Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
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354 kB
Erstellt
22.04.16, 03:29
Aktualisiert
27.01.18, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kamen
Niederschrift
PSV
über die
1. Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
am Donnerstag, dem 25.02.2016
im Sitzungssaal II des Rathauses
Beginn:
Ende:
18:12 Uhr
20:30 Uhr
Anwesend
SPD
Frau Britta Dreher
Herr Hans-Dieter Heidenreich
Frau Kerstin Heidler
Herr Peter Holtmann
Herr Klaus Kasperidus
Herr Maurice Keßler
Herr Martin Köhler
Herr Friedhelm Lipinski
Herr Bastian Nickel
Herr Klaus Slomiany
CDU
Herr Karsten Diederichs-Späh
Frau Ina Scharrenbach
Herr Ernst-Dieter Standop
Herr Martin Wilhelm
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Frau Anke Dörlemann
Herr Andre Maiwald
DIE LINKE / GAL
Herr Francesco Müller
FW/FDP
Frau Heike Schaumann
Sachverständige Bürger gem. § 23 Abs. 2 Satz 3 DSchG NRW
Frau Edith Sujatta
1 von 17
Sachverständige gem. Beschluss des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
Herr Dirk Eppmann
Herr Heinrich Hellekemper
Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel
Herr Klaus Michallik
Herr Marc Westerhoff
Ortsvorsteher
Herr Heinz Henning
Verwaltung
Herr Matthias Breuer
Frau Monika Holtmann
Herr Dr. Uwe Liedtke
Entschuldigt fehlten
Herr Heinrich Kissing
Herr Michael Krause
Herr Karl-Heinz Stoltefuß
Auf die in der Niederschrift hingewiesene Präsentation aus der Sitzung am 25.02.2016 kann
über das Ratsinformationssystem zugegriffen werden.
Herr Lipinski eröffnete die form- und fristgerecht einberufene Sitzung des Planungs- und
Straßenverkehrsausschusses, begrüßte die anwesenden Ausschussmitglieder,
Zuhörer/innen sowie den Vertreter der Presse und stellte die Beschlussfähigkeit fest.
Sodann verpflichtete er die Ausschussmitglieder Herrn Karl Breckner, Herrn Dirk Eppmann
und Frau Edith Sujatta.
Frau Scharrenbach bat um gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 6 u. 8.
Dem wurde durch Frau Schaumann aus Sicht des Antragstellers widersprochen. Der
Vorsitzende stellte fest, dass sich keine Änderungen zur Tagesordnung ergeben.
2 von 17
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
Vorlage
1
Einwohnerfragestunde
2
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
(LEP NRW) – Beteiligung gem. § 13 Abs. 1 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG)
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
011/2016
3
Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen
zwischen der Stadt Kamen und dem Kreis Unna
009/2016
4
Präsentationsprojekt "Germanensiedlung Westick"
hier: Antrag der Fraktion Die LINKE/GAL
5
Kommunale Brückenbauwerke
hier: Antrag der CDU-Fraktion
6
Verkehrsrechtliche Maßnahmen "Am Langen Kamp"
hier: Antrag der FW/FDP-Fraktion
7
Aktivierung von Wohnbaupotentialen in Kamen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
7.1
Antrag der CDU-Fraktion
8
Nebenzentrum Methler: Förderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine flächige Tempo30-Zone
hier: Antrag der CDU-Fraktion
9
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
B.
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
Vorlage
3 von 17
A.
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Einwohnerfragestunde
Anfragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden nicht gestellt.
Zu TOP 2.
011/2016
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW) – Beteiligung gem. § 13 Abs. 1 und 3 Landesplanungsgesetz (LPlG)
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Herr Liedtke verwies auf die ausführliche Beschlussvorlage zu diesem
Tagesordnungspunkt.
Herr Kasperidus erklärte für die SPD-Fraktion, dass sich die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen des 1. Beteiligungsverfahrens positiv auf den Entwurf ausgewirkt hätten. Durch die Integration verschiedener Regelwerke in den LEP bestünde nunmehr nur eine gesetzliche
Grundlage. Der Ausschluss von Fracking als eigenes Ziel werde sehr begrüßt. Seine Fraktion stimme der vorgelegten Beschlussvorlage zu.
Frau Dörlemann beurteilte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die von
Herrn Kasperidus vorgenannten Punkte ähnlich. Ziel der Landesregierung
sei es, den LEP NRW in dieser Legislaturperiode rechtskräftig abzuschließen. Nicht einverstanden sei ihre Fraktion mit der Formulierung des gesamten dritten Absatzes der Stellungnahme. Bedauert werde, dass das im
ersten Entwurf im Abschnitt 4.3 formulierte Ziel (Erklärung der Verbindlichkeit der Festlegungen gem. § 6 Abs. 6 Klimaschutzgesetz NRW) für den
Planungsraum NRW gänzlich gestrichen worden sei. Sie schlage daher vor,
das Wort „günstig“ im dritten Absatz der Stellungnahme zu streichen, da es
eine Bewertung darstelle.
