Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Anlage 3 Widerspruchsstelle Bericht 2015.pdf
Größe
49 kB
Erstellt
01.06.16, 16:48
Aktualisiert
27.01.18, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3
RAWi L
13.01.2016
6291
Jahresstatistik 2015 für die Zentrale Widerspruchsstelle beim Rechtsamt
2015 wurden aus den 5 Abteilungen des Bezirksamtes 1194 (610 in 2014)
Widerspruchsverfahren an die Zentrale Widerspruchsstelle zur Bearbeitung neu
abgegeben, die sich auf 49 unterschiedliche Produkte verteilen.
Im gleichen Zeitraum wurden 713 (695 in 2014) Verfahren beendet.
Aktuelles
A.
Im vergangenen Jahr wurden
allein 510 Vorverfahren für das Produkt
Beschäftigungsverhältnis (Beamtenrecht) geführt, in denen Ansprüche wegen
a) altersdiskriminierender Besoldung geltend gemacht wurden oder
b) in denen sich die Beschäftigten gegen die erfolgte Zuordnung in eine
Erfahrungsstufe nach Maßgabe des Berliner Besoldungsüberleitungsgesetzes
(BerlBesÜG) wandten.
Während die Widerspruchsverfahren nach a) alle als verfristet zurückgewiesen
werden mussten, auch wenn (ansonsten) überwiegend begründete Ansprüche
bestanden hätten, waren die Verfahren nach b) ausnahmslos unbegründet.
In dieser Aufzählung sind zugleich Vorverfahren enthalten, welche in gleicher Sache
für den Geschäftsführer des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg zu den ihm
zugeordneten Beschäftigten des Bezirksamtes vorbereitet wurden. Hierfür war es
erforderlich, einen ergänzenden Bezirksamtsbeschluss für die Übertragung der
Aufgabe auf die Zentrale Widerspruchsstelle herbeizuführen.
Alle diesbezüglichen Widerspruchsverfahren sind abschließend bearbeitet, finden
sich aber noch nicht in der Statistik wieder, da zum Teil die Zustellungsnachweise
noch nicht vorliegen und sie geschlossen an die Personalabteilung zurückgegeben
und erst zu diesem Zeitpunkt als erledigt erfasst werden.
B.
Im Jahr 2015 gab es im Bereich der Lernanfänger mit insgesamt 251 Widersprüchen
noch einmal mehr Widersprüche als in den beiden Vorjahren (2014 = 242
Widersprüche, 2013 = 247 Widersprüche).
Betroffen waren in diesem Jahr insgesamt 20 Schulen (2014 = 12 Schulen, 2013 =
16 Schulen), so dass sich auch hierdurch der Prüfaufwand für die Zentrale
Widerspruchsstelle entsprechend erhöht hat.
Die Quote der Erledigungen durch das Nachrücken auf freigewordene Plätze konnte
durch
gezielte
Aussetzungen
der
Widerspruchsverfahren
derjenigen
Widerspruchsführer, mit den nach der gesetzlichen Rangfolge aussichtsreichsten
Nachrückerplätzen bis auf 59,76 % erhöht werden (2014 = 45,04 %, 2013 = 53,44
%).
Dadurch gab es – ebenso wie in den Vorjahren – nur wenige Klageverfahren.
Im Oberschulbereich setzte sich die schon im Vorjahr erkennbare Beruhigung fort.
(88 Verfahren gegenüber 66 im Vorjahr (für die Integrierten Sekundarschulen 81, für
die Gymnasien 7)). Allerdings ist der zeitliche Aufwand für die rechtliche Begleitung
des Schulamtes während der Einrichtungsphase der Oberschulen und die
anschließende Überprüfung der Schulplatzvergabe noch immer sehr groß. Im
Ergebnis haben wir aber durch diese sehr enge Zusammenarbeit zwischen
Schulleitungen, Schulträger und Widerspruchsstelle ( bei grundsätzlichen Problemen
unter Beteiligung des Rechtsamtes) die Wünsche von Eltern und Schüler/innen so
weit als möglich berücksichtigt oder Alternativvorschläge unterbreitet.
Dippel-Ding