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Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
08.06.16, 01:37
Aktualisiert
30.01.18, 12:43

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 1 von 27 Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße Übersicht über relevante Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauBG und im Rahmen der Beteiligung der von der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB und im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (§ 4 Abs. 2 BauGB) Nr. Stellungnahme von vom 1.2.1. LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, 29.10.2013 Seite 2 In der Wüste 4, 57462 Olpe 1.2.2. Unitymedia NRW GmbH, Seite 3 - 12 Postfach 10 20 28, 34020 Kassel 1.2.3. Bezirksregierung Arnsberg, 25.2.(VT) Seite 13 Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg 1.2.4. GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, 01.11.2013 31.10.2013 06.11.2013 Seite 14 - 15 Flamingoweg 1, 44139 Dortmund 1.2.5. Stadtwerke Bochum Holding GmbH, 14.11.2013 Seite 16- 19 Ostring 28, 44787 Bochum 1.2.6. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, 21.11.2013 Seite 20 - 22 Goebenstraße 25, 44135 Dortmund 1.2.7. IHK Mittleres Ruhrgebiet, 06.12.2013 Seite 23 - 25 Ostring 30-32, 44787 Bochum Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der von der Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB 2.2.1. Stadtwerke Bochum Holding GmbH, 20.12.2013 Seite 26 - 27 Ostring 28, 44787 Bochum Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen wären. Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 2 von 27 /:/$UFKlRORJLHIU:HVWIDOHQ Außenstelle Olpe Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe Ansprechpartnerin: Melanie Röring B.A. Stadt Bochum Technisches Rathaus Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum Tel.: 02761 9375-42 Fax: 02761 937520 E-Mail: melanie.roering@lwl.org Az.: 1617rö13.eml Olpe, 29.10.2013 Bebauungsplan Nr. 926 -Werner Hellweg / HeroldstraßeIhr Schreiben vom 28.10.2013 / Ihr Zeichen 61 31 (25 48) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Zusendung der o.g. Planunterlagen bedanken wir uns. Wie bereits in der Begründung unter Punkt 7.2.1 „Bergbau“ dargelegt wird, hat das Plangebiet bergbaulichen Einwirkungen unterlegen. Auch älterer Bergbau kann demnach nicht ausgeschlossen werden. Relikte des Bergbaus (Stollen, Schächte, usw.) sind auch von Interesse für die Bodendenkmalpflege und können mit archäologischen Methoden untersucht werden. Sollten bei den geplanten Bodeneingriffen Relikte des Bergbaus aufgedeckt werden, bitten wir um Benachrichtigung, damit diese dann von Mitarbeitern unseres Hauses besichtigt und entsprechend dokumentiert werden können. Zudem verweisen wir auf den von Ihnen im Bebauungsplan genannten Punkt Hinweise „Bodendenkmäler“. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Im Auftrag gez. Prof. Dr. Michael Baales (Leiter der Außenstelle) In der Wüste 4, 57462 Olpe Telefon: 02761 9375-0 www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de f. d. R. M. Röring B.A. Konto der LWL-Finanzabteilung Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 400 501 50, Konto Nr. 409 706 IBAN DE53 4005 0150 0000 4097 06, BIC WELADED1MST Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 3 von 27 Unitymedia NRW GmbH | Postfach 10 20 28 | 34020 Kassel Bearbeiter(in): Abteilung: Zentrale Planung Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Werner Loges Hans-Böckler-Straße 19 44787 Bochum Direktwahl: Datum 01.11.2013 Seite 1/1 E-Mail: ZentralePlanungND@umkbw.de Vorgangsnummer: 99727 Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße Sehr geehrter Herr Loges, vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Freundliche Grüße Zentrale Planung Unitymedia Kabel BW Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Kabel BW Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen: eMail: ZentralePlanungND@umkbw.de oder Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Unitymedia NRW GmbH Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 55984 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt-ID DE 813 243 353 Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) | Jon Garrison | Dr. Herbert Leifker | Frank Meywerk | Winfried Rapp www.unitymedia.de Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 4 von 27 Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen bei Arbeiten Anderer (Kabelschutzanweisung) Diese Kabelschutzanweisung gilt für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der UnitymediaGruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt. „Telekommunikationslinien (TK-Linien)“ sind unter- oder oberirdisch geführte feste Übertragungswege (Telekommunikations-kabelanlagen) einschließlich deren Zubehör wie Schalt-, Verstärker- oder Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Rohre. In einigen Publikationen ist auch der Begriff „Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen)“ gebräuchlich. Dieser Begriff wird auch in dieser Kabelschutzanweisung genutzt. TK-Anlagen können bei Arbeiten jeder Art, die in Ihrer Nähe am oder im Erdreich durchgeführt werden, leicht beschädigt werden. Durch solche Beschädigungen wird der für die Öffentlichkeit wichtige Kommunikationsdienst des Betreibers erheblich gestört. Beschädigungen von Kommunikationsanlagen sind nach Maßgabe der §§316b und 317 StGB strafbar und zwar auch dann, wenn sie fahrlässig herbeigeführt werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung verantwortlich ist, dem Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, die solche Arbeiten durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und insbesondere folgendes genau zu beachten, um Beschädigungen zu vermeiden: (1) Vor der Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich ist es notwendig, bei der Planauskunft Unitymedia: www.unitymedia.de/geschaeftskunden/service/planauskunft.html oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) Planauskunft Kabel BW: www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehmen/Geschaeftskunden/Service/Planauskunft/index.html oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) die Bestandspläne abzufordern. (2) Vorsicht beim Aufgraben! Zuerst die Lage der TK-Anlagen feststellen! Ggf. Suchschachtung! (3) Kabel der Betreiber werden nicht nur im öffentlichen Grund, sondern auch im privaten Grund (z.B. Felder, Wiesen, Waldstücke) geführt. Die Kabel liegen gewöhnlich in einer Tiefe von 30 cm bis 100 cm. Eine abweichende Tiefenlage ist wegen Kreuzungen mit anderen Anlagen, infolge nachträglicher Veränderungen der Deckung durch Straßenumbauten und aus anderen Gründen möglich. Die Kabel können in Kunststoffrohre oder Betonformsteine eingezogen, mit Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzhauben, Mauersteinen) abgedeckt und durch ein Trassenband gekennzeichnet oder frei im Erdreich verlegt sein. (4) Rohre, Formsteine, Abdeckungen und Trassenband schützen die Kabel nicht gegen mechanische Beschädigungen. Sie sollen die Aufgrabenden lediglich auf das Vorhandensein von Kabeln aufmerksam machen (Warnschutz). (5) Telekommunikationskabel, bei denen die Grenzwerte nach DIN VDE 0800,Teil 3 überschritten werden, ist bei Beschädigung eine Gefährdung der damit in Berührung kommenden Personen nicht auszuschließen. (6) Bei einer Beschädigung von Glasfaserkabel ist Vorsicht geboten. Hier kann es beim Hineinblicken in den Lichtwellenleiter zu einer Gefährdung des Auges kommen. Kabelschutzanweisung Seite 1 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 5 von 27 (7) Bei Erdarbeiten in der Nähe von TK-Anlagen dürfen spitze oder scharfe Werkzeuge (z.B. Bohrer, Spitzhacke, Spaten, Stoßeisen) als auch schlagende Werkzeuge (z.B. Krampen) nur so gehandhabt werden, dass Beschädigungen sicher ausgeschlossen sind. Für weiterführende Arbeiten sind nur stumpfe Geräte (z.B. Schaufeln) zu verwenden. Damit Abweichungen der Kabellage oder mit breiteren Kabelkanälen gerechnet werden muss, sind die gleichen Verhaltensmaßnahmen auch in einer Breite bis zu 50 cm links und rechts der bezeichneten Kabellage zu beachten. (8) Sprengungen in Schutzzonen von TK-Anlagen sind nur mit Wissen der regional zuständigen Service-Mitarbeiter und nach deren Angaben durchzuführen! Eine Beschädigung muss ausgeschlossen werden. (9) Müssen TK-Anlagen im Zuge von Arbeiten vorübergehend frei gelegt werden, so sind sie für die Dauer des Freiliegens wirksam vor Beschädigungen zu schützen. (10) In Gräben, in denen Kabel freigelegt worden sind, ist die vorherige Lage und der ursprünglich vorgefundene Zustand der TK-Anlage bestmöglich wieder herzustellen. Verrohrungen, Schutzabdeckungen und Trassenwarnband sind wieder herzustellen. Beim Schließen des Grabens ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabelauflagers zu verfüllen und zu verdichten. Das Kabel ist auf einer 10 cm hohen, verdichteten, glatten Schicht aus loser, steinfreier Erde aufzubringen. Die neue Schicht über dem Kabel ist zunächst vorsichtig mit einem hölzernen Flachstampfer zu verdichten. Falls sich der Bodenaushub zum Wiedereinbau nicht eignet, ist gesiebter Sand zu verwenden. (11) Auf freiliegenden abzustellen. (12) Bei Erdarbeiten ist die ausführende Firma oder Person verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt aufzuwenden, um einer Beschädigung von TK-Anlagen vorzubeugen. (13) Die Anwesenheit eines Beauftragten des Betreibers an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden. Der Aufgrabende ist weiterhin voll verantwortlich. Der Beauftragte des Betreibers hat keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Arbeitskräften der die Aufgrabungen durchführenden Firma. (14) Kennzeichnung und Vermarkungseinrichtungen (wie z.B. Kabelmerksteine, -pflöcke, -scheiben oder -pfähle und eingegrabene Elektronik-Marker) sind Bestandteile der TK-Anlagen. Sie sind wichtige Fixpunkte für die Vermessung und für das wieder Auffinden der TK-Anlagen im Störungsfall. Oberirdische Vermarkungselemente müssen ständig sichtbar und zugänglich gehalten werden. (15) Jede unbeabsichtigte Freilegung von TK-Anlagen des Betreibers ist unverzüglich und auf dem schnellsten Wege zu melden. Freigelegte Kabel sind zu sichern und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit unbeabsichtigt freigelegten Kabeln bis zum Eintreffen des Beauftragten des Betreibers einzustellen. (16) Leitungsanlagen des Betreibers dürfen grundsätzlich nicht lotrechtlich überbaut werden. (Sollte eine Überbauung der Anlagen des Betreibers nicht vermeidbar sein, ist vor Ausführung der Arbeiten eine Abstimmung mit dem Beauftragten des Betreibers zu treffen und schriftlich festzuhalten). oder freigelegten Telekommunikationskabeln Kabelschutzanweisung ist grundsätzlich nichts Seite 2 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 6 von 27 Besonderheiten Unitymedia (1) Beim Vorhandensein von HDD-Bohrungen (Spülbohrungen) in den Betreiber-Plänen ist von Ihnen das entsprechende Bohrprotokoll bei der Planauskunft unter Angabe der Anfragenummer und der HDD- Kennung (SBW-Nr.) anzufordern, da Abweichungen von der Regelverlegetiefe vorliegen. (2) Die in den Plänen vermerkten Maße, (nicht die zeichnerische Darstellung der Trassen) geben einen Anhalt für die Lage der dargestellten Telekommunikationsanlagen. Alle Maße sind in Metern vermerkt. (3) Zu in den Plänen angegebenen Messpunkten können die Koordinatentabellen bei Unitymedia unter Angabe der Anfragenummer abgerufen werden. Meldung von Kabelschäden und anderen Vorkommnissen Kabel BW: Tel.: 01805 / 888-150* * 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, bis zu 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilfunknetz Unitymedia: Tel.: 02273 / 605-5626 Kontaktdaten Anschrift (nicht Planauskunft) Planauskunft Kabel BW Unitymedia Kabel BW GmbH Planauskunft Hedelfinger Str. 60 70327 Stuttgart Unitymedia NRW GmbH Planauskunft Michael-Schumacher-Str. 1 50170 Kerpen E-mail: Planauskunft@kabelbw.com E-mail: Planauskunft@unitymedia.de Tel.: 02273 / 605 – 2860 Fax: 02273 / 5947 - 0782 Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage) www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehm en/Geschaeftskunden/Service/Planauskunf t/index.html www.unitymedia.de/geschaeftskunden/serv ice/planauskunft.html Kabelschutzanweisung Seite 3 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 7 von 27 Symbolverzeichnis - Trassen Kabelschutzanweisung Seite 4 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 8 von 27 Symbolverzeichnis - Telekom Legenden Kabelschutzanweisung Seite 5 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 9 von 27 Abkürzungsverzeichnis - Oberflächenmerkmale Ackk Betk Bw Gy OT Tkst VP Wgw Wgk unreg Bdst Bmr Fbk Hy Rwg TP Wgrd unbest Wgk Ackerkante Betonkante Bahnwärterhaus Gully Ortstafel Tankstelle Vermessungspunkt Wegweiser unregelmäßige Wegkante Bordstein Baumreihe Fahrbahnkante Hydrant Radweg Trigonometrischer Punkt Wegrand Unbestimmte Wegkante Kabelschutzanweisung Seite 6 von 6 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 10 von 27 1 Nutzungsbedingungen des Planauskunft-Systems von Kabel BW und Unitymedia Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der Unitymedia-Gruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt. Die Planauskunft bietet ein Auskunftssystem für Trasseninformationen im öffentlichen Grund. Übersichtlich können Architekten, Tiefbaufirmen, Planungsbüros, Energielieferanten und öffentliche Träger feststellen, ob bei anstehenden Maßnahmen die Betreiber-Infrastruktur betroffen ist. Die Betreiber-Planauskunft wird als 1. kostenfreies Internet Angebot (Online-Planauskunft) und 2. kostenpflichtiges Faxabruf Angebot (Mehrwertdiensteangebot) betrieben. 1.1 Allgemeine Bestimmungen Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Erteilung von Planauskünften mit dem Zweck des Schutzes der Betreiber-Infrastruktur bei jeglichen Hoch- und Tiefbauarbeiten. Die Nutzungsbedingungen gelten auch für alle sonstigen stattfindenden und zukünftigen Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Beschädigung oder Störung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinien (§ 3 Nr. 26 TKG) und sonstigen Telekommunikationsanlagen (§ 3 Nr. 23 TKG) der Betreiber Einrichtungen führen könnten. Die Planauskunft ist kein Leitungskataster und erhebt daher keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben in den Lageplänen dienen den Betreibern ausschließlich zur Dokumentation ihrer Telekommunikationsanlagen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für Folgeschäden. Der Verlauf unterirdisch verlegter Kabel oder Telekommunikationsanlagen kann aus verschiedenen Gründen von den Planangaben abweichen. Ein Mitverschulden aus dem abweichenden Verlauf von Leitungen zu den Plänen nach Lage oder Verlegetiefe kann aus den geschilderten Umständen gegenüber dem Betreiber nicht begründet bzw. behauptet und geltend gemacht werden. Aus den genannten Gründen und im Interesse der Versorgungssicherheit sowie der Sorgfaltspflicht des Bauunternehmens für Sachen, Leib und Leben sind Leitungen durch Suchschlitze zu orten und durch Handausschachtung freizulegen. Der Betreiber weist darauf hin, dass bei allen Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Störung oder Beschädigung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinien und sonstigen Telekommunikationseinrichtungen führen könnten, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz dieser Anlagen, die anerkannten Regeln der Technik sowie alle weiteren technischen Regelwerke zu beachten sind. Sollte die Leitung dennoch nicht auffindbar sein, so ist der Betreiber zu informieren. Nutzungsbedingungen Seite 1 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 11 von 27 1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betreiber und der Anfragende sich darüber einig sind, dass mit Anerkennung dieser Nutzungsbedingung keinerlei Haftungserleichterung für den Anfragenden für die ihm obliegenden Pflichten im Rahmen seiner Maßnahme entstehen. Die Inhalte und Informationen dürfen nur zur Erreichung des vorgenannten Nutzungszwecks Verwendung finden. Eine Weitergabe an Dritte, auch nicht auszugsweise, ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Betreiber, strengstens untersagt. Dies schließt ebenfalls das Kopieren, Verwerten, Veröffentlichen, Vertreiben sowie eine sonstige Nutzung der Inhalte für eigene und fremde Zwecke mit ein d.h. der Anfragende verpflichtet sich, die vom Betreiber bereitgestellten Planunterlagen ausschließlich zur eigenen Verwendung und nur für die entsprechende Maßnahme zu verwenden. Er verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gegenüber den Bestandsinformationen. Die Auskunft verliert ihre Gültigkeit nach spätestens 4 Wochen. Dann ist die Anfrage zu erneuern. Maßgebend ist das Ausgabedatum. Der Anfragende verpflichtet sich darüber hinaus, die vom Betreiber bereitgestellten Dokumente, z. B. die Kabelschutzanweisung, als Bestandteil dieser Vereinbarung anzuerkennen. 2 2.1 Besondere Regelungen für die Online-Planauskunft und das Mehrwertdiensteangebot Online-Planauskunft (1) Das für die Online-Planauskunft registrierte Unternehmen hat nach Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen per Internet Zugang auf Bestandsdaten der Telekommunikationsanlagen. (2) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieser angebotene Dienst jederzeit zur Verfügung steht. Der Betreiber weist ausdrücklich auf die weiteren Möglichkeiten zur Einholung von entsprechenden Bestandsdaten hin. (3) Die Einrichtung eines Hyperlinks von Webseiten auf eine zum Betreiber Angebot gehörenden Seite ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung untersagt. Dazu gehört auch, insbesondere Inhalte in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen. (4) Der Betreiber schließt für Schäden aus einer unberechtigten bzw. unkorrekten Verwendung jegliche Haftung aus. (5) Der Anfragende versichert gegenüber Betreiber, dass alle von ihm im Rahmen dieser genutzten Anwendung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. (6) Der Betreiber behält sich eine dauernde oder vorübergehende Nutzungsverweigerung ohne Angabe von Gründen vor. (7) Der Anfragende ist einverstanden mit der Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der Mitschriften aller Zugriffe und deren Auswertung im Schadens- bzw. Missbrauchsfall. Er erteilt die Berechtigung, die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. 