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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
28.05.16, 00:01
Aktualisiert
30.01.18, 12:34

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Inhalt der Datei

Mitteilung der Verwaltung Vorlage Nr.: 20161396 Status: öffentlich Datum: 23.05.2016 Verfasser/in: Signe Görcke Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt Bezeichnung der Vorlage: Sanierung Teerablagerung Stembergsbusch Bezug: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Mitte Kenntnisnahme Wortlaut: Im Naturschutzgebiet Tippelsberg - Berger Mühle /Stembergsbusch wurden im Bachbett sowie im Uferbereich des Mühlenbaches Teerablagerungen festgestellt. Der betroffene Bereich liegt auf städtischen Flächen, unmittelbar nördlich des Durchlasses Mühlenbach/Stembergstraße. Die Teerablagerungen werden mit ehemaligen Zechenkanälen in Verbindung gebracht, die früher teerhaltige Wässer abgeleitet haben. Vor dem Hintergrund, dass der Teer bereits in das Bachbett eingeflossen und im Uferbereich frei zugänglich ist, wurden bereits im Jahr 2015 erste Sofortmaßnahmen zur Unterbrechung der relevanten Gefährdungspfade umgesetzt. Eine anschließend durchgeführte Gefährdungsabschätzung ergab, dass sich die dortige Teerbelastung im Bereich des Mühlenbaches voraussichtlich auf eine Fläche von rd. 200 m² erstreckt. Eine Sanierung als Maßnahme zur dauerhaften Gefahrenabwehr ist erforderlich. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme hat die Untere Bodenschutzbehörde einen Förderantrag (80%-Förderung) in Höhe von 160.000 EUR (brutto) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Der Eigenanteil der Stadt Bochum beträgt voraussichtlich 32.000 EUR mit einer Fördersumme von 128.000 EUR. Dieser Förderantrag ist in drei Teile gesplittet. Teil A beinhaltet die Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Durchlasses Mühlenbach/Stembergstraße und Teil B die Aufstellung eines Zaunes zwischen Stembergstraße und den nördlich anschließenden Hangpartien, da bei Ortsbegehungen weitere Teerablagerungen entlang der Zechenkanaltrasse oberflächennah vorgefunden wurden (vgl. beiliegenden Lageplan). Teil C beinhaltet Maßnahmen für die Durchführung einer Gefährdungsabschätzung im Bereich des weiteren Trassenverlaufes. Die Bezirksregierung hat dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Teil A und B des Förderantrages) zugestimmt. 1 Ende März 2016 wurde daraufhin zwischen Stembergstraße und nördlich angrenzendem Hang als Sofortsicherungsmaßnahme eine Sperrung (Zaun) vorgenommen (Teil A des Förderantrages). Hiermit wird der Wirkungspfad Boden-Mensch bis zur Klärung der dortigen Belastungssituation ausreichend unterbrochen. Anfang Juni 2016 beginnt nun die Sanierung im Bereich des Durchlasses Mühlenbach/Stembergstraße (Teil B des Förderantrages). Die Sanierungsarbeiten beinhalten den Abtrag und die Entsorgung der im Bach und Uferbereich angetroffenen Teerablagerungen. Anschließend erfolgen eine Wiederverfüllung mit sauberem Boden und die Rückverlegung des Mühlenbaches. Für die Durchführung dieser Arbeiten sind rd. 10 Werktage veranschlagt. Die Sanierungsmaßnahme wird durch je einen Fachgutachter der Fachrichtung Bodenschutz/Altlasten und Ökologie überwacht. Da sich die Sanierungsmaßnahme innerhalb des Naturschutzgebietes Tippelsberg / Berger Mühle befindet, wurde die Untere Landschaftsbehörde beteiligt und der Landschaftsbeirat informiert. Entsprechende Schutzmaßnahmen für Natur und Landschaft sowie eine ökologische Baubegleitung und enge Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurden festgelegt. Aufgrund der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme erfolgte für Teil A und B keine förmliche Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wurde vorlaufend um den Sanierungsbereich ein Amphibienschutzzaun errichtet, der ein Einwandern von Amphibien in das Baufeld verhindert. Während der Baumaßnahme kann es für den Individualverkehr aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse zeitweise zu Einschränkungen im Bereich der Stembergstraße kommen. Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Anlagen: Lageplan 2