Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
29.05.16, 17:53
Aktualisiert
28.01.18, 01:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme
§ 13 BezVG /SB
VII-1066
Ursprung:
Antrag, Linksfraktion
Bezirksamt
Beratungsfolge:
16.12.2015
12.01.2016
27.01.2016
01.06.2016
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/ 036/VII
VerkOrd/074/VII
BVV/ 037/VII
BVV/ 040/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Verkehrsregelung vor Notunterkünften
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 24.05.2016
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
zur Kenntnis genommen ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen mit Aussprache
zurückgezogen
Drs. VII-1066
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.05.2016
Drucksache-Nr.:
VII-1066/2016
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrsregelungen vor Notunterkünften
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1066
„Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende Maßnahmen für
die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem allgemeinen ruhenden
Verkehr entzogen sind.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Ein eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen („Ladezonen“) wird
grundsätzlich nur angeordnet, wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen oder im
Interesse eines geordneten und flüssigen Verkehrsablaufs zwingend erforderlich ist.
Ein konkretes Erfordernis für eine Anordnung von Verkehrszeichen muss in jedem
Einzelfall begründet angezeigt werden, damit eine entsprechende Prüfung für jeden
Standort erfolgen kann. Da die Standorte aufgrund ihrer baulichen Gestaltung (z. B.
mehrere Zugängen, Flächen auf dem Gelände) oder auch schon durch vorhandene
Be- und Entlademöglichkeit im öffentlichen Straßenland in zumutbarer Entfernung
immer einzeln zu betrachten sind, ist eine pauschalen Anordnung vor jeder
Flüchtlingsunterkunft rechtlich nicht möglich ist.
Um dem Ansinnen des Antrages gerecht zu werden, hat das Bezirksamt die
Leitungen der Pankower Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete
Menschen schriftlich auf die Zuständigkeiten im Bereich Ordnungsamt hingewiesen,
insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Ladezonen. Bei Bedarf
wird das Bezirksamt entsprechende Anträge im Einzelfall wohlwollend prüfen. Nach
den bisher vorliegenden Rückmeldungen besteht derzeit kein Bedarf an weiteren
Ladezonen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner
Stellv. Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice