Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Niederschrift.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
354 kB
Erstellt
22.04.16, 03:29
Aktualisiert
27.01.18, 21:00

Inhalt der Datei

Stadt Kamen Niederschrift PSV über die 1. Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am Donnerstag, dem 25.02.2016 im Sitzungssaal II des Rathauses Beginn: Ende: 18:12 Uhr 20:30 Uhr Anwesend SPD Frau Britta Dreher Herr Hans-Dieter Heidenreich Frau Kerstin Heidler Herr Peter Holtmann Herr Klaus Kasperidus Herr Maurice Keßler Herr Martin Köhler Herr Friedhelm Lipinski Herr Bastian Nickel Herr Klaus Slomiany CDU Herr Karsten Diederichs-Späh Frau Ina Scharrenbach Herr Ernst-Dieter Standop Herr Martin Wilhelm Bündnis 90/DIE GRÜNEN Frau Anke Dörlemann Herr Andre Maiwald DIE LINKE / GAL Herr Francesco Müller FW/FDP Frau Heike Schaumann Sachverständige Bürger gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 DSchG NRW Frau Edith Sujatta 1 von 17 Sachverständige gem. Beschluss des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses Herr Dirk Eppmann Herr Heinrich Hellekemper Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel Herr Klaus Michallik Herr Marc Westerhoff Ortsvorsteher Herr Heinz Henning Verwaltung Herr Matthias Breuer Frau Monika Holtmann Herr Dr. Uwe Liedtke Entschuldigt fehlten Herr Heinrich Kissing Herr Michael Krause Herr Karl-Heinz Stoltefuß Auf die in der Niederschrift hingewiesene Präsentation aus der Sitzung am 25.02.2016 kann über das Ratsinformationssystem zugegriffen werden. Herr Lipinski eröffnete die form- und fristgerecht einberufene Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses, begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder, Zuhörer/innen sowie den Vertreter der Presse und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Sodann verpflichtete er die Ausschussmitglieder Herrn Karl Breckner, Herrn Dirk Eppmann und Frau Edith Sujatta. Frau Scharrenbach bat um gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 6 u. 8. Dem wurde durch Frau Schaumann aus Sicht des Antragstellers widersprochen. Der Vorsitzende stellte fest, dass sich keine Änderungen zur Tagesordnung ergeben. 2 von 17 A. Öffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes Vorlage 1 Einwohnerfragestunde 2 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Beteiligung gem. § 13 Abs. 1 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) hier: Stellungnahme der Stadt Kamen 011/2016 3 Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt Kamen und dem Kreis Unna 009/2016 4 Präsentationsprojekt "Germanensiedlung Westick" hier: Antrag der Fraktion Die LINKE/GAL 5 Kommunale Brückenbauwerke hier: Antrag der CDU-Fraktion 6 Verkehrsrechtliche Maßnahmen "Am Langen Kamp" hier: Antrag der FW/FDP-Fraktion 7 Aktivierung von Wohnbaupotentialen in Kamen hier: Antrag der SPD-Fraktion 7.1 Antrag der CDU-Fraktion 8 Nebenzentrum Methler: Förderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine flächige Tempo30-Zone hier: Antrag der CDU-Fraktion 9 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes 1 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 2 Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung Vorlage 3 von 17 A. Öffentlicher Teil Zu TOP 1. Einwohnerfragestunde Anfragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden nicht gestellt. Zu TOP 2. 011/2016 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Beteiligung gem. § 13 Abs. 1 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) hier: Stellungnahme der Stadt Kamen Herr Liedtke verwies auf die ausführliche Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Kasperidus erklärte für die SPD-Fraktion, dass sich die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen des 1. Beteiligungsverfahrens positiv auf den Entwurf ausgewirkt hätten. Durch die Integration verschiedener Regelwerke in den LEP bestünde nunmehr nur eine gesetzliche Grundlage. Der Ausschluss von Fracking als eigenes Ziel werde sehr begrüßt. Seine Fraktion stimme der vorgelegten Beschlussvorlage zu. Frau Dörlemann beurteilte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die von Herrn Kasperidus vorgenannten Punkte ähnlich. Ziel der Landesregierung sei es, den LEP NRW in dieser Legislaturperiode rechtskräftig abzuschließen. Nicht einverstanden sei ihre Fraktion mit der Formulierung des gesamten dritten Absatzes der Stellungnahme. Bedauert werde, dass das im