Die FW-FDP Fraktion stimme der vorliegenden Stellungnahme zu, mit dem
Hinweis, dass im Fracking auch eine Chance liege, erklärte Frau
Schaumann.
In Bezug auf die Änderung des 5 ha Ziels in einen 5 ha Grundsatz bei der
Siedlungsentwicklung stellte Herr Liedtke dar, dass in der Anwendung ein
Grundsatz einfacher erfüllt werden könne als ein stringent festgelegtes Ziel.
Die von Frau Dörlemann vorgeschlagene Änderung der Stellungnahme
wurde kontrovers diskutiert.
Abschließend ließ Herr Lipinski über die diskutierten Änderungsvorschlag
zur Stellungnahme abstimmen.
Beschluss:
Wer ist dagegen, dass das Wort „günstig“ aus der Stellungnahme
gestrichen wird?
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen
mehrheitlich angenommen.
4 von 17
Herr Lipinski stellte fest, dass die in der Beschlussvorlage formulierte Stellungnahme bestehen bleibe.
Beschluss:
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen beschließt
die nachstehende Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen (LEP NRW). Zur Wahrung der Beteiligungsfrist wurde die Stellungnahme bereits vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung durch
den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen der
Staatskanzlei NRW zugeleitet.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen einstimmig angenommen
Zu TOP 3.
009/2016
Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen der
Stadt Kamen und dem Kreis Unna
Herr Lipinski informierte, dass der Umwelt- und Klimaschutzausschuss in
der Sitzung am 18.02.16 ein einstimmiges Votum zu diesem Beschlussvorschlag abgegeben habe.
Herrn Breuer erläuterte die Beschlussvorlage und wies insbesondere darauf hin, dass die Übertragung des Ausgleichsflächenmanagements an den
Kreis Unna für die Stadt Kamen eine höhere Flexibilität im Rahmen der
Bauleitplanung ermögliche. Die Ausgleichsintensität bleibe erhalten und
auch die langfristige Sicherung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen
seien inbegriffen.
Herr Kasperidus befürwortete diese interkommunale Zusammenarbeit.
Auf Nachfrage von Herrn Kasperidus erläuterte Herr Breuer, dass gem. §
5 des Vertrages die Ausgleichsmaßnahmen im Einvernehmen mit der Stadt
Kamen und vorzugsweise auf Kamener Stadtgebiet umgesetzt werden
sollen.
Die Ansiedlung des Ökokontos auf Kreisebene wurde von Herrn Kühnapfel
sehr begrüßt. Damit sei es möglich, auch größere naturschutzfachliche Projekte zu realisieren.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der
in der Anlage beigefügten Vereinbarung zum Management von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen mit dem Kreis Unna auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
5 von 17
Zu TOP 4.
Präsentationsprojekt "Germanensiedlung Westick"
hier: Antrag der Fraktion Die LINKE/GAL
Herr Müller begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Ziel sei
es, auf dieses so wichtige Bodendenkmal hinzuweisen, eine Präsenz für die
Germanensiedlung zu schaffen und ggf. die Funde zu präsentieren.
Frau Sujatta wies darauf hin, dass sich die Ortsheitmatpfleger, insbesondere Herr Neumann, bereits seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigen und auch den Kontakt zum LWL Olpe pflegen würden. Funde aus dem
Bereich des Bodendenkmals seien u.a. im Haus der Stadtgeschichte ausgestellt. Die Art der Präsentation sei abhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel.
Bei dem vorliegenden Antrag habe es sich zunächst um einen Antrag zum
Haushalt an den Rat der Stadt Kamen gehandelt, informierte Herr Liedtke.
Der Rat habe diesen Antrag an den zuständigen Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen. Der vorliegende Antrag beziehe sich auf die
Mittelbereitstellung in Höhe von 40.000 € für die Durchführung von Wegeund Straßenbauarbeiten. Er erläuterte die Bereichsabgrenzung des Bodendenkmals anhand des Auszugs der Denkmalkarteikarte und zeigte die
Umgebung des Bodendenkmals anhand eines Luftbildes (s. Präsentation S.
6 u. 7). Intention des Antrages sei es, Land zu pachten, einen Weg zu bauen und eine Beschilderung vorzunehmen. Die bestehenden Wegebeziehungen seien ausreichend; neue Wege seien nicht erforderlich. Der Ortsheimatpfleger, Herr Stoltefuß, habe der Verwaltung vorgeschlagen, eine Beschilderung analog zum Bodendenkmal in Heeren-Werve im Bereich des
bestehenden Fuß- und Radweges anzubringen. Die Unterstützung bei der
Konzeptionierung des Hinweisschildes durch die Ortsheimatpfleger habe er
zugesagt. Der von der Verwaltung um Stellungnahme gebetene LWL
(Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe) lehne bauliche Eingriffe in
das Bodendenkmal aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Errichtung
eines Langhauses werde als nicht realisierbar bewertet. Die Initiative durch
Beschilderung auf das Bodendenkmal hinzuweisen, werde jedoch vom
Leiter der Außenstelle des LWL, Herr Prof. Dr. Michael Baales, ausdrücklich begrüßt und eine Mitarbeit bei der Ausgestaltung des Hinweisschildes
zugesagt. Die Verwaltung schlage daher vor, mit Unterstützung des LWL
und der Ortsheimatpfleger durch eine sach- und fachgerechte Beschilderung in angemessener Weise auf das Bodendenkmal hinzuweisen.
