Daten
Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
22.04.16, 03:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kamen
Niederschrift
JHA
über die
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am Mittwoch, dem 09.03.2016
im Sitzungssaal II des Rathauses
Beginn:
Ende:
18:05 Uhr
19:20 Uhr
Anwesend
SPD
Frau Petra Hartig
Herr Ulrich Marc
Frau Ursula Müller
Frau Nicola Zühlke
CDU
Herr Ralf Eisenhardt
Frau Ina Scharrenbach
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Herr Stefan Helmken
DIE LINKE / GAL
Herr Gunther Heuchel
Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt
Herr Helmut Stalz
Stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII
Herr Hans-Jörg Brand
Frau Susanne Hartmann
Herr Norbert Henter
Frau Alexandra Last
Herr Klaus-Dieter Suk
Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a-l der Satzung für das Jugendamt
Herr Mehmet Akca
Frau Patricia Biernath
Frau Anja Bolz
Herr Jürgen Dunker
Herr Marc Westerhoff
1 von 9
Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt
Frau Christina Fiegler
Frau Antje Schnepper
Verwaltung
Frau Marion Herzig
Herr Ralf Tost
Gäste
Herr Michel Wegmann, Pro Mensch
Entschuldigt fehlten
Frau Silke Becker
Frau Tina Geißen
Herr Klaus-Dieter Grosch
Frau Regina Henter
Frau Sigrid Köhler
Herr Martin Kusber
Herr Detlef Maidorn
Frau Annette Mann
Frau Bettina Werning
Herr Marc Westerhelweg
Herr Eisenhardt eröffnete die form- und fristgerecht einberufende erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2016 und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßte die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie die Beschäftigten der Verwaltung und Gäste.
Pressevertreter waren nicht anwesend.
Er begrüßte Herrn Suk als neues Ausschussmitglied und verpflichtete ihn sodann.
A.
Öffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
Vorlage
1
Einwohnerfragestunde
2
Vorstellung des Internetportals „Kamenquer.de“
3
Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebskostenfinanzierung auf
Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung
für das Kindergartenjahr 2016/2017 nach dem Kinderbildungsgesetz
(KiBiz)
025/2016
4
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als
Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019
024/2016
5
Sachstandsbericht zur Betreuung und Versorgung von minderjährigen
Flüchtlingen in Kamen
6
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2 von 9
B.
Nichtöffentlicher Teil
TOP
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes
1
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
2
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen
Sitzung
A.
Vorlage
Öffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Einwohnerfragestunde
Zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ lagen keine Anfragen
vor.
Zu TOP 2.
Vorstellung des Internetportals „Kamenquer.de“
Herr Wegmann stellte ausführlich die vom Fachbereich Jugend, Schule
und Sport initiierte und vom Streetworker-Team erarbeitete Internetpräsentation von „Kamenquer.de“ vor. Diese digitale Darstellung sei eine Weiterentwicklung der Printversion „Mobi.Kids.Kamen“. Die interaktive Form der
Darstellung soll Jugendliche in zeitgemäßer Form ansprechen. Neben vielfältigen Informationen zur Freizeitgestaltung würden diverse Piktogramme
dargestellt. Diese seien selbsterklärend und könnten gefiltert werden. Nachdem ein oder mehrere Angebote, wie z.B. Spielplätze oder Bibliothek, ausgewählt würden, seien die Einrichtungen in einem Stadtplan angezeigt.
Aufgrund einer Verknüpfung mit Google Maps sei es sofort möglich, die
Wegstrecke vom Standort zum erwählten Freizeitangebot anzeigen zu
lassen. Die Navigation könne durch die Auswahl der Verkehrsmittel -auch
mit dem Fahrrad und zu Fuß- individuell angepasst werden.
Zukünftig sollen die Angeboten vollständig mit Detailinformationen und Fotos dargestellt werden. Ferner bestünde die Möglichkeit der Kommentierung
durch die Nutzer. Zudem solle „Kamen.quer.de“ auch als Plattform für aktuelle Bekanntmachungen über Events oder Aktionen in der Stadt dienen.
Das Team der Streetworker erhoffe sich durch die Bereitstellung bzw. Nutzung und den daraus entstehenden Dialog auch positive sozialpädagogische Aspekte bei der täglichen Arbeit in der Jugendszene.
