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Beschlussempfehlung StadtGrün 40. BVV am 01.06.16.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrün 40. BVV am 01.06.16.pdf
Größe
310 kB
Erstellt
18.05.16, 18:22
Aktualisiert
27.01.18, 11:05

Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-0879 Ursprung: Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 14.01.2015 10.02.2015 03.03.2015 04.03.2015 05.03.2015 17.03.2015 14.04.2015 28.04.2015 08.10.2015 25.11.2015 06.01.2016 10.02.2016 09.03.2016 28.04.2016 01.06.2016 BVV ArSoGeSe ArSoGeSe Int StadtGrü ArSoGeSe ArSoGeSe ArSoGeSe StadtGrü Int Int Int Int StadtGrü BVV BVV/ 028/VII ArSoGeSe/059/VII ArSoGeSe/060/VII Int/032/VII StadtGrü/066/VII ArSoGeSe/061/VII ArSoGeSe/062/VII ArSoGeSe/063/VII StadtGrü/076/VII Int/038/VII Int/039/VII Int/040/VII Int/041/VII StadtGrü/086/VII BVV/ 040/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen vertagt vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend): JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1 Abstimmung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren (mitberatend): Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1 Abstimmung Integrationsausschuss (mitberatend): Ja 8, Nein 1, Enthaltung 1 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. Geflüchtete nur kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann. 2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches 3. Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. 4. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 - 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. 5. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar werden. 6. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist dieEinrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet. Berlin, den 18.05.2016 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Roland Schröder, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: x x beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VII-0879 Begründung: Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend): Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow hat die Drucksache als federführender Ausschuss am 28. April 2016 beraten. Für die Beratung lagen dem Ausschuss die Empfehlungen der mit beratenden Ausschüsse sowie der Änderungsantrag der Linksfraktion vor. Die Beratung im Ausschuss konzentrierte sich schnell auf formale Fragen. So wurde gemeinsam herausgearbeitet, dass die im Ausschuss für Integration am 09. März 2016 beschlossene Empfehlung den aktuellen Sachstand zu dieser Drucksache darstellt und somit Gegenstand der Beratung sein solle. Sowohl die den Ursprungsantrag einreichende Fraktion Bündnis90/die Grünen als auch die den Änderungsantrag einreichenden Linksfraktion bestätigten diese Fassung und hatten keinen Bedarf zur Beratung und Abstimmung ihrer Antragsfassungen. Vor diesem Hintergrund wurde durch den Ausschuss auch die bereits länger zurückliegenden Empfehlungen des zweiten mit beratenden Ausschusses verzichtet. In dem sich anschließenden kurzen inhaltlichen Austausch wurde schnell klar, dass der Empfehlung des Integrationsausschusses eine große Mehrheit des Ausschusses folgen kann, so dass der Antrag in dieser Fassung zur Abstimmung gestellt wurde: Mit 14 JaStimmen und einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss der BVV Pankow den Beschluss der so geänderten Drucksache. Zuarbeit Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren (mitberatend): Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in der angeführten Fassung mit folgendem Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den federführenden Ausschuss angenommen: Abstimmung im Ausschuss Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. vorrangig Geflüchtete in Wohnungen ziehen sollen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. 2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen es das Ziel sein muss kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. 3. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete grundsätzlich für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. 4. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin in den „Qualitätsanforderungen“ genaue Zahlen an Personal definiert werden und die soziale Arbeit zukünftig durch andere Träger als den Betreiber der Unterkunft gewährleistet werden soll. Das Bezirksamt wird ersucht, 1. im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann. 2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. 3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Wohneinheiten berücksichtigt werden. 4. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte erfolgt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer Debatte in den Ausschüssen durch die Bezirksverordnetenversammlung. Begründung: Der ursprüngliche Beschlusstext wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags mehrfach überarbeitet und die Beschlusspunkte wurden den zwei Adressaten (Senat und Bezirksamt) zugeordnet. Zuarbeit Integrationsausschuss (mitberatend): Der Integrationsausschuss hat die Drucksache nach mehrfachen Vertagungen und Wiederaufrufen in der Sitzung am 09.03.2016 final beraten. Der empfohlene Antragstext des Integrationsausschusses lautet wie folgt: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass 1. Geflüchtete nur Kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann. 2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder ähnliches 3. Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden. 4. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden. 5. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar werden. 6. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet. Begründung des Integrationsausschuss: Da der Antrag im Integrationsausschuss mehrfach vertagt und wiederaufgerufen wurde, ist zum Ursprungsantrag, aber auch zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren etliche Zeit vergangen. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen um das Thema des Ursprungsantrages und der bereits vorhandenen Beschlussempfehlungen deutlich verändert. Der Integrationsausschuss sah es daher als nötig an den Antrag aufgrund der fortgeschrittenen Zeit zu ändern und zu aktualisieren. Dementsprechend verfolgt der Antrag in der Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses noch die gleiche Grundintention, wie die beiden bereits vorhandenen Versionen, geht aber zusätzlich auf aktuelle Gegebenheiten und zwischenzeitlich reale Rahmenbedingungen ein. Text 2. Ausfertigung des Ursprungsantrages Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, die in Pankow eingerichtet werden, für maximal 50 – 100 Schutzsuchende ausgelegt werden. Das Bezirksamt wird ersucht, 1. im Bezirk Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. 2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. 3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. 4. Die „Standortkriterien für neue Flüchtlingsunterkünfte in Pankow/Berlin“ (s. Anlage 1) nach dem Vorbild des Münsteraner Modells dienen bei der Prüfung als Orientierung. 5. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte (zeitliche Rangfolge) erfolgt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer transparenten Debatte durch die Bezirksverordnetenversammlung. Begründung 2. Ausfertigung Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten: Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Andere Städte, so etwa Münster oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel voran. Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig auftreten. Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der Umgebung und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können beispielsweise vermieden werden. Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber. Containerdörfer als Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige Unterbringung notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Sie müssen außerdem von erträglicher Größe sein, um die geflüchteten Menschen besser und individueller betreuen zu können. Dazu werden weitere Standorte benötigt, die an gut erschlossenen Stellen liegen. So können die Neuankömmlinge besser integriert und mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen. Im Bezirk Pankow gibt es un- und untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die zeitweise oder langfristig für diese Aufgabe genutzt werden können. Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von Grünflächen – erfolgen. Text 2. Ausfertigung Änderungsantrag Linksfraktion: Der Antragstext wird wie folgt geändert: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Einrichtung von Unterkünften für Geflüchtete bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass folgende Ziele verfolgt werden: 1. Wohnungen für Flüchtlinge sichern und schaffen: Flüchtlinge sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt (darunter Asylsuchende) muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden. Die Wohnraumförderung muss für den Um- und Neubau zu/von Flüchtlingswohnungen geöffnet werden. Wohnungsprojekte für Flüchtlinge müssen bei der Vergabe von Liegenschaften besonders berücksichtigt werden. Für Leerstände sind Zwischennutzungsmodelle zu entwickeln, das Leerstandsmanagement muss effektiver werden. 2. Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte durchsetzen: Für Gemeinschaftsunterkünfte müssen qualitative und quantitative Mindeststandards rechtsverbindlich und überprüfbar festgelegt werden. Dafür soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, an der neben den Senatsverwaltungen die Bezirke sowie zivilgesellschaftliche Gruppen teilnehmen. Zur besseren Kontrolle der Unterkünfte soll ein Heim-TÜV eingeführt werden. Die Arbeit in jeder Gemeinschaftsunterkunft soll von einem Heimbeirat begleitet werden, der auch als niedrigschwellige Beschwerdestelle fungieren kann. 3. Erstaufnahmeeinrichtungen dezentralisieren: Asylsuchende müssen bis zu drei Monate nach Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen. Dafür müssen dezentrale Alternativen zu den bisherigen Großunterkünften wie der in der Motardstraße entwickelt werden, mit denen auch flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann. 4. Koordination verbessern: Wohnungspolitik hat viele Akteure. Die Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer Reichweite erarbeitet. Mittelfristig sollen die Zuständigkeiten für aufenthalts- und leistungsrechtliche Fragen in der für Integration zuständigen Senatsverwaltung gebündelt werden. Begründung 2. Ausfertigung Änderungsantrag: Wer Flüchtlinge in Sammelunterkünfte steckt, entmündigt sie und nimmt ihnen die Handlungsfähigkeit und damit auch die Chance, schnell auf eigenen Füßen zu stehen. Gemeinschaftsunterkünfte zu vermeiden und Flüchtlingen von Anfang an ein Leben in Wohnungen zu ermöglichen, muss darum absolute Priorität in einer zukunftsfähigen Berliner Aufnahmestrategie haben. Die Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt sind längst nicht ausgereizt. Aber die Erschließung von Wohnraum für Flüchtlinge ist kein Selbstläufer. Sie bedarf koordinierter Maßnahmen von Senatsverwaltungen, Bezirken und der Wohnungswirtschaft sowie einer Mobilisierung der Stadtgesellschaft.