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Daten

Kommune
Kamen
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
22.04.16, 03:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:48

Inhalt der Datei

Stadt Kamen Niederschrift JHA über die 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, dem 09.03.2016 im Sitzungssaal II des Rathauses Beginn: Ende: 18:05 Uhr 19:20 Uhr Anwesend SPD Frau Petra Hartig Herr Ulrich Marc Frau Ursula Müller Frau Nicola Zühlke CDU Herr Ralf Eisenhardt Frau Ina Scharrenbach Bündnis 90/DIE GRÜNEN Herr Stefan Helmken DIE LINKE / GAL Herr Gunther Heuchel Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt Herr Helmut Stalz Stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Herr Hans-Jörg Brand Frau Susanne Hartmann Herr Norbert Henter Frau Alexandra Last Herr Klaus-Dieter Suk Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a-l der Satzung für das Jugendamt Herr Mehmet Akca Frau Patricia Biernath Frau Anja Bolz Herr Jürgen Dunker Herr Marc Westerhoff 1 von 9 Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt Frau Christina Fiegler Frau Antje Schnepper Verwaltung Frau Marion Herzig Herr Ralf Tost Gäste Herr Michel Wegmann, Pro Mensch Entschuldigt fehlten Frau Silke Becker Frau Tina Geißen Herr Klaus-Dieter Grosch Frau Regina Henter Frau Sigrid Köhler Herr Martin Kusber Herr Detlef Maidorn Frau Annette Mann Frau Bettina Werning Herr Marc Westerhelweg Herr Eisenhardt eröffnete die form- und fristgerecht einberufende erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2016 und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie die Beschäftigten der Verwaltung und Gäste. Pressevertreter waren nicht anwesend. Er begrüßte Herrn Suk als neues Ausschussmitglied und verpflichtete ihn sodann. A. Öffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes Vorlage 1 Einwohnerfragestunde 2 Vorstellung des Internetportals „Kamenquer.de“ 3 Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 025/2016 4 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 024/2016 5 Sachstandsbericht zur Betreuung und Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen in Kamen 6 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 2 von 9 B. Nichtöffentlicher Teil TOP Bezeichnung des Tagesordnungspunktes 1 Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen 2 Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung A. Vorlage Öffentlicher Teil Zu TOP 1. Einwohnerfragestunde Zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ lagen keine Anfragen vor. Zu TOP 2. Vorstellung des Internetportals „Kamenquer.de“ Herr Wegmann stellte ausführlich die vom Fachbereich Jugend, Schule und Sport initiierte und vom Streetworker-Team erarbeitete Internetpräsentation von „Kamenquer.de“ vor. Diese digitale Darstellung sei eine Weiterentwicklung der Printversion „Mobi.Kids.Kamen“. Die interaktive Form der Darstellung soll Jugendliche in zeitgemäßer Form ansprechen. Neben vielfältigen Informationen zur Freizeitgestaltung würden diverse Piktogramme dargestellt. Diese seien selbsterklärend und könnten gefiltert werden. Nachdem ein oder mehrere Angebote, wie z.B. Spielplätze oder Bibliothek, ausgewählt würden, seien die Einrichtungen in einem Stadtplan angezeigt. Aufgrund einer Verknüpfung mit Google Maps sei es sofort möglich, die Wegstrecke vom Standort zum erwählten Freizeitangebot anzeigen zu lassen. Die Navigation könne durch die Auswahl der Verkehrsmittel -auch mit dem Fahrrad und zu Fuß- individuell angepasst werden. Zukünftig sollen die Angeboten vollständig mit Detailinformationen und Fotos dargestellt werden. Ferner bestünde die Möglichkeit der Kommentierung durch die Nutzer. Zudem solle „Kamen.quer.de“ auch als Plattform für aktuelle Bekanntmachungen über Events oder Aktionen in der Stadt dienen. Das Team der Streetworker erhoffe sich durch die Bereitstellung bzw. Nutzung und den daraus entstehenden Dialog auch positive sozialpädagogische Aspekte bei der täglichen Arbeit in der Jugendszene. Herr Dunker lobte die Beteiligten für das Engagement bei der Realisierung von „Kamenquer.de“. Die entstehenden Kosten würden zum großen Teil durch Landesmittel gedeckt. Die verbleibenden Kosten für die Stadt Kamen seien eher gering, so dass auch diesbezüglich die Vorteile deutlich überwogen. 