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VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
29.05.16, 17:53
Aktualisiert
28.01.18, 01:05

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Inhalt der Datei

Drucksache Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB VII-1066 Ursprung: Antrag, Linksfraktion Bezirksamt Beratungsfolge: 16.12.2015 12.01.2016 27.01.2016 01.06.2016 BVV VerkOrd BVV BVV BVV/ 036/VII VerkOrd/074/VII BVV/ 037/VII BVV/ 040/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Verkehrsregelung vor Notunterkünften Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 24.05.2016 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x zur Kenntnis genommen ohne Aussprache zur Kenntnis genommen mit Aussprache zurückgezogen Drs. VII-1066 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .05.2016 Drucksache-Nr.: VII-1066/2016 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Verkehrsregelungen vor Notunterkünften Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1066 „Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende Maßnahmen für die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem allgemeinen ruhenden Verkehr entzogen sind.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Ein eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen („Ladezonen“) wird grundsätzlich nur angeordnet, wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen oder im Interesse eines geordneten und flüssigen Verkehrsablaufs zwingend erforderlich ist. Ein konkretes Erfordernis für eine Anordnung von Verkehrszeichen muss in jedem Einzelfall begründet angezeigt werden, damit eine entsprechende Prüfung für jeden Standort erfolgen kann. Da die Standorte aufgrund ihrer baulichen Gestaltung (z. B. mehrere Zugängen, Flächen auf dem Gelände) oder auch schon durch vorhandene Be- und Entlademöglichkeit im öffentlichen Straßenland in zumutbarer Entfernung immer einzeln zu betrachten sind, ist eine pauschalen Anordnung vor jeder Flüchtlingsunterkunft rechtlich nicht möglich ist. Um dem Ansinnen des Antrages gerecht zu werden, hat das Bezirksamt die Leitungen der Pankower Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen schriftlich auf die Zuständigkeiten im Bereich Ordnungsamt hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Ladezonen. Bei Bedarf wird das Bezirksamt entsprechende Anträge im Einzelfall wohlwollend prüfen. Nach den bisher vorliegenden Rückmeldungen besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Ladezonen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Jens-Holger Kirchner Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice