Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
08.06.16, 01:37
Aktualisiert
30.01.18, 12:43
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Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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Bebauungsplan Nr. 926
- Werner Hellweg / Heroldstraße Übersicht
über relevante Stellungnahmen
im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauBG
und
im Rahmen der Beteiligung der von der Änderung bzw. Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
und
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Nr.
Stellungnahme von
vom
1.2.1.
LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe,
29.10.2013
Seite 2
In der Wüste 4, 57462 Olpe
1.2.2.
Unitymedia NRW GmbH,
Seite 3 - 12
Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
1.2.3.
Bezirksregierung Arnsberg, 25.2.(VT)
Seite 13
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
1.2.4.
GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH,
01.11.2013
31.10.2013
06.11.2013
Seite 14 - 15 Flamingoweg 1, 44139 Dortmund
1.2.5.
Stadtwerke Bochum Holding GmbH,
14.11.2013
Seite 16- 19 Ostring 28, 44787 Bochum
1.2.6.
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, 21.11.2013
Seite 20 - 22 Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
1.2.7.
IHK Mittleres Ruhrgebiet,
06.12.2013
Seite 23 - 25 Ostring 30-32, 44787 Bochum
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der von der Änderung bzw. Ergänzung
des Bebauungsplanentwurfes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
2.2.1.
Stadtwerke Bochum Holding GmbH,
20.12.2013
Seite 26 - 27 Ostring 28, 44787 Bochum
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu
berücksichtigen wären.
Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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/:/$UFKlRORJLHIU:HVWIDOHQ
Außenstelle Olpe
Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe
Ansprechpartnerin:
Melanie Röring B.A.
Stadt Bochum
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Tel.: 02761 9375-42
Fax: 02761 937520
E-Mail: melanie.roering@lwl.org
Az.: 1617rö13.eml
Olpe, 29.10.2013
Bebauungsplan Nr. 926 -Werner Hellweg / HeroldstraßeIhr Schreiben vom 28.10.2013 / Ihr Zeichen 61 31 (25 48)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Zusendung der o.g. Planunterlagen bedanken wir uns.
Wie bereits in der Begründung unter Punkt 7.2.1 „Bergbau“ dargelegt wird, hat das Plangebiet
bergbaulichen Einwirkungen unterlegen. Auch älterer Bergbau kann demnach nicht
ausgeschlossen werden.
Relikte des Bergbaus (Stollen, Schächte, usw.) sind auch von Interesse für die
Bodendenkmalpflege und können mit archäologischen Methoden untersucht werden.
Sollten bei den geplanten Bodeneingriffen Relikte des Bergbaus aufgedeckt werden, bitten wir um
Benachrichtigung, damit diese dann von Mitarbeitern unseres Hauses besichtigt und entsprechend
dokumentiert werden können.
Zudem verweisen wir auf den von Ihnen im Bebauungsplan genannten Punkt Hinweise
„Bodendenkmäler“.
Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Im Auftrag
gez.
Prof. Dr. Michael Baales
(Leiter der Außenstelle)
In der Wüste 4, 57462 Olpe
Telefon: 02761 9375-0
www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de
f. d. R.
M. Röring B.A.
Konto der LWL-Finanzabteilung
Sparkasse Münsterland Ost, BLZ 400 501 50, Konto Nr. 409 706
IBAN DE53 4005 0150 0000 4097 06, BIC WELADED1MST
Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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Unitymedia NRW GmbH | Postfach 10 20 28 | 34020 Kassel
Bearbeiter(in):
Abteilung: Zentrale Planung
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Werner Loges
Hans-Böckler-Straße 19
44787 Bochum
Direktwahl:
Datum
01.11.2013
Seite 1/1
E-Mail: ZentralePlanungND@umkbw.de
Vorgangsnummer: 99727
Bebauungsplan Nr. 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße
Sehr geehrter Herr Loges,
vielen Dank für Ihre Informationen.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende
Vorgangsnummer an.
Freundliche Grüße
Zentrale Planung Unitymedia Kabel BW
Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Kabel BW
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen:
eMail:
ZentralePlanungND@umkbw.de
oder
Postanschrift:
Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
Unitymedia NRW GmbH
Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel
Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 55984 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt-ID DE 813 243 353
Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) | Jon Garrison | Dr. Herbert Leifker | Frank Meywerk | Winfried Rapp
www.unitymedia.de
Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen bei Arbeiten Anderer
(Kabelschutzanweisung)
Diese Kabelschutzanweisung gilt für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der UnitymediaGruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt.
„Telekommunikationslinien (TK-Linien)“ sind unter- oder oberirdisch geführte feste Übertragungswege
(Telekommunikations-kabelanlagen) einschließlich deren Zubehör wie Schalt-, Verstärker- oder
Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Rohre. In einigen
Publikationen ist auch der Begriff „Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen)“ gebräuchlich. Dieser
Begriff wird auch in dieser Kabelschutzanweisung genutzt.
TK-Anlagen können bei Arbeiten jeder Art, die in Ihrer Nähe am oder im Erdreich durchgeführt werden,
leicht beschädigt werden. Durch solche Beschädigungen wird der für die Öffentlichkeit wichtige
Kommunikationsdienst des Betreibers erheblich gestört. Beschädigungen von Kommunikationsanlagen
sind nach Maßgabe der §§316b und 317 StGB strafbar und zwar auch dann, wenn sie fahrlässig
herbeigeführt werden. Außerdem ist derjenige, der für die Beschädigung verantwortlich ist, dem
Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, die solche Arbeiten
durchführen, äußerste Vorsicht walten zu lassen und insbesondere folgendes genau zu beachten, um
Beschädigungen zu vermeiden:
(1)
Vor der Aufnahme von Arbeiten am oder im Erdreich ist es notwendig, bei der
Planauskunft Unitymedia:
www.unitymedia.de/geschaeftskunden/service/planauskunft.html
oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage)
Planauskunft Kabel BW:
www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehmen/Geschaeftskunden/Service/Planauskunft/index.html
oder Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro Anfrage)
die Bestandspläne abzufordern.
(2)
Vorsicht beim Aufgraben! Zuerst die Lage der TK-Anlagen feststellen! Ggf. Suchschachtung!
(3)
Kabel der Betreiber werden nicht nur im öffentlichen Grund, sondern auch im privaten Grund
(z.B. Felder, Wiesen, Waldstücke) geführt. Die Kabel liegen gewöhnlich in einer Tiefe von 30 cm
bis 100 cm. Eine abweichende Tiefenlage ist wegen Kreuzungen mit anderen Anlagen, infolge
nachträglicher Veränderungen der Deckung durch Straßenumbauten und aus anderen Gründen
möglich. Die Kabel können
in Kunststoffrohre oder Betonformsteine eingezogen,
mit
Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzhauben, Mauersteinen) abgedeckt und durch ein Trassenband
gekennzeichnet oder frei im Erdreich verlegt sein.
(4)
Rohre, Formsteine, Abdeckungen und Trassenband schützen die Kabel nicht gegen
mechanische Beschädigungen. Sie sollen die Aufgrabenden lediglich auf das Vorhandensein von
Kabeln aufmerksam machen (Warnschutz).
(5)
Telekommunikationskabel, bei denen die Grenzwerte nach DIN VDE 0800,Teil 3 überschritten
werden, ist bei Beschädigung eine Gefährdung der damit in Berührung kommenden Personen
nicht auszuschließen.
(6)
Bei einer Beschädigung von Glasfaserkabel ist Vorsicht geboten. Hier kann es beim
Hineinblicken in den Lichtwellenleiter zu einer Gefährdung des Auges kommen.
Kabelschutzanweisung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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(7)
Bei Erdarbeiten in der Nähe von TK-Anlagen dürfen spitze oder scharfe Werkzeuge (z.B. Bohrer,
Spitzhacke, Spaten, Stoßeisen) als auch schlagende Werkzeuge (z.B. Krampen) nur so
gehandhabt werden, dass Beschädigungen sicher ausgeschlossen sind. Für weiterführende
Arbeiten sind nur stumpfe Geräte (z.B. Schaufeln) zu verwenden. Damit Abweichungen der
Kabellage oder mit breiteren Kabelkanälen gerechnet werden muss, sind die gleichen
Verhaltensmaßnahmen auch in einer Breite bis zu 50 cm links und rechts der bezeichneten
Kabellage zu beachten.