Herr Dunker lobte die Beteiligten für das Engagement bei der Realisierung
von „Kamenquer.de“. Die entstehenden Kosten würden zum großen Teil
durch Landesmittel gedeckt. Die verbleibenden Kosten für die Stadt Kamen
seien eher gering, so dass auch diesbezüglich die Vorteile deutlich überwogen.
3 von 9
Herr Tost schloss sich dem Lob an und dankte ebenfalls dem Team für die
gute Arbeit. Er ging auch auf die in mancher Hinsicht kritische Presseberichterstattung nach der Veröffentlichung des Internetportals ein. Es sei
selbstverständlich seitens der Stadt Kamen nicht beabsichtigt worden, gewisse Einrichtungen oder Angebote falsch oder unvollständig darzustellen.
Die Auswahl der Freizeitangebote von „Kamenquer.de“ erfolgte ausschließlich zielgruppenorientiert aus der Interessenssicht der Kinder und Jugendlichen. Aus diesem Grund sei beispielweise auch das Rathaus nicht aufgeführt. Etwaige Eigentumsverhältnisse seien durchaus korrekt dargestellt,
z.B. gehöre der Spielplatz „Unter der Hochstrasse“ zweifelsfrei der Stadt
Kamen. Konstruktive Kritik sei ausdrücklich jederzeit erwünscht.
Zu TOP 3.
025/2016
Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage
der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das
Kindergartenjahr 2016/2017 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Einleitend erläuterte Herr Dunker die Bedeutung der Beschlussvorlage und
bat um Kenntnisnahme des Handouts. Letzteres enthalte umfassende Informationen zu den Gruppenformen gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz.
Frau Hartig erkundigte sich nach der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Bezug auf das Platzangebot, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass voraussichtlich weitere Flüchtlingsfamilien in Kamen erwartet würden.
Herr Dunker antwortete, dass aktuell ein leichtes Überangebot (100,7%) an
ü3-Plätzen bestünde. Dieses würde bewusst nicht abgebaut, da hier Kapazitäten vorgehalten werden sollen. Im Bereich der u3-Betreuung würde ein
weiterer Ausbau des Angebotes angestrebt. Durch die Schaffung einer
neuen u3-Gruppe mit 10 Plätzen in Kamen-Herren-Werve und einer Gruppenumwandlung in Kamen-Methler (4 Plätze) würden zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 nunmehr 14 neue Plätze zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Elternanfragen nach Betreuungsmöglichkeiten konnten bis dato
befriedigt werden. Hierzu zähle auch die Einbindung der Tagespflege u.U.
als Alternative zu einer institutionellen Betreuung.
Frau Scharrenbach äußerte sich kritisch zur überladenen Darstellung der
Anlagen I-III zur Beschlussvorlage und regte an, diese zukünftig für den
Ausschuss verständlicher aufzuarbeiten.
Ferner bat sie um Auskunft, wie sich die Versorgung mit Betreuungsplätzen
in den einzelnen Stadtteilen im u3- und ü3-Bereich darstelle.
Desweiteren erkundigte sie sich nach den Plänen zur Einführung eines
kreiseinheitlichen elektronischen Aufnahmesystems. Das Gesetz habe
hierfür die Möglichkeit geschaffen. Ihr sei bekannt, dass die Stadt
Recklinghausen mit einem entsprechenden System gute Erfahrungen auch
hinsichtlich einer Verwaltungsvereinfachung gesammelt habe. Sie regte an,
dies auf Kreisebene zu erörtern, da sich ggf. auch Chancen zur interkommunalen Zusammenarbeit ergeben könnten.
Herr Dunker teilte mit, dass die Versorgungsquoten je nach Bereich und
Stadtteil variierten. Er benannte anschließend die ermittelten Quoten für
den u3-Bereich und ü3-Bereich bezogen auf die Kindertageseinrichtungen
(gerundet):
4 von 9
Kamen - Heeren
Kamen - Methler
Kamen - Mitte
Kamen-Südkamen
u3
49,50 %
27,50 %
72,50 %
29,50 %
ü3
102,50 %
102,00 %
110,50 %
65,00 %
Kamen gesamt
47,00 %
100,70 %
Herr Dunker betonte, dass die Gesamtversorgungsquote für den u3-Bereich
weit über der Empfehlung des Landes NRW läge. Das Angebot an Betreuungsplätzen in der Tagespflege sei hier noch hinzuzurechnen.
Der Fachbereich 51 habe die unterrepräsentierten Stadtteile im Blick und
stehe auch eng mit den Trägern im Kontakt, um hier bedarfsgerechtere
Lösungen zu finden.