ersten Entwurf im Abschnitt 4.3 formulierte Ziel (Erklärung der Verbindlichkeit der Festlegungen gem. § 6 Abs. 6 Klimaschutzgesetz NRW) für den Planungsraum NRW gänzlich gestrichen worden sei. Sie schlage daher vor, das Wort „günstig“ im dritten Absatz der Stellungnahme zu streichen, da es eine Bewertung darstelle. Die FW-FDP Fraktion stimme der vorliegenden Stellungnahme zu, mit dem Hinweis, dass im Fracking auch eine Chance liege, erklärte Frau Schaumann. In Bezug auf die Änderung des 5 ha Ziels in einen 5 ha Grundsatz bei der Siedlungsentwicklung stellte Herr Liedtke dar, dass in der Anwendung ein Grundsatz einfacher erfüllt werden könne als ein stringent festgelegtes Ziel. Die von Frau Dörlemann vorgeschlagene Änderung der Stellungnahme wurde kontrovers diskutiert. Abschließend ließ Herr Lipinski über die diskutierten Änderungsvorschlag zur Stellungnahme abstimmen. Beschluss: Wer ist dagegen, dass das Wort „günstig“ aus der Stellungnahme gestrichen wird? Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen. 4 von 17 Herr Lipinski stellte fest, dass die in der Beschlussvorlage formulierte Stellungnahme bestehen bleibe. Beschluss: Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen (LEP NRW). Zur Wahrung der Beteiligungsfrist wurde die Stellungnahme bereits vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung durch den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen der Staatskanzlei NRW zugeleitet. Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen Zu TOP 3. 009/2016 Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt Kamen und dem Kreis Unna Herr Lipinski informierte, dass der Umwelt- und Klimaschutzausschuss in der Sitzung am 18.02.16 ein einstimmiges Votum zu diesem Beschlussvorschlag abgegeben habe. Herrn Breuer erläuterte die Beschlussvorlage und wies insbesondere darauf hin, dass die Übertragung des Ausgleichsflächenmanagements an den Kreis Unna für die Stadt Kamen eine höhere Flexibilität im Rahmen der Bauleitplanung ermögliche. Die Ausgleichsintensität bleibe erhalten und auch die langfristige Sicherung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen seien inbegriffen. Herr Kasperidus befürwortete diese interkommunale Zusammenarbeit. Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus erläuterte Herr Breuer, dass gem. § 5 des Vertrages die Ausgleichsmaßnahmen im Einvernehmen mit der Stadt Kamen und vorzugsweise auf Kamener Stadtgebiet umgesetzt werden sollen. Die Ansiedlung des Ökokontos auf Kreisebene wurde von Herrn Kühnapfel sehr begrüßt. Damit sei es möglich, auch größere naturschutzfachliche Projekte zu realisieren. Beschlussempfehlung: Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zum Management von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen mit dem Kreis Unna auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 5 von 17 Zu TOP 4. Präsentationsprojekt "Germanensiedlung Westick" hier: Antrag der Fraktion Die LINKE/GAL Herr Müller begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Ziel sei es, auf dieses so wichtige Bodendenkmal hinzuweisen, eine Präsenz für die Germanensiedlung zu schaffen und ggf. die Funde zu präsentieren. Frau Sujatta wies darauf hin, dass sich die Ortsheitmatpfleger, insbesondere Herr Neumann, bereits seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigen und auch den Kontakt zum LWL Olpe pflegen würden. Funde aus dem Bereich des Bodendenkmals seien u.a. im Haus der Stadtgeschichte ausgestellt. Die Art der Präsentation sei abhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel. Bei dem vorliegenden Antrag habe es sich zunächst um einen Antrag zum Haushalt an den Rat der Stadt Kamen gehandelt, informierte Herr Liedtke. Der Rat habe diesen Antrag an den zuständigen Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen. Der vorliegende Antrag beziehe sich auf die Mittelbereitstellung in Höhe von 40.000 € für die Durchführung von Wegeund Straßenbauarbeiten. Er erläuterte die Bereichsabgrenzung des Bodendenkmals anhand des Auszugs der Denkmalkarteikarte und zeigte die Umgebung des Bodendenkmals anhand eines Luftbildes (s. Präsentation S. 6 u. 7). Intention des Antrages sei es, Land zu pachten, einen Weg zu bauen und eine Beschilderung vorzunehmen. Die bestehenden Wegebeziehungen seien ausreichend; neue Wege seien nicht erforderlich. Der Ortsheimatpfleger, Herr Stoltefuß, habe der Verwaltung vorgeschlagen, eine Beschilderung analog zum Bodendenkmal in Heeren-Werve im Bereich des bestehenden Fuß- und Radweges anzubringen. Die Unterstützung bei der Konzeptionierung des Hinweisschildes durch die Ortsheimatpfleger habe er zugesagt. Der von der Verwaltung um Stellungnahme gebetene LWL (Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe) lehne bauliche Eingriffe in das Bodendenkmal aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Errichtung eines Langhauses werde als nicht realisierbar bewertet. Die Initiative durch Beschilderung auf das Bodendenkmal hinzuweisen, werde jedoch vom Leiter der Außenstelle des LWL, Herr Prof. Dr. Michael Baales, ausdrücklich begrüßt und eine Mitarbeit bei der Ausgestaltung des Hinweisschildes zugesagt. Die Verwaltung schlage daher vor, mit Unterstützung des LWL und der Ortsheimatpfleger durch eine sach- und fachgerechte Beschilderung in angemessener Weise auf das Bodendenkmal hinzuweisen. Unter Berücksichtigung all dieser Punkte empfehle die Verwaltung, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Er erkundigte sich bei Herrn Müller, ob angesichts des vorgetragenen Sachverhalts der Antrag Aufrecht erhalten werde. Herr Müller bestätigte den Antrag; ggf. könne der vorgeschlagene Haushaltsansatz reduziert werden, da auf den Bau eines neuen Weges von der Westicker Straße aus verzichtet werden könne. Es sei aber erforderlich, die Zuwegung vom Klärwerk aus zu verbessern, da dieser Weg matschig sei und verschönert werden müsse. 6 von 17 Frau Schaumann erklärte, dass sie diesen Antrag ablehnen werde, da er unterstelle, dass der Wegebau der erste Schritt zum Bau des Langhauses sei. Vor dem Hintergrund, dass es in Bergkamen bereits Darstellungen zu Römer- und Germanensiedlungen im ausreichenden Umfang gebe, sei dies unverhältnismäßig. Das Erfordernis des Wegebaus sei nicht nachvollziehbar. Das vorgeschlagene Hinweisschild werde mitgetragen. Für die SPD-Fraktion erklärte Frau Heidler, dass der Vorschlag der Verwaltung gut sei. Ihrer Auffassung nach sei eine Abstimmung über den Antrag nicht erforderlich. Herr Diederichs-Späh bekräftigte den Hinweis von Frau Schaumann auf die Einrichtung in Bergkamen-Oberaden. Herr Kühnapfel entgegnete, dass der bestehende Rad- und Gehweg in einem guten Zustand sei und eine Wegebaumaßnahme nicht notwendig sei. Frau Dörlemann erklärte das Einverständnis zum Kompromissvorschlag der Verwaltung. Frau Sujatta wies auf die Problematik hin, dass Schilder mit Aufklebern beklebt werden und rief zur Unterlassung auf. Herr Lipinski entgegnete, dass die Verwaltung die von Frau Sujatta dargestellte Problematik aufgreifen werde. Dieser Punkt habe jedoch keinen Sachzusammenhang zur Beratung des Antrags. Herr Müller bestätigte die Aufrechterhaltung des vorliegenden Antrages. Herr Lipinski ließ über den Antrag abstimmen. Beschluss: Im Haushalt 2016 werden im Produktbereich 25 (Kultur) bzw. im Produktbereich 54 (Verkehrsflächen und –anlagen) insgesamt 40.000 € bereitgestellt, um den Einstieg in ein Präsentationsprojekt „Germanensiedlung Westick“ im Bereich des Bodendenkmals westlich der Einmündung des Körnebachs in die Seseke zu finanzieren. Die Mittel werden verwendet, um - einen landwirtschaftlich verzichtbaren Streifen Land anzupachten, - einen Fußweg von der Westicker Straße dorthin einzurichten und - eine Beschilderung zu installieren, die die Lage der Gebäude und Art der Fundstätten ausweist. Abstimmungsergebnis: bei 17 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt Abschließend stellte Herr Lipinski als Ergebnis des Vortrages der Verwaltung und des Meinungsbildes zum Thema Hinweistafel fest, dass die Verwaltung nunmehr einen Vorschlag für die Hinweistafel in Zusammenarbeit mit dem LWL und den Ortsheimatpflegern erarbeite. 7 von 17 Zu TOP 5. Kommunale Brückenbauwerke hier: Antrag der CDU-Fraktion Die CDU-Fraktion verzichtet auf eine weitere Begründung des vorliegenden Antrages. Bezug nehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion informierte Herr Liedtke wie folgt: Visuelle Darstellung der im Stadtgebiet vorhandenen 83 Ingenieurbauwerke anhand eines Planes und einer Übersicht (s. Präsentation S. 9 u. 10), aus der die wesentlichen Informationen hervorgehen (Lage, Bauart, Material, einschl. Prüfpflichten). Überwachung und Prüfung der Ingenieurbauwerke erfolge entsprechend der DIN 1076 1999-11. Hauptprüfung jedes 6. Jahr. Einfache Prüfung i.d.R. 3 Jahre nach Hauptprüfung. Darüber hinaus Prüfungen im Rahmen der Bauwerksüberwachung (einmal jährlich Besichtigung, zweimal jährlich Streckenkontrollen). 