Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/Grüne 40. BVV am 01.06.16.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
02.06.16, 20:58
Aktualisiert
28.01.18, 01:26
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-1158
Ursprung:
Antrag, Fraktion der SPD
Antrag
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
01.06.2016
BVV
BVV/ 040/VII
Betreff: Zweckentfremdungsverbot in Pankow konsequent umsetzen!
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für eine unmittelbare Umsetzung des geltenden
Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) in Pankow zu sorgen. Dabei sind
sämtliche Verstöße konsequent zu ahnden. Das bisher praktizierte Aussetzen
entsprechender Vollstreckungsverfahren ist zu beenden, sofern dem nicht
Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entgegensteht.
Der BVV Pankow ist bis zur 41. ordentlichen Tagung zu berichten.
Berlin, den 01.06.2016
Einreicher: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion der SPD: Rona Tietje
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: BV Daniela Billig, BV Cornelius Bechtler
Begründung siehe Rückseite
Abstimmungsergebnis:
x
Abstimmungsverhalten:
beschlossen
x
einstimmig
mehrheitlich
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
4
1
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
mitberatend in den Ausschuss für
sowie in den Ausschuss für
Drs. VII-1158
Begründung:
Am 30. April 2016 ist die Übergangsfrist abgelaufen, bis zu der für gemeldete
Ferienwohnungen Bestandsschutz galt. Seitdem verstoßen nicht genehmigte
Ferienwohnungen in Berlin gegen das Zweckentfremdungsverbot, da sie dem
Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum entziehen.
Auf Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin haben die Bezirke das
Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes umzusetzen. Der zuständige Pankower
Bezirksstadtrat erklärte allerdings mehrfach, die Vollstreckung der geltenden Regelung
bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung auszusetzen, sofern Vermieter gegen
einen Bescheid klagen. Mit einer letztinstanzlichen Klärung ist jedoch kurzfristig nicht zu
rechnen. Deshalb hat die Pankower Bezirksverwaltung diese Haltung aufzugeben und
ist aufgefordert, zu einer konsequenten Umsetzung geltenden Rechts überzugehen.
Das in diesem Zusammenhang seitens der Senatsverwaltung angestrengte Verfahren
über die Bezirksaufsicht wird ausdrücklich begrüßt.