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Tätigkeitsbericht 2015.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Tätigkeitsbericht 2015.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
01.06.16, 16:48
Aktualisiert
27.01.18, 11:12

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Inhalt der Datei

BA Tempelhof-Schöneberg - Rechtsamt RA Ltg - 12/11 F99 Bearbeiter: Herr Dr. Discher 20.05.2016  (9277) 2207  (9277) 2482 D6/1298 Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes für das Jahr 2015 Das Rechtsamt des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ist zuständig für 1. die rechtliche Beratung der Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksamtsmitglieder, 2. die rechtliche Beratung der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse in bezirksverwaltungsrechtlichen Rechtsfragen, 3. die rechtliche Beratung der Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen Organisationseinheiten der Bezirksamtes in grundsätzlichen und bzw. oder rechtlich bedeutsamen Angelegenheiten, 4. die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist, 5. die Betreuung von Anwaltsprozessen in Angelegenheiten des Bezirks, soweit diese nicht anderen Organisationseinheiten vorbehalten ist, 6. die Ermittlungsleitung und Entscheidung in Haftpflichtsachen des Bezirks, 7. Namensänderungsangelegenheiten, 8. die Erledigung besonderer Personaleinzelangelegenheiten, 9. die Bereitstellung juristischer Informationssysteme für das Bezirksamt, 10.Sonderaufgaben im Auftrag des Bezirksamtes oder der Bezirksbürgermeisterin in besonders bedeutsamen Angelegenheiten, 11.die Ausbildung von Rechtsreferendar(inn)en und Rechtspraktikant(inn)en und 12.die Anleitung von Regierungsrät(inn)en z.A. Das Rechtsamt wirkt in allen Phasen seiner beratenden oder prozessführenden Tätigkeit darauf hin, dass die Organe des Bezirks recht- und gesetzmäßig handeln. Die beratende Tätigkeit des Rechtsamtes beschränkt sich auf rechtliche Aspekte. Fachliche oder politische Bewertungen obliegen den zuständigen Bezirksamtsmitgliedern, Ämtern, Serviceeinheiten und sonstigen Organisationseinheiten des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung. Das Rechtsamt nimmt grundsätzlich keine eigenen Sachverhaltsermittlungen vor. Deshalb sind Grundlage für die rechtliche Beratung und für die Prozessführung durch das Rechtsamt die Sachverhaltsdarstellungen der fachlich zuständigen Organisationseinheiten. Abweichendes gilt nur für die Tätigkeit des Rechtsamtes in Haftpflichtsachen und in Namensänderungsangelegenheiten. Dem Rechtsamt angegliedert ist die Zentrale Widerspruchsstelle. -2Im Rechtsamt (ohne Widerspruchsstelle) waren im Berichtszeitraum vier Volljuristen (3 Vollzeitäquivalente), drei Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (2,5 Vollzeitäquivalente) sowie 2 Mitarbeiterinnen im Vorzimmer (1,6 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zur Ausbildung zugewiesen waren dem Rechtsamt insgesamt 13 Rechtsreferendare und zeitweise ein Regierungsrat z.A. Die Ausbildung fand auch in der Widerspruchsstelle statt. Eine Übersicht über die Personalausstattung aller Rechtsämter der Berliner Bezirke gibt es nicht. Sie wäre auch nur mit großem Aufwand zu erstellen, weil zur Herstellung von Vergleichbarkeit Bezüge zu den zum Teil abweichenden Aufgaben und Anforderungen der verschiedenen Rechtsämter hergestellt werden müssten. Die Belastung des Rechtsamtes hat sich insgesamt erneut erhöht. Die Zahl der zu bearbeitenden verakteten Vorgänge betrug 2078 gegenüber 1981 im Vorjahr und 1773 im Vorvorjahr. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 642 (Vorjahr: 645) Streitverfahren geführt, davon vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Zivilgerichtsbarkeit 446 (Vorjahr: 456) 28 (Vorjahr: 19) 56 (Vorjahr: 57) 112 (Vorjahr: 113) Im Laufe des Berichtsjahres sind 205 (Vorjahr: 226) Verfahren neu eingegangen. Eine Feinaufstellung der Verteilung ist aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass jede Akte den jeweils gesamten Instanzenzug erfasst. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren im Berichtsjahr 96 (Vorjahr: 96) Verfahren anhängig, beim Kammergericht 14 (Vorjahr: 12), beim Landesarbeitsgericht 3 (Vorjahr 5) und beim Landessozialgericht 9 (Vorjahr: 8) Verfahren. Beim Bundesverwaltungsgericht war 1 Verfahren (Vorjahr 1) anhängig. In den Verwaltungs-, Sozialgerichts- und Arbeitsrechtsstreitverfahren ist das Bezirksamt fast ausschließlich auf der Beklagten- bzw. Antragsgegnerseite vertreten. In den Zivilrechtsverfahren ist Berlin in etwa der Hälfte der Fälle Kläger bzw. Antragsteller. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 1,69 (Vorjahr 1,71) Jahre, die längste allerdings ca. 10 Jahre. Die Dauer der Verfahren wird maßgeblich durch eine Vielzahl von Fremdfaktoren bestimmt, die das Rechtsamt grundsätzlich nicht beeinflussen kann. Dabei stehen im Vordergrund die Verfahrensgestaltung durch das Gericht und die Belastung des jeweiligen Spruchkörpers. Das Rechtsamt kann, wenn gewichtige Gründe vorliegen, zwar bei den Gerichten auf eine beschleunigte Erledigung eines Verfahrens drängen, bleibt aber dabei auch oft ohne Erfolg und wird von den Gerichten auf eine bestimmte Anzahl gleich bedeutsamer, aber zeitlich vorrangiger Verfahren hingewiesen. Die manchmal überlange Verfahrensdauer bei schwierigen Prozessen erfüllt das Rechtsamt mit großer Sorge. Sie führt in einer Vielzahl von Fällen zu großen finanziellen Risiken für den Bezirk. Das gilt insbesondere für Verfahren, an die bei Prozessverlust Amtshaftungs- oder Entschädigungsansprüche geknüpft werden könnten, in denen Verzugszinsen geltend gemacht werden, oder wenn während des Verfahrens laufend Leistungen zu erbringen sind, denen keine Gegenleistung für den Bezirk gegenübersteht. Angaben zur -3Verfahrensdauer der Berliner Gerichte können im Internet beim Statistischen Bundesamt Deutschland unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Zivil gerichte.html abgerufen werden. Von den 310 im Berichtsjahr (Vorjahr: 250) abgeschlossenen Verfahren hat das Bezirksamt in 225 Fällen (73 %, Vorjahr: 77 %) obsiegt, in 49 Fällen (15 %, Vorjahr: 11 %) ist es unterlegen, in 36 Fällen (12 %, Vorjahr: 10 %) kam es zur Kostenteilung. Im Berichtsjahr wurden 45 (Vorjahr: 30) Verfahren durch Rechtsanwälte geführt. Die Anwaltsprozesse werden vom Rechtsamt betreut. Die Zahl der Prozesse, die von Rechtsanwälten geführt werden, lässt sich nicht verringern, da in den Verfahren vor dem Landgericht, dem Kammergericht, dem Landesarbeitsgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht. Außerhalb des Anwaltszwanges werden Rechtsanwälte allenfalls in besonderen Ausnahmefällen beauftragt. Nicht ermittelt werden kann die Zahl der rechtlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes. Ursache dafür ist, dass ein großer Teil der Beratungsvorgänge mündlich, insbesondere telefonisch erfolgt, nicht veraktet und damit nicht statistisch erfasst wird. Zudem enthält ein Vorgang oft mehrere rechtliche Stellungnahmen. Neben den Streitverfahren bearbeitete das Rechtsamt aktenmäßig im Berichtsjahr 1131 (Vorjahr: 1070) Stellungnahmen, Haftpflichtermittlungen und sonstige rechtliche Vorgänge sowie 299 (Vorjahr: 266, Vorvorjahr: 229) Namensänderungsangelegenheiten. Eine Übersicht über die im Zusammenhang mit der Prozessführung des Rechtsamtes entstandenen Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren und Sachverständigenkosten) liegt als Anlage 2 an. Die Einschätzung, ob ein Verfahren von besonderer Bedeutung ist, obliegt dem Rechtsamt grundsätzlich ebenso wenig wie die Einschätzung, ob ein Gesetzesvorhaben von besonderer Bedeutung für den Bezirk ist. Es handelt sich dabei um fachliche oder politische Einschätzungen, die alleine den jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern bzw. Fachabteilungen obliegen. Entsprechend ist es dem Rechtsamt verwehrt, über einzelne Verfahren zu berichten – zumal Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsamt und den einzelnen Organisationseinheiten strikte Vertraulichkeit ist. Entsprechend ist auch ein Ausblick auf Verfahren des kommenden Jahres nicht möglich. Aus rechtlicher Sicht besonders bedeutsam war die Befassung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg mit dem sogenannten „Laufhaus“ an der Potsdamer Straße. Das Bundesverwaltungsgericht hatte, nachdem es die Auffassung des Rechtsamtes in zwei grundsätzlichen Rechtsfragen zum Bauplanungsrecht bestätigt hatte, den Rechtsstreit wegen noch offener tatsächlicher Fragen an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dieses hat nunmehr die Versagung der Baugenehmigung für das Laufhaus durch das Bezirksamt bestätigt. Den dagegen gerichteten Revisionszulassungsantrag hat das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich abschlägig beschieden. Im Übrigen beobachtet das Rechtsamt mit großer Sorge die beständig zunehmende Ausdifferenzierung und Komplexität der Rechtsordnung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Diese geht zu Lasten von Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität. Das zeigt plastisch das eben skizzierte Laufhaus-Verfahren -4über mehrere Instanzen mit sehr divergierenden Rechtsauffassungen der Gerichte und unterschiedlichen rechtlichen Schwerpunktsetzungen, darunter auch die Feststellung der Unwirksamkeit zweier Bebauungspläne und das Offenlassen der Wirksamkeit des aktuellen Bebauungsplanes. Bleibt dieser Trend ungebrochen, wird dies in Verbindung mit der steigenden Anspruchsmentalität der Bürger und der Personalknappheit in den Berliner Verwaltungen zwangsläufig zu erheblichen Problemen führen, die auch durch Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung nicht aufgefangen werden können. Als Anlage 3 liegt der Bericht der Widerspruchsstelle an. Die für die Widerspruchsstelle erbetenen Daten sind, soweit verfügbar, aus der beigefügten Tabelle (Anlage 4) ersichtlich. Dr. Discher