2.2 Mehrwertdiensteangebot Zugang zur Betreiber -Planauskunft wird darüber hinaus durch einen kostenpflichtigen Faxabrufservice als Mehrwertdienst gewährt. Pro Faxabruf gewährt der Betreiber jeweils eine Planauskunft. 1 Im Sinne besserer Lesbarkeit haben wir uns in dieser Nutzungsvereinbarung für die männliche Sprachform entschieden. Die Ausführungen gelten selbstverständlich in gleichem Maße für die weibliche wie für die männliche Sprachform. Nutzungsbedingungen Seite 2 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 12 von 27 2.3 Erreichbarkeit der Planauskunft Kabel BW Fax.: E-mail: (nicht für Plananfragen): Anschrift (nicht für Plananfragen): 0900 / 1111 140 (10 Euro/Anfrage) Planauskunft@kabelbw.com Kabel BW GmbH, Planauskunft, Hedelfinger Str. 60, 70327 Stuttgart Unitymedia Fax.: E-mail: (nicht für Plananfragen): Anschrift (nicht für Plananfragen): 3 0900 / 1111 140 (10 Euro/Anfrage) Planauskunft@unitymedia.de Unitymedia NRW GmbH, Planauskunft, Michael-Schumacher-Str. 1, 50170 Kerpen Sonstige Regelungen Der Betreiber macht ausdrücklich auf die weiteren Möglichkeiten zur Einholung von entsprechenden Daten über Telekommunikationslinien, -anlagen und sonstigen Infrastrukturen aufmerksam. Diese bestehen bei den jeweiligen Straßen- und Wegebaulastträgern, Versorgungsunternehmen, Telekommunikations- und sonstigen Infrastrukturunternehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Diese werden durch eine wirksame Bestimmung, die dem Zweck der unwirksam gewordenen am nächsten kommt, ersetzt. Sitz der Unternehmen: Kabel BW GmbH Im Breitspiel 2-4 69126 Heidelberg Unitymedia NRW GmbH Aachener Str. 746-750 50933 Köln Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG Aachener Str. 746-750 50933 Köln Unitymedia Services GmbH Aachener Str. 746-750 50933 Köln Nutzungsbedingungen Seite 3 von 3 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 13 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 14 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 15 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 16 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 17 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 18 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 19 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 20 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 21 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 22 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 23 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 24 von 27 Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 25 von 27 (02.01.2014) Ralf Gesien - Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 26 von 27 Von: <Sven.Schlickewei@Stadtwerke-Bochum.de> An: <rgesien@bochum.de> CC: <Joerg.Petersohn@stadtwerke-bochum.de>, <Heike.Vogt@stadtwerke-bochum.de> Datum: 20.12.2013 13:39 Betreff: Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße - hier Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Hallo Herr Gesien, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16. Dezember teilen wir mit, dass unsererseits keine Bedenken gegen die Änderung des B-Plan Entwurfes bestehen. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass der von uns geforderten Ausweisung von GFL im vorliegenden Planentwurf nicht entsprochen wurden. Insofern bitten wir darum, dies zu überarbeiten. Es handelt sich um Versorgungsnetzleitungen die auch öffentlich-rechtlich abzusichern sind. Vielen Dank und Frohe Weihnachten! Ein frohes Fest voller Energie Stadtwerke Bochum Holding GmbH Service-Center Recht Sven Schlickewei Postfach 10 22 50 D-44722 Bochum Tel. +49 234 960-1422 Fax +49 234 960-1409 mailto:Sven.Schlickewei@stadtwerke-bochum.de http://www.stadtwerke-bochum.de Besuchen Sie uns auch auf Facebook: http://www.facebook.com/stadtwerkebochum Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Geschäftsführer Dipl.-Ök. Bernhard Wilmert Dipl.-Ing. Dietmar Spohn Amtsgericht Bochum HRB 722 Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sind, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH unzulässig ist. Wir bitten Sie in diesem Fall, sich mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit Page 1 (02.01.2014) Ralf Gesien - Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242 Seite 27 von 27 der Kenntnisnahme und Manipulation besteht. Page 2