Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
2. Antwort Große Anfrage.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
01.06.16, 21:21
Aktualisiert
29.01.18, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management
Bezirksstadträtin
Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift)
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
Fraktion Die Linke
Dienstgebäude:
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
über
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
Sprechzeiten
nach telefonischer Vereinbarung
und
Bezirksbürgermeister Herrn Dr. Hanke
Geschäftszeichen
Jug FD 5
Bearbeiter/in
Frau Stahl
Bei Antwort bitte angeben
Zimmer
736
Telefon
intern
Telefax
E-Mail
9018 23279
(918) 23279
9018 23113
.05.2016
sabine.stahl@ba-mitte.berlin.de
E-Mail-Adresse gilt nicht für Dokumente mit elektronischer
Signatur
Elektronische Zugangseröffnung gem. § 3 a Abs. 1 VwVfG
nur über post@ba-mitte.berlin.de
Große Anfrage, Drs.-Nr. 2730/ IV
Zielvereinbarung für das Jahr 2016 zwischen Jobcenter, Arbeitsagentur und
Bezirksamt
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnete Schrader,
sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete,
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
1. Welche Ziele und Maßnahmen wurden in Vorbereitung der für November 2016
vorgesehenen Arbeitsaufnahme der bezirklichen Jugendberufsagentur in der o.g.
Zielvereinbarung konkret verabredet?
Zu Frage 1.:
Die Zielvereinbarung 2016 zwischen den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende und
dem Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Mitte nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II enthält
Bundesziele und Lokale Ziele, die auch für den Bereich U 25 im SGB II – und damit für die
Arbeit der JBA - gelten.
Hier sind insbesondere die Ziele „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ (Arbeit/
Ausbildung), „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ sowie das berlinweite Ziel von
gesamtstädtischer Bedeutung - die „Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ (Zielwert 2016: 8,5%)
– von besonderer Bedeutung.
Spezifische Ziele für die Jugendberufsagentur wurden nicht vereinbart; sind nach der
Systematik der Zielvereinbarung aber auch nicht vorgesehen. Es werden regelmäßig nur Ziele
...
Verkehrsverbindungen
s
t
Alexanderplatz
uU5, Bhf. Schillingstraße
M5, M6, M8 (Haltestelle: Büschingstraße)
r barrierefreier Zugang zum Gebäude vorhanden
Zahlungen bitte bargeldlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkskasse
Geldinstitut
Kontonummer Bankleitzahl
Postbank
650 530 102
100 100 10
IBAN: DE 42100100100650530102
BIC: PBNKDEFFXXX
Sparkasse
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Internet
100 500 00
BIC: BELADEBEXXX
http://www.berlin.de
bezogen auf besondere Zielgruppen bzw. Lebenslagen sowie Organisationsziele für das
gesamte JC vereinbart.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der bezirklichen
Kooperationsvereinbarung für die neu zu schaffende Struktur einer
Jugendberufsagentur und wann wird sie der BVV vorgelegt werden?
Zu Frage 2.:
Die von den drei Partnern Regionaldirektion Berlin Brandenburg, der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
vorgegebene Vorlage wurde von der Projektgruppe „Jugendberufsagentur am Standort Mitte“
fristgerecht ergänzt und am 29.04.2016 im Lenkungsgremium „Jugendberufsagentur am
Standort Mitte“ vorabgestimmt.
Die Frist für den Abschluss der regionalen Kooperationsvereinbarung ist der 30.09.2016.
Die Kooperationsvereinbarung für den Standort Jugendberufsagentur Mitte wird nach
Unterzeichnung der BVV zur Kenntnis gegeben. Außerdem wird wie bisher regelmäßig im
Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste zum Sachstand
berichtet.
3. Welchen Stellenwert hat die Vermittlung junger Menschen mit Benachteiligungen
beim Übergang in Ausbildung und Beruf, wie z.B. jungen Menschen ohne
Schulabschluss und jungen Geflüchteten in der Zielvereinbarung sowie in der
Kooperationsvereinbarung für die bezirkliche Jugendberufsagentur?
Die Zielvereinbarung 2016 vom 25.04.2016 enthält keine speziell vereinbarten Zielsetzungen
für geflüchtete junge Menschen. Bei den definierten arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen sind
spezielle Ziele für junge Arbeitslose definiert, geflüchtete Menschen bilden eine Teilmenge der
jeweiligen Zielgruppe, für die zwar in der Zielvereinbarung keine speziellen Ziele, wohl aber
konkrete Maßnahmen definiert werden. Die konkrete Maßnahmenplanung ist jedoch nicht
Bestandteil der Zielvereinbarung.
In den regionalen Kooperationsvereinbarungen werden vorwiegend die Grundlagen der Arbeit,
die Organisationsabläufe, und die Leistungen der Partner dargestellt bzw. geregelt. Eine
konkrete Maßnahmeplanung findet im Koordinierungsausschuss der Jugendberufsagentur statt,
der seine Arbeit nach dem Start der Jugendberufsagentur aufnehmen wird.
Benachteiligte junge Menschen mit Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
werden aufgrund der speziellen/besonderen Leistungen auch weiterhin durch die
Fachberater*innen des Reha-Bereiches der Agentur für Arbeit unterstützt bzw. gefördert
werden, da die dortigen Sachbearbeiter*innen für Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund der
komplexen Bedarfslage die hierfür höchste Sachkenntnis haben.
Die Zielgruppe junger Menschen, die eine komplexe Problemlage aufweisen, werden an die
Spezialist*innen des Fallmanagements des Jobcenters oder an die Arbeitsvermittlung der
Agentur für Arbeit überwiesen werden, um in ihrem weiteren Werdegang gut beraten werden zu
können.
Das Jugendamt Mitte und das Jobcenter Berlin Mitte haben deshalb entschieden, die
Jugendberatungshäuser in der bewährten Form aufrecht zu erhalten. Die Sozialarbeiter*innen
des Fachdienstes Jugendberufshilfe des Jugendamtes Mitte werden ab Sommer die Angebote
der Jugendberufshilfe von Standorten der Jugendberatungshäuser aus anbieten.
Daran wird deutlich, dass die Vermittlung junger Menschen mit Benachteiligungen jedweder Art,
nach wie vor einen hohen Stellenwert hat.
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Die Aufrechterhaltung der Jugendberatungshäuser wurde auf Initiative des Bezirksamtes Mitte
in den Entwurf für die regionale Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur
aufgenommen.
4. Welche besonderen Angebote werden Jobcenter, Arbeitsagentur und Bezirksamt
in die bezirkliche Jugendberufsagentur konkret für junge Menschen mit
Benachteiligungen, darunter junge Flüchtlinge, einbringen?
Für die Jugendberufshilfe halten die im Land Berlin rund 20 Jugendberufshilfeträger seit
Jahren konkrete Angebote vor. Sie werden wie folgt kategorisiert:
ambulante Begleitung und Beratung
Berufsorientierung
Berufsvorbereitung
Berufsausbildung
sozialpädagogisch begleitetes Wohnen
Hierbei handelt es sich um Projekte bzw. Angebote für junge Menschen mit Benachteiligungen
am Arbeitsmarkt. Die Angebote sind auch der Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen
zugänglich. Sofern sich hier ein Bedarf über die Jugendberufshilfe hinaus ergibt, stehen der
Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen alle weiteren Leistungen des SGB VIII zur
Verfügung.
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
hat mit Jugendberufshilfeträgern Trägerverträge zu speziellen Angeboten für geflüchtete junge
Menschen abgeschlossen. Diese Projekte können von den Bezirken im Rahmen der
Jugendberufshilfe belegt werden.
Erwähnt sei an dieser Stelle das Projekt „move in“, ein landesweites Projekt mit Standort im
Bezirk Mitte, für die Zielgruppe von Jungen und Mädchen mit Fluchthintergrund. Dessen Ziel die
Klärung und Stabilisierung der aktuellen Lebenssituation, die Unterstützung beim
Integrationsprozess, die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen, ggf. die
Alphabetisierung und die Überleitung in das Regelsystem von schulischer Bildung und
Ausbildung ist.
Des Weiteren ist das Jugendamt mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Wissenschaft im Gespräch, um ein Projekt, das die Integration in Betriebe - durch Qualifizierung
vor Ort in den Wirtschaftsbetrieben - zum Ziel hat, zu realisieren.
Seitens des Jobcenter (SGB II) gibt es bisher folgende speziellen Angebote für die Zielgruppe
der geflüchteten jungen Menschen:
1. „EQ-Welcome“ (Einstiegsqualifizierung für junge Flüchtlinge):
Die Zielgruppe soll hier im Vorfeld von Ausbildung und Qualifizierung niedrigschwellig an eine
weitere Qualifizierung herangeführt werden und während der Maßnahme mit
ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden.
2. „PerjuF“ (Perspektive für junge Flüchtlinge):
Ziel ist es, den jungen Menschen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und
Beschäftigungssystem zu geben, ihnen ausreichende Kenntnisse über Zugangswege sowie
Aufbau und Funktionsweise des deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu vermitteln,
damit sie eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eine
Ausbildung aufnehmen.
Inhalte der Maßnahme sind:
Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem,
...
Kennenlernen der Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Ausbildungen
und Berufsfeldern und der Arbeitswelt allgemein, unter Vermittlung der für eine berufliche
Eingliederung notwendigen berufsbezogenen Sprachkenntnisse.
3. „PerjuF-Handwerk“ (Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk):
Die Zielsetzung bzw. der Gegenstand der Maßnahme ist hier analog zu der eben benannten
Maßnahme“ Perju“.
Wie der Name schon sagt, findet hier eine Spezifizierung für den Bereich des Handwerks statt.
Im Anschluss an „PerjuF Handwerk“ sollen die geeigneten Teilnehmer die vertiefte, durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Maßnahme
„Berufsorientierung für junge Flüchtlinge (BOF)“ durchlaufen, um anschließend in eine
Ausbildung oder ggf. eine andere Qualifizierungsmaßnahme einzumünden.
Die Maßnahme ist offen für alle Berufsfelder des Handwerks.
Bei der Agentur für Arbeit Mitte (SGB III - Berufsberatung) wurde eine Berufsberaterin für
Flüchtlingsfragen spezialisiert. Diese bietet Berufsorientierung, Berufsberatung und
Ausbildungsvermittlung für die Zielgruppe der geflüchteten jungen Menschen an. Sie berät die
jungen Menschen in den Willkommensklassen und auch in der Agentur für Arbeit. Sie
organisiert Veranstaltungen, Gruppeninformationen und Messen für diese Zielgruppe.
Vermittelt werden die jungen Menschen mit Fluchthintergrund ebenfalls in die bereits benannten
Maßnahmen „PerjuF“ (Perspektive für junge Flüchtlinge) und PerjuF-Handwerk.
Zudem stehen dieser Zielgruppe selbstverständlich auch die „klassischen Maßnahmen“ wie
Aktivierungshilfe, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung der Agentur für Arbeit
/Berufsberatung (SGB III) und des Jobcenters (SGB II) zur Verfügung, sofern sie die
Zugangsvoraussetzungen und die Eignung erfüllen. Es ist geplant bei diesen Maßnahmen
zukünftig auch eine Sprachförderung anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Smentek
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