Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung StadtGrün 40. BVV am 01.06.16.pdf
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18.05.16, 18:22
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
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Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0879
Ursprung:
Antrag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Grünanlagen
Beratungsfolge:
14.01.2015
10.02.2015
03.03.2015
04.03.2015
05.03.2015
17.03.2015
14.04.2015
28.04.2015
08.10.2015
25.11.2015
06.01.2016
10.02.2016
09.03.2016
28.04.2016
01.06.2016
BVV
ArSoGeSe
ArSoGeSe
Int
StadtGrü
ArSoGeSe
ArSoGeSe
ArSoGeSe
StadtGrü
Int
Int
Int
Int
StadtGrü
BVV
BVV/ 028/VII
ArSoGeSe/059/VII
ArSoGeSe/060/VII
Int/032/VII
StadtGrü/066/VII
ArSoGeSe/061/VII
ArSoGeSe/062/VII
ArSoGeSe/063/VII
StadtGrü/076/VII
Int/038/VII
Int/039/VII
Int/040/VII
Int/041/VII
StadtGrü/086/VII
BVV/ 040/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Kleinere Unterkünfte für Geflüchtete einrichten
Abstimmungsergebnis Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
(federführend):
JA 14 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1
Abstimmung im Ausschuss für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Senioren
(mitberatend):
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1
Abstimmung Integrationsausschuss
(mitberatend):
Ja 8, Nein 1, Enthaltung 1
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1. Geflüchtete nur kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder
Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen
zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die
Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf
schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann.
2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein,
kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für
Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele
dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder
ähnliches
3. Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und
Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen
insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen
Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen
Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden.
4. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens
70 - 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
5. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit
mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und
SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards
rechtsverbindlich und überprüfbar werden.
6. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung
sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden. Die Koordination der
verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird. Maßnahmen
müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist dieEinrichtung
einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und
Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer
Reichweite erarbeitet.
Berlin, den 18.05.2016
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
Roland Schröder, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsverhalten:
x
x
beschlossen
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Drs. VII-0879
Begründung:
Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow hat die
Drucksache als federführender Ausschuss am 28. April 2016 beraten. Für die Beratung
lagen dem Ausschuss die Empfehlungen der mit beratenden Ausschüsse sowie der
Änderungsantrag der Linksfraktion vor. Die Beratung im Ausschuss konzentrierte sich
schnell auf formale Fragen. So wurde gemeinsam herausgearbeitet, dass die im
Ausschuss für Integration am 09. März 2016 beschlossene Empfehlung den aktuellen
Sachstand zu dieser Drucksache darstellt und somit Gegenstand der Beratung sein
solle. Sowohl die den Ursprungsantrag einreichende Fraktion Bündnis90/die Grünen als
auch die den Änderungsantrag einreichenden Linksfraktion bestätigten diese Fassung
und hatten keinen Bedarf zur Beratung und Abstimmung ihrer Antragsfassungen. Vor
diesem Hintergrund wurde durch den Ausschuss auch die bereits länger
zurückliegenden Empfehlungen des zweiten mit beratenden Ausschusses verzichtet. In
dem sich anschließenden kurzen inhaltlichen Austausch wurde schnell klar, dass der
Empfehlung des Integrationsausschusses eine große Mehrheit des Ausschusses folgen
kann, so dass der Antrag in dieser Fassung zur Abstimmung gestellt wurde: Mit 14 JaStimmen und einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss der BVV Pankow den
Beschluss der so geänderten Drucksache.
Zuarbeit Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren (mitberatend):
Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag in mehreren Sitzungen beraten und in der
angeführten Fassung mit folgendem Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den
federführenden Ausschuss angenommen:
Abstimmung im Ausschuss Ja 12, Nein 0, Enthaltung 1
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1. vorrangig Geflüchtete in Wohnungen ziehen sollen. Die Bereitstellung und
Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen
insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen
Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen
Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden.
2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen es das Ziel sein
muss kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für
Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.
3. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für
Geflüchtete grundsätzlich für höchstens 70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt
werden.
4. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit
mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und
SenSoz dafür einsetzen, dass in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin in
den „Qualitätsanforderungen“ genaue Zahlen an Personal definiert werden und die
soziale Arbeit zukünftig durch andere Träger als den Betreiber der Unterkunft
gewährleistet werden soll.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die
Unterbringung von geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen.
Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz
angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine
gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.
2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen.
Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie
Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen bei der Untersuchung über
geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften
berücksichtigt werden.
3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B.
Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich
ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von
Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für
Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Wohneinheiten berücksichtigt
werden.
4. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte erfolgt nach
Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer Debatte in den
Ausschüssen durch die Bezirksverordnetenversammlung.
Begründung:
Der ursprüngliche Beschlusstext wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags
mehrfach überarbeitet und die Beschlusspunkte wurden den zwei Adressaten (Senat
und Bezirksamt) zugeordnet.
Zuarbeit Integrationsausschuss (mitberatend):
Der Integrationsausschuss hat die Drucksache nach mehrfachen Vertagungen und
Wiederaufrufen in der Sitzung am 09.03.2016 final beraten. Der empfohlene Antragstext
des Integrationsausschusses lautet wie folgt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass
1. Geflüchtete nur Kurzfristig in Notunterkünften wie Sporthallen, dem ICC oder
Flughafen Tempelhof untergebracht werden. Solche Großunterkünfte müssen
zeitnah durch dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte ersetzt werden, die für die
Unterbringung von Menschen geeignet sind und durch die flexibel auf
schwankende Zuzugszahlen reagiert werden kann.
2. für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss das Ziel sein,
kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für
Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind. Beispiele
dafür sind ehemalige Wohnprojekte für SeniorInnen, Schwesternwohnheime oder
ähnliches
3. Geflüchtete sollen vorrangig in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und
Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen
insgesamt muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen
Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen
Wohnungswirtschaft und SenSoz bzw. LaGeSo abgesichert werden.
4. zukünftige Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete perspektivisch für höchstens
70 – 120 Schutzsuchende ausgelegt werden.
5. die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften verbessert und mit
mehr Personal ausgestattet wird. Dazu soll sich das Bezirksamt beim LaGeSo und
SenSoz dafür einsetzen, dass qualitative und quantitative Mindeststandards
rechtsverbindlich und überprüfbar werden.
6. Bei unvermeidbarer Unterbringung in Hostels muss eine soziale Betreuung
sichergestellt, rechtsverbindlich und überprüfbar werden.
Die Koordination der verschiedenen Akteure in der Wohnungspolitik verbessert wird.
Maßnahmen müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die
Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von
Bezirken und Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept
mittlerer Reichweite erarbeitet.
Begründung des Integrationsausschuss:
Da der Antrag im Integrationsausschuss mehrfach vertagt und wiederaufgerufen wurde,
ist zum Ursprungsantrag, aber auch zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren etliche Zeit vergangen. Zwischenzeitlich
haben sich die Rahmenbedingungen um das Thema des Ursprungsantrages und der
bereits vorhandenen Beschlussempfehlungen deutlich verändert. Der
Integrationsausschuss sah es daher als nötig an den Antrag aufgrund der
fortgeschrittenen Zeit zu ändern und zu aktualisieren.
Dementsprechend verfolgt der Antrag in der Beschlussempfehlung des
Integrationsausschusses noch die gleiche Grundintention, wie die beiden bereits
vorhandenen Versionen, geht aber zusätzlich auf aktuelle Gegebenheiten und
zwischenzeitlich reale Rahmenbedingungen ein.
Text 2. Ausfertigung des Ursprungsantrages Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
und Piraten:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass weitere
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, die in Pankow eingerichtet werden, für
maximal 50 – 100 Schutzsuchende ausgelegt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. im Bezirk Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von
geflüchteten Personen zu untersuchen und ggf. auszuweisen. Diese
Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz
angebunden sein.
2. In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen.
Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie
Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte
Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur
temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden.
3. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B.
Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich
ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von
Flächen in Betracht gezogen werden.
4. Die „Standortkriterien für neue Flüchtlingsunterkünfte in Pankow/Berlin“ (s. Anlage
1) nach dem Vorbild des Münsteraner Modells dienen bei der Prüfung als
Orientierung.
5. Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte (zeitliche Rangfolge)
erfolgt nach Kenntnisnahme des Berichtes des Bezirksamtes und einer
transparenten Debatte durch die Bezirksverordnetenversammlung.
Begründung 2. Ausfertigung Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten:
Es ist menschenunwürdig, mitunter traumatisierte Schutzsuchende in Einrichtungen zu
beherbergen, die Platz für über 400 Menschen bieten sollen. Andere Städte, so etwa
Münster oder Bremen, gehen in der Unterbringung der Flüchtlinge mit gutem Beispiel
voran.
Durch die Einrichtung mehrere kleinerer Unterkünfte wird die Entstehung vieler
Probleme verhindert, die bei den großen Containeranlagen fast zwangsläufig auftreten.
Soziale Spannungen innerhalb der großen Containeranlagen, Ängste in der Umgebung
und Ausgaben für Sicherheitsdienste und Wachschutz können beispielsweise
vermieden werden.
