Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag Fraktion der SPD, 40. BVV am 01.06.2016.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktion der SPD, 40. BVV am 01.06.2016.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
26.05.16, 20:37
Aktualisiert
28.01.18, 01:26

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin VII-1158 Ursprung: Antrag, Fraktion der SPD Antrag Fraktion der SPD Beratungsfolge: 01.06.2016 BVV BVV/ 040/VII Betreff: Zweckentfremdungsverbot in Pankow konsequent umsetzen! Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, für eine unmittelbare Umsetzung des geltenden Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) in Pankow zu sorgen. Dabei sind sämtliche Verstöße konsequent zu ahnden. Das bisher praktizierte Aussetzen entsprechender Vollstreckungsverfahren ist zu beenden, sofern dem nicht Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entgegensteht. Der BVV Pankow ist bis zur 41. ordentlichen Tagung zu berichten. Berlin, den 24.05.2016 Einreicher: Fraktion der SPD Gez. Rona Tietje Begründung siehe Rückseite Siehe 2. Ausfertigung Abstimmungsergebnis: Abstimmungsverhalten: beschlossen einstimmig mehrheitlich beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen federführend überwiesen in den Ausschuss für mitberatend in den Ausschuss für sowie in den Ausschuss für Drs. VII-1158 Begründung: Am 30. April 2016 ist die Übergangsfrist abgelaufen, bis zu der für gemeldete Ferienwohnungen Bestandsschutz galt. Seitdem verstoßen nicht genehmigte Ferienwohnungen in Berlin gegen das Zweckentfremdungsverbot, da sie dem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum entziehen. Auf Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin haben die Bezirke das Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes umzusetzen. Der zuständige Pankower Bezirksstadtrat erklärte allerdings mehrfach, die Vollstreckung der geltenden Regelung bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung auszusetzen, sofern Vermieter gegen einen Bescheid klagen. Mit einer letztinstanzlichen Klärung ist jedoch kurzfristig nicht zu rechnen. Deshalb hat die Pankower Bezirksverwaltung diese Haltung aufzugeben und ist aufgefordert, zu einer konsequenten Umsetzung geltenden Rechts überzugehen. Das in diesem Zusammenhang seitens der Senatsverwaltung angestrengte Verfahren über die Bezirksaufsicht wird ausdrücklich begrüßt.