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte empfehle die Verwaltung, den
vorliegenden Antrag abzulehnen. Er erkundigte sich bei Herrn Müller, ob
angesichts des vorgetragenen Sachverhalts der Antrag Aufrecht erhalten
werde.
Herr Müller bestätigte den Antrag; ggf. könne der vorgeschlagene Haushaltsansatz reduziert werden, da auf den Bau eines neuen Weges von der
Westicker Straße aus verzichtet werden könne. Es sei aber erforderlich, die
Zuwegung vom Klärwerk aus zu verbessern, da dieser Weg matschig sei
und verschönert werden müsse.
6 von 17
Frau Schaumann erklärte, dass sie diesen Antrag ablehnen werde, da er
unterstelle, dass der Wegebau der erste Schritt zum Bau des Langhauses
sei. Vor dem Hintergrund, dass es in Bergkamen bereits Darstellungen zu
Römer- und Germanensiedlungen im ausreichenden Umfang gebe, sei dies
unverhältnismäßig. Das Erfordernis des Wegebaus sei nicht nachvollziehbar. Das vorgeschlagene Hinweisschild werde mitgetragen.
Für die SPD-Fraktion erklärte Frau Heidler, dass der Vorschlag der Verwaltung gut sei. Ihrer Auffassung nach sei eine Abstimmung über den Antrag
nicht erforderlich.
Herr Diederichs-Späh bekräftigte den Hinweis von Frau Schaumann auf
die Einrichtung in Bergkamen-Oberaden.
Herr Kühnapfel entgegnete, dass der bestehende Rad- und Gehweg in
einem guten Zustand sei und eine Wegebaumaßnahme nicht notwendig
sei.
Frau Dörlemann erklärte das Einverständnis zum Kompromissvorschlag
der Verwaltung.
Frau Sujatta wies auf die Problematik hin, dass Schilder mit Aufklebern
beklebt werden und rief zur Unterlassung auf.
Herr Lipinski entgegnete, dass die Verwaltung die von Frau Sujatta dargestellte Problematik aufgreifen werde. Dieser Punkt habe jedoch keinen
Sachzusammenhang zur Beratung des Antrags.
Herr Müller bestätigte die Aufrechterhaltung des vorliegenden Antrages.
Herr Lipinski ließ über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Im Haushalt 2016 werden im Produktbereich 25 (Kultur) bzw. im Produktbereich 54 (Verkehrsflächen und –anlagen) insgesamt 40.000 € bereitgestellt,
um den Einstieg in ein Präsentationsprojekt „Germanensiedlung Westick“
im Bereich des Bodendenkmals westlich der Einmündung des Körnebachs
in die Seseke zu finanzieren.
Die Mittel werden verwendet, um
- einen landwirtschaftlich verzichtbaren Streifen Land anzupachten,
- einen Fußweg von der Westicker Straße dorthin einzurichten und
- eine Beschilderung zu installieren, die die Lage der Gebäude und
Art der Fundstätten ausweist.
Abstimmungsergebnis: bei 17 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Abschließend stellte Herr Lipinski als Ergebnis des Vortrages der Verwaltung und des Meinungsbildes zum Thema Hinweistafel fest, dass die Verwaltung nunmehr einen Vorschlag für die Hinweistafel in Zusammenarbeit
mit dem LWL und den Ortsheimatpflegern erarbeite.
7 von 17
Zu TOP 5.
Kommunale Brückenbauwerke
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion verzichtet auf eine weitere Begründung des vorliegenden
Antrages.
Bezug nehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion informierte Herr Liedtke
wie folgt:
Visuelle Darstellung der im Stadtgebiet vorhandenen 83 Ingenieurbauwerke anhand eines Planes und einer Übersicht (s. Präsentation
S. 9 u. 10), aus der die wesentlichen Informationen hervorgehen
(Lage, Bauart, Material, einschl. Prüfpflichten).
Überwachung und Prüfung der Ingenieurbauwerke erfolge entsprechend der DIN 1076 1999-11. Hauptprüfung jedes 6. Jahr. Einfache
Prüfung i.d.R. 3 Jahre nach Hauptprüfung. Darüber hinaus Prüfungen im Rahmen der Bauwerksüberwachung (einmal jährlich Besichtigung, zweimal jährlich Streckenkontrollen).
2016 Hauptprüfung aller prüfrelevanten Ingenieurbauwerke.
Der Ausschuss wird über die Ergebnisse der Hauptprüfung 2016
nach Abschluss der Untersuchungen (voraussichtlich Anfang 2017)
umfassend informiert werden.