Weiterhin teilte er zur Einführung eines elektronischen Anmeldeverfahrens
mit, dass diese Thematik noch nicht bei Leitungskonferenzen aufgegriffen
worden wäre. Er ging in diesem Zusammenhang auf die örtlichen Abläufe
beim Anmeldeverfahren ein. Eine zentrale Zuweisung der Plätze seitens
der Stadt lehne er aus verschiedenen Gründen ab.
Herr Heuchel erkundigte sich nach dem Begriff „besonderes Bildungs- und
Armutsrisiko“ in der Beschlussvorlage unter Punkt „Familienzentren“.
Ferner machte er anhand eines Beispiels auf die prekäre Finanzierungssituation kirchlich geführter Kindertageseinrichtungen aufmerksam, so dass
teilweise die Intention der Kirchen bestünde, die Trägerschaften abzugeben. Er fragte daher an, wie sich die Situation der kirchlichen Träger in
Kamen darstelle.
Klarstellend erklärte Herr Dunker, dass dies eine Formulierung vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW sei,
welche lediglich übernommen wurde.
Er antwortet auf den zweiten Teil der Frage damit, dass ein Rücktritt von
der Trägerschaft bei den Kirchen in Kamen nicht zur Diskussion stünde.
Gleichwohl sei die Finanzlage der kirchlichen Träger bekannt. Deshalb
stünde die Forderung der Kirchengemeinden im Raum, die freiwilligen Zuschüsse anzuheben. Aktuell würden diesbezüglich Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt.
Herr Tost ergänzte, dass der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt u.a. beschreibe, dass der Anteil der freiwilligen Zuschüsse, die die Stadt Kamen
an die Träger von Kindertageseinrichtungen leiste, im interkommunalen
Vergleich zu hoch sei. Hier bestünde ein Spannungsverhältnis zwischen
Finanzierungsmöglichkeiten und Erhalt der Trägerlandschaft. Die Verwaltung werde die Gesamtsituation bewerten und anschließend mit dem Ziel,
dass gute Gesprächsklima fortzusetzen, an die Kirchen herantreten.
Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass im u3-Bereich die Betreuungsarten, die Betreuung in der Tagespflege und in einer institutionellen Kindertageseinrichtung rechtlich gleichgestellt seien.
Ferner unterbreitete sie den Vorschlag, sich im Ausschuss von Vertretern
der Stadt Recklinghausen die praktischen Vorteile eines elektronischen Anmeldesystems insbesondere für die Stadt und die Träger darstellen zu
lassen. Primär solle keine zentrale Zuweisung der Kita-Plätze erfolgen; dies
allein stünde schon im Widerspruch zur Trägerautonomie.
5 von 9
Frau Scharrenbach erklärte, dass das Land der Stadt Kamen pro Kindergartenjahr neben den Betriebskostenzuschüsse auch einen Betrag, der
sog. Belastungsausgleich, u.a. für den Ausbau der u3-Betreung gewähre.
Sie erkundigte sich nach dem Betrag, der Etatisierung im Haushalt sowie
die Ausgabezwecke.
Herr Dunker antwortete, dass im Kindergartenjahr 2015/2016 der Ausgleichsbetrag 315.784,00 € betrage und innerhalb des Produktplans 36
vereinnahmt und verausgabt würde.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit
auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener
Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemäß den Anlagen I - III.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zu TOP 4.
024/2016
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen
nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum Ende des
Kindergartenjahres 2018/2019
Herr Dunker erläuterte die Hintergründe zur Beschlussvorlage und verwies
auf die seinerzeit im Jugendhilfeausschuss geführte Diskussion und Beschlussfassung. Um eine Kontinuität der Sprachförderung zu gewährleisten,
schlage die Verwaltung nun vor, die Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz bis
zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 zu gewähren. Dieser Aspekte
sei auch in diversen Trägergesprächen zum Ausdruck gekommen.
Herr Helmken erkundigte sich nach der Aufteilung der dargestellten
Beträge.
Herr Dunker teilte mit, dass es sich um eine gesetzliche Vorgabe handele,
die Gewährung der Sprachförderung in Paketen von jeweils 5.000,00 € an
die betreffenden Einrichtungen vorzunehmen. Die Beträge seien nicht gerundet, sondern entsprächen der Summe von einem Paket oder aufaddierten Paketen. Fundiert durch die damaligen fachlichen Auswertungen, wie
beispielsweise die Anzahl der Sprachförderkinder, habe das Jugendamt
hier bewusst Schwerpunkte setzen wollen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten
Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtung gemäß § 16b in
Verbindung mit § 21b KiBiz für die Dauer von drei Jahren bis zum Endes
des Kindergartenjahres 2018/2019.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
6 von 9
Zu TOP 5.
