Wohneinheiten zu schaffen. Dieses Anliegen erscheint unter den Gegebenheiten eines
Verwaltungsgebäudes schwer realisierbar.
Im Blick auf die Einrichtung von Schutzräumen für Frauen und Kinder verweist das
Bezirksamt auf die Beantwortung der DS-Nr. 1596/4.
Zusätzlich zu dem Anliegen der Beschlüsse der BVV schlägt das Bezirksamt eine
Prüfung vor, ob das ehemalige Rathaus Wilmersdorf als möglicher Standort für eine
sogenannte EAA+ Einrichtung (Erstaufnahmeeinrichtung plus) entsprechend dem
Vorschlag in dem Masterplan für Integration und Sicherheit des Landes Berlin in Frage
kommt.
Das Bezirksamt wird weiterhin im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit zum
aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk und entsprechenden
Rückmeldungen der BIM und der Senatsverwaltung für Soziales berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
1594/4
Carsten Engelmann
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 27.09.2016
Seite: 2
1594/4
Ausdruck vom: 27.09.2016
Seite: 3