2016 Hauptprüfung aller prüfrelevanten Ingenieurbauwerke. Der Ausschuss wird über die Ergebnisse der Hauptprüfung 2016 nach Abschluss der Untersuchungen (voraussichtlich Anfang 2017) umfassend informiert werden. Für 2016 werde die Sanierung der Brücke Ostenallee geplant. Die Umsetzung der Sanierungsarbeiten solle sich nach Möglichkeit auf die Zeit der Sommerferien konzentrieren. Der Kostenansatz für die Sanierung betrage 220 T€. Es handele sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, für die eine Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde. Die sanierungsbedürftige Brücke Nr. 25 „Mühlbach“ sei Bestandteil der im integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve dargestellten Maßnahme „Stadtteilklammer“. Dafür seien für 2016 Planungskosten im Haushalt eingestellt. Entgegen der Darstellung in der Presse umfasse die im Haushalt dargestellte Maßnahme „Stadtteilklammer“ nicht nur das Brückenbauwerk, sondern die Optimierung der gesamten Erschließungssituation von der Märkischen Straße über Südfeld bis hin zur an die Werver Mark angrenzende Rad- und Fußwegeerschließung in die freie Landschaft hinein. Dieses Projekt erreiche Rat und Ausschuss mit dem entsprechenden Projektbeschluss bzw. dem Haushaltsbeschluss. Des Weiteren verwies er auf das Integrierte Handlungskonzept Kamen-HeerenWerve und den entsprechenden Ratsbeschluss. Die Presseberichtserstattung sei in Bezug auf den Brückenzustand und den Umfang der Maßnahme falsch. Die dadurch in der Bürgerschaft ausgelösten Reaktionen seien nachvollziehbar. Auf Nachfrage von Frau Schaumann erklärte Herr Liedtke, dass noch keine Planung zum Projekt „Stadtteilklammer“ vorliege und dementsprechend keine Detailfragen beantwortet werden könnten. Eine weitere Diskussion zum Einzelthema Brücke Nr. 25 zu diesem Tagesordnungspunkt sei nicht angebracht, stellte Herr Lipinski fest. Die Projekte des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Kamen-Heeren-Werve würden bei entsprechender Projektreife den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss vorgelegt. 8 von 17 Herr Kasperidus erklärte, dass der Bericht der Verwaltung zu dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion aus seiner Sicht ausreichend sei. Es sei sinnvoll und zielführend, die Ergebnisse der diesjährigen Hauptprüfung abzuwarten, um aktuelle Informationen zu erhalten. Darüber hinaus sei über die anstehende Sanierung der Brücke Ostenallee informiert worden. Es mache an dieser Stelle keinen Sinn, die Einzelmaßnahme „Stadtteilklammer“ des IHK Kamen-Heeren-Werve in diesem Zusammenhang zu diskutieren. Desgleichen betrachte das IHK Kamen-Heeren-Werve weitaus größere Bereiche und eine Vielzahl von Projekten, die zudem Ergebnis einer intensiven Bürgerbeteiligung (Workshops, Stadtteilspaziergang, OnlineBeteiligung) waren. Die Aufstellung und Erarbeitung des IHK sei auch von der Politik intensiv begleitet worden und letztlich sei der Beschluss des IHK durch den Rat einstimmig gefasst worden. Herr Liedtke ergänzte, dass das Projekt „Stadtteilklammer“ im Handlungskonzept als Gesamtprojekt zu sehen sei. Die Frage, ob die Brücke saniert oder ein Brückenneubau erfolgen solle, sei nicht im Handlungskonzept thematisiert. Die Maßnahme 423 sei bereits seit einigen Jahren im Haushalt eingestellt. Da die Erschließungsmaßnahme „Stadtteilklammer“ im engen sachlichen Zusammenhang damit stehe, sei die Buchungsstelle beibehalten worden. Für 2016 seien die Planungskosten für das Projekt „Stadtteilklammer“ etatisiert worden. Bei der Haushaltsplanung für 2017 handele es sich um eine grobe Kostenschätzung für das Projekt „Stadtteilklammer“. Frau Scharrenbach bat darum, die Tabelle um die Altersangaben der Ingenieurbauwerke zu ergänzen. Des Weiteren sei sie auf die Auswertung der Hauptprüfung 2016 gespannt. Sie erwarte zu gegebener Zeit eine Darstellung der Sanierungsaufwendungen nebst Auswirkungen auf den Haushalt 2017. Das Thema „Brückenbauwerk Nr. 25“ sei in dem Antrag angesprochen worden, da ihre Fraktion durch die Etatisierung der Mittel für 2016 und 2017 davon ausgegangen sei, dass eine Sanierung der Brücke bereits geplant und mit Kostenberechnungen hinterlegt worden sei. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass mit dem Haushaltsansatz das Projekt „Stadtteilklammer“ verbunden sei. Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass die Beschichtung der Partnerschaftsbrücke schadhaft sei und einer dringenden Erneuerung bedürfe. Dieses Schadensbild könne sonst umfangreiche Schäden am Brückenbauwerk nach sich ziehen. Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu. Zu TOP 6. Verkehrsrechtliche Maßnahmen "Am Langen Kamp" hier: Antrag der FW/FDP-Fraktion Zur Abgrenzung dieses Antrages zum Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 8 erläuterte Frau Schaumann, dass es hier um punktuelle Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Erhöhung der Querungssicherheit gehen würde und nicht im gesamten Verlauf der Straße „Am langen Kamp“ eine „Verkehrslähmung“ erfolgen solle. Ziel sei es, den Schulweg sicherer zu machen. 9 von 17 Herr Liedtke empfahl, diesen Antrag als Prüfauftrag zu beschließen, da im Vorfeld die Voraussetzungen des § 45 StVO für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen seien. Zudem müsse eine Beteiligung des Kreises Unna als Straßenbaulastträger erfolgen, da die Straße „Am langen Kamp“ eine Kreisstraße sei. Die SPD-Fraktion trage den Antrag mit, erklärte Frau Heidler und regte an, den Prüfauftrag dahingehend zu erweitern, die Parkanordnung in der Straße zu prüfen. Durch geordnetes Parken mittels der Markierung von Parkboxen könne möglicherweise eine Entschleunigung erreicht werden, wie z.B. in der Mühlenstraße. Frau Schaumann stimmte der Umwandlung in einen Prüfauftrag sowie der ergänzenden Prüfung der Parkanordnung zu. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Frau Dörlemann ebenfalls die Zustimmung zum formulierten Prüfauftrag. Für die CDU-Fraktion wurde diese Auffassung auch von Herrn DiederichsSpäh vertreten. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Straße „Am langen Kamp“ zwischen der Einmündung „An Schelkmanns Hof“ und „Lindenallee“ als verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden können. In diesem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit einer Neuordnung des Parkraumes zur Entschleunigung des Verkehrs geprüft werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zu TOP 7. Aktivierung von Wohnbaupotentialen in Kamen hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Sachantrag der CDU-Fraktion wurde als Tischvorlage zu Beginn der Sitzung vorgelegt. Frau Scharrenbach begründete den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. In diesem Zusammenhang wies sie u. a. darauf hin, dass der Sachantrag bewusst über den Antrag der SPD-Fraktion gelegt worden sei. Im Ältestenrat sei ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Asyl abgestimmt worden. Der eingereichte Antrag der SPD-Fraktion habe in dieser Sache zu Irritationen geführt. Insofern habe sie den Fraktionsvorsitzenden der SPD um Prüfung der Antragseinbringung gebeten. Zudem sei der Eindruck entstanden, dass mit dem „Handlungskonzept Wohnen“ seit zwei Jahren nicht gearbeitet worden sei. Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach antwortete Herr Liedtke, dass bei der Schaffung von Wohnraum in Kamen sog. „Schlichtbauten“ nicht erwünscht seien. Gerade in Bezug auf die Energieeinsparverordnung (ENEV) seien abweichende Regelungen für den sozialen Wohnungsbau nicht vorgesehen. 10 von 17 Zum Sachantrag erläuterte Herr Liedtke, dass das vom Rat beschlossener „Handlungskonzept Wohnen“ für die Verwaltung eine dauerhafte Arbeitsund Entscheidungshilfe darstelle und somit eine wesentliche Arbeitsgrundlage sei. Beispielhaft verwies er auf Themenbereiche wie Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Vorstudie Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße, Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve, Entwicklung Hemsack, LEP-Aufstellung. Er erinnerte an die bereits im Zuge der Erstellung der Wohnungsmarktanalyse geführte Diskussion über die Erstellung eines Baulückenkatasters und bestätigte nochmals, dass dies sehr aufwändig und nicht effektiv sei, da auch nicht verfügbare Potentialflächen aufgezeigt würden. Zielführender sei es, einen Aufruf an die Eigentümer zu starten und Grundstücke aufzuzeigen, die tatsächliche Entwicklungspotentiale bieten würden und die Schaffung von Wohnraum auch realistisch umsetzbar wäre. Die Verwaltung fühle sich durch den Antrag der SPD-Fraktion nicht kritisiert. Frau Heidler begründete den Antrag der SPD-Fraktion. Intention des Antrags sei es, bezahlbaren Wohnraum für alle vorzuhalten und nicht explizit für Flüchtlinge. Es sei zu diesem Zweck schneller und effizienter, einen Aufruf in die Stadt hinein zu starten und so tatsächlich verfügbare Potentiale für den Wohnungsbau gezielt zu entwickeln. Das gute „Handlungskonzept Wohnen“ unterliege Veränderungen (z. B. höhere Geburtenrate, Zuzug von Flüchtlingen), denen mit dem Antrag Rechnung getragen werde. Zum Thema „Baulückenkataster“ ergänzte Herr Kasperidus, dass die Begründung der CDU bereits vor zwei Jahren ausführlich diskutiert worden sei. Auch die Frage des Datenschutzes sei zu berücksichtigen. Die Bitte an die Verwaltung, ein Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus zu erstellen, sei genau der richtige Weg und ermögliche die Anpassung an die derzeitigen Gegebenheiten. Die Aussage, dass eine „Billigbauweise“ durch das Bundesprogramm gefördert werde, stelle er in Frage. Er plädiere dafür, den vorliegenden Antrag der SPD zu beschließen. Das Bundeswohnungsbauprogramm beziehe sich ausschließlich auf die Bereiche Flüchtlinge und Asyl und sei im Rahmen der Anhörung von Experten sehr umstritten betrachtet worden, erklärte Herr Diederichs-Späh. Es sei nicht konsequent, auf der einen Seite ein Klimaschutzkonzept zu beschließen und auf der anderen Seite die Anforderungen der ENEV herunterzuschrauben. Sowohl das von der CDU vorgeschlagene Baulückenkataster als auch die von der SPD geforderten Baulückenuntersuchungen mit Möglichkeiten der Bebauung, würden im Ergebnis zum gleichen Ziel führen. In Bezug auf den demografischen Wandel, der im „Handlungskonzept Wohnen“ für viele Siedlungsbereiche massive Leerstände dargestellt habe (z. B. in Westick) und auch mit Blick auf den Umgang mit dem vorhandenen Vermögen an Straßen, Wegen und Grünflächen, sei dringender Steuerungs- und Handlungsbedarf gegeben. Hauptthematik sei, diese Wohnbereiche zu reaktivieren. Herr Lipinski wies darauf hin, dass es erforderlich sei, den Menschen, die sich in Kamen ansiedeln möchten, entsprechende Kapazitäten und Möglichkeiten bereitzustellen. 11 von 17 Frau Dörlemann erklärte, dass beide Anträge intensiv in ihrer Fraktion diskutiert worden seien und beide Anträge gute Ansätze für die gezielte Entwicklung von Wohnungsbau beinhalten würden. Ein Baulückenkataster stehe beim RVR zur Verfügung. Die Idee einer Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften sei gut. Diesbezüglich erkundigte sie sich, ob dies nur mit der UKBS vorgesehen sei. Nicht mitgetragen werde die Herabsetzung von Wohnbaustandards, insbesondere im energetischen Bereich. Herr Diederichs-Späh verließ die Sitzung um 19.28 Uhr. Frau Schaumann stellte fest, dass Baulücken bei Bauinteresse des Eigentümers auf jeden Fall bebaut würden und ein Konzept zur Ankurbelung der Wohnungsbauaktivitäten nicht erforderlich sei. Die Notwendigkeit eines Konzeptes werde lediglich für den öffentlichen Raum gesehen. Eine Ankurbelung des Wohnungsbaus sei von allen Seiten gewünscht. Die Identifizierung von Grundstücken, die ggf. auch den Bau von Mehrfamilienhäusern zulassen, sei ergänzend im Antrag der SPD aufgenommen worden, führte Herr Liedtke aus. Die Problematik des Wohnungsbaus mit reduzierten Standards treffe nicht zu. Die UKBS sei nur beispielhaft als Wohnungsbaugesellschaft angegeben. Frau Heidler stellte klar, dass keine reduzierten Standards für geplante Wohnungsbauten vorgesehen seien. Nicht praktikable, weitere Verschärfungen z. B. der ENEV sollen vermieden werden. Ziel des SPD-Antrags sei es, den Wohnungsbau in Kamen anzukurbeln. Der Antrag sei nicht begrenzt auf die Wohnraumschaffung für Flüchtlinge. Die Ansprache von Wohnungsbaugesellschaften beschränke sich nicht auf die UKBS. Nach ihrer Einschätzung zeichne sich kein Leerstand von Siedlungsbereichen in Methler ab. Aufgrund der Aussage von Herrn Diederichs-Späh, dass beide Anträge ein Ziel verfolgen würden, forderte sie die CDU auf, dem SPDAntrag zuzustimmen. Auch die Fraktion Die Linke/GAL spreche sich für die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum aus, sagte Herr Müller. Eine bedarfsorientierte Entwicklung sei notwendig. In Kamen würden vor allem 1-Raumund große Wohnungen fehlen. Herr Kasperidus bat, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen. Nach Einschätzung von Herrn Standop habe sich der Wohnungsmarkt seit Erstellung des Handlungskonzeptes Wohnen nicht gravierend geändert. Er forderte die Umsetzung des Handlungskonzeptes und die daraus zwingend resultierende