Sachstandsbericht zur Betreuung und Versorgung von minderjährigen
Flüchtlingen in Kamen
Herr Dunker machte auf das verteilte Handout aufmerksam und stellte fest,
dass insbesondere der Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen im öffentlichen und politischen Interesse stünde und daher die Thematik auch in verschiedenen Gremien erörtert würde.
Er referierte anschließend umfassend zur Betreuungs- und Versorgungssituation von minderjährigen Flüchtlingen. Er ging dabei auf die Qualität der
Betreuung ein. Es ginge darum, die Standards zu sichern und zu erfüllen.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) seien verfahrenstechnisch den übrigen hilfesuchenden Jugendlichen gleichgestellt. Das Jugendamt sei verpflichtet, diejenigen UmF aufzunehmen, die die Landesstelle
zuweise. Die von der Zuweisungsquote ermittelte Anzahl betrage aktuell 33.
Tatsächlich seien 19 minderjährige Flüchtlinge in Betreuung des Kamener
Jugendamtes. In Einrichtungen befänden sich 13 Flüchtlinge und 6 Flüchtlinge wohnten bei Gastfamilien.
Es gäbe durchaus Probleme, z.B. in der Altersstufe der beinahe 18jährigen
mit der Erfüllung der Schulpflicht. Die Berufskollege seien überfüllt, so dass
eine dortige Beschulung nicht möglich sei. Alternativ würden Sprachförderungskurse in Trägerschaft von INVIA in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums „Lüner Höhe“ etabliert. Für die Integration in soziale Lebensbereiche müssten Kompensationsstrategien entwickelt werden.
Ein weiteres Problemfeld seien die Übergänge vom Jugend- in den Erwachsenenbereich.
Zur Koordination der beteiligten Akteuren und der Angebote wurde nunmehr eine halbe Kraft durch den Förderverein Jugendhilfe der Stadt Kamen
eingestellt. Zudem erfolgte seitens der Stadt Kamen eine personelle Verstärkung des Teams des Fachbereichs 30.
Ü3-Betreuungsplätze konnten bisher in Absprachen mit den Kita-Leitungen
bzw. Trägern in moderatem Umfang für Kinder mit Flüchtlingshintergrund
zur Verfügung gestellt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen des Jugendkulturcafes melden einen Anstieg
der täglichen Besuchszahlen von ca. 70 jugendlichen Flüchtlingen.
Frau Scharrenbach bat um offenen Austausch hinsichtlich der praktischen
alltagsbezogenen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.
Eine Äußerung Herrn Dunker aufgreifend, erkundigte sie sich danach, ob
die gute Versorgungsquote eventuell durch Überbelegungen in den Tageseinrichtungen erreicht würde.
Herr Tost stellte richtig, dass das Platzangebot im ü3-Bereich höher sei, als
die Nachfrage. Daraus resultiere die Quote von mehr als 100 %. Dies sei
nicht die Konsequenz von Überbelegungen der Kindertageseinrichtungen.
Frau Last berichtete, dass die AWO Einrichtung „Atlantis“ seit August 2015
Flüchtlingskinder aufgenommen habe. Die pädagogische tägliche Arbeit
würde auf die neuen Anforderungen und Bedürfnisse der Kinder und Eltern
ausgerichtet. Die Sprachhemmnisse könnten dort meist behoben werden,
weil eine arabisch sprechende Mutter übersetze und häufig Grundlegendes
vermitteln würde. Dies habe erhebliche Vorteile. Die Kinder wären in der
Regel sehr schnell integriert.
Herr Eisenhardt erkundigte sich nach der Kontrolle und der Durchsetzung
der Schulpflicht besonders von Flüchtlingen in der Adoleszenzphase.
7 von 9
Herr Dunker antwortet darauf, dass hier zu differenzieren sei, zwischen
denjenigen UmF, welche sich in Einrichtungen befänden und den anderweitig untergebrachten UmF. Beim Ersten würde es in die Obliegenheit der
jeweiligen Einrichtungen fallen, die Regelmäßigkeit der Schulbesuche zu
beobachten. Bei den anderen -auch begleiteten- Flüchtlingskindern und –
jugendlichen stelle dies tatsächlich ein Problem dar.
