Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorl. z.K. v. 26.05.2016.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 26.05.2016.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
01.06.16, 23:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:03

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Kenntnisnahme - Nr. 1224/XIX TOP Ursprung: Antrag Initiator: GAL Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 15.10.2014 10.11.2014 18.11.2014 01.12.2014 16.12.2014 26.01.2015 17.02.2015 25.03.2015 17.06.2015 15.09.2015 14.10.2015 15.12.2015 19.01.2016 08.06.2016 BVV ZSW BuV ZSW BuV ZSW BuV BVV BVV BuV BVV BuV BuV BVV 036/XIX(BVV) 025/XIX(ZSW) 028/XIX(BuV) 026/XIX(ZSW) 029/XIX(BuV) 027/XIX(ZSW) 032/XIX(BuV) 041/XIX(BVV) 044/XIX(BVV) 039/XIX(BuV) 047/XIX(BVV) 041/XIX(BuV) 042/XIX(BuV) 055/XIX(BVV) Beratungsstand überwiesen vertagt vertagt vertagt vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Zwischenbericht Zukunftssicher inklusiv bauen: Bauordnung Berlin - Barrierefreiheit verbindlich festschreiben Mit dem o. g. Beschluss hat die Bezirksverordnetenversammlung Spandau das Bezirksamt aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen für eine verbindliche Festschreibung der Herstellung der Barrierefreiheit in der Bauordnung Berlin einzusetzen und die Vorgaben entsprechend der demographischen Entwicklung und den gesellschaftlichen Bedarfen anzupassen. Der aktuelle Entwurf der neuen Bauordnung für Berlin sieht vor, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit Aufzugspflicht muss gemäß Entwurf zunächst ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Ab dem Jahr 2020 soll die Regelung gelten, dass die Hälfte der Wohnungen in Gebäuden mit Aufzugspflicht barrierefrei nutzbar ist. Gegenüber der aktuellen Bauordnung bedeuten die beabsichtigten Änderungen eine Verbesserung. Allerdings besteht bereits heute in Berlin ein Mangel an barrierefreiem Wohnraum von mehr als 40.000 Wohnungen, wie das Kuratorium Deutsche Altershilfe bereits vor einiger Zeit ermittelt hat. Aufgrund des demografischen Wandels nimmt dieser Bedarf stark zu. Die im Entwurf der neuen Bauordnung enthaltenen Regelungen werden kaum ausreichen, um diesen Bedarf zu decken. VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 13.11.2017 Seite: 1/2 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund habe ich in einer dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegenden Stellungnahme den sog. Verstößebericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und insbesondere die darin enthaltene Forderung nach 100% barrierefreiem Wohnungsbau in Gebäuden mit Aufzugspflicht unterstützt. Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Anhang. Über die weitere Entwicklung halte ich Sie auf dem Laufenden. Berlin-Spandau, den 26. Mai 2016 Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zKts1.dot Ausdruck vom: 13.11.2017 Seite: 2/2