3 von 9 Herr Tost schloss sich dem Lob an und dankte ebenfalls dem Team für die gute Arbeit. Er ging auch auf die in mancher Hinsicht kritische Presseberichterstattung nach der Veröffentlichung des Internetportals ein. Es sei selbstverständlich seitens der Stadt Kamen nicht beabsichtigt worden, gewisse Einrichtungen oder Angebote falsch oder unvollständig darzustellen. Die Auswahl der Freizeitangebote von „Kamenquer.de“ erfolgte ausschließlich zielgruppenorientiert aus der Interessenssicht der Kinder und Jugendlichen. Aus diesem Grund sei beispielweise auch das Rathaus nicht aufgeführt. Etwaige Eigentumsverhältnisse seien durchaus korrekt dargestellt, z.B. gehöre der Spielplatz „Unter der Hochstrasse“ zweifelsfrei der Stadt Kamen. Konstruktive Kritik sei ausdrücklich jederzeit erwünscht. Zu TOP 3. 025/2016 Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Einleitend erläuterte Herr Dunker die Bedeutung der Beschlussvorlage und bat um Kenntnisnahme des Handouts. Letzteres enthalte umfassende Informationen zu den Gruppenformen gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz. Frau Hartig erkundigte sich nach der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Bezug auf das Platzangebot, insbesondere vor dem Hintergrund, dass voraussichtlich weitere Flüchtlingsfamilien in Kamen erwartet würden. Herr Dunker antwortete, dass aktuell ein leichtes Überangebot (100,7%) an ü3-Plätzen bestünde. Dieses würde bewusst nicht abgebaut, da hier Kapazitäten vorgehalten werden sollen. Im Bereich der u3-Betreuung würde ein weiterer Ausbau des Angebotes angestrebt. Durch die Schaffung einer neuen u3-Gruppe mit 10 Plätzen in Kamen-Herren-Werve und einer Gruppenumwandlung in Kamen-Methler (4 Plätze) würden zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 nunmehr 14 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Sämtliche Elternanfragen nach Betreuungsmöglichkeiten konnten bis dato befriedigt werden. Hierzu zähle auch die Einbindung der Tagespflege u.U. als Alternative zu einer institutionellen Betreuung. Frau Scharrenbach äußerte sich kritisch zur überladenen Darstellung der Anlagen I-III zur Beschlussvorlage und regte an, diese zukünftig für den Ausschuss verständlicher aufzuarbeiten. Ferner bat sie um Auskunft, wie sich die Versorgung mit Betreuungsplätzen in den einzelnen Stadtteilen im u3- und ü3-Bereich darstelle. Desweiteren erkundigte sie sich nach den Plänen zur Einführung eines kreiseinheitlichen elektronischen Aufnahmesystems. Das Gesetz habe hierfür die Möglichkeit geschaffen. Ihr sei bekannt, dass die Stadt Recklinghausen mit einem entsprechenden System gute Erfahrungen auch hinsichtlich einer Verwaltungsvereinfachung gesammelt habe. Sie regte an, dies auf Kreisebene zu erörtern, da sich ggf. auch Chancen zur interkommunalen Zusammenarbeit ergeben könnten. Herr Dunker teilte mit, dass die Versorgungsquoten je nach Bereich und Stadtteil variierten. Er benannte anschließend die ermittelten Quoten für den u3-Bereich und ü3-Bereich bezogen auf die Kindertageseinrichtungen (gerundet): 4 von 9 Kamen - Heeren Kamen - Methler Kamen - Mitte Kamen-Südkamen u3 49,50 % 27,50 % 72,50 % 29,50 % ü3 102,50 % 102,00 % 110,50 % 65,00 % Kamen gesamt 47,00 % 100,70 % Herr Dunker betonte, dass die Gesamtversorgungsquote für den u3-Bereich weit über der Empfehlung des Landes NRW läge. Das Angebot an Betreuungsplätzen in der Tagespflege sei hier noch hinzuzurechnen. Der Fachbereich 51 habe die unterrepräsentierten Stadtteile im Blick und stehe auch eng mit den Trägern im Kontakt, um hier bedarfsgerechtere Lösungen zu finden. Weiterhin teilte er zur Einführung eines elektronischen