Zu TOP 6.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Herr Tost informierte über die Antragstellung zur Beteiligung an einem Förderprogramm zwecks Umgestaltung des Bereiches des Freizeitzentrums
„Lüner Höhe“. Bedauerlicherweise wurde der Antrag der Stadt Kamen nicht
berücksichtigt. Nach Recherche konnte festgestellt werden, dass die Ablehnung nicht aufgrund der inhaltlichen Darlegung oder Formfehler erfolgte,
sondern vielmehr sei das Förderprogramm völlig überzeichnet gewesen.
Vorausschauend habe die Verwaltung auch einen Antrag auf Förderung
aus einem ähnlichen Programm gestellt. Eine Erörterung im Rat werde
erfolgen.
Anmerkung der Verwaltung:
In seiner Sitzung am 10.03.2016 hat der Rat der Stadt Kamen folgenden
Beschluss gefasst
(Nr. 26/2016): „Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit einem Projekt des
Freizeitzentrums Lüner Höhe für das Sonderprogramm des Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBWSV NRW) „Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu bewerben. Die Finanzmittel zur Realisierung der
Maßnahme werden im Haushalt 2016 vorbehaltlich der Förderung durch
das MBWSV NRW zur Verfügung gestellt.“
Aus der Programmveröffentlichung des Ministeriums ist ersichtlich, dass die
Stadt Kamen Mittel in Höhe von 1,53 Mio. erhalten wird. Ein entsprechender positiver Bescheid wird in Kürze erwartet.
Ferner teilte Herr Dunker mit, dass die Vereinbarung zwischen dem
JobCenter und dem Kreis Unna bzw. den kreisangehörigen Städten zur
Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren als kommunale Eingliederungsmaßnahme gem. § 16 SGB II. angepasst wurde. Die Beseitigung von
Vermittlungshemmnissen, hier: Sicherstellung der Kindesbetreuung, deckt
sich auch mit dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz.
Dem Anspruch seien jedoch Grenzen gesetzt, z.B. hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der Platzkapazitäten.
Herr Dunker gab ebenfalls bekannt, dass die Kinder- und Jugendhilfekonzepte Unna GmbH - KJHK beabsichtige, eine weitere Einrichtung in
Kamen-Herren-Werve zu eröffnen. Der Träger befände sich in der Planungsphase. In dem favorisierten Objekt könnten neun Appartements geschaffen werden. Diese würden dann vorerst zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen genutzt werden, später jedoch seien sie auch zur
Nutzung für die Verselbstständigung von Jugendlichen vorgesehen.
8 von 9
Herr Tost informierte über den Stand der Umbauarbeiten des Nebengebäudes der ehemaligen Käthe-Kollwitz-Schule zur Kindertageseinrichtung. Ziel
sei die Eröffnung zum Beginn des Kindergartenjahres. Die Baumaßnahmen
befänden sich im Zeitplan. Nach derzeitigem Stand würde der Kostenrahmen leicht unterschritten, so dass weitere energetisch sinnvolle Maßnahmen realisiert werden konnten.
Frau Hartig erkundigte sich nach den ersten Erfahrungswerten nach Eröffnung des Familienbüros.
Herr Dunker bestätigte die Eröffnung des Familienbüros zum 11.02.2016.
Die Startphase liefe gut an. Nach erster vorsichtiger Einschätzung, würde er
die Wahl der Öffnungszeiten und der Räumlichkeiten als richtig bewerten.
Auch die Beratungssituation würde er positiv einschätzen. Die Evaluation
erfolge vereinbarungsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt und würde dann
dem Jugendhilfeausschuss in einer Sitzung bekanntgegeben.
Herr Eisenhardt gab die verwaltungsseitige Einladung an die Ausschussmitglieder und Gäste weiter, dass Familienbüro direkt nach der Sitzung zu
besichtigen. Die Begehung sei nicht Gegenstand dieser Sitzung, sondern
richte sich auf freiwilliger Basis an Interessierte.
Abschließend verabschiedete sich Herr Tost in der Funktion des Dezernenten von den Ausschussmitgliedern und dankte für die gute Zusammenarbeit
in dem Gremium.
B.
Nichtöffentlicher Teil
Zu TOP 1.
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen lagen nicht vor.
Zu TOP 2.
Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung
keine
gez. Eisenhardt
stellv. Vorsitzender
gez. Dunker
Schriftführer
9 von 9