Für 2016 werde die Sanierung der Brücke Ostenallee geplant. Die
Umsetzung der Sanierungsarbeiten solle sich nach Möglichkeit auf
die Zeit der Sommerferien konzentrieren. Der Kostenansatz für die
Sanierung betrage 220 T€. Es handele sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, für die eine Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde.
Die sanierungsbedürftige Brücke Nr. 25 „Mühlbach“ sei Bestandteil
der im integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve dargestellten Maßnahme „Stadtteilklammer“. Dafür seien für 2016 Planungskosten im Haushalt eingestellt. Entgegen der Darstellung in
der Presse umfasse die im Haushalt dargestellte Maßnahme „Stadtteilklammer“ nicht nur das Brückenbauwerk, sondern die Optimierung der gesamten Erschließungssituation von der Märkischen
Straße über Südfeld bis hin zur an die Werver Mark angrenzende
Rad- und Fußwegeerschließung in die freie Landschaft hinein. Dieses Projekt erreiche Rat und Ausschuss mit dem entsprechenden
Projektbeschluss bzw. dem Haushaltsbeschluss. Des Weiteren
verwies er auf das Integrierte Handlungskonzept Kamen-HeerenWerve und den entsprechenden Ratsbeschluss. Die Presseberichtserstattung sei in Bezug auf den Brückenzustand und den Umfang
der Maßnahme falsch. Die dadurch in der Bürgerschaft ausgelösten
Reaktionen seien nachvollziehbar.
Auf Nachfrage von Frau Schaumann erklärte Herr Liedtke, dass noch keine Planung zum Projekt „Stadtteilklammer“ vorliege und dementsprechend
keine Detailfragen beantwortet werden könnten.
Eine weitere Diskussion zum Einzelthema Brücke Nr. 25 zu diesem Tagesordnungspunkt sei nicht angebracht, stellte Herr Lipinski fest. Die Projekte
des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) Kamen-Heeren-Werve würden
bei entsprechender Projektreife den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss vorgelegt.
8 von 17
Herr Kasperidus erklärte, dass der Bericht der Verwaltung zu dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion aus seiner Sicht ausreichend sei. Es sei
sinnvoll und zielführend, die Ergebnisse der diesjährigen Hauptprüfung abzuwarten, um aktuelle Informationen zu erhalten. Darüber hinaus sei über
die anstehende Sanierung der Brücke Ostenallee informiert worden. Es
mache an dieser Stelle keinen Sinn, die Einzelmaßnahme „Stadtteilklammer“ des IHK Kamen-Heeren-Werve in diesem Zusammenhang zu diskutieren. Desgleichen betrachte das IHK Kamen-Heeren-Werve weitaus größere Bereiche und eine Vielzahl von Projekten, die zudem Ergebnis einer
intensiven Bürgerbeteiligung (Workshops, Stadtteilspaziergang, OnlineBeteiligung) waren. Die Aufstellung und Erarbeitung des IHK sei auch von
der Politik intensiv begleitet worden und letztlich sei der Beschluss des IHK
durch den Rat einstimmig gefasst worden.
Herr Liedtke ergänzte, dass das Projekt „Stadtteilklammer“ im Handlungskonzept als Gesamtprojekt zu sehen sei. Die Frage, ob die Brücke saniert
oder ein Brückenneubau erfolgen solle, sei nicht im Handlungskonzept
thematisiert. Die Maßnahme 423 sei bereits seit einigen Jahren im Haushalt
eingestellt. Da die Erschließungsmaßnahme „Stadtteilklammer“ im engen
sachlichen Zusammenhang damit stehe, sei die Buchungsstelle beibehalten
worden. Für 2016 seien die Planungskosten für das Projekt „Stadtteilklammer“ etatisiert worden. Bei der Haushaltsplanung für 2017 handele es sich
um eine grobe Kostenschätzung für das Projekt „Stadtteilklammer“.
Frau Scharrenbach bat darum, die Tabelle um die Altersangaben der Ingenieurbauwerke zu ergänzen. Des Weiteren sei sie auf die Auswertung der
Hauptprüfung 2016 gespannt. Sie erwarte zu gegebener Zeit eine Darstellung der Sanierungsaufwendungen nebst Auswirkungen auf den Haushalt
2017.
Das Thema „Brückenbauwerk Nr. 25“ sei in dem Antrag angesprochen
worden, da ihre Fraktion durch die Etatisierung der Mittel für 2016 und 2017
davon ausgegangen sei, dass eine Sanierung der Brücke bereits geplant
und mit Kostenberechnungen hinterlegt worden sei. Es sei nicht ersichtlich
gewesen, dass mit dem Haushaltsansatz das Projekt „Stadtteilklammer“
verbunden sei.
Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass die Beschichtung der Partnerschaftsbrücke schadhaft sei und einer dringenden Erneuerung bedürfe.
Dieses Schadensbild könne sonst umfangreiche Schäden am Brückenbauwerk nach sich ziehen.
Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.
Zu TOP 6.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen "Am Langen Kamp"
hier: Antrag der FW/FDP-Fraktion
Zur Abgrenzung dieses Antrages zum Antrag der CDU-Fraktion unter TOP
8 erläuterte Frau Schaumann, dass es hier um punktuelle Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsbegrenzung und Erhöhung der Querungssicherheit gehen
würde und nicht im gesamten Verlauf der Straße „Am langen Kamp“ eine
„Verkehrslähmung“ erfolgen solle. Ziel sei es, den Schulweg sicherer zu
machen.
9 von 17
Herr Liedtke empfahl, diesen Antrag als Prüfauftrag zu beschließen, da im
Vorfeld die Voraussetzungen des § 45 StVO für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen seien.
Zudem müsse eine Beteiligung des Kreises Unna als Straßenbaulastträger
erfolgen, da die Straße „Am langen Kamp“ eine Kreisstraße sei.
Die SPD-Fraktion trage den Antrag mit, erklärte Frau Heidler und regte an,
den Prüfauftrag dahingehend zu erweitern, die Parkanordnung in der
Straße zu prüfen. Durch geordnetes Parken mittels der Markierung von
Parkboxen könne möglicherweise eine Entschleunigung erreicht werden,
wie z.B. in der Mühlenstraße.
Frau Schaumann stimmte der Umwandlung in einen Prüfauftrag sowie der
ergänzenden Prüfung der Parkanordnung zu.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Frau Dörlemann ebenfalls
die Zustimmung zum formulierten Prüfauftrag.
Für die CDU-Fraktion wurde diese Auffassung auch von Herrn DiederichsSpäh vertreten.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Straße
„Am langen Kamp“ zwischen der Einmündung „An Schelkmanns Hof“ und
„Lindenallee“ als verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden können. In diesem Zusammenhang soll auch die Möglichkeit einer Neuordnung
des Parkraumes zur Entschleunigung des Verkehrs geprüft werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 7.
Aktivierung von Wohnbaupotentialen in Kamen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Sachantrag der CDU-Fraktion wurde als Tischvorlage zu Beginn der
Sitzung vorgelegt.
Frau Scharrenbach begründete den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. In diesem Zusammenhang wies sie u. a. darauf hin, dass der Sachantrag bewusst über den Antrag der SPD-Fraktion gelegt worden sei. Im Ältestenrat sei ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Asyl abgestimmt worden. Der eingereichte Antrag der SPD-Fraktion habe in dieser Sache zu
Irritationen geführt. Insofern habe sie den Fraktionsvorsitzenden der SPD
um Prüfung der Antragseinbringung gebeten. Zudem sei der Eindruck
entstanden, dass mit dem „Handlungskonzept Wohnen“ seit zwei Jahren
nicht gearbeitet worden sei.
Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach antwortete Herr Liedtke, dass bei
der Schaffung von Wohnraum in Kamen sog. „Schlichtbauten“ nicht erwünscht seien. Gerade in Bezug auf die Energieeinsparverordnung (ENEV)
seien abweichende Regelungen für den sozialen Wohnungsbau nicht vorgesehen.
10 von 17
Zum Sachantrag erläuterte Herr Liedtke, dass das vom Rat beschlossener
„Handlungskonzept Wohnen“ für die Verwaltung eine dauerhafte Arbeitsund Entscheidungshilfe darstelle und somit eine wesentliche Arbeitsgrundlage sei. Beispielhaft verwies er auf Themenbereiche wie Bauleitplanung,
Flächennutzungsplanung, Vorstudie Karl-Arnold-Straße/Blumenstraße, Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve, Entwicklung Hemsack,
LEP-Aufstellung. Er erinnerte an die bereits im Zuge der Erstellung der
Wohnungsmarktanalyse geführte Diskussion über die Erstellung eines Baulückenkatasters und bestätigte nochmals, dass dies sehr aufwändig und
nicht effektiv sei, da auch nicht verfügbare Potentialflächen aufgezeigt würden. Zielführender sei es, einen Aufruf an die Eigentümer zu starten und
Grundstücke aufzuzeigen, die tatsächliche Entwicklungspotentiale bieten
würden und die Schaffung von Wohnraum auch realistisch umsetzbar wäre.
Die Verwaltung fühle sich durch den Antrag der SPD-Fraktion nicht kritisiert.
Frau Heidler begründete den Antrag der SPD-Fraktion. Intention des Antrags sei es, bezahlbaren Wohnraum für alle vorzuhalten und nicht explizit
für Flüchtlinge. Es sei zu diesem Zweck schneller und effizienter, einen
Aufruf in die Stadt hinein zu starten und so tatsächlich verfügbare Potentiale
für den Wohnungsbau gezielt zu entwickeln. Das gute „Handlungskonzept
Wohnen“ unterliege Veränderungen (z. B. höhere Geburtenrate, Zuzug von
Flüchtlingen), denen mit dem Antrag Rechnung getragen werde.
