Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z.K. v. 26.05.2016.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
01.06.16, 23:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Nr. 1224/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: GAL
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
15.10.2014
10.11.2014
18.11.2014
01.12.2014
16.12.2014
26.01.2015
17.02.2015
25.03.2015
17.06.2015
15.09.2015
14.10.2015
15.12.2015
19.01.2016
08.06.2016
BVV
ZSW
BuV
ZSW
BuV
ZSW
BuV
BVV
BVV
BuV
BVV
BuV
BuV
BVV
036/XIX(BVV)
025/XIX(ZSW)
028/XIX(BuV)
026/XIX(ZSW)
029/XIX(BuV)
027/XIX(ZSW)
032/XIX(BuV)
041/XIX(BVV)
044/XIX(BVV)
039/XIX(BuV)
047/XIX(BVV)
041/XIX(BuV)
042/XIX(BuV)
055/XIX(BVV)
Beratungsstand
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Zwischenbericht
Zukunftssicher inklusiv bauen: Bauordnung Berlin - Barrierefreiheit verbindlich
festschreiben
Mit dem o. g. Beschluss hat die Bezirksverordnetenversammlung Spandau das Bezirksamt
aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen für eine verbindliche
Festschreibung der Herstellung der Barrierefreiheit in der Bauordnung Berlin einzusetzen und
die Vorgaben entsprechend der demographischen Entwicklung und den gesellschaftlichen
Bedarfen anzupassen.
Der aktuelle Entwurf der neuen Bauordnung für Berlin sieht vor, dass in Gebäuden mit mehr
als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich und nutzbar
sein müssen. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit Aufzugspflicht muss gemäß
Entwurf zunächst ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Ab dem Jahr 2020 soll
die Regelung gelten, dass die Hälfte der Wohnungen in Gebäuden mit Aufzugspflicht
barrierefrei nutzbar ist.
Gegenüber der aktuellen Bauordnung bedeuten die beabsichtigten Änderungen eine
Verbesserung. Allerdings besteht bereits heute in Berlin ein Mangel an barrierefreiem
Wohnraum von mehr als 40.000 Wohnungen, wie das Kuratorium Deutsche Altershilfe bereits
vor einiger Zeit ermittelt hat. Aufgrund des demografischen Wandels nimmt dieser Bedarf stark
zu. Die im Entwurf der neuen Bauordnung enthaltenen Regelungen werden kaum ausreichen,
um diesen Bedarf zu decken.
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 13.11.2017
Seite: 1/2
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vor diesem Hintergrund habe ich in einer dem Berliner Abgeordnetenhaus vorzulegenden
Stellungnahme den sog. Verstößebericht des Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderung und insbesondere die darin enthaltene Forderung nach 100% barrierefreiem
Wohnungsbau in Gebäuden mit Aufzugspflicht unterstützt. Die gesamte Stellungnahme finden
Sie im Anhang.
Über die weitere Entwicklung halte ich Sie auf dem Laufenden.
Berlin-Spandau, den 26. Mai 2016
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zKts1.dot
Ausdruck vom: 13.11.2017
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