Den steigenden Zahlen von Geflüchteten steht dabei durchaus eine große Zahl von
ungenutzten potentiellen Möglichkeiten bzw. Flächen zur Unterbringung gegenüber.
Containerdörfer als Notunterkunft mögen in der derzeitigen Situation für kurzfristige
Unterbringung notwendig sein. Sie dürfen jedoch nicht als Dauerlösung dienen. Sie
müssen außerdem von erträglicher Größe sein, um die geflüchteten Menschen besser
und individueller betreuen zu können. Dazu werden weitere Standorte benötigt, die an
gut erschlossenen Stellen liegen. So können die Neuankömmlinge besser integriert und
mit Berlin und Deutschland vertraut gemacht werden. Sie haben zudem die Möglichkeit,
Verwaltungstermine leichter wahr zu nehmen. Im Bezirk Pankow gibt es un- und
untergenutzte Flächen in ausreichender Anzahl, die zeitweise oder langfristig für diese
Aufgabe genutzt werden können.
Die Priorisierung der Liegenschaften durch die Bezirksverordnetenversammlung soll
nach einer öffentlichen Diskussion der Standorte in Abwägung der Erfordernisse auch
zur schnellen Unterbringung von Geflüchteten und den Wünschen und Bedürfnissen
der einheimischen Bevölkerung – vor allem bei der Frage der zeitweisen Nutzung von
Grünflächen – erfolgen.
Text 2. Ausfertigung Änderungsantrag Linksfraktion:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Einrichtung von Unterkünften für Geflüchtete
bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass folgende Ziele
verfolgt werden:
1. Wohnungen für Flüchtlinge sichern und schaffen: Flüchtlinge sollen vorrangig in
Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit
einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt (darunter
Asylsuchende) muss verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen
Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen
Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden. Die Wohnraumförderung
muss für den Um- und Neubau zu/von Flüchtlingswohnungen geöffnet werden.
Wohnungsprojekte für Flüchtlinge müssen bei der Vergabe von Liegenschaften
besonders berücksichtigt werden. Für Leerstände sind Zwischennutzungsmodelle
zu entwickeln, das Leerstandsmanagement muss effektiver werden.
2. Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte durchsetzen: Für
Gemeinschaftsunterkünfte müssen qualitative und quantitative Mindeststandards
rechtsverbindlich und überprüfbar festgelegt werden. Dafür soll eine Arbeitsgruppe
eingerichtet werden, an der neben den Senatsverwaltungen die Bezirke sowie
zivilgesellschaftliche Gruppen teilnehmen. Zur besseren Kontrolle der Unterkünfte
soll ein Heim-TÜV eingeführt werden. Die Arbeit in jeder Gemeinschaftsunterkunft
soll von einem Heimbeirat begleitet werden, der auch als niedrigschwellige
Beschwerdestelle fungieren kann.
3. Erstaufnahmeeinrichtungen dezentralisieren: Asylsuchende müssen bis zu drei
Monate nach Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen. Dafür müssen
dezentrale Alternativen zu den bisherigen Großunterkünften wie der in der
Motardstraße entwickelt werden, mit denen auch flexibel auf schwankende
Zuzugszahlen reagiert werden kann.
4. Koordination verbessern: Wohnungspolitik hat viele Akteure. Die Maßnahmen
müssen abgestimmt und strategisch ausgerichtet sein. Überfällig ist die Einrichtung
einer ressortübergreifenden Steuerungsrunde unter Beteiligung von Bezirken und
Nichtregierungsorganisation, die ein Aufnahme- und Unterkunftskonzept mittlerer
Reichweite erarbeitet. Mittelfristig sollen die Zuständigkeiten für aufenthalts- und
leistungsrechtliche Fragen in der für Integration zuständigen Senatsverwaltung
gebündelt werden.
Begründung 2. Ausfertigung Änderungsantrag:
Wer Flüchtlinge in Sammelunterkünfte steckt, entmündigt sie und nimmt ihnen die
Handlungsfähigkeit und damit auch die Chance, schnell auf eigenen Füßen zu stehen.
Gemeinschaftsunterkünfte zu vermeiden und Flüchtlingen von Anfang an ein Leben in
Wohnungen zu ermöglichen, muss darum absolute Priorität in einer zukunftsfähigen
Berliner Aufnahmestrategie haben. Die Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt sind
längst nicht ausgereizt. Aber die Erschließung von Wohnraum für Flüchtlinge ist kein
Selbstläufer. Sie bedarf koordinierter Maßnahmen von Senatsverwaltungen, Bezirken
und der Wohnungswirtschaft sowie einer Mobilisierung der Stadtgesellschaft.