Zum Thema „Baulückenkataster“ ergänzte Herr Kasperidus, dass die Begründung der CDU bereits vor zwei Jahren ausführlich diskutiert worden
sei. Auch die Frage des Datenschutzes sei zu berücksichtigen. Die Bitte an
die Verwaltung, ein Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus zu erstellen, sei genau der richtige Weg und ermögliche die Anpassung an die derzeitigen Gegebenheiten. Die Aussage, dass eine „Billigbauweise“ durch das
Bundesprogramm gefördert werde, stelle er in Frage. Er plädiere dafür, den
vorliegenden Antrag der SPD zu beschließen.
Das Bundeswohnungsbauprogramm beziehe sich ausschließlich auf die
Bereiche Flüchtlinge und Asyl und sei im Rahmen der Anhörung von Experten sehr umstritten betrachtet worden, erklärte Herr Diederichs-Späh. Es
sei nicht konsequent, auf der einen Seite ein Klimaschutzkonzept zu beschließen und auf der anderen Seite die Anforderungen der ENEV herunterzuschrauben. Sowohl das von der CDU vorgeschlagene Baulückenkataster als auch die von der SPD geforderten Baulückenuntersuchungen
mit Möglichkeiten der Bebauung, würden im Ergebnis zum gleichen Ziel
führen. In Bezug auf den demografischen Wandel, der im „Handlungskonzept Wohnen“ für viele Siedlungsbereiche massive Leerstände dargestellt
habe (z. B. in Westick) und auch mit Blick auf den Umgang mit dem vorhandenen Vermögen an Straßen, Wegen und Grünflächen, sei dringender
Steuerungs- und Handlungsbedarf gegeben. Hauptthematik sei, diese
Wohnbereiche zu reaktivieren.
Herr Lipinski wies darauf hin, dass es erforderlich sei, den Menschen, die
sich in Kamen ansiedeln möchten, entsprechende Kapazitäten und Möglichkeiten bereitzustellen.
11 von 17
Frau Dörlemann erklärte, dass beide Anträge intensiv in ihrer Fraktion diskutiert worden seien und beide Anträge gute Ansätze für die gezielte Entwicklung von Wohnungsbau beinhalten würden. Ein Baulückenkataster
stehe beim RVR zur Verfügung. Die Idee einer Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften sei gut. Diesbezüglich erkundigte sie sich, ob dies nur
mit der UKBS vorgesehen sei. Nicht mitgetragen werde die Herabsetzung
von Wohnbaustandards, insbesondere im energetischen Bereich.
Herr Diederichs-Späh verließ die Sitzung um 19.28 Uhr.
Frau Schaumann stellte fest, dass Baulücken bei Bauinteresse des Eigentümers auf jeden Fall bebaut würden und ein Konzept zur Ankurbelung der
Wohnungsbauaktivitäten nicht erforderlich sei. Die Notwendigkeit eines
Konzeptes werde lediglich für den öffentlichen Raum gesehen. Eine Ankurbelung des Wohnungsbaus sei von allen Seiten gewünscht.
Die Identifizierung von Grundstücken, die ggf. auch den Bau von Mehrfamilienhäusern zulassen, sei ergänzend im Antrag der SPD aufgenommen
worden, führte Herr Liedtke aus. Die Problematik des Wohnungsbaus mit
reduzierten Standards treffe nicht zu. Die UKBS sei nur beispielhaft als
Wohnungsbaugesellschaft angegeben.
Frau Heidler stellte klar, dass keine reduzierten Standards für geplante
Wohnungsbauten vorgesehen seien. Nicht praktikable, weitere Verschärfungen z. B. der ENEV sollen vermieden werden. Ziel des SPD-Antrags sei
es, den Wohnungsbau in Kamen anzukurbeln. Der Antrag sei nicht begrenzt auf die Wohnraumschaffung für Flüchtlinge. Die Ansprache von
Wohnungsbaugesellschaften beschränke sich nicht auf die UKBS. Nach
ihrer Einschätzung zeichne sich kein Leerstand von Siedlungsbereichen in
Methler ab. Aufgrund der Aussage von Herrn Diederichs-Späh, dass beide
Anträge ein Ziel verfolgen würden, forderte sie die CDU auf, dem SPDAntrag zuzustimmen.
Auch die Fraktion Die Linke/GAL spreche sich für die Schaffung und den
Erhalt von bezahlbarem Wohnraum aus, sagte Herr Müller. Eine bedarfsorientierte Entwicklung sei notwendig. In Kamen würden vor allem 1-Raumund große Wohnungen fehlen.
Herr Kasperidus bat, dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen.
Nach Einschätzung von Herrn Standop habe sich der Wohnungsmarkt seit
Erstellung des Handlungskonzeptes Wohnen nicht gravierend geändert. Er
forderte die Umsetzung des Handlungskonzeptes und die daraus zwingend
resultierende Erstellung eines Baulückenkatasters. In diesem Kontext sei
die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften unabdingbar.
Herr Liedtke entgegnete, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt
deutlich verändert habe, dies werde auch von den Wohnungsbaugesellschaften bestätigt.
