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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2016.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2016.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
27.04.16, 13:55
Aktualisiert
27.01.18, 13:07

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. Kultur Datum: 0861/XIX 26.04.2016 Ursprungsdrucksachenart: Antrag Ursprungsinitiator: CDU/B90/Grüne Stephan Schmidt, Harald Muschner, Torsten Hauschild Zusätzliche Grundschule für Reinickendorf-OST dringend benötigt Beratungsfolge: Datum 12.11.2014 08.07.2015 11.05.2016 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/035/2014 BVV/043/2015 BVV/052/2016 ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Schule, Bildung und Kultur An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 26.04.2016 Drucksache Nr. 0861 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Zusätzliche Grundschule für Reinickendorf-Ost dringend benötigt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 Drucksache Nr. 0861/XIX -: - „Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt die Notwendigkeit des Neubaus einer dreizügigen Grundschule mit Zwei-Felder-Sporthalle am Standort Walliser Straße. Das Bezirksamt wird darin bestärkt, seine intensiven Bemühungen zur abschließenden Feststellung des auch aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung vorliegenden unabweisbaren Bedarfs fortzusetzen.“ wird gem. § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt setzt sich auch weiterhin intensiv für die Realisierung einer neuen Grundschule in Reinickendorf-Ost ein. Aufgrund der ausgebliebenen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 02.12.2014 nochmals und sehr ausführlich an den zuständigen Staatssekretär der Senatsbildungsverwaltung gewandt. Erneut wurde die Notwendigkeit einer zusätzlichen Grundschule in Reinickendorf-Ost erläutert und um eine Bestätigung des Bedarfs gebeten. Da bis Mitte Januar unverändert keine Antwort erfolgte, hat das Bezirksamt den Staatssekretär am 15.01.2015 erneut aufgefordert, die Anerkennung des Bedarfs schriftlich zu bestätigen, damit das kostenintensive Bedarfsprogramm in Auftrag gegeben werden kann. Mit Schreiben vom 10.03.2015 teilte der Staatssekretär mit, dass weiterhin unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bezirksamt und der Senatsbildungsverwaltung zur Einschätzung des zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen in Reinickendorf-Ost bestehen. Außerdem führt er weiter aus, dass „[…] der Schulträger selbstverständlich ein Bedarfsprogramm für die Grundschule „Walliser Straße“ erstellen kann, die Prüfung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Senatsbildungsverwaltung […]“. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt entschieden, ein Bedarfsprogramm mit schulorganisatorischen und schulplanerischen Inhalten zu erstellen, um damit die Position des Bezirksamtes formal zu untersetzen. Im Rahmen der prozessualen Abläufe bei der Erstellung des Bedarfsprogramms hat sich das Bezirksamt schriftlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt, um die frühe Kostensicherheit für die Investitionsmaßnahme der neuen Grundschule zu klären. Einem Schriftverkehr im April 2015 zwischen der Senatsbildungsverwaltung und der Senatsfinanzverwaltung musste dann entnommen werden, dass der Neubau einer Grundschule in Reinickendorf-Ost nicht mehr Bestandteil der fachbezogenen Überbezirklichen Dringlichkeitsliste (ÜDL) der ab 2016 beginnenden Baumaßnahmen für die Investitionsplanung 2015-2019 ist. Das Bezirksamt hat daraufhin die Senatsbildungsverwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Streichung der Anmeldung für den Grundschulneubau aus der ÜDL zurückgenommen und zumindest mit einem späteren Realisierungstermin versehen werden kann. In der in den Sommerferien 2015 erhaltenen Antwort des Staatssekretärs wird eine Möglichkeit der erneuten Prüfung nur dann gesehen, wenn sich „bisher nicht bekannte Veränderungen der Ausgangssituation in der betreffenden Region abzeichnen, die zu Abweichungen in der aktuellen Einschätzung der Bedarfsentwicklung führen können.“ Das Bezirksamt hat die Schülerzahlen der „Oktoberstatistik 2015“ (erschienen Ende November 2015), die für das laufende Schuljahr 2015/16 maßgebend sind, daraufhin erneut geprüft. Die Prognosen zeigen weiterhin steigende Schülerzahlen, die eine neue Schule ab 2020 notwendig machen. Das Bezirksamt wird für die Investitionsplanung 2017-2021 den Bedarf einer neuen Grundschule in Reinickendorf-Ost erneut überprüfen und entsprechend in Anmeldung bringen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0861/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Katrin Schultze-Berndt Bezirksstadträtin