Anmeldeverfahrens mit, dass diese Thematik noch nicht bei Leitungskonferenzen aufgegriffen worden wäre. Er ging in diesem Zusammenhang auf die örtlichen Abläufe beim Anmeldeverfahren ein. Eine zentrale Zuweisung der Plätze seitens der Stadt lehne er aus verschiedenen Gründen ab. Herr Heuchel erkundigte sich nach dem Begriff „besonderes Bildungs- und Armutsrisiko“ in der Beschlussvorlage unter Punkt „Familienzentren“. Ferner machte er anhand eines Beispiels auf die prekäre Finanzierungssituation kirchlich geführter Kindertageseinrichtungen aufmerksam, so dass teilweise die Intention der Kirchen bestünde, die Trägerschaften abzugeben. Er fragte daher an, wie sich die Situation der kirchlichen Träger in Kamen darstelle. Klarstellend erklärte Herr Dunker, dass dies eine Formulierung vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW sei, welche lediglich übernommen wurde. Er antwortet auf den zweiten Teil der Frage damit, dass ein Rücktritt von der Trägerschaft bei den Kirchen in Kamen nicht zur Diskussion stünde. Gleichwohl sei die Finanzlage der kirchlichen Träger bekannt. Deshalb stünde die Forderung der Kirchengemeinden im Raum, die freiwilligen Zuschüsse anzuheben. Aktuell würden diesbezüglich Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt. Herr Tost ergänzte, dass der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt u.a. beschreibe, dass der Anteil der freiwilligen Zuschüsse, die die Stadt Kamen an die Träger von Kindertageseinrichtungen leiste, im interkommunalen Vergleich zu hoch sei. Hier bestünde ein Spannungsverhältnis zwischen Finanzierungsmöglichkeiten und Erhalt der Trägerlandschaft. Die Verwaltung werde die Gesamtsituation bewerten und anschließend mit dem Ziel, dass gute Gesprächsklima fortzusetzen, an die Kirchen herantreten. Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass im u3-Bereich die Betreuungsarten, die Betreuung in der Tagespflege und in einer institutionellen Kindertageseinrichtung rechtlich gleichgestellt seien. Ferner unterbreitete sie den Vorschlag, sich im Ausschuss von Vertretern der Stadt Recklinghausen die praktischen Vorteile eines elektronischen Anmeldesystems insbesondere für die Stadt und die Träger darstellen zu lassen. Primär solle keine zentrale Zuweisung der Kita-Plätze erfolgen; dies allein stünde schon im Widerspruch zur Trägerautonomie. 5 von 9 Frau Scharrenbach erklärte, dass das Land der Stadt Kamen pro Kindergartenjahr neben den Betriebskostenzuschüsse auch einen Betrag, der sog. Belastungsausgleich, u.a. für den Ausbau der u3-Betreung gewähre. Sie erkundigte sich nach dem Betrag, der Etatisierung im Haushalt sowie die Ausgabezwecke. Herr Dunker antwortete, dass im Kindergartenjahr 2015/2016 der Ausgleichsbetrag 315.784,00 € betrage und innerhalb des Produktplans 36 vereinnahmt und verausgabt würde. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemäß den Anlagen I - III. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zu TOP 4. 024/2016 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 Herr Dunker erläuterte die Hintergründe zur Beschlussvorlage und verwies auf die seinerzeit im Jugendhilfeausschuss geführte Diskussion und Beschlussfassung. Um eine Kontinuität der Sprachförderung zu gewährleisten, schlage die Verwaltung nun vor, die Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 zu gewähren. Dieser Aspekte sei auch in diversen Trägergesprächen zum Ausdruck gekommen. Herr Helmken erkundigte sich nach der Aufteilung der dargestellten Beträge. Herr Dunker teilte mit, dass es sich um eine gesetzliche Vorgabe handele, die Gewährung der Sprachförderung in Paketen von jeweils 5.000,00 € an die betreffenden Einrichtungen vorzunehmen. Die Beträge seien nicht gerundet, sondern entsprächen der Summe von einem Paket oder aufaddierten Paketen. Fundiert durch die damaligen fachlichen Auswertungen, wie beispielsweise die Anzahl der Sprachförderkinder, habe das Jugendamt hier bewusst Schwerpunkte setzen wollen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz für die Dauer von drei Jahren bis zum Endes des Kindergartenjahres 2018/2019. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 6 von 9 Zu TOP 5. Sachstandsbericht zur Betreuung und Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen in Kamen Herr Dunker machte auf das verteilte Handout aufmerksam und stellte fest, dass insbesondere der Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen im öffentlichen und politischen Interesse stünde und daher die Thematik auch in verschiedenen Gremien erörtert würde. Er referierte anschließend umfassend zur Betreuungs- und Versorgungssituation von minderjährigen Flüchtlingen. Er ging dabei auf die Qualität der Betreuung ein. Es ginge darum, die Standards zu sichern und zu erfüllen. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) seien verfahrenstechnisch den übrigen hilfesuchenden Jugendlichen gleichgestellt. Das Jugendamt sei verpflichtet, diejenigen UmF aufzunehmen, die die Landesstelle zuweise. Die von der Zuweisungsquote ermittelte Anzahl betrage aktuell 33. Tatsächlich seien 19 minderjährige Flüchtlinge in Betreuung des Kamener Jugendamtes. In Einrichtungen befänden sich 13 Flüchtlinge und 6 Flüchtlinge wohnten bei Gastfamilien. Es gäbe durchaus Probleme, z.B. in der Altersstufe der beinahe 18jährigen mit der Erfüllung der Schulpflicht. Die Berufskollege seien überfüllt, so dass eine dortige Beschulung nicht möglich sei. Alternativ würden Sprachförderungskurse in Trägerschaft von INVIA in den Räumlichkeiten des Freizeitzentrums „Lüner Höhe“ etabliert. Für die Integration in soziale Lebensbereiche müssten Kompensationsstrategien entwickelt werden. Ein weiteres Problemfeld seien die Übergänge vom Jugend- in den Erwachsenenbereich. Zur Koordination der beteiligten Akteuren und der Angebote wurde nunmehr eine halbe Kraft durch den Förderverein Jugendhilfe der Stadt Kamen eingestellt. Zudem erfolgte seitens der Stadt Kamen eine personelle Verstärkung des Teams des Fachbereichs 30. Ü3-Betreuungsplätze konnten bisher in Absprachen mit den Kita-Leitungen bzw. Trägern in moderatem Umfang für Kinder mit Flüchtlingshintergrund zur Verfügung gestellt werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Jugendkulturcafes melden einen Anstieg der täglichen Besuchszahlen von ca. 70 jugendlichen Flüchtlingen. Frau Scharrenbach bat um offenen Austausch hinsichtlich der praktischen alltagsbezogenen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Eine Äußerung Herrn Dunker aufgreifend, erkundigte sie sich danach, ob die gute Versorgungsquote eventuell durch Überbelegungen in den Tageseinrichtungen erreicht würde. Herr Tost stellte richtig, dass das Platzangebot im ü3-Bereich höher sei, als die Nachfrage. Daraus resultiere die Quote von mehr als 100 %. Dies sei nicht die Konsequenz von Überbelegungen der Kindertageseinrichtungen. Frau Last berichtete, dass die AWO Einrichtung „Atlantis“ seit August 2015 Flüchtlingskinder aufgenommen habe. Die pädagogische tägliche Arbeit würde auf die neuen Anforderungen und Bedürfnisse der Kinder und Eltern ausgerichtet. Die Sprachhemmnisse könnten dort meist behoben werden, weil eine arabisch sprechende Mutter übersetze und häufig Grundlegendes vermitteln würde. Dies habe erhebliche Vorteile. Die Kinder wären in der Regel sehr schnell integriert. Herr Eisenhardt erkundigte sich nach der Kontrolle und der Durchsetzung der Schulpflicht besonders von Flüchtlingen in der Adoleszenzphase. 7 von 9 Herr Dunker antwortet darauf, dass hier zu differenzieren sei, zwischen denjenigen UmF, welche sich in Einrichtungen befänden und den anderweitig untergebrachten UmF. Beim Ersten würde es in die Obliegenheit der jeweiligen Einrichtungen fallen, die Regelmäßigkeit der Schulbesuche zu beobachten. Bei den anderen -auch begleiteten- Flüchtlingskindern und – jugendlichen stelle dies tatsächlich ein Problem dar. Zu TOP 6. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Herr Tost informierte über die Antragstellung zur Beteiligung an einem Förderprogramm zwecks Umgestaltung des Bereiches des Freizeitzentrums „Lüner Höhe“. Bedauerlicherweise wurde der Antrag der Stadt Kamen nicht berücksichtigt. Nach Recherche konnte festgestellt werden, dass die Ablehnung nicht aufgrund der inhaltlichen Darlegung oder Formfehler erfolgte, sondern vielmehr sei das Förderprogramm völlig überzeichnet gewesen. Vorausschauend habe die Verwaltung auch einen Antrag auf Förderung aus einem ähnlichen Programm gestellt. Eine Erörterung im Rat werde erfolgen. Anmerkung der Verwaltung: In seiner Sitzung am 10.03.2016 hat der Rat der Stadt Kamen folgenden Beschluss gefasst (Nr. 26/2016): „Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit einem Projekt des Freizeitzentrums Lüner Höhe für das Sonderprogramm des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBWSV NRW) „Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu bewerben. Die Finanzmittel zur Realisierung der Maßnahme werden im Haushalt 2016 vorbehaltlich der Förderung durch das MBWSV NRW zur Verfügung gestellt.“ Aus der Programmveröffentlichung des Ministeriums ist ersichtlich, dass die Stadt Kamen Mittel in Höhe von 1,53 Mio. erhalten wird. Ein entsprechender positiver Bescheid wird in Kürze erwartet. Ferner teilte Herr Dunker mit, dass die Vereinbarung zwischen dem JobCenter und dem Kreis Unna bzw. den kreisangehörigen Städten zur Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren als kommunale Eingliederungsmaßnahme gem. § 16 SGB II. angepasst wurde. Die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, hier: Sicherstellung der Kindesbetreuung, deckt sich auch mit dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz. Dem Anspruch seien jedoch Grenzen gesetzt, z.B. hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der Platzkapazitäten. Herr Dunker gab ebenfalls bekannt, dass die Kinder- und Jugendhilfekonzepte Unna GmbH - KJHK beabsichtige, eine weitere Einrichtung in Kamen-Herren-Werve zu eröffnen. Der Träger befände sich in der Planungsphase. In dem favorisierten Objekt könnten neun Appartements geschaffen werden. Diese würden dann vorerst zur Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen genutzt werden, später jedoch seien sie auch zur Nutzung für die Verselbstständigung von Jugendlichen vorgesehen. 8 von 9 Herr Tost informierte über den Stand der Umbauarbeiten des Nebengebäudes der ehemaligen Käthe-Kollwitz-Schule zur Kindertageseinrichtung. Ziel sei die Eröffnung zum Beginn des Kindergartenjahres. Die Baumaßnahmen befänden sich im Zeitplan. Nach derzeitigem Stand würde der Kostenrahmen leicht unterschritten, so dass weitere energetisch sinnvolle Maßnahmen realisiert werden konnten. Frau Hartig erkundigte sich nach den ersten Erfahrungswerten nach Eröffnung des Familienbüros. Herr Dunker bestätigte die Eröffnung des Familienbüros zum 11.02.2016. Die Startphase liefe gut an. Nach erster vorsichtiger Einschätzung, würde er die Wahl der Öffnungszeiten und der Räumlichkeiten als richtig bewerten. Auch die Beratungssituation würde er positiv einschätzen. Die Evaluation erfolge vereinbarungsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt und würde dann dem Jugendhilfeausschuss in einer Sitzung bekanntgegeben. Herr Eisenhardt gab die verwaltungsseitige Einladung an die Ausschussmitglieder und Gäste weiter, dass Familienbüro direkt nach der Sitzung zu besichtigen. Die Begehung sei nicht Gegenstand dieser Sitzung, sondern richte sich auf freiwilliger Basis an Interessierte. Abschließend verabschiedete sich Herr Tost in der Funktion des Dezernenten von den Ausschussmitgliedern und dankte für die gute Zusammenarbeit in dem Gremium. B. Nichtöffentlicher Teil Zu TOP 1. Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen lagen nicht vor. Zu TOP 2. Veröffentlichung von Tagesordnungspunkten der nichtöffentlichen Sitzung keine gez. Eisenhardt stellv. Vorsitzender gez. Dunker Schriftführer 9 von 9