Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
28.04.16, 03:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
SPD-Fraktion
Wuttig/Andres
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1118/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.01.2015
04.03.2015
09.04.2015
06.05.2015
29.05.2015
26.06.2015
09.07.2015
BVV
StrG
StrG
StrG
StrG
StrG
BVV
BVV-041/4
StrG-036/4
StrG-037/4
StrG-038/4
StrG-039/4
StrG-040/4
BVV-047/4
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Bessere Ausleuchtung in der S-Bahnunterführung Wilmersdorfer Straße
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09.07.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die S-Bahnunterführung in der Wilmersdorfer Straße
genauso ausleuchten zu lassen wie die Unterführung in der Lewishamstraße, um dem
Sicherheitsbedürfnis der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner und der
Besucherinnen und Besucher Rechnung zu tragen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2015 zu berichten.
Judith Stückler
Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat in 2012/2013 zusammen mit der Firma Hans Boehlke
Elektroinstallationen GmbH und der AG Wilmersdorfer Straße e.V. eine neue
Beleuchtung für die Eisenbahnunterführung an der Wilmersdorfer Straße realisiert. Das
Bezirksamt hält diese Beleuchtung für ausreichend.
«VONAME»
Ausdruck vom: 02.05.2016
Seite: 1
Das Bezirksamt hat jedoch den Beschluss der BVV an die Deutsche Bahn mit der Bitte
um Stellungnahme geleitet und zitiert an dieser Stelle die Antwort.
„Die Anfrage des Bezirksamtes und den übergebenen Beschluss der BVV
Charlottenburg-Wilmersdorf ist von uns nicht nachvollziehbar.
Seitens DB Netz AB wurde in 2012 die Genehmigung zur Lichtinstallation an der
Eisenbahnunterführung Wilmersdorfer Straße erteilt. Weiterhin fanden in 2013
Abstimmungen mit der bauausführenden Firma Hans Boehlke Elektroinstallationen
GmbH statt und es wurden die einzuhaltenden technischen Vorgaben durch unsere
Fachbereiche an die Firma übergeben.
Somit sind seitens DB Netz AG alle Voraussetzungen zur besseren Ausleuchtung der
Eisenbahnunterführung erfüllt.“
Da für die genannte Liegenschaft keine eigene, originäre Zuständigkeit besteht, bittet
das Bezirksamt, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
«VONAME»
Dagmar König
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 02.05.2016
Seite: 2