Frau Scharrenbach stellte wiederum ihre Argumentation für die im Ältestenrat besprochene gemeinsame, fraktionsübergreifende Antragstellung zu
diesem Thema dar. Die Effekte des demographischen Wandels seien unverändert. Ein entsprechender Antrag werde an den Familien- und Sozialausschuss gerichtet. Eine Absenkung von Energiestandards im Wohnungsbau werde ausdrücklich abgelehnt.
12 von 17
Die Entwicklung von Wohnungsbaupotentialen sei dringend erforderlich. Sie
erklärte, dass ihre Fraktion sich bei der Abstimmung über den Antrag enthalten werde.
Herr Lipinski stellte fest, dass seitens der CDU eine Zusammenarbeit aufgekündigt worden sei. Dies wurde von Frau Scharrenbach bestätigt.
Frau Schaumann zeigte sich überrollt von der politischen Diskussion. Sie
erkundigte sich bei der SPD darüber, wie ein solches Konzept für die Aktivierung von Wohnbaupotentialen aussehen solle. Für sie sei inhaltlich nicht
klar, wie die Verwaltung auf die Aktivierung von Wohnungsbau einwirken
könne. Dies sei eine grundsätzlich private Entscheidung.
Nach Auffassung von Frau Heidler, handele es sich um eine Prinzipiendiskussion. Eine Schlichtbauweise sei nicht geplant. Der demografische Wandel werde unterschiedlich definiert. Ziel sei es, neben den Wohnungsbaugesellschaften gezielt auch private Initiativen zu unterstützen. Die Einbeziehung von Förderprogrammen und gezielte Beratung der Bauherren gehöre zum Konzept.
Von Herrn Kasperidus wurde nochmals auf die Notwendigkeit der Belebung des Wohnungsbaus in Kamen hingewiesen. Der Antrag sei in der
Sache zielführend und werde Aufrecht erhalten.
Frau Dörlemann signalisierte, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag
des SPD-Antrages folgen könne.
Abschließend erklärte Herr Lipinski, dass alle Argumente ausführlich diskutiert worden seien.
Beschluss:
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung
ein Konzept zur Aktivierung von Wohnungsbaupotentialen in Kamen zu
erstellen.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen
Zu TOP 7.1.
Antrag der CDU-Fraktion
siehe TOP 7
13 von 17
Zu TOP 8.
Nebenzentrum Methler: Förderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine flächige Tempo-30-Zone
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Frau Scharrenbach begründete den eingereichten Antrag.
Herr Liedtke informierte, dass die Ausweisung von Tempo 30 in Bereich
der Germaniastraße bereits im Rahmen der Vorstellung der Straßenplanungen in den Fachausschüssen (Planungs- und Umweltausschuss, Behindertenbeirat) thematisiert worden sei. Bereits damals sei darauf hingewiesen
worden, dass eine Ausweisung von Tempo 30 bei einer verkehrswichtigen
innerörtlichen Straße aufgrund der Verkehrsbedeutung nicht möglich sei.
Dies gelte auch vor dem Hintergrund der Bewilligung der Zuwendung (rd.
1,1 Mio. €) für den Ausbau der Germaniastraße. Die Ausweisung als Tempo 30-Zone ziehe eine Rückzahlung der bewilligten Förderung zwingend
nach sich. Der Ausbau sei entsprechend der Verkehrsbedeutung erfolgt.
Bei Ausweisung einer Tempo 30-Zone sei wiederum ein Umbau erforderlich
(z. B. Demarkierung der Fahrradstreifen, Änderungen des Straßenquerschnitts). Der Umbau der Germaniastraße habe insgesamt die Nahmobilität
verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Er wies u.a. auf die Fahrradstreifen, die Querungshilfen und die zur Entschleunigung des Verkehrs eingebauten Kreisverkehre hin. Er präsentierte einen Übersichtsplan mit den
Geschwindigkeitsregelungen im Umfeld des Nebenzentrums (Präsentation
S. 14). Dort sei überwiegend Tempo 30 ausgewiesen.
Nach weiterer Diskussion wurde der vorliegende Antrag von Frau
Scharrenbach zurückgezogen.
Zu TOP 9.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
9.1 Mitteilungen der Verwaltung
Herr Breuer gab einen ausführlichen Sachstandsbericht zur NO 2 –Thematik
in Kamen. Er teilte mit, dass eine klare Unterschreitung des Grenzwertes
(40 µg/m³ als Jahresmittelwert) an den Messpunkten Lünener Str. 52 (P5)
und Lünener Str. 238 (P9) für den Zeitraum 01.05.14 bis 31.12.15 festgestellt worden sei. Die Ergebnisse des Gutachtens wiesen im Jahr 2015 für
den Standort P5 27,5 µg/m³ und den Standort P9 35,1 µg/m³ aus. Auch im
Bereich der Bahnhofstraße seien mittlerweile auf der LANUV-Seite die
Jahresmittelwerte für 2013 und 2014 veröffentlicht worden. Für die Bahnhofstraße seien dort jeweils 37 µg/m³ angegeben. Damit liege auch dieser
Wert unter dem festgelegten Grenzwert. Die Verwaltung werde nunmehr
die für die Luftreinhalteplanung zuständige Stelle der Bezirksregierung über
die Messergebnisse im Bereich der Lünener Straße informieren.