(8)
Sprengungen in Schutzzonen von TK-Anlagen sind nur mit Wissen der regional zuständigen
Service-Mitarbeiter und nach deren Angaben durchzuführen! Eine Beschädigung muss
ausgeschlossen werden.
(9)
Müssen TK-Anlagen im Zuge von Arbeiten vorübergehend frei gelegt werden, so sind sie für die
Dauer des Freiliegens wirksam vor Beschädigungen zu schützen.
(10)
In Gräben, in denen Kabel freigelegt worden sind, ist die vorherige Lage und der ursprünglich
vorgefundene Zustand der TK-Anlage bestmöglich wieder herzustellen. Verrohrungen,
Schutzabdeckungen und Trassenwarnband sind wieder herzustellen. Beim Schließen des
Grabens ist die Erde zunächst nur bis in die Höhe des Kabelauflagers zu verfüllen und zu
verdichten. Das Kabel ist auf einer 10 cm hohen, verdichteten, glatten Schicht aus loser,
steinfreier Erde aufzubringen. Die neue Schicht über dem Kabel ist zunächst vorsichtig mit einem
hölzernen Flachstampfer zu verdichten. Falls sich der Bodenaushub zum Wiedereinbau nicht
eignet, ist gesiebter Sand zu verwenden.
(11)
Auf freiliegenden
abzustellen.
(12)
Bei Erdarbeiten ist die ausführende Firma oder Person verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt aufzuwenden, um einer Beschädigung von TK-Anlagen vorzubeugen.
(13)
Die Anwesenheit eines Beauftragten des Betreibers an der Aufgrabungsstelle hat keinen Einfluss
auf die Verantwortlichkeit des Aufgrabenden. Der Aufgrabende ist weiterhin voll verantwortlich.
Der Beauftragte des Betreibers hat keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Arbeitskräften der
die Aufgrabungen durchführenden Firma.
(14)
Kennzeichnung und Vermarkungseinrichtungen (wie z.B. Kabelmerksteine, -pflöcke, -scheiben
oder -pfähle und eingegrabene Elektronik-Marker) sind Bestandteile der TK-Anlagen. Sie sind
wichtige Fixpunkte für die Vermessung und für das wieder Auffinden der TK-Anlagen im
Störungsfall. Oberirdische Vermarkungselemente müssen ständig sichtbar und zugänglich
gehalten werden.
(15)
Jede unbeabsichtigte Freilegung von TK-Anlagen des Betreibers ist unverzüglich und auf dem
schnellsten Wege zu melden. Freigelegte Kabel sind zu sichern und vor Beschädigung und
Diebstahl zu schützen. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit unbeabsichtigt freigelegten Kabeln bis
zum Eintreffen des Beauftragten des Betreibers einzustellen.
(16)
Leitungsanlagen des Betreibers dürfen grundsätzlich nicht lotrechtlich überbaut werden. (Sollte
eine Überbauung der Anlagen des Betreibers nicht vermeidbar sein, ist vor Ausführung der
Arbeiten eine Abstimmung mit dem Beauftragten des Betreibers zu treffen und schriftlich
festzuhalten).
oder
freigelegten
Telekommunikationskabeln
Kabelschutzanweisung
ist
grundsätzlich
nichts
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Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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Besonderheiten Unitymedia
(1)
Beim Vorhandensein von HDD-Bohrungen (Spülbohrungen) in den Betreiber-Plänen ist von
Ihnen das entsprechende Bohrprotokoll bei der Planauskunft unter Angabe der Anfragenummer
und der HDD- Kennung (SBW-Nr.) anzufordern, da Abweichungen von der Regelverlegetiefe
vorliegen.
(2)
Die in den Plänen vermerkten Maße, (nicht die zeichnerische Darstellung der Trassen) geben
einen Anhalt für die Lage der dargestellten Telekommunikationsanlagen. Alle Maße sind in
Metern vermerkt.
(3)
Zu in den Plänen angegebenen Messpunkten können die Koordinatentabellen bei Unitymedia
unter Angabe der Anfragenummer abgerufen werden.
Meldung von Kabelschäden und anderen Vorkommnissen
Kabel BW:
Tel.: 01805 / 888-150*
* 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, bis zu 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilfunknetz
Unitymedia:
Tel.: 02273 / 605-5626
Kontaktdaten
Anschrift
(nicht Planauskunft)
Planauskunft
Kabel BW
Unitymedia
Kabel BW GmbH
Planauskunft
Hedelfinger Str. 60
70327 Stuttgart
Unitymedia NRW GmbH
Planauskunft
Michael-Schumacher-Str. 1
50170 Kerpen
E-mail: Planauskunft@kabelbw.com
E-mail: Planauskunft@unitymedia.de
Tel.: 02273 / 605 – 2860
Fax: 02273 / 5947 - 0782
Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro
Anfrage)
Fax: 0900 / 1111 140 (10 Euro pro
Anfrage)
www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unternehm
en/Geschaeftskunden/Service/Planauskunf
t/index.html
www.unitymedia.de/geschaeftskunden/serv
ice/planauskunft.html
Kabelschutzanweisung
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Symbolverzeichnis - Trassen
Kabelschutzanweisung
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Symbolverzeichnis - Telekom Legenden
Kabelschutzanweisung
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Abkürzungsverzeichnis - Oberflächenmerkmale
Ackk
Betk
Bw
Gy
OT
Tkst
VP
Wgw
Wgk unreg
Bdst
Bmr
Fbk
Hy
Rwg
TP
Wgrd
unbest Wgk
Ackerkante
Betonkante
Bahnwärterhaus
Gully
Ortstafel
Tankstelle
Vermessungspunkt
Wegweiser
unregelmäßige Wegkante
Bordstein
Baumreihe
Fahrbahnkante
Hydrant
Radweg
Trigonometrischer Punkt
Wegrand
Unbestimmte Wegkante
Kabelschutzanweisung
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1
Nutzungsbedingungen des Planauskunft-Systems von Kabel BW und
Unitymedia
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Kabel BW GmbH sowie die Unternehmen der
Unitymedia-Gruppe, nachfolgend „Betreiber“ genannt.
Die Planauskunft bietet ein Auskunftssystem für Trasseninformationen im öffentlichen Grund.
Übersichtlich können Architekten, Tiefbaufirmen, Planungsbüros, Energielieferanten und
öffentliche Träger feststellen, ob bei anstehenden Maßnahmen die Betreiber-Infrastruktur
betroffen ist.
Die Betreiber-Planauskunft wird als
1. kostenfreies Internet Angebot (Online-Planauskunft) und
2. kostenpflichtiges Faxabruf Angebot (Mehrwertdiensteangebot)
betrieben.
1.1
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Erteilung von Planauskünften mit dem Zweck
des Schutzes der Betreiber-Infrastruktur bei jeglichen Hoch- und Tiefbauarbeiten. Die
Nutzungsbedingungen gelten auch für alle sonstigen stattfindenden und zukünftigen
Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Beschädigung oder Störung einzelner oder mehrerer
Telekommunikationslinien (§ 3 Nr. 26 TKG) und sonstigen Telekommunikationsanlagen (§ 3 Nr.
23 TKG) der Betreiber Einrichtungen führen könnten.
Die Planauskunft ist kein Leitungskataster und erhebt daher keinen Anspruch auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität.
Die Angaben in den Lageplänen dienen den Betreibern ausschließlich zur Dokumentation ihrer
Telekommunikationsanlagen.
Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für Folgeschäden. Der Verlauf unterirdisch verlegter
Kabel oder Telekommunikationsanlagen kann aus verschiedenen Gründen von den Planangaben
abweichen. Ein Mitverschulden aus dem abweichenden Verlauf von Leitungen zu den Plänen
nach Lage oder Verlegetiefe kann aus den geschilderten Umständen gegenüber dem Betreiber
nicht begründet bzw. behauptet und geltend gemacht werden. Aus den genannten Gründen und
im Interesse der Versorgungssicherheit sowie der Sorgfaltspflicht des Bauunternehmens für
Sachen, Leib und Leben sind Leitungen durch Suchschlitze zu orten und durch
Handausschachtung freizulegen.
Der Betreiber weist darauf hin, dass bei allen Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Störung
oder Beschädigung einzelner oder mehrerer Telekommunikationslinien und sonstigen
Telekommunikationseinrichtungen führen könnten, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz
dieser Anlagen, die anerkannten Regeln der Technik sowie alle weiteren technischen
Regelwerke zu beachten sind. Sollte die Leitung dennoch nicht auffindbar sein, so ist der
Betreiber zu informieren.
Nutzungsbedingungen
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Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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1
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betreiber und der Anfragende sich darüber einig
sind, dass mit Anerkennung dieser Nutzungsbedingung keinerlei Haftungserleichterung für den
Anfragenden für die ihm obliegenden Pflichten im Rahmen seiner Maßnahme entstehen.
Die Inhalte und Informationen dürfen nur zur Erreichung des vorgenannten Nutzungszwecks
Verwendung finden. Eine Weitergabe an Dritte, auch nicht auszugsweise, ist, ohne vorherige
schriftliche Zustimmung durch den Betreiber, strengstens untersagt. Dies schließt ebenfalls das
Kopieren, Verwerten, Veröffentlichen, Vertreiben sowie eine sonstige Nutzung der Inhalte für
eigene und fremde Zwecke mit ein d.h. der Anfragende verpflichtet sich, die vom Betreiber
bereitgestellten Planunterlagen ausschließlich zur eigenen Verwendung und nur für die
entsprechende Maßnahme zu verwenden. Er verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur
Verschwiegenheit gegenüber den Bestandsinformationen.
Die Auskunft verliert ihre Gültigkeit nach spätestens 4 Wochen. Dann ist die Anfrage zu erneuern.
Maßgebend ist das Ausgabedatum.
Der Anfragende verpflichtet sich darüber hinaus, die vom Betreiber bereitgestellten Dokumente,
z. B. die Kabelschutzanweisung, als Bestandteil dieser Vereinbarung anzuerkennen.
2
2.1
Besondere Regelungen für die Online-Planauskunft und das
Mehrwertdiensteangebot
Online-Planauskunft
(1) Das für die Online-Planauskunft registrierte Unternehmen hat nach Anerkennung dieser
Nutzungsbedingungen
per
Internet
Zugang
auf
Bestandsdaten
der
Telekommunikationsanlagen.
(2) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieser angebotene Dienst jederzeit zur
Verfügung steht. Der Betreiber weist ausdrücklich auf die weiteren Möglichkeiten zur
Einholung von entsprechenden Bestandsdaten hin.
(3) Die Einrichtung eines Hyperlinks von Webseiten auf eine zum Betreiber Angebot gehörenden
Seite ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung untersagt. Dazu gehört auch, insbesondere
Inhalte in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen.
(4) Der Betreiber schließt für Schäden aus einer unberechtigten bzw. unkorrekten Verwendung
jegliche Haftung aus.
(5) Der Anfragende versichert gegenüber Betreiber, dass alle von ihm im Rahmen dieser
genutzten Anwendung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.
(6) Der Betreiber behält sich eine dauernde oder vorübergehende Nutzungsverweigerung ohne
Angabe von Gründen vor.
(7) Der Anfragende ist einverstanden mit der Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der
Mitschriften aller Zugriffe und deren Auswertung im Schadens- bzw. Missbrauchsfall. Er erteilt
die Berechtigung, die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen
Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten.
2.2
Mehrwertdiensteangebot
Zugang zur Betreiber -Planauskunft wird darüber hinaus durch einen kostenpflichtigen
Faxabrufservice als Mehrwertdienst gewährt. Pro Faxabruf gewährt der Betreiber jeweils eine
Planauskunft.
1
Im Sinne besserer Lesbarkeit haben wir uns in dieser Nutzungsvereinbarung für die männliche Sprachform entschieden. Die
Ausführungen gelten selbstverständlich in gleichem Maße für die weibliche wie für die männliche Sprachform.
Nutzungsbedingungen
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Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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2.3
Erreichbarkeit der Planauskunft
Kabel BW
Fax.:
E-mail: (nicht für Plananfragen):
Anschrift (nicht für Plananfragen):
0900 / 1111 140 (10 Euro/Anfrage)
Planauskunft@kabelbw.com
Kabel BW GmbH, Planauskunft,
Hedelfinger Str. 60, 70327 Stuttgart
Unitymedia
Fax.:
E-mail: (nicht für Plananfragen):
Anschrift (nicht für Plananfragen):
3
0900 / 1111 140 (10 Euro/Anfrage)
Planauskunft@unitymedia.de
Unitymedia NRW GmbH, Planauskunft,
Michael-Schumacher-Str. 1, 50170 Kerpen
Sonstige Regelungen
Der Betreiber macht ausdrücklich auf die weiteren Möglichkeiten zur Einholung von
entsprechenden Daten über Telekommunikationslinien, -anlagen und sonstigen Infrastrukturen
aufmerksam. Diese bestehen bei den jeweiligen Straßen- und Wegebaulastträgern, Versorgungsunternehmen, Telekommunikations- und sonstigen Infrastrukturunternehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden, so
bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Diese werden durch eine wirksame
Bestimmung, die dem Zweck der unwirksam gewordenen am nächsten kommt, ersetzt.
Sitz der Unternehmen:
Kabel BW GmbH
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Unitymedia NRW GmbH
Aachener Str. 746-750
50933 Köln
Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG
Aachener Str. 746-750
50933 Köln
Unitymedia Services GmbH
Aachener Str. 746-750
50933 Köln
Nutzungsbedingungen
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(02.01.2014) Ralf Gesien - Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg /
Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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Von:
<Sven.Schlickewei@Stadtwerke-Bochum.de>
An:
<rgesien@bochum.de>
CC:
<Joerg.Petersohn@stadtwerke-bochum.de>, <Heike.Vogt@stadtwerke-bochum.de>
Datum:
20.12.2013 13:39
Betreff:
Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg / Heroldstraße - hier Erneute Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Hallo Herr Gesien,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16. Dezember teilen wir mit, dass
unsererseits keine Bedenken gegen die Änderung des B-Plan Entwurfes
bestehen. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass der von uns
geforderten Ausweisung von GFL im vorliegenden Planentwurf nicht
entsprochen wurden. Insofern bitten wir darum, dies zu überarbeiten. Es
handelt sich um Versorgungsnetzleitungen die auch öffentlich-rechtlich
abzusichern sind.
Vielen Dank und Frohe Weihnachten!
Ein frohes Fest voller Energie
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Service-Center Recht
Sven Schlickewei
Postfach 10 22 50
D-44722 Bochum
Tel. +49 234 960-1422
Fax +49 234 960-1409
mailto:Sven.Schlickewei@stadtwerke-bochum.de
http://www.stadtwerke-bochum.de
Besuchen Sie uns auch auf Facebook:
http://www.facebook.com/stadtwerkebochum
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz
Geschäftsführer
Dipl.-Ök. Bernhard Wilmert
Dipl.-Ing. Dietmar Spohn
Amtsgericht Bochum HRB 722
Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für den bezeichneten
Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail
oder dessen Vertreter sind, so beachten Sie bitte, dass jede Form der
Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des
Inhalts dieser E-Mail ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadtwerke Bochum
Holding GmbH unzulässig ist. Wir bitten Sie in diesem Fall, sich mit dem
Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. Wir möchten Sie außerdem
darauf hinweisen, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet
unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit
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(02.01.2014) Ralf Gesien - Bebauungsplan Nr 926 - Werner Hellweg /
Anlage 2 zur Vorlage Nr.: 20161242
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der Kenntnisnahme und Manipulation besteht.
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