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2. Antwort Große Anfrage.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
2. Antwort Große Anfrage.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
01.06.16, 21:21
Aktualisiert
29.01.18, 06:14

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Bezirksstadträtin Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift) Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Fraktion Die Linke Dienstgebäude: Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin über Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung und Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Hanke  Geschäftszeichen Jug FD 5 Bearbeiter/in Frau Stahl Bei Antwort bitte angeben Zimmer 736 Telefon intern Telefax E-Mail 9018 23279 (918) 23279 9018 23113 .05.2016 sabine.stahl@ba-mitte.berlin.de E-Mail-Adresse gilt nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur Elektronische Zugangseröffnung gem. § 3 a Abs. 1 VwVfG nur über post@ba-mitte.berlin.de Große Anfrage, Drs.-Nr. 2730/ IV Zielvereinbarung für das Jahr 2016 zwischen Jobcenter, Arbeitsagentur und Bezirksamt Sehr geehrte Frau Bezirksverordnete Schrader, sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete, Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Welche Ziele und Maßnahmen wurden in Vorbereitung der für November 2016 vorgesehenen Arbeitsaufnahme der bezirklichen Jugendberufsagentur in der o.g. Zielvereinbarung konkret verabredet?  Zu Frage 1.: Die Zielvereinbarung 2016 zwischen den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende und dem Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Mitte nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II enthält Bundesziele und Lokale Ziele, die auch für den Bereich U 25 im SGB II – und damit für die Arbeit der JBA - gelten. Hier sind insbesondere die Ziele „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ (Arbeit/ Ausbildung), „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ sowie das berlinweite Ziel von gesamtstädtischer Bedeutung - die „Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ (Zielwert 2016: 8,5%) – von besonderer Bedeutung. Spezifische Ziele für die Jugendberufsagentur wurden nicht vereinbart; sind nach der Systematik der Zielvereinbarung aber auch nicht vorgesehen. Es werden regelmäßig nur Ziele ... Verkehrsverbindungen s t Alexanderplatz uU5, Bhf. Schillingstraße M5, M6, M8 (Haltestelle: Büschingstraße) r barrierefreier Zugang zum Gebäude vorhanden Zahlungen bitte bargeldlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkskasse Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl Postbank 650 530 102 100 100 10 IBAN: DE 42100100100650530102 BIC: PBNKDEFFXXX Sparkasse 636 080 06 IBAN: DE75100500000063608006 Internet 100 500 00 BIC: BELADEBEXXX http://www.berlin.de bezogen auf besondere Zielgruppen bzw. Lebenslagen sowie Organisationsziele für das gesamte JC vereinbart. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der bezirklichen Kooperationsvereinbarung für die neu zu schaffende Struktur einer Jugendberufsagentur und wann wird sie der BVV vorgelegt werden? Zu Frage 2.: Die von den drei Partnern Regionaldirektion Berlin Brandenburg, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen vorgegebene Vorlage wurde von der Projektgruppe „Jugendberufsagentur am Standort Mitte“ fristgerecht ergänzt und am 29.04.2016 im Lenkungsgremium „Jugendberufsagentur am Standort Mitte“ vorabgestimmt. Die Frist für den Abschluss der regionalen Kooperationsvereinbarung ist der 30.09.2016. Die Kooperationsvereinbarung für den Standort Jugendberufsagentur Mitte wird nach Unterzeichnung der BVV zur Kenntnis gegeben. Außerdem wird wie bisher regelmäßig im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste zum Sachstand berichtet. 3. Welchen Stellenwert hat die Vermittlung junger Menschen mit Benachteiligungen beim Übergang in Ausbildung und Beruf, wie z.B. jungen Menschen ohne Schulabschluss und jungen Geflüchteten in der Zielvereinbarung sowie in der Kooperationsvereinbarung für die bezirkliche Jugendberufsagentur? Die Zielvereinbarung 2016 vom 25.04.2016 enthält keine speziell vereinbarten Zielsetzungen für geflüchtete junge Menschen. Bei den definierten arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen sind spezielle Ziele für junge Arbeitslose definiert, geflüchtete Menschen bilden eine Teilmenge der jeweiligen Zielgruppe, für die zwar in der Zielvereinbarung keine speziellen Ziele, wohl aber konkrete Maßnahmen definiert werden. Die konkrete Maßnahmenplanung ist jedoch nicht Bestandteil der Zielvereinbarung. In den regionalen Kooperationsvereinbarungen werden vorwiegend die Grundlagen der Arbeit, die Organisationsabläufe, und die Leistungen der Partner dargestellt bzw. geregelt. Eine konkrete Maßnahmeplanung findet im Koordinierungsausschuss der Jugendberufsagentur statt, der seine Arbeit nach dem Start der Jugendberufsagentur aufnehmen wird. Benachteiligte junge Menschen mit Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation werden aufgrund der speziellen/besonderen Leistungen auch weiterhin durch die Fachberater*innen des Reha-Bereiches der Agentur für Arbeit unterstützt bzw. gefördert werden, da die dortigen Sachbearbeiter*innen für Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund der komplexen Bedarfslage die hierfür höchste Sachkenntnis haben. Die Zielgruppe junger Menschen, die eine komplexe Problemlage aufweisen, werden an die Spezialist*innen des Fallmanagements des Jobcenters oder an die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit überwiesen werden, um in ihrem weiteren Werdegang gut beraten werden zu können. Das Jugendamt Mitte und das Jobcenter Berlin Mitte haben deshalb entschieden, die Jugendberatungshäuser in der bewährten Form aufrecht zu erhalten. Die Sozialarbeiter*innen des Fachdienstes Jugendberufshilfe des Jugendamtes Mitte werden ab Sommer die Angebote der Jugendberufshilfe von Standorten der Jugendberatungshäuser aus anbieten. Daran wird deutlich, dass die Vermittlung junger Menschen mit Benachteiligungen jedweder Art, nach wie vor einen hohen Stellenwert hat. -2- Die Aufrechterhaltung der Jugendberatungshäuser wurde auf Initiative des Bezirksamtes Mitte in den Entwurf für die regionale Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur aufgenommen. 4. Welche besonderen Angebote werden Jobcenter, Arbeitsagentur und Bezirksamt in die bezirkliche Jugendberufsagentur konkret für junge Menschen mit Benachteiligungen, darunter junge Flüchtlinge, einbringen? Für die Jugendberufshilfe halten die im Land Berlin rund 20 Jugendberufshilfeträger seit Jahren konkrete Angebote vor. Sie werden wie folgt kategorisiert:      ambulante Begleitung und Beratung Berufsorientierung Berufsvorbereitung Berufsausbildung sozialpädagogisch begleitetes Wohnen Hierbei handelt es sich um Projekte bzw. Angebote für junge Menschen mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt. Die Angebote sind auch der Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen zugänglich. Sofern sich hier ein Bedarf über die Jugendberufshilfe hinaus ergibt, stehen der Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen alle weiteren Leistungen des SGB VIII zur Verfügung. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat mit Jugendberufshilfeträgern Trägerverträge zu speziellen Angeboten für geflüchtete junge Menschen abgeschlossen. Diese Projekte können von den Bezirken im Rahmen der Jugendberufshilfe belegt werden. Erwähnt sei an dieser Stelle das Projekt „move in“, ein landesweites Projekt mit Standort im Bezirk Mitte, für die Zielgruppe von Jungen und Mädchen mit Fluchthintergrund. Dessen Ziel die Klärung und Stabilisierung der aktuellen Lebenssituation, die Unterstützung beim Integrationsprozess, die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen, ggf. die Alphabetisierung und die Überleitung in das Regelsystem von schulischer Bildung und Ausbildung ist. Des Weiteren ist das Jugendamt mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Gespräch, um ein Projekt, das die Integration in Betriebe - durch Qualifizierung vor Ort in den Wirtschaftsbetrieben - zum Ziel hat, zu realisieren. Seitens des Jobcenter (SGB II) gibt es bisher folgende speziellen Angebote für die Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen: 1. „EQ-Welcome“ (Einstiegsqualifizierung für junge Flüchtlinge): Die Zielgruppe soll hier im Vorfeld von Ausbildung und Qualifizierung niedrigschwellig an eine weitere Qualifizierung herangeführt werden und während der Maßnahme mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden. 2. „PerjuF“ (Perspektive für junge Flüchtlinge): Ziel ist es, den jungen Menschen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu geben, ihnen ausreichende Kenntnisse über Zugangswege sowie Aufbau und Funktionsweise des deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu vermitteln, damit sie eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eine Ausbildung aufnehmen. Inhalte der Maßnahme sind:  Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, ...  Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Ausbildungen und Berufsfeldern und der Arbeitswelt allgemein, unter Vermittlung der für eine berufliche Eingliederung notwendigen berufsbezogenen Sprachkenntnisse. 3. „PerjuF-Handwerk“ (Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk): Die Zielsetzung bzw. der Gegenstand der Maßnahme ist hier analog zu der eben benannten Maßnahme“ Perju“. Wie der Name schon sagt, findet hier eine Spezifizierung für den Bereich des Handwerks statt. Im Anschluss an „PerjuF Handwerk“ sollen die geeigneten Teilnehmer die vertiefte, durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Maßnahme „Berufsorientierung für junge Flüchtlinge (BOF)“ durchlaufen, um anschließend in eine Ausbildung oder ggf. eine andere Qualifizierungsmaßnahme einzumünden. Die Maßnahme ist offen für alle Berufsfelder des Handwerks. Bei der Agentur für Arbeit Mitte (SGB III - Berufsberatung) wurde eine Berufsberaterin für Flüchtlingsfragen spezialisiert. Diese bietet Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für die Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen an. Sie berät die jungen Menschen in den Willkommensklassen und auch in der Agentur für Arbeit. Sie organisiert Veranstaltungen, Gruppeninformationen und Messen für diese Zielgruppe. Vermittelt werden die jungen Menschen mit Fluchthintergrund ebenfalls in die bereits benannten Maßnahmen „PerjuF“ (Perspektive für junge Flüchtlinge) und PerjuF-Handwerk. Zudem stehen dieser Zielgruppe selbstverständlich auch die „klassischen Maßnahmen“ wie Aktivierungshilfe, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung der Agentur für Arbeit /Berufsberatung (SGB III) und des Jobcenters (SGB II) zur Verfügung, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen und die Eignung erfüllen. Es ist geplant bei diesen Maßnahmen zukünftig auch eine Sprachförderung anzubieten. Mit freundlichen Grüßen Smentek -4-