14 von 17
9.2 Anfragen
9.2.1 Parkende Lkw, Westicker Straße
Herr Kühnapfel berichtete, dass auf dem Seitenstreifen der Westicker
Straße im Bereich zwischen Lindenallee und „Am langen Kamp“ vermehrt
Lkw parken würden. Dadurch sei die Bankette teilweise schon zerstört worden. Die Lkw würden tlw. unbeleuchtet abgestellt, so dass diese nachts ein
Gefahrenpotential darstellen würden.
Die Verwaltung werde diesen Hinweis mitnehmen, erklärte Herr Liedtke.
Die Information wurde an FB 20.3 – ruhender Verkehr, mit der Bitte Prüfung
und ggf. weitere Veranlassung weitergegeben.
9.2.2 Trogbauwerk Schimmelstraße
Herr Kühnapfel informierte, dass bereits seit längerer Zeit zu beobachten
sei, dass die Fundamente des Brückenbauwerkes unter Wasser stehen
würden.
Herr Liedtke informierte, dass eine diesbezügliche Anfrage bereits im Umwelt- und Klimaschutzausschuss am 18.02.16 gestellt worden sei. Der Kreis
Unna sei zuständig und entsprechend durch die Verwaltung informiert worden. Nach seinen Informationen handele es sich um ein dem Kreis bekanntes Entwässerungsproblem, woran der Kreis Unna arbeite.
9.2.3 Parksituationen in Methler
Im Rahmen eines Ortstermin der Verwaltung mit Herrn Heuchel im Dezember seien einige als problematisch erachtete Parksituationen auf Gehwegen
in Methler (u.a. Einmündungsbereich Schimmelstraße/Wasserkurler Straße,
Robert-Koch-Str.) besprochen worden, teilte Herr Müller mit. Er erkundigte
sich, ob die Prüfergebnisse dazu bereits vorliegen würden.
Prüfergebnisse liegen noch nicht vor, erklärte Herr Liedtke. Er sagte eine
telefonische Rückmeldung an Herrn Heuchel zu, sobald Erkenntnisse vorliegen würden.
9.2.4 Busbucht Heerener Straße (vor Kollmer)
Herr Wilhelm teilte mit, dass eine Pfützenbildung im Bereich der Busbucht
durch ihn beobachtet worden sei. Dadurch würden die auf den Bus Wartenden von Spritzwasser getroffen werden.
Dieses Entwässerungsproblem werde von der Verwaltung geprüft, erklärte
Herr Liedtke.
FB 70 und FB 60.1 wurden um Prüfung und weitere Veranlassung gebeten.
9.2.5 Containerstandort Mittelstraße/Ecke Heinrichstraße
Herr Wilhelm bemängelte die fehlenden Haltemöglichkeiten am v. g. Containerstandort. Er regte an, zu prüfen, ob ggf. 2 der Parkplätze nur zum Beund Entladen ausgeschildert werden könnten. Dies stelle auch einen Vorteil
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für die Busnutzer dar, die dann die vorhandene Haltestelle ohne die Beeinträchtigung durch parkende Autos erreichen könnten.
Herr Liedtke sagte eine Prüfung zu.
9.2.6 Beschilderung Heerener Straße (vom Kreisverkehr in Fahrtrichtung Netto)
Herr Wilhelm machte darauf aufmerksam, dass das Schild Tempo 70 auf
der Heerener Straße im Bereich der Mühlbachbrücke noch nicht angebracht
worden sei.
Die Ausschilderung falle in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes,
wies Herr Liedtke hin. Die Verwaltung werde beim Landesbetrieb nachfragen.
9.2.7 Ladenlokal ehem. Netto – Auf dem Spiek
Auf Nachfrage von Herrn Standop, ob es eine neue Entwicklung zur Nutzung des o.g. Ladenlokals gebe, verwies Herr Liedtke an den Wirtschaftsausschuss.
9.2.8 Nördliche Mühlenstraße / Lkw-Durchfahrtsverbotsschild
Herr Standop teilte mit, dass ihm zugetragen worden sei, dass die o.g. Beschilderung entfernt worden sein soll.
Darüber sei ihm nichts bekannt, antwortete Herr Liedtke. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass zurzeit Verkehrszählungen im Bereich
Lindenallee durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Beschilderung erfolgte noch am selben Abend durch die
Verwaltung. Die Schilder sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt und wurden nicht entfernt.
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B.
Nichtöffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Es wurden keine Mitteilungen der Verwaltung gegeben. Anfragen wurden
nicht gestellt.
Zu TOP 2.
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung
keine
Herr Lipinski schloss die Sitzung um 20.30 Uhr.
gez. Lipinski
Vorsitzender
gez. Breuer
Schriftführer
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