Erstellung eines Baulückenkatasters. In diesem Kontext sei die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften unabdingbar. Herr Liedtke entgegnete, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt deutlich verändert habe, dies werde auch von den Wohnungsbaugesellschaften bestätigt. Frau Scharrenbach stellte wiederum ihre Argumentation für die im Ältestenrat besprochene gemeinsame, fraktionsübergreifende Antragstellung zu diesem Thema dar. Die Effekte des demographischen Wandels seien unverändert. Ein entsprechender Antrag werde an den Familien- und Sozialausschuss gerichtet. Eine Absenkung von Energiestandards im Wohnungsbau werde ausdrücklich abgelehnt. 12 von 17 Die Entwicklung von Wohnungsbaupotentialen sei dringend erforderlich. Sie erklärte, dass ihre Fraktion sich bei der Abstimmung über den Antrag enthalten werde. Herr Lipinski stellte fest, dass seitens der CDU eine Zusammenarbeit aufgekündigt worden sei. Dies wurde von Frau Scharrenbach bestätigt. Frau Schaumann zeigte sich überrollt von der politischen Diskussion. Sie erkundigte sich bei der SPD darüber, wie ein solches Konzept für die Aktivierung von Wohnbaupotentialen aussehen solle. Für sie sei inhaltlich nicht klar, wie die Verwaltung auf die Aktivierung von Wohnungsbau einwirken könne. Dies sei eine grundsätzlich private Entscheidung. Nach Auffassung von Frau Heidler, handele es sich um eine Prinzipiendiskussion. Eine Schlichtbauweise sei nicht geplant. Der demografische Wandel werde unterschiedlich definiert. Ziel sei es, neben den Wohnungsbaugesellschaften gezielt auch private Initiativen zu unterstützen. Die Einbeziehung von Förderprogrammen und gezielte Beratung der Bauherren gehöre zum Konzept. Von Herrn Kasperidus wurde nochmals auf die Notwendigkeit der Belebung des Wohnungsbaus in Kamen hingewiesen. Der Antrag sei in der Sache zielführend und werde Aufrecht erhalten. Frau Dörlemann signalisierte, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag des SPD-Antrages folgen könne. Abschließend erklärte Herr Lipinski, dass alle Argumente ausführlich diskutiert worden seien. Beschluss: Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur Aktivierung von Wohnungsbaupotentialen in Kamen zu erstellen. Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen Zu TOP 7.1. Antrag der CDU-Fraktion siehe TOP 7 13 von 17 Zu TOP 8. Nebenzentrum Methler: Förderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine flächige Tempo-30-Zone hier: Antrag der CDU-Fraktion Frau Scharrenbach begründete den eingereichten Antrag. Herr Liedtke informierte, dass die Ausweisung von Tempo 30 in Bereich der Germaniastraße bereits im Rahmen der Vorstellung der Straßenplanungen in den Fachausschüssen (Planungs- und Umweltausschuss, Behindertenbeirat) thematisiert worden sei. Bereits damals sei darauf hingewiesen worden, dass eine Ausweisung von Tempo 30 bei einer verkehrswichtigen innerörtlichen Straße aufgrund der Verkehrsbedeutung nicht möglich sei. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der Bewilligung der Zuwendung (rd. 1,1 Mio. €) für den Ausbau der Germaniastraße. Die Ausweisung als Tempo 30-Zone ziehe eine Rückzahlung der bewilligten Förderung zwingend nach sich. Der Ausbau sei entsprechend der Verkehrsbedeutung erfolgt. Bei Ausweisung einer Tempo 30-Zone sei wiederum ein Umbau erforderlich (z. B. Demarkierung der Fahrradstreifen, Änderungen des Straßenquerschnitts). Der Umbau der Germaniastraße habe insgesamt die Nahmobilität verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Er wies u.a. auf die Fahrradstreifen, die Querungshilfen und die zur Entschleunigung des Verkehrs eingebauten Kreisverkehre hin. Er präsentierte einen Übersichtsplan mit den Geschwindigkeitsregelungen im Umfeld des Nebenzentrums (Präsentation S. 14). Dort sei überwiegend Tempo 30 ausgewiesen. Nach weiterer Diskussion wurde der vorliegende Antrag von Frau Scharrenbach zurückgezogen. Zu TOP 9. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 9.1 Mitteilungen der Verwaltung Herr Breuer gab einen ausführlichen Sachstandsbericht zur NO 2 –Thematik in Kamen. Er teilte mit, dass eine klare Unterschreitung des Grenzwertes (40 µg/m³ als Jahresmittelwert) an den Messpunkten Lünener Str. 52 (P5) und Lünener Str. 238 (P9) für den Zeitraum 01.05.14 bis 31.12.15 festgestellt worden sei. Die Ergebnisse des Gutachtens wiesen im Jahr 2015 für den Standort P5 27,5 µg/m³ und den Standort P9 35,1 µg/m³ aus. Auch im Bereich der Bahnhofstraße seien mittlerweile auf der LANUV-Seite die Jahresmittelwerte für 2013 und 2014 veröffentlicht worden. Für die Bahnhofstraße seien dort jeweils 37 µg/m³ angegeben. Damit liege auch dieser Wert unter dem festgelegten Grenzwert. Die Verwaltung werde nunmehr die für die Luftreinhalteplanung zuständige Stelle der Bezirksregierung über die Messergebnisse im Bereich der Lünener Straße informieren. 14 von 17 9.2 Anfragen 9.2.1 Parkende Lkw, Westicker Straße Herr Kühnapfel berichtete, dass auf dem Seitenstreifen der Westicker Straße im Bereich zwischen Lindenallee und „Am langen Kamp“ vermehrt Lkw parken würden. Dadurch sei die Bankette teilweise schon zerstört worden. Die Lkw würden tlw. unbeleuchtet abgestellt, so dass diese nachts ein Gefahrenpotential darstellen würden. Die Verwaltung werde diesen Hinweis mitnehmen, erklärte Herr Liedtke. Die Information wurde an FB 20.3 – ruhender Verkehr, mit der Bitte Prüfung und ggf. weitere Veranlassung weitergegeben. 9.2.2 Trogbauwerk Schimmelstraße Herr Kühnapfel informierte, dass bereits seit längerer Zeit zu beobachten sei, dass die Fundamente des Brückenbauwerkes unter Wasser stehen würden. Herr Liedtke informierte, dass eine diesbezügliche Anfrage bereits im Umwelt- und Klimaschutzausschuss am 18.02.16 gestellt worden sei. Der Kreis Unna sei zuständig und entsprechend durch die Verwaltung informiert worden. Nach seinen Informationen handele es sich um ein dem Kreis bekanntes Entwässerungsproblem, woran der Kreis Unna arbeite. 9.2.3 Parksituationen in Methler Im Rahmen eines Ortstermin der Verwaltung mit Herrn Heuchel im Dezember seien einige als problematisch erachtete Parksituationen auf Gehwegen in Methler (u.a. Einmündungsbereich Schimmelstraße/Wasserkurler Straße, Robert-Koch-Str.) besprochen worden, teilte Herr Müller mit. Er erkundigte sich, ob die Prüfergebnisse dazu bereits vorliegen würden. Prüfergebnisse liegen noch nicht vor, erklärte Herr Liedtke. Er sagte eine telefonische Rückmeldung an Herrn Heuchel zu, sobald Erkenntnisse vorliegen würden. 9.2.4 Busbucht Heerener Straße (vor Kollmer) Herr Wilhelm teilte mit, dass eine Pfützenbildung im Bereich der Busbucht durch ihn beobachtet worden sei. Dadurch würden die auf den Bus Wartenden von Spritzwasser getroffen werden. Dieses Entwässerungsproblem werde von der Verwaltung geprüft, erklärte Herr Liedtke. FB 70 und FB 60.1 wurden um Prüfung und weitere Veranlassung gebeten. 9.2.5 Containerstandort Mittelstraße/Ecke Heinrichstraße Herr Wilhelm bemängelte die fehlenden Haltemöglichkeiten am v. g. Containerstandort. Er regte an, zu prüfen, ob ggf. 2 der Parkplätze nur zum Beund Entladen ausgeschildert werden könnten. Dies stelle auch einen Vorteil 15 von 17 für die Busnutzer dar, die dann die vorhandene Haltestelle ohne die Beeinträchtigung durch parkende Autos erreichen könnten. Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu. 9.2.6 Beschilderung Heerener Straße (vom Kreisverkehr in Fahrtrichtung Netto) Herr Wilhelm machte darauf aufmerksam, dass das Schild Tempo 70 auf der Heerener Straße im Bereich der Mühlbachbrücke noch nicht angebracht worden sei. Die Ausschilderung falle in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes, wies Herr Liedtke hin. Die Verwaltung werde beim Landesbetrieb nachfragen. 9.2.7 Ladenlokal ehem. Netto – Auf dem Spiek Auf Nachfrage von Herrn Standop, ob es eine neue Entwicklung zur Nutzung des o.g. Ladenlokals gebe, verwies Herr Liedtke an den Wirtschaftsausschuss. 9.2.8 Nördliche Mühlenstraße / Lkw-Durchfahrtsverbotsschild Herr Standop teilte mit, dass ihm zugetragen worden sei, dass die o.g. Beschilderung entfernt worden sein soll. Darüber sei ihm nichts bekannt, antwortete Herr Liedtke. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass zurzeit Verkehrszählungen im Bereich Lindenallee durchgeführt werden. Die Kontrolle der Beschilderung erfolgte noch am selben Abend durch die Verwaltung. Die Schilder sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt und wurden nicht entfernt. 16 von 17 B. Nichtöffentlicher Teil Zu TOP 1. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Es wurden keine Mitteilungen der Verwaltung gegeben. Anfragen wurden nicht gestellt. Zu TOP 2. Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung keine Herr Lipinski schloss die Sitzung um 20.30 Uhr. gez. Lipinski Vorsitzender gez. Breuer Schriftführer 17 von 17