Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
13.05.16, 04:50
Aktualisiert
28.01.18, 00:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD-Fraktion
TOP-Nr.:
Wuttig
Antrag
DS-Nr: 1632/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Rahmen der Verabschiedung des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
beschlossene
Sonderregelung
des
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) mit Flüchtlingsbezug weiter gestreut im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf bekannt zu machen.
Dabei ist insbesondere auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Geflüchtete künftig auch
selbst die Möglichkeit erhalten, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Des Weiteren
sind bezirkliche Einsatzorte für einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
auszuschreiben.
Der BVV ist halbjährlich zu berichten, erstmalig bis zum 30.06.2016.
Begründung:
Mit
Artikel
5
des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
wurde
das
Bundesfreiwilligen-dienstgesetz um den § 18 – Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit
Flüchtlingsbezug – ergänzt. Der neue Rechtsrahmen für den Bundesfreiwilligendienst
mit Flüchtlingsbezug ist ein starkes Signal für die Unterstützung des Ehrenamtes bei
der Flüchtlingshilfe. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet. Bis zu
10.000 Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug sind pro Jahr möglich. Die Belegung der
Plätze aus dem Sonderprogramm muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, also
entweder muss der Einsatz in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder aber der Dienst muss
durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Darunter werden insbesondere die Hilfe
bei der Unterbringung, Versorgung, gesellschaftlicher Orientierung und Integration von
Geflüchteten sowie die Koordinierung des bürgerschaftlichen Engagements gefasst.
«VONAME»
Ausdruck vom: